[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mariana Iris Harder-Kühnel, Johannes
Huber, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/26087 –
Freie Entfaltung von Frauen und Männern in der Familienpolitik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 28. September 2020 hat das Bundesministerium für Familien, Senioren,
Frauen und Jugend die Broschüre „Gleichstellungspolitik für Jungen und
Männer in Deutschland. Ein Dossier zur partnerschaftlichen
Gleichstellungspolitik“ veröffentlicht (
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/gl
eichstellungspolitik-fuer-jungen-und-maenner-in-deutschland/160760,
abgerufen am 12. Oktober 2020). Dort heißt es auf Seite 9, unter anderem Artikel 3
Absatz 2 des Grundgesetzes erteile der Bundesregierung den „Auftrag, alle
Ressourcen und Belastungen, alle bezahlten und unbezahlten Arbeiten fair,
also hälftig, zwischen den Geschlechtern zu verteilen“.
Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend behauptet
in der Broschüre auch unter anderem, Jungen und Männer würden „unter
Männlichkeitsnormen leiden“, blieben aber „strukturell privilegiert“ (beides
S. 6). Soziale Gerechtigkeit wird mit einer „equalitiy for all gender“
gleichgesetzt (a. a. O.)
1. Muss aus Sicht der Bundesregierung auch das Aufziehen von Kindern
gesamtgesellschaftlich hälftig zwischen den Geschlechtern aufgeteilt
werden, und wenn ja, wieso (vgl.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publik
ationen/gleichstellungspolitik-fuer-jungen-und-maenner-in-deutschland/16
0760, abgerufen am 12. Oktober 2020, S. 9)?
Ziel der Bundesregierung ist es, gute Rahmenbedingungen für ein gelingendes
Familienleben zu schaffen. Die Bundesregierung will Müttern und Vätern die
Möglichkeit geben, ihren Wünschen entsprechend gleichermaßen sowohl am
Familien- als auch am Erwerbsleben zu partizipieren.
Da die derzeit mehrheitlich praktizierte Arbeitsteilung mit einer höheren
Erwerbsbeteiligung der Väter verbunden ist, dies aber häufig nicht mehr den
Lebensvorstellungen der Familien entspricht, ist es Ziel der Bundesregierung, die
Erwerbsbeteiligung von Müttern ihren Wünschen entsprechend zu erhöhen.
Damit wird nicht nur den Wünschen der Familien Rechnung getragen, sondern
auch die wirtschaftliche Stabilität der Familien verbessert und die wirtschaftli-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26488
19. Wahlperiode 05.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugen vom 5. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
che Eigenständigkeit beider Eltern gestärkt. Erleichtert wird eine
Erwerbstätigkeit beider Eltern durch eine partnerschaftliche Aufteilung der
Betreuungsaufgaben.
2. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung schlechter für die Kinder,
wenn Frauen mehr Sorgearbeit erledigen als Männer, und wenn ja, warum,
wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass das Geschlecht
der betreuenden Person sich positiv oder negativ auf die Kinder auswirkt.
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Eltern
selbst in der Lage sind, zu entscheiden welches das beste Modell in Bezug
auf Erziehungs- und Erwerbsarbeit ist?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche Herausforderungen beeinflussen nach Kenntnis der
Bundesregierung den Entscheidungsspielraum von Frauen, sich frei zwischen Erwerbs-
und Sorgearbeit oder den Anteilen, zu denen sie diese ausüben wollen, zu
entscheiden?
5. Welche Herausforderungen beeinflussen nach Kenntnis der
Bundesregierung den Entscheidungsspielraum von Männern, sich frei zwischen
Erwerbs- und Sorgearbeit oder den Anteilen, zu denen sie diese ausüben
wollen, zu entscheiden?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Entscheidungsspielräume von Frauen und Männern werden von
zahlreichen Variablen aus dem sozialen, familiären, beruflichen, ökonomischen,
institutionellen und legislativen Kontext, in dem sie leben, beeinflusst. Weiter
nehmen vorhandene gesellschaftlich verbreitete Stereotypen, Rollenbilder und
strukturelle Unterschiede Einfluss auf den Entscheidungsspielraum.
6. Wie sichert die Bundesregierung, wenn es ihre Aufgabe ist, „alle
bezahlten und unbezahlten Aufgaben […] hälftig zwischen den Geschlechtern zu
verteilen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), dann die Wahlfreiheit des
Einzelnen sowie die freie Marktwirtschaft?
7. Wie sichert die Bundesregierung die Wahlfreiheit der Frauen, die schlicht
mehr Sorgearbeit erbringen wollen, deren erhöhte Erwerbstätigkeit aber
nötig ist, um die gesamtgesellschaftliche 50-Prozent-Quote zu erreichen?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein stabiler Sozialstaat mit einer
grundsätzlich leistungsstarken sozialen Marktwirtschaft. Unsere grundsätzliche
wirtschaftliche Stärke und der gute gesellschaftliche Zusammenhalt auch in
Krisenzeiten eröffnen die Chance, Gerechtigkeit langfristig zu sichern. Die
Bundesregierung arbeitet dazu am wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, an dem
alle teilhaben können. Dazu gehört, dass Frauen und Männer von ihrer Arbeit
gleichermaßen gut leben und sich gemeinsam um diejenigen kümmern können,
die Unterstützung brauchen. Die Demokratie in unserem Land soll von Frauen
und Männern gemeinsam getragen werden, und die Politik, die sie
hervorbringt, soll immer gleichermaßen Politik für Frauen und Männer sein. Die
Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung dieser Ziele werden in der
ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie benannt.
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ISSN 0722-8333]