Vorschlag 53103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6f).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich auch der Verband „Die Familienunternehmer e. V.“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 53103 – „A1-Bescheinigung“ darauf hingewiesen, dass bei jeder Dienstreise in ein europäisches Land eine aktuelle A1-Bescheinigung mitgeführt werden müsse. Der Verband verwies weiters auf den massiven organisatorischen Aufwand, der mit der Erlangung der A1-Bescheinigung und den zusätzlich mitzuführenden Unterlagen, wie einem aktuellen Gehaltsnachweis und dem Arbeitsvertrag, verbunden ist. Eine Lösung dieses bürokratischen Aufwandes sieht der Verband in einer differenzierten Vorgehensweise. Die Bescheinigung solle abgeschafft werden bei allen Reisen ohne eine „berechnete“ Arbeitsleistung, wie Messe- und Kongressbesuche, Kundengespräche und Schulungen sowie bei Reisen, die weniger als 48 Stunden dauern (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; Seite 421).
Die damalige Bundesregierung erklärte, dass die Umsetzung des Vorschlags nicht vorgesehen sei. Die Mitführungspflicht der A1-Bescheinigung würde des Weiteren als nicht notwendig erachtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwies auf eine nachträgliche Beantragung und Vorlage bei Vorliegen eines konkreten Anlasses. Teilweise abgeschwächt wurde diese Aussage durch den Umstand, das EU-Mitgliedstaaten ihre Vorschriften zum Sozialdumping verschärft haben und eine Vorlage der A1-Bescheinigung vor Beginn der Tätigkeit einfordern. Die Mitführungspflicht der A1-Bescheinigung ist nicht auf nationales Recht, sondern auf die europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO (EG) Nummer 883/2004 und 987/2009) zurückzuführen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 271)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 53103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Plant die Bundesregierung, das Vierte Bürokratiegesetz zu novellieren bzw. ein Fünftes Bürokratiegesetz vorzulegen, welches sich aller Vorschläge der Verbändeabfrage annimmt, und plant die Bundesregierung, die Entlastung der deutschen Wirtschaft sowie der Verwaltung einem laufenden und begleitenden Monitoring zu unterziehen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung diesbezüglich setzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wird die Umsetzung des Vorschlages 53103 der Verbändeabfrage ggf. von der Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, und wie ist eine Umsetzung ggf. vorgesehen?
Welche EU-Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Vorschriften zum Sozialdumping verschärft?
Welche EU-Staaten fordern nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorlage der A1-Bescheinigung vor Antritt der Tätigkeit im jeweiligen EU-Mitgliedstaat?
Welche EU-Staaten ermöglichen es nach Kenntnis der Bundesregierung deutschen Unternehmen, die A1-Bescheinigung erst bei Vorliegen eines konkreten Sachverhaltes nachträglich zu beantragen und vorzulegen?