Ausgestaltung der Pflegeberufe und Weiterentwicklung der Pflegeausbildungen
der Abgeordneten Petra Crone, Christel Humme, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Caren Marks, Franz Müntefering, Aydan Özoguz, Thomas Oppermann, Mechthild Rawert, Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die demographische Entwicklung verursacht einen steigenden Bedarf an professionellen Pflegekräften in der Alten- und Krankenpflege: Bei konstanten Pflegewahrscheinlichkeiten wird voraussichtlich die Zahl der gegenwärtig 2,1 Millionen Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf 3,3 Millionen ansteigen. Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf qualifizierte und bezahlbare Pflege. Daraus resultiert eine steigende Nachfrage nach sowohl ambulanten als auch stationären Angeboten.
Die gestiegenen Anforderungen an die Qualität der Pflege führen zu einer stärkeren Professionalisierung in der Pflege. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenpflege erfahren hohe physische und psychische Belastungen, und sie werden schlechter bezahlt als Menschen mit vergleichbaren Berufen. Auch die Aufstiegsmöglichkeiten sind oftmals begrenzt. Eine Besonderheit bildet sowohl im ambulanten wie im stationären Sektor der hohe Anteil an Teilzeitbeschäftigten, zumeist Frauen.
Schon heute zeichnet sich in Deutschland ein Fachkräftemangel im Pflegebereich ab. Es ist daher notwendig, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, um eine ausreichende Zahl an qualifizierten Fachkräften dauerhaft sicherzustellen und mehr Nachwuchs für die Pflegeberufe zu gewinnen.
Derzeit werden insbesondere zwei mögliche Ausgestaltungen der Pflegeausbildung diskutiert:
- Das integrierte Modell steht für eine gemeinsame Grundausbildung für Auszubildende der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege und späterer Differenzierung innerhalb des Ausbildungszeitraumes.
- Im Zuge der generalistischen Ausbildung wird für alle drei Pflegeberufe ein ähnlicher Berufsinhalt gelehrt. Die Spezialisierung erfolgt auf dem Weiterbildungsweg im Anschluss an die Ausbildung.
Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Finanzierung der neuen zusammengefassten Pflegeausbildung. Während aktuell die Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert wird, wird die Altenpflegeausbildung vor allem von der Pflegeversicherung und über die Haushalte der einzelnen Bundesländer getragen. Hinzu kommt die Finanzierung durch länderspezifischen Regelungen.
Die Zusammenführung der Pflegeausbildungen bedarf also weitreichender gesetzlicher Regelungen und eines Konsenses zur Finanzierung zwischen Bund, Länder und Trägern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Sieht die Bundesregierung einen drohenden Pflegenotstand, und wenn ja, wie will sie dem entgegenwirken? Wenn nein, bitte begründen.
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für zielführend, um den drohenden Fachkräftemangel in der Altenpflege abzuwenden?
Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der zu erwartenden Reform der Pflegeausbildungen hin zu einer integrierten/generalisierten Pflegeausbildung in diesem Kontext ein? Bevorzugt die Bundesregierung eines der beiden diskutierten Ausbildungsmodelle, und wenn ja, welches und warum?
Inwiefern erwartet die Bundesregierung Veränderungen in Bezug auf die Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsdauer vor dem Hintergrund eines neuen Ausbildungsmodells? Inwiefern erwartet die Bundesregierung dadurch eine Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe?
Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument einer Ausbildungsumlage im Kontext weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung der Pflegeberufe?
Inwiefern erarbeitet die Bundesregierung – in Kooperation mit den Ländern und Trägern – ein Finanzierungskonzept der bestehenden Pflegeausbildungen?
Ist dabei die Zusammenlegung der Pflegeausbildungen vorgesehen und wer soll die Kosten tragen?
Wie ist der Sachstand der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zusammenführung der Pflegeberufe in einem Berufsgesetz? Zu welchem Zeitpunkt ist mit einem Zwischen- bzw. Abschlussbericht zu rechnen?
Plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildungen, und wenn ja, wann? Welches Modell der künftigen Ausbildung von Pflegeberufen favorisiert die Bundesregierung?
Inwiefern plant die Bundesregierung, das Berufsfeld Pflege für Männer attraktiver zu gestalten? Welche Zahlen liegen der Bundesregierung vor, wie viele männliche Arbeitnehmer in der Kranken- und Altenpflege beschäftigt sind?
Worauf führt die Bundesregierung die hohe weibliche Teilzeitquote in der Pflege zurück? Sieht sie einen Zusammenhang zwischen den Teilzeitbeschäftigungen und dem Niedriglohn?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, den Mindestlohn in der Pflege umzusetzen?
Welches Zahlenmaterial liegt der Bundesregierung vor, um die Lücke an professionellem Pflegepersonal möglichst konkret zu berechnen? Von welchem Bedarf an (zusätzlichen) professionellen Arbeitskräften in der Pflege bis zum Jahre 2050 geht die Bundesregierung aus?
Inwiefern gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, ausländische Fachkräfte für Arbeiten in der professionellen Pflege einzusetzen? Welche Überlegungen gibt es hinsichtlich der sprachlichen und kulturellen Integration von ausländischen Fachkräften?
Was unternimmt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für die bessere Anerkennung von im Ausland erworbenen akademischen und beruflichen Abschlüssen?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Ausweitung der Zugangsvoraussetzungen für Schülerinnen und Schüler mit zehnjähriger Schulausbildung für die Pflegeberufe gemacht?
Welche Zahlen und Daten liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Anteils von Migrantinnen und Migranten bei der Pflegeausbildung vor?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Ausbildung zur geschlechts- und kulturspezifischen Pflege zu verbessern?
Was plant die Bundesregierung, um in der Ausbildung zu Pflegeberufen, Gewalt in der Pflege vorzubeugen? Wie werden die Auszubildenden für den Umgang mit Gewalterfahrung in der Pflege sensibilisiert?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der aus Mitteln des Konjunkturpakets II finanzierten dreijährigen Umschulung zum Altenpfleger/ zur Altenpflegerin und zum Krankenpfleger/zur Krankenpflegerin gesammelt, und wie viele Personen wurden seit 2009 entsprechend umgeschult?
Plant die Bundesregierung, dreijährige Umschulungen zum Altenpfleger/ zur Altenpflegerin und zum Krankenpfleger/zur Krankenpflegerin über 2010 hinaus zu fördern, und entsprechende gesetzliche Regelungen zu ändern? Falls nein, warum nicht?
Inwiefern erachtet die Bundesregierung zusätzliche Ausbildungsfelder in der Altenpflege zukünftig als erforderlich? Welche die Fort- und Weiterbildung bzw. die Umschulung betreffenden Planungen gibt es?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verweildauer und die Gründe des Berufswechsels in den Pflegeberufen?
Inwiefern plant die Bundesregierung Altersteilzeitmodelle für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. alternative Einsatzmöglichkeiten, z. B. als Case Manager, aufgrund übermäßiger physischer Belastungen?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Durchlässigkeit im Bereich der Pflegeberufe nach Inkrafttreten des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gemacht? Inwiefern liegen der Bundesregierung dazu belastbare Zahlen vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Spezialisierungstendenzen in Pflegeberufen in anderen Ländern (z. B. Großbritannien) vor dem Hintergrund der für Deutschland geplanten Generalisierung?