Freie Entfaltung von Frauen und Männern in der Familienpolitik
der Abgeordneten Mariana Iris Harder-Kühnel, Johannes Huber, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 28. September 2020 hat das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend die Broschüre „Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer in Deutschland. Ein Dossier zur partnerschaftlichen Gleichstellungspolitik“ veröffentlicht (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/gleichstellungspolitik-fuer-jungen-und-maenner-in-deutschland/160760, abgerufen am 12. Oktober 2020). Dort heißt es auf Seite 9, unter anderem Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes erteile der Bundesregierung den „Auftrag, alle Ressourcen und Belastungen, alle bezahlten und unbezahlten Arbeiten fair, also hälftig, zwischen den Geschlechtern zu verteilen“.
Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend behauptet in der Broschüre auch unter anderem, Jungen und Männer würden „unter Männlichkeitsnormen leiden“, blieben aber „strukturell privilegiert“ (beides S. 6). Soziale Gerechtigkeit wird mit einer „equalitiy for all gender“ gleichgesetzt (a. a. O.)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Muss aus Sicht der Bundesregierung auch das Aufziehen von Kindern gesamtgesellschaftlich hälftig zwischen den Geschlechtern aufgeteilt werden, und wenn ja, wieso (vgl. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/gleichstellungspolitik-fuer-jungen-und-maenner-in-deutschland/160760, abgerufen am 12. Oktober 2020, S. 9)?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung schlechter für die Kinder, wenn Frauen mehr Sorgearbeit erledigen als Männer, und wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Eltern selbst in der Lage sind, zu entscheiden welches das beste Modell in Bezug auf Erziehungs- und Erwerbsarbeit ist?
Welche Herausforderungen beeinflussen nach Kenntnis der Bundesregierung den Entscheidungsspielraum von Frauen, sich frei zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit oder den Anteilen, zu denen sie diese ausüben wollen, zu entscheiden?
Welche Herausforderungen beeinflussen nach Kenntnis der Bundesregierung den Entscheidungsspielraum von Männern, sich frei zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit oder den Anteilen, zu denen sie diese ausüben wollen, zu entscheiden?
Wie sichert die Bundesregierung, wenn es ihre Aufgabe ist, „alle bezahlten und unbezahlten Aufgaben […] hälftig zwischen den Geschlechtern zu verteilen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), dann die Wahlfreiheit des Einzelnen sowie die freie Marktwirtschaft?
Wie sichert die Bundesregierung die Wahlfreiheit der Frauen, die schlicht mehr Sorgearbeit erbringen wollen, deren erhöhte Erwerbstätigkeit aber nötig ist, um die gesamtgesellschaftliche 50-Prozent-Quote zu erreichen?