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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vorgehen der Bundesregierung beim Steuerbare- Verbrauchseinrichtungen-Gesetz

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

03.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2672916.02.2021

Vorgehen der Bundesregierung beim Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz

der Abgeordneten Sandra Weeser, Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach zweijähriger Ausarbeitung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 22. Dezember 2020 den Entwurf eines sog. Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes (SteuVerG) veröffentlicht und am 23. Dezember 2020 in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Damit wollte die Bundesregierung u. a. ein Vorhaben aus ihrem Masterplan Ladeinfrastruktur vom 18. November 2019 umsetzen, in dem es heißt: „Das BMWi hat Diskussionspunkte für eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens auf Basis von § 14a EnWG [Energiewirtschaftsgesetz] erstellt, die in einem offenen Stakeholder-Prozess diskutiert werden. Einen Entwurf für eine eventuell erforderliche Rechtssetzung wird das BMWi im Laufe des Jahres 2020 vorlegen.“ (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/masterplan-ladeinfrastruktur.pdf?__blob=publicationFile, S. 11).

Mit dem Gesetzentwurf sollte den Stromverteilnetzbetreibern ermöglicht werden, neue steuerbare Verbraucher wie E-Ladestationen, Wärmepumpen und Batteriespeicher zeitweise in ihrer Leistung zu drosseln, um Überlastung zu verhindern und zu teurem Netzausbau vorzubeugen. Um von dieser sog. Spitzenglättung, die den Netzbetreibern eine Abschaltung des Stroms bei den Verbrauchern von bis zu zwei vollen Stunden am Tag ermöglicht hätte, ausgenommen zu werden, sollten diese ein Extra-Netzentgelt bezahlen. Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen von Verbänden endete am 15. Januar 2021. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf zurückgezogen und von der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie genommen. Zwei Tage später erklärte das BMWi als Reaktion auf Berichterstattung in der „Welt am Sonntag“ (https://www.welt.de/wirtschaft/article224522826/Zwangs-Ladepausen-fuer-E-Autos-Altmaier-hat-es-sich-anders-ueberlegt.html), dass es sich um einen Entwurf der Arbeitsebene handele, der „nicht die Billigung des Ministers gefunden“ habe (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/01/20210117-berichterstattung-welt-am-sonntag-laden-von-e-autos.html). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verkündete weiter, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier persönlich „in den kommenden Tagen diesbezüglich sowohl mit den Fahrzeugherstellern als auch mit den Netzbetreibern Gespräche führen und danach einen neuen Vorschlag vorlegen“ würde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, den Referentenentwurf zu einem so späten Zeitpunkt des Verfahrens noch zurückzuziehen?

2

War die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf bereits abgeschlossen?

Wenn nein, welche Bedenken aus welchem Bundesministerium bestanden zu dem Gesetzentwurf?

3

Ist es üblich, Gesetzentwürfe, die noch keine Billigung des Bundesministers erfahren haben, zu veröffentlichen und in die Länder- und Verbändeanhörung zu geben?

Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgang?

4

Sind der Bundesregierung weitere Fälle in dieser Legislaturperiode bekannt, in denen ein Referentenentwurf erst nach Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung zurückgezogen wurde?

5

Welche der von den Ländern und Verbänden eingereichten Stellungnahmen war aus Sicht der Bundesregierung ausschlaggebend für die Entscheidung, den Gesetzentwurf zurückzuziehen?

6

Warum hat die Bundesregierung in den zwei Jahren der Erarbeitung des Gesetzentwurfs nicht diejenigen inhaltlichen Bedenken ausräumen können, die sie letztendlich zum Zurückziehen des Entwurfs veranlasst haben?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, den angekündigten neuen Entwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen, und wenn ja, bis wann?

8

Ist zu dem neuen Entwurf eine erneute Länder- und Verbändeanhörung geplant?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne Regelungen aus dem zurückgezogenen Gesetzentwurf ggf. in anderen Gesetzentwürfen zu regeln bzw. entsprechende Formulierungshilfen für andere, laufende Gesetzgebungsverfahren zu beschließen?

10

Welche Gespräche mit welchen Verbänden oder anderen Interessengruppen hat der Bundesminister persönlich bzw. die Arbeitsebene seit dem 17. Januar 2021 zum Sachverhalt geführt, und welche Gespräche sind noch geplant?

11

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie waren an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs in der zweijährigen Erarbeitungszeit beteiligt?

12

Welche Gutachten zu welchen jeweiligen Kosten wurden von der Bundesregierung im Kontext der Erarbeitung des Gesetzentwurfs in Auftrag gegeben, und wann werden diese, sofern noch nicht geschehen, veröffentlicht?

13

Wie viele Workshops oder andere Treffen mit Verbänden und weiteren Interessenvertretern wurden im Kontext der Erarbeitung des Gesetzentwurfs durchgeführt (bitte nach Termin und Teilnehmern aufschlüsseln)?

14

Welche unterschiedlichen Ansätze zur Spitzenglättung im Stromnetz sind der Bundesregierung bekannt?

15

Welche Marktakteure sind bei den unterschiedlichen Ansätzen betroffen?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Einführung einer Spitzenglättung im Stromnetz auf die Versorgungssicherheit und Akzeptanz in der Bevölkerung?

17

Sind der Bundesregierung Analysen bekannt, welche die Einführung einer Spitzenglättung im Stromnetz mit Instrumenten im Bereich Netzausbau oder Stromspeichern gegenüberstellt?

18

Benötigt die Netzentgeltsystematik in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung eine weitere Komponente, oder sollte die bestehende Systematik vereinfacht werden?

19

Welche Ansätze zum Datenschutz beabsichtigt die Bundesregierung bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu beachten?

20

Sind Regelungen in der Datenstrategie der Bundesregierung zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen enthalten?

21

Welche Flexibilitätsinstrumente im Energiebereich sind der Bundesregierung bekannt?

22

Wie schätzt die Bundesregierung das Flexibilitätspotenzial von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Vergleich zu anderen Flexibilitätsinstrumenten im Energiebereich ein?

Berlin, den 10. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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