[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2294
17. Wahlperiode 24. 06. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Nicolette Kressl,
Joachim Poß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2054 –
Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise und Beteiligung des Finanzsektors
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Während der Finanz- und Wirtschaftskrise mussten die Banken mit
milliardenschweren Rettungspaketen durch den Staat gestützt werden. Außerdem
mussten umfangreiche Konjunkturprogramme zur Stabilisierung der
wirtschaftlichen Entwicklung aufgelegt werden. In der Krise sind Staatsausgaben
gestiegen und die Steuereinnahmen gesunken. Die Folge ist ein enormer
Anstieg der Verschuldung bei Bund, Länder und Gemeinden. Dies wird zu einer
gravierenden Erhöhung der Zinslasten in öffentlichen Haushalten führen, die
die finanziellen Spielräume für Zukunftsaufgaben in einem kritischen Maß
einschränken werden.
Die Ertragslage der Banken hat sich mittlerweile erholt. Dennoch wurde den
Banken bisher ausschließlich die Entrichtung von Garantiegebühren und
Ausgleichsbeträge für die direkt gewährten staatlichen Stützungsmaßnahmen
auferlegt. Die enormen Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise werden damit
bislang fast allein von den Bürgerinnen und Bürger in unserem Land getragen.
Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit, aber auch zur Legitimation unserer
Sozialen Marktwirtschaft ist es wichtig, dass auch diejenigen die Lasten der
Krise tragen, die maßgeblich für diese Krise verantwortlich sind. Die
Bundesregierung hat, abgesehen von unverbindlichen Ankündigungen und einem
Eckpunktepapier, dazu noch kein Konzept vorgelegt. In gleichem Maße, wie
im Finanzsektor wieder Gewinne geschrieben und hohe Boni gezahlt werden,
wächst in unserem Land und überall auf der Welt der Unmut der Bürgerinnen
und Bürger darüber, dass die Politik bisher nicht in der Lage ist, die Lasten der
Finanz- und Wirtschaftskrise den Verursachern in Rechnung zu stellen.
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Finanzindustrie einen
fairen und substanziellen Beitrag zur Bewältigung der Kosten der Krise
leisten muss?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der Finanzsektor angemessen an
den Krisenkosten beteiligt wird. Deshalb unterstützt sie eine international
abgestimmte Besteuerung der Finanzmärkte, die über die Bankenabgabe hinausgeht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Juni 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2294 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die weltweiten Kosten der aktuellen
Wirtschafts- und Finanzkrise?
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Internationalen
Währungsfonds (IWF), dass die „ungedeckten Kosten“ der Finanz- und
Wirtschaftskrise für Deutschland bei 4,8 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts
(BIP) liegen (vgl. IWF Interim Report for the G-20 vom 16. April 2010,
S. 5), und wenn nein, wie hoch sind die Kosten der Krise nach
Einschätzung der Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung eigene Berechnungen zu den Kosten der Krise in
Deutschland angestellt, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Die weltweiten Kosten der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise können nicht
genau quantifiziert werden. Dies gilt unabhängig davon, welche Maßstäbe bzw.
Maße, wie z. B. Wachstumseinbußen beim Bruttoinlandsprodukt,
Beschäftigungsrückgänge bzw. höhere Arbeitslosigkeit, Veränderungen in der Bewertung
von Vermögensgegenständen oder direkte staatliche Stabilisierungsmaßnahmen,
zur Erfassung der Kosten zugrunde gelegt werden. Grund dafür ist, dass letztlich
nicht bekannt ist, wie die wirtschaftliche Entwicklung ohne Eintritt der
Ereignisse auf den Finanzmärkten verlaufen wäre. Eine geeignete
Referenzentwicklung, die als Maßstab dienen könnte, kann nicht ermittelt werden.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt die bisherigen staatlichen
Nettokosten infolge von Rekapitalisierungen sowie des Aufkaufs von
Vermögenswerten im Finanzsektor im G20-Durchschnitt auf 1,8 Prozent des G20-
weiten Bruttoinlandsproduktes (BIP) bis Ende des Jahres 2009, dies entspricht
ca. 920 Mrd. US-Dollar. Die gesamten fiskalischen, ökonomischen und sozialen
Kosten der Krise dürften aber höher liegen. So schätzt der IWF, dass die
staatliche Verschuldung der G20 im Zeitraum 2008 bis 2015 durchschnittlich um
nahezu 40 Prozent des BIP ansteigen wird, wobei ein großer Anteil dieses
Anstiegs auf die Krisenfolgen zurückzuführen ist.
Für Deutschland gibt der IWF die bisherigen staatlichen Nettokosten infolge
von Rekapitalisierungen sowie des Aufkaufs von Vermögenswerten im
Finanzsektor mit 4,8 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes bis Ende des
Jahres 2009 an. Da Deutschland bis zum Jahresende 2009 rd. 85 Mrd. Euro für
den Kauf von Vermögenswerten und rd. 28 Mrd. Euro für
Rekapitalisierungsmaßnahmen eingesetzt hat, kann die vom IWF angegebene Größenordnung als
stimmig bezeichnet werden.
Wichtig aber ist der Hinweis, dass es sich hierbei um Nettokosten infolge von
Rekapitalisierungen sowie des Aufkaufs von Vermögenswerten im Finanzsektor
in Deutschland handelt und nicht um die „ungedeckten Kosten“ der Finanz- und
Wirtschaftskrise, da letztere (siehe oben) nicht verlässlich quantifiziert werden
können. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung keine eigenen
Berechnungen zu den Kosten der Krise angestellt.
4. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die bisher bei Unternehmen des
Finanzsektors erfolgten notwendigen Abschreibungen und
Bilanzbereinigungen durch sog. toxische Wertpapiere im Zuge der Finanz- und
Wirtschaftskrise, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den noch
notwendigen Berichtigungsbedarf?
Die Bundesregierung erstellt keine eigenen Schätzungen über den
Abschreibungsbedarf bei Kreditinstituten im Zusammenhang mit der Finanz- und
Wirtschaftskrise, sondern stützt sich auf Schätzungen internationaler und
europäischer Organisationen sowie der Deutschen Bundesbank.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2294Seit dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2007 haben der IWF und
die EZB (Europäische Zentralbank) regelmäßig vorausschauende
Verlustschätzungen für das internationale bzw. das europäische Bankensystem veröffentlicht.
Diese basieren auf der Abschätzung des möglichen Wertberichtigungsbedarfs in
Kredit- und Wertpapierportfolien. Im Rahmen des Finanzstabilitätsberichts 2009
hat auch die Deutsche Bundesbank eigene Schätzungen für das deutsche
Bankensystem durchgeführt. Die Ergebnisse für die Banken in Deutschland, der
Eurozone und weltweit sind in folgender Tabelle zusammengefasst.
* Die Ergebnisse der Prognose der Deutschen Bundesbank beziehen sich auf den Zeitraum 2009-2010, während die Ergebnisse der EZB und des
IWF für den Zeitraum von 2007-2010 geschätzt sind.
** Originalwerte in USD in EUR übertragen; Wechselkurs ist der Durchschnittswert zwischen 2007 und 2010 von 1,4021, Quelle: Bloomberg.
5. In welcher Höhe wurden bisher Garantien und Mittel für
Rekapitalisierungsmaßnahmen für Unternehmen des Finanzsektors durch den
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) bereitgestellt (bitte nach Jahren
und Instituten aufschlüsseln)?
Stand der in Anspruch genommenen Stabilisierungsmaßnahmen
(Beträge kumuliert)
6. In welcher Höhe wurden bisher Gebühren, Vergütungen bzw. Zinsen für
Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen von Unternehmen des
Finanzsektors an den SoFFin gezahlt (bitte nach Jahren und Instituten
aufschlüsseln)?
Einnahmen aus Garantien und Rekapitalisierungen
(Beträge nicht kumuliert)
Prognostizierter
Abschreibungsbedarf
(in Mrd. Euro) für:
Deutsche Bundesbank*
(Stand Nov. 2009)
EZB
(Stand Juni 2010)
IWF**
(Stand April 2010)
Kredite Wertpapiere Gesamt Kredite Wertpapiere Gesamt Kredite Wertpapiere Gesamt
Das Bankensystem in
Deutschland 90–115 100–105 190–220
davon: bereits
abgeschrieben (2007–2008) 40 90 130
Davon: Prognose
(2009-2010) 50–75 10–15 60–90
Das Bankensystem der
Eurozone 360 155 515 315 160 474
Das internationale
Bankensystem 1175 449 1623
31. 12. 2008
(TEUR)
31. 12. 2009
(TEUR)
31. 03. 2010
TEUR)
Garantien 90 000 000 160 680 000 144 430 000
Rekapitalisierungen 8 200 000 25 725 000 27 199 531
31. 12. 2008
(TEUR)
31. 12. 2009
(TEUR)
31. 03. 2010
(TEUR)
Garantien 55 389 689 738 227 591
Rekapitalisierungen 0 2 016 35 729
Drucksache 17/2294 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kapitalkosten für die
zusätzliche Kreditbelastung in den Jahren 2009 bis 2013 durch die
Bankenrettung für Bund, Länder und Kommunen (bitte nach Jahren, Bund und
Ländern aufschlüsseln)?
Die Höhe der zusätzlichen Kapitalkosten des Bundes für die Kreditbelastung
durch die Bankenrettung wird für die Jahre 2009 bis 2013 wie folgt geschätzt:
Für Länder und Kommunen liegen der Bundesregierung keine Angaben zu den
Kapitalkosten für die zusätzliche Kreditbelastung durch die Bankenrettung vor.
8. In welchem Umfang ist die Neuverschuldung des Bundes für das Jahr
2010 in Höhe von 80,2 Mrd. Euro krisenbedingt, und welche Effekte hat
das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums für die
Neuverschuldung (bitte nach einzelnen Maßnahmen des Gesetzes und seine
Auswirkungen auf Bund und Länder aufschlüsseln)?
Aus heutiger Sicht sieht die Bundesregierung gegenüber dem Haushaltssoll
2010 Entlastungen in Höhe von 15 Mrd. Euro als gesichert an. Abweichend vom
Haushaltssoll von 80,2 Mrd. Euro ist damit nur noch von einer
Nettokreditaufnahme in Höhe von 65,2 Mrd. Euro auszugehen. Die Neuverschuldung im
Bundeshaushalt ist ganz überwiegend auf die unmittelbaren Auswirkungen der
Krise (Wirkenlassen der automatischen Stabilisatoren) und die gezielten
Maßnahmen zur Konjunkturstützung zurückzuführen. Eine exakte Bezifferung der
krisenbedingten Nettokreditaufnahme ist jedoch nicht verlässlich möglich.
Ebenso wenig lassen sich verlässliche Anteile einzelner gesetzlicher
Maßnahmen – wie z. B. diejenigen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes – an der
Neuverschuldung bestimmen. Die in den Finanztableaus – nach
Einzelmaßnahmen und föderalen Ebenen differenziert – ausgewiesen finanziellen
Auswirkungen sind „ceteris-paribus“-Berechnungen und lassen sich nicht als Anteil an der
Neuverschuldung interpretieren.
9. In welcher Höhe wurden die durch das „Maßnahmenpaket
Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ (Konjunkturpaket I) bereitgestellten
Mittel bis zum jetzigen Zeitpunkt abgerufen (bitte nach einzelnen
Programmen und Ländern aufschlüsseln)?
Grundsätzlich ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Mittelabfluss nur ein
nachlaufender Indikator ist, da bereits durch Programm, Bewilligung und
Auftragsvergabe die Konjunkturunterstützung eintritt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Zinszuschüsse im Rahmen des ERP-Innovationsprogramms zur Förderung des
Mittelstandes (Kapitel 09 02 Titel 662 66)
Insgesamt sind 30,94 Mio. Euro abgeflossen (keine Aufteilung auf
Bundesländer).
Sonderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (Kapitel 09 02 Titel 882 82)
Die Gesamtsumme von 98,505 Mio. Euro teilt sich wie folgt auf die
Bundesländer auf:
Jahr 2009 2010 2011 2012 2013
Kapitalkosten in Mio. Euro 760,50 869,14 927,30 927,30 927,30
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2294Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
I. Verkehrsbereich
Bis Ende Mai sind insgesamt rd. 170,5 Mio. Euro aus den für das Haushaltsjahr
zur Verfügung stehenden Mitteln des Konjunkturpakets I verausgabt worden.
Im Folgenden ist der Mittelabfluss beim Konjunkturpaket I zum Stand 31. Mai
2010 nach Verkehrsträgern dargestellt.
Bundesfernstraßen
Im Bereich der Bundesfernstraßen wurden zum Stichtag rd. 76 Mio. Euro
verausgabt. Für die Autobahnen sowie die Bundesstraßen ergibt sich folgende
Länderaufteilung:
Auf Grund des länderübergreifenden Charakters der Projekte der Wasserstraße
und der Schiene ist eine Aufteilung der Ausgaben auf Länder nicht möglich.
Baden-Würt. 0
Bayern 6,189
Berlin 6,716
Brandenburg 8,945
Bremen 1,070
Hamburg 0
Hessen 2,352
Meckl.-Vorp. 8,502
Niedersachsen 14,980
Nordrh.-Westf. 15,695
Rheinl.-Pfalz 2,128
Saarland 1,189
Sachsen 14,634
Sachsen-Anhalt 0
Schlwg-Holst. 7,385
Thüringen 8,720
Zusammen 98,505 Mio. Euro
Bundesland Mittelabfluss
Autobahnen
(Soll 160 Mio. Euro)
Mittelabfluss
Bundesstraßen
(Soll 240 Mio. Euro)
Baden-Württemberg 3 638 4 215
Bayern – 9 941
Berlin 190 –
Brandenburg 2 852 4 820
Hessen 4 006 3 405
Mecklenburg-Vorpommern 247 1 822
Niedersachsen 5 771 1 985
Nordrhein-Westfalen 6 850 12 279
Rheinland-Pfalz 3 198 603
Saarland 120 99
Sachsen 314 3 809
Sachsen-Anhalt 75 1 835
Schleswig-Holstein 1 248 1 239
Thüringen – 1 494
Gesamt 28 509 47 546
Drucksache 17/2294 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFür die Bundeswasserstraßen (Soll 150 Mio. Euro) beträgt der Mittelabfluss bis
Ende Mai 2010 rd. 53,6 Mio. Euro; in die Schienenwege des Bundes (Soll 450
Mio. Euro) wurden im gleichen Zeitraum rd. 40,9 Mio. Euro investiert.
II. Baubereich
Es wird davon ausgegangen, dass die Belegung der in 2009 bzw. 2010 zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen – sog. Verpflichtungsrahmen/Programmmittel) gefragt ist, da im Baubereich
die Programmmittel eines Jahres über einen längeren Zeitraum ausfinanziert
werden. Das heißt die Programmmittel bestehen im ersten Haushaltsjahr im
Wesentlichen aus Verpflichtungsermächtigungen und nur aus einem geringen
Anteil an Ausgabemitteln (z. B. für Fachinformationen, Modellvorhaben etc.),
die restlichen Ausgabemittel werden in den Folgejahren verausgabt. Der
jährliche Ausgabensatz im Haushalt besteht aus den kumulierten
Ausfinanzierungsraten der in den Vorjahren eingegangen Verpflichtungen.
Sämtliche nachfolgend genannten Programme unterliegen der Regelung des § 6
Absatz 9 des Haushaltsgesetzes 2010, nachdem Verpflichtungsermächtigungen
über 10 Mio. Euro nur zu 90 Prozent in Anspruch genommen werden dürfen.
Da mit den Mitteln des Konjunkturprogramms (KP) I z. T. neue Maßnahmen
finanziert aber auch bestehende Programme aufgestockt wurden, findet im
Folgenden eine getrennte Betrachtung statt.
A. Programme, die ausschließlich aus Mitteln des KP I finanziert werden
Altersgerecht Umbauen – Zinszuschüsse (Kapitel 12 25 Titel 661 08)
Die im Jahr 2009 aus dem KP I zur Verfügung gestellten Programmmittel
wurden mit Zusagen in Höhe von rd. 44 Mio. Euro belegt. Im Jahr 2010 wurden bis
zum 15. Mai 2010 Programmmittel in Höhe von rd. 13 Mio. Euro in Anspruch
genommen. Programmbedingt ist eine Betrachtung der Bindung von
Haushaltsmitteln nach Ländern nicht möglich.
Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschüsse (Kapitel 12 25 Titel 891 02)
Das Programm wurde im Jahr 2010 gestartet. Auf Grund der diesjährigen
vorläufigen Haushaltsführung konnte erst nach Inkrafttreten des Haushaltes 2010
mit den Programmvorbereitungen begonnen werden. Die eingehenden Anträge
bei der KfW-Bankengruppe werden jetzt abgearbeitet.
Investitionsoffensive Infrastruktur für strukturschwache Kommunen (Kapitel
12 25 Titel 661 09)
Die im Jahr 2009 durch das KP I zur Verfügung gestellten Programmmittel
wurden in Höhe von rd. 70 Mio. Euro mit Zusagen belegt. Im Jahr 2010 wurden bis
zum 31. Mai 2010 Programmmittel in Höhe von rd. 37 Mio. Euro in Anspruch
genommen. Eine Aufteilung nach Ländern ist auf Grund der kurzen Frist nicht
möglich.
Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Weltkulturerbestätten
(Kapitel 12 25 Titel 882 03)
Auf Grund der diesjährigen vorläufigen Haushaltsführung konnte erst nach
Inkrafttreten des Haushaltes 2010 mit der Umsetzung des Programms 2010
begonnen werden. Aus diesem Grund wurden bisher noch keine Mittel ausgezahlt
bzw. verpflichtet.
Investitionspakt Bund-Länder-Gemeinden (Kapitel 12 25 Titel 882 91)
Im Jahr 2009 wurden durch das KP I Programmmittel in Höhe von 300 Mio.
Euro für den Investitionspakt zur energetischen Sanierung von Schulen,
Kindergärten, Sportstätten und sonstiger sozialer Infrastruktur in den Kommunen be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2294reitgestellt. Der Bund hat sich gegenüber den Ländern wie folgt verpflichtet
(Programmmittel abzüglich 0,2 Prozent, die für Forschungsvorhaben eingesetzt
werden; Ausfinanzierung über 5 Jahre):
B. Programme, die mit Mitteln aus dem KP I aufgestockt wurden
CO2-Gebäudesanierungsprogramm – Zinszuschüsse (Kapitel 12 25 Titel 661 07)
sowie Zuschüsse (Kapitel 12 25 Titel 891 01)
Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Darlehen, die aus dem
Bundeshaushalt über einen Zeitraum von 10 Jahren zinsverbilligt werden sowie durch
Zuschüsse. Programmbedingt ist eine Betrachtung der Bindung von
Haushaltsmitteln nach Ländern nicht möglich.
Im Jahr 2009 wurde das Programm mit Mitteln aus dem KP I um 580 Mio. Euro
auf zunächst 1 480 Mio. Euro aufgestockt. Durch die vollständige Belegung der
Mittel bereits im Sommer 2009 wurde zur Fortführung des Programms bis
Jahresende eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich.
Insgesamt wurden bis Jahresende 2009 Haushaltsmittel in Höhe von rd. 2 047 Mio.
Euro mit Zusagen belegt.
Im Jahr 2010 wurde das Programm mit Mitteln aus dem KP I in Höhe von 720
Mio. Euro verstärkt. Insgesamt stehen in 2010 Programmmittel in Höhe von
1 350 Mio. Euro zur Verfügung. Nach der letzten aktuellen Mitteilung der KfW-
Bankengruppe waren am 15. Mai 2010 insgesamt 742 Mio. Euro mit Kredit- und
Zuschusszusagen belegt, so dass auch in diesem Jahr sämtliche Mittel aus dem
KP I bei diesem Programm in Anspruch genommen werden.
Städtebauförderung (Kapitel 12 25 Titelgruppe 01 – ohne Investitionspakt)
Die Städtebauförderung wurde mit Mitteln aus dem KP I im Jahr 2009 um 40
Mio. Euro auf insgesamt rd. 570 Mio. Euro und im Jahr 2010 um 80 Mio. Euro
auf rd. 535 Mio. Euro aufgestockt. Der Bund hat sich gegenüber den Ländern
jeweils in voller Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (bis auf
0,2 Prozent der Mittel, die für Forschungsvorhaben eingesetzt werden)
verpflichtet. Die Ausfinanzierung erfolgt über 5 Jahre. Da der gesamte
Verpflichtungsrahmen jeweils auf die Länder aufgeteilt wurde, ist eine Aufschlüsselung
nach Ländern ausschließlich für die Mittel aus dem KP I nicht möglich.
Land Programmmittel in TEuro (Soll)
Baden-Württemberg 35 677
Bayern 40 473
Berlin 13 560
Brandenburg 11 090
Bremen 2 491
Hamburg 6 245
Hessen 21 021
Mecklenburg-Vorpommern 7 871
Niedersachsen 27 173
Nordrhein-Westfalen 63 967
Rheinland-Pfalz 13 689
Saarland 3 976
Sachsen 19 985
Sachsen-Anhalt 12 338
Schleswig-Holstein 9 359
Thüringen 10 485
Zusammen 300 000
Drucksache 17/2294 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. In welcher Höhe wurden die durch das Programm „Entschlossen in der
Krise, stark für den nächsten Aufschwung – Pakt für Beschäftigung und
Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der
Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes“ (Konjunkturpaket II)
bereitgestellten Mittel bis zum jetzigen Zeitpunkt abgerufen (bitte nach
einzelnen Programmen und Ländern aufschlüsseln)?
Als wesentlichen Bestandteil der Konjunkturpakets II finanziert der Bund über
das Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITF) bis Ende des
Jahres 2011 zusätzliche Maßnahmen zur schnellen Konjunkturbelebung im
Umfang von insgesamt bis zu 20,4 Mrd. Euro, die sich wie folgt aufteilen:
● Finanzhilfen für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit
10 Mrd. Euro (Bundesanteil). Die Finanzhilfen werden trägerneutral nach
Maßgabe des Artikels 104b des Grundgesetzes (GG) für Investitionen mit
Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (65 Prozent) und mit
Investitionsschwerpunkt Infrastruktur (35 Prozent) gewährt. Mit 70 Prozent soll der
überwiegende Teil der Finanzhilfen zur Finanzierung kommunalbezogener
Investitionen eingesetzt werden;
● direkte Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Mrd. Euro (davon 2 Mrd. Euro
Verkehrsinvestitionen, 750 Mio. Euro für Grundsanierung und energetische
Sanierung von Gebäuden);
● Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Mrd. Euro
(Umweltprämie);
● Aufstockung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu
900 Mio. Euro;
● Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis
zu 500 Mio. Euro.
Die Ist-Ausgaben betragen bis einschließlich 15. Juni 2010 insgesamt
8,3 Mrd. Euro und teilen sich wie folgt auf:
Bei den Finanzhilfen für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder
stellt sich der nach Ländern aufgeschlüsselte Mittelabruf bis einschließlich
15. Juni 2010 wie folgt dar:
– Baden-Württemberg 332,0 Mio. Euro
– Bayern 248,2 Mio. Euro
– Berlin 140,0 Mio. Euro
– Brandenburg 108,6 Mio. Euro
– Bremen 35,2 Mio. Euro
– Hamburg 58,5 Mio. Euro
– Hessen 106,8 Mio. Euro
– Mecklenburg-Vorpommern 42,4 Mio. Euro
– Niedersachsen 310,5 Mio. Euro
– Nordrhein-Westfalen 385,1 Mio. Euro
– Rheinland-Pfalz 146,0 Mio. Euro
– Saarland 23,2 Mio. Euro
– Sachsen 169,3 Mio. Euro
– Finanzhilfen für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und
Länder 2,3 Mrd. Euro.
– Investitionen des Bundes 1,0 Mrd. Euro.
– Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage 4,8 Mrd. Euro.
– Aufstockung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand
(ZIM) 0,1 Mrd. Euro.
– Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich
Mobilität 0,1 Mrd. Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2294– Sachsen-Anhalt 84,6 Mio. Euro
– Schleswig-Holstein 46,6 Mio. Euro
– Thüringen 88,0 Mio. Euro.
Auch hier ist der Mittelabruf ein nachlaufender Indikator, der konjunkturelle
Impuls geschieht bereits mit der Mittelbindung und Auftragsvergabe.
11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der International Labour
Organization (ILO), (vgl. Pressemitteilung vom 9. Dezember 2009), dass in der
weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise schätzungsweise 20 Millionen
Arbeitsplätze verloren gegangen sind, und wie viele Arbeitsplätze in
Deutschland gingen nach Schätzung der Bundesregierung krisenbedingt
verloren?
Zu den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Arbeitsmärkte
weltweit führt die Bundesregierung keine eigenen Berechnungen durch. Der
deutsche Arbeitsmarkt hat sich angesichts der Stärke des zurückliegenden
Wirtschaftseinbruchs, insbesondere im Vergleich zu anderen EU- und OECD-
Staaten (OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung), als bemerkenswert robust erwiesen. Die Zahl der Arbeitslosen lag im
Jahresdurchschnitt 2009 bei rund 3,4 Millionen Personen und damit nur um rund
155 000 Personen höher als im Jahr 2008 (vgl. Jahreswirtschaftsbericht 2010,
Nummer 32). Die Entwicklung der Erwerbstätigkeit sowie der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, die im Gegensatz zur Arbeitslosenzahl nicht
vom Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente oder Änderungen in der
statistischen Erfassung beeinflusst waren, bestätigen diese Einschätzung. So sank
auch die Erwerbstätigkeit (Inländerkonzept) 2009 nur um rund 49 000 auf
40,17 Millionen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verringerte
sich gegenüber 2008 um knapp 38 000 auf 27,49 Millionen. Dies ist umso
bemerkenswerter, als damit auch der starke Beschäftigungsaufwuchs der
vergangenen Jahre gehalten werden konnte.
12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den krisenbedingten Rückgang
der Bruttolohn- und Gehaltssumme für die Jahre 2008 bis 2011, und
welche Steuerausfälle hat das zur Folge (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erhebungen vor, inwieweit sich daraus
Einbußen hinsichtlich der Leistungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung für die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ergeben, und
wenn nein, plant die Bundesregierung entsprechende Erhebungen?
Die Bruttolohn- und - gehaltssumme wird von vielerlei Variablen wie
Tariflohnentwicklung, Arbeitszeitvereinbarungen, Beschäftigungsentwicklungen etc.
beeinflusst. Es kann rechnerisch kein belastbarer krisenbedingter Verlust an
Bruttolohn- und -gehaltssumme ermittelt werden, da hierzu beispielsweise
Informationen zur hypothetischen Tariflohnentwicklung oder
Beschäftigungsentwicklung ohne Kriseneinfluss erforderlich wären. Solche Informationen liegen der
Bundesregierung naturgemäß nicht vor. Die Höhe der Steuerausfälle aufgrund
des krisenbedingten Rückgangs der Bruttolohn- und -gehaltssumme kann daher
von der Bundesregierung nicht geschätzt werden.
Der Bundesregierung liegen keine Erhebungen über Einbußen hinsichtlich der
Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung für die
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vor. Entsprechende Erhebungen sind auch nicht geplant,
da die Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung für die
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nicht unmittelbar von Schwankungen der
Bruttolöhne und -gehälter abhängen, sondern im Wesentlichen von der relativen
Entgeltposition der Versicherten im Vergleich zum Durchschnitt.
Drucksache 17/2294 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die bisher aufgelaufenen
Totalverluste privater Anlegerinnen und Anleger im Zuge der Finanz- und
Wirtschaftskrise durch wertlos gewordene Wertpapiere in Deutschland,
insbesondere durch die Insolvenz der Lehman Brothers Holdings Inc. bzw.
ihrer europäischen Tochterunternehmen?
Weder der Bundesregierung noch der deutschen Finanzaufsicht liegen
Erkenntnisse über die Totalverluste privater Anlegerinnen und Anleger durch wertlos
gewordene Wertpapiere im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise vor. Selbst
wenn Wertentwicklung und Volumina der von Privatanlegern gehaltenen
Wertpapiere bekannt wären, könnte daraus noch nicht auf die Höhe der angelaufenen
Totalverluste geschlossen werden. Für die Höhe von Verlusten kann neben
Marktentwicklungen z. B. auch eine Rolle spielen, ob Anleger durch
Vergleichszahlungen der Wertpapiervermittler oder abgeschlossene Prozesse Totalverluste
ihrer Anlagen vermeiden können.
14. Welche krisenbedingten Mehrausgaben erwartet die Bundesregierung für
die Jahre 2008 bis 2011 für die umlagefinanzierten sozialen
Sicherungssysteme (bitte nach Jahren aufschlüsseln)
a) der Arbeitslosenversicherung,
Die krisenbedingten Mehrausgaben für die Arbeitslosenversicherung für den
Zeitraum 2008 bis 2011 werden von der Bundesagentur für Arbeit nicht
gesondert erfasst und in den Haushaltsplänen nicht gesondert ausgewiesen.
b) der gesetzlichen Rentenversicherung,
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden keine krisenbedingten
Mehrausgaben erwartet.
c) der Kranken- und Pflegeversicherung?
In der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung werden keine
krisenbedingten Mehrausgaben erwartet.
15. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die möglichen Einnahmen durch
eine internationale bzw. europäische Finanztransaktionssteuer im
Hinblick auf die derzeit diskutierten Steuersätze?
Liegen der Bundesregierung entsprechende Berechnungen vor oder hat
die Bundesregierung diesbezüglich eigene Berechnungen angestellt, und
wenn nein, warum nicht?
Der Beschluss der Kabinettklausur vom 7. Juni 2010 sieht eine Beteiligung des
Bankensektors an den Kosten der Finanzmarktkrise im Volumen von 2 Mrd.
Euro p. a. ab 2012 vor. Für Spezifizierung im Einzelnen bleiben die zurzeit
laufenden internationalen Verhandlungen abzuwarten.
16. Plant die Bundesregierung eine europäisch abgestimmte Version der
Finanztransaktionssteuer im Vorfeld des G-20-Gipfels in Kanada am 25.
und 26. Juni 2010 herbeizuführen, und wenn nein, warum nicht?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/229417. In welcher Weise will sich die Bundesregierung auf dem G-20-Gipfel in
Kanada am 25. und 26. Juni 2010 für die Einführung einer
internationalen Finanztransaktionssteuer einsetzen (bitte nach beteiligten Akteuren
und Institutionen aufschlüsseln)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich mit der EU und insbesondere zusammen mit
Frankreich bereits im Vorfeld für eine international abgestimmte
Finanzmarktbesteuerung ein. Die Bundesregierung argumentiert dabei insbesondere, dass
eine solche Besteuerung eine angemessene Beteiligung des Finanzsektors an
den Krisenkosten sicherstellen soll. Auch in Toronto werden Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel und Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble alle sich in
diesem Sinne einsetzen.
18. Mit welchen Einnahmen durch eine vom IWF (vgl. IWF Interim Report
for the G-20 vom 16. April 2010, S. 18 ff.) vorgeschlagene
Finanzaktivitätssteuer („financial activities tax“) rechnet die Bundesregierung?
Liegen der Bundesregierung entsprechende Berechnungen vor oder hat
die Bundesregierung diesbezüglich eigene Berechnungen angestellt, und
wenn ja, auf welcher Grundlage, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Prof. Dr. Hans-Peter
Burghof (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 18. Mai 2010), dass eine
Finanzaktivitätssteuer „die Kreativität der Banken-Buchhalter stark anregen [würde]“
und „in den Finanzhäusern (…) dann Mittel und Wege gesucht [würden],
wie Gewinne aus Spekulationen in der Bilanz an anderer Stelle
ausgewiesen werden könnten“?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, und
wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung ist bewusst, dass es bei jeder Form einer effektiven
Besteuerung der Finanzmärkte auch zu Ausweichreaktionen kommen kann.
Daher wird bei der Ausgestaltung darauf zu achten sein, diesen Reaktionen
möglichst wirksam zu begegnen.
20. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des IWF, dass ein Fonds zur
Vermeidung zukünftiger Krisen im Finanzsektor die Höhe von zwei bis
vier Prozent des BIP des jeweiligen Landes erreichen sollte (vgl. IWF
Interim Report for the G-20 vom 16. April 2010, S. 11)?
Einen objektiven Anhaltspunkt für die angemessene Zielgröße eines solchen
Fonds gibt es insofern nicht, als der Umfang einer künftigen Krise im voraus
nicht bekannt ist. Daher kann die vom Internationalen Währungsfonds (IWF)
angegebene Größenordnung nur eine grobe Orientierung sein. Auf
internationaler Ebene gibt es verschiedene Einschätzungen über die Höhe der
Mittelausstattung von „Bankenfonds“. Neben dem IWF haben auch einzelne Länder
Überlegungen angestellt, welches Zielvolumen ein solcher Fonds haben sollte. Die
EU-Kommission lässt in ihrer aktuellen Mitteilung vom 26. Mai 2010 offen, ob
und wenn ja, welche Zielgröße nationale Bankenfonds haben sollten.
Deutschland hat bei der Ausgestaltung der Bankenabgabe und des Bankenfonds auf
jeden Fall verfassungsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.
Drucksache 17/2294 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Stimmen die Medienberichte (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom
23. März 2010, S. 9), wonach eine nach dem US-amerikanischen Vorbild
konzipierte Bankenabgabe in Deutschland ein potenzielles
Einnahmevolumen von ca. 9 Mrd. Euro jährlich hätte?
Der Betrag in Höhe von rund 9 Mrd. Euro ergibt sich nach grober Schätzung aus
der Multiplikation der modifizierten Bilanzsumme großer Finanzinstitute mit
dem Hebesatz von 0,15 Prozent nach dem US-amerikanischen Vorschlag.
Unberücksichtigt bleibt dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere
die Frage, ob die betroffenen Finanzinstitute auf Grund ihrer aktuellen
Ertragslage überhaupt in der Lage wären, den Betrag abzuführen.
22. Mit welchen Einnahmen durch eine von Bundesminister der Finanzen,
Dr. Wolfgang Schäuble, vorgeschlagene risikoadjustierte Bankenabgabe
rechnet die Bundesregierung (bitte nach Bankensektoren auf Grundlage
des Geschäftsjahres 2009 aufschlüsseln)?
Das Bundeskabinett hat am 31. März 2010 ein Eckpunktepapier zur
Finanzmarktregulierung beschlossenen. Darin ist auch die Einführung einer
risikoadjustierten Bankenabgabe vorgesehen. Die Ausgestaltung der Bankenabgabe
ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Insofern können gegenwärtig keine
volumenmäßigen Angaben zu einer möglichen Abgabenhöhe in ihrer
Gesamtheit oder gar untergliedert nach Bankengruppen abgegeben werden.
23. Stimmen die Medienberichte (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom
26. März 2010, S. 11), wonach die Banken die risikoadjustierte
Bankenabgabe von der Steuer absetzen können, und wenn ja, in welcher Höhe?
Eine risikoadjustierte Bankenabgabe wäre eine Betriebsausgabe im Sinne des
§ 4 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes und würde als solche grundsätzlich
den steuerlichen Gewinn mindern, soweit kein Betriebsausgabenabzugsverbot
vorliegt.
Ob und in welcher Höhe ein Betriebsausgabenabzug zu einer steuerwirksamen
Gewinnminderung führen wird, wird zurzeit geprüft. Ein gesetzliches
Betriebsausgabenabzugsverbot besteht derzeit nicht.
24. Plant die Bundesregierung auch Hedgefonds bzw. Private-Equity-Fonds
an der risikoadjustierten Bankenabgabe zu beteiligen, und wenn ja, mit
welchen Mehreinnahmen wäre diesbezüglich zu rechnen, und wenn nein,
warum nicht?
25. Plant die Bundesregierung auch Versicherungen an der risikoadjustierten
Bankenabgabe zu beteiligen, und wenn ja, mit welchen Mehreinnahmen
wäre diesbezüglich zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 24 und 25 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung plant gegenwärtig nicht, Hedgefonds, Private-Equity-
Fonds und Versicherer an der risikoadjustierten Bankenabgabe zu beteiligen.
Die risikoadjustierte Bankenabgabe stellt eine nichtsteuerliche Abgabe in Form
der Sonderabgabe dar. Die Zulässigkeit einer Sonderabgabe ist nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an enge Voraussetzungen geknüpft.
Mit der Sonderabgabe sollen mögliche Restrukturierungsmaßnahmen für
systemrelevante Banken finanziert werden. Die Heranziehung von
Unternehmen, die keine Banken sind, zur Finanzierung dieser
Restrukturierungsmaßnahmen genügt nach Auffassung der Bundesregierung nicht den Anforderungen des
Bundesverfassungsgerichts an eine Sonderabgabe.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/229426. Plant die Bundesregierung, die derzeit diskutieren Instrumente einer
risikoadjustierten Bankenabgabe, einer Finanztransaktionssteuer und einer
Finanzaktivitätssteuer zeitlich zu befristen, wenn ja, warum und für
welchen Zeitraum?
Nein
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ISSN 0722-8333]