Verbot der Krabbenfischerei in Natura-2000-Schutzgebieten der Nordsee
der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
„Die Krabbenfischerei gilt als eine der ältesten Kulturtechniken der Fischerei in der Nordsee“ (https://www.ezdk.de/index.php/flotte/krabbenfischen). Gleichzeitig prägen die malerischen Krabbenkutter das charakteristische Bild an Deutschlands Wattenmeerküste und sind das Symbol für den Wattenmeertourismus (ebd.). „Garnelen werden spätestens seit dem 17. Jahrhundert im Wattenmeer gefangen“ (ebd.). Der kommerzielle Fang der Nordseegarnele begann allerdings erst nach Mitte des 19. Jahrhunderts an der Westküste Schleswig-Holsteins. Doch der küstennahen Fischerei geht es aktuell wirtschaftlich sehr schlecht und auch die weitere Verschärfung in der Umsetzung von EU-Vorgaben in Natura-2000-Gebieten durch die Bundesregierung wird die Lage weiter zuspitzen (https://lebensmittelpraxis.de/industrie-aktuell/26893-nordseekueste-krabbenfischer-bleiben-im-hafen-2020-03-28-13-24-59.html). Bereits im vorvergangenen Jahr litten die Krabbenfischer unter den Rekordfängen aus dem Jahr 2018 (ebd.). Wegen voller Kühlhäuser gab es kaum Bedarf an fangfrischen Garnelen und demzufolge sanken die Preise um 75 Prozent auf etwa 3 Euro je Kilogramm Garnelen, weshalb der Umsatz in dieser Fischereisparte um über 50 Prozent weggebrochen war (ebd. www.lebensmittelpraxis.de). Und auch zu Beginn des Jahres 2020 starteten die hiesigen Krabbenfischer in eine ungewisse Saison, denn aufgrund der Beschränkungen, die durch die Bundesregierung infolge der Corona-Pandemie erlassen wurden, gab es kaum Nachfrage durch Gastronomie und Tourismus und auch die Schließung der Pulzentren in Marokko führte zu einer befristeten Einstellung der Fangtätigkeiten (https://www.ezdk.de/index.php/presse/nachrichten/98-kaufen-sie-fisch-und-krabben). Aktuell plant die Bundesregierung, weitere Einschnitte in den Berufsalltag der Krabbenfischer zu implementieren, und zwar soll die gesamte bodenberührende Fischerei in den ausgewiesenen Natura-2000-Schutzgebieten in der Nordsee verboten werden (https://www.ezdk.de/index.php/presse/nachrichten/104-bund-will-fanggruende-beschneiden). Für die Krabbenfischer geht es hierbei um wichtige Fanggründe wie das Sylter Außenriff, die Amrumbank oder den Borkum-Riffgrund und natürlich um ihre Existenz (ebd.). Laut Bundesregierung steht hier der Schutz von Sandbänken und Riffen im Vordergrund, gleichzeitig sollen aber auch Kies-, Grobsand- und Schill-Gründe bewahrt werden, obwohl der Schutz der zuletzt genannten Flächen bei der Ausweisung von Natura-2000-Gebieten gar nicht vorgesehen ist (ebd. www.ezdk.de). Somit stellt dieses Vorhaben der Bundesregierung einen deutschen Sonderweg dar, der nur durch ein Veto der Nachbarländer abgewendet werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Gründe führt die Bundesregierung an, die eine zusätzliche Unterschutzstellung von Kies-, Grobsand- und Schill-Gründen nebst Sandbänken und Riffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nachvollziehbar und wissenschaftlich basiert rechtfertigen, und welchen Mehrwert bringen diese Flächen in Bezug auf die Schutzgüter?
Plant die Bundesregierung, entsprechende Ersatzflächen, beispielsweise in und um Offshore-Windparks, für den Wegfall der Fanggründe in den Schutzgebieten auszuweisen, sodass die zu erwartenden Umsatzeinbußen der Krabbenfischer entsprechend kompensiert werden können?
a) Wenn ja, welche Gebiete kommen hier in Frage, liegen diesbezüglich bereits Entwürfe für eine Gesetzesänderung vor, und wie sehen diese Entwürfe im Detail aus?
b) Wenn nein, was steht einer Ausweisung von Ausgleichsflächen zum Beispiel in und um Offshore-Windparks im Weg?
Plant die Bundesregierung, in Abhängigkeit vom jeweiligen aktuellen Zustand eines Flora-Fauna-Habitats, in den ausgewiesenen Natura-2000-Schutzgebieten einzelne Teile dieser riesigen Flächen zeitlich befristet und mit entsprechender Genehmigung für die Krabbenfischerei zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, existieren hierfür bereits Vorüberlegungen oder sogar Gesetzentwürfe, die eine zeitlich begrenzte und an die aktuelle Situation angepasste Nutzung entsprechender Bereiche vorsieht?
Welchen Erhaltungszustand weisen aktuell die ausgewiesenen Natura-2000-Schutzgebiete Sylter Außenriff, Amrumbank und Borkum-Riffgrund auf?
Wie begründet die Bundesregierung das pauschale Verbot der gesamten bodenberührenden Fischerei in den ausgewiesenen Natura-2000-Schutzgebieten in der Nordsee (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und hält sie es für möglich, entsprechende Ausnahmeregelungen für die unterschiedlichen bodenberührenden Fangtechniken zu erlassen, und wenn ja, liegen diesbezüglich bereits Gesetzentwürfe vor, und wenn ja, wie sehen diese detailliert aus?
Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die unterschiedlichen bodenberührenden Fangmethoden auf die einzelnen Schutzgüter wie Sandbänke und Riffe, und wie wirken sie sich auf Kies-, Grobsand- und Schill-Gründe aus?
Hält die Bundesregierung es für möglich, dass kurz-, mittel- und langfristig die derzeit unter Schutz stehenden Natura-2000-Gebiete in der Nordsee erweitert werden könnten, und wenn ja, liegen der Bundesregierung bereits Gesetzentwürfe vor, und wie sehen diese im Detail aus?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass kurz-, mittel- und langfristig weitere Gebiete sowohl in der Nordsee als auch in der Ostsee zum Schutz der ökologischen Vielfalt als Natura-2000-Gebiete ausgeschrieben werden, und wenn ja, welche Gebiete sind dies nach jetzigem Stand (bitte nach Region des Gebietes, geplanter Größe sowie Zeitpunkt der Unterschutzstellung aufschlüsseln)?