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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Corona-Hilfen für Skiliftbetreiber

(insgesamt 4 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.02.2021

Aktualisiert

11.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2644704.02.2021

Corona-Hilfen für Skiliftbetreiber

der Abgeordneten Reginald Hanke, Stephan Thomae, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcel Klinge, Roman Müller-Böhm, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Skiliftbetreiber sind ebenso wie viele andere Unternehmen von den Schließungen im Zuge der Corona-Pandemie betroffen. Obwohl ihnen theoretisch der Zugang zu den allgemein zugänglichen Corona-Hilfsmaßnahmen offensteht, sind die meisten nach Ansicht der Fragesteller faktisch von diesen ausgeschlossen. Als Berechnungsgrundlage werden die Umsätze im Vergleichsmonat des vergangenen Jahres herangezogen. Wegen des ausgesprochen warmen Winters im letzten Jahr, ist jedoch die vorherige Wintersaison für Skiliftbetreiber in Deutschland fast komplett ausgefallen. Damit haben die Skiliftbetreiber zwar dem Grunde nach einen Anspruch auf die Corona-Hilfen. Faktisch führt die starre Anknüpfung ihrer Umsatzerstattung an die Vergleichsmonate November/ Dezember 2019 allerdings zu verschwindend geringen bzw. keinen und damit unzureichenden Anspruchshöhen. Gleichwohl sind Skiliftbetreiber aber aufgrund der Schließungsanordnung daran gehindert, wichtige Umsätze zu erzielen, während der klimatisch ausgesprochen guten Bedingungen (https://www.mdr.de/thueringen/sued-thueringen/suhl/existenzsorgen-betreiber-ski-lift-100.html). In Sachsen wurde bereits die gesamte Saison für 2021 vorzeitig beendet (https://www.rnd.de/reise/sachsen-skigebiete-beenden-saison-skilifte-bleiben-diesen-winter-geschlossen-2C5QXIXBEKBDJKSR6Q4DVXLCRY.html).Viele deutsche Skiliftbetreiber geraten dadurch während angespannter finanzieller Lage in noch tiefere Existenznot (https://bnn.de/mittelbaden/ortena u/seebach/skiliftbetreiber-an-der-schwarzwaldhochstrasse-sind-frustriert-und-in-existenznoeten). Die Rahmenbedingungen der Corona-Hilfen führen nach Ansicht der Fragesteller dazu, dass v. a. Unternehmen im Wintersport kaum oder nur unzureichend unterstützt werden. So kann das staatliche Programm nichts zu deren Existenzsicherung beitragen. Nach Meinung der Fragesteller ist diese faktische Benachteiligung aufgrund branchentypischer Umstände nicht gerechtfertigt und erfordert eine Anpassung der Regularien, um Skiliftbetreiber angemessen zu entschädigen. Die Problematik ist bereits seit langem hinreichend bekannt, Hilferufe aus der Branche erreichen die Politik bereits seit Anfang Dezember 2020, ohne nennenswerte Ergebnisse bisher erzielt zu haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Hat die Bundesregierung die aktuelle wirtschaftliche Situation für Betreiber von Wintersportanlagen und Skiliften in Deutschland beurteilt, und wenn nein, warum nicht?

2

Wie sieht die Bundesregierung die Effektivität der Schließung von Skiliften, wenn so wie aktuell trotzdem Bürger in großer Zahl, z. B. zum Rodeln, die Skigebiete aufsuchen und ohne Einhaltung von Mindestabständen die dortigen Wintersportgebiete nutzen (https://www.mdr.de/thueringen/sued-thueringen/video-480938_zc-c90e080e_zs-0d7c2c89.html)?

3

Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg, mit denen es nach Presseberichten des MDR in Verhandlungen zu Corona-Hilfen für Skiliftbetreiber steht (bitte begründen)?

a) Sind besondere Hilfsprogramme für die Erfordernisse von Skiliftbetreibern von der Bundesregierung geplant?

b) Plant die Bundesregierung, den Vergleichsmaßstab für außerordentliche Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfen) den besonderen Umständen der außerordentlich schlechten bis nicht vorhandenen Wintersportsaison 2019/2020 von Skiliftbetreibern anzupassen, damit diese an den Hilfsprogrammen tatsächlich substanziell partizipieren können?

c) Welche konkreten Vergleichswerte möchte die Bundesregierung für die Berechnung der außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfen) zugrunde legen, und wie steht sie dem Vorschlag der Bundesländer gegenüber, den Durchschnittswert der letzten drei bis fünf Geschäftsjahre dafür heranzuziehen (bitte begründen)?

d) Sieht die Bundesregierung die besondere Härte im Rahmen der Überbrückungshilfen III für die Berufsgruppe der Skiliftbetreiber, die ihre Umsätze nur im Laufe der Wintersaison erzielen können und damit auch die Fixkosten für das gesamte restliche Jahr abdecken müssen, während sie nur die Fixkosten für den laufenden Monat erhalten (bitte begründen)?

e) Wie plant die Bundesregierung im Rahmen der Überbrückungshilfe III, den besonderen Umständen der Wintersportsaison von Skipistenbetreibern gerecht zu werden, welche ihren gesamten Jahresumsatz nur in der Wintersportsaison erwirtschaften, um ihnen eine existenzwahrende Kostenerstattung über das gesamte Jahr für die Zwangsschließung zu ermöglichen?

f) Falls weder gesonderte Programme aufgelegt werden noch existierende Programme für Skiliftbetreiber angepasst werden sollen, warum nicht (bitte begründen)?

4

Wann ist nach Planung der Bundesregierung mit den Corona-Hilfen für Skiliftbetreiber zu rechnen, und ist dieser Zeitplan nach jetziger Einschätzung realistisch (bitte begründen)?

a) Wann ist nach Planung der Bundesregierung mit dem Aufsetzen der Corona-Hilfen und der Freischaltung der Onlineportale zu rechnen?

b) Wann ist nach Planung der Bundesregierung mit der vollständigen Auszahlung der Hilfen an die Skiliftbetreiber vor Ort zu rechnen?

Berlin, den 27. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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