Drohende Insolvenzwelle und Folgen für die Banken
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln könnte die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu einer Welle von Zombieunternehmen führen.
Schon im Frühjahr 2020 wurde die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt, um die Insolvenz von Unternehmen zu verhindern, die eigentlich wirtschaftlich überlebensfähig sind und allein durch die Corona-Krise in finanzielle Notlage gerieten (vgl. Römermann, in: NJW 2020, 1108).
Ein Risiko birgt das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht für die Gläubiger: Denn Sinn und Zweck der Insolvenzantragspflicht des § 15a der Insolvenzordnung (InsO) ist der Schutz der Gläubiger und des Rechtsverkehrs (vgl. MüKoInsO/Klöhn InsO, 2019, § 15a Rn. 8, 9). Die Antragspflicht kann einen Wettlauf der Gläubiger durch Einzelvollstreckungen und damit ein Verkürzen der Insolvenzquote verhindern.
Mit dem Aussetzen der Insolvenzantragspflicht nimmt der Gesetzgeber daher auch billigend in Kauf, dass insolvente Unternehmen noch über einen mehrmonatigen Zeitraum hinweg am Markt teilnehmen, indem sie Bestellungen tätigen und Aufträge entgegennehmen (vgl. Nerlich/Römermann/Römermann COVInsAG § 1 Rn. 22).
Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht führte dazu, dass im ersten Halbjahr 2020 ca. 9 006 Insolvenzverfahren bei deutschen Amtsgerichten beantragt wurden; dies sind rund 6,2 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2019 (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/09/PD20_348_52411.html).
Nach Berechnungen des IW Köln und des Bundesverbands der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) bedeutet das, dass rund 4 310 Zombieunternehmen im Markt agieren, also Unternehmen, die keine Fortführungsprognose haben und mangels Antragspflicht auf ein Insolvenzverfahren verzichten. Dies kann fatale Folgen für die Gläubiger haben – darunter insbesondere die Banken (Röhl, Vogt, in: Wirtschaftsdienst 2020 Nr. 5, Unternehmensinsolvenzen: Corona-Krise verstört, S. 384 bis 386 (386)).
Müssen die Finanzinstitute ihre Darlehensforderungen abschreiben, weil die Schuldner zahlungsunfähig sind, so besteht das Risiko, dass sie selber in wirtschaftliche Schieflage geraten (ebd.). Die Anzahl notleidender Kredite (NPL, non-performing loans) in den Büchern der Banken könnte rapide steigen.
Bereits im Frühjahr 2020 warnte die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) vor einem Anstieg der NPL um 200 Prozent und der Gefahr einer daraus resultierenden Finanzkrise (https://bks-ev.de/den-bankbilanzen-droht-grosses-ungemach/). Jüngst ergaben die Prognosen des BKS einen Anstieg der notleidenden Kredite um ca. 40 Prozent pro Quartal ab 2021 (ebd.).
Bereits vor der Corona-Pandemie, in ihrem Vierten Fortschrittsbericht von 2018, führte die EU-Kommission aus, dass ein Sekundärmarkt für Non-performing Loans helfen könnte, ein „neuerliches Auflaufen notleidender Kredite in den Bankbilanzen zu verhindern“ und betonte das ungenutzte Potenzial der Sekundärmärkte (COM (2018) 134 final v. 14. März 2018, 2018/0060, S. 1).
Nach Ansicht der Fragesteller ist angesichts der fortdauernden Corona-Krise und der ausgesetzten bzw. eingeschränkten Insolvenzantragspflicht nunmehr eine kritische Prüfung der Situation geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie bewertet die Bundesregierung das von Ökonomen beschriebene Risiko einer Insolvenzwelle, die auf die Wiedereinsetzung der Insolvenzantragspflicht folgen könnte?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um eine Insolvenzwelle zu verhindern?
a) Wenn ja, welche, und in welchem Zeitraum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Insolvenzen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Oktober 2020 beantragt worden?
Wie plant die Bundesregierung, einen effektiven Gläubigerschutz (angesichts der Folgen der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht und der sogar möglichen Verlängerung bis zum 31. März 2020) umzusetzen?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um dem Problem von Zombieunternehmen zu begegnen?
a) Wenn ja, welche, und in welchem Zeitraum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr von Zombieunternehmen angesichts des erneuten Lockdowns im Herbst dieses Jahres?
Wie bewertet die Bundesregierung, das von Ökonomen und Bankenaufsehern beschriebene Szenario einer Bankenkrise durch notleidende Kredite?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um ein Übergreifen der Krise auf das Finanz- und Bankensystem zu verhindern?
a) Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine Verlängerung des Aussetzens der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein?
Plant die Bundesregierung ein erneutes Aussetzen der Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen, und wenn ja, warum?
Arbeitet die Bundesregierung mit Ökonomen zusammen, um die Gefahren einer Finanzkrise durch Kreditausfälle infolge einer Insolvenzwelle einschätzen zu können?
a) Wenn ja, mit wem, und seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Sammelt die Bundesregierung Daten über aktuelle Risikoentwicklungen zu NPLs, und wertet sie diese aus?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Sammelt die Bundesregierung Daten über den Handel mit NPLs, und wertet sie diese aus?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Gesamtvolumen der NPLs in Deutschland, und wie entwickelt sich dieses?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des NPL-Volumens am gesamten Darlehensvolumen in Deutschland?
Wie regelmäßig werden diese Angaben und Daten zum Volumen der NPLs nach Kenntnis der Bundesregierung aktualisiert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ausweitung eines Sekundärmarktes für NPLs?
Plant die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für den Ausbau eines Sekundärmarktes für NPLs einzusetzen?
Hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft Risiken und mögliche Lösungen zu NPLs erörtert oder auf die Agenda gesetzt?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?