[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr,
Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/26377 –
Missstände bei der Verarbeitung von Steuerdaten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bund und Länder arbeiten gemeinsam an der Entwicklung einheitlicher
Software für die Steuerverwaltung, für das sie bis zum Jahr 2022 rund 1,7 Mrd.
Euro einsetzen. Umgesetzt wird dieses Anliegen mit dem Vorhaben KON-
SENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung), das
jedoch anhaltender Kritik ausgesetzt ist. So beklagt etwa der
Bundesrechnungshof (BRH) in mehreren Berichten die fortlaufenden zeitlichen
Verzögerungen des Vorhabens KONSENS, die er u. a. auf das Fehlen von
ausreichendem Personal zurückführt. Zudem erkennen die Rechnungsprüfer
„wesentliche Dissenspunkte zwischen Bund und Ländern“, die eine zeitgerechte und
vollständige Umsetzung des Vorhabens bedrohten, weshalb der BRH das
Bundesministerium der Finanzen aufforderte „erforderliche Maßnahmen zur
Risikominimierung deutlicher in den Blick zu nehmen“ (vgl. Bericht des
Bundesrechnungshofs nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Gz.: VIII 4 – 2017 – 1195/1).
Das Vorhaben KONSENS ist aus Sicht der Fragestellenden ein entscheidendes
Instrument zur Modernisierung der Steuer-IT, bei der aufgrund historisch
gewachsener Unterschiede in den Bundesländern ein hoher Angleichungsbedarf
besteht. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche IT-Programme der
Steuerverwaltung nicht miteinander kompatibel sind. So müssen etwa Unterlagen, die die
Finanzverwaltung digital empfängt, für den internen Bearbeitungsverlauf
ausgedruckt und postalisch an alle beteiligten Finanzämter verschickt werden,
weil eine digitale Übermittlung aufgrund eines seit 2008 geplanten KON-
SENS-Projektes noch immer nicht einsetzbar ist (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Fraktion der der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/17023).
Die Fragestellenden möchten sich vor dem Hintergrund der andauernden
Kritik beim Vorhaben KONSENS nach den aktuellen Fortschritten informieren.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26800
19. Wahlperiode 19.02.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
18. Februar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Rolle misst die Bundesregierung aus welchen Gründen dem
Vorhaben KONSENS bei?
Im Vorhaben KONSENS werden die IT-Verfahren zur automationstechnischen
Unterstützung des Besteuerungsverfahrens in den Steuerverwaltungen der
Länder entwickelt und gepflegt sowie einzelne zentrale Dienste für alle Länder
betrieben. Angesichts der, auch auf Grund gesetzlicher Anforderungen,
zunehmenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens kommt daher dem
Vorhaben KONSENS eine zentrale Rolle zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit
der Steuerverwaltung zu. Auch aufgrund der finanzielle Beteiligung des
Bundes misst die Bundesregierung dem Vorhaben eine große Bedeutung bei.
2. Wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung der mit dem
Vorhaben KONSENS beabsichtigte Zielzustand, einer bundesweit
einheitlichen Steuer-IT, erreicht sein?
Beim Vorhaben KONSENS handelt es sich um ein IT-Vorhaben, das einerseits
für die Bereitstellung vereinheitlichter Software eingerichtet ist, andererseits
obliegt es dem Vorhaben KONSENS, die gesetzlichen Änderungen zeit- und
qualitätsgerecht umzusetzen. Hieraus wird erkenntlich, dass der erfragte
„Zielzustand“ nicht mit dem eines klassischen Projekts vergleichbar ist. Mit der
Ablösung der in den Ländern im Einsatz befindlichen bestehenden sogenannten
Kernverfahren (Grundinformationen, Festsetzung und Erhebung) durch die
KONSENS-Verfahren GINSTER (Grundinformationsdienst Steuer), ELFE
(Einheitliche länderübergreifende Festsetzung) und BIENE (Bundeseinheitliche
integrierte evolutionäre Neuentwicklung der Erhebung) wird die
Vereinheitlichung der in den Steuerverwaltungen der Länder im Besteuerungsverfahren
eingesetzten IT-Unterstützung im Wesentlichen abgeschlossen.
3. Welche Maßnahmen müssen von Seiten der Bundesregierung und welche
Maßnahmen müssen von Seiten der Bundesländer noch ergriffen werden,
um das Ziel einer bundesweit einheitlichen Steuer-IT zu erreichen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die nach dem KONSENS-G erfolgte
Umstellung der Strukturen, Prozesse und IT-Architekturvorgaben gute
Voraussetzungen für die Fortentwicklung der Steuersoftware in den Auftrag
nehmenden Ländern geschaffen hat.
4. Wie hoch ist das finanzielle Volumen, das die Bundesregierung
insgesamt (inklusive Personalkosten) in das Vorhaben KONSENS investiert
hat, und wie hoch ist das entsprechende Volumen der Länder?
Die im Vorhaben KONSENS angefallenen Ausgaben sind der nachfolgenden
Tabelle zu entnehmen.
Jahr Länderanteil Bundesanteil Gesamtausgaben
2007 36.518.351 € 5.995.915 € 42.514.266 €
2008 42.168.158 € 6.706.272 € 48.874.430 €
2009 55.955.874 € 8.385.178 € 64.341.052 €
2010 59.954.664 € 9.194.217 € 69.148.881 €
2011 59.090.670 € 8.858.780 € 67.949.450 €
2012 64.456.140 € 9.230.627 € 73.686.767 €
2013 81.100.937 € 10.296.366 € 91.397.303 €
2014 85.194.155 € 10.290.571 € 95.484.726 €
Jahr Länderanteil Bundesanteil Gesamtausgaben
2015 89.241.465 € 10.269.920 € 99.511.385 €
2016 98.511.227 € 10.868.722 € 109.379.949 €
2017 112.232.938 € 23.179.683 € 135.412.621 €
2018 122.224.503 € 28.263.431 € 150.487.934 €
2019 131.599.830 € 29.664.342 € 161.264.172 €
2020* 135.684.887 € 30.274.753 € 165.959.640 €
Summe 1.173.933.799 € 201.478.777 € 1.375.412.576 €
* Budgetjahr noch nicht abgeschlossen
Nachrichtlich sei darauf hingewiesen, dass sich die Kosten im Vorhaben KON-
SENS derzeit zu rd. einem Drittel auf die Softwareentwicklung beziehen. Die
übrigen Kosten entstehen im Zusammenhang mit der Pflege der bereits fertig
gestellten KONSENS-Software, stellen Betriebskosten der zentral für alle
Länder betriebenen Produktionsstätten, Kosten der Lastenhefterstellung und der
Vorhabensverwaltung dar.
5. Welche Ausgaben werden nach Schätzung der Bundesregierung zur
Etablierung einer bundesweit einheitlichen Steuer-IT noch benötigt?
Welche Ausgaben werden hierfür noch bis zum Jahr 2022 anfallen?
Die Budget- bzw. Finanzplanung bis zum Jahr 2024 für das Vorhaben KON-
SENS ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr Länderanteil Bundesanteil Gesamtausgaben
2021 155.730.000 € 33.270.000 € 189.000.000 €
2022 163.995.000 € 34.505.000 € 198.500.000 €
2023 172.608.000 € 35.792.000 € 208.400.000 €
2024 181.656.000 € 37.144.000 € 218.800.000 €
Die Entwicklung der einheitlichen IT-Verfahren für das Besteuerungsverfahren
in den Steuerverwaltungen der Länder erfolgt im Vorhaben KONSENS,
entsprechend dem von den Finanzministerinnen und Finanzministern von Bund
und Ländern genehmigten Vorhabensplan. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
6. Welche Kennzahlen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF)
festgelegt, mit denen Fortschritte bei der Beschleunigung von
Verfahrensentwicklung und Verfahrenseinsatz transparent festgestellt werden
können?
Zur Unterstützung der strategischen Steuerung verwendet das BMF, wie auch
die Steuerungsgruppe Informationstechnik, derzeit nachfolgende KPI-
Kennzahlen (Key Perfomance Indikatoren), um u. a. das Ziel der Beschleunigung
abzubilden:
– Dauer der Erstellung von Lastenheften
– Dauer der Erstellung von Pflichtenheften
– Quote termintreuer Portfolioprodukte (PP) (entwicklungstechnische
Fertigstellung [etF])
– Übernahme bereitgestellter KONSENS-Produkte
– Zeitdauer zwischen Bereitstellung und Einsatz der Software
– Reduzierung der Anzahl überfälliger Übernahmen.
Die Gesamtleitung KONSENS legt diese KPI, zusammen mit einer
entsprechenden Bewertung, zum 20. Januar 2021, 20. April 2021, 20. Juli 2021 und
20. Oktober 2021 der Steuerungsgruppe Informationstechnik vor.
7. Inwiefern überprüft die Bundesregierung die Fortschritte des Vorhabens
KONSENS, und für wann ist eine Evaluierung der Fortschritte
vorgesehen?
Die Fortschritte im Vorhaben KONSENS werden regelmäßig anhand der
jährlichen Vorhabensplanungen überprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung wird
jährlich den Finanzministerinnen und Finanzministern von Bund und Ländern
Bericht erstattet. Weiterhin erstattet das Bundesministerium der Finanzen dem
Haushalts- und dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages jährlich zum
1. März Bericht über den aktuellen Stand und die Fortschritte des
Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Vorhaben KONSENS (§ 20 Absatz 4 FVG/
Finanzverwaltungsgesetz).
Zwischen Bund und Ländern ist eine Evaluierung zur Umsetzung des
KONSENS-G vereinbart worden. Bei der für 2021 geplanten Evaluierung soll
überprüft werden, ob sich die getroffenen Umsetzungsmaßnahmen,
insbesondere die vorgesehenen Strukturen und Abstimmungsregeln, als Bausteine zur
Beschleunigung bei der Verfahrenserstellung und/oder beim Verfahrenseinsatz,
bewährt haben.
8. Auf welche Herausforderungen und Probleme stößt die Bundesregierung
bei dem Vorhaben, eine bundesweit einheitliche Steuer-IT zu etablieren?
Die Entwicklung aller einheitlichen IT-Verfahren für das
Besteuerungsverfahren in den Steuerverwaltungen der Länder erfolgt im Vorhaben KONSENS.
Damit werden im Vorhaben KONSENS eine Vielzahl von (Groß-)projekten mit
gegenseitigen Abhängigkeiten und föderaler Struktur unter einem Dach
zusammengefasst, einheitlich geplant und gesteuert. Einhergehend damit treten
sämtliche Herausforderungen und Probleme die IT-Großprojekte regelmäßig mit
sich bringen auch im Vorhaben KONSENS zu Tage. Darüber hinaus muss
regelmäßig auf prioritär umzusetzende neue oder geänderte fachliche
Anforderungen, insbesondere auf gesetzlicher Grundlage, reagiert werden, was wegen
der begrenzten Ressourcen häufig nur zu Lasten der Arbeiten an der
Vereinheitlichung der IT-Verfahren gelingt. Bei alledem muss zudem immer gewährleistet
werden, dass der Betrieb der IT-Verfahren in den Ländern aufrecht erhalten
wird.
9. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kategorisierung
von IT-Verfahren für die Steuerverwaltung dar (bitte tabellarisch
darstellen)?
a) Welche IT-Verfahren bzw. Produktlinien werden der
Bundesauftragsverwaltung (Kategorie 1) zugeordnet?
b) Welche IT-Verfahren bzw. Produktlinien, die der Kategorie 1
zugeordnet werden, sind bereits abgeschlossen, und welche sind noch
nicht abgeschlossen?
c) Welche IT-Verfahren bzw. Produktlinien, die der Kategorie 1
zugeordnet werden, konnten nicht wie in der ursprünglichen Planung
vorgesehen umgesetzt werden, und wie lange haben sich diese
verzögert?
d) Welche IT-Verfahren bzw. Produktlinien werden den Länder- bzw.
Gemeindesteuern (Kategorie 2) zugeordnet?
e) Welche IT-Verfahren bzw. Produktlinien, die der Kategorie 2
zugeordnet werden, sind bereits abgeschlossen, und welche sind noch
nicht abgeschlossen?
f) Welche IT-Verfahren bzw. Produktlinien, die der Kategorie 2
zugeordnet werden, konnten nicht wie in der ursprünglichen Planung
vorgesehen umgesetzt werden, und wie lange haben sich diese
verzögert?
g) Welche IT-Verfahren bzw. Produktlinien werden dem
Querschnittsbereich (Kategorie 3) zugeordnet, weil sowohl Bedeutung für die
Bundesauftragsverwaltung als auch für die Verwaltung der
Länderbzw. Gemeindesteuern haben?
h) Welche IT-Verfahren bzw. Produktlinien, die der Kategorie 3
zugeordnet werden, sind bereits abgeschlossen, und welche sind noch
nicht abgeschlossen?
i) Welche IT-Verfahren bzw. Produktlinien, die der Kategorie 3
zugeordnet werden, konnten nicht wie in der ursprünglichen Planung
vorgesehen umgesetzt werden, und wie lange haben sich diese
verzögert?
Die Fragen 9 bis 9i werden zusammen beantwortet.
Die Einordnung von Verfahren und Produktlinien in die Kategorien 1
(Bundesauftragsverwaltung), 2 (Länder) und 3 (Querschnittsbereich) ist erfolgt, um
danach die Abstimmungsregeln im Vorhaben KONSENS einheitlich (losgelöst
vom Anwendungsbereich der KONSENS-G bzw. des Verwaltungsabkommens
KONSENS) zu definieren. Diese Kategorien bilden keine Grundlage für die
Planung und Steuerung der Entwicklung der einheitlichen IT-Verfahren im
Vorhaben KONSENS; hierfür werden andere Planungs- und Steuerungsobjekte
verwendet. Aussagen zu Planungsständen sind daher auf dieser Grundlage
nicht möglich. Die Kategorisierung ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3
EST BuStra/Steufa BIENE
KapESt BW Grundbes. BpA-Euro
KST ELeV Bukon
KST-CL ESSt BW BV
KST-Z EW Grundbes. DAME
MOSS GewSt ELFE RP-Fest
PD-USSP GewSt-Z ELFE-Daten
RMS-USt GrESt ELFE-Dialog
Steuerabzug
nach § 50a EStG
GrundSt-MB ELFE-EloSt
UST-JA KiSt ELSTER
UST-VA VaSt
ElsterLohn II/
ELStAM
EÜR
F 80
FEin
FnD
GDA
GeCo
Ginster
Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3
GvD
INKA
Steueranmeldungsverfahren
K-Dialog
K-Dialog Db-Rb
KMV
LSt-Anm
Luna
MÜSt
PD-BVGL
PD-e-Bilanz
PD-Konzernverz
PD-Liquiprüfung
PD-LStAP
PD-Steufa
Pingo
RMS-BP
RMS-Compliance
RMS-e-Bilanz
RMS-FB
RMS-LSt-Abgleich
RMS-Veranlagung
SESAM
StundE
Überwachungskonto
VDB
VO
ZANS
10. Inwiefern führen nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlich
erhöhten Verrechnungssätze für die Personalkosten sowie die ständig
steigenden Aufwände für die Pflege der entwickelten Software zu
Einschränkungen im Entwicklungsbudget?
Die Budget- und Finanzplanung im Vorhaben KONSENS erfolgt auf Basis des
Gesamtbudgets, das sich aus den Teilbudgets Entwicklung, Pflege, Betrieb der
zentralen Produktions- und Servicestellen und Organisation zusammensetzt.
Wird der Aufwand für die Pflege in der Finanzplanung nicht zutreffend
prognostiziert, kann das folglich eine Reduktion der Ansätze im Teilbudget
Entwicklung bewirken, wenn es nicht gelingt durch Einsparungen in den übrigen
Teilbudgets den Mehrbedarf bei der Pflege zu kompensieren oder das
Gesamtbudget über die Ansätze in der Finanzplanung hinaus zu erhöhen. Die
Erhöhung der Verrechnungssätze für die im Vorhaben KONSENS umlagefähigen
Kosten für internes Personal konnte von der Steuerungsgruppe
Informationstechnik bisher so gestaltet werden, dass dies keine Einschränkungen im
Entwicklungsbudget zur Folge hatte.
11. Wie haben sich die finanziellen Mittel, die dem Vorhaben KONSENS
jährlich zur Verfügung stehen, in den letzten fünf Jahren entwickelt, und
wie werden sie sich in den nächsten drei Jahren nach aktuellem
Planungsstand entwickeln?
Ist eine Erhöhung der Mittel vorgesehen?
Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen.
12. Wie stellt sich der Personaleinsatz beim Vorhaben KONSENS dar (bitte
tabellarisch darstellen)?
a) Wie viele Planungsstellen werden im Vorhaben KONSENS zurzeit
von welcher Stelle eingesetzt, und wie hat sich deren Anzahl in den
letzten fünf Jahren jeweils entwickelt?
b) Wie viele Personalstellen wurden trotz vorhandener Zusage in den
letzten fünf Jahren jeweils nicht besetzt?
c) Wie hat sich die Anzahl an Planstellen durch externes Personal in
den letzten fünf Jahren jeweils entwickelt?
d) Wie verteilt sich die Anzahl der Planungsstellen, die im Vorhaben
KONSENS eingesetzt werden, auf die den Bund und die Länder, und
wie viele dieser Stellen werden intern bzw. extern besetzt?
e) Welchen zusätzlichen Personalbedarf erwartet die Bundesregierung
in den nächsten drei Jahren jeweils?
Die Fragen 12 bis 12e werden zusammen beantwortet.
Die Entwicklung des geplanten zum tatsächlichen Personaleinsatz,
unterschieden nach internem und externem Personal, für die Jahre 2015 bis 2020 ist der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Internes Personal Externes Personal
Jahr Soll Ist Soll Ist
2015 553,15 542,68 237,5 233,5
2016 586,46 574,75 276,09 272,34
2017 656,24 640,18 324,94 311,55
2018 695,79 677,88 354,75 350,75
2019 706,90 696,70 381,14 380,80
2020 753,24 740,03 426,52 372,11
Die Prognose des Personalbedarfs für das Jahr 2022 ist der nachfolgenden
Tabelle zu entnehmen.
Jahr Internes Personal Externes Personal
2022 851,59 404,61
Der Bundesregierung liegen keine Daten vor aus denen sich eine belastbare
Prognose für die Jahre 2023 bis 2024 ableiten lässt. Gleichwohl geht die
Bundesregierung davon aus, soweit die Länder an der methodischen und
technologischen Vorgehensweise keine Veränderungen vornehmen, dass der
Personalbedarf auch weiterhin zumindest auf dem Niveau der Vorjahre verbleibt oder
weiter moderat ansteigen wird.
13. In welchen Fällen hat der Bund von seinem Vetorecht in den KONSENS-
Gremien Gebrauch gemacht, das das zuvor geltende
Einstimmigkeitsprinzip durch ein flexibles Mehrheitsprinzip mit einseitigem Vetorecht
des Bundes ersetzt hat?
Das KONSENS-G unterscheidet hinsichtlich der Entscheidungsregeln nach
Beschluss-vorschlägen des Bundes und Beschlussvorschlägen eines oder
mehrerer Länder. Ein Widerspruchsrecht des Bundes ist für den letztgenannten Fall
vorgesehen (im Auftrag-geber-Gremium nach § 8 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2
KONSENS-G bzw. in der Steuerungs-gruppe Informationstechnik nach § 9
Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KONSENS-G). Von diesem Widerspruchsrecht musste
bislang kein Gebrauch gemacht werden.
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung des
Vorhabens KONSENS seit Einführung des Vorhabens bis zum heutigen
Stichtag jeweils jährlich entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?
Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen.
a) Wie hoch war der Finanzierungsanteil des Bundes im Verhältnis zu
den anderen Geldgebern jeweils jährlich?
Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen.
b) Welche Gelder sind seit Beginn der Legislaturperiode bis zum
heutigen Stichtag aus welchen Gründen nicht bzw. nur in Teilen
abgeflossen, und in welcher Höhe in Euro belaufen sich diese Gelder jeweils
jährlich?
Der Mittelabfluss nach Minder- und Mehrausgaben bezogen auf das KON-
SENS-Budget in den Jahren 2017 bis 2020 ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Jahr Minderausgaben Mehrausgaben
2017 14.587.379 € 0 €
2018 16.512.066 € 0 €
2019 0 € 1.264.172 €
2020* 14.040.360 € 0 €
Summe 45.139.805 € 1.264.172 €
* Budgetjahr noch nicht abgeschlossen
Die Budgetrückgaben in den Jahren 2017 und 2018 liegen jeweils bei rund
10 Prozent des KONSENS-Budgets. Für das Jahr 2020 zeichnet sich eine
Quote von deutlich unter 10 Prozent ab.
Die Gründe für die Budgetrückgaben durch die einzelnen
Organisationseinheiten sind vielfältig. Soweit diese frühzeitig im Budgetjahr erfolgen, können die
frei werdenden Mittel regelmäßig anderweitig eingesetzt werden. Erfolgt die
Rückgabe zum Ende des Jahres, scheitert die Verwendung häufig daran, dass
die erforderlichen personellen Ressourcen nicht kurzfristig bereitgestellt
werden können.
15. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Kernverfahren
im Vorhaben KONSENS, und welche Kernverfahren gibt es
gegenwärtig?
Auf die Antwort zur Frage 2 wird verwiesen.
16. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „GINSTER“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren GINSTER wird für die Verwaltung aller für die
Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren relevanten Stammdaten (z. B. Name, Anschrift,
Bankverbindung, etc.) benötigt. GINSTER ist – als erstes Verfahren zur
Vereinheitlichung und Modernisierung der drei bestehenden Kernverfahren – in allen
Ländern im Einsatz.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Das Verfahren GINSTER hat bereits mit dem in Kraft treten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Die Umstellung auf das neue Verfahren GINSTER erfolgte sukzessive ab dem
Jahr 2014. Seit März 2020 haben alle Länder GINSTER als Master im Einsatz,
d. h. in allen Ländern besteht insoweit eine einheitliche Datenbasis.
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Auf die Antwort zu Frage 16c wird verwiesen.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Das Verfahren arbeitet derzeit an der Umsetzung der
folgenden Projekte:
– VIES_Neu (Value Added Tax Information Exchange System),
– Einführung der W-IdNr
– Einführung einer Verwaltungsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine (wird
benötigt, um elektronische Vollmachten in dem Verfahren nach § 80a
Absatz 3 AO (Abgabenordnung) zu übermitteln)
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens GINSTER seit dem
Jahr 2007 belaufen sich auf 43 814 027 Euro. Für die Pflege der eingesetzten
Software sind Kosten von insgesamt 22 926 380 Euro angefallen. Exemplarisch
wird darauf hingewiesen, dass sich rechnerisch die durchschnittlichen
Entwicklungskosten je Land auf jährlichen 195 598 Euro belaufen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Die Planung des Budgets für die im Vorhaben KONSENS umzusetzenden
Aufgaben erfolgt im Rahmen des jährlich von den Finanzministerinnen und
Finanzministern von Bund und Ländern verabschiedeten Vorhabensplans.
Projektbezogene Abweichungen mit Budgetauswirkungen werden über
Entscheidungsbedarfe zur Zustimmung durch die Gesamtleitung und/oder Stgr-IT
entschieden.
Die Kosten des Verfahrens sind seit Planungsbeginn zwangsläufig gestiegen, da
im Verfahren seit 2007 in erheblichem Umfang zusätzliche, gesetzlich oder
fachlich erforderliche Anforderungen umgesetzt werden mussten. So z. B. in
den letzten Jahren durch von dem Gesetzgeber, der Rechtsprechung oder EU-
Regelungen vorgegebene prioritär umzusetzende Vorgaben (z. B. Grundsteuer,
Import-One-Stop-Shop, Grundrente), die Kapazitäten binden und die
Umsetzung der ursprünglich beauftragten Aufgaben verzögern. Im Übrigen sind die
Kosten aus technischer Sicht zumindest aufgrund der Komplexität der
Ablösung der bestehenden Verfahren und der Anpassungen zur Vorbereitung des
Roll-outs in alle Länder gestiegen.
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Das Verfahren GINSTER musste in allen Ländern in die dort bestehende
länderspezifische IT-Umgebung eingebunden werden. Bei der Erstellung und/oder
Einführung des Verfahrens kam es immer wieder durch kurzfristig erforderliche
Anpassungen an die IT-Laufumgebung zu Verzögerungen.
17. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „ELFE“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren ELFE wird für die einheitliche Länderübergreifende
Festsetzung, Vereinheitlichung der Festsetzung im Bereich der Datenhaltung, der
Programme und des Dialogverfahrens benötigt.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Das Verfahren ELFE hat bereits mit dem in Kraft treten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Fragen 17c und 17d werden zusammen beantwortet.
Das Projekt zur Erstellung der Software ist noch nicht abgeschlossen. Das
Verfahren ELFE wird stufenweise realisiert und ist bisher noch nicht vollständig
fertig gestellt. Daher werden bislang lediglich Einzelkomponenten in einem
Land eingesetzt.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Im Wesentlichen finden aus gesetzlichen oder fachlichen
Gründen punktuelle Erweiterungen des Verfahrens statt (z. B. IOSS/OSS/
ECOM, Forschungszulage).
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens ELFE seit dem
Jahr 2007 belaufen sich auf 79 849 190 Euro. und Für die der bisherigen Pflege
sind Kosten von insgesamt 52 148 575 Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zur Frage 16g wird verwiesen.
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Ja, bei der Erstellung und/oder Einführung der Verfahrens-Komponenten kam
es immer wieder durch kurzfristig eingebrachte fachliche Anforderungen,
insbesondere auf Grund von Gesetzesänderungen, zu Verzögerungen. Darüber
hinaus hat die Umsetzung der steuerlichen und zum Teil außersteuerlichen
Anforderungen des Gesetzgebers (derzeit z. B. ISOSS/OSS/ECOM,
Forschungszulage, Solidaritätszuschlag, Coronhilfe, Steuermodernisierungsgesetz, OZG) zu
Verzögerungen geführt, da Umpriorisierungen bei der Entwicklung und
erhebliche Ausweitungen der bisher eingesetzten Verfahren erforderlich waren.
18. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „BIENE“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 18 und 18a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren BIENE dient dem Ziel, die bestehenden Verfahren zur Erhebung
der Steuern in 16 Ländern durch ein einheitliches, modernes und neu
entwickeltes IT-Verfahren abzulösen.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Das Verfahren BIENE hat bereits mit dem in Kraft treten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Fragen 18c und 18d werden zusammen beantwortet.
Das Projekt zur Erstellung der Software ist noch nicht abgeschlossen. Nach den
derzeitigen Planungen des für das Projekt verantwortlichen Landes Bayern ist
frühestens im Jahr 2023 mit ersten Einführungen in den Ländern zu rechnen.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Hauptaugenmerk der Arbeiten im Verfahren BIENE liegt
derzeit auf der Realisierung der initalen Umsetzungsstufe.
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens BIENE seit dem
Jahr 2007 belaufen sich auf 70 078 450 Euro. Für die Pflege sind Kosten von
insgesamt 12 338 661 Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zur Frage 16g wird verwiesen.
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Es kam zu Verzögerungen, da die sich zunächst erstellte BIENE-Lösung im
Rahmen der Pilotierung sich als nicht tragfähig erwiesen hat und das Projekt
neu aufgesetzt werden musste.
19. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „MÜSt“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 19 und 19a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren MÜSt wird benötigt für die Überwachung aller Steuerfälle vom
Eingang der Steuererklärungen bis zu deren endgültiger Erledigung.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Das Verfahren MÜSt hat bereits mit dem in Kraft treten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Fragen 19c und 19d werden zusammen beantwortet.
Das Verfahren MÜSt wird stufenweise realisiert und ist bisher noch nicht
vollständig fertig gestellt. Daher werden bislang lediglich Einzelkomponenten in
einem Land eingesetzt.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant.
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens MÜSt seit dem
Jahr 2007 belaufen sich auf 4 550 730 Euro. Für die Pflege sind Kosten von
insgesamt 4 724 253 Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 16g wird verwiesen.
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Auf die Antworten zu den Fragen 19c und 19d sowie 16g wird verwiesen.
20. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „Elster“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 20 und 20a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren ELSTER stellt den digitalen Kommunikationskanal für die
Steuerpflichtigen und Unternehmen zur Erfüllung steuerlicher Erklärungspflichten
zur Verfügung.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Das Verfahren ELSTER hat bereits mit dem in Kraft treten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Das Verfahren ELSTER wird zentral im Land Bayern betrieben und von allen
Ländern als einheitlicher Kommunikationsdienst genutzt.
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Auf die Antwort zu Frage 20c wird verwiesen.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Das Verfahren arbeitet derzeit an der Umsetzung
vielfältiger gesetzlicher sowie untergesetzlicher fachlicher Anforderungen, u. a.:
– Unternehmenskonto
– Grundsteuerreform
– ELSTER im Interviewmodus
– Belegeinreichung über Smartphone
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens ELSTER seit dem
Jahr 2007 belaufen sich auf 130 625 781 Euro. Für die Pflege der eingesetzten
Software sind Kosten von insgesamt 194 250 451 Euro angefallen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass in dem betrachteten Zeitraum ab dem Jahr 2007
fortlaufende technische Anpassungen erforderlich waren und vielfältige
(gesetzliche) fachliche Anforderungen umgesetzt wurden. Gleichzeitig ist zu
bedenken, dass für die im Verfahren ELSTER entwickelten Komponenten zur
elektronischen Kommunikation ein sehr hohes Sicherheitsniveau einzuhalten
ist.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 16g wird verwiesen.
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Nein
21. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „DAME“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 21 und 21a werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem Verfahren DAME (Data Warehouse, Auswertungen, und Business
Intelligence Methoden) werden die heute bereits für Zwecke der
Verwaltungssteuerung und zur Unterstützung des Besteuerungsverfahrens in der
Steuerverwaltung bestehenden Auswertungsmöglichkeiten konsolidiert und durch den
Einsatz zeitgemäßer Methoden optimiert.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Das Verfahren DAME hat bereits mit dem in Kraft treten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass ab dem Jahr 2014 sukzessive das
Verfahren DAME in den Ländern eingeführt wurde.
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Das Verfahren DAME haben alle Länder im Einsatz.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Da es sich um ein flexibles Auswertungsverfahren für die
steuer-verwaltungsbezogenen Daten handelt, können länderspezifisch neue Ad
hoc-Auswertungen erstellt werden. Standardauswertungen für alle Länder
werden zentral bereitgestellt.
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens DAME seit dem
Jahr 2007 belaufen sich auf 21 233 461 Euro. Für die Pflege der eingesetzten
Software sind Kosten von insgesamt 7 372 487 Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 16g wird verwiesen.
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Zur einheitlichen Nutzung des Verfahrens ist – als vorbereitender Schritt – die
Vereinheitlichung sämtlicher, datenhaltender Verfahren erforderlich. Die
Ablösung der Datenhaltung der bestehenden Verfahren durch die einheitliche
KONSENS-Datenhaltung ist noch nicht abgeschlossen und löst im Einzelfall
eine verlängerte Projektlaufzeit aus.
22. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „RMS“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren RMS (Risikomanagementsystem) umfasst die Konzeption und
Realisierung von Risikomanagementsystemen für die Steuerverwaltung. Um
eine gleichmäßige Rechtsanwendung durch einheitliche Risikokriterien und
-parameter sowie die Vermeidung oder gezielte Aufdeckung von Betrugsfällen
(einschl. Kontrollmitteilungsverfahren) zu erreichen, werden
Risikomanagementsysteme eingesetzt. Daneben beinhaltet das Verfahren die Komponenten
zum Entgegennahme und zur länderspezifischen Verteilung der in der
Steuerverwaltung eingehenden elektronischen Kontrollmitteilungen.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Das Verfahren RMS hat bereits mit dem in Kraft treten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Die Umsetzung von Risikomanagementsystemen erfolgt typischerweise
stufenweise und unterliegt steten Veränderungen. Einzelne
Risikomanagementkomponenten, insbesondere für die Bereiche der Einkommensteuer und der
Umsatzsteuer, sind bereits seit dem Jahr 2007 in allen Ländern im Einsatz.
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Auf die Antwort zu Frage 22c wird verwiesen.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Das Verfahren arbeitet derzeit an der Umsetzung
vielfältiger gesetzlicher fachlicher Anforderungen, u. a.:
– E-Bilanz Taxonomie
– RMS-Veranlagung UStVa-BP – 2020
– KMV – Mitteilung über den Grad der Behinderung
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens RMS seit dem Jahr
2007 belaufen sich auf 24 544 046 Euro. Für die Pflege der eingesetzten
Software sind Kosten von insgesamt 20 684 824 Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 16g wird verwiesen
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Bei der Erstellung und/oder Einführung des Verfahrens kam es immer wieder
durch kurzfristig eingebrachte fachliche Anforderungen, insbesondere auf
Grund von Gesetzesänderungen, zu Verzögerungen. Darüber hinaus hat die
Umsetzung des fachlich angestrebten Ansatzes zum Einsatz neuronaler Netze
zur Steuerbetrugsbekämfung in den Jahren 2007 ff. zu einigen Verzögerungen
geführt und musste wegen ungeeigneter Lernergebnisse beendet werden.
23. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „GeCo“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 23 und 23a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren Gesamtfalladministrator/VGP-Controller (GeCo) stellt die
sogenannte Middleware dar. Sie ermöglicht mit Hilfe verfahrensübergreifender
Workflowprozesse ein funktionierendes Zusammenspiel sowohl der KON-
SENS-Verfahren untereinander als auch übergangsweise mit den bestehenden
Verfahren.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Das Verfahren wurde mit dem Vorhabensplan für das Jahr 2011 zur Schaffung
einer übergreifenden Gesamtprozesssteuerung neu eingerichtet und seitdem
sukzessive auf- und ausgebaut.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Das Verfahren GeCo stellt seit dem Jahr 2012 Produkte bereit, die bereits von
allen Ländern übernommen wurden.
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Auf die Antwort zu Frage 23c wird verwiesen.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Das Verfahren arbeitet derzeit an der Umsetzung u. a. an
der länderübergreifenden Abgabe und Löschung von Bearbeitungsfällen.
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens GeCo seit dem Jahr
2009 belaufen sich auf 33 663 038 Euro. Für die Pflege der eingesetzten
Software sind Kosten von insgesamt 8 772 940 Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 16g wird verwiesen.
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Nein, es sind keine bedeutsamen Verzögerungen eingetreten.
24. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „StundE“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 24 und 24a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren StundE bietet eine vollständige Automationsunterstützung der
Fallbearbeitung bei Stundungs- und Erlassanträgen. Darüber hinaus wird die
Bearbeitung von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung unterstützt.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Der Auftrag zur Durchführung des Projekts StundE ist von den Referatsleitern
Automation (Steuer) im Februar 2007 erteilt worden.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Das Verfahren StundE ist sukzessive eingeführt worden und seit dem Jahr 2020
in 13 Ländern im Einsatz.
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
In den Ländern Berlin und Baden-Württemberg ist der Einsatz für 2021
geplant. Für das Land Nordrhein-Westfalen liegen noch keine Planungen vor.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant.
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens StundE seit dem
Jahr 2007 belaufen sich auf 15 192 654 Euro. Für die Pflege der eingesetzten
Software sind Kosten von insgesamt 12 183 090 Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 16g wird verwiesen
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Es kam bei der Einführung des Verfahrens bei den Ländern zu Verzögerungen,
die bereits ein eigenes Automationsverfahren im Einsatz hatten und dessen
Funktionalitäten noch nicht komplett in StundE abgebildet waren.
25. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „BuStra/Steufa“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 25 und 25a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren unterstützt die Arbeitsprozesse der Bußgeld- und
Strafsachenstellen sowie die Steuerfahndung bei der Verwaltung und Überwachung der
Fälle.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Das Verfahren Bußgeld-Strafsachen/Steuerfahndung (BuStra/Steufa) hat bereits
mit dem in Kraft treten des Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar
2007 begonnen.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Das Verfahren ist noch nicht im Einsatz. Eine Pilotierung im Land
Niedersachsen und einem weiteren Land ist für das Jahr 2021 geplant.
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Auf die Antwort zu Frage 25c wird verwiesen.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant.
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens BuStra/Steufa seit
dem Jahr 2007 belaufen sich auf 14 284 591 Euro. Für die Pflege der
eingesetzten Software sind Kosten von insgesamt 2 882 949 Euro angefallen.
Bezüglich des Anteils der Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 16 f
verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Ja, da die bis 2018 gewählten technischen Lösungsansätze sich als nicht
tragfähig und aus fachlicher Sicht als nicht akzeptabel erwiesen haben. Mit dem
nunmehr gewählten und mit dem Fachbereich abgestimmten Projektumfang kann
von einer erfolgreichen initialen Umsetzung ausgegangen werden.
26. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „SESAM (inkl.
CLAUDIA)“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 26 und 26a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren SESAM (Steuererklärungen scannen und maschinell bearbeiten)
digitalisiert in Papierform eingehende Dokumente und führt nach Möglichkeit
erste Prüfungen der darin enthaltenen Daten durch.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Das Verfahren wurde mit dem Vorhabensplan für das Jahr 2009 eingerichtet
und stellt seitdem sukzessive Produkte bereit (insbesondere zum Scannen der
regelmäßig jährlich geänderten Vordrucke für Steuererklärungen zu den
verschiedenen Steuerarten).
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Die SESAM-Produkte sind in allen Ländern im Einsatz.
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Auf die Antwort zu Frage 26c wird verwiesen.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Das Verfahren arbeitet derzeit an der Umsetzung der
Änderungen an Steuererklärungsvordrucken für die neuen Veranlagungszeiträume.
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens SESAM seit dem
Jahr 2007 belaufen sich auf 9 453 474 Euro. Für die Pflege der eingesetzten
Software sind Kosten von insgesamt 7 630 873 Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 16g wird verwiesen.
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Nein, es sind keine bedeutsamen Verzögerungen eingetreten.
27. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens
„Gesamtdokumentarchivierung (GDA)“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 27 und 27a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren GDA (Gesamtdokumenten- und Datenarchivierung) stellt eine
einheitliche Ablageplattform für Dokumente und Daten sowie ergänzende
Dienste (z. B. für Recherchen) zur Verfügung.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Das Verfahren wurde mit dem Vorhabensplan für das Jahr 2009 neu
eingerichtet und stellt seitdem sukzessive Produkte bereit.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Die GDA-Produkte sind in allen Ländern im Einsatz.
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Auf die Antwort zu Frage 27c wird verwiesen.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Das Verfahren arbeitet derzeit u. a. an der Umsetzung des
gesetzlich vorgegebenen Ausbaus des Dokumentenaustauschs mit den
Gerichten.
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens seit dem Jahr 2008
belaufen sich auf 9 754 225 Euro. Für die Pflege der eingesetzten Software sind
Kosten von insgesamt 7 140 402 Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 16g wird verwiesen
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Nein, es sind keine bedeutsamen Verzögerungen eingetreten.
28. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „InKA“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 28 und 28a werden gemeinsam beantwortet.
Informations- und Kommunikationsaustausch mit dem Ausland (InKA)
übernimmt die zentrale länderseitige Koordinierung im Zusammenhang mit dem
internationalen Informationsaustausch. Wesentliche Ziele des Verfahrens InKA
sind die Koordination und die Abstimmung des automatischen und personellen
Datenaustauschs mit dem Ausland zwischen Bund und Ländern.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Mit der Umsetzung wurde im Jahr 2012 wie geplant begonnen.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Das Verfahren InKA ist kein zur Einführung in den Ländern bestimmtes
technisches Verfahren. Die Komponenten der vom Verfahren InKA koordinierten
technischen Umsetzungen sind jedoch in allen Ländern im Einsatz.
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Auf die Antwort zu Frage 28c wird verwiesen.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Das Verfahren arbeitet derzeit an der Umsetzung der europäischen
Vereinbarungen zu DAC 6 und DAC 7 (EU-Amtshilferichtlinie). Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 28 c verwiesen.
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens seit dem Jahr 2012
belaufen sich auf 1 309 036 Euro. Für die Pflege der eingesetzten Software sind
Kosten von insgesamt 1 295 346 Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 16g wird verwiesen.
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Ja, u. a. da die technischen Schnittstellenanforderungen der EU oftmals nicht
rechtzeitig vorliegen bzw. diese sehr kurzfristig verändert werden.
29. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „Vollstreckung“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 29 und 29a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren VO (Vollstreckung) bietet IT-Unterstützung für die Bearbeitung
von Vollstreckungsfällen.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Das Verfahren wurde mit dem Vorhabensplan für das Jahr 2009 neu
eingerichtet und stellt seitdem sukzessive Produkte bereit, die von den Ländern
entsprechend der verbindlichen Einsatzplanung eingesetzt werden.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Vollstreckungs-Produkte wurden in den Ländern Brandenburg, Berlin, Bayern,
Bremen, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zum Einsatz gebracht.
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
planen derzeit einen Einsatz im Jahr 2021, die Länder Saarland und Thüringen
haben noch keinen Einsatztermin gemeldet.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Im Verfahren wird derzeit insbesondere an der
Anpassung der Benutzeroberfläche und der Zentralisierung der Anwendung
gearbeitet.
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens Vollstreckung seit
dem Jahr 2007 belaufen sich auf 4 431 348 Euro. Für die Pflege sind Kosten
von insgesamt 8 059 585 Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 16g wird verwiesen.
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Einsatzverzögerungen haben sich bislang daraus ergeben, dass erhebliche
Schulungsmaßnahmen für die Beschäftigten organisiert werden mussten und
die Einbindung des Gesamtprodukts in die verschiedenen IT-Landessysteme
Schwierigkeiten bereitete.
30. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „Prüfungsdienste“
dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 30 und 30a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren Prüfungsdienste wird für die Unterstützung der Prüfungsdienste
(außen und innen) benötigt.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Das Verfahren Prüfungsdienste hat bereits mit dem in Kraft treten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Das Produkt BPA-Euro (für den Außendienst) ist in allen Ländern im Einsatz.
Andere Komponenten (insb. Innendienst) sind lediglich in Baden-
Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2019 im Einsatz.
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wollen das
Verfahren im Jahr 2022 einführen, von den übrigen Ländern sind der
Bundesregierung keine Planungen bekannt.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant.
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens Prüfungsdienste
seit dem Jahr 2007 belaufen sich auf 12 627 423 Euro. Für die Pflege sind
Kosten von insgesamt 20 882 643 Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 16g wird verwiesen.
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Ja, u. a. aufgrund aufwändiger fachlicher Abstimmungen der Anforderungen
und den Herausforderungen aus der Umstellung von Linien- zur Projektstruktur
im Auftrag nehmenden Land.
31. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Verfahrens „K-Dialog“ dar?
a) Wofür wird das Verfahren benötigt?
Die Fragen 31 und 31a werden gemeinsam beantwortet.
Das Verfahren KONSENS-Dialog (KDialog) stellt insbesondere eine
einheitliche Benutzeroberfläche für die Beschäftigten der Finanzämter zur Verfügung.
b) Wann sollte das Verfahren nach den ursprünglichen Planungen
beginnen, und wann hat es begonnen?
Das Verfahren KDialog hat bereits mit dem in Kraft treten des
Verwaltungsabkommens KONSENS zum 1. Januar 2007 begonnen.
c) Welche Länder haben in welchem Jahr das Verfahren eingeführt?
Die KDialog-Produkte waren mehrfach Teil des FMK-Kriteriums, um die
Vereinheitlichung der KONSENS-Software für alle Finanzämter deutlich und
sichtbar machen zu können.
d) Welche Länder haben das Verfahren noch nicht eingeführt, und wann
wollen sie es einführen?
Die KDialog-Komponenten sind in allen Ländern im Einsatz.
e) Welche Erweiterungen des Verfahrens befinden sich zurzeit in
Planung?
Eine Erweiterung der grundlegenden fachlichen Funktionalitäten des
Verfahrens ist nicht geplant. Im Verfahren KDialog sind insbesondere die Änderungen
in der Nutzeroberfläche zu den fortlaufenden Rechtsänderungen
nachzuvollziehen. Darüber hinaus wird das Verfahren zur Umsetzung des eGovG zur
Erweiterung der elektronischen Kommunikation und für eine elektronische
Aktenführung ausgebaut.
f) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens insgesamt, und wie hoch ist
der finanzielle Beitrag der Bundesregierung zu diesem Verfahren?
Die Gesamtkosten der Softwareentwicklung des Verfahrens K-Dialog seit dem
Jahr 2007 belaufen sich auf 23 867 401 Euro. Für die Pflege sind Kosten von
insgesamt 38 514 863 Euro angefallen.
Es erfolgt keine verfahrensbezogene Finanzierung durch den Bund. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
g) Sind die Kosten des Verfahrens seit Planungsbeginn gestiegen, falls ja,
weshalb sind die Kosten in welcher Höhe gestiegen?
Auf die Antwort zu Frage 16g wird verwiesen.
h) Kam es zu Verzögerungen bei der Erstellung und/oder Einführung des
Verfahrens, und falls ja, weshalb kam es an welcher Stelle zu
Verzögerungen?
Nein, es gibt keine Verzögerungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]