[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Daniela Wagner,
Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/25759 –
Verkaufs- und Mietenpolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Berlin ist eine Stadt im Wachstum. Dieses Wachstum stellt Berlin vor eine
große Herausforderung. Das knappe Wohnungsangebot lässt Miet- und
Immobilienpreise explodieren, bezahlbare Flächen für den Neubau von bezahlbaren
Wohnungen sind knapp.
Auch die Corona-Pandemie hat Folgen für den Wohnungsmarkt und den
Bedarf an Grün- und Erholungsflächen in Berlin. Der Ruf nach einer sozialen
und ökologischen Stadtentwicklung wird nach Ansicht der Fragesteller
stärker. Die Nutzungskonkurrenz zwischen Wohnen, Gewerbe und Verkehr nimmt
zu.
Die Vergabe und Entwicklung von öffentlichen Liegenschaften in Berlin ist
eines der zentralen Instrumente der Steuerung und Gestaltung einer solchen
sozialgerechten und ökologischen Stadtentwicklung. Nachdem in der
Vergangenheit hier durch die Privatisierung öffentlicher Wohnungsgesellschaften und
den Verkauf von bundes- und landeseigenen Grundstücken an private
Investoren nach Ansicht der Fragestellenden fatale Fehler begangen wurden, gilt es
nun, mit den vorhandenen Flächen behutsam umzugehen und sie gezielt für
eine nachhaltige Stadtentwicklung zu nutzen.
1. Wie viele Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) wurden in Berlin im Zeitraum von 2019 bis 2020 veräußert
(bitte nach Verkaufsdatum, Bezirk, Kaufpreis und Nutzungsart
aufschlüsseln)?
a) Welche dieser Liegenschaften wurden an das Land Berlin (und
Landesunternehmen) verkauft?
Welche dieser Liegenschaften wurden nicht an das Land Berlin (und
Landesunternehmen) verkauft?
b) Wie hoch war der Verkaufserlös durch die Veräußerung dieser
Liegenschaften (bitte nach Wohnimmobilie, gewerblich genutzten
Immobilien und Grundstücke, Bezirk, Kaufpreis aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26123
19. Wahlperiode 26.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
25. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
c) Welche dieser Liegenschaften wurden verbilligt abgegeben (bitte
nach Verbilligungszweck und Kaufpreisabschlag aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 1c werden zusammen beantwortet.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat im Land Berlin im
Zeitraum 2019 bis 2020 insgesamt 46 Liegenschaften mit einem Verkaufserlös
von rund 94 Mio. Euro veräußert, davon 23 Liegenschaften an das Land Berlin
beziehungsweise landeseigene Unternehmen. Die übrigen 23 Liegenschaften
wurden an Privatpersonen oder private Gesellschaften verkauft. In 18
Verkaufsfällen wurde ein Kaufpreisabschlag von insge-samt rund 12 Mio. Euro durch
die BImA gewährt. Dies führte in neun Verkaufsfällen zu einem Kaufpreis von
0 Euro. Im Einzelnen hinaus wird auch hinsichtlich des jeweiligen
Verbilligungszwecks und der Höhe des Kaufpreisabschlags auf die als Anlagen 1 und 2
beigefügten Übersichten verwiesen.
2. Wie erklärt die BImA den Anstieg der Leerstandsquote bei
Wohnimmobilien der BImA in Berlin laut der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18487 von 2018 auf 2019
um 23 Wohneinheiten?
a) Wie hat sich die Leerstandsquote bei Wohnimmobilien der BImA in
Berlin seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/18487 entwickelt?
Die Leerstandsquote bei Wohnungen der BImA in Berlin liegt derzeit (Stichtag
14. Januar 2021) bei 3,29 Prozent. Das sind bei aktuell rund 4.800 Wohnungen
158 leerstehende Wohnungen. Davon werden oder müssen bei 100 Wohnungen
Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen vor der Neuvermietung
durchgeführt werden.
b) Wie hoch ist die Leerstandsquote bei Nichtwohngebäuden der BImA
in Berlin (bitte nach Liegenschaft und Quadratmeter Nutzfläche
aufschlüsseln)?
Die Leerstandsquote bei Nichtwohngebäuden der BImA in Berlin liegt bei rund
15 Prozent (Stand: 30. September 2020). Wegen der weiteren Einzelheiten wird
auf die Anlage 3 verwiesen.
3. Wie viele und welche der Grundstücke der BImA kommen nach
Kenntnissen der Bundesregierung in Berlin für Gewerbe und insbesondere für
Erweiterungen des Bundestages und der Ministerien sowie weiterer
öffentlicher Gebäude in Frage (bitte nach Bezirk, Grundstücks- und
Gebäudefläche aufschlüsseln)?
Die in Anlage 4 aufgeführten Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von rund
299 ha und einer Gebäudefläche von rund 13,4 ha sind grundsätzlich auch für
eine Gewerbenutzung geeignet.
Baugrundstücke, die wegen ihrer Lage im Regierungsviertel zur potentiellen
Erweiterung der Standorte für Parlament und Bundesregierung geeignet sind,
werden nicht veräußert. So ist im Luisenblock Ost auf einer städtebaulich neu
zu ordnenden Gesamtfläche von rund 31.000 m² unter anderem eine
Erweiterungsbaumaßnahme für den Deutschen Bundestag vorgesehen. Für den
Bundesrat hat in der Leipziger Straße auf einem rund 4.200 m² großen Grundstück
die Realisierung eines Anbaus mit Besucherzentrum begonnen. Darüber hinaus
sind für Erweiterungen der Bundesministerien auf folgenden Baugrundstücken
Neubaumaßnahmen perspektivisch vorgesehen:
Liegenschaft Bezirk Grundstücksfläche
ca. in m²
Alt-Moabit 140 (BMI-Dienstsitz und Erweiterungsfläche) Mitte 36.100
Stresemannstraße/Erna-Berger-Straße/Niederkirchnerstraße Mitte 12.500
Wilhelmstraße/Leipziger Straße/Zimmerstraße Mitte 25.700
Scharnhorststraße 29/30, 34–37 Mitte 4.700
Anhalter Straße (Parkplatz hinter Europa-/Deutschlandhaus) Kreuzberg 11.400
Elisabeth-Abegg-Straße/Alt-Moabit Mitte 4.000
Krausen-/Markgrafen-/Schützen-/Charlottenstraße Mitte 3.300
Zur Deckung weiteren zusätzlichen Flächenbedarfs von Dienststellen des
Bundes kommen im Übrigen bauliche Verdichtungen von Dienstliegenschaften in
Betracht. Folgende Erweiterungspotenziale werden derzeit geprüft:
Liegenschaft Bezirk Grundstücksfläche
ca. in m²
Magdalenenstraße 9 u. a. Lichtenberg 10.800
Fasanenstraße 87 Charlottenburg-
Wilmersdorf
26.000
General-Pape-Straße 2–44/Werner-Voß-Damm 52A–68 Tempelhof-
Schöneberg
103.400
Puschkinallee 52 Treptow 23.100
Am Treptower Park 5–8 Treptow 87.500
Schmidt-Knobelsdorf-Straße 31 Spandau 189.200
Neuendorfer Straße 64–69/Neue Bergstraße 7, 11 Spandau 34.000
4. Wie viele und welche Grundstücke der BImA kommen in Berlin für den
Wohnungsneubau in Frage (bitte nach Bezirk, Grundstücksfläche und
Wohnungsbaupotential in Wohneinheiten aufschlüsseln)?
Nach derzeitigem Stand plant die BImA auf 22 Grundstücken mit einer
Gesamtfläche von rund 65 ha insgesamt bis zu 2.700 Wohneinheiten im Eigenbau
zu errichten. Wegen der Einzelheiten hierzu wird auf Anlage 5 verwiesen.
Hinsichtlich des erforderlichen Baurechts stimmt sich die BImA mit dem Land
Berlin beziehungsweise den Stadtbezirken ab, dem oder denen die
Planungshoheit obliegt.
5. Wie viele und welche Flächen der BImA sind für das Land Berlin als
nicht zur Wohnungsbebauung geeignet klassifiziert (bitte nach Bezirk,
Grundstücksfläche aufschlüsseln und wenn möglich, Gründe angeben,
warum nicht)?
Gegenwärtig geht die BImA bei 43 Liegenschaften davon aus, dass
planungsrechtlich eine Wohnbebauung nicht möglich ist. Wegen der Einzelheiten wird
auf die beigefügte Anlage 6 verwiesen.
6. Wie hoch sind die durchschnittlichen Nettokaltmieten in den
Wohnimmobilien der BImA in Berlin derzeit (Stand: Dezember 2020), und wie
haben sie sich in den Jahren 2017 bis 2019 entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der durchschnittlichen Nettokaltmieten der
bundesanstaltseigenen Wohnimmobilien in Berlin in den Jahren 2018 bis 2020 ist der
nachstehenden Aufstellung zu entnehmen. Angaben zu der durchschnittlichen
Nettokaltmiete der Wohnimmobilien der BImA in Berlin für das Jahr 2017
liegen der BImA nicht vor.
Jahr Nettokaltmiete
2018 5,92 Euro/qm
2019 6,78 Euro/qm
2020 6,25 Euro/qm
7. Wie viele Neuvermietungen der Wohnimmobilien der BImA hat es in
Berlin in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 gegeben?
a) Wie viele Mieterhöhungen bei Neuvermietung in Berlin hat es in
dieser Zeit gegeben, und wie hoch waren diese durchschnittlich in
Prozent (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie hoch waren die Mieteinahmen aus der Vermietung dieser
Wohnimmobilien in Berlin (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Neuvermietungen der Wohnimmobilien in Berlin in den Jahren
2017 bis 2020 sowie der Höhe der Mieteinnahmen aus der Vermietung dieser in
den Jahren 2017 bis 2020 neu vermieteten, bundesanstaltseigenen Wohnungen
in Berlin ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen. Eine Darstellung der
durchschnittlichen, prozentualen Erhöhung der Mieterhöhungssachverhalte bei
Neuvermietung in den Jahren 2017 bis 2020 hält die BImA nicht vor:
Jahr AnzahlNeuvermietungen
Mieteinnahmen durch
Neuvermietungen
2017 293 142.020 Euro
2018 271 150.391 Euro
2019 191 104.808 Euro
2020 176 78.279 Euro
Gesamt 931 475.498 Euro
8. Wie hoch sind die Mieterhöhungen bei bestehenden Wohnimmobilien
der BImA in Berlin in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020
ausgefallen (bitte in Prozent sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Mietanpassungen der Wohnimmobilien in Berlin in den Jahren
2017 bis 2020 ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen. Eine
prozentuale Darstellung der Mieterhöhungen in den Jahren 2017 bis 2020 hält die BI-
mA nicht vor:
Jahr Anzahl der Mieterhöhungen
2017 19
2018 75
2019 46
2020 –
Gesamt 140
9. Wie viele Wohnimmobilien der BImA in Berlin lagen in den Jahren
2017, 2018, 2019 und 2020 oberhalb von 10 Euro/qm nettokalt (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Eine Auswertung der Darstellung Mietverhältnisse in Berlin, bei denen in den
Jahren 2017, 2018 und 2019 ein Mietwert oberhalb von 10 Euro/m²/nettokalt
vereinbart worden ist, ist der BImA nicht möglich. Festzuhalten bleibt aber,
dass nach Inkrafttreten des Haushaltsvermerks 60.4 zu Kapitel 6004 Titel
124 01 zum 1. Januar 2020 am Standort Berlin der vereinbarte Mietzins bei
15 bundesanstaltseigenen Mietverhältnissen auf 10 Euro/m²/nettokalt gesenkt
worden ist. Dementsprechend bestehen seit dem Jahr 2020 am Standort Berlin
keine Wohnungsmietverträge der BImA mit einem Mietwert oberhalb von
10 Euro/m²/nettokalt.
10. Welcher Bedarf wird nach Kenntnissen der Bundesregierung für
zusätzlichen Wohnraum für Bundesbedienstete in Berlin gesehen?
Aktuell sieht die BImA einen zusätzlichen Bedarf an Wohnraum in Berlin für
Bundesbedienstete von rund 970 Wohnungen.
11. Bei wie vielen Miethaushalten von in Berlin befindlichen
Mietwohnungen der BImA liegt die Mietbelastungsquote über 30 Prozent (bitte nach
Bundesbediensteten und übrigen aufschlüsseln)?
Die BImA hält mit Blick auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben keine
Angaben über die Einkommensverhältnisse sowie der Nettoeinkünfte einzelner
Mietparteien vor. In der Folge sind keine Aussagen darüber möglich, bei wie
vielen Miethaushalten von in Berlin befindlichen Mietwohnungen der BImA
die Mietbelastungsquote über 30 Prozent liegt.
12. Wie viele der derzeit in Berlin befindlichen Mietwohnungen der BImA
liegen über der im Berliner Mietendeckel gesetzlich festgelegten
Mietobergrenze und müssen nun, neun Monate nach Verkündigung des
Gesetzes, abgesenkt werden (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung die Summe der
abgesenkten Mieten (bitte nach Wohnimmobilie und Bezirk aufschlüsseln)?
Derzeit befinden sich in Berlin keine bundesanstaltseigenen Wohnungen über
der im Berliner Mietendeckel gesetzlich festgelegten Mietobergrenze. In
262 Mietverhältnissen ist der Mietzins im vergangenen Jahr nach den
Regelungen des Berliner Mietengesetzes (MietenWoG Bln) abgesenkt worden. Eine
Vielzahl der Bestandsmieten der BImA befindet sich in Berlin unterhalb der in
§ 5 MietenWoG Bln festgelegten Mietwerte, so dass eine Mietensenkung in
diesen Sachverhalten nicht vorzusehen war. Der Gesamtbetrag der
Reduzierungen beläuft sich auf monatlich rund 18.600 Euro. Eine Aufstellung der in
Berlin nach dem MietenWoG Bln vorgenommenen Mietsenkungen nach
Wohnimmobilie und Bezirk hält die BImA nicht vor.
13. Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die
durchschnittlichen Nettokaltmieten in den Wohnimmobilien der BImA in Berlin seit
der Einführung des Mietendeckels?
Nach Inkrafttreten des MietenWoG Bln zum 23. Februar 2020 beträgt die
durchschnittliche Nettokaltmiete der bundesanstaltseigenen Wohnimmobilien
in Berlin im Jahr 2020: 6,25 Euro/qm.
14. Wie viele Neuvermietungen der Wohnimmobilien der BImA in Berlin
hat es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit der Einführung des
Mietendeckels gegeben?
Nach Inkrafttreten des MietenWoG Bln erfolgten im bundesanstaltseigenen
Wohnungs-bestand in Berlin 141 Neuvermietungen.
15. Wie haben sich nach Kenntnissen der Bundesregierung die
Gesamteinahmen aus der Vermietung von Wohnimmobilien der BImA durch die
Einführung des Mietendeckels verändert (bitte nach Bezirk aufschlüsseln)?
Angaben darüber, wie sich die Gesamteinahmen aus der Vermietung von
Wohnimmobilien der BImA durch die Einführung des Mietendeckels in den
einzelnen Bezirken Berlin verändert haben, sind der BImA nicht möglich. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
16. Wie weit ist die BImA bei der Schaffung des digitalen Datenraums, wie
in der Pressemitteilung vom 11. Juni 2015 (
https://www.bundesimmobili
en.de/7992740/bima-und-land-berlin-einig-uber-verkauf-von-geschossw
ohnungen) angekündigt, und welche Daten werden in diesem Raum zu
welchem Zweck abgelegt?
Die Einrichtung des Datenraums im Jahr 2015 erfolgte ausschließlich zu
Zwecken des Datentransfers zwischen der BImA und den
Wohnungsbaugesellschaften des Landes Berlin im Zusammenhang mit der ursprünglich geplanten
Veräußerung der Geschosswohnungen. Nach der Entscheidung im Jahr 2017
die im Eigentum der BImA stehenden Geschosswohnungen nicht zu verkaufen,
ist der Datenraum geschlossen worden.
17. Verfügt die BImA in Berlin nach Kenntnissen der Bundesregierung über
ein EDV-gestütztes System, das Listen nach Miethöhe, Mieterwechsel
etc. zu den zugehörigen Mietvertragsnummern zuordnen kann?
Wenn ja, seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, inwiefern plant die BImA, in Berlin ein entsprechendes
System zu implementieren?
Seit 2005 verfügt die BImA für ihren gesamten bundesanstaltseigenen
Liegenschaftsbestand – und insoweit auch für den Wohnungsbestand in Berlin –
über ein „Basis- und Liegenschafts-Informations- und Managementprojekt
(BALIMA)“ genanntes System. In diesem werden die Grunddaten zu jedem
vereinbarten Vertragsverhältnis abgebildet, die bei Bedarf mit unterschiedlichen
technischen und personellen Ressourcen ausgewertet werden können.
Systemtechnische Auswertungen bzw. Listen „auf Vorrat“ zu einzelnen
Vertragskomponenten hält die BImA nicht vor.
18. Wie viele Wohnimmobilien der BImA liegen in Berliner
Milieuschutzgebieten?
Drei Wohnstandorte der BImA in den Stadtbezirken Mitte, Neukölln und
Treptow-Köpenick liegen in Berliner Milieuschutzgebieten nach § 172
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
19. Welche Ausgleichsflächen werden nach Kenntnissen der
Bundesregierung bereitgehalten, um das Besucherzentrum des Bundestages
realisieren zu können (bitte nach Bezirk und Grundstücksfläche aufschlüsseln)?
Bezirk Fläche Grundstücksflächeca. in m²
Mitte entlang der John-Foster-Dulles Allee zwischen Yitzhak-Rabin-
Straße und Zeltenplatz/Haus der Kulturen der Welt
noch nicht festgelegt
Mitte 2/3 der Grundstücksfläche Scharnhorststraße 29/30 2.300
Lichtenberg Brachfläche im Ortsteil Wartenberg 27.800
20. Hat die Bundesregierung eine Position zur Fläche des Grabfeldes I des
ehemaligen Invalidenfriedhofes an der Scharnhorststraße 29/30 als
Ausgleichsfläche für das geplante Besucherzentrum an der
Scheidemannstraße im Großen Tiergarten?
Die BImA ist mit dem Vorschlag des Landes Berlin einverstanden, 2/3 der
Fläche des für Erweiterungszwecke des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie vorgesehenen Baugrundstückes Scharnhorststr. 29/30 als
Ausgleichsfläche für das geplante Besucher-zentrum des Deutschen Bundestags an der
Scheidemannstraße bereitzustellen.
Mit dieser Lösung verzichtet der Bund auf eine bauliche Ausnutzung von 2/3
der mit über 30 Mio. Euro bewerteten Baufläche und bietet den ganz
überwiegenden Teil des Baugrundstücks zur Begrünung an. Der Bund leistet damit
zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung einen erheblichen Beitrag.
21. Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung am Luisenblock Ost in Bezug
auf die stadtplanerischen Ziele?
Grundsätzliches Ziel der Bundesregierung ist es, am Luisenblock Ost für den
Deutschen Bundestag einen Erweiterungsneubau zu schaffen, der den
Anforderungen des Deutschen Bundestages gerecht wird und im Einklang mit dem
städtebaulichen Gesamtkonzept steht.
22. Welche Absprachen bestehen nach Kenntnissen der Bundesregierung
zwischen dem Bund und Verdi als Besitzerin des Grundstücks am
Schiffbauerdamm 19, und bei welchen Gesprächen wurden diese getroffen
(bitte detailliert auflisten)?
Verbindliche Absprachen mit Verdi wurden bislang nicht getroffen.
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob auf dem
denkmalgeschützten Gelände in der Hertzallee Süd neben Büros auch
Wohnungen gebaut werden sollen?
a) Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung dieser geplante
Anteil an Wohnungen, und wie viel davon soll bezahlbarer
Wohnraum werden?
b) Wird nach Kenntnissen der Bundesregierung das Projekt „Hertzallee
Süd“ nach den Vorgaben des Hochhaus Leitbilds für Berlin
umgesetzt?
c) Wie ist nach Kenntnissender der Bundesregierung der Zeitplan für
die nächsten Verfahrensschritte bis zum Baubeginn?
d) Ist nach Kenntnissen der Bundesregierung die Durchwegung des
obengenannten Gebiets gesichert, und wenn ja, welche Durchwegung
ist geplant?
e) Welche weiteren Maßnahmen sind nach Kenntnissen der
Bundesregierung geplant, um die Belebung des Quartiers Hertzallee Süd
auch außerhalb der Bürozeiten sicherzustellen?
f) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die geplanten
Erdgeschosszonen in dem Projekt für öffentliche Einrichtungen
vorgesehen werden, um einen attraktiven urbanen Lebensraum zu
ermöglichen?
g) Welche Maßnahmen sind nach Kenntnissen der Bundesregierung zur
Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Freiflächen des Quartiers
geplant, und wie werden diese für die Öffentlichkeit nutzbar sein?
h) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die
geplanten Erdgeschosszonen in dem Projekt für öffentliche
Einrichtungen vorgesehen werden, um einen attraktiven urbanen Lebensraum
zu ermöglichen?
Die Fragen 23 bis 23h werden zusammen beantwortet.
Die BImA besitzt in dem Entwicklungsbereich Hertzallee Süd, für den der
Senat eine außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung festgestellt hat, einen
eigenen Behörden- und Bürostandort. Sie plant für diesen Standort die
Realisierung eines Hochhauses für weitere Bundesbehörden bzw. für Teile von
Ministerien. Mitte 2020 wurden dem Baukollegium erste Entwicklungsvorstellungen
vorgestellt. Auf dieser Basis erfolgt die Vorbereitung für die weitere
Entwicklung der Liegenschaft einschließlich der Behan-dlung der in den Fragen
angesprochenen Aspekte in Abstimmung mit der Berliner Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen.
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Sanierung und
Bebauung des denkmalgeschützten Geländes in der General-Pape-Straße?
a) Wie viele Wohnungen sollen dort nach Kenntnissen der
Bundesregierung gebaut werden, und wie hoch ist der Anteil bezahlbaren
Wohnraums?
Die BImA selbst plant auf der Liegenschaft General-Pape-Straße keinen
Wohnungsbau.
b) Wie ist nach Kenntnissender der Bundesregierung der Zeitplan für die
nächsten Verfahrensschritte bis zum Baubeginn?
Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor.
c) Ist nach Kenntnissen der Bundesregierung die Durchwegung des
obengenannten Gebiets gesichert, und wenn ja, welche Durchwegung
ist geplant?
Wird der Fußgängerdurchgang in der Witgensstraße erhalten?
Die Fußgänger-Durchgänge werden nach hiesiger Kenntnis mittelfristig
beibehalten.
d) Welche der Kasernengebäude werden denkmalgerecht saniert, und
welche Nutzung ist jeweils für diese Gebäude vorgesehen?
Derzeit wird das denkmalgeschützte Gebäude Werner-Voss-Damm 54b für eine
Büronutzung saniert. Die Sanierung der weiteren denkmalgeschützten Gebäude
wird gegenwärtig geprüft.
e) Bleiben die Kleingartenanlagen in dem Gebiet erhalten?
Falls nein, welche Nutzungen sind an dieser Stelle vorgesehen?
f) Wie wird sichergestellt, dass die gegebene Nutzungsmischung erhalten
bleibt und insbesondere Kleingewerbe (Handwerksbetriebe, Ateliers
usw.) nicht verdrängt werden?
Die Fragen 24e und 24f werden zusammen beantwortet.
Derzeit bestehen keine Absichten, die Nutzungsmischung nachhaltig zu
verändern.
g) Ist in dem Gebiet die Errichtung von Modularen Unterkünften für
Geflüchtete (MUFs) geplant?
h) Welche Einrichtungen sozialer Infrastrukturen (z. B. Kitas) sind auf
dem Gebiet geplant?
Die Fragen 24g und 24h werden zusammen beantwortet.
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 19/26123 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26123 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26123 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/26123 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]