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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Uran im Trinkwasser - Gesundheitsschutz und Festlegung von Grenzwerten

Festschreibung von Grenzwerten unter Einbeziehung der Wasserversorger und Kommunen zur Sicherung maximalen Gesundheitsschutzes bis zur Umsetzung einer neuen Trinkwasserverordnung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

28.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/205510. 06. 2010

Uran im Trinkwasser – Gesundheitsschutz und Festlegung von Grenzwerten

der Abgeordneten Oliver Kaczmarek, Dirk Becker, Marco Bülow, Gerd Bollmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrich Kelber, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann, Frank Schwabe, Ute Vogt, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das Problem ist bereits seit längerem bekannt, dennoch werden in Deutschland sowohl im Trinkwasser als auch in Mineralwasser immer wieder bedenklich hohe Uranwerte gemessen.

Dabei ist Uran nicht in erster Linie wegen seiner geringen Radioaktivität, sondern wegen seiner chemischen Giftigkeit als Schwermetall gesundheitsgefährdend. Uran kommt als natürliches Element fast überall vor – im Boden, in der Luft und im Wasser. Fließt das Quell- oder Grundwasser durch uranhaltiges Gestein, nimmt es unvermeidlich das wasserlösliche Schwermetall auf. In geringer Konzentration ist Uran ungefährlich, allerdings werden immer wieder hohe Werte, die gesundheitsgefährdend sind, in Trink- und Mineralwasser gemessen.

In hoher Dosis über einen längeren Zeitraum eingenommen, kann Uran dauerhaft Blut, Knochen und Nieren schädigen. Die Niere reagiert auf Uran am empfindlichsten. Folgen können Funktionsstörungen und Nierenkrebs sein.

Säuglinge und Kleinkinder stellen die größte Risikogruppe dar, weil sie im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht mehr Flüssigkeit und damit mehr Uran zu sich nehmen als Erwachsene – ihre Belastung ist dreimal so hoch. Hinzukommt, dass ihr Magen-Darm-Trakt die doppelte Menge an Uran absorbiert.

Trotz dieser Kenntnisse gibt es immer noch keinen gültigen Grenzwert für Uran in Trinkwasser bzw. in Mineralwasser. Im Dezember 2009 hat die Bundesregierung angekündigt, die nötige Änderung der Trinkwasserverordnung im Frühjahr 2010 dem Bundesrat zur Beschlussfassung zuzuleiten. Dies ist bisher allerdings nicht geschehen.

Umstritten ist weiterhin, ab welcher Menge das Schwermetall schädlich ist. Das Umweltbundesamt empfiehlt die Einhaltung eines Leitwertes von zehn Mikrogramm Uran pro Liter. Die Weltgesundheitsorganisation gibt als Richtwert 15 Mikrogramm vor. Eine Analyse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) belegt stattdessen, dass auch eine deutlich niedrigere Belastung im Wasser besonders für Kinder mit Risiken verbunden ist. Auf Grundlage dieser Studie wird auch ein Grenzwert von 2 Mikrogramm Uran pro Liter diskutiert, um für maximale Sicherheit zu sorgen.

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz werden teilweise mehr als 10 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser gemessen. In acht weiteren Bundesländern liegen die Werte über 2 Mikrogramm. Bei den Mineralwässer sind ebenfalls hohe Werte gemessen worden. Nach einer Studie der Organisation Foodwatch e. V. vom Mai 2009 ist jedes achte Mineralwasser kritisch hoch mit Uran belastet. Besonders verheerend: Mineralwasser wird oft zur Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt.

In vielen Fällen kann bereits durch einfache Maßnahmen, wie der Einsetzung von Uranfiltern in Wassergewinnungsanlagen, das Problem eingedämmt werden. Ohne eine rechtliche Bindung sehen sich viele Kommunen, Wasserwerke und Mineralwasservertreiber allerdings nicht in der Pflicht, diese Investition vorzunehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wann plant die Bundesregierung, einen Grenzwert für Uran in der Trinkwasserverordnung festzuschreiben?

2

Anhand welcher Kriterien bzw. auf Grundlage welcher Studien will die Bundesregierung diesen Wert festlegen?

3

Wie will die Bundesregierung bei den unterschiedlichen Ergebnissen der verschiedenen Studien den maximalen Gesundheitsschutz, vor allem für Säuglinge und Kleinkinder garantieren?

4

Will die Bundesregierung ggf. die Wasserversorger in den Kommunen in den Prozess mit einbeziehen, um gemeinsam eine transparente und schnelle Lösung zu finden?

5

Will sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen verbindlichen Grenzwert von Uran im Mineralwasser einsetzen?

6

Wie will die Bundesregierung bis zu der Umsetzung einer neuen Trinkwasserverordnung sicherstellen, dass weder durch Trinkwasser noch durch Mineralwasser die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gefährdet wird?

Berlin, den 9. Juni 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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