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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Marktuntersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Restschuldversicherungen

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

19.02.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2639603.02.2021

Marktuntersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Restschuldversicherungen

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im September 2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Marktuntersuchung zu Restschuldversicherungen (RSV) vorgestellt. Restschuldversicherungen sollen dazu dienen, Kreditnehmer gegen Zahlungsausfälle zu schützen, falls diese im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod die Kreditraten nicht mehr bedienen können (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2020/meldung_2020_09_01_Marktuntersuchung_Restschuldversicherung.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Anbieter von RSVs gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland?

a) Haben alle Anbieter an der Marktuntersuchung teilgenommen?

b) Wenn nein, warum nicht?

2

Wie viele Personen in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung Konsumentenkredite in welchem Umfang aufgenommen?

3

Wie viele RSV-Verträge gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland?

a) Wie verteilen sich die Verträge auf die unterschiedlichen rechtlichen Qualifikationen (Kollektivversicherung, Einzelversicherung)?

b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen aller bestehenden RSV-Verträge in Deutschland?

4

Wie oft kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei RSV zu einem Versicherungsfall?

a) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Corona-Krise zu einem Anstieg an Versicherungsfällen?

b) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlich ausgezahlten Versicherungssummen bei RSV?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie oft Ratenkredite gemeinsam mit RSV vergeben werden?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der Vertriebsprovisionen für RSV (insgesamt und pro abgeschlossenen Vertrag)?

a) Bei wie vielen Kreditinstituten wurden Provisionshöchstsätze von mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie an die jeweiligen Kreditinstitute gezahlt (vgl. Seite 29 der Marktuntersuchung a. a. O.)? Wie viele Verträge sind hiervon nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen?

b) Wie hoch ist der höchste Provisionssatz, welchen die BaFin in Ihren Untersuchungen identifiziert hat?

7

Hat die Bundesregierung bewertet, dass „der Nominalzins für Darlehen mit Restschuldversicherung bei verschiedenen Kreditinstituten höher ausfiel als für Darlehen ohne Restschuldversicherung“, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (vgl. Seite 8 der Marktuntersuchung a. a. O.)?

8

Wie oft hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Verstöße gegen § 48 (insbesondere § 48a) des Versicherungsaufsichtsgesetzes festgestellt?

a) Welche Maßnahmen hat die BaFin in Folge ergriffen?

b) In wie vielen Fällen hat die BaFin in den letzten fünf Jahren Verstöße gegen § 48 (insbesondere § 48a) des Versicherungsaufsichtsgesetzes seitens Versicherungsunternehmen, die Restschuldversicherungen anbieten, bzw. Banken und anderen Anbietern, die Restschuldversicherungen vermittelt haben, festgestellt?

c) Welche Maßnahmen hat die BaFin ergriffen?

9

Hat die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen bewertet, um Kredit- und RSV-Verkauf zeitlich voneinander zu entkoppeln, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

10

Sind weitere gesetzlichen Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung bezüglich RSV geplant?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn ja, mit welchem Zeitplan?

Berlin, den 27. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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