Bestand des Muffelwildes in Deutschland
der Abgeordneten Peter Felser, Franziska Gminder, Stephan Protschka, Wilhelm von Gottberg, Berengar Elsner von Gronow und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Beim Muffelwild, den Vorfahren der Europäischen Wildschafe und Stammform aller Hausschafrassen, werden hohe Verluste in den Populationen in einigen Regionen Deutschlands durch Wolfsrisse beobachtet (https://www.natuerlich-jagd.de/news/zu-viele-woelfe-sind-des-mufflons-tod.html). Durch ein merkwürdiges Fluchtverhalten, nach kurzem schnellem Sprint einfach zu verharren, sind sie einfache schnelle Beute für die Großprädatoren (Wolf und Luchs). In ihrer Heimat (Korsika, Sardinien und Zypern) konnten sich die Tiere so auf Felsen und Klippen retten. In Deutschland war (nach der Einbringung 1903 durch einen Forstmann) für die Populationen in den letzten Jahren eine Stabilität auf trockenen, sandigen Böden zu verzeichnen. An weichere Böden sind die Wildschafe schlecht angepasst, bekommen oftmals Hufprobleme. Mit der Ausbreitung des Wolfes geraten die Wildschafe zunehmend unter Druck, teilweise wurden einzelne Inselpopulationen gänzlich ausgelöscht. Mit sechs Fangmethoden (darunter auch mit Netzen oder mit Helfern), hat man versucht, die restlichen Tiere zusammenzutreiben und einzufangen. Mit diesen Methoden hatte man nur begrenzten Erfolg (https://www.welt.de/wissenschaft/article192095885/Wildschafe-Gegen-den-Wolf-hatten-die-Mufflons-keine-Chance.html). Bekannt ist auch, dass Muffelwild im Waldbereich erhebliche Schälschäden verursachen kann.
In ihrer Heimat sind die Wildschafe indessen stark gefährdet. Die Auswilderung im kontinentalen Europa hat das Mufflon vor dem Aussterben bewahrt (https://www.welt.de/wissenschaft/article192095885/Wildschafe-Gegen-den-Wolf-hatten-die-Mufflons-keine-Chance.html). Der bundesweite Bestand wurde 2019 auf circa 8 000 Tiere geschätzt (https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/jagd/jagdbare-arten/weitere-saeugetiere/06783.html). International unterliegt das Muffelwild dem Schutzstatus „geschützte Art“, es darf nur in einem Umfang bejagt werden, der seinen Bestand nicht gefährdet (ebd.).
Gemäß § 2 des Bundesjagdgesetzes gehört das Mufflon zu den jagdbaren Arten und darf vom 1. August bis zum 31. Januar bejagt werden (ebd.). National zählt das Muffelwild im Gegensatz zu seinem internationalen Status zu den sogenannten Neozoen (eingeführte Arten) und gilt als (noch) nicht gefährdet (ebd.).
Die Erhaltung der Artenvielfalt gilt als zentrales Element der biologischen Vielfalt (Biodiversität) (Artenschutzprogramm des Bundesamtes für Naturschutz – (https://www.wisia.de/prod/index.html). Wildschafpopulationen sollten als solche nach Auffassung der Fragesteller erhalten und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Die genetische Urform sollte nach Auffassung der Fragesteller erhalten werden, bevor das Mufflon in den Status einer Beobachtungspopulation eintritt (https://provieh.de/downloads_provieh/images/rote_liste_web.pdf).
Die FFH-Richtlinie (FFH = Flora-Fauna-Habitat) fordert in Artikel 11 die systematische Überwachung des günstigen Erhaltungszustandes der Schutzgebiete (https://www.bfn.de/themen/artenschutz/regelungen/ffh-richtlinie.html) und ein Verschlechterungsverbot des jeweiligen Zustandes (so auch beispielsweise für trockenes, nährstoffarmes Offenland in entsprechenden FFH-Gebieten, vgl. https://www.anl.bayern.de/fachinformationen/beweidung/6_1_1_offenland_trocken.htm). Erste Forschungsprojekte in Bayern (https://www.anl.bayern.de/fachinformationen/beweidung/datenbank/detailansicht.htm?ID=A%2Bs3RgSTi2RIf7oQfYop9Q%3D%3D) mit dem Ziel der Zurückdrängung von invasiven Baumarten (Robinie, spätblühende Traubenkirsche) durch schälende Nutztiere waren teilweise erfolgreich (https://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/doc/an35106zahn_et_al_2013_beweidung_bayern.pdf).
Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Arten durch den Menschen, entweder aufgrund ethischer oder ästhetischer Prinzipien oder aufgrund ökologisch begründeter Erkenntnisse (https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/nationaler-artenschutz/instrumente/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Gesamtwildschafbestand in der Bundesrepublik Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt ein (2020)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der verbleidende Wildschafbestand (Mufflon) in den einzelnen Bundesländern von 2010 bis 2020 entwickelt?
Wie viele verendete Mufflons wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von Wolfsrissen deutschlandweit aufgefunden (bitte nach Bundesländern getrennt aufführen)?
In welchen Regionen sind die Wildschafpopulationen gänzlich verschwunden (bitte getrennt nach Bundesländern aufführen)?
Kann die Bundesregierung eine Prognose zur weiteren Entwicklung der Muffelwildbestände abgeben? Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Population in den kommenden fünf Jahren ein?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Muffelwild als besonders geschützte Art im Sinne der Artenschutzverordnung zu deklarieren? Wenn ja, welche vorbereitenden Maßnahmen müssen zur Erhebung in einen erweiterten Schutzstatus ergriffen werden?
Können nach Auffassung der Bundesregierung solche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) besonderen, sandigen, felsigen Habitate zukünftig neben der Biotoppflege durch Beweidung mit Nutztierrassen außerdem durch Muffelwild erhalten werden?
Plant die Bundesregierung die Kosten für den Erhalt der Habitate (Beweidung durch das Mufflon) in weiteren zukünftigen Projekten ein? Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich im Detail?
Sieht die Bundesregierung mit dem Verlust der genetischen Ressourcen bei den Wildschafen eine weitere Einschränkung für die Züchtung und Nachzüchtung von Hausschafen?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Jäger und Naturschutzverbände bei der Habitatpflege bzw. beim Habitatschutz zu unterstützen, und wenn ja, inwiefern?
Plant die Bundesregierung nach der Novellierung des Bundesjagdgesetzes zukünftig die Aufhebung der Schonzeiten bei Muffelwild (ähnlich dem Rehwild)?
Worin sieht die Bundesregierung weitere Ursachen für den Rückgang der Muffelwildpopulationen?
Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung den wachsenden Verlustquoten durch Großprädatoren (Wolf und Luchs) in den Abschussplänen der Zukunft Rechnung getragen werden?
a) Soll es weiterhin Abschusspläne auch nach der Novellierung des Bundesjagdgesetzes für Muffelwild geben?
b) Auf welcher wildbiologischen und jagdrechtlichen Grundlage werden die Abschusszahlen dann zukünftig festgelegt?