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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der deutschen und europäischen Wasserstoffstrategien

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

02.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2673216.02.2021

Umsetzung der deutschen und europäischen Wasserstoffstrategien

der Abgeordneten Michael Theurer, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 10. Juni 2020 hat die Bundesregierung ihre Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) beschlossen (Bundestagsdrucksache 19/20363). Einen Monat später hat die Europäische Kommission eine „Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa“ (https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/hydrogen_strategy.pdf) vorgelegt. Im Dezember hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) beschlossen und darin Maßnahmen zur Förderung der Wasserstoffwirtschaft mit konkreten Haushaltsmitteln hinterlegt (vgl. S. 22 ff. unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2021-01-13-deutscher-aufbau-und-resilienzplan.pdf?__blob=publicationFile&v=9). Demnach sind u. a. 1,5 Mrd. Euro für deutsch-französische Wasserstoffprojekte im Rahmen eines Important Project of Common Interest (IPCEI) vorgesehen. Dazu hat die Bundesregierung ein Interessenbekundungsverfahren gestartet (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/ipcei-verfahren-wasserstoff.html). Darüber hinaus plant die Bundesregierung laut Medienberichten ein Stiftungsmodell für den Import grünen Wasserstoffs (vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiepolitik-wie-deutschland-sich-den-zugriff-auf-gruenen-wasserstoff-sichern-will/26628702.html?ticket=ST-4827887-uqM5n1dFPJA5XN3F5lgq-ap1, https://background.tagesspiegel.de/energie-klima/stiftung-soll-wasserstoffimport-organisieren). Die Bundesregierung hat die Planungen für solch eine Stiftung bestätigt (vgl. Plenarprotokoll 19/205, S. 25804).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche Maßnahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung bereits umgesetzt?

2

Bei welchen Maßnahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie läuft die Umsetzung derzeit, und bis wann soll sie abgeschlossen werden?

3

Bei welchen Maßnahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Umsetzung noch nicht begonnen, und warum nicht?

Bis wann soll die Umsetzung beginnen?

4

Wie oft hat der Nationale Wasserstoffrat bislang getagt, welche Themen wurden jeweils besprochen, und welche Beschlüsse o. Ä. wurden gefasst?

5

Wie viele Sitzungen des Nationalen Wasserstoffrats sind bis zum Ende der Legislaturperiode noch geplant, und welche Themen stehen auf der Agenda?

6

Welche Beteiligungsformate wie Branchendialoge o. Ä. hat die Bundesregierung bislang zur Umsetzung der Wasserstoffstrategien gestartet, wer sind die Teilnehmer, und inwiefern wurden dabei Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie von Start-ups berücksichtigt (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/20916)?

7

Wo wurde die Leitstelle Wasserstoff angesiedelt, wie viele Planstellen mit welcher Besoldungsstufe sind dafür vorgesehen, und sollen diese Stellen zusätzlich geschaffen oder durch Umwidmung bestehender Stellen besetzt werden (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/20916)?

8

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Wasserstoffstrategien bzw. Wasserstoffinitiativen erarbeitet, und welche Förderprogramme auf Länderebene sind der Bundesregierung im Bereich Wasserstoff bekannt?

9

Wie erfolgt die Koordination der Wasserstoffinitiativen der Länder (und ggf. Kommunen), der Bundesregierung und der Europäischen Union?

10

Auf welche Weise plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag in die Umsetzung der Nationalen und europäischen Wasserstoffstrategie einzubeziehen?

11

Welche Haushaltsmittel sind zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie im aktuellen Haushaltsjahr vorgesehen, wie verteilen sich diese auf die einzelnen Ressorts und Haushaltstitel?

12

Wie hoch ist insgesamt die Summe aller Haushaltsmittel, mit der die Maßnahmen aus der Wasserstoffstrategie in den einzelnen Jahren bis 2023 hinterlegt sind (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/20916)?

13

Wie teilen sich diese Mittel auf bereits bestehende und neu zu schaffende, zusätzliche bzw. auf die Aufstockung bestehender Programme auf (bitte getrennt nach Ressorts auflisten, vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/20916)?

14

Welche konkreten Haushaltstitel sind für die Maßnahmen der Wasserstoffstrategie vorgesehen (bitte nach Einzelplänen bzw. zugeordneten Ressorts auflisten, vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/20916)?

15

Werden die im Entwurf DARP vorgesehenen 1,5 Mrd. Euro für deutschfranzösische Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI allein von Deutschland aufgebracht, auf welche Haushaltsjahre und Ressorts verteilt sich diese Summe, und welche Fördersumme plant die französische Regierung, zu den gemeinsamen Vorhaben beizutragen?

16

Wie ist der Stand der Gespräche mit der Europäischen Kommission zu den wasserstoff-bezogenen Maßnahmen im DARP insbesondere hinsichtlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Förderprojekte?

17

Wie ist der weitere Zeitplan für mögliche IPCEI-Projekte im Bereich Wasserstoff?

18

Wie ist der Planungsstand hinsichtlich einer Stiftung zur Umsetzung des Förderprogramms „H2 Global“ innerhalb der Bundesregierung, und mit welchen Haushaltsmitteln des Bundes soll die Stiftung für welchen Zeitraum ausgestattet werden?

19

Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für das Modell einer Stiftung bürgerlichen Rechts (ggf. als Verbrauchsstiftung nach § 80 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB)?

20

Inwiefern möchte die Bundesregierung die parlamentarische Kontrolle einer solchen Stiftung durch den Deutschen Bundestag gewährleisten?

21

Welche Fördermöglichkeiten für Brennstoffzellenanwendungen existieren bzw. sind geplant?

22

Welche Fördermöglichkeiten zur Nutzung von Wasserstoff als Brennstoff in der Küsten- und Seeschifffahrt sind von der Bundesregierung konkret geplant (bitte spezifizieren – Höhe, Zeitraum, verantwortliches Bundesministerium bzw. Haushaltstitel), und an welche Bedingungen sind diese geknüpft?

23

Sofern bisher keine konkreten Pläne existieren, welche Unterstützungen sind in den nächsten drei Jahren möglich, und wie sind diese konkret umsetzbar (z. B. Fördergelder Infrastruktur Hafen, Anwendung durch Reedereien, steuerliche Sonderbehandlung, Ordnungsrecht bzw. Verbote)?

24

Bis wann wird die Bundesregierung eine Rechtsverordnung nach § 93 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2021 zu Anforderungen an grünen Wasserstoff vorlegen?

25

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Unternehmen bereits vorher ausreichende Rechtssicherheit für Investitionen in Anlagen zur Herstellung grünen Wasserstoffs haben?

26

Warum sind die Anforderungen an Strom aus erneuerbaren Quellen im EEG und im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterschiedlich geregelt (vgl. z. B. § 79 EEG 2021 und § 37a Absatz 5 BImSchG), und plant die Bundesregierung, dies zu vereinheitlichen?

27

Welche Zielkonflikte sieht die Bundesregierung hinsichtlich einer nationalen und europäischen Definition von grünem Strom, und wie möchte sie diese auflösen?

28

Welche Zielkonflikte sieht die Bundesregierung hinsichtlich der erneuerbare-Energien-Ziele für den Strom- und den Kraftstoffsektor, und wie möchte sie diese auflösen?

29

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der derzeitige Rechtsrahmen ausreichenden Anreize für die Erzeugung erneuerbaren Stroms außerhalb des EEG bietet, der somit nicht unter das Doppelvermarktungsverbot gemäß § 80 EEG fällt und somit für die Erzeugung grünen Wasserstoffs genutzt werden kann?

30

Ist der zusätzliche Strombedarf für die Erzeugung grünen Wasserstoffs bei dem für die Zielerreichung gemäß EEG 2021 angenommenen Strombedarf von 580 TWh im Jahr 2030 bereits berücksichtigt?

Berlin, den 10. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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