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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung des Maßnahmenpakets des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

(insgesamt 76 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.05.2021

Aktualisiert

04.03.2024

BT19/2673416.02.2021

Umsetzung des Maßnahmenpakets des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Dr. Irene Mihalic, Monika Lazar, Kai Gehring, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Dr. Janosch Dahmen, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Keul, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Ulle Schauws, Stefan Schmidt, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Margit Stumpp, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umsetzung des Maßnahmenpakets des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus Nach dem rassistischen, rechtsterroristischen Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020 richtete die Bundesregierung den Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ein und setzte damit eine zentrale Forderung der (post-)migrantischen Organisationen und Initiativen des Integrationsgipfels im Bundeskanzleramt am 2. März 2020 um. Der Kabinettsausschuss hat es sich zur Aufgabe gemacht, „ein wirksames Maßnahmenpaket zu erarbeiten, das langfristig darauf hinwirkt, eine Rechtsextremismus und Rassismus freie und chancengerechte Gesellschaft – auch Einwanderungsgesellschaft – im Einklang mit den Verfassungswerten zu schaffen“ (https://www.bmi.bun d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/bericht-breg-kabine ttausschuss-rechtsextremismus.pdf;jsessionid=C810CEA681158EB6BE8D46B 509AA9891.2_cid287?__blob=publicationFile&v=2, S. 2). Unter Berücksichtigung von Stellungnahmen von Vertreterinnen und Vertretern der (post-)migrantischen Zivilgesellschaft sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erarbeitete der Kabinettsausschuss unter dem Vorsitz von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel einen Maßnahmenkatalog, der folgenden vier Zielen dienen soll: 1. Stärkeres Bewusstsein für Rassismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen schaffen sowie verbesserte staatliche Strukturen im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus; Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Justiz, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern sowie Verbesserung der empirischen Grundlagen; 2. Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und alle anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Regelstrukturen aller gesellschaftlichen Bereiche ausbauen und stärken, auch im Netz; Weiterentwicklung der politischen Bildung und Demokratiearbeit; 3. Ausbau der Unterstützung von Betroffenen von rassistischer Diskriminierung und sozialem Umfeld; Wirksamer Opferschutz und Verbesserung von nachhaltigen Strukturen der Rassismusbekämpfung; Deutscher Bundestag Drucksache 19/26734 19. Wahlperiode 16.02.2021 4. Anerkennung und Wertschätzung einer vielfältigen und chancengerechten Gesellschaft und Stärkung gleicher Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/202 0/bericht-breg-kabinettausschuss-rechtsextremismus.pdf;jsessionid=C810CEA 681158EB6BE8D46B509AA9891.2_cid287?__blob=publicationFile&v=2, S. 22). Die Bundesregierung hat außerdem in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass die bereits im „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus“ von 2017 festgelegten Ziele fortbestehen. Am 25. November 2020 legte der Kabinettsausschuss einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus mit 89 Maßnahmen vor. Von 2021 bis 2024 sollen 1 Mrd. Euro für die Umsetzung der Maßnahmen bereitgestellt werden. Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs muss sich an den oben genannten Zielen messen lassen. Aus Sicht der fragestellenden Fraktion waren bisherige Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rassismus, u. a. auch der „Nationale Aktionsplan gegen Rassismus“, weder ausreichend noch effektiv. Die Erwartungen an den Kabinettsausschuss, einen Paradigmenwechsel in der deutschen Antirassismuspolitik einzuläuten, sind bislang nicht erfüllt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie und durch wen soll nach den Plänen der Bundesregierung die Begleitung, das Monitoring und die Evaluation der Umsetzung des Maßnahmenpakets erfolgen (bitte bezüglich verschiedener Maßnahmen aufschlüsseln und soweit möglich mit zeitlichen Angaben versehen)?  2. Wird die Evaluation des Maßnahmenpakets durch eigene Institute bzw. Bundesbehörden oder externe Institutionen erfolgen (bitte die jeweiligen Institutionen nennen)?  3. Wird die Bundesregierung für die Umsetzung des Maßnahmenpakets ein wirkungsorientiertes Monitoring- und Berichtssystem etablieren, wenn ja, inwiefern, und bis wann, und wenn nein, warum nicht?  4. Welche konkreten Aufgaben wird das in Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) angekündigte Bundesinstitut Qualitätssicherung ausüben, das programmübergreifend für die „Etablierung dauerhafter Strukturen und Prozesse der Qualitätssicherung und Wirkungssteigerung“ zuständig sein soll?  5. Was bedeutet die Arbeit des neuen Bundesinstituts Qualitätssicherung für die bisherige wissenschaftliche Begleitung der im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bestehenden Förderprogramme zur Demokratiestärkung und der dort abgebildeten zivilgesellschaftlichen Perspektiven?  6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die fachlich seit Jahren etablierten und nach hohen Qualitätsstandards arbeitenden Mobilen Beratungsteams, inklusive ihres Bundesverbands Mobile Beratung, dauerhaft verankert und in die weitere Qualitätssicherung einbezogen werden?  7. Wird die Bundesregierung eine Indikatoren-basierte Evaluation für die Umsetzung vorsehen, und wenn nein, warum nicht?  8. Inwiefern wird die Bundesregierung eine aktive Begleitung des Umsetzungsprozesses durch die (post-)migrantische Zivilgesellschaft sicherstellen?  9. Inwiefern plant die Bundesregierung zur Abstimmung der Umsetzung des Maßnahmenpakets mit den Bundesländern die Einrichtung einer Bund- Länder-Arbeitsgruppe, oder sind andere Formate geplant, wenn ja, welche? 10. Welche Bezüge sieht die Bundesregierung in ihrem Maßnahmenkatalog hinsichtlich der fraktionsübergreifend beschlossenen Empfehlungen der PUA zum NSU aus den Jahren 2013 und 2017? 11. Welche der 89 Maßnahmen verfolgen insbesondere das Ziel der „Anerkennung und Würdigung einer vielfältigen und chancengerechten Gesellschaft“ (bitte mit Begründung versehen)? 12. Welche Vorschläge der „Antirassismus-Agenda 2025“ der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht im Maßnahmenpaket berücksichtigt, und warum nicht? 13. Für welche der 89 Maßnahmen ist ein neues Bundesgesetz geplant (bitte Zeitplan und Bundesministeriumszuständigkeit angeben)? 14. Für welche der 89 Maßnahmen sind Änderungen in welchen bestehenden Gesetzen oder durch zukünftige Gesetzesvorhaben geplant (bitte Zeitplan und Bundesministeriumszuständigkeit angeben)? 15. Welcher Zeitplan besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für die Erarbeitung der in Maßnahme 52 angekündigten „Eckpunkte für ein Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie“? 16. Inwiefern wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das „Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie“ noch in dieser Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird? 17. Inwiefern ist vorgesehen, in dem geplanten Gesetzentwurf „zur Förderung der wehrhaften Demokratie“ die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratiestärkung, gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Homo- und Transfeindlichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung festzuschreiben? 18. Wie soll der Gesetzentwurf „zur Förderung der wehrhaften Demokratie“ einen effizienten Einsatz staatlicher Fördermittel durch transparente und nachvollziehbare Vorgaben für Qualitätskontrolle, Wirkungsevaluation und finanzielle Rechenschaft sicherstellen? 19. Ist es der Bundesregierung ein Anliegen, dass Unabhängigkeit und Innovationsfunktion zivilgesellschaftlichen Engagements erhalten bleiben bzw. gestärkt werden und nicht kontraproduktiven staatlichen Vorgaben unterworfen werden, so dass die geförderten Initiativen weiterhin nach eigenen fachlichen Kriterien Probleme identifizieren, benennen und bearbeiten können, und wenn ja, auf welche Weise wird dies mit dem geplanten „Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie“ gewährleistet? 20. Wird die Bundesregierung in der Zielsetzung des Gesetzes „zur Förderung der wehrhaften Demokratie“ den nach Ansicht der fragestellenden Fraktion bislang zu wenig beleuchteten Zusammenhang zwischen weithin anschlussfähigen Ideologien der Ungleichwertigkeit, parteiförmigen Bewegungen und rechtsextrem bzw. antisemitisch motivierten Morden und Anschlägen erläutern und damit zur besseren Sensibilisierung für diese Gefahr sowohl in den staatlichen Behörden wie auch in der Gesamtgesellschaft beitragen, und wenn nein, warum nicht? 21. Plant die Bundesregierung, den Entwurf eines Gesetzes „zur Förderung der wehrhaften Demokratie“ in einem Online-Bürger Innenbeteiligungsverfahren zur Diskussion zu stellen und für weitere Anregungen aus der breiten Zivilgesellschaft zu öffnen, wenn ja, wie ist hierfür der Zeitplan, und wenn nein, warum nicht? 22. Plant die Bundesregierung eine systematische Überprüfung sämtlicher Bundesgesetze auf ihre rassistische und antisemitische Wirkung durch die Ergänzung der Gesetzesfolgenabschätzung um eine diskriminierungsfreie Rechtsfolgenprüfung, und welche konkreten Schritte sind hierfür seitens der Bundesregierung geplant? 23. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Umsetzung der 89 Maßnahmen die Themen Intersektionalität und mehrdimensionale Diskriminierungen berücksichtigt werden? 24. Welche der 89 Maßnahmen dienen gezielt der Bekämpfung von a) Anti-Schwarzem Rassismus, b) Anti-Asiatischem Rassismus, c) Antiziganismus, d) Antisemitismus, e) Islam- und Muslimfeindlichkeit, f) Rassismus und Sexismus, g) Rassismus und Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit, h) Rechtsextremismus? 25. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Forderung aus der Zivilgesellschaft zur gezielten Bekämpfung einzelner Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (https://www.claim-allianz.de/aktuelles/ news/forderungen-an-den-kabinettsausschuss-zur-bekaempfung-von-recht sextremismus-und-rassismus/; https://zentralrat.sintiundroma.de/erwartung en-des-zentralrats-an-den-kabinettsausschuss-gegen-rechtsextremismus-un d-rassismus/), und welche Schlüsse zieht sie hieraus? 26. Wie, in welcher Form und in welchem Zeitrahmen wird die Bundesregierung den in Maßnahme 7 geplanten „Ausbau der interkulturellen und diversitätsorientierten Öffnung des öffentlichen Dienstes“ vorantreiben? a) Wie wird die „Überprüfung von Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst“ konkret ausgestaltet werden? b) Wie ist der Aufbau einer Diversitätsstrategie zur diversitätsorientierten Öffnung der Verwaltung geplant, und welche Kriterien legt die Bundesregierung für diese Diversitätsstrategie an? c) Welche Bundesministerien und Bundesbehörden sind für den „Ausbau der interkulturellen und diversitätsorientierten Öffnung des öffentlichen Dienstes“ federführend oder koordinierend tätig? 27. Plant die Bundesregierung, zusätzliche Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsdaten in den Bundesbehörden zu erfassen? a) Wenn ja, in welchen Bereichen, und hinsichtlich welcher Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsdaten? b) Wenn nein, warum nicht? 28. Wie beurteilt und berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Überlegungen insbesondere zur Umsetzung der Maßnahme 7 den (wissenschaftlichen) Diskurs bzw. die Kritik an der statistischen Erfassung des sogenannten Migrationshintergrunds (https://mediendienst-integration.de/artikel/alte rnativen-zum-migrationshintergrund.html), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 29. Aus welchen der 89 Maßnahmen leiten sich lediglich zeitlich befristete Projektförderungen ab? 30. Welche der 89 Maßnahmen dienen der „Verbesserung der empirischen Grundlagen“ (Ziel 1) und dem Erkenntnisgewinn über Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Gesellschaft, Sicherheitsbehörden und Institutionen? 31. Welche dieser durch das Maßnahmenpaket geplanten Studien und Forschungsvorhaben werden durch bundeseigene Forschungseinrichtungen oder Behörden umgesetzt, und welche durch universitäre oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (bitte nach einzelnen Maßnahmen differenzieren sowie jeweilige Laufzeit angeben)? 32. Welche bundeseigenen Forschungseinrichtungen werden oder welche Bundesbehörde wird in welchem Zeitraum die in Maßnahme 14 angekündigte „Forschungsförderung im Bereich Islam-/Muslimfeindlichkeit“ umsetzen, und wie viele finanzielle Mittel sind dafür im Bundeshaushalt 2021 vorgesehen (bitte den Einzelplan und die Titelgruppe angeben)? 33. Welche bundeseigenen Forschungseinrichtungen oder welche Bundesbehörden werden in welchem Zeitraum die in Maßnahme 67 angekündigte „Stärkung der Forschung zu Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (z. B. Antiziganismus)“ umsetzen? a) Wie viele finanzielle Mittel sind dafür im Bundeshaushalt 2021 vorgesehen (bitte den Einzelplan und die Titelgruppe angeben)? b) An welchen Universitäten, Hochschulen und in welchen Forschungsprojekten wird aktuell bereits zur historischen und zeitgeschichtlichen Aufarbeitung der Entstehung von Rechtsextremismus, Rassismus und den verschiedenen Ausprägungen des heutigen Antisemitismus geforscht? 34. Welche weiteren Studien und Forschungsvorhaben zu welchen Themenkomplexen und Fragestellungen sind darüber hinaus geplant (bitte nach jeweiligen Maßnahmen einschließlich Laufzeit und dafür zur Verfügung stehenden Mitteln aufschlüsseln)? 35. Durch welche Maßnahmen wird in den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Begabtenförderungswerken sichergestellt, dass Menschen, die von Rassismus betroffen sind, People of Color und Schwarze Menschen, angemessen und im besten Fall entsprechend ihres Anteils in der Bevölkerung gefördert werden (bitte nach Begabtenförderungswerk, Höhe der Fördermittel, Gruppen – People of Color, Schwarze Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund – sowie den konkreten Maßnahmen aufschlüsseln)? 36. Welche quantitativen und qualitativen Angaben liegen nach Kenntnis der Bundesregierung den Begabtenförderungswerken über die Anzahl der geförderten Studierenden vor, die von rassistischer Diskriminierung betroffen sind (bitte nach Begabtenförderungswerk, Anzahl der Bewerbungen, Anzahl geförderter Studierender je Gruppen – People of Color, Schwarze Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund – aufschlüsseln)? 37. Inwiefern stellt in dem von der Bundesregierung im angekündigten Forschungsprojekt „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten – MEGAVO“ die Frage nach strukturellem und institutionellem Rassismus, also der Produktion und Reproduktion von Rassismus in ihren Normen und Praktiken, innerhalb der Polizei einen Untersuchungsgegenstand dar? a) Wie werden im Rahmen des Forschungsprojekts bestehende Maßnahmen zur Prävention von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in der Bundespolizei evaluiert, und welche Maßnahmen gibt es bereits? b) Wie plant die Bundesregierung, im Rahmen des Forschungsprojekts Kriterien zu identifizieren, „wie der Grundsatz der Nulltoleranz gegenüber Antisemitismus, Rechtsextremismus und Rassismus innerhalb der Polizei gelebt wird“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/download s/DE/veroeffentlichungen/2020/projektskizze-megavo.pdf?__blob=pub licationFile&v=3, S. 4), und wie lauten diese Kriterien? c) Wird, auch aufgrund der Vielzahl der rechtsextremen Vorfälle in Polizeibehörden, die Untersuchung von rechtsextremen und verfassungsfeindlichen Einstellungsmustern bei dem Studiendesign berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Form? Falls nein, womit wird dies begründet? d) Wird die Teilnahme an der Online-Befragung für alle Polizistinnen und Polizisten bzw. für per Zufall ausgewählte Gruppen verpflichtend sein, und falls nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, ein repräsentatives Ergebnis zu erhalten? 38. Wird seitens der Bundesregierung grundsätzlich anerkannt, dass es institutionellen Rassismus in den Bundesbehörden gibt (https://www.amnesty.de/ 2016/9/7/behoerden-leugnen-institutionellen-rassismus-deutschland) (bitte begründen)? 39. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher gegen institutionellen Rassismus in Bundesbehörden, insbesondere in Sicherheitsbehörden, ergriffen? 40. Welche der 89 Maßnahmen richten sich im Besonderen auf die Bekämpfung von intentionellem Antisemitismus und Antiziganismus, und welche Bundesbehörden werden dabei inwiefern adressiert? 41. Hat die Bundesregierung Kenntnis über antiziganistische Ermittlungsansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden aktuell oder aus der Vergangenheit (bitte Beispiele und betroffene Behörden bzw. Dienststellen nennen), und welche Maßnahmen hat sie hierzu ergriffen, und wie wurden diese im Maßnahmenkatalog berücksichtigt? 42. Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung mit Blick auf die „Institutionalisierung bzw. Stärkung des fachlichen Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Sicherheitsbehörden“ (Maßnahme 16) in Bezug auf die Schaffung eines vertrauensbildenden Austauschformats zwischen Sicherheitsbehörden und der Rechtsextremismusprävention, abgesehen von der jährlichen Fachtagung? Sind die bisher u. a. vom Bundesverband Mobile Beratung und der Bundeszentrale für politische Bildung durchgeführten modellhaften Weiterbildungen in diesem Bereich Teil dieser Planungen? Wenn nein, warum nicht? 43. Inwiefern findet bereits aktuell, insbesondere angesichts der radikalen Entwicklung der QAnon-Bewegung, ein Austausch zwischen Sicherheitsbehörden und Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft im Bereich der Rechtsextremismusforschung, insbesondere im Bereich der Online-Vernetzung, statt, und in welchen Formaten? 44. Welche über den in Maßnahme 10 angekündigten Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) hinausgehenden Maßnahmen plant die Bundesregierung, um strukturelle Islam- und Muslimfeindlichkeit zu bekämpfen, und wenn keine weiteren Maßnahmen geplant sind, warum nicht? 45. Wann ist die Veröffentlichung des Berichts des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit (UEM) geplant? 46. Welche der 89 Maßnahmen werden als Kampagnen umgesetzt, um ein „stärkeres Bewusstsein für Rassismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen“ (Ziel 1) zu schaffen (bitte Zeitplan und Umfang angeben)? 47. Welche Projekte werden inwiefern aktuell und zukünftig zum Thema Antifeminismus und Rechtsextremismus, angekündigt in Maßnahme 53, gefördert (bitte Zeitplan und Umfang angeben)? 48. Hält die Bundesregierung eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) grundsätzlich für erforderlich, und wenn ja, aus welchen Gründen, und wo sieht sie die größten Lücken im Antidiskriminierungsrecht? 49. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes? 50. Plant die Bundesregierung eine Evaluation der aktuellen Struktur der Antidiskriminierungsberatungsstellen (bitte Zeitplan und Umfang ausführen)? 51. Warum ist im Maßnahmenpaket keine personelle, finanzielle und strukturelle Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vorgesehen? 52. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, die ADS zu einer obersten Bundesbehörde aufzuwerten, und wenn nein, warum nicht? 53. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen ein Partizipations- und Teilhabegesetz, um eine rechtliche Gleichbehandlung, demokratische Teilhabe und Beteiligung von Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte gesetzlich zu verankern, und wieso hat sie diese zentrale Forderung aus der Zivilgesellschaft (https://bundeskonferenz-m o.de/wp-content/uploads/2020/08/200831_Antirassismus-Agenda-2025_B KMO.pdf) im Maßnahmenkatalog nicht berücksichtigt? 54. Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung bzw. in den Bundesbehörden aktuell, und strebt die Bundesregierung an, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung zu erhöhen, und wenn ja, wie, und in welcher Form (gesetzliche Verankerung von Zielgrößen, Anteilen oder Quoten)? 55. Ist die Bundesregierung diesbezüglich auch für rechtsverbindliche Regelungen für Bundesbehörden offen, und wenn ja, wie könnte eine solche Ausgestaltung erfolgen? 56. Warum wurde die bereits angekündigte Einrichtung der Stelle eines bzw. einer Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für die Bekämpfung von Rassismus (https://www.dw.com/de/regierung-gegen-rassismus-r asse-und-rechte/a-55359715) nicht in das Maßnahmenpaket aufgenommen? a) Warum soll der bzw. die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für die Bekämpfung von Rassismus (https://www.dw.com/de/regi erung-gegen-rassismus-rasse-und-rechte/a-55359715) erst im Jahr 2022 eingesetzt werden? b) Werden für die Einsetzung eines bzw. einer solchen Beauftragten entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen, und wenn ja, wann, und durch wen? c) Wie sollen nach den Plänen der Bundesregierung die Aufgaben zwischen den unterschiedlichen Beauftragten (Antisemitismusbeauftragte, Integrationsbeauftragte etc.) aufgeteilt und ausgestaltet werden? 57. Welche Betroffenen können in Zukunft von der in Maßnahme 39 angekündigten „Ausweitung der Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und extremistischer Übergriffe auf materielle Schäden“ Entschädigungsleistungen profitieren, und in welchem Umfang? 58. Wie beurteilt die Bundesregierung die zentrale Forderung der „Antirassismus-Agenda 2025“ der BKMO, einen Partizipationsrat als gesetzlich verankertes unabhängiges Gremium mit Vertretern und Vertreterinnen aus der (post-)migrantischen Zivilgesellschaft sowie Wissenschaft, analog zum Deutschen Ethikrat, einzusetzen, und wieso wurde diese Forderung im Maßnahmenkatalog nicht aufgenommen? 59. Wann, durch wen und in welcher Besetzung wird der in Maßnahme 78 angekündigte Expertenrat „Integration und Vielfalt“ eingesetzt? 60. Wird der Expertenrat u. a. zur Begleitung der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs eingesetzt, und wenn nein, warum nicht? 61. Wann, durch welche Abteilung und in welcher Besetzung wird der in Maßnahme 15 angekündigte „Beirat zur Förderung der wehrhaften Demokratie und gegen Extremismus und Rassismus“ unter der Leitung des BMI eingesetzt? a) Werden dem Beirat Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft angehören? Wenn ja, wie viele, und von welchen Initiativen? Wenn nein, warum nicht? b) Ist in dem Beirat eine bundesministeriumsübergreifende Zusammenarbeit, insbesondere mit fachkundigen Vertreterinnen und Vertretern aus dem BMFSFJ (Bundesprogramm „Demokratie leben!“), geplant? Wenn ja, wie wird diese gestaltet? 62. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige, inwiefern ist die Bundesregierung dazu im Austausch mit den Regierungen der Bundesländer, und wenn nein, warum nicht? 63. Wie werden sich die angekündigten finanziellen Mittel von 1 Mrd. Euro für 2021 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung auf die 89 Maßnahmen im Finanzplan des Bundes verteilen (bitte die jeweiligen Aufgabenbereiche und die Höhe des Ansatzes für die einzelnen Maßnahmen angeben)? 64. Wie viele der Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro sind im Bundeshaushalt 2021 für den Maßnahmenkatalog eingeplant (bitte nach Einzelplan, Titelgruppe, Mittelansatz und Zweckbestimmung aufschlüsseln und nach Maßnahmen differenzieren)? 65. Wie viele der angekündigten Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro sind für das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ zusätzlich in den nächsten vier Jahren vorgesehen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 66. Wie hat sich der Mittelansatz zum Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ im Bundeshaushalt 2021 gegenüber 2020 verändert? 67. Für welche der 89 Maßnahmen sind die von der Bundesregierung dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die Bereinigungssitzung zum Haushalt 2021 am 21. November 2020 vorgeschlagenen 150 Mio. Euro (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kabinett-re chtsextremismus-1819828) vorgesehen, und in welcher Höhe (bitte nach Einzelplan, Titelgruppe und unter Angabe des Mittelansatz für die einzelnen Maßnahmen differenzieren)? 68. Wie viele von diesen eingeplanten Mitteln in Höhe von 150 Mio. Euro kompensieren Kürzungen zum Bundeshaushaltsentwurf 2021, zum Bundeshaushalt 2020 und 2019, und welche Maßnahmen betrifft das (bitte nach Einzelplan, Titelgruppe und unter Angabe der Veränderung der Mittel für die einzelnen Maßnahmen differenzieren)? 69. Welche zusätzlichen Planstellen sind zur Umsetzung des Maßnahmenpakets insgesamt in welchen Bundesbehörden eingeplant (bitte jeweils nach Einzelplänen differenzieren)? 70. Über welche zusätzlichen Mittel und Personalstellen soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeszentrale für politische Bildung für die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs verfügen? 71. Welche der 89 Maßnahmen werden durch die Bundeszentrale für politische Bildung umgesetzt (nach einzelnen Maßnahmen und Zeithorizont differenzieren)? 72. Wird bei der Einstellung von zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Maßnahme 7 des Kataloges berücksichtigt („Rekrutierung von mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den öffentlichen Dienst“), und wenn ja, in welcher Form? 73. Welche politische Bilanz zieht die Bundesregierung für die EU- Ratspräsidentschaft in Bezug auf den Maßnahmenkatalog? 74. Welche weiteren Planungen gibt es seitens der Bundesregierung zur Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus 2020 bis 2025, und wie bewertet die Bundesregierung die Vorhaben der Kommission und der Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen (https://ec.europa.eu/info/sit es/info/files/stepping_up_action_for_a_union_of_equality_-_factsheet_e n.pdf) in Bezug auf die a) Durchsetzung eines Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, auch unter Einsatz von Vertragsverletzungsverfahren? b) Schulungen und den Austausch von Best-Practice-Modellen auf EU- Ebene, um diskriminierende Einstellungen bei der Strafverfolgung zu verhindern? c) Erhebung von Daten über Einstellungen von Beamtinnen und Beamten in den Polizei- und Sicherheitsbehörden gegenüber Minderheiten? 75. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die „Einrichtung einer Struktur zur bundesweiten Umfeldberatung rechtsextremistisch radikalisierter Personen“ keine konkurrierenden Doppelstrukturen zu den Angeboten Mobiler Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und zivilgesellschaftlichen Distanzierungs- und Ausstiegsberatungsstellen geschaffen werden (Maßnahme 16)? 76. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bereits vorhandene zivilgesellschaftliche Expertise aus geförderten Strukturen – etwa den zentralen Beratungsstrukturen Mobiler Beratung, Betroffenenberatung und Ausstiegsberatung sowie den Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken – bei der Planung und v. a. Umsetzung der 89 Maßnahmen vor Ort einbezogen und genutzt wird? Berlin, den 26. Januar 2021 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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