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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Private Überschuldung in Deutschland

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

19.02.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2607521.01.2021

Private Überschuldung in Deutschland

der Abgeordneten Fabio De Masi, Stefan Liebich, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Caren Lay, Michael Leutert, Thomas Lutze, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nicht erst seit der Corona-Krise ist das Thema privater Überschuldung relevant. Doch die Pandemie, die für viele Menschen und Betriebe mit schmerzhaften Einkommensverlusten und finanzieller Unsicherheit einhergeht, verschärft die Situation zusätzlich. Hieraus ergeben sich Fragen zur privaten Verschuldungssituation, den geplanten Maßnahmen und den Auswirkungen auf den sogenannten Grauen Kapitalmarkt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verschuldung privater Haushalte mit Beginn der Corona-Pandemie seit März 2020 in Deutschland entwickelt (bitte auch im Vergleich mit den vergangenen drei Jahren angeben)?

2

Wie hat sich insbesondere die sogenannte Altersüberschuldung (vgl. Creditreform, SchuldnerAtlas Deutschland 2020, S. 18, 22) auch im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren entwickelt?

3

Wie hat sich die coronabedingte Verschuldung privater Haushalte in Deutschland im Vergleich zwischen West- und Ostdeutschland entwickelt?

4

Über welche Instrumente haben sich private Haushalte seit März 2020 insbesondere ver- und überschuldet?

5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Überschuldung privater Mieterinnen und Mieter seit Beginn der Corona-Pandemie entwickelt?

6

Was hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zur Verbesserung der Verschuldungsproblematiken privater Haushalte in die Wege geleitet und umgesetzt, und welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden speziell seit Beginn der Corona-Pandemie umgesetzt?

7

Wie schlüsseln sich Kredite an private Haushalte seit März 2020 im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren nach revolvierenden Krediten, Überziehungskrediten (v. a. Dispokredit) und Kreditkartenkrediten im Einzelnen auf (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Stefan Liebich auf Bundestagsdrucksache 19/24118)?

8

Warum werden keine separaten Daten zur Inanspruchnahme von Dispositions- und Überziehungskrediten unter Angabe der Zahl der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher erhoben, sofern die Aufschlüsselung aus der vorherigen Frage nicht möglich ist, und was gedenkt die Bundesregierung zur Verbesserung der Datenlage bezüglich Dispositions- und Überziehungskrediten zu unternehmen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Stefan Liebich auf Bundestagsdrucksache 19/24118)?

9

Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass es seit Ausbruch der Corona-Pandemie scheinbar keine höhere Kreditvergabe bzw. Inanspruchnahme von Krediten gab (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Stefan Liebich auf Bundestagsdrucksache 19/24118)?

10

Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung die geringer gewordene Nutzung von Dispositions- und anderen Bankkrediten seit Beginn der Corona-Pandemie auf eine Verschärfung der Kreditvergabebedingungen bei Banken und Kreditinstituten zurückzuführen?

11

Inwieweit setzten die Kreditinstitute nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Corona-Pandemie strengere Überziehungslimits bzw. kürzten den Überziehungsrahmen auf Bankkonten?

12

Inwieweit lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine coronabedingte verstärkte Sparneigung privater Haushalte in Deutschland konstatieren?

Wie haben sich die Ausgaben privater Haushalte in den Monaten seit März 2020 verändert?

13

Wie viele Lebensversicherungen und sonstigen Altersvorsorgeverträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren vorzeitig ausgezahlt oder aufgelöst bzw. gekündigt (bitte nach Art der Versicherung/des Vorsorgevertrags und nach vorzeitiger Auszahlung sowie nach Auflösung bzw. Kündigung aufschlüsseln)?

14

Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 zu beobachten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt Kreditaufnahmen bzw. Finanzierungen über den sogenannten Grauen Kreditmarkt, dem kaum regulierten, meist über das Internet oder Social Media vermittelten Kreditmarkt jenseits von Banken und Sparkassen, wählen?

15

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der geschäftsfähigen Personen ohne Bankkonto seit März 2020 verändert?

16

Wie viel Prozent aller Lohnersatzzahlungen wurden jeweils im Jahr 2020 als Zahlungsanweisung zur Verrechnung und nicht als Banküberweisung übermittelt?

17

Wie hat sich die Anzahl der Übermittlung von Lohnersatzleistungen als Zahlungsanweisung zur Verrechnung im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?

18

Wie ist der derzeitige Sachstand bzw. die Ergebnisse der Analyse der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinsichtlich der betrügerischen Vergabe von Krediten, beispielsweise SCHUFA-frei, mit Gebührenkaskaden für Schnellbearbeitung oder von Anbietern ohne Kontaktdaten aus dem EU-Ausland oder aus Drittländern?

19

Was gedenkt die Bundesregierung gerade vor dem Hintergrund wachsender finanzieller Unsicherheiten vieler privater Haushalte seit Beginn der Corona-Pandemie in die Wege zu leiten, um den Grauen Kreditmarkt strenger zu regulieren, die betrügerische Vergabe von Krediten zu verhindern und für mehr Verbraucherschutz und Transparenz bei Kreditvergabe und Kreditvermittlung zu sorgen?

20

Was hat die Bundesregierung diesbezüglich in der laufenden Legislaturperiode in die Wege geleitet und umgesetzt?

21

Wie haben sich seit Ausbruch der Corona-Pandemie die Kontoführungs- und Gebühren für Bankdienstleistungen (z. B. Überweisungen, Bargeldabhebungen) im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren entwickelt (vgl. ntv, „Bank will Gebühren anheben. Corona zwingt HSBC zu Strategieänderung“, 27. Oktober 2020) (bitte Gebühren einzeln aufschlüsseln; unter Umständen auf die 15 größten Banken und Kreditinstitute in Deutschland beschränken)?

Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung von einer im Durchschnitt regelmäßig steigenden Gebührenbelastung bei Bankgeschäften für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Betrachtung der vergangenen fünf Jahre auszugehen?

22

Wie viele Banken und Kreditinstitute verlangen derzeit ein sogenanntes Verwahrentgelt bzw. haben Negativ- bzw. Strafzinsen eingeführt (bitte auch im Vergleich zu den vergangenen beiden Jahren angeben), wie viele von diesen Banken und Kreditinstituten haben Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen seit März 2020 eingeführt?

23

Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, dass vermehrt nicht vermögende Verbraucherinnen und Verbraucher Negativzinsen ausgesetzt sind, was unter Umständen finanzielle Engpässe im Zuge der Corona-Pandemie verstärken und somit u. a. auch Altersarmut vorantreiben kann, gerade vor dem Hintergrund, dass ein Bankwechsel nicht mehr ohne Weiteres als Lösung erscheint, weil bei der „neuen“ Bank z. B. ebenfalls Negativzinsen oder höhere Gebühren für Bankdienstleistungen gelten (vgl. Business Insider, „Immer mehr Banken führen Negativzinsen ein – nicht nur für vermögende Kunden“, 24. Oktober 2020)?

24

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Leerverkäufe auf ausgegebene Wertpapiere des Bundes oder der Länder während der Corona-Krise entwickelt?

Berlin, den 19. Januar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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