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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umsetzung des Maßnahmenpakets des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus
(insgesamt 76 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
18.05.2021
Aktualisiert
04.03.2024
BT19/2673416.02.2021
Umsetzung des Maßnahmenpakets des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Filiz Polat, Dr. Irene Mihalic, Monika Lazar, Kai Gehring,
Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Dr. Janosch Dahmen,
Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Keul, Sven
Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Tabea Rößner, Dr. Manuela
Rottmann, Ulle Schauws, Stefan Schmidt, Charlotte Schneidewind-Hartnagel,
Margit Stumpp, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzung des Maßnahmenpakets des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung
von Rechtsextremismus und Rassismus
Nach dem rassistischen, rechtsterroristischen Anschlag in Hanau am 19.
Februar 2020 richtete die Bundesregierung den Kabinettsausschuss zur
Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ein und setzte damit eine zentrale
Forderung der (post-)migrantischen Organisationen und Initiativen des
Integrationsgipfels im Bundeskanzleramt am 2. März 2020 um. Der
Kabinettsausschuss hat es sich zur Aufgabe gemacht, „ein wirksames Maßnahmenpaket zu
erarbeiten, das langfristig darauf hinwirkt, eine Rechtsextremismus und
Rassismus freie und chancengerechte Gesellschaft – auch Einwanderungsgesellschaft
– im Einklang mit den Verfassungswerten zu schaffen“ (https://www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/bericht-breg-kabine
ttausschuss-rechtsextremismus.pdf;jsessionid=C810CEA681158EB6BE8D46B
509AA9891.2_cid287?__blob=publicationFile&v=2, S. 2).
Unter Berücksichtigung von Stellungnahmen von Vertreterinnen und Vertretern
der (post-)migrantischen Zivilgesellschaft sowie Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern erarbeitete der Kabinettsausschuss unter dem Vorsitz von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel einen Maßnahmenkatalog, der folgenden
vier Zielen dienen soll:
1. Stärkeres Bewusstsein für Rassismus als gesamtgesellschaftliches
Phänomen schaffen sowie verbesserte staatliche Strukturen im Bereich der
Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus; Stärkung der
Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Justiz, staatlichen und
zivilgesellschaftlichen Trägern sowie Verbesserung der empirischen Grundlagen;
2. Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus, Antisemitismus,
Muslimfeindlichkeit und alle anderen Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit in Regelstrukturen aller gesellschaftlichen Bereiche
ausbauen und stärken, auch im Netz; Weiterentwicklung der politischen
Bildung und Demokratiearbeit;
3. Ausbau der Unterstützung von Betroffenen von rassistischer
Diskriminierung und sozialem Umfeld; Wirksamer Opferschutz und Verbesserung von
nachhaltigen Strukturen der Rassismusbekämpfung;
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26734
19. Wahlperiode 16.02.2021
4. Anerkennung und Wertschätzung einer vielfältigen und chancengerechten
Gesellschaft und Stärkung gleicher Teilhabechancen von Menschen mit
Einwanderungsgeschichte
(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/202
0/bericht-breg-kabinettausschuss-rechtsextremismus.pdf;jsessionid=C810CEA
681158EB6BE8D46B509AA9891.2_cid287?__blob=publicationFile&v=2,
S. 22).
Die Bundesregierung hat außerdem in diesem Zusammenhang daran erinnert,
dass die bereits im „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus“ von 2017
festgelegten Ziele fortbestehen.
Am 25. November 2020 legte der Kabinettsausschuss einen
Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus mit 89
Maßnahmen vor. Von 2021 bis 2024 sollen 1 Mrd. Euro für die Umsetzung der
Maßnahmen bereitgestellt werden.
Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs muss sich an den oben genannten
Zielen messen lassen. Aus Sicht der fragestellenden Fraktion waren bisherige
Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rassismus, u. a. auch
der „Nationale Aktionsplan gegen Rassismus“, weder ausreichend noch
effektiv. Die Erwartungen an den Kabinettsausschuss, einen Paradigmenwechsel in
der deutschen Antirassismuspolitik einzuläuten, sind bislang nicht erfüllt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie und durch wen soll nach den Plänen der Bundesregierung die
Begleitung, das Monitoring und die Evaluation der Umsetzung des
Maßnahmenpakets erfolgen (bitte bezüglich verschiedener Maßnahmen aufschlüsseln
und soweit möglich mit zeitlichen Angaben versehen)?
2. Wird die Evaluation des Maßnahmenpakets durch eigene Institute bzw.
Bundesbehörden oder externe Institutionen erfolgen (bitte die jeweiligen
Institutionen nennen)?
3. Wird die Bundesregierung für die Umsetzung des Maßnahmenpakets ein
wirkungsorientiertes Monitoring- und Berichtssystem etablieren, wenn ja,
inwiefern, und bis wann, und wenn nein, warum nicht?
4. Welche konkreten Aufgaben wird das in Federführung des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) angekündigte Bundesinstitut
Qualitätssicherung ausüben, das programmübergreifend für die
„Etablierung dauerhafter Strukturen und Prozesse der Qualitätssicherung und
Wirkungssteigerung“ zuständig sein soll?
5. Was bedeutet die Arbeit des neuen Bundesinstituts Qualitätssicherung für
die bisherige wissenschaftliche Begleitung der im Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bestehenden
Förderprogramme zur Demokratiestärkung und der dort abgebildeten
zivilgesellschaftlichen Perspektiven?
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die fachlich seit Jahren
etablierten und nach hohen Qualitätsstandards arbeitenden Mobilen
Beratungsteams, inklusive ihres Bundesverbands Mobile Beratung, dauerhaft
verankert und in die weitere Qualitätssicherung einbezogen werden?
7. Wird die Bundesregierung eine Indikatoren-basierte Evaluation für die
Umsetzung vorsehen, und wenn nein, warum nicht?
8. Inwiefern wird die Bundesregierung eine aktive Begleitung des
Umsetzungsprozesses durch die (post-)migrantische Zivilgesellschaft
sicherstellen?
9. Inwiefern plant die Bundesregierung zur Abstimmung der Umsetzung des
Maßnahmenpakets mit den Bundesländern die Einrichtung einer Bund-
Länder-Arbeitsgruppe, oder sind andere Formate geplant, wenn ja,
welche?
10. Welche Bezüge sieht die Bundesregierung in ihrem Maßnahmenkatalog
hinsichtlich der fraktionsübergreifend beschlossenen Empfehlungen der
PUA zum NSU aus den Jahren 2013 und 2017?
11. Welche der 89 Maßnahmen verfolgen insbesondere das Ziel der
„Anerkennung und Würdigung einer vielfältigen und chancengerechten
Gesellschaft“ (bitte mit Begründung versehen)?
12. Welche Vorschläge der „Antirassismus-Agenda 2025“ der
Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht im Maßnahmenpaket berücksichtigt, und warum
nicht?
13. Für welche der 89 Maßnahmen ist ein neues Bundesgesetz geplant (bitte
Zeitplan und Bundesministeriumszuständigkeit angeben)?
14. Für welche der 89 Maßnahmen sind Änderungen in welchen bestehenden
Gesetzen oder durch zukünftige Gesetzesvorhaben geplant (bitte Zeitplan
und Bundesministeriumszuständigkeit angeben)?
15. Welcher Zeitplan besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Erarbeitung der in Maßnahme 52 angekündigten „Eckpunkte für ein Gesetz zur
Förderung der wehrhaften Demokratie“?
16. Inwiefern wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das „Gesetz zur
Förderung der wehrhaften Demokratie“ noch in dieser Legislaturperiode
dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird?
17. Inwiefern ist vorgesehen, in dem geplanten Gesetzentwurf „zur Förderung
der wehrhaften Demokratie“ die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit
zur Demokratiestärkung, gegen Rechtsextremismus, Rassismus,
Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Homo- und
Transfeindlichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und andere Formen
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als staatliche Daueraufgabe von
gesamtgesellschaftlicher Bedeutung festzuschreiben?
18. Wie soll der Gesetzentwurf „zur Förderung der wehrhaften Demokratie“
einen effizienten Einsatz staatlicher Fördermittel durch transparente und
nachvollziehbare Vorgaben für Qualitätskontrolle, Wirkungsevaluation und
finanzielle Rechenschaft sicherstellen?
19. Ist es der Bundesregierung ein Anliegen, dass Unabhängigkeit und
Innovationsfunktion zivilgesellschaftlichen Engagements erhalten bleiben bzw.
gestärkt werden und nicht kontraproduktiven staatlichen Vorgaben
unterworfen werden, so dass die geförderten Initiativen weiterhin nach eigenen
fachlichen Kriterien Probleme identifizieren, benennen und bearbeiten
können, und wenn ja, auf welche Weise wird dies mit dem geplanten
„Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie“ gewährleistet?
20. Wird die Bundesregierung in der Zielsetzung des Gesetzes „zur Förderung
der wehrhaften Demokratie“ den nach Ansicht der fragestellenden
Fraktion bislang zu wenig beleuchteten Zusammenhang zwischen weithin
anschlussfähigen Ideologien der Ungleichwertigkeit, parteiförmigen
Bewegungen und rechtsextrem bzw. antisemitisch motivierten Morden und
Anschlägen erläutern und damit zur besseren Sensibilisierung für diese
Gefahr sowohl in den staatlichen Behörden wie auch in der
Gesamtgesellschaft beitragen, und wenn nein, warum nicht?
21. Plant die Bundesregierung, den Entwurf eines Gesetzes „zur Förderung
der wehrhaften Demokratie“ in einem Online-Bürger
Innenbeteiligungsverfahren zur Diskussion zu stellen und für weitere Anregungen aus der
breiten Zivilgesellschaft zu öffnen, wenn ja, wie ist hierfür der Zeitplan, und
wenn nein, warum nicht?
22. Plant die Bundesregierung eine systematische Überprüfung sämtlicher
Bundesgesetze auf ihre rassistische und antisemitische Wirkung durch die
Ergänzung der Gesetzesfolgenabschätzung um eine diskriminierungsfreie
Rechtsfolgenprüfung, und welche konkreten Schritte sind hierfür seitens
der Bundesregierung geplant?
23. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Umsetzung der
89 Maßnahmen die Themen Intersektionalität und mehrdimensionale
Diskriminierungen berücksichtigt werden?
24. Welche der 89 Maßnahmen dienen gezielt der Bekämpfung von
a) Anti-Schwarzem Rassismus,
b) Anti-Asiatischem Rassismus,
c) Antiziganismus,
d) Antisemitismus,
e) Islam- und Muslimfeindlichkeit,
f) Rassismus und Sexismus,
g) Rassismus und Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit,
h) Rechtsextremismus?
25. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Forderung aus der
Zivilgesellschaft zur gezielten Bekämpfung einzelner Formen von
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (https://www.claim-allianz.de/aktuelles/
news/forderungen-an-den-kabinettsausschuss-zur-bekaempfung-von-recht
sextremismus-und-rassismus/; https://zentralrat.sintiundroma.de/erwartung
en-des-zentralrats-an-den-kabinettsausschuss-gegen-rechtsextremismus-un
d-rassismus/), und welche Schlüsse zieht sie hieraus?
26. Wie, in welcher Form und in welchem Zeitrahmen wird die
Bundesregierung den in Maßnahme 7 geplanten „Ausbau der interkulturellen und
diversitätsorientierten Öffnung des öffentlichen Dienstes“ vorantreiben?
a) Wie wird die „Überprüfung von Auswahlverfahren für den öffentlichen
Dienst“ konkret ausgestaltet werden?
b) Wie ist der Aufbau einer Diversitätsstrategie zur diversitätsorientierten
Öffnung der Verwaltung geplant, und welche Kriterien legt die
Bundesregierung für diese Diversitätsstrategie an?
c) Welche Bundesministerien und Bundesbehörden sind für den „Ausbau
der interkulturellen und diversitätsorientierten Öffnung des öffentlichen
Dienstes“ federführend oder koordinierend tätig?
27. Plant die Bundesregierung, zusätzliche Gleichstellungs- und
Antidiskriminierungsdaten in den Bundesbehörden zu erfassen?
a) Wenn ja, in welchen Bereichen, und hinsichtlich welcher
Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsdaten?
b) Wenn nein, warum nicht?
28. Wie beurteilt und berücksichtigt die Bundesregierung in ihren
Überlegungen insbesondere zur Umsetzung der Maßnahme 7 den
(wissenschaftlichen) Diskurs bzw. die Kritik an der statistischen Erfassung des
sogenannten Migrationshintergrunds (https://mediendienst-integration.de/artikel/alte
rnativen-zum-migrationshintergrund.html), und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
29. Aus welchen der 89 Maßnahmen leiten sich lediglich zeitlich befristete
Projektförderungen ab?
30. Welche der 89 Maßnahmen dienen der „Verbesserung der empirischen
Grundlagen“ (Ziel 1) und dem Erkenntnisgewinn über Rechtsextremismus,
Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
in Gesellschaft, Sicherheitsbehörden und Institutionen?
31. Welche dieser durch das Maßnahmenpaket geplanten Studien und
Forschungsvorhaben werden durch bundeseigene Forschungseinrichtungen
oder Behörden umgesetzt, und welche durch universitäre oder
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (bitte nach einzelnen Maßnahmen
differenzieren sowie jeweilige Laufzeit angeben)?
32. Welche bundeseigenen Forschungseinrichtungen werden oder welche
Bundesbehörde wird in welchem Zeitraum die in Maßnahme 14 angekündigte
„Forschungsförderung im Bereich Islam-/Muslimfeindlichkeit“ umsetzen,
und wie viele finanzielle Mittel sind dafür im Bundeshaushalt 2021
vorgesehen (bitte den Einzelplan und die Titelgruppe angeben)?
33. Welche bundeseigenen Forschungseinrichtungen oder welche
Bundesbehörden werden in welchem Zeitraum die in Maßnahme 67 angekündigte
„Stärkung der Forschung zu Rechtsextremismus, Rassismus,
Antisemitismus und weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (z. B.
Antiziganismus)“ umsetzen?
a) Wie viele finanzielle Mittel sind dafür im Bundeshaushalt 2021
vorgesehen (bitte den Einzelplan und die Titelgruppe angeben)?
b) An welchen Universitäten, Hochschulen und in welchen
Forschungsprojekten wird aktuell bereits zur historischen und zeitgeschichtlichen
Aufarbeitung der Entstehung von Rechtsextremismus, Rassismus und
den verschiedenen Ausprägungen des heutigen Antisemitismus
geforscht?
34. Welche weiteren Studien und Forschungsvorhaben zu welchen
Themenkomplexen und Fragestellungen sind darüber hinaus geplant (bitte nach
jeweiligen Maßnahmen einschließlich Laufzeit und dafür zur Verfügung
stehenden Mitteln aufschlüsseln)?
35. Durch welche Maßnahmen wird in den vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Begabtenförderungswerken
sichergestellt, dass Menschen, die von Rassismus betroffen sind, People of
Color und Schwarze Menschen, angemessen und im besten Fall
entsprechend ihres Anteils in der Bevölkerung gefördert werden (bitte nach
Begabtenförderungswerk, Höhe der Fördermittel, Gruppen – People of Color,
Schwarze Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund – sowie den
konkreten Maßnahmen aufschlüsseln)?
36. Welche quantitativen und qualitativen Angaben liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung den Begabtenförderungswerken über die Anzahl der
geförderten Studierenden vor, die von rassistischer Diskriminierung
betroffen sind (bitte nach Begabtenförderungswerk, Anzahl der Bewerbungen,
Anzahl geförderter Studierender je Gruppen – People of Color, Schwarze
Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund – aufschlüsseln)?
37. Inwiefern stellt in dem von der Bundesregierung im angekündigten
Forschungsprojekt „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von
Polizeivollzugsbeamten – MEGAVO“ die Frage nach strukturellem und
institutionellem Rassismus, also der Produktion und Reproduktion von
Rassismus in ihren Normen und Praktiken, innerhalb der Polizei einen
Untersuchungsgegenstand dar?
a) Wie werden im Rahmen des Forschungsprojekts bestehende
Maßnahmen zur Prävention von Rechtsextremismus, Rassismus und
Antisemitismus in der Bundespolizei evaluiert, und welche Maßnahmen gibt es
bereits?
b) Wie plant die Bundesregierung, im Rahmen des Forschungsprojekts
Kriterien zu identifizieren, „wie der Grundsatz der Nulltoleranz
gegenüber Antisemitismus, Rechtsextremismus und Rassismus innerhalb der
Polizei gelebt wird“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/download
s/DE/veroeffentlichungen/2020/projektskizze-megavo.pdf?__blob=pub
licationFile&v=3, S. 4), und wie lauten diese Kriterien?
c) Wird, auch aufgrund der Vielzahl der rechtsextremen Vorfälle in
Polizeibehörden, die Untersuchung von rechtsextremen und
verfassungsfeindlichen Einstellungsmustern bei dem Studiendesign berücksichtigt,
und wenn ja, in welcher Form?
Falls nein, womit wird dies begründet?
d) Wird die Teilnahme an der Online-Befragung für alle Polizistinnen und
Polizisten bzw. für per Zufall ausgewählte Gruppen verpflichtend sein,
und falls nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, ein
repräsentatives Ergebnis zu erhalten?
38. Wird seitens der Bundesregierung grundsätzlich anerkannt, dass es
institutionellen Rassismus in den Bundesbehörden gibt (https://www.amnesty.de/
2016/9/7/behoerden-leugnen-institutionellen-rassismus-deutschland) (bitte
begründen)?
39. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher gegen institutionellen
Rassismus in Bundesbehörden, insbesondere in Sicherheitsbehörden,
ergriffen?
40. Welche der 89 Maßnahmen richten sich im Besonderen auf die
Bekämpfung von intentionellem Antisemitismus und Antiziganismus, und welche
Bundesbehörden werden dabei inwiefern adressiert?
41. Hat die Bundesregierung Kenntnis über antiziganistische
Ermittlungsansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden aktuell oder aus der
Vergangenheit (bitte Beispiele und betroffene Behörden bzw. Dienststellen nennen),
und welche Maßnahmen hat sie hierzu ergriffen, und wie wurden diese im
Maßnahmenkatalog berücksichtigt?
42. Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung mit Blick auf die
„Institutionalisierung bzw. Stärkung des fachlichen Austauschs und der
Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Sicherheitsbehörden“
(Maßnahme 16) in Bezug auf die Schaffung eines vertrauensbildenden
Austauschformats zwischen Sicherheitsbehörden und der
Rechtsextremismusprävention, abgesehen von der jährlichen Fachtagung?
Sind die bisher u. a. vom Bundesverband Mobile Beratung und der
Bundeszentrale für politische Bildung durchgeführten modellhaften
Weiterbildungen in diesem Bereich Teil dieser Planungen?
Wenn nein, warum nicht?
43. Inwiefern findet bereits aktuell, insbesondere angesichts der radikalen
Entwicklung der QAnon-Bewegung, ein Austausch zwischen
Sicherheitsbehörden und Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft und
Wissenschaft im Bereich der Rechtsextremismusforschung, insbesondere im
Bereich der Online-Vernetzung, statt, und in welchen Formaten?
44. Welche über den in Maßnahme 10 angekündigten Unabhängigen
Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) hinausgehenden Maßnahmen plant
die Bundesregierung, um strukturelle Islam- und Muslimfeindlichkeit zu
bekämpfen, und wenn keine weiteren Maßnahmen geplant sind, warum
nicht?
45. Wann ist die Veröffentlichung des Berichts des Unabhängigen
Expertenkreises Muslimfeindlichkeit (UEM) geplant?
46. Welche der 89 Maßnahmen werden als Kampagnen umgesetzt, um ein
„stärkeres Bewusstsein für Rassismus als gesamtgesellschaftliches
Phänomen“ (Ziel 1) zu schaffen (bitte Zeitplan und Umfang angeben)?
47. Welche Projekte werden inwiefern aktuell und zukünftig zum Thema
Antifeminismus und Rechtsextremismus, angekündigt in Maßnahme 53,
gefördert (bitte Zeitplan und Umfang angeben)?
48. Hält die Bundesregierung eine Novellierung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) grundsätzlich für erforderlich, und wenn ja, aus
welchen Gründen, und wo sieht sie die größten Lücken im
Antidiskriminierungsrecht?
49. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen
eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes?
50. Plant die Bundesregierung eine Evaluation der aktuellen Struktur der
Antidiskriminierungsberatungsstellen (bitte Zeitplan und Umfang ausführen)?
51. Warum ist im Maßnahmenpaket keine personelle, finanzielle und
strukturelle Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
vorgesehen?
52. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, die ADS zu einer
obersten Bundesbehörde aufzuwerten, und wenn nein, warum nicht?
53. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen ein
Partizipations- und Teilhabegesetz, um eine rechtliche Gleichbehandlung,
demokratische Teilhabe und Beteiligung von Menschen mit und ohne
Einwanderungsgeschichte gesetzlich zu verankern, und wieso hat sie diese
zentrale Forderung aus der Zivilgesellschaft (https://bundeskonferenz-m
o.de/wp-content/uploads/2020/08/200831_Antirassismus-Agenda-2025_B
KMO.pdf) im Maßnahmenkatalog nicht berücksichtigt?
54. Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der
Bundesverwaltung bzw. in den Bundesbehörden aktuell, und strebt die
Bundesregierung an, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund
in der Bundesverwaltung zu erhöhen, und wenn ja, wie, und in welcher
Form (gesetzliche Verankerung von Zielgrößen, Anteilen oder Quoten)?
55. Ist die Bundesregierung diesbezüglich auch für rechtsverbindliche
Regelungen für Bundesbehörden offen, und wenn ja, wie könnte eine solche
Ausgestaltung erfolgen?
56. Warum wurde die bereits angekündigte Einrichtung der Stelle eines bzw.
einer Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für die
Bekämpfung von Rassismus (https://www.dw.com/de/regierung-gegen-rassismus-r
asse-und-rechte/a-55359715) nicht in das Maßnahmenpaket
aufgenommen?
a) Warum soll der bzw. die Unabhängige Beauftragte der
Bundesregierung für die Bekämpfung von Rassismus (https://www.dw.com/de/regi
erung-gegen-rassismus-rasse-und-rechte/a-55359715) erst im Jahr
2022 eingesetzt werden?
b) Werden für die Einsetzung eines bzw. einer solchen Beauftragten
entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen, und wenn ja, wann, und
durch wen?
c) Wie sollen nach den Plänen der Bundesregierung die Aufgaben
zwischen den unterschiedlichen Beauftragten (Antisemitismusbeauftragte,
Integrationsbeauftragte etc.) aufgeteilt und ausgestaltet werden?
57. Welche Betroffenen können in Zukunft von der in Maßnahme 39
angekündigten „Ausweitung der Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten
und extremistischer Übergriffe auf materielle Schäden“
Entschädigungsleistungen profitieren, und in welchem Umfang?
58. Wie beurteilt die Bundesregierung die zentrale Forderung der
„Antirassismus-Agenda 2025“ der BKMO, einen Partizipationsrat als gesetzlich
verankertes unabhängiges Gremium mit Vertretern und Vertreterinnen aus
der (post-)migrantischen Zivilgesellschaft sowie Wissenschaft, analog zum
Deutschen Ethikrat, einzusetzen, und wieso wurde diese Forderung im
Maßnahmenkatalog nicht aufgenommen?
59. Wann, durch wen und in welcher Besetzung wird der in Maßnahme 78
angekündigte Expertenrat „Integration und Vielfalt“ eingesetzt?
60. Wird der Expertenrat u. a. zur Begleitung der Umsetzung des
Maßnahmenkatalogs eingesetzt, und wenn nein, warum nicht?
61. Wann, durch welche Abteilung und in welcher Besetzung wird der in
Maßnahme 15 angekündigte „Beirat zur Förderung der wehrhaften Demokratie
und gegen Extremismus und Rassismus“ unter der Leitung des BMI
eingesetzt?
a) Werden dem Beirat Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft
angehören?
Wenn ja, wie viele, und von welchen Initiativen?
Wenn nein, warum nicht?
b) Ist in dem Beirat eine bundesministeriumsübergreifende
Zusammenarbeit, insbesondere mit fachkundigen Vertreterinnen und Vertretern aus
dem BMFSFJ (Bundesprogramm „Demokratie leben!“), geplant?
Wenn ja, wie wird diese gestaltet?
62. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung eines kommunalen
Wahlrechts für Drittstaatsangehörige, inwiefern ist die Bundesregierung
dazu im Austausch mit den Regierungen der Bundesländer, und wenn
nein, warum nicht?
63. Wie werden sich die angekündigten finanziellen Mittel von 1 Mrd. Euro
für 2021 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung auf die 89
Maßnahmen im Finanzplan des Bundes verteilen (bitte die jeweiligen
Aufgabenbereiche und die Höhe des Ansatzes für die einzelnen Maßnahmen
angeben)?
64. Wie viele der Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro sind im Bundeshaushalt
2021 für den Maßnahmenkatalog eingeplant (bitte nach Einzelplan,
Titelgruppe, Mittelansatz und Zweckbestimmung aufschlüsseln und nach
Maßnahmen differenzieren)?
65. Wie viele der angekündigten Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro sind für das
Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ zusätzlich in den nächsten vier
Jahren vorgesehen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
66. Wie hat sich der Mittelansatz zum Bundesprogramm „Demokratie Leben!“
im Bundeshaushalt 2021 gegenüber 2020 verändert?
67. Für welche der 89 Maßnahmen sind die von der Bundesregierung dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die
Bereinigungssitzung zum Haushalt 2021 am 21. November 2020 vorgeschlagenen
150 Mio. Euro (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kabinett-re
chtsextremismus-1819828) vorgesehen, und in welcher Höhe (bitte nach
Einzelplan, Titelgruppe und unter Angabe des Mittelansatz für die
einzelnen Maßnahmen differenzieren)?
68. Wie viele von diesen eingeplanten Mitteln in Höhe von 150 Mio. Euro
kompensieren Kürzungen zum Bundeshaushaltsentwurf 2021, zum
Bundeshaushalt 2020 und 2019, und welche Maßnahmen betrifft das (bitte
nach Einzelplan, Titelgruppe und unter Angabe der Veränderung der Mittel
für die einzelnen Maßnahmen differenzieren)?
69. Welche zusätzlichen Planstellen sind zur Umsetzung des
Maßnahmenpakets insgesamt in welchen Bundesbehörden eingeplant (bitte jeweils nach
Einzelplänen differenzieren)?
70. Über welche zusätzlichen Mittel und Personalstellen soll nach Kenntnis
der Bundesregierung die Bundeszentrale für politische Bildung für die
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs verfügen?
71. Welche der 89 Maßnahmen werden durch die Bundeszentrale für
politische Bildung umgesetzt (nach einzelnen Maßnahmen und Zeithorizont
differenzieren)?
72. Wird bei der Einstellung von zusätzlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern Maßnahme 7 des Kataloges berücksichtigt („Rekrutierung von mehr
Menschen mit Migrationshintergrund für den öffentlichen Dienst“), und
wenn ja, in welcher Form?
73. Welche politische Bilanz zieht die Bundesregierung für die EU-
Ratspräsidentschaft in Bezug auf den Maßnahmenkatalog?
74. Welche weiteren Planungen gibt es seitens der Bundesregierung zur
Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus 2020 bis 2025, und wie
bewertet die Bundesregierung die Vorhaben der Kommission und der
Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen (https://ec.europa.eu/info/sit
es/info/files/stepping_up_action_for_a_union_of_equality_-_factsheet_e
n.pdf) in Bezug auf die
a) Durchsetzung eines Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, auch unter Einsatz von
Vertragsverletzungsverfahren?
b) Schulungen und den Austausch von Best-Practice-Modellen auf EU-
Ebene, um diskriminierende Einstellungen bei der Strafverfolgung zu
verhindern?
c) Erhebung von Daten über Einstellungen von Beamtinnen und Beamten
in den Polizei- und Sicherheitsbehörden gegenüber Minderheiten?
75. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die „Einrichtung einer
Struktur zur bundesweiten Umfeldberatung rechtsextremistisch
radikalisierter Personen“ keine konkurrierenden Doppelstrukturen zu den
Angeboten Mobiler Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und
zivilgesellschaftlichen Distanzierungs- und Ausstiegsberatungsstellen geschaffen
werden (Maßnahme 16)?
76. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bereits vorhandene
zivilgesellschaftliche Expertise aus geförderten Strukturen – etwa den zentralen
Beratungsstrukturen Mobiler Beratung, Betroffenenberatung und
Ausstiegsberatung sowie den Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken – bei
der Planung und v. a. Umsetzung der 89 Maßnahmen vor Ort einbezogen
und genutzt wird?
Berlin, den 26. Januar 2021
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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