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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gewährleistung wissenschaftlicher Qualitätsstandards und Transparenz bei der Errichtung eines Erinnerungsorts an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.03.2021

Aktualisiert

05.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2676617.02.2021

Gewährleistung wissenschaftlicher Qualitätsstandards und Transparenz bei der Errichtung eines Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen

der Abgeordneten Brigitte Freihold, Gökay Akbulut, Dr. Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Nicole Gohlke, Andrej Hunko, Sören Pellmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Juni 2021 jährt sich die Unterzeichnung des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ vom 17. Juni 1991 zum 30. Mal. Mit dem Vertrag wurde eine historische Wende und ein Neubeginn in den deutsch-polnischen Beziehungen eingeleitet, die besonders vom Zweiten Weltkrieg und seinen schrecklichen Folgen jahrzehntelang in den beiden deutschen Staaten, der Bundesrepublik Deutschland ebenso wie in der Deutschen Demokratischen Republik überschattet wurden.

Am 30. Oktober 2020 beschloss der Deutsche Bundestag ohne Gegenstimmen in einer Sofortabstimmung die Errichtung eines Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen von 1939 bis 1945 und die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges (kurz: „Erinnerungsort an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“), um dem Charakter der deutsch-polnischen Geschichte gerecht zu werden und zur Vertiefung der besonderen bilateralen Beziehungen beizutragen (Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/23708).

Vorangegangen war eine Debatte über ein „Polen-Denkmal in der Mitte Berlins zum Gedenken an die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945“, für dessen Errichtung sich die Bundesregierung am 22. Mai 2019 in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fragesteller „Gedenken der Bundesregierung an 80 Jahre Beginn Zweiter Weltkrieg in Europa (Bundestagsdrucksache 19/10406) bekannt hatte.

In dem Beschluss der Koalition der Fraktionen CDU, CSU und SPD zur Errichtung eines Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen von 1939 bis 1945 und die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges wird hervorgehoben, dass „Das Gebiet Vorkriegspolens von den Nationalsozialisten missbraucht [wurde], um abseits dicht besiedelter Gegenden in eigens errichteten Vernichtungslagern den fabrikmäßigen Massenmord an den europäischen Juden durchzuführen. Rund drei Millionen der ermordeten Jüdinnen und Juden waren Bürgerinnen und Bürger des polnischen Staates. Millionen Polinnen und Polen leisteten Widerstand. (...) Die deutsche Herrschaft in Polen stand von Anfang an unter der Prämisse der völligen Vernichtung der Staatlichkeit unseres Nachbarlandes. Die Umsetzung dieses Plans ist singulär innerhalb der nationalsozialistischen Besatzungspolitik in Europa.“

Wenige Tage zuvor beschloss der Deutsche Bundestag am 9. Oktober 2020 bereits im Hinblick auf die Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges (kurz: „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“) „unter Einbeziehung der Expertise der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich aus fachlich einschlägig ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammensetzt“. Dabei sollten die „besondere Betroffenheit der Opfernationen der grausamen NS-Besatzungspolitik […] in diesem Rahmen angemessen“ herausgearbeitet werden und wissenschaftlich fundierte Ausstellungen „in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den betroffenen Staaten erarbeitet werden“ (vgl. Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/23126). Insbesondere sollte so „den Nachkommen der Opfer Raum für Gedenken und Erinnerung“ gegeben werden.

Im Zusammenhang mit der Errichtung eines prominenten Ortes in Berlin, der im Kontext des besonderen deutsch-polnischen Verhältnisses den polnischen Opfern des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Besatzung Polens („Erinnerungsort an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“) gewidmet ist und ein Ort der Begegnung und Auseinandersetzung mit der Geschichte sein soll, beschloss der Deutsche Bundestag, „ein geeignetes Konzept in Zusammenarbeit mit polnischen und deutschen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft, darunter dem Deutschen Polen-Institut Darmstadt e. V., zu erarbeiten und an dem zu schaffenden Ort Raum für zivilgesellschaftliche Aktivitäten wie Jugendarbeit, politische Bildung, Begegnung etc. einzuplanen.“

Während für die Realisierung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ dem Deutschen Bundestag von der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2020 ein Zeit- und Maßnahmenplan vorzulegen war und kontinuierlich über den Arbeitsstand berichtet werden sollte, fehlt gegenüber der Errichtung eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ bislang eine entsprechende Terminierung und Planung sowie konkrete Ausgestaltung einzuberufender Arbeitsgruppen. Angesichts der Umstände bei der vorangegangenen Einberufung und inhaltlichen Ausgestaltung der Arbeitsgruppen für eine „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Monika Grüters am 4. Januar 2021 per Pressemitteilung, der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde, stellen sich nach Ansicht der Fragesteller im Hinblick auf einen Zeit- und Maßnahmenplan für einen „Erinnerungsort an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ und der Integration eines „Polen-Denkmals in der Mitte Berlins zum Gedenken an die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945“ in das Projekt zahlreiche Fragen nach einer angemessenen und notwendigen Berücksichtigung von Vertreterinnen und Vertretern der Opferverbände aus Polen sowie ausgewiesener Expertise von deutschen, polnischen und internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welchen Austausch gab es zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), dem Auswärtigen Amt und dem Deutschen Bundestag sowie zwischen anderen Verwaltungseinheiten oder kommunalen Stellen im Vorfeld des Parlamentsbeschlusses zur Errichten eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ am 30. Oktober 2020 sowie nach diesem Beschluss (bitte ausführlich nach folgenden Kriterien bezüglich der darin zum Ausdruck gebrachten Einschätzung bzw. Tendenz der jeweiligen beteiligten Stelle auflisten: Hinweise zur Ressort-Verantwortung, Hinweise zur inhaltlichen Ausgestaltung, Hinweise zur Beteiligung von Experten und Einrichtungen, Hinweise zur fachlichen Federführung bei der Realisierung des Erinnerungsortes sowie der potentiellen Liegenschaften)?

1

Welchen Austausch, mit welcher Zielrichtung und welchem Inhalt hat die Bundesregierung betreffend die Festlegung der zukünftigen fachlichen Federführung bei der Errichtung eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ im Vorfeld des Beschlusses vom 30. Oktober 2020 und danach durchgeführt (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach Datum, beteiligten Gesprächspartnern und Stellen sowie Zusammenfassung des Inhalts auflisten)?

1

Welchen Austausch, mit welcher Zielrichtung und welchem Inhalt hat die Bundesregierung mit welchen Fachexperten und Beratern betreffend den „Erinnerungsort an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ im Vorfeld des Beschlusses vom 30. Oktober 2020 und danach durchgeführt (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach Datum, beteiligten Gesprächspartnern und Stellen sowie Zusammenfassung des Inhalts auflisten)?

2

Was hat die Bundesregierung unternommen, damit bei der Errichtung und Umsetzung eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ im Vorfeld des Beschlusses vom 30. Oktober 2020 und danach die polnische Seite, namentlich polnische Überlebenden- und Verfolgtenverbände bzw. Nachkommen von NS-Verfolgten, Expertinnen und Experten der polnischen Wissenschaft und Forschung sowie Gedenkstätten u. a. Interessierte, in die Planungen einbezogen werden (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach Datum, beteiligten Gesprächspartnern und Stellen sowie Zusammenfassung des Inhalts auflisten)?

3

Welche Bedenken bestanden innerhalb der Bundesregierung bzw. welche divergierenden Einschätzungen bestanden zwischen der BKM, dem Auswärtigen Amt und anderen Stellen betreffend die Errichtung eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ innerhalb des Gedenkstättenkonzeptes des Bundes im Vorfeld des Parlamentsbeschlusses vom 30. Oktober 2020 und danach?

4

Welche konkreten Planungen oder Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um einen entsprechenden Zeit- und Maßnahmenplan für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ zu erarbeiten und zügig umzusetzen?

4

Wann gedenkt die Bundesregierung einen entsprechenden Zeit- und Maßnahmenplan für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ dem Deutschen Bundestag vorzulegen, warum wurde bislang kein entsprechender Zeit- und Maßnahmenplan für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ erarbeitet, wie dies im Hinblick auf die Errichtung „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ geschah?

4

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass entsprechende deutsche und internationale Fachexpertise, die Teilhabe von Überlebenden- und Verfolgtenverbände bzw. Nachkommen von NS-Verfolgten aus Polen sowie Fachexperten aus dem Nachbarland Polen bei der Erarbeitung eines entsprechenden Zeit- und Maßnahmenplan für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ berücksichtigt werden?

4

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Geschichte der Verfolgung und Vernichtung von Roma und Romnja im besetzten Polen angemessen berücksichtigt wird (einschließlich der Auseinandersetzung mit Antiziganismus) unter Einbezug der Communities in Polen, namentlich der Vereinigung der Roma in Polen. (Stowarzyszenie Romów w Polsce in Oświęcim)?

4

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass weitere Verfolgungsschicksale wie die Opfer der Euthanasie, Homosexuelle, als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ im Nationalsozialismus Verfolgte, die nicht ausschließlich im Zusammenhang mit rassischen Zuschreibungen (z. B. aus Antislawismus) verfolgt wurden, berücksichtigt werden unter Einbezug der Communities in Polen?

4

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Opfer der Verschleppung ins Reich zur Zwangsarbeit, Zwangsarbeit im besetzten Polen, sog. geraubte Kinder und Opfer der Germanisierung sowie der „Umvolkungspolitik“ unter Einbezug der Communities in Polen berücksichtigt werden?

4

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die unterschiedlichen Täter- und Opfer-Perspektiven im besetzten Polen angemessen berücksichtigt werden auch unter Einbezug der Communities in Polen?

5

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei der Planung, Umsetzung und Berufung von Vertreterinnen und Vertretern für Arbeitsgruppen oder Beiräte bei der Errichtung des „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Aktivitäten wie Jugendarbeit, politische Bildung, Begegnung berücksichtigt werden, namentlich des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW), aber auch der im Jugendbereich aktiven Nachkommen in Internationalen Komitees ehemaliger KZ-Häftlinge und Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG), wie z. B. dem Internationalen Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos (IKBD), der Lagerarbeitsgemeinschaft Ravensbrück-Freundeskreis oder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), die seit Jahren in der erinnerungspolitischen Jugendarbeit im deutsch-polnischen Bereich aktiv sind (vgl. ZKRPiBWP, „Polsce Wierni“ #10/2020, S. 6 bis 8, https://www.kombatantpolski.pl/images/PW.pazdziernik.2020.pdf)?

6

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für eine unterschiedliche Behandlung und Verortung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ innerhalb des Gedenkstättenkonzeptes des Bundes und eine Abweichung davon im Hinblick auf die Errichtung eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ (bitte ausführlich einzeln begründen)?

7

Vor dem Hintergrund welcher konkreten Erwägungen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Realisierung des „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ außerhalb des Gedenkstättenkonzeptes des Bundes, und welche Stellen wurden wann im Vorfeld des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Oktober 2020 zu diesem Thema konsultiert, und mit welchem Ergebnis (bitte ausführlich einzeln begründen)?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine Koordinierung der beiden Vorhaben zur Errichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ sowie der Errichtung eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ sowohl wissenschaftlich als auch inhaltlich notwendig ist?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung diese Koordination institutionell und personell gewährleisten (bitte einzeln ausführlich begründen)?

9

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die beiden Initiativen zur Errichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ sowie des „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ miteinander abgestimmt werden?

10

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass das Deutsche Polen Institut (DPI) in Darmstadt bei den Planungen berücksichtigt wird?

11

Wie schätzt die Bundesregierung die außenpolitische Wirkung einer Realisierung des „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ außerhalb des Gedenkstättenkonzeptes insbesondere auf die Republik Polen ein, welche einem „Polen-Denkmal“ bislang einen besonderen Stellenwert eingeräumt hatte?

12

Hat die Bundesregierung Überlegungen betreffend die konkrete Realisierung des „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ im Zusammenhang mit den Irritationen zwischen den Botschaftern der Republik Polen und dem Botschafter der Republik Ukraine zu geschichtspolitischen Themen, namentlich der Kollaboration ukrainischer Nationalisten im Antisemitismus mit dem NS-Regime und beim bewaffneten Kampf gegen die Streitkräfte der Anti-Hitler-Koalition, namentlich gegen die Rote Armee und sowjetische sowie polnische Partisanen in den durch die Deutschen besetzten Gebieten, vorgenommen?

Wenn ja, welche?

Wird dabei auch die spezifisch ukrainische Erfahrung des Zweiten Weltkrieges berücksichtigt?

Hat die Bundesregierung die Absicht, auch einen Erinnerungsort an die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in der Ukraine zu errichten, und gedenkt die Bundesregierung, in dieser Hinsicht entsprechende ukrainische Forderungen aufzugreifen?

Hat die Bundesregierung die Absicht, auch einen Erinnerungsort an die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in Belarus und anderen ostoder südeuropäischen Staaten, die von der deutschen Besatzung während des Zweiten Weltkrieges betroffen waren, zu errichten?

13

Welchen Austausch gab es zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), dem Auswärtigen Amt und dem Deutschen Bundestag sowie zwischen Bundesministerien, Behörden oder Stellen im Vorfeld der Erklärung der Bundesregierung zur Unterstützung eines „Polen-Denkmals in der Mitte Berlins zum Gedenken an die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945“, die am 22. Mai 2019 in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fragesteller „Gedenken der Bundesregierung an 80 Jahre Beginn Zweiter Weltkrieg in Europa (Bundestagsdrucksache 19/10406) bekannt gegeben wurde bzw. nach dieser Erklärung (bitte ausführlich nach folgenden Kriterien bezüglich der darin zum Ausdruck gebrachten Einschätzung bzw. Tendenz der jeweiligen beteiligten Stelle auflisten: Hinweise zur Zuständigkeit, Hinweise zur inhaltlichen Ausgestaltung, Hinweise zur Beteiligung von Experten und Einrichtungen, Hinweise zur Federführung bei der Realisierung des „Polen-Denkmals“)?

14

Was hat die Bundesregierung unternommen, damit bei der Errichtung und Umsetzung eines „Polen-Denkmals in der Mitte Berlins zum Gedenken an die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945“ bzw. dessen Integration innerhalb des „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ im Vorfeld des Beschlusses vom 30. Oktober 2020 und danach die polnische Seite, namentlich polnische Überlebenden- und Verfolgtenverbände bzw. Nachkommen von NS-Verfolgten, Expertinnen der polnischen Wissenschaft und Forschung sowie Gedenkstätten u. a. Interessierte, in die Planungen einbezogen werden (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach Datum, beteiligten Gesprächspartnern und Stellen sowie Zusammenfassung des Inhalts auflisten)?

15

Welche Gespräche, mit welcher Zielrichtung und welchem Inhalt wurden durch die Bundesregierung betreffend die Ressort-Verantwortung für die Umsetzung eines „Polen-Denkmals in der Mitte Berlins zum Gedenken an die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945“ bzw. dessen Integration innerhalb des „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ im Vorfeld des Beschlusses vom 30. Oktober 2020 und danach durchgeführt (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach Datum, beteiligten Gesprächspartnern und Stellen sowie Zusammenfassung des Inhalts auflisten)?

16

Welche Gespräche, mit welcher Zielrichtung und welchem Inhalt wurden betreffend die zukünftige fachliche Federführung bei der Errichtung eines „Polen-Denkmals in der Mitte Berlins zum Gedenken an die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945“ bzw. dessen Integration innerhalb des „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ im Vorfeld des Beschlusses vom 30. Oktober 2020 und danach durchgeführt (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach Datum, beteiligten Gesprächspartnern und Stellen sowie Zusammenfassung des Inhalts auflisten)?

17

Welche Bedenken bestanden innerhalb der Bundesregierung bzw. welche divergierenden Einschätzungen bestanden zwischen der BKM, dem Auswärtigen Amt und anderen Stellen betreffend die Errichtung eines „Polen-Denkmals in der Mitte Berlins zum Gedenken an die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945“ bzw. dessen Integration innerhalb des „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ innerhalb des Gedenkstättenkonzeptes des Bundes im Vorfeld des Parlamentsbeschlusses vom 30. Oktober 2020 und danach?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verortung der Pläne für ein „Polen-Denkmal in der Mitte Berlins zum Gedenken an die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945“ innerhalb des Gedenkstättenkonzeptes des Bundes, und welche Impulse für die deutsch-polnischen Beziehung erwartet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang (bitte ausführlich begründen)?

19

Welche Planungen im Hinblick auf entsprechende Maßnahmen und welchen Zeitplan betreffend die Errichtung eines „Polen-Denkmals in der Mitte Berlins zum Gedenken an die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945“ bzw. dessen Integration innerhalb des „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ hat die Bundesregierung erarbeitet oder plant sie zu erarbeiten (bitte ausführlich den aktuellen Stand und die Überlegungen betreffend die zukünftige Ausgestaltung und beteiligten Stellen einzeln erläutern)?

20

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass mit dem Bau des „Polen-Denkmals in der Mitte Berlins zum Gedenken an die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945“ nicht die „Renationalisierung des Gedenkens“ eingeleitet wird, die hinter wissenschaftliche Erkenntnisse über die Geschichte des NS-Terrors zurückfallen drohen könnte?

21

Wie definiert die Bundesregierung im Zuge ihrer Erinnerung- und Gedenkpolitik den Begriff „Renationalisierung des Gedenkens“?

Plant die Bundesregierung zu verhindern, dass eine mögliche „Renationalisierung des Gedenkens“ den Prozess einer Verständigung über gemeinsame, europaweite Formen der Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen – angesichts zunehmender nationaler und zwischenstaatlicher Konkurrenzen und Konflikte über die Geschichte und ihre Interpretation – den Dialog darüber behindert bzw. sogar umkehrt (vgl. dazu https://www.deutschlandfunk.de/holocaust-gedenken-russisch-polnischer-geschichtsstreit.1773.de.html?dram:article_id=468445 sowie https://www.spiegel.de/panorama/streit-um-gedenken-an-ukrainische-ns-opfer-a-00000000-0002-0001-0000-000174784603c)? Wenn ja, wie?

Hat die Bundesregierung eine Haltung zu der Bedeutung und Wirkung des Begriffs „Renationalisierung des Gedenkens“ angesichts der Tatsache, dass dieser nach Ansicht der Fragesteller zunächst in einer innerdeutschen Auseinandersetzung um deutsch-deutschen Totalitarismus frequentiert wurde im Zusammenhang mit Vergleichen zwischen den singulären deutschen Menschheitsverbrechen im Nationalsozialismus und der SED-Herrschaft (vgl. https://www.welt.de/print-welt/article321080/Vielerlei-Gedenken.html)?

Berlin, den 8. Februar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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