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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Feindeslisten

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

01.03.2021

Aktualisiert

12.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2669615.02.2021

Feindeslisten

der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Rechts- und Linksextremisten legen Listen mit Namen, Adressen und anderen persönlichen Daten von (politischen) Gegnern (z. B. Aktivisten, Organisationen, Parteien sowie jüdischen Einrichtungen) an, um diese gezielt einzuschüchtern, anzufeinden oder anzugreifen. Der Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat verdeutlicht, dass die Ersteller solcher Feindeslisten nicht vor Mord zurückschrecken (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/straftatbestand-feindeslisten-101.html). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) möchte nun einen Gesetzentwurf vorlegen, um den strafrechtlichen Schutz gegen Feindeslisten zu verbessern (vgl. https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/bmjv-will-verbreitung-von-feindeslisten-bestrafen).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wurden über das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hinaus auch andere Interessenvertreter in den Gesetzentwurf eingebunden?

Wenn ja, welche?

2

Welche Definition benutzt die Bundesregierung, wenn sie den Begriff „Feindesliste“ verwendet?

3

Wie viele Personen standen seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung auf „Feindeslisten“, die der Definition der Bundesregierung entsprechen?

4

Wie viele „Feindeslisten“ sind der Bundesregierung seit 2010 bekannt (bitte pro Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

a) Wie viele davon wurden verbreitet?

b) Welche Kommunikationskanäle wurden dabei genutzt?

c) Gegen welche Personen bzw. Organisationen richten sich diese „Feindeslisten“?

5

Auf welchen öffentlich zugänglichen Internetseiten waren nach Kenntnis der Bundesregierung „Feindeslisten“ frei zugänglich (bitte aufschlüsseln)?

a) Sind der Bundesregierung die Namen solcher anonymen Betreiber bekannt?

b) Wie viele Internetseiten konnten stillgelegt werden?

6

Welche Kriterien sind für die Einschätzung des Bedrohungspotenzials einer „Feindesliste“ maßgeblich?

7

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Vorliegen solcher „Feindeslisten“ seit 2015 eingeleitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

8

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit Personen, die auf solchen Listen stehen, rechtzeitig von den zuständigen Behörden informiert werden?

9

Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Befugnisse des Bundeskriminalamtes und des Generalbundesanwalts in Bezug auf das Vorgehen gegen „Feindeslisten“ ausreichend?

Wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um besser dagegen vorgehen zu können?

Berlin, den 10. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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