Deutschlands Beteiligung an der internationalen Bekämpfung und Beseitigung von Streumunition und ihren Folgen für Opfer aus der Zivilbevölkerung
der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Internationale Verbot von Streubomben, die sogenannte Oslo-Konvention, stellt einen Meilenstein im internationalen Kampf gegen Streumunition dar. Seit dem Inkrafttreten der völkerrechtlichen Konvention im Jahr 2010 verbietet sie die beigetretenen Staaten die Produktion und Lagerung von Streumunition und verpflichtet Vertragsstaaten zur Beseitigung von Streubomben sowie zur Bereitstellung von Hilfe für Opfer. Insgesamt konnten seitdem 1,5 Millionen Waffenteile zerstört werden. 110 Staaten haben das Abkommen bislang ratifiziert (https://www.zeit.de/politik/2020-11/streumunition-koalition-cmc-ueberkeinkommen-verbot-vertragsstaaten#:~:text=Die%20110%20Vertragsstaaten%20des%20%C3%9Cbereinkommens,Millionen%20Teile%20der%20Waffen%20vernichet).
Streumunition tötet besonders wahl- und ziellos, da bei einem Einsatz kleine Sprengkörper über weite Flächen verteilt werden. Die Vielzahl der freigesetzten Sprengkörper reißt vor allem Zivilisten in den Tod, weshalb der Einsatz der grausamen Waffe in Konflikten international geächtet wird. Streumunition hat eine besonders hohe Blindgängerrate, sodass ein Einsatz die Zivilbevölkerung noch viele Jahre gefährdet, da nicht explodierte Sprengsätze auch lange nach Beendigungen von Konflikten am Boden verbleiben (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/abruestung-ruestungskontrolle/uebersicht-konvalles-node/streumunition-node). Im Jahr 2019 stammten 99 Prozent der Opfer von Streumunition aus der Zivilbevölkerung (http://www.the-monitor.org/media/3168672/cmm2020.pdf). In den vergangenen zehn Jahren wurden 4 315 Menschen Opfer von Streumunitionen, wovon 40 Prozent Kinder sind. Mithilfe von internationalen Mitteln, für die auch die Bundesregierung Geberland ist, werden international deshalb verminte Gebiete geräumt.
Trotz der verheerenden Folgen von Streumunition treiben Nichtvertragsstaaten der Oslo-Konvention wie beispielsweise China und Russland die Entwicklung neuer Formen von Streumunition weiter voran. Dem Cluster Munition Monitor 2020 zufolge kam es im Jahr 2019 zu einem Anstieg der Zahlen auf 286 Opfer, die meisten davon in Syrien (http://www.the-monitor.org/media/3168672/cmm2020.pdf). In Syrien kam es seit 2012 zu 686 Angriffen mit Streumunition, in einer Vielzahl dieser Angriffe wurde Streumunition aus Russland oder der ehemaligen Sowjetunion verwendet. International kam es noch zu vielen weiteren Einsätzen von Streumunition, beispielsweise in Libyen, Afghanistan, der Ukraine, Kambodscha, Kroatien und Bosnien-Herzegowina. Im Jemen und in der Kaschmir-Region kam es möglicherweise zum Einsatz von Streumunition. Die jüngsten Einsätze von Streumunition könnte es laut Medienberichten und Menschenrechtsorganisationen in der Region Bergkarabach geben (https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/aserbaidschan-armenien-die-zivilbevoelkerung-muss-vor-dem-einsatz). Dabei werfen sich Aserbaidschan und Armenien gegenseitig vor, die Zivilbevölkerung mit Streumunition getroffen zu haben (https://www.sueddeutsche.de/politik/krieg-berg-karabach-aserbaidschan-armenien-munition-1.5098586, https://www.tagesschau.de/ausland/aserbaidschan-aliyev-101.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Hat die Bundesregierung die Fortschritte bei der weltweiten Beseitigung und Ächtung von Streumunition seit Inkrafttreten der Oslo Konvention bewertet, und wenn ja, wie?
Worin und in welchen Regionen sieht die Bundesregierung die größten Herausforderungen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Streumunition seit Inkrafttreten der Oslo-Konvention (bitte nach Jahren aufschlüsseln) in folgenden Ländern und Regionen:
a) Afghanistan;
b) Bergkarabach-Region;
c) Bosnien-Herzegovina;
d) Jemen;
e) Kashmir-Region (Indien);
f) Kambodscha;
g) Kroatien;
h) Libyen;
i) Saudi-Arabien;
j) Sudan;
k) Südsudan;
l) Ukraine?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Streumunition in Syrien?
a) Von wem werden bzw. wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Streumunition in Syrien eingesetzt?
b) Mit welchen konkreten Schritten hat die Bundesregierung auf den Einsatz von Streumunition reagiert, und inwiefern wird sie sich dafür einsetzen, weitere Einsätze von Streumunition in Syrien zu verhindern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft der im Jemen eingesetzten Streumunition?
Mit welchen konkreten Schritten hat die Bundesregierung auf den Einsatz von Streumunition reagiert, und inwiefern wird sie sich dafür einsetzen, weitere Einsätze von Streumunition im Jemen zu verhindern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die weltweite Produktionsmenge und die Herkunft von Streumunition zwischen 2010 und 2020?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Forschung an und Entwicklung von Streumunitionssätzen durch:
a) China;
b) Russland;
c) Saudi-Arabien;
d) USA?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Investitionen deutscher Unternehmen in Produzenten von Streumunition?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung mit finanziellen und anderen Mitteln an der humanitären Räumung von Streumunition und an der Fürsorge für Opfer von Streumunition beteiligt (bitte nach Jahren, Projekten, Regionen und eingesetzten Mitteln aufschlüsseln)?
Worin bestehen aus Sicht der Bundesregierung die Herausforderungen bei der Bereitstellung einer ganzheitlichen und zugänglichen Opferbetreuung im Bereich der Streumunition?
Inwiefern und mit welchen konkreten Schritten plant die Bundesregierung, ihr Engagement in der internationalen Opferbetreuung auszuweiten und die Herausforderungen zu bewältigen?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung mit finanziellen und anderen Mitteln an der Risikoaufklärung der Bevölkerung über Streumunition in verschiedenen Staaten beteiligt (bitte nach Jahren, Projekten, Regionen und eingesetzten Mitteln aufschlüsseln)?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um Nichtvertragsstaaten dazu zu bewegen, der Oslo-Konvention beizutreten?
Mit welchen konkreten Schritten setzt sich die Bundesregierung dafür ein?
Inwiefern plant die Bundesregierung, sich bei der neuen US-Regierung für einen Beitritt zur Oslo-Konvention einzusetzen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des geplanten Übereinkommens zur Nutzung von Explosivwaffen in besiedelten Gebieten (Explosive Weapons in Populated Areas, EWIPA)?
Hat die Bundesregierung den Einfluss des geplanten Übereinkommens auf den internationalen Kampf gegen Streumunition beurteilt, und wenn ja, wie?