[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2301
17. Wahlperiode 28. 06. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. Juni 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Crone, Christel Humme,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2051 –
Ausgestaltung der Pflegeberufe und Weiterentwicklung der Pflegeausbildungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die demographische Entwicklung verursacht einen steigenden Bedarf an
professionellen Pflegekräften in der Alten- und Krankenpflege: Bei konstanten
Pflegewahrscheinlichkeiten wird voraussichtlich die Zahl der gegenwärtig 2,1
Millionen pflegebedürftigen Menschen bis zum Jahr 2030 auf 3,3 Millionen ansteigen.
Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf qualifizierte und bezahlbare
Pflege. Daraus resultiert eine steigende Nachfrage nach sowohl ambulanten als
auch stationären Angeboten.
Die gestiegenen Anforderungen an die Qualität der Pflege führen zu einer
stärkeren Professionalisierung in der Pflege. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in der Altenpflege erfahren hohe physische und psychische Belastungen, und sie
werden schlechter bezahlt als Menschen mit vergleichbaren Berufen. Auch die
Aufstiegsmöglichkeiten sind oftmals begrenzt. Eine Besonderheit bildet sowohl
im ambulanten wie im stationären Sektor der hohe Anteil an
Teilzeitbeschäftigten, zumeist Frauen.
Schon heute zeichnet sich in Deutschland ein Fachkräftemangel im
Pflegebereich ab. Es ist daher notwendig, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, um
eine ausreichende Zahl an qualifizierten Fachkräften dauerhaft sicherzustellen
und mehr Nachwuchs für die Pflegeberufe zu gewinnen.
Derzeit werden insbesondere zwei mögliche Ausgestaltungen der
Pflegeausbildung diskutiert:
– Das integrierte Modell steht für eine gemeinsame Grundausbildung für
Auszubildende der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege und
späterer Differenzierung innerhalb des Ausbildungszeitraumes.
– Im Zuge der generalistischen Ausbildung wird für alle drei Pflegeberufe ein
ähnlicher Berufsinhalt gelehrt. Die Spezialisierung erfolgt auf dem
Weiterbildungsweg im Anschluss an die Ausbildung.
Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Finanzierung der neuen
zusammengefassten Pflegeausbildung. Während aktuell die Kranken- und
Kinderkrankenpflegeausbildung durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert wird, wird die
Altenpflegeausbildung vor allem von der Pflegeversicherung und über die
Haushalte der einzelnen Bundesländer getragen. Hinzu kommt die Finanzierung durch
länderspezifische Regelungen.
Die Zusammenführung der Pflegeausbildungen bedarf also weitreichender
gesetzlicher Regelungen und eines Konsenses zur Finanzierung zwischen Bund,
Länder und Trägern.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung misst den Pflegeberufen einen hohen Stellenwert bei. Zur
Sicherung eines ausreichenden Nachwuchses – auch angesichts des
demografischen Wandels – beabsichtigt sie, die Ausbildungen zu den Pflegeberufen
attraktiv und zukunftsgerecht weiterzuentwickeln. Der Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und FDP sieht daher eine grundlegende Modernisierung der
Pflegeberufe und eine Zusammenführung der Ausbildungen in einem Berufsgesetz vor.
Die geltenden Ausbildungsgesetze für die Gesundheits- und Krankenpflege und
die Altenpflege enthalten Modellklauseln, die die Erprobung gemeinsamer
Pflegeausbildungen ermöglicht haben. Auf Bundes- und Länderebene wurden
vielfältige Modelle umgesetzt. So hat das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus dem Blickwinkel der Altenpflege von 2004
bis 2008 das Modellvorhaben „Pflegeausbildung in Bewegung“ mit acht
Einzelprojekten durchgeführt und wissenschaftlich auswerten lassen. Die Ergebnisse
und Empfehlungen der Begleitforschung und des Beirates, in dem acht
Ländervertreter/-innen sowie Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und aus
Fachverbänden mitwirkten, bilden eine wichtige Grundlage für die anstehenden
politischen Entscheidungsprozesse. Die durchgeführten Modellversuche
verdeutlichen, dass eine Zusammenführung der Pflegeberufe angezeigt ist.
Die federführenden Bundesressorts, das BMFSFJ und das Bundesministerium
für Gesundheit (BMG), haben bereits mit den Vorarbeiten zur Umsetzung des
Auftrags aus dem Koalitionsvertrag begonnen und eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ einberufen, die Eckpunkte als
Grundlage eines neuen Berufsgesetzes erarbeiten wird.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird im Rahmen ihrer Arbeit Ergebnisse der
Modellversuche, Stellungnahmen aus Verbänden und Wissenschaft
berücksichtigen sowie Expertinnen und Experten aus den jeweiligen Fachgebieten
einbinden.
1. Sieht die Bundesregierung einen drohenden Pflegenotstand, und wenn ja,
wie will sie dem entgegenwirken?
Wenn nein, bitte begründen.
Die Pflege ist ein personalintensiver Dienstleistungssektor, der angesichts der
demografischen Entwicklung stark an Bedeutung zunimmt. Der Arbeitsmarkt
im Gesundheits- und Pflegebereich hat sich in den vergangenen Jahren
dynamisch und positiv entwickelt. Insgesamt kann derzeit nicht von einem akuten
Fachkräftemangel gesprochen werden. Gleichwohl ist von einem deutlich
steigenden Bedarf an Pflegefachkräften in den kommenden Jahren und Jahrzehnten
auszugehen.
2. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für zielführend, um den
drohenden Fachkräftemangel in der Altenpflege abzuwenden?
Die Nachfrage nach Pflegefachkräften wird in der Altenpflege weiter steigen.
Generell muss die Fachkräftesicherung vorrangig über die verstärkte
Berufsausbildung in der Pflege erfolgen. Das breite Angebot an Förderleistungen der
aktiven Arbeitsmarktpolitik kann weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Deckung
des wachsenden Fachkräftebedarfes leisten.
Die Bundesregierung hat die Weichen gestellt, um die Ausbildung und das
Beschäftigungsfeld der Pflege älterer Menschen attraktiv zu gestalten. Beispielhaft
wird auf die Förderung von Ausbildung und Umschulungen im Rahmen des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch auf das Beratungsprojekt „Servicenetzwerk
Altenpflegeausbildung“, auf die bildungspolitischen Förderinstrumente, auf die
Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ (Thematischer Initiativkreis „Gesund
Pflegen“) und auf die Fachkampagne „Berufsfeld: Moderne Altenpflege“
verwiesen.
Auch in Zukunft werden weitere Anstrengungen aller Verantwortlichen in der
Altenpflege notwendig sein, um den Berufsnachwuchs zu sichern und den
Personalbedarf zu decken. Dazu gehören Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind,
mehr junge Menschen, aber auch mehr ältere Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer für das Berufsfeld zu gewinnen, die Ausbildung zukunftsgerichtet
auszugestalten, die Durchlässigkeit der Bildungsgänge zu verbessern, die
Personalentwicklung in den Einrichtungen auszubauen, die Beschäftigten stärker an die
Unternehmen zu binden und die vorhandenen Personal- und Bildungsressourcen
besser zu nutzen.
3. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der zu erwartenden Reform
der Pflegeausbildungen hin zu einer integrierten/generalisierten
Pflegeausbildung in diesem Kontext ein?
Bevorzugt die Bundesregierung eines der beiden diskutierten
Ausbildungsmodelle, und wenn ja, welches und warum?
4. Inwiefern erwartet die Bundesregierung Veränderungen in Bezug auf die
Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsdauer vor dem Hintergrund eines
neuen Ausbildungsmodells?
Inwiefern erwartet die Bundesregierung dadurch eine Steigerung der
Attraktivität der Pflegeberufe?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung misst – wie bereits in der Vorbemerkung dargelegt – der
Reform der Pflegeausbildungen eine wesentliche Bedeutung bei. Eine attraktive
Ausbildung ist ein entscheidender Baustein zur Sicherstellung des notwendigen
pflegerischen Berufsnachwuchses angesichts des demografischen Wandels.
Die Bundesregierung wird in enger Zusammenarbeit mit den Ländern die
strukturelle und inhaltliche Ausrichtung einer neuen Pflegeausbildung entwickeln.
Deshalb haben das BMFSFJ und das BMG als federführende Bundesressorts zur
Vorbereitung eines Gesetzentwurfs eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ konstituiert.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeiten Ende März dieses Jahres aufgenommen;
Festlegungen der genannten Fragestellungen werden noch nicht getroffen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument einer Ausbildungsumlage
im Kontext weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung der
Pflegeberufe?
Das Altenpflegegesetz (AltPflG) enthält bereits Regelungen zur Einführung
einer Ausbildungsumlage. Nach § 25 AltPflG werden die Länder ermächtigt,
unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausgleichsverfahren zur Aufbringung
der Mittel für die Kosten der Ausbildungsvergütung einzuführen. Die
Bewertung, ob die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, muss auf Länderebene
erfolgen. Derzeit wird ein Umlageverfahren nur in Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6
und 7 verwiesen.
6. Inwiefern erarbeitet die Bundesregierung – in Kooperation mit den
Ländern und Trägern – ein Finanzierungskonzept der bestehenden
Pflegeausbildungen?
7. Ist dabei die Zusammenlegung der Pflegeausbildungen vorgesehen und
wer soll die Kosten tragen?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Pflegeausbildungen zusammenzuführen.
Dieses schließt auch ein neues Finanzierungskonzept ein. Die Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ wird die Thematik
entsprechend aufgreifen und Lösungsvorschläge entwickeln.
8. Wie ist der Sachstand der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Zusammenführung der Pflegeberufe in einem Berufsgesetz?
Zu welchem Zeitpunkt ist mit einem Zwischen- bzw. Abschlussbericht zu
rechnen?
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ hat sich
Ende März 2010 konstituiert und dabei als Ziel formuliert, Eckpunkte für ein
neues Berufsgesetz nach circa einem Jahr vorzulegen.
9. Plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der
Pflegeausbildungen, und wenn ja, wann?
Welches Modell der künftigen Ausbildung von Pflegeberufen favorisiert
die Bundesregierung?
Die Neuregelung der Pflegeausbildungen ist im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Bevor die Bundesregierung allerdings einen Zeitplan zur Umsetzung des
Gesetzgebungsvorhabens erstellt, wird sie zunächst die Ergebnisse der Bund-
Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ abwarten. Ergänzend
wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
10. Inwiefern plant die Bundesregierung, das Berufsfeld Pflege für Männer
attraktiver zu gestalten?
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung vor, wie viele männliche
Arbeitnehmer in der Kranken- und Altenpflege beschäftigt sind?
Die Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege sowie die Altenpflege sind nach
wie vor Berufe, die vorrangig von Frauen ausgeübt werden. Nicht zuletzt vor
dem Hintergrund des wachsenden Bedarfs an Pflegefachkräften ist es ein
Anliegen der Bundesregierung, mehr Männer für die Pflegeberufe zu gewinnen. Um
dieses Ziel zu erreichen, besteht Handlungsbedarf auf allen
Verantwortungsebenen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Zusammenführung der
Pflegeberufe und die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den
Bildungsgängen im Pflegebereich dazu beitragen können, die Pflegeausbildung auch für
Männer attraktiver zu gestalten.
Das BMFSFJ hat mit seiner Initiative „Neue Wege für Jungs“, mit seiner
Fachkampagne „Berufsfeld: Moderne Altenpflege“ und mit spezifischen
Informationsmaterialien dazu beigetragen, gerade auch junge Männer auf die
Pflegeberufe aufmerksam zu machen. Im April 2011 wird erstmals ein bundesweiter
Boys’Day stattfinden, der von den Pflegeeinrichtungen genutzt werden kann,
um Jungen gezielt an das Beschäftigungsfeld der Pflege heranzuführen.
Die Zahl der im Gesundheitswesen beschäftigten Gesundheits- und
Krankenpfleger/-pflegerinnen lag im Übrigen nach der Gesundheitspersonalrechnung
des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2008 bei 794 000. In diese Zahl sind auch
Hebammen und Entbindungspfleger sowie die Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/-pflegerinnen eingerechnet. Der Männeranteil lag bei 14 Prozent. Als
Altenpfleger/-pflegerinnen und Altenpflegehelfer/-helferinnen waren im
Gesundheitswesen 363 000 Menschen beschäftigt. Der Männeranteil lag hier bei
13 Prozent.
11. Worauf führt die Bundesregierung die hohe weibliche Teilzeitquote in der
Pflege zurück?
Sieht sie einen Zusammenhang zwischen den Teilzeitbeschäftigungen und
dem Niedriglohn?
Frauen sind im Gesundheits- und Pflegebereich mit über 80 Prozent der
Beschäftigten deutlich überproportional vertreten. Dies spiegelt sich auch in der
Teilzeitquote wider. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die meisten
Pflegefachkräfte eine Teilzeitbeschäftigung wählen, um Familie und Beruf besser
vereinbaren zu können.
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, den Mindestlohn in der
Pflege umzusetzen?
Mit der Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Jahr 2009 wurde
u. a. die Pflegebranche (Altenpflege und ambulante Krankenpflege) in das
Gesetz aufgenommen. Grundlage für einen Mindestlohn in der Pflege ist – anders
als in den übrigen Branchen – die Empfehlung einer aus Branchenvertretern
bestehenden Kommission. Die Pflegekommission hat am 25. März 2010
einstimmig Empfehlungen zur Festsetzung von Mindestentgelten in der
Pflegebranche empfohlen. Das Verfahren zum Erlass einer entsprechenden
Mindestlohnverordnung wird demnächst abgeschlossen.
13. Welches Zahlenmaterial liegt der Bundesregierung vor, um die Lücke an
professionellem Pflegepersonal möglichst konkret zu berechnen?
Von welchem Bedarf an (zusätzlichen) professionellen Arbeitskräften in
der Pflege bis zum Jahre 2050 geht die Bundesregierung aus?
Die Bundesregierung geht für die kommenden Jahrzehnte angesichts der
demografischen Entwicklung von einem wachsenden Personalbedarf insbesondere in
der Altenpflege aus, dessen genauer Umfang sich allerdings nicht im Detail
quantifizieren lässt. Unwägbarkeiten ergeben sich im Bereich der Altenpflege
unter anderem aus den offenen Fragen, ob und inwieweit sich mit steigender
Lebenserwartung auch der Eintritt von Pflegebedürftigkeit in höhere
Altersgruppen verschiebt, ob damit die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen mehr oder
weniger stark steigt und in welchem Ausmaß es auch im personalintensiven
Pflegesektor langfristig zu Produktivitätsfortschritten kommt.
Für den Krankenhausbereich ist der Bundesregierung aktuell nur eine
Hochrechnung bzw. Modellrechnung bekannt, die die gegenwärtige Unterbesetzung im
Pflegedienst der Krankenhäuser prognostiziert. In Anbetracht der vielfältigen
Ursachen bzw. ergriffenen Maßnahmen, die in den letzten Jahren zu einem
Pflegepersonalstellenabbau geführt haben, wie z. B. Verlagerung von
Pflegeaufgaben auf andere Berufsgruppen und Organisationsoptimierungen, ist eine solche
Hochrechnung in ihrem Aussagewert nicht ausreichend valide und daher nur
eingeschränkt verwertbar. Im Übrigen konnte ausweislich der Krankenhausstatistik
im Jahre 2008 erstmals wieder ein leichter Anstieg der Anzahl des
Pflegepersonals nachgewiesen werden.
Die Bundesregierung sieht zur Verbesserung der Personalsituation im
Pflegebereich der Krankenhäuser in dem Pflegestellen-Förderprogramm ein wichtiges
Instrument, dessen Wirkungen zunächst abgewartet werden sollten. Die
gesetzlichen Regelungen zu diesem Programm sind am 25. März 2009 in Kraft
getreten, also zu einem Zeitpunkt, in dem die Budgetverhandlungen der
Krankenhäuser in der Praxis teilweise schon angelaufen waren. Da dies bereits während des
Gesetzgebungsverfahrens bekannt war, wurde die „Nachholregelung“
(kumulative Inanspruchnahme im Folgejahr möglich) vorgesehen. Zunächst müssen
daher die vorgesehenen drei Förderjahre abgewartet werden, um die Wirkungen
des Programms verlässlich beurteilen zu können. Im Übrigen wird die
Ausschöpfung des Pflegestellen-Förderprogramms auch einen Hinweis darauf
geben, wie hoch der Bedarf für zusätzliches Pflegepersonal in den Krankenhäusern
tatsächlich ist. Hinzu kommt, dass eine unmittelbare Einflussmöglichkeit der
Bundesregierung auf das Einstellungsverhalten der Krankenhäuser nicht
besteht. Die jeweilige Leitung eines Krankenhauses hat unter Berücksichtigung
der individuellen Gegebenheiten sicherzustellen, dass das für eine qualifizierte
Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigte Pflegepersonal auch
vorhanden ist.
14. Inwiefern gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, ausländische
Fachkräfte für Arbeiten in der professionellen Pflege einzusetzen?
Welche Überlegungen gibt es hinsichtlich der sprachlichen und kulturellen
Integration von ausländischen Fachkräften?
Für die Gewinnung ausländischer Pflegefachkräfte ist der rechtliche Rahmen
bereits gegeben. Auf dem Arbeitsmarkt der Europäischen Union können
Pflegefachkräfte von den Arbeitgebern angeworben werden. Dies gilt auch für
Pflegefachkräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, denen schon während der
Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit eine Arbeitserlaubnis-EU
erteilt werden kann, wenn keine inländischen Arbeitsuchenden für die
Beschäftigung gewonnen werden können und die Arbeitsbedingungen denen
vergleichbarer deutscher Beschäftigter entsprechen.
Aus Staaten außerhalb der Europäischen Union können Pflegefachkräfte zum
deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werde, wenn sie über einen mit den
deutschen berufsrechtlichen Anforderungen gleichwertigen Ausbildungsstand
verfügen, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen und im Rahmen einer
zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsverwaltung des
Herkunftslandes getroffenen Absprache vermittelt werden. Eine entsprechende
Absprache besteht bisher mit der Arbeitsverwaltung von Kroatien.
Mit den bestehenden Regelungen kann flexibel reagiert werden, wenn Bedarf
für die Anwerbung ausländischer Pflegefachkräfte eintreten sollte.
Für ausländische Fachkräfte stehen die Integrationssprachkurse des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung, die auch berufsbegleitend
angeboten werden können und darauf zielen, ein erstes Orientierungswissen über
Deutschland und die deutsche Sprache bis zu dem B1-Niveau des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens zu vermitteln.
15. Was unternimmt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für die
bessere Anerkennung von im Ausland erworbenen akademischen und
beruflichen Abschlüssen?
Im Ausland erworbene Abschlüsse können, unabhängig davon, ob sie
akademisch oder nichtakademisch sind, bereits seit langem nach den im
Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz enthaltenen Regelungen anerkannt werden.
Soweit es sich bei den vorhandenen Qualifikationen dabei um solche handelt,
die dem EU-Recht unterfallen, gelten die spezifischen Besonderheit der
Richtlinie 2005/36/EG über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen.
So genannte Drittlanddiplome werden aufgrund einer Gleichwertigkeits- bzw.
Kenntnisstandsprüfung anerkannt, die sich auf den Inhalt der staatlichen
Abschlussprüfung erstreckt. Die Regelungen sollen einerseits allen den Zugang zu
den Pflegeberufen eröffnen, die in Deutschland in diesem Bereich arbeiten
wollen. Andererseits stellen die entsprechenden Regelungen hohe formale
Anforderungen an die Antragsteller, um die hohe Qualität der Pflege sicherzustellen.
Im Übrigen sieht der Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode Maßnahmen
zur besseren Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüssen
und Qualifikationen vor. Am 9. Dezember 2009 hat das Bundeskabinett hierzu
Eckpunkte beschlossen, auf deren Grundlage derzeit ein Gesetzentwurf
vorbereitet wird. Eingeführt werden soll ein allgemeiner Verfahrensanspruch auf
Bewertung von beruflichen Auslandsqualifikationen, der für alle Berufe gelten
soll, für die es einen deutschen Referenzberuf mit geregelter Aus- oder
Fortbildung gibt, und der insofern auch die bundesrechtlich geregelten Pflegeberufe
umfassen wird. Die Eckpunkte sehen u. a. vor, dass bei Überprüfungen im
Ausland erworbener beruflicher Qualifikationen neben formalen Abschlüssen auch
die einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt wird. Da das Bundesgesetz sich
nur auf die auf Bundesebene geregelten Berufe beziehen kann, ist für eine Reihe
von Berufen – so zum Beispiel für die Assistenzberufe im Pflegebereich –
ergänzende Rechtssetzung der Länder erforderlich.
16. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Ausweitung der
Zugangsvoraussetzungen für Schülerinnen und Schüler mit zehnjähriger
Schulausbildung für die Pflegeberufe gemacht?
Die Bundesregierung kann derzeit noch keine Bewertung der 2009 eingeführten
Regelung vornehmen. Nach dem Krankenpflegegesetz und dem
Altenpflegegesetz sind das BMG und das BMFSFJ verpflichtet, dem Deutschen Bundestag
zum 31. Dezember 2015 über die Erfahrungen mit der Ausweitung der
Zugangsvoraussetzungen zu berichten.
17. Welche Zahlen und Daten liegen der Bundesregierung hinsichtlich des
Anteils von Migrantinnen und Migranten bei der Pflegeausbildung vor?
Die vom Statistischen Bundesamt bereitgestellten Zahlen weisen im
Ausbildungsjahr 2008/2009 bundesweit für die Gesundheits- und Krankenpflege rund
55 600, für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege rund 6 000 und für die
Altenpflege rund 41 560 Schülerinnen und Schüler aus. Der Anteil von
Migrantinnen und Migranten wird in den Schülerzahlen für die einzelnen Berufe nicht
erfasst.
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Ausbildung zur
geschlechts- und kulturspezifischen Pflege zu verbessern?
19. Was plant die Bundesregierung, um in der Ausbildung zu Pflegeberufen,
Gewalt in der Pflege vorzubeugen?
Wie werden die Auszubildenden für den Umgang mit Gewalterfahrung in
der Pflege sensibilisiert?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege und Altenpflege sind schon heute darauf ausgerichtet,
dass die Schülerinnen und Schüler lernen, die unterschiedlichen Pflege- und
Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und
Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen zu berücksichtigen. Die konkrete
Umsetzung dieser Vorgaben, die die geschlechts- und kulturspezifische Pflege sowie
den Umgang mit Gewalt in der Pflege einschließen, erfolgt auf der Grundlage
von Ausbildungscurricula, die die Länder oder die einzelnen Schulen erstellen,
und den Ausbildungsplänen der ausbildenden Einrichtungen. Das BMFSFJ hat
diesen Prozess u. a. durch die Entwicklung eines Handbuchs für die
kultursensible Altenpflegeausbildung unterstützt.
20. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der aus Mitteln des
Konjunkturpakets II finanzierten dreijährigen Umschulung zum Altenpfleger/
zur Altenpflegerin und zum Krankenpfleger/zur Krankenpflegerin
gesammelt, und wie viele Personen wurden seit 2009 entsprechend umgeschult?
Im vergangenen Jahr sind rund 6 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in eine
Altenpflegeumschulung und rund 950 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in eine
Krankenpflegeumschulung eingetreten. Die Arbeitsförderung leistete damit
einen wichtigen Beitrag zur Deckung des aktuellen und künftigen
Fachkräftebedarfes im Pflegebereich.
21. Plant die Bundesregierung, dreijährige Umschulungen zum Altenpfleger/
zur Altenpflegerin und zum Krankenpfleger/zur Krankenpflegerin über
2010 hinaus zu fördern, und entsprechende gesetzliche Regelungen zu
ändern?
Falls nein, warum nicht?
Eine Verlängerung der befristeten Sonderregelung ist seitens der
Bundesregierung nicht beabsichtigt. Auch bei einem Auslaufen der befristeten
Sonderregelung ist die Finanzierung des dritten Jahres für die künftigen Teilnehmerinnen
und Teilnehmer sichergestellt, da nach dem Altenpflegegesetz der
Ausbildungsträger eine Ausbildungsvergütung zahlt und die Bundesländer die Schulkosten
tragen. Damit wird zu der mit den Ländern ursprünglich vereinbarten fairen
Kostenteilung zurückgekehrt.
22. Inwiefern erachtet die Bundesregierung zusätzliche Ausbildungsfelder in
der Altenpflege zukünftig als erforderlich?
Welche die Fort- und Weiterbildung bzw. die Umschulung betreffenden
Planungen gibt es?
Das Berufsfeld der Altenpflege zeichnet sich bereits heute durch umfassende
Qualifizierungsmöglichkeiten aus. Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz
für die Gesundheitsfachberufe, zu denen die Altenpflegeausbildung gehört. Für
die Helfer- und Assistenzausbildungen sowie für die Fort- und Weiterbildungen
sind die Länder zuständig.
Die Bundesregierung begrüßt, dass sich sowohl im niedrigschwelligen Bereich
als auch auf dem Gebiet der funktions- und fachbezogenen beruflichen
Weiterbildung vielfältige Angebote entwickeln. Sie unterstützt die beruflichen
Qualifizierungen durch umfassende Fördermaßnahmen (z. B. Umschulungen in der
Altenpflege, Sonderprogramm für geringqualifizierte und ältere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Ferner finanziert die Bundesagentur für Arbeit
vielfältige kurzfristige und niedrigschwellige Qualifizierungsmaßnahmen (z. B.
Qualifizierung von Betreuungskräften nach § 87b des Elften Buches
Sozialgesetzbuch – SGB XI). Junge talentierte Fachkräfte sind Adressaten des
Programms „Weiterbildungsstipendium“. Nicht zuletzt gilt das
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) für Fortbildungen mit
Aufstiegscharakter im Bereich der ambulanten und stationären Altenpflege.
Die Bundesregierung wird auch in Zukunft das Anliegen verfolgen, das Aus-
und Weiterbildungssystem im Bereich der Pflege älterer Menschen in Qualität
und Wirkungsbreite weiter zu verbessern. Dazu gehören nicht zuletzt Initiativen
zur Förderung der Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen
Bildungsgängen (u. a. das vom BMFSFJ geförderte „Modell einer gestuften und
modularisierten Altenpflegequalifizierung“).
23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verweildauer und
die Gründe des Berufswechsels in den Pflegeberufen?
Zu der Thematik der Verweildauer in Pflegeberufen gibt es verschiedene
Forschungsprojekte und Erhebungen. Sie basieren auf unterschiedlichen
Erhebungsmethoden und beleuchten unterschiedliche Fragestellungen.
Die „NEXT Studie“, über die die Bergische Universität Wuppertal Berichte
veröffentlicht, analysiert die möglichen Ursachen eines Berufsausstiegs anhand
einer Befragung und differenziert nach der Art der Pflege. Der Wunsch, den
Pflegeberuf zu verlassen, war bei Pflegepersonal in Krankenhäusern am größten
(17,1 Prozent erwogen dies oft). Es folgten Pflegeheime mit 12,5 Prozent und
der ambulante Pflegebereich mit 10,8 Prozent. Die Forschungsstudie über die
Verweildauer in Pflegeberufen in Rheinland-Pfalz (ViPb) der Martin-Luther-
Universität Halle Wittenberg zeigt anhand der Auswertung statistischer Daten
u. a., dass Krankenpfleger/-innen länger als Krankenpflegerhelfer/-innen im
Beruf verbleiben.
Das BMFSFJ hat von 2007 bis 2009 das Projekt „Berufsverläufe von
Altenpflegerinnen und Altenpflegern“ des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur
gefördert. Erstmals wurden repräsentative Ergebnisse zu der Länge und Struktur
der Berufsverläufe von Altenpflegerinnen und Altenpflegern generiert. Danach
zeigt sich unter anderem, dass sich die Berufsverläufe von Altenpflegerinnen
und Altenpflegern, die bereits vor 25 bis 29 Jahren in den Beruf eingestiegen
sind, zum Stichtag 31. Dezember 2004 im Durchschnitt auf über 19 Jahre
erstrecken. Ähnliche Trends zeigen sich bei Altenpflegerinnen und Altenpflegern,
deren Ausbildungsabschlüsse noch nicht so lange zurückliegen. Deutlich
geworden ist aber auch, dass relevante Unterbrechungszeiten die Berufsverläufe
kennzeichnen. Diese führen jedoch überwiegend nicht zum endgültigen
Berufsausstieg. Nach Auffassung der Bundesregierung können Unterbrechungszeiten
insbesondere durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und
Beruf, durch gute Arbeitsbedingungen und durch eine systematische
Personalentwicklung in den Pflegeeinrichtungen vermieden werden.
24. Inwiefern plant die Bundesregierung Altersteilzeitmodelle für ältere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. alternative Einsatzmöglichkeiten,
z. B. als Case Manager, aufgrund übermäßiger physischer Belastungen?
Die Pflege bietet den Pflegefachkräften heute vielseitige berufliche
Entwicklungsmöglichkeiten. Dazu gehören beispielsweise das Pflegemanagement, die
Pflegeberatung oder gutachterliche Tätigkeiten. Im Rahmen der Initiative „Neue
Qualität der Arbeit“ werden vielfältige Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
von Pflegekräften und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen älterer
Beschäftigter in der Pflege entwickelt. Auch das Programm „Gegenwind“ des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet neue Möglichkeiten zur
Umsetzung innovativer Personalentwicklungsstrategien.
Die Vereinbarung von Altersteilzeit ist unabhängig von der Förderung durch die
Bundesagentur für Arbeit weiterhin möglich. Die Vereinbarung von
Altersteilzeit sowie die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsplätze ist Sache der jeweiligen
Vertragsparteien.
25. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die
Durchlässigkeit im Bereich der Pflegeberufe nach Inkrafttreten des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gemacht?
Inwiefern liegen der Bundesregierung dazu belastbare Zahlen vor?
Für berufliche Aufstiegsfortbildungen nach einer abgeschlossenen
Erstausbildung steht – auch im Pflegebereich – das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG) als Förderinstrument zur Verfügung. Die Förderkonditionen dieses
Leistungsgesetzes sind mit der am 1. Juli 2009 in Kraft getretenen AFBG-
Novelle für alle Fortbildungswilligen deutlich verbessert worden. Beispielsweise
wurden die Zuschussanteile erhöht, neue am Erfolg der Maßnahme orientierte
Erlassmöglichkeiten geschaffen und die finanzielle Förderung von
Fortbildungswilligen mit Kindern gestärkt. Daneben hat die Bundesregierung bei der
Novellierung des AFBG aber auch den steigenden Pflegebedarf in Deutschland
im Blick gehabt. Aus diesem Grunde wurde der Anwendungsbereich des AFBG
auch auf die nicht auf eine Tätigkeit im Krankenhaus ausgerichteten
Pflegeberufe erweitert. So können nunmehr gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 AFBG auch
Fortbildungsmaßnahmen im Pflegebereich mit Aufstiegscharakter, die nicht auf eine
öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten, unter bestimmten Voraussetzungen in
den Bundesländern, die über keine entsprechenden eigenen landesrechtlichen
Fortbildungsregelungen in diesen Bereich verfügen, gefördert werden.
Belastbare Zahlen, inwieweit aufgrund der Regelungen in § 2 Absatz 1 Satz 3 AFBG
eine Zunahme der Fortbildungen im Pflegebereich zu verzeichnen ist, liegen
nicht vor. Die Zahl der Geförderten insgesamt ist jedoch aufgrund der
Attraktivitätssteigerung des AFBG deutlich um rund 10 Prozent angestiegen.
26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Spezialisierungstendenzen in
Pflegeberufen in anderen Ländern (z. B. Großbritannien) vor dem Hintergrund
der für Deutschland geplanten Generalisierung?
Die Bundesregierung hat das Ziel, die Pflegeberufe zukunftsgerecht
weiterzuentwickeln. Sie geht davon aus, dass die bisherige Differenzierung der
Pflegeberufe nach Altersgruppen den Entwicklungen der Versorgungsstrukturen
und den Anforderungen an die professionelle Pflege nicht mehr entspricht. Die
Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ wird sich
mit der Thematik der Generalisierung/Spezialisierung, soweit sie für den
Erstzugang zum Beruf relevant ist, im Rahmen der Erarbeitung der Eckpunkte
beschäftigen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]