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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zuverdienstgrenzen beim Rentenbezug

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2651009.02.2021

Zuverdienstgrenzen beim Rentenbezug

der Abgeordneten Johannes Vogel (Olpe), Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Matthias Nölke, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung existiert in Deutschland eine Vielzahl an unterschiedlichen Rentenarten (z. B. Rente wegen Alters, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Rente wegen Todes). Zusätzlich unterscheiden die jeweiligen Rentenarten wiederum zahlreiche Rententypen, so unterscheidet etwa die Rente wegen Todes in kleine und große Witwen- bzw. Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente etc. Hierbei unterscheidet sich jeder Rententyp von den anderen, etwa bezüglich der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen der Versicherten und der Zuverdienstregelungen bzw. Zuverdienstgrenzen für den Fall zusätzlichen Einkommens neben dem Rentenbezug. Dem Großteil der Bevölkerung dürften die unterschiedlichen Rententypen nach Ansicht der Fragesteller unbekannt sein. Dies ist insofern verständlich, da die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger lediglich beim Eintritt in den Ruhestand mit dem Thema konfrontiert sein dürfte. Schicksalsschläge können jedoch schnell dazu führen, mit einem besonderen Rententyp, dessen Zugangsvoraussetzungen und dessen Folgen für die eigene Einkommenserzielung umgehen zu müssen. Dabei kommt es immer wieder dazu, dass Zuverdienst beim Erhalt einer Rente stark begrenzt wird bzw. beim Überschreiten von Zuverdienstgrenzen schnell eine Rentenminderung bzw. Anrechnung erfolgt. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass Erwerbstätigkeit reduziert oder in Schwarzarbeit ausgewichen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Rententypen werden unter der Rentenart „Rente wegen Alters“ in der Praxis subsumiert, wie lauten deren jeweilige Zugangvoraussetzungen, und welche Zuverdienstregelungen bezüglich Zuverdienstgrenze und darüber hinausgehende Einkommensanrechnung existieren jeweils (für die Jahre 2021 und ab 2022)?

2

Welche Rententypen werden in der Praxis unter der Rentenart „Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ subsumiert, wie lauten deren jeweilige Zugangvoraussetzungen, und welche Zuverdienstregelungen bezüglich Zuverdienstgrenze und darüber hinausgehende Einkommensanrechnung existieren jeweils (für die Jahre 2021 und ab 2022)?

3

Welche Rententypen werden in der Praxis unter der Rentenart „Rente wegen Todes“ subsumiert, wie lauten deren jeweilige Zugangvoraussetzungen und welche Zuverdienstregelungen bezüglich Zuverdienstgrenze und darüber hinausgehende Einkommensanrechnung existieren jeweils (für die Jahre 2021 und ab 2022)?

4

Welche darüber hinaus gehenden Rentenarten bzw. Rententypen existieren in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie lauten deren jeweilige Zugangvoraussetzungen und welche Zuverdienstregelungen bezüglich Zuverdienstgrenze und darüber hinausgehende Einkommensanrechnung existieren jeweils (für die Jahre 2021 und ab 2022)?

5

Aus welchen Gründen existieren die bestehenden Zuverdienstregelungen bezüglich Zuverdienstgrenze und darüber hinausgehende Einkommensanrechnung bei den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genannten Rententypen?

6

Aus welchen Gründen unterscheiden sich die bestehenden Zuverdienstregelungen bezüglich Zuverdienstgrenze und darüber hinausgehende Einkommensanrechnung bei den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genannten Rententypen?

7

Wie viel Prozent der jeweiligen Rentenbezieher der in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genannten Rententypen erzielten zusätzliches Einkommen neben dem Rentenbezug in den Jahren 2018, 2019 und 2020?

8

Bei wie viel Prozent der Rentenbezieher der in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genannten Rententypen kam es zu einem tatsächlichen Überschreiten von Zuverdienstgrenzen und im Ergebnis zu einer Einkommensanrechnung in den Jahren 2018, 2019 und 2020?

9

Wie hoch bemaßen sich die jährlichen Minderausgaben der Deutschen Rentenversicherung durch eine Einkommensanrechnung bei Überschreiten der Zuverdienstgrenzen bei den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genannten Rententypen jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020?

10

Welche Auskunftspflichten für die Antragsteller bezüglich eines zusätzlichen Einkommens neben dem Rentenbezug existieren bei der Beantragung der in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genannten Rententypen jeweils pro Antragstellung?

11

Welcher Prüfungsaufwand für die Deutsche Rentenversicherung bezüglich eines zusätzlichen Einkommens neben dem Rentenbezug existiert bei der Beantragung der in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genannten Rententypen jeweils pro Antragstellung und pro Jahr in den Jahren 2018, 2019 und 2020?

12

Welcher Prüfungsaufwand für weitere staatliche und privatwirtschaftliche Institutionen bezüglich eines zusätzlichen Einkommens neben dem Rentenbezug existiert bei der Beantragung der in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genannten Rententypen jeweils pro Antragstellung und pro Jahr in den Jahren 2018, 2019 und 2020?

13

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich die durchschnittliche Erwerbstätigkeit (Arbeitsstunden bzw. Verdienst pro Monat) mit dem erstmaligen Rentenbezug bei den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genannten Rententypen jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 verändert hat?

14

Führen die bestehenden Zuverdienstgrenzen in den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genannten Rententypen aus Sicht der Bundesregierung tendenziell zu einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit der Rentenbezieher?

15

Führen die bestehenden Zuverdienstgrenzen in den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genannten Rententypen aus Sicht der Bundesregierung tendenziell zu einem Ausweichen von erwerbstätigen Rentenbeziehern in die Schwarzarbeit?

16

Hält es die Bundesregierung nach wie vor für sinnvoll, an den bestehenden Zuverdienstgrenzen in den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genannten Rententypen festzuhalten, und falls ja, aus welchen Gründen?

Berlin, den 27. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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