[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michel Brandt, Christine Buchholz,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26746 –
Menschenrechtliche Lage geflüchteter Menschen in der Republik Zypern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Migrationsgeschehen rund um Zypern findet nach Ansicht der
Fragestellenden bisher im europäischen Diskurs wenig Beachtung, obgleich die
Republik Zypern zuletzt pro Kopf im EU-Vergleich die meisten Asylanträge zu
bearbeiten hat. 3,8 Prozent der zyprischen Bevölkerung sind Asylbewerberinnen
und Asylbewerber oder bereits anerkannte Geflüchtete (
https://www.spiege
l.de/politik/ausland/fluechtlinge-in-zypern-das-schlupfloch-a-74f5b21d-1a86-
43e7-9619-8f6832a816c7). 2020 haben 4 378 Personen in der Republik
Zypern einen Asylantrag gestellt (
https://www.unhcr.org/cy/wp-content/uploa
ds/sites/41/2020/10/Cyprus_Fact_Sheet_2020_09.pdf). Mit der Bearbeitung
der Anträge kommen die Behörden kaum hinterher, fast 20 000 Anträge sind
noch in Bearbeitung (
https://www.unhcr.org/cy/wp-content/uploads/sites/41/2
020/10/Cyprus_Fact_Sheet_2020_09.pdf). Die durchschnittliche
Bearbeitungszeit ist sehr lang, viele Menschen warten fünf Jahre lang auf das
Ergebnis (
https://www.dw.com/de/asyl-endstation-zypern/a-50354848).
Die Seeroute von Libanon und Syrien nach Zypern gewinnt wieder
zunehmend an Bedeutung. Bis Ende August 2020 waren 985 Personen auf dieser
Route eingereist (
https://data2.unhcr.org/en/situations/mediterranean).
Ähnlich wie in der Ägäis und dem zentralen Mittelmeer ist die Überquerung des
Meeres für fliehende Menschen mit erheblichen Risiken für Gesundheit und
Leben verbunden, immer wieder sterben Menschen bei der Überfahrt (https://
missingmigrants.iom.int/region/mediterranean=). Dabei gehen Zypern und
auch der Libanon zunehmend hart gegen fliehende Menschen vor. Die
Hilfsorganisation Human Rights Watch berichtet von zahlreichen sogenannten
Pushbacks, also illegalen Zurückweisungen ohne Prüfung des Asylantrags.
Demnach wurden allein Anfang September 2020 230 Menschen an der
Einreise gehindert und zurückgedrängt (
https://www.hrw.org/news/2020/09/29/cy
prus-asylum-seekers-summarily-returned). Bei den Pushbacks wird Berichten
zufolge massive Gewalt angewendet und das Leben der Menschen in Gefahr
gebracht. Boote werden mit riskanten Manövern durch Schiffe der
Küstenwache abgedrängt, Menschen geschlagen und gefesselt. Auch kommt es
offenbar zu illegalen Abschiebungen bzw. Pushbacks von Menschen, die bereits
auf der Insel angekommen waren (
https://www.hrw.org/news/2020/09/29/cypr
us-asylum-seekers-summarily-returned). Laut einem Bericht der „NZZ“
wurden offenbar auch fliehende Menschen, die von Schiffen der im Libanon
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28250
19. Wahlperiode 06.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
agierenden UN-Mission UNIFIL gerettet oder aufgegriffen wurden, direkt in
den Libanon zurückgebracht, ohne ihnen die Möglichkeit zu gewähren, in
Zypern einen Asylantrag zu stellen (
https://www.nzz.ch/international/libanon-ver
zweifelte-buerger-fliehen-nach-zypern-ld.1578451). An der UN-Mission ist
auch die deutsche Bundeswehr im maritimen Einsatzverband beteiligt (https://
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/libanon-node/unterstuetzu
ng-unifil-libanon/2340834).
Der in einer tiefen Krise festsitzende Libanon kann nach Ansicht der
Fragestellenden jedoch nicht ohne weiteres als „Place of safety“ im Sinne des
Völkerrechts verstanden werden, da zum einen sehr viele Menschen aufgrund der
schweren wirtschaftliche Krise ihre Existenzgrundlage verloren haben und
zum anderen vor allem nach den verheerenden Explosionen im Hafen von
Beirut Anfang August 2020, bei denen über 200 Menschen getötet und
tausende verletzt wurden, immer mehr Menschen im Libanon um ihr Leben
fürchten (
https://www.freitag.de/autoren/the-guardian/alle-wollen-weg).
Erreichen Menschen die Republik Zypern, meist auf dem Seeweg oder häufig
auch mit Studentenvisa für den türkischen Teil der Insel und anschließender
Einreise über die Landgrenze (
https://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtli
nge-in-zypern-das-schlupfloch-a-74f5b21d-1a86-43e7-9619-8f6832a816c7),
so sind sie häufig über Jahre extrem prekären Lebensbedingungen und
Perspektivlosigkeit ausgesetzt. Neben einem Lager für die Erstaufnahme gibt es
nur ein weiteres Flüchtlingslager auf Zypern, viele Menschen rutschen
deshalb in die Obdachlosigkeit ab. Sie haben keine Aussicht auf Arbeit, kaum
finanzielle Unterstützung und leiden teilweise Hunger (
https://www.deutschla
ndfunk.de/von-der-tuerkei-in-die-eu-immer-mehr-fluechtlinge-landen.795.de.
html?dram:article_id=473395,
https://www.dw.com/de/asyl-endstation-zyper
n/a-50354848). Sind die Asylanträge nach Jahren des Wartens endlich
bearbeitet, droht vielen der Menschen die Abschiebung in ihre Herkunftsländer.
Im Jahr 2020 führten 43,8 Prozent der Asylverfahren zu subsidiärem Schutz
oder Flüchtlingsschutz (
https://www.unhcr.org/cy/wp-content/uploads/sites/4
1/2020/10/2002-end-August-2020-stats.pdf=).
Die Republik Zypern hat aufgrund der schwierigen Situation wiederholt die
anderen EU-Staaten um Unterstützung und Aufnahme von Menschen gebeten,
bisher erfolglos (
https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-08/einwanderung-z
ypern-schutzsuchende-hilfegesuch-uebernahme-eu). Auch der
Bundesregierung kommt nach Ansicht der Fragestellenden die Verantwortung zu, den
Willen der Länder nach der Aufnahme von geflüchteten Menschen umzusetzen.
Nach Ansicht der Fragestellenden wird am Beispiel Zypern sichtbar, wie sehr
die Haltung der EU und auch der Bundesregierung gegenüber den mit hohen
Ankunftszahlen konfrontierten Mittelmeeranrainerstaaten dem Postulat der
„europäischen Solidarität“ widerspricht. Der Bundesregierung trägt nach
Ansicht der Fragestellenden eine Mitverantwortung für die Aufnahme
schutzsuchender Menschen, die es nach Zypern schaffen.
1. Wie viele Asylanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Republik Zypern seit 2010 gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Republik Zypern verzeichnet in den zurückliegenden Jahren eine steigende
Zahl von Asylanträgen. Etwa 40 Prozent der Asylanträge stammen von
Menschen, die sich zuvor legal in Zypern aufgehalten haben, beispielsweise
Hausangestellte, Studierende oder Landarbeiter.
Nach Angaben der Regierung der Republik Zypern wurden seit 2010 bis 2020
insgesamt 47.520 Erstanträge gestellt, die sich wie nachstehend aufschlüsseln:
Jahr Zahl der Erstanträge auf Asyl
2010 2.882
2011 1.770
2012 1.620
2013 1.246
2014 1.728
2015 2.253
2016 2.936
2017 4.582
2018 7.761
2019 13.648
2020 7.094
2. Wie viele positive Bescheide (Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer
Schutz) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Republik
Zypern seit 2010 ausgestellt (bitte nach Schutzstatus und Jahr
aufschlüsseln)?
Nach Angaben der Regierung der Republik Zypern wurden im Zeitraum 2010
bis 2020 in der Republik Zypern 1.363 Menschen als Flüchtlinge anerkannt,
8.603 Menschen erhielten subsidiären Schutzstatus.
Jahr Zahl der Anerkennungen Subsidiärer Schutzstatus
2010 31 370
2011 53 1
2012 80 10
2013 33 124
2014 53 941
2015 200 1.384
2016 204 1.091
2017 224 1.026
2018 191 1.011
2019 147 1.149
2020 147 1.496
3. Wie viele Asylanträge wurden in den einzelnen EU-Ländern nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 gestellt (bitte nach Jahr und Land
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine über öffentlich zugängliche Quellen
hinausgehenden Erkenntnisse vor. Auf die öffentlich zugänglichen Statistiken von
Eurostat wird verwiesen (
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/migr_
eipre/default/table?lang=de).
4. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 schutzsuchende
Menschen irregulär aus Zypern in andere EU-Länder weitergereist, und wenn
ja, wie viele (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung.
5. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2010 aus Deutschland in die Republik Zypern abgeschoben (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Zeitraum von Januar 2010 bis
Januar 2021 insgesamt 42 Personen nach Zypern abgeschoben. Eine
Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Jahr Abschiebungen nach Zypern
2010 3
2011 4
2012 7
2013 2
2014 2
2015 1
2016 4
2017 6
2018 11
2019 2
2020 0
6. Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015
über den Seeweg irregulär die Insel Zypern erreicht (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine umfassenden Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
a) Wie viele der seit 2015 irregulär auf dem Seeweg eingereisten
Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung direkt die Republik
Zypern erreicht?
Zwischen 2016 und 2020 haben nach Angaben der Regierung der Republik
Zypern 2.000 Menschen die Republik Zypern irregulär auf dem Seeweg direkt
erreicht. Einzelheiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Jahr Zahl der Menschen
2016 0
2017 955
2018 118
2019 417
2020 510
b) Wie viele der seit 2015 irregulär auf dem Seeweg eingereiste
Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung den türkischen Teil
Zyperns erreicht?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. Die
Behörden des nicht unter der Kontrolle der Regierung der Republik Zypern
stehenden Nordteils der Insel veröffentlichen keine Angaben zu irregulären
Ankünften.
7. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015
irregulär über die sogenannte grüne Grenze aus dem türkischen Teil
Zyperns in die Republik Zypern eingereist?
Nach Angaben der Regierung der Republik Zypern gab es 2019 insgesamt
6.362 und 2020 insgesamt 4.191 irreguläre Einreisen über die sogenannte
„Green Line“. Darüber hinaus gehende Informationen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
8. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2015 bei dem Versuch der Überfahrt nach Zypern auf See aufgegriffen
oder aus Seenot gerettet und zurück in den Libanon gebracht, und von
wem – z. B. türkisch-zyprische, griechisch-zyprische, libanesische,
türkische Küstenwache, UNO-Schiffe, Frachtschiffe, Fischer etc. (bitte nach
Jahren und beteiligten Akteuren aufschlüsseln)?
9. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2015 bei dem Versuch der Überfahrt nach Zypern auf See aufgegriffen
oder aus Seenot gerettet und zurück in die Türkei (Festland) gebracht,
und von wem – z. B. türkisch-zyprische, griechisch-zyprische,
libanesische, türkische Küstenwache, UNO-Schiffe, Frachtschiffe, Fischer etc.
(bitte nach Jahren und beteiligten Akteuren aufschlüsseln)?
10. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2015 bei dem Versuch der Überfahrt nach Zypern auf See aufgegriffen
oder aus Seenot gerettet und zurück nach Syrien gebracht, und von
wem – z. B. türkisch-zyprische, griechisch-zyprische, libanesische,
türkische Küstenwache, UNO-Schiffe, Frachtschiffe, Fischer etc. (bitte nach
Jahren und beteiligten Akteuren aufschlüsseln)?
11. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2015 bei dem Versuch der Überfahrt nach Griechenland auf See
aufgegriffen oder aus Seenot gerettet und zurück nach Zypern gebracht, und
von wem – z. B. türkisch-zyprische, griechisch-zyprische, libanesische,
türkische Küstenwache, UNO-Schiffe, Frachtschiffe, Fischer etc. (bitte
nach Jahren und beteiligten Akteuren aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung
liegen keine Statistiken im Sinne der Fragestellung vor.
12. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Sicherheitslage, die
Wirtschaftslage und die menschenrechtliche Situation im Libanon ein?
Libanon befindet sich derzeit in einer sehr schweren Wirtschafts- und
Finanzkrise, die mittelfristig auch Auswirkungen auf die Sicherheitslage haben
könnte.
Das Wirtschaftswachstum lag 2020 nach Weltbank-Schätzung etwa bei minus
19,2 Prozent, die Staatsverschuldung nähert sich 200 Prozent des BIP, die
Inflation liegt bei ca. 120 Prozent. Libanon hat sich offiziell am 7. März 2020
zahlungsunfähig erklärt, Sparguthaben der Bevölkerung sind weitestgehend
eingefroren.
Die Menschenrechtslage in Libanon ist im regionalen Vergleich relativ gut.
13. Sind alle Häfen Libanons nach Ansicht der Bundesregierung als „ports
of safety“ im Sinne des Seerechts zu betrachten, wenn ja, aus welchen
Gründen, wenn nein, welche Häfen sind in diesem Sinne unsicher, und
inwiefern?
Weder das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) noch das
Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens
auf See oder das Internationale Übereinkommen von 1979 über den Such- und
Rettungsdienst auf See verwenden den Begriff eines „sicheren Hafens“.
Der Begriff eines Ortes, an dem auch ausgeschifft werden kann, wird in der
Resolution MSC.167(78) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation
behandelt. Sie enthält Richtlinien für die Behandlung von auf See geretteten
Personen und ist ausgerichtet auf die praktische Beendigung der jeweiligen
Gefahrenlage sowie der jeweiligen Rettungsmaßnahmen. Entsprechende Orte sind
auch im Libanon gegeben.
14. Inwiefern kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen Jahren und insbesondere in den letzten Monaten zwischen Zypern
und dem Libanon auf See zu Zurückweisungen asylsuchender Menschen
ohne Chance auf Asylantragstellung?
Entsprechende Berichte von Menschenrechtsorganisationen und deutschen und
internationalen Medien sind der Bundesregierung bekannt; darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Regierung der
Republik Zypern hat wiederholt erklärt, im Umgang mit über den Seeweg nach
Zypern einreisenden Personen im Einklang mit internationalem Recht zu
handeln.
15. Inwiefern kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen Jahren und insbesondere in den letzten Monaten zu Abschiebungen
von Menschen, die noch keinen Asylantrag stellen konnten oder deren
Asylanträge nicht abschließend bearbeitet wurden, durch die Republik
Zypern (wenn möglich nach Jahren, Zahl der Abschiebungen und
Abschiebeziel aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
16. Inwiefern ist die Bundesrepublik Deutschland an der UNO-Mission
UNIFIL im Libanon beteiligt, insbesondere am maritimen Teil der
Mission (bitte ausführen)?
Deutschland beteiligt sich am internationalen Flottenverband (Maritime Task
Force/MTF) UNIFIL seit dessen Etablierung 2006. Derzeit ist die Korvette
MAGDEBURG Teil der MTF. Die MTF wird seit dem 15. Januar 2021 durch
einen deutschen Flottillenadmiral geführt. Die Führung des deutschen
Einsatzkontingents, das neben der Korvette aus den Unterstützungsanteilen auf
Zypern, dem Ausbildungskommando Libanon und den deutschen Beiträgen für
das UNIFIL-Hauptquartier sowie für den Stab des Marineeinsatzverbandes in
Libanon besteht, erfolgt von Naqoura (Libanon) aus.
17. Haben deutsche Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der UNO-Mission
UNIFIL nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Menschen vor
dem Libanon aus Seenot oder Manövrierunfähigkeit gerettet (wenn ja,
bitte nach Zeitpunkt, Zahl der Menschen und Ort der Ausschiffung
aufschlüsseln)?
Am 2. und 3. September 2018 wurden zwei in Seenot geratene Personen durch
die deutsche UNIFIL-Korvette BRAUNSCHWEIG erstversorgt und im
Anschluss von der libanesischen Marine nach Beirut gebracht.
18. Wie viele Menschen wurden insgesamt nach Kenntnis der
Bundesregierung von im Rahmen von UNIFIL eingesetzten Schiffen seit 2015 aus
Seenot oder Manövrierunfähigkeit gerettet und zurück in den Libanon
gebracht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit 2015 insgesamt 72 Personen
von UNIFIL-Einheiten auf See gerettet und in den Libanon gebracht.
19. In welcher Form ist die Europäische Agentur für Grenz- und
Küstenwache Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung auf Zypern oder in
der unmittelbaren Region im Einsatz?
Frontex unterstützt die Republik Zypern im Rahmen der Einsätze „Joint
Operation Focal Points Air 2021“ an den internationalen Flughäfen Larnaca und
Paphos sowie im Rahmen der „Joint Operation Cyprus 2021“ bei
grenzpolizeilichen Aufgaben auf See sowie bei Aufgaben der Schifffahrtspolizei, der
Fischereiüberwachung und des Umweltschutzes.
20. Mit wie vielen Beamten, wie vielen Wasser- und Luftfahrzeugen und
welcher Ausrüstung ist Frontex seit 2015 auf Zypern oder in der
unmittelbaren Region im Einsatz (bitte nach Einsatzzeiträumen oder Monaten
aufschlüsseln)?
Zur Beteiligung deutscher Einsatzkräfte wird auf die Antwort zu den Fragen
21 bis 21b verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
21. War Deutschland seit 2015 an Frontex-Einsätzen auf Zypern oder in der
unmittelbaren Region beteiligt?
a) Wenn ja, wie viele Beamte der Bundes- oder Landespolizei waren
nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt mit
welcher Aufgabe wo stationiert (bitte nach Einsatzzeitraum, Zahl der
Beamten, Bundesland, Aufgabe aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, mit welchen Wasser- oder Luftfahrzeugen sowie weiterer
Ausrüstung war nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundesoder Landespolizei wann und wo für Frontex im Einsatz (bitte nach
Einsatzzeitraum, Zahl der Fahrzeuge und Ausrüstung, Aufgabe
aufschlüsseln)?
Die Fragen 21 bis 21b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutsche Einsatzkräfte unterstützen Frontex-Operationen auf Zypern seit 2020.
Im Jahr 2020 waren insgesamt vier Beamte der Bundespolizei in der Funktion
von Dokumentenexperten und mit Aufgaben der Befragung von Flüchtlingen
und Migrantinnen und Migranten für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten
auf Zypern eingesetzt. Aktuell setzt die Bundespolizei einen
Dokumentenexperten sowie einen Überprüfungsbeamten der Polizei Sachsen auf Zypern
ein.
Die Bundespolizei und die Polizeien der Länder haben sich bisher nicht mit
technischen Einsatzmitteln an Frontex-Operationen auf Zypern beteiligt.
22. Wie viele Menschen leben nach Kenntnis der Bundesregierung 2020 in
der Republik Zypern in Massenunterbringungen (bitte nach Monaten und
Lager aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befanden sich Ende 2020 in der
Erstaufnahmeeinrichtung Pournara ca. 1.500 Menschen und im
Unterbringungszentrum Kofinou etwa 500 Menschen.
23. Was ist der Bundesregierung über die Versorgungslage und allgemeine
Situation in den Flüchtlingslagern auf Zypern bekannt (bitte ausführen)?
Die Situation der Flüchtlinge ist vor allem in Pournara aufgrund von
Überbelegung problematisch. Trotz Unterstützung durch zivilgesellschaftliche
Organisationen (vgl. Antwort zu Frage 25) hat die Corona-Pandemie die Lage der
Flüchtlinge zusätzlich erschwert.
Die Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung des COVID-
Infektionsgeschehens zu Beginn der Pandemie und erneut zum Jahresende 2020 haben unter
anderem dazu geführt, dass die Bewohner die Einrichtung nicht mehr verlassen
dürfen. Dies hatte für viele Betroffene den Verlust des Arbeitsplatzes, den
mangelnden Zugang zu Bildungsangeboten und Verzögerungen bei den
Asylverfahren zur Folge.
Neben der Überbelegung gibt es auch Kritik an der Hygienesituation und der
Versorgung mit Strom. Problematisch war auch die zeitweise Unterbringung
unbegleiteter Minderjähriger zusammen mit erwachsenen Flüchtlingen und
Migranten.
Im Januar und Februar 2021 kam es wiederholt zu teilweise gewaltsamen
Demonstrationen von Flüchtlingen gegen die Lebensbedingungen in der
Erstaufnahmeeinrichtung Pournara.
Ergänzend wird auf einen 2018 veröffentlichen Bericht des
Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen UNHCR und der University of Cyprus über die
Lebensbedingungen von Asylsuchenden in Zypern verwiesen (
https://www.unh
cr.org/cy/2018/05/18/unhcr-issues-new-report-living-conditions-asylum-seeker
s-cyprus/).
24. Wie viele schutzsuchende Menschen und anerkannte Flüchtlinge sind
nach Kenntnis der Bundesregierung in der Republik Zypern derzeit von
Obdachlosigkeit betroffen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor.
25. Welche Nichtregierungsorganisationen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell zur Unterstützung geflüchteter Menschen in der
Republik Zypern aktiv (bitte ausführen seit wann und in welchem Umfang)?
Bei der Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen und Migrantinnen und
Migranten in der Republik Zypern sind verschiedene
Nichtregierungsorganisationen und karitative Institutionen aktiv.
Neben dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen UNHCR sind dies
unter anderem:
– AGAPI (
https://www.facebook.com/AGAPI-Limassol-Cyprus-1037082223
070252/)
– Association of Recognized Refugees (
https://www.facebook.com/Associati
onOfRecognizedRefugeesCyprus/)
– Caritas Cyprus (
www.caritascyprus.org)
– Cyprus Red Cross Society (
www.redcross.org.cy)
– Cyprus Refugee Council (
www.cyrefugeecouncil.org)
– Cyprus Stop Trafficking (
www.cyprusstoptrafficking.webs.com)
– Dignity Centre Nicosia (
http://www.refugeesupport.eu/projects/cyprus)
– Hope For Children (
http://www.uncrcpc.org/)
– KISA (
http://www.kisa.org.cy/)
– Kofinou We Care – Volunteers' Support (
https://www.facebook.com/pg/kofi
nou/about/)
– Mi-HUB Migrant Information Centers (
http://www.mihub.eu/en/)
– OASIS (
https://www.facebook.com/oasislarnaca/)
– Saint Paul’s Anglican Church (
https://www.facebook.com/St-Pauls-Anglica
n-Cathedral-Nicosia-1436816359917136/)
Für ergänzende Informationen zur Arbeit der Organisationen wird auf deren
Internetpräsenz verwiesen.
26. Inwiefern erhalten in der Republik Zypern im Bereich der
Flüchtlingshilfe aktive Nichtregierungsorganisationen Unterstützung durch
Fördermittel der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Organisation, Rahmen
und Umfang der Förderung, Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Abgesehen von globalen Beiträgen für Organisationen der Vereinten Nationen
fließen derzeit keine Mittel der Bundesrepublik Deutschland in die Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen, die in der Republik Zypern in der
Flüchtlingshilfe tätig sind.
27. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung das UNHCR (Hoher
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) und die IOM
(Internationale Organisation für Migration) auf Zypern aktiv (bitte Umfang der
Tätigkeit, Tätigkeitsfelder, eventuelle Beteiligung Deutschlands
ausführen)?
UNHCR ist seit August 1974 und die Internationale Organisation für Migration
(IOM) seit November 2015 in Zypern tätig.
Beide Institutionen verfügen über eigene Büros in Nikosia. Informationen über
Art und Umfang der Tätigkeit beider Institutionen sind über deren
Internetauftritte
www.unhcr.org/cy/ und
www.cyprus.iom.int/ zu erhalten.
28. Was ist der Bundesregierung über die Situation geflüchteter Menschen
im türkischen Teil der Insel Zypern, insbesondere hinsichtlich der
humanitären und menschenrechtlichen Lage, bekannt (bitte ausführen)?
Der nicht unter der effektiven Kontrolle der Republik Zypern stehende Nordteil
der Insel gewährt Flüchtlingen grundsätzlich kein Asyl und kennt deshalb keine
Asylverfahren. Irregulär im Nordteil eintreffende Flüchtlinge und Migrantinnen
und Migranten, die aufgegriffen werden, bevor sie die Demarkationslinie in die
Republik Zypern überqueren, werden bis zur Abschiebung in ihr Heimat- bzw.
Herkunftsland festgenommen.
Über eine Partnerorganisation im Norden, die türkisch-zyprische
Nichtregierungsorganisation „Refugee Rights Association“ (Mülteci Haklari Dernegi),
identifiziert und betreut das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen
UNHCR im Nordteil Zyperns derzeit 88 Flüchtlinge, die wegen des
Refoulement-Gebots nicht in ihre Heimat- bzw. Herkunftsländer abgeschoben werden.
Es handelt sich ganz überwiegend Menschen aus Syrien, den palästinensischen
Gebieten und Afrika.
Diese Menschen unterstehen dem Schutz des UNHCR. Ihnen werden in
gewissem Umfang grundlegende Rechte wie Zugang zur Gesundheitsversorgung,
zum Arbeitsmarkt und Schulbildung zugebilligt.
Die Unterbringung der Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten bleibt
mangels eigener finanzieller Mittel problematisch. Manche kommen bei
Freunden oder Bekannten unter, einige sind obdachlos. Weibliche Flüchtlinge und
Migrantinnen, die Opfer von häuslicher oder sonstiger Gewalt werden, können
die Schutzangebote der Stadt Nikosia (Nordteil) in Anspruch nehmen.
29. Was ist der Bundesregierung über die Entwicklung fremdenfeindlicher
bzw. rassistischer oder rechtsextremer Einstellungen der Bevölkerung
Zyperns gegenüber geflüchteten Menschen und damit verbundenen
gewalttätigen Vorfällen bekannt?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
30. Hat die Republik Zypern nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015
gegenüber der EU oder der Bundesrepublik Deutschland Unterstützung
bezüglich des Asylgeschehens auf der Insel erbeten, und wenn ja, wann,
und wie konkret (bitte ausführen)?
Die Regierung der Republik Zypern hat die EU-Mitgliedstaaten und die EU-
Kommission regelmäßig über die seit Jahren stark ansteigende Zahl von
Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten in Zypern informiert und
Solidarität eingefordert. Dies erfolgte vor allem im Rahmen von Tagungen der
EU-Räte, an denen der Präsident, der Außenminister oder der Innenmister
teilgenommen hatten. Der damalige Innenminister der Republik Zypern,
Constantinos Petrides, hatte im August 2019 die EU-Kommission und die
EU-Mitgliedstaaten um Übernahme von 5.000 Flüchtlingen und Migrantinnen
und Migranten aus Zypern gebeten.
31. Inwiefern haben die EU und die Bundesrepublik Deutschland auf diese
Hilfegesuche reagiert?
Der damalige EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft Dimitris
Avramopoulos hatte im September 2018 und im März 2019 Zypern besucht,
um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu verschaffen. Im Juni 2019 haben
im Rahmen einer Erkundungsreise EU-Experten Zypern bereist und mit der
Regierung der Republik Zypern Unterstützungsmöglichkeiten erörtert. Im
November 2019 haben sich die EU-Kommission und die Republik Zypern auf
einen Aktionsplan Migration geeinigt.
Die Bundesregierung hat im Oktober 2020 gemeinsam mit der Republik
Zypern (bilaterale) Unterstützungsmöglichkeiten identifiziert und auf dieser
Grundlage im November 2020 einen gemeinsamen Aktionsplan vereinbart.
Zudem hat das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) im
Jahr 2014 einen ersten Unterstützungsplan für Zypern aufgesetzt, der durch vier
verschiedene Ergänzungen bis zum Jahr 2018 verlängert wurde. Seit dem Jahr
2019 wurden jeweils neue Unterstützungspläne zwischen EASO und der
Republik Zypern unterzeichnet. Der aktuelle Unterstützungsplan wird vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2021 umgesetzt.
32. Inwiefern unterstützt die Bundesrepublik Deutschland die Republik
Zypern bei der Bewältigung der Asylgesuche?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 34 bis 36 verwiesen.
33. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 auf Zypern
Asylsuchende von anderen EU-Staaten zwecks Entlastung Zyperns
übernommen, und wenn ja, wie viele, und wann?
Zu Überstellungen von Asylsuchenden in andere Mitgliedstaaten im Sinne der
Fragestellung liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
34. Inwiefern wurde die Republik Zypern nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 von der EU, der Bundesrepublik Deutschland oder von
anderen EU-Staaten bei der Bearbeitung der Asylanträge unterstützt
(bitte ausführen)?
35. Inwiefern wurde die Republik Zypern nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 von der EU, der Bundesrepublik Deutschland oder von
anderen EU-Staaten bei der Unterbringung Asylsuchender unterstützt
(bitte ausführen)?
36. Inwiefern wurde die Republik Zypern nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 von der EU, der Bundesrepublik Deutschland oder von
anderen EU-Staaten bei der Integration geflüchteter Menschen
unterstützt (bitte ausführen)?
Die Fragen 34 bis 36 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der deutsch-zyprische Aktionsplan von November 2020 enthält
Unterstützungsangebote zur Bewältigung der Asylgesuche. Für das erste Quartal 2021
wurden EASO 45 Mitarbeitende des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) für Einsätze auf Zypern gemeldet, die allerdings aufgrund der
andauernden COVID-19-Pandemie bisher noch nicht durch EASO abgerufen
wurden.
Bereits im Jahr 2020 wurden acht Mitarbeitende des BAMF eingesetzt, um die
zyprische Asylbehörde bei der Rückstandsbearbeitung zu unterstützen.
Zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen eruiert die Bundesregierung derzeit in
enger Abstimmung mit der zyprischen Asylbehörde, wie die Umsetzung unter
Berücksichtigung der bestehenden pandemiebedingten Vorgaben zeitnah
aufgenommen werden kann.
Zur Unterstützung anderer EU-Staaten zur Integration von Flüchtlingen und
Migrantinnen und Migranten liegen der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse vor.
37. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne zur
Errichtung eines Reception and Identification Centers (RIC) auf Zypern?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Republik Zypern die Errichtung
eines weiteren Empfangszentrums in Limnes bei Kofinou vorbereitet.
38. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im aktuellen Entwurf des Asyl-
und Migrationspakets der EU-Kommission die Durchführung von
sogenannten Vorprüfungen auf Zypern geplant, und wenn ja, wie sollen diese
organisiert werden?
Die Europäische Kommission hat mit dem Migrations- und Asylpaket auch
einen Änderungsvorschlag für eine Asylverfahrensverordnung
(Änderungsvorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen
Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU)
vorgelegt, in dem ein Asyl- und Rückkehrgrenzverfahren für bestimmte
Personengruppen an den EU-Außengrenzen vorgesehen ist. Damit betrifft der Vorschlag
auch Zypern. Der Verordnungsvorschlag wird derzeit im Kreise der
Mitgliedstaaten in den Gremien des Rates der Europäischen Union verhandelt. Zu
laufenden Verhandlungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
39. Inwiefern war und ist der Libanon nach Kenntnis der Bundesregierung in
das EU-Projekt „Seepferdchen Mittelmeer“ (
https://www.amnesty.de/inf
ormieren/amnesty-journal/libyen-operation-seepferdchen) eingebunden?
40. Inwiefern erhalten die libanesische Küstenwache oder andere
libanesische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung Daten des EU-
Überwachungssystems EUROSUR zu in Seenot oder Manövrierunfähigkeit
geratene Boote geflüchteter Menschen?
Zu den Fragen 39 und 40 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
41. Inwiefern erhält die UNO-Mission UNIFIL nach Kenntnis der
Bundesregierung Daten des EU-Überwachungssystems EUROSUR zu in Seenot
oder Manövrierunfähigkeit geratene Boote geflüchteter Menschen?
Der Bundesregierung liegen über die Nutzung von Daten des
Überwachungssystems EUROSUR im Rahmen von UNIFIL keine Erkenntnisse vor.
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