[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Margarete Bause,
Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/26373 –
Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für die demokratische
Zivilgesellschaft und Opposition in Belarus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Bundestag hat sich am 4. November 2020 mit der aktuellen
Lage in Belarus und den gewaltsamen Versuchen von Aljaksandr Lukaschenka,
die belarusische Demokratiebewegung in Belarus zu zerschlagen, befasst. Im
Zuge dessen hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den interfraktionellen Antrag
der Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Belarus –
Politische Gefangene freilassen, freie und faire Neuwahlen ermöglichen,
Zivilgesellschaft stärken und Verfassungsreform initiieren“ (Bundestagsdrucksache
19/23943) beschlossen. In dem Antrag wird die Bundesregierung unter
anderem aufgefordert, „den Opfern von Repression, Gewalt und Folter sowie
denjenigen, die im Zuge der Streiks ihre Arbeit verloren haben, schnellstmöglich
Unterstützung zu gewähren (eventuell in Form eines Soforthilfefonds)“ sowie
„die nötigen finanziellen Kapazitäten hierfür zu schaffen“. Ferner sollten nach
Auffassung des Deutschen Bundestages zivilgesellschaftliche Initiativen
stärker finanziell gefördert, von den Repressionen betroffene Journalistinnen und
Journalisten unterstützt und der Auf- und Ausbau unabhängiger Medien vor
Ort in Belarus, in der EU und in Deutschland gefördert werden. Darüber
hinaus wurde die Bundesregierung aufgefordert, Stipendienprogramme zur
Unterstützung von (zwangsexmatrikulierten) Studierenden, Praktikantinnen und
Praktikanten, Graduierten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus
Belarus zu stärken und bei Bedarf auch Litauen und Polen bei der Hilfe für
bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger und
dem weiteren Aufbau exilzivilgesellschaftlicher Strukturen und unabhängiger
Medien sowie bei der Unterbringung von Studierenden zu unterstützen
(Bundestagsdrucksache 19/23943). Die Fragen 1 bis 23 beziehen sich auf die
Umsetzung des Bundestagsbeschlusses durch die Bundesregierung.
Der finanzielle Gesamtbedarf für die Unterstützung der demokratischen
Zivilgesellschaft und Opposition in Belarus liegt nach Berechnungen von
zivilgesellschaftlichen Organisationen bei insgesamt 84,5 Mio. Euro für das Jahr
2021. Der Anteil Deutschlands wird auf 25,7 Mio. Euro beziffert (Quelle:
Arbeitskreis Belarus, Vorschlag von zivilgesellschaftlichen Organisationen an
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27664
19. Wahlperiode 18.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
den Bundestag zur Umsetzung des Bundestagsbeschlusses,
Bundestagsdrucksache 19/23943 vom 3. November 2020, 17. November 2020).
Nach Angaben der belarusischen Menschenrechtsorganisation Viasna gibt es
aktuell (Stand: 26. Januar 2021) 189 politische Gefangene, die im Zuge der
Proteste gegen Aljaksandr Lukaschenka willkürlich verhaftet wurden (https://
prisoners.spring96.org/en). Insgesamt wurden seit dem Beginn der Proteste im
Mai 2020 über 30 000 Menschen gewaltsam festgenommen. Gegen mehr als
650 belarusische Bürgerinnen und Bürger wurden politisch motivierte
Strafverfahren eingeleitet. Zudem liegen über 1 000 dokumentierte
Zeugenaussagen von Folter und Misshandlung vor. Bereits am 1. September 2020 sprachen
UN-Menschenrechtsexpertinnen und UN-Menschenrechtsexperten in einen
Bericht von über 450 dokumentierten Fällen von Folter, Misshandlung und
sexualisierter Gewalt. Mindestens fünf Personen kamen im Zuge der Proteste
durch Gewalt seitens der belarusischen Sicherheitsorgane ums Leben (https://
www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=26199&
LangID=E und
https://spring96.org/en/news/101223).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Fragen 1, 3, 4, 8 bis 11, 16 und 17 kann nicht oder
teilweise nicht offen erfolgen. Die Bundesregierung unterhält vielfältige
Beziehungen zur Zivilgesellschaft, darunter auch Nichtregierungsorganisationen, die
sich für Menschenrechte einsetzen. Grundsätzlich beruht die Zusammenarbeit
mit den Zuwendungsempfängern und ihre jeweilige Tätigkeit im Gastland auf
Vertraulichkeit. Da die Arbeit dieser Nichtregierungsorganisationen sich in der
Regel dadurch auszeichnet, dass sie nicht oder nicht vollständig dem Schutz
der deutschen Rechtsordnung unterliegt. haben diese
Nichtregierungsorganisationen ein Interesse daran, im Schutz der Vertraulichkeit mit der
Bundesregierung kommunizieren zu können. In einer Abwägung mit dem
parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt das Interesse der Bundesregierung
darauf, diesen Schutz gewährleisten zu können. Um die Projekte und das Personal
sowohl des Zuwendungsempfängers als auch des lokalen Umsetzungspartners
nicht zu gefährden, werden diese Informationen nur dem Bundestag im
Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus ist auch eine Veröffentlichung von erfragten Zahlen nicht oder
teilweise nicht möglich, weil es sowohl für die fördernden Einrichtungen als
auch für die Geförderten bereits nachteilig sein kann, mit einer akademischen
Förderung aus dem Ausland öffentlich in Verbindung gebracht zu werden. Zum
Schutz der Betroffenen werden diese Informationen daher gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August
2018 als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und
separat übermittelt.
1. In welchem finanziellen Umfang und mit welchen konkreten
Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2020 die demokratische
Zivilgesellschaft und Opposition in Belarus insgesamt unterstützt (bitte
Gesamtsumme und finanzierte Projekte auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützte die belarusische Zivilgesellschaft 2020 durch
Mittel der Haushaltstitel 0504 68713 (Ausbau der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland; ÖPR-
Programm), 0501 68734 (Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung) und 0501 68723 (Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte).
Weitergehende Einzelheiten sind der in der Übersicht zu Frage 1 VS-eingestuften
Anlage* zu entnehmen, auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
2. In welchem finanziellen Umfang und mit welchen konkreten
Maßnahmen ist die Bundesregierung im Jahr 2020 der Forderung des Deutschen
Bundestages nachgekommen, den Opfern von Repression, Gewalt und
Folter sowie denjenigen, die im Zuge der Streiks ihre Arbeit verloren
haben, schnellstmögliche Unterstützung zu gewähren (bitte
Unterstützungsmaßnahmen und entsprechende Fördersumme auflisten)?
Die von der Bundesregierung im September 2020 geplanten bilateralen
Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern staatlicher Gewalt und Folter sowie zur
Unterstützung unabhängiger Gewerkschaften sind inzwischen angelaufen oder
werden in Kürze aufgenommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen.
3. In welchem finanziellen Umfang und mit welchen konkreten
Maßnahmen ist die Bundesregierung im Jahr 2020 der Forderung des Deutschen
Bundestages nachgekommen, bedrohte Journalistinnen und Journalisten
sowie den Ausbau unabhängiger Medien in und außerhalb Belarus zu
unterstützen (bitte Unterstützungsmaßnahmen und entsprechende
Fördersumme auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützte bedrohte Journalistinnen und Journalisten
und unabhängige Medien in- und außerhalb von Belarus im Jahr 2020 mit
Mitteln der Titel 0504 68713, 0504 68715, 0502 54622 sowie 0501 68734. Zudem
förderte die Bundesregierung mit Angeboten für Medienvertreterinnen und
-vertreter im russischsprachigen Raum indirekt auch unabhängige Medien aus
Belarus.
Weitergehende Einzelheiten sind der in der Übersicht zu Frage 3 VS-
eingestuften Anlage* zu entnehmen, auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
4. In welchem finanziellen Umfang und mit welchen konkreten
Maßnahmen ist die Bundesregierung im Jahr 2020 der Forderung des Deutschen
Bundestages nachgekommen, Stipendienprogramme zur Unterstützung
von Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Graduierten und
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Belarus zu stärken sowie
ein Sonderstipendienprogramm für zwangsexmatrikulierte Studierende
ins Leben zu rufen (bitte Mittelausstattung, Anzahl der Stipendien und
Stipendienprogramme nennen)?
Einzelheiten sind der in der Übersicht zu Frage 4 VS-eingestuften Anlage* zu
entnehmen, auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Anlagen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlagen sind im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort von Berechtigten eingesehen werden.
5. Mit welchen konkreten Maßnahmen ist die Bundesregierung der
Forderung des Deutschen Bundestages im Jahr 2020 nachgekommen, die
Einreise für belarussische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die unter den
staatlichen Repressionen leiden bzw. politisch verfolgt werden, zu
erleichtern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsrucksache 19/26844 verwiesen.
6. In welchem finanziellen Umfang und mit welchen konkreten Projekten
ist die Bundesregierung im Jahr 2020 der Forderung des Deutschen
Bundestags nachgekommen, die zivilgesellschaftlichen Initiativen aus
Belarus stärker finanziell zu fördern, und inwiefern wurden dafür mehr
finanzielle Mittel als ursprünglich geplant aufgewendet (bitte Projekte und
genehmigte Fördersummen auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bei Bedarf und Verfügbarkeit
können während des Haushaltsjahres Projektmittel aufgestockt werden.
7. In welcher Höhe und gegenüber welchen Organisationen hat die
Bundesregierung europäische Hilfe für die belarusische Demokratiebewegung
mit bilateralen Mitteln unterstützt?
2020 hat die Bundesregierung dem European Endowment for Democracy
Mittel in Höhe von einer Mio. Euro zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und
unabhängiger Medien in Belarus zur Verfügung gestellt.
8. In welcher Höhe und aus welchen konkreten Haushaltstiteln plant die
Bundesregierung den Forderungen des Deutschen Bundestages nach
Unterstützung der belarusischen Zivilgesellschaft und Opposition im
laufenden Haushaltsjahr 2021 nachzukommen (bitte entsprechende Einzelpläne
und Haushaltstitel mit entsprechender Mittelausstattung auflisten)?
9. Aus welchen konkreten Maßnahmen und finanziellen Beiträgen setzt
sich der „Aktionsplan Zivilgesellschaft Belarus“ in Höhe von 21 Mio.
Euro laut Ankündigung des Auswärtigen Amts vom 16. Januar 2021
zusammen (
https://www.facebook.com/AuswaertigesAmt/posts/355418187
4678957)?
10. In welchem Zeitraum sollen die finanziellen Mittel des „Aktionsplans
Zivilgesellschaft Belarus“ verwendet werden?
11. In welcher Höhe und mit welchen Maßnahmen plant die
Bundesregierung im Jahr 2021 der Forderung des Deutschen Bundestages
nachzukommen, den Opfern von Repression, Gewalt und Folter sowie
denjenigen, die im Zuge der Streiks ihre Arbeit verloren haben, Unterstützung
zu gewähren?
Die Fragen 8 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Inwiefern plant die Bundesregierung, die belarussische
Demokratiebewegung bei der systematischen Dokumentation von
Menschenrechtsverletzungen seitens des Lukaschenka-Regimes zu unterstützen?
Die Bundesregierung engagiert sich für ein Projekt der Dokumentation
schwerer Menschenrechtsverletzungen in Belarus, um der Straflosigkeit der
Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen entgegenzutreten. Die
Bundesregierung stimmt sich derzeit intensiv mit internationalen Partnern und
zivilgesellschaftlichen Organisationen ab, wobei der engen Einbindung von in Belarus
und dem Ausland bereits aktiven Initiativen Rechnung getragen werden soll.
13. Inwiefern plant die Bundesregierung, die belarussische
Demokratiebewegung in Form einer finanziellen Mittelzuwendung an die zwei größten
Solidaritätsfonds für Opfer von Repression, Gewalt und Folter, BYSOL
und BY_help, zu unterstützen?
Pläne im Sinne der Fragestellung verfolgt die Bundesregierung derzeit nicht.
14. In welcher Höhe und mit welchen Maßnahmen plant die
Bundesregierung im Jahr 2021 der Forderung des Deutschen Bundestages
nachzukommen, die zivilgesellschaftlichen Initiativen aus Belarus stärker
finanziell zu fördern?
Im Rahmen des Programms Ausbau der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland (ÖPR) und
weiteren Mitteln des Auswärtigen Amts sind für das Jahr 2021 bilaterale
Maßnahmen in Höhe von circa 2,6 Mio. Euro geplant. Darüber hinaus sind weitere
knapp 7,2 Mio. Euro für diverse multilaterale Projekte mit belarusischer
Beteiligung vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verweisen.
15. Welche Organisationen und Ziele sollen nach Ansicht der
Bundesregierung von den im Bundeshalt 2021 (Einzelplan 05 Kapitel 0504 Titel 687
13 024) festgeschriebenen 2 Mio. Euro für die Unterstützung der
Zivilgesellschaft in Belarus finanziert werden (
https://www.bundeshaushalt.de/fi
leadmin/user_upload/BHH%202021%20gesamt.pdf#page=446)?
Im Rahmen des genannten Titels ist die Förderung von Projekten in Belarus
oder unter belarusischer Beteiligung in Höhe von knapp 9,8 Mio. Euro geplant,
was im Vergleich zum Vorjahr einen Aufwuchs von 4,1 Mio. Euro darstellt. Die
Zuwendungsempfänger sind Organisationen aus dem zivilgesellschaftlichen
Bereich, die eines oder mehrere der folgenden Programmziele verfolgen: (1)
Wertediskurse fördern, (2) Zukunftsperspektiven geben, (3) Pluralismus stärken
und (4) Dialog und Verständigung fördern.
16. Inwiefern plant die Bundesregierung, das Programm des Auswärtigen
Amts zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den
Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland stärker zu
flexibilisieren, indem beispielsweise zu jeder Zeit eine Projektantragstellung
möglich wird oder Organisationen der belarussischen Diaspora auch ohne
Projektpartner in Belarus finanzielle Mittel beantragen können?
Aufgrund der komplexen Programmstruktur und der Höhe der Mittel plant die
Bundesregierung keine Änderung der Programmstruktur. Die übergroße
Mehrheit der Antragsteller ist mit dieser Verfahrensweise vertraut. Darüber hinaus ist
es unterjährig möglich, Anträge für eine Förderung über einen der anderen
Haushaltstitel (z. B. 0504 68715 oder 0502 54622) zu stellen. Weitergehende
Einzelheiten sind der in der Übersicht zu Frage 16 VS-eingestuften Anlage* zu
entnehmen, auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
17. In welcher Höhe und mit welchen Maßnahmen plant die
Bundesregierung im Jahr 2021 der Forderung des Deutschen Bundestages
nachzukommen, bedrohte Journalistinnen und Journalisten sowie den Ausbau
unabhängiger Medien in und außerhalb Belarus zu unterstützen?
Auf die Antwort zu Frage 3 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
18. In welcher Höhe und mit welchen Maßnahmen plant die
Bundesregierung im Jahr 2021 der Forderung des Deutschen Bundestages
nachzukommen, Stipendienprogramme zur Unterstützung von Studierenden,
Praktikantinnen und Praktikanten, Graduierten und Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern aus Belarus zu stärken sowie ein
Sonderstipendienprogramm für zwangsexmatrikulierte Studierende ins Leben zu rufen?
Auf die Antwort zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/26844 wird verwiesen. Neben dem DAAD planen
darüber hinaus auch die politischen Stiftungen die Vergabe von Stipendien im
Sinne der Fragestellung.
19. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2021 der
Forderung des Deutschen Bundestages nachzukommen, freie
Gewerkschaften und Streikkomitees in ihren Bemühungen zu unterstützen und
sich für die Rechte von belarussischen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern einzusetzen, insbesondere von jenen, die infolge der
Niederschlagung der Streiks ihren Arbeitsplatz verloren und/oder unter
physischer und/oder psychischer Gewalt gelitten haben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
20. Inwiefern hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit der polnischen
und der litauischen Regierung geführt, um im Jahr 2021 der Forderung
des Deutschen Bundestages nachzukommen, Litauen und Polen bei ihren
Unterstützungsmaßnahmen für die belarusischen Demokratiebewegung
finanziell zu unterstützen?
Die Bundesregierung steht zur Abstimmung ihrer Belarus-Politik im laufenden
Austausch mit den Regierungen Polens und Litauens, darunter zur
Unterstützung dortiger Maßnahmen, die der belarusischen Demokratiebewegung
zugutekommen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage 75 des Abgeordneten Manuel Sarrazin im Plenarprotokoll 19/191
vom 18. November 2020 verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Anlage als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
21. Über welche Förderprogramme verfügt die Bundesregierung im Bereich
der humanitären Soforthilfe und der zivilgesellschaftlichen
Unterstützung, die für Akteurinnen und Akteure der belarusischen
Demokratiebewegung von Interesse sein könnten?
Im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland (ÖPR)“
können auch Anträge zur Förderung und Unterstützung zivilgesellschaftlicher
Initiativen, wie der belarusischen Demokratiebewegung, gestellt werden. Wie
bereits im Haushaltsjahr 2020 praktiziert, besteht grundsätzlich die Möglichkeit,
Projektmittel aufzustocken, um auf besondere Situationen adäquat reagieren zu
können. Auch gemäß der Förderkonzepte Krisenprävention,
Konfliktbewältigung, Stabilisierung sowie Demokratieförderung können grundsätzlich
Maßnahmen in Belarus gefördert werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf
das Förderprogramm ifa/zivik (
https://www.ifa.de/foerderungen/zivik/)
verwiesen.
22. Über welche Förderprogramme verfügt die Bundesregierung im Bereich
der Unterstützung unabhängiger Medien und für bedrohte
Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten, die für Akteurinnen
und Akteure der belarusischen Demokratiebewegung von Interesse sein
könnten?
Die Bundesregierung fördert unabhängige Medien im Rahmen der
Projektarbeit mit Mitteln der Titel 0504 68713 und 0502 54622. Anfang 2020 hat das
Auswärtige Amt die Elisabeth-Selbert-Initiative (ESI) (
https://www.ifa.de/foer
derungen/elisabeth-selbert-initiative/) ins Leben gerufen, um gefährdete
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger (MRV) zu unterstützen. Im
Rahmen der ESI werden MRV durch einen bis zu sechsmonatigen Schutzaufenthalt
bei einer Gastorganisation in Deutschland unterstützt. Die Schutzaufenthalte
sollen den MRV einerseits eine „Atempause“ ermöglichen, andererseits dem
Netzwerkaufbau dienen. Gemäß des Förderkonzepts Demokratisierungshilfe
können grundsätzlich Maßnahmen zur Unterstützung unabhängiger Medien
gefördert werden.
23. Über welche Stipendienprogramme verfügt die Bundesregierung für
bedrohte oder zwangsexmatrikulierte Studierende oder
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Belarus?
Die vom AA geförderte und von der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH)
umgesetzte Philipp Schwartz-Initiative (PSI) (
https://www.humboldt-foundatio
n.de/bewerben/foerderprogramme/philipp-schwartz-initiative) für gefährdete
Forschende ermöglicht seit dem Jahr 2015 Hochschulen und
Forschungseinrichtungen in Deutschland aus politischen oder anderen Motiven verfolgte oder
von bewaffneten Konflikten gefährdete Forschende im Rahmen von
Forschungsstipendien aufzunehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18
verwiesen.
24. Inwiefern käme für die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit
sogenannten Mittlerorganisationen infrage, die über Rahmenverträge, mit
bestimmter Zweckbindung und Zielsetzung die belarusische
Demokratiebewegung finanziell unterstützen?
Bei den meisten Projekten und Förderprogrammen wird mit
Mittlerorganisationen zusammengearbeitet, die Anträge für Projektmittel stellen,
Zuwendungsbescheide erhalten, für die Projektdurchführung vor Ort verantwortlich sind und
die üblichen Verwendungsnachweise erbringen. Im Rahmen der
Projektförderung ist eine Weiterleitung von Projektmitteln an Partnerorganisationen bereits
möglich und üblich.
25. Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, die nach § 22 oder § 23 des
Aufenthaltsgesetzes notwendigen Voraussetzungen für humanitäre Visa
für politisch bedrohte Menschen aus Belarus zu schaffen?
26. Führen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat bereits konkrete Gespräche, um einer bestimmten
Anzahl von Personen ein schnelles Verfahren für humanitäre Visa zu
ermöglichen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis sind diese Gespräche
gekommen?
Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
27. Inwiefern hat die Bundesregierung, ähnlich wie die litauische Regierung,
den Zugang für politisch verfolgte Menschen aus Belarus zu nationalen
Visa erleichtert (
https://lrv.lt/en/news/free-lithuanian-national-visas-for-
regime-persecuted-belarusians)?
Die deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere die Deutsche Botschaft
Minsk, erteilen nationale Visa für den längerfristigen Aufenthalt (sog. D-Visa)
an politisch Verfolgte aus Belarus, falls die jeweiligen
Erteilungsvoraussetzungen vorliegen. Dies gilt insbesondere für Studierende und Fachkräfte aus
Belarus sowie für Fälle der Familienzusammenführung mit in Deutschland lebenden
Verwandten. Die deutschen Auslandsvertretungen sind an die allgemeinen
gesetzlichen Vorschriften gebunden, insbesondere das Aufenthaltsgesetz. Nach
diesen Vorschriften können im Einzelfall außerdem auch die Gebühren für
nationale Visa erlassen oder ermäßigt werden, wenn dies der Förderung
kultureller oder sportlicher Interessen, außenpolitischer, entwicklungspolitischer
oder sonstiger erheblicher öffentlicher Interessen dient oder humanitäre Gründe
hat oder Arbeitsentgelt bezogen und nur eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung
oder eine Umschulung durchgeführt wird, § 52 Absatz 6 und 7 AufenthV.
28. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine
Aufhebung der Visapflicht für belarusische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
ein?
Das Visumerleichterungsabkommen der EU mit Belarus trat am 1. Juli 2020 in
Kraft. Es sieht unter anderem Erleichterungen beim Nachweis des Reisezwecks
und eine verstärkte Erteilung von Jahres- und Mehrjahresvisa für bestimmte
Personengruppen, eine reduzierte Visumgebühr von grundsätzlich 35 Euro
(gegenüber der Regelgebühr von 80 Euro) für alle Antragstellerinnen und
Antragsteller sowie eine Regelbearbeitungszeit bei Visumanträgen von zehn
Kalendertagen nach Antragseingang vor. Das Visumerleichterungsabkommen wird dabei
durch die deutsche Botschaft in Minsk seit seinem Inkrafttreten konsequent und
großzügig im Sinne der Antragstellerinnen und Antragsteller angewandt und
hat bereits einer Vielzahl von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern von Belarus
Erleichterungen bei der Visumerteilung gebracht.
Eine Aufhebung der Visumpflicht für Staatsangehörige von Belarus für
kurzzeitige Aufenthalte von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen steht
aus Sicht der Bundesregierung derzeit nicht an. Die Einbringung eines
Vorschlags zur Aufhebung der Schengen-Visumpflicht für Drittstaaten unterliegt
dem Initiativrecht der EU-Kommission. Weitere Visumserleichterungen sind
Teil des von Polen vorgeschlagenen „Economic Plan for a Democratic Belarus“
für ein freies, demokratisches Belarus, zu dem es gegenwärtig Beratungen im
Rat gibt.
29. Wie steht die Bundesregierung der Idee gegenüber, einer bestimmten
Anzahl an Personen, die Opfer von Gewalt und Folter geworden sind, einen
Aufenthalt in Deutschland zur medizinischen und psychotherapeutischen
Behandlung zu ermöglichen?
Im Rahmen der in den Antworten zu den Fragen 5 und 11 genannten
Maßnahmen sind auch Aufenthalte in Deutschland im Sinne der Fragestellung
vorgesehen.
30. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für
zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen Belarus ein, die über die bislang
im „Durchführungsbeschluss des Rates zur Durchführung des
Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus“
gelisteten 88 Personen und sieben Unternehmen hinausgehen?
31. Teilt die Bundesregierung den Standpunkt der Fragesteller, dass das
Ausmaß der staatlichen Gewalt gegen die demokratische Zivilgesellschaft
und Opposition nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen 2020
größer und brutaler ist als nach den Präsidentschaftswahlen 2010, und
wenn ja, aus welchen Gründen wurde bislang kein ähnliches Ausmaß an
restriktiven Maßnahmen seitens der EU gegen Belarus beschlossen (zum
Vergleich: im März 2011 wurden insgesamt 175 restriktive Maßnahmen
gegen Personen beschlossen;
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/
TXT/HTML/?uri=CELEX:32011R0271&from=DE)?
32. Aus welchen Gründen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
keine restriktiven Maßnahmen der EU gegen belarusische
Ölunternehmen wie Belneftekhim, Mozyr oder Naftan beschlossen worden, obwohl
dieser Wirtschaftszweig sehr eng mit Aljaksandr Lukaschenka verbunden
ist?
33. Aus welchen Gründen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
keine restriktiven Maßnahmen der EU gegen größere belarusische
Staatsbetriebe wie Belaruskali beschlossen worden, obwohl die
Unternehmensführungen die Repressionspolitik Lukaschenkas weiterhin
unterstützen, was unter anderem in Unterdrückung und Zwangskündigungen
streikender Arbeiterinnen und Arbeitern zum Ausdruck kommt?
Die Fragen 30 bis 33 werden zusammen beantwortet.
Druck auf die Regierung in Belarus bleibt in Anbetracht der seit über sechs
Monaten andauernden friedlichen landesweiten Proteste und der weiter
anhaltenden Repressionswelle weiterhin notwendig. Die Bundesregierung setzt sich
neben Maßnahmen zur Unterstützung der belarussischen Zivilgesellschaft auch
für Maßnahmen ein, den Druck auf Entscheidungsträger und Unterstützer des
Lukaschenko-Regimes zu erhöhen.
Ein wichtiges Element hierbei sind restriktive Maßnahmen. Restriktive
Maßnahmen sind ein Element eines umfassenden Politikansatzes im Umgang mit
der Unterdrückung der belarusischen Zivilgesellschaft durch das Lukaschenko-
Regime. Die Bundesregierung steht hierzu in permanentem Austausch mit
ihren europäischen Partnern, um die Entwicklungen in Belarus zu bewerten.
Seit August 2020 wurden in kürzester Zeit insgesamt drei Sanktionspakete vom
Rat verabschiedet. Die Europäische Union hat damit schnell und entschlossen
auf Wahlfälschung und Menschenrechtsverletzungen reagiert. Es besteht
weitreichende Übereinstimmung unter den EU-Mitgliedstaaten, dass abhängig von
der Entwicklung der Lage in Belarus restriktive Maßnahmen weiterhin zum
Repertoire der EU-Politik gegenüber Belarus gehören.
Vorschläge und Erwägungen zur Verhängung restriktiver Maßnahmen einzelner
natürlicher oder juristischer Personen sind Gegenstand EU-interner Beratungen.
34. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür
ein, auch weniger hochrangigen Angehörigen des staatlichen
Repressionsapparates, die nachweislich an Repressionsmaßnahmen beteiligt
waren, die Einreise in die EU zu verweigern?
Grundlage für ein Einreiseverbot auf europäischer Ebene kann die Verhängung
von restriktiven Maßnahmen sein. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 30 bis 33 verwiesen.
35. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung Punkt 8 der Schlussfolgerungen des Rates vom 12.
Oktober 2020 zu Belarus umgesetzt und die EU-Belarus-Beziehungen den
Entwicklungen der letzten Monate angepasst (
https://www.consilium.eur
opa.eu/de/press/press-releases/2020/10/12/belarus-eu-adopts-conclusio
ns/#)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden sämtliche hochrangigen Kontakte
zwischen der EU und Belarus ausgesetzt. In nachweislich unkritischen
Bereichen und dort, wo es im Interesse der belarusischen Zivilbevölkerung liegt,
findet weiterhin ein Austausch auf technischer Ebene statt. Ausgeschlossen sind
dabei Kontakte zu Personen und Institutionen, die für
Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.
Zur Unterstützung der belarusischen Bevölkerung wurde im Dezember 2020
durch die EU-Kommission das Unterstützungspaket „EU4Belarus: Solidarity
with the People of Belarus“ im Umfang von 24 Mio. Euro beschlossen. Mit
diesem werden durch Umwidmung vorhandener und durch
Zurverfügungstellung neuer Mittel die belarusische Zivilgesellschaft, die Jugend sowie kleine
und mittlere Unternehmen unterstützt. Unmittelbar nach den
Präsidentschaftswahlen im August 2020 hatte die EU bereits Mittel in Höhe von 3,7 Mio. Euro
zur Unterstützung der Opfer von Repression und für unabhängige Medien
mobilisiert. Gleichzeitig besteht ein kontinuierlicher Austausch mit einer Vielzahl
an zivilgesellschaftlichen Akteuren in Belarus und Unterstützern der
Demokratiebewegung im Exil.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Europäische Investitionsbank
(EIB) die Formalisierung neuer Finanzierungen, insbesondere für den
öffentlichen Sektor, in Belarus vorläufig eingestellt.
Bestehende Programme der Europäischen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (EBRD) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung einer
Einzelfallprüfung unterzogen und nur in solchen Fällen fortgesetzt, in denen
nachweislich ein unmittelbarer Nutzen für die Zivilgesellschaft deutlich überwiegt.
36. Inwiefern werden auf europäischer Ebene derzeit Maßnahmen der
polizeilichen Sicherheitszusammenarbeit mit Belarus durchgeführt?
Der Bundesregierung sind keine Maßnahmen der polizeilichen
Sicherheitszusammenarbeit auf europäischer Ebene bekannt.
37. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der seit
Beginn der Proteste gegen Aljaksandr Lukaschenka willkürlich inhaftierten
Personen?
Belastbare statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor. Plausible Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen
aus dem Januar und Februar 2021 sprechen von über 30.000 Festnahmen im
Zusammenhang mit den Protesten nach den gefälschten Wahlen vom August
2020.
38. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der aktuell
politischen Gefangenen in Belarus, und wie viele der politischen
Gefangenen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Minderjährige?
Der Bundesregierung ist kein systematischer Überblick über die Gesamtzahl
inhaftierter Personen in Belarus bekannt. Mit Stand 10. März 2021 führen
belarusische Menschenrechtsorganisationen 276 Personen als politische Gefangene.
Der Bundesregierung sind Berichte von Nichtregierungsorganisationen
bekannt, die 171 Festnahmen Minderjähriger zählen.
39. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Personen, die im Zuge der Proteste Opfer von Folter und sexualisierter Gewalt
geworden oder durch Gewalteinwirkung ums Leben gekommen sind?
Belastbare statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor. Der Bundesregierung sind Berichte von
Nichtregierungsorganisationen mit mehr als 1.000 erfassten Zeugnissen über Folter und
mindestens vier Todesfälle bekannt. Der Sonderbericht im Rahmen des Moskauer
Mechanismus der OSZE vom 5. November 2020 führt über 700 Eingaben über
Menschenrechtsverletzungen auf.
40. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um sich
gegenüber dem Regime von Aljaksandr Lukaschenka für die Freilassung aller
politischen Gefangenen einzusetzen, und welche Versuche hat sie bislang
unternommen, um gegenüber dem Regime auf sofortige Neuwahlen
unter OSZE-Wahlbeobachtung zu drängen?
Die Belarus-Politik der Bundesregierung zielt darauf ab, dass die von
staatlicher Seite ausgeübte Gewalt und Repression unverzüglich eingestellt wird, dass
die aus politischen Gründen Inhaftierten sofort und bedingungslos freigelassen
werden und dass sich die politische Führung in Minsk auf einen ernsthaften
und inklusiven nationalen Dialog einlässt, der die Möglichkeit daraus folgender
freier und fairen Neuwahlen explizit umfasst. Ein Beispiel derartiger
Maßnahmen der Bundesregierung ist die regelmäßige hochrangige Ansprache im
biwie multilateralen Rahmen gegenüber den belarusischen Behörden, wie z. B.
im Ständigen Rat der OSZE.
41. Bewertet die Bundesregierung das Vorgehen polizeilicher
Sondereinheiten (wie OMON und GUBOPiK) in Belarus als Staatsterror gemäß der
Genfer Erklärung zu Terrorismus vom 29. Mai 1987, und inwiefern
sollten diese nach Ansicht der Bundesregierung als Terrororganisationen
eingestuft (
https://undocs.org/pdf?symbol=en/A/42/307)?
Die Bundesregierung hat die exzessive Gewaltanwendung belarusischer
Sicherheitsbehörden wiederholt scharf verurteilt und die belarusischen Behörden
nachdrücklich dazu aufgefordert, jegliche Repression gegen friedlich
Protestierende unverzüglich einzustellen.
42. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung auf eine erneute
Verschlechterung der Lage in Belarus reagieren, sollte es beispielsweise
zu neuen Verhaftungswellen oder erneuten willkürlichen
Haftverlängerungen für politische Gefangenen kommen?
Die Bundesregierung behält sich, auch in Abstimmung mit ihren Partnern in
der Europäischen Union, weitere Maßnahmen gegenüber den belarusischen
Behörden ausdrücklich vor. Dazu gehört auch die Ausweitung bestehender,
gezielter Sanktionsmaßnahmen.
43. Inwiefern verfügt die Bundesregierung über strukturelle Instrumente, um
auf Demokratiebewegungen wie in Belarus zukünftig schnell reagieren
und diese gezielter unterstützen zu können?
Der Bundesregierung stehen außenpolitischer Instrumente zur Verfügung, um
auf Situationen wie in Belarus reagieren zu können. Beispielhaft wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]