Steuerstundungen 2020
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erleichterte mit dem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2020 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2020-03-19-steuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des-coronavirus.pdf?__blob=publicationFile&v=2) die Bedingungen von Steuerstundungen, um Unternehmen in der Corona-Krise zu entlasten. Diese Maßnahme wurde am 22. Dezember 2020 bis zum 31. März 2021 verlängert (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2020-12-22-steuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des-coronavirus-verlaengerung.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Bei dieser Maßnahme besteht allerdings nach Ansicht der Fragesteller die Gefahr, dass sich Liquiditätsengpässe und Insolvenzen lediglich verlagern. Aus den Antragsvorlagen der Bundesländer gehen verschiedene Stundungszeiträume hervor – so beispielsweise in Bayern drei Monate (https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Coronavirus/../../../../Informationen/Formulare/Steuerzahlung/Steuererleichterungen_aufgrund_der%20Auswirkungen_des%20Coronavirus_12-2020.pdf). In Sachsen wird wahlweise die Option „bis 30. Juni 2021“ gewährt (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Formular_zur_Beantragung_von_Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Corona-Virus.pdf). Sobald die Steuern fällig werden, könnten enorme Lasten auf die Unternehmen zukommen. Vor der Corona-Pandemie wirtschaftlich gesunde Unternehmen würden nach Ansicht der Fragesteller so dennoch in die Insolvenz getrieben werden. Über die Höhe und die Art und Weise der Rückzahlung herrscht nach Ansicht der Fragesteller ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Über die Höhe machte die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten Judith Skudelny auf Bundestagsdrucksache 19/24118 trotz konkreter Frage keine Angaben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Steuern sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung seit dem Schreiben des BMF vom 19. März 2020 gestundet worden (bitte nach Bundesland, Branche, Steuerart und Monat aufschlüsseln)?
Wie vielen Körperschaften wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung Steuern gestundet (bitte nach Körperschaften und Branchen aufschlüsseln)?
Über welchen Zeitraum wird nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Steuerstundung in den Bundesländern geduldet?
Auf welcher rechtlichen Grundlage ergeben sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung die in den Bundesländern unterschiedlichen zu beantragenden Zeiträume der Stundung?
Wie viele im Zeitraum ab 19. März 2020 gestundete Steuern sind bereits fällig (bitte nach Höhe, Branche und Monat der erstmaligen Fälligkeit aufschlüsseln)?
Bei wie vielen der im Zeitraum ab 19. März 2020 gestundeten Steuern wird von der Vollstreckung abgesehen?
Wie plant die Bundesregierung, gegen eine Verlagerung des Liquiditätsengpasses durch die gestundeten Steuern vorzugehen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass durch eine Verlagerung des Liquiditätsengpasses durch gestundete Steuern, Unternehmen insolvent gehen könnten?
Plant die Bundesregierung weitere steuerliche Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie?
Wie viele Steuerstundungen durch alle Steuerpflichtigen sind 2019 und 2020 angefallen (bitte nach Monaten, Steuerart, Anzahl der Körperschaften und Branchen aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob sich das Saarland und der Freistaat Sachsen inzwischen in der Lage dazu sehen, detaillierte Statistiken über Vollstreckungsmaßnahmen in Bezug auf Steuern und Stundungen zu führen, und wenn ja, welche (siehe hierzu die Antwort auf die Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/24118)?
Wie definiert die Bundesregierung „Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen“, wie es in der Antwort auf die Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/23238 verwendet wurde?