BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Girokonten-Vergleich

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.02.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2592415.01.2021

Girokonten-Vergleich

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Check24 ist der in Deutschland einzige nach dem Zahlungskontengesetz zertifizierte Girokonto-Vergleich. Die Zertifizierung fand nach Angaben von Check24 „in enger Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium durch den TÜV Saarland statt“ (vgl. https://bit.ly/2LgJj4I). Medienberichten zufolge erwägt Check24 allerdings bereits das Portal wieder einzustellen (https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/zertifiziertem-girokonten-vergleich-droht-das-aus-17123452.html?premium).

Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zu Sparverträgen und Girokonten antwortete die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/14453, dass Anhaltspunkte vorliegen, „dass die von einigen Instituten in langfristigen, variabel verzinsten Sparverträgen verwendeten Zinsanpassungsklauseln nicht den diesbezüglichen Anforderungen des Bundesgerichtshofs entsprechen.“ Ebenso sei nach Angaben der Bundesregierung „es für Banken zumindest mit hohen rechtlichen Risiken behaftet, innerhalb bestehender Verträge Aufwendungen für Negativzinsen einseitig auf ihre Kunden abzuwälzen“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Girokonten in Deutschland bestehen?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über das Einlagevolumen auf deutschen Girokonten?

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie stark das entsprechende Geldvermögen im Jahr 2020 angewachsen ist (vgl. https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/dz-bank-zu-geldvermoegen-die-deutschen-sind-393-milliarden-euro-reicher-17127262.html)?

3

Wie viele Anbieter von Girokonten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittlichen Kosten von Girokonten in Deutschland?

Wie haben sich die Kosten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren entwickelt?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Girokontenanbieter Negativzinsen auf Spareinlagen erheben?

a) Wie viele davon erheben auch für Privatkunden Negativzinsen?

b) Wie viele Girokontenanbieter haben bereits keine Freibeträge mehr für Negativzinsen?

6

Hat die BaFin bereits Maßnahmen getroffen, bzw. plant sie Maßnahmen hinsichtlich Banken, welche innerhalb bestehender Verträge Aufwendungen für Negativzinsen einseitig auf ihre Kunden abzuwälzen (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/14453)?

Wenn ja, welche?

7

Wie ist der Stand der BaFin-Ermittlungen hinsichtlich in Sparverträgen verwendeter Zinsanpassungsklauseln, welche nicht den diesbezüglichen Anforderungen des Bundesgerichtshofs entsprechen (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/14453)?

Welche etwaigen Maßnahmen plant die Bundesregierung bzw. die BaFin dahin gehend?

8

Plant die Bundesregierung gesetzliche Änderungen, um Banken die Umlage von negativen Zinsen auf (Privat-)Kunden zu erleichtern bzw. zu erschweren?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn ja, mit welchem Zeitplan?

9

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gebühren sowie sonstigen Kosten zur staatlichen Zertifizierung für Girokonto-Vergleichsportale?

a) Wie lange dauert die Zertifizierung nach Kenntnis der Bundesregierung?

b) Wie viele Unternehmen neben Check24 haben Interesse an einer entsprechenden Zertifizierung bekundet?

c) Wie erklärt die Bundesregierung, dass es bisher nur einen entsprechenden Anbieter gibt? Kommen nach Einschätzung der Bundesregierung zeitnah weitere Anbieter auf den Markt?

d) In welcher Weise berät das Bundesministerium der Finanzen Anbieter von Girokonto-Vergleichsportalen bei bzw. nach der Zertifizierung (vgl. https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/zertifiziertem-girokonten-vergleich-droht-das-aus-17123452.html?premium)?

10

Plant die Bundesregierung gesetzliche Änderungen hinsichtlich privater Girokonto-Vergleichsportale?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn ja, mit welchem Zeitplan?

11

Wie ist die Position der Bundesregierung zu einem staatlichen Girokonto-Vergleichsportal?

Sind entsprechende Maßnahmen seitens der Bundesregierung geplant?

Berlin, den 12. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen