[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff,
Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/26852 –
Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) als oberste Bundesbehörde ist ein zentraler Akteur der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit und trägt maßgeblich zur außen- und
sicherheitspolitischen Rolle der Bundesrepublik Deutschland in der Welt bei.
Nach Auffassung der Fragesteller ist daher die Struktur und
Aufgabenverteilung innerhalb des BMZ von besonderer Relevanz, insbesondere vor dem
Hintergrund des Reformkonzeptes „BMZ 2030“ und den damit einhergegangenen
Umstrukturierungen des Bundesministeriums (
https://www.bmz.de/de/mediat
hek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/sMaterialie5
10_BMZ2030_Reformkonzept.pdf).
Daher interessieren sich die Fragesteller für den Geschäftsverteilungsplan
(GVP) des BMZ.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
(1) Mit dem Reformprozess BMZ 2030 hat das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein umfassendes
strukturelles Konzept vorgelegt, um die Maßnahmen und Mittel der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) noch strategischer, wirksamer
und effizienter einzusetzen. Dies wird insbesondere durch die Fokussierung
und Neuausrichtung der bilateralen staatlichen EZ mit unseren
Partnerländern erreicht. Zu den Einzelheiten des Reformprozesses verweist die
Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/20436.
(2) Soweit die Fragesteller vorliegend Informationen zur Struktur des BMZ
wünschen, können diese zum Teil dem Organisationsplan des BMZ
entnommen werden, der unter folgendem Link abrufbar ist:
https://www.bmz.de/d
e/ministerium/dokumente/organisationsplan.pdf. Hinsichtlich der von den
Fragestellern erbetenen Informationen zu Detailregelungen des Geschäfts-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27795
19. Wahlperiode 23.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
verteilungsplans sind im Übrigen folgende, von der Rechtsprechung
aufgestellte Grundsätze zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu
berücksichtigen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185
(250)).
Vorliegend ist anzumerken, dass Detailregelungen des
Geschäftsverteilungsplans als Ausdruck der Personal- und Organisationskompetenz des jeweiligen
Ministers/der jeweiligen Ministerin und damit als genuiner Teil der exekutiven
Eigenverantwortung zur Organisation des ihm/ihr anvertrauten Ressorts zu
betrachten sind. Fragen zu den konkreten Aufgaben- und Zuweisungsregelungen
innerhalb eines Ressorts sind somit als administrative Kontrolle und in der
vorliegenden Detailtiefe als administrative Überkontrolle zu werten, weshalb eine
Übermittlung dieser verwaltungsinternen Informationen unterbleibt.
(3) Eine stichtagsgenaue Angabe hinsichtlich der Alters- und
Geschlechtsstruktur der Mitarbeitenden in den einzelnen Referaten und Unterabteilungen hat
aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der stetig fortlaufenden
Personaldisposition zwischen den verschiedenen Organisationseinheiten des
BMZ keine Aussagekraft. Verwiesen wird daher auf die
Geschlechterverteilung des gesamten Personalbestands des BMZ, welche mit einem leicht
überwiegenden Frauenanteil insgesamt ausgeglichen ist. Hinsichtlich der
Altersstruktur wird ebenfalls auf den gesamten Personalbestand des BMZ
Bezug genommen. Die überwiegende Anzahl der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des BMZ verteilt sich gleichmäßig auf die Altersgruppen 35 bis
60 Jahre, mit einem Durchschnittsalter von 45 Jahren.
(4) Wie im öffentlichen Dienst üblich, richtet sich die akademische
Ausbildungshöhe grundsätzlich nach der jeweiligen Laufbahn.
Einstellungsvoraussetzung im höheren Dienst ist ein mit einem Master oder Staatsexamen oder
einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Studium. Im gehobenen
Dienst wird mindestens ein Bachelorabschluss, ein Fachhochschuldiplom
oder ein gleichwertiger Abschluss und im mittleren sowie einfachen Dienst
eine entsprechende Berufsausbildung vorausgesetzt. Alle Laufbahnen sind
im BMZ vertreten. Es gilt das innerhalb der Bundesregierung
ressortübergreifend zum Einsatz kommende Generalistenprinzip, sodass
unterschiedlichste Disziplinen und Fachrichtungen vertreten sind, die das vielfältige
Themen- und Aufgabenspektrum im Zuständigkeitsbereich des BMZ
abdecken.
(5 oraussetzung für die Einstellung in den höheren Dienst des BMZ sind sehr
gute Kenntnisse in Englisch sowie gute Kenntnisse einer weiteren
Amtssprache der Vereinten Nationen (VN). Für die Einstellung im gehobenen
Dienst werden gute Englischkenntnisse vorausgesetzt. Diese
Fremdsprachenkompetenzen werden im Rahmen der Personalauswahlverfahren
geprüft und vom hausinternen Sprachendienst bewertet. Zusätzlich weisen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMZ insbesondere aufgrund
vielfältiger Auslandserfahrungen unterschiedlichste weitere Sprachkompetenzen
auf.
(6) Kommunikationskompetenz wird bei allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des BMZ vorausgesetzt und bei der Einstellung auch entsprechend
berücksichtigt und geprüft. Die Kommunikationskompetenz kann außerdem
im Rahmen von Fortbildungen stetig weiterentwickelt und an die
Anforderungen der jeweiligen Stelle angepasst werden.
(7) Die Besoldung erfolgt bei Beamtinnen und Beamten nach Maßgabe der
Bundesbesoldungsordnung. Unterabteilungsleitungen werden nach
Besoldungsgruppe B6 oder B3 besoldet. Bei Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern erfolgt eine außertarifliche Vergütung in vergleichbaren
Entgeltgruppen. Die Besoldung der Referatsleitungen erfolgt bei Beamtinnen und
Beamten nach Besoldungsgruppe B3 (oder A16 bzw. A15). Bei
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erfolgt eine außertarifliche Vergütung in
vergleichbarer Entgeltgruppe bzw. eine tarifliche Vergütung nach
Entgeltgruppe 15 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Bereich
Bund.
1. Wie setzt sich der Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zusammen?
Eine Herausgabe des Geschäftsverteilungsplans selbst ist nicht möglich, da das
parlamentarische Fragerecht nicht auf Selbstinformation, sondern auf
Beantwortung gestellter Fragen durch die Bundesregierung ausgerichtet ist. Die im
Geschäftsverteilungsplan des BMZ enthaltenen Informationen zu Struktur und
Aufgabenzuweisung ergeben sich aus dem Organisationsplan des BMZ. Im
Übrigen wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
2. Welche Aufgaben und Zuständigkeiten sind dem Leitungsstab
zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
a) Wie viele Dienstposten sind welchen Referaten des Leitungsstabes,
aufgeschlüsselt nach Laufbahnzugehörigkeit, zugewiesen?
Die Laufbahnzugehörigkeit in den acht Referaten des Leitungsstabs setzt sich
wie folgt zusammen: 46 Stellen im höheren Dienst, 22 Stellen im gehobenen
Dienst und 14 Stellen im mittleren oder einfachen Dienst.
b) Welche Alters- und Geschlechtsstruktur spiegelt sich in den einzelnen
Referaten des Leitungsstabes wider?
Es wird auf die Nummer (3) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
c) Über welche akademische Ausbildungshöhe, zugeordnet nach
akademischer Disziplin und Abschlussart, verfügen die einzelnen
Beschäftigten und Bediensteten innerhalb der Referate des Leitungsstabes?
Es wird auf die Nummer (4) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
d) Über welche fremdsprachlichen Kenntnisse, aufgeschlüsselt nach
Sprache und europäischem Referenzrahmen, verfügen nach Kenntnis
der Bundesregierung die einzelnen Beschäftigten und Bediensteten des
Leitungsstabes?
Es wird auf die Nummer (5) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
e) Inwiefern sind im Leitungsstab Kompetenzen im Bereich der internen
Kommunikation abgebildet?
Es wird auf die Nummer (6) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
f) Welche Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche sind dem Leitungsstab
und den nachgeordneten Referaten nach dem geltenden
Geschäftsverteilungsplan zugewiesen?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
g) Welcher Besoldungsstufe sind der Leiter des Leitungstabes und die
Leiter der Referate innerhalb des Leitungstabes zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (7) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
3. Welche Aufgaben und Zuständigkeiten sind im Kommunikationsstab
abgebildet?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
a) Wie viele Dienstposten sind welchen Referaten des
Kommunikationsstabes, aufgeschlüsselt nach Laufbahnzugehörigkeit, zugewiesen?
Der Kommunikationsstab ist Teil des Leitungsstabs. Es wird auf die Antwort zu
Frage 2a verwiesen.
b) Welche Alters- und Geschlechtsstruktur spiegelt sich in den einzelnen
Referaten des Kommunikationsstabes wider?
Es wird auf die Nummer (3) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
c) Über welche akademische Ausbildungshöhe, aufgeschlüsselt nach
akademischer Disziplin und Abschlussart, verfügen die einzelnen
Bediensteten und Beschäftigten des Kommunikationstabes?
Es wird auf die Nummer (4) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
d) Wie viele Dienstposten des Kommunikationsstabes sind,
aufgeschlüsselt nach Dienstsitz, den jeweiligen Dienstorten Berlin und Bonn
zugewiesen?
Die Dienstposten des Kommunikationsstabs befinden sich ausschließlich am
Dienstort Berlin.
e) Über welche fremdsprachlichen Kenntnisse, aufgeschlüsselt nach
Sprache und europäischem Referenzrahmen, verfügen nach Kenntnis
der Bundesregierung die einzelnen Beschäftigten und Bediensteten
innerhalb der Referate des Kommunikationsstabes?
Es wird auf die Nummer (5) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
f) Inwiefern sind im Kommunikationsstab Kompetenzen im Bereich der
internen Kommunikation abgebildet?
Es wird auf die Nummer (6) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
g) Welche Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche sind den einzelnen
Referaten des Kommunikationsstabes nach dem geltenden
Geschäftsverteilungsplan zugewiesen?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
h) Welcher Besoldungsstufe sind der Leiter des Kommunikationstabes
sowie die Leiter der Referate innerhalb des Kommunikationstabes
zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (7) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
4. Wie sind die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der
Zentralabteilung verteilt?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
a) Wie viele Dienstposten sind in der Zentralabteilung welchen
nachgeordneten Referaten, aufgeschlüsselt nach Laufbahnzugehörigkeit,
zugewiesen?
Die Laufbahnzugehörigkeit in den 14 Referaten der Zentralabteilung setzt sich
wie folgt zusammen: 52,5 Stellen im höheren Dienst, 77,5 Stellen im
gehobenen Dienst und 132 Stellen im mittleren oder einfachen Dienst.
b) Welche Alters- und Geschlechtsstruktur weisen die einzelnen
Unterabteilungen und Referate der Zentralabteilung auf?
Es wird auf die Nummer (3) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
c) Über welche akademische Ausbildungshöhe, zugeordnet nach
akademischer Disziplin und Abschlussart, verfügen die einzelnen
Beschäftigten und Bediensteten innerhalb der Referate der Zentralabteilung?
Es wird auf die Nummer (4) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
d) Wie viele und welche Dienstposten der Zentralabteilung sind,
aufgeschlüsselt nach Dienstsitz, an den jeweiligen Dienstorten Berlin und
Bonn zugewiesen?
Die Dienstposten der Zentralabteilung teilen sich nach Dienstorten wie folgt
auf: 185 am Dienstsitz Bonn, 77 am Dienstsitz Berlin.
e) Über welche fremdsprachlichen Kenntnisse, aufgeschlüsselt nach
Sprache und europäischem Referenzrahmen, verfügen die einzelnen
Bediensteten und Beschäftigten der Zentralabteilung nach Kenntnis
der Bundesregierung?
Es wird auf die Nummer (5) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
f) Inwiefern sind in der Zentralabteilung Kenntnisse der internen
Kommunikation abgebildet?
Es wird auf die Nummer (6) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
g) Welche Aufgabenbereiche sind den einzelnen Unterabteilungen sowie
den Referaten der Zentralabteilung nach dem geltenden
Geschäftsverteilungsplan zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
h) Welcher Besoldungsstufe sind die Leiter der einzelnen
Unterabteilungen sowie der Referate der Zentralabteilung zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (7) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
5. Wie sind die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Abteilung GS
„Grundsätze; Daten und Wirksamkeit“ verteilt?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
a) Wie viele Dienstposten sind in der Abteilung GS welchen
nachgeordneten Referaten, aufgeschlüsselt nach Laufbahnzugehörigkeit,
zugewiesen?
Die Laufbahnzugehörigkeit in den elf Referaten der Abteilung GS
„Grundsätze; Daten und Wirksamkeit“ setzt sich wie folgt zusammen: 44,5 Stellen im
höheren Dienst, 27 Stellen im gehobenen Dienst und 13 Stellen im mittleren oder
einfachen Dienst.
b) Welche Alters- und Geschlechtsstruktur weisen die einzelnen
Unterabteilungen der Abteilung GS auf?
Es wird auf die Nummer (3) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
c) Über welche akademische Ausbildungshöhe, zugeordnet nach
akademischer Disziplin und Abschlussart, verfügen die Beschäftigten und
Bediensteten innerhalb der Referate der Abteilung GS?
Es wird auf die Nummer (4) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
d) Wie viele und welche Dienstposten der Abteilung GS sind,
aufgeschlüsselt nach Dienstsitz, an den jeweiligen Dienstorten Berlin und
Bonn zugewiesen?
Die Dienstposten der Abteilung GS teilen sich nach Dienstorten wie folgt auf:
71,5 am Dienstsitz Bonn, 13 am Dienstsitz Berlin.
e) Über welche fremdsprachlichen Kenntnisse, aufgeschlüsselt nach
Sprache und europäischem Referenzrahmen, verfügen nach Kenntnis
der Bundesregierung die einzelnen Beschäftigten und Bediensteten der
Abteilung GS?
Es wird auf die Nummer (5) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
f) Inwiefern sind in der Abteilung GS Kenntnisse der internen
Kommunikation abgebildet?
Es wird auf die Nummer (6) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
g) Welche Aufgabenbereiche sind den einzelnen Unterabteilungen sowie
den Referaten der Abteilung GS nach dem geltenden
Geschäftsverteilungsplan zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
h) Welcher Besoldungsstufe sind die Leiter der einzelnen
Unterabteilungen sowie der Referate der Abteilung GS zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (7) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
6. Wie sind die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Abteilung 1
„Globale Gesundheit; Wirtschaft und ländliche Entwicklung“ verteilt?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
a) Wie viele Dienstposten sind in der Abteilung 1 welchen
nachgeordneten Referaten, aufgeschlüsselt nach Laufbahnzugehörigkeit,
zugewiesen?
Die Laufbahnzugehörigkeit in den 18 Referaten der Abteilung 1 „Globale
Gesundheit; Wirtschaft und ländliche Entwicklung“ setzt sich wie folgt
zusammen: 76 Stellen im höheren Dienst, 17,5 Stellen im gehobenen Dienst und 15
Stellen im mittleren oder einfachen Dienst.
b) Welche Alters- und Geschlechtsstruktur weisen die einzelnen
Unterabteilungen der Abteilung 1 auf?
Es wird auf die Nummer (3) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
c) Über welche akademische Ausbildungshöhe, zugeordnet nach
akademischer Disziplin und Abschlussart, verfügen die Beschäftigten und
Bediensteten innerhalb der Referate der Abteilung 1?
Es wird auf die Nummer (4) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
d) Wie viele und welche Dienstposten der Abteilung 1 sind,
aufgeschlüsselt nach Dienstsitz, an den jeweiligen Dienstorten Berlin und Bonn
zugewiesen?
Die Dienstposten der Abteilung 1 teilen sich nach Dienstorten wie folgt auf:
33,5 am Dienstsitz Bonn, 75 am Dienstsitz Berlin.
e) Über welche fremdsprachlichen Kenntnisse, aufgeschlüsselt nach
Sprache und europäischem Referenzrahmen, verfügen nach Kenntnis
der Bundesregierung die einzelnen Beschäftigten und Bediensteten der
Abteilung 1?
Es wird auf die Nummer (5) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
f) Inwiefern sind in der Abteilung 1 Kenntnisse der internen
Kommunikation abgebildet?
Es wird auf die Nummer (6) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
g) Welche Aufgabenbereiche sind den einzelnen Unterabteilungen sowie
den Referaten der Abteilung 1 nach dem geltenden
Geschäftsverteilungsplan zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
h) Welcher Besoldungsstufe sind die Leiter der einzelnen
Unterabteilungen sowie der Referate der Abteilung 1 zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (7) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
7. Wie sind die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Abteilung 2
„Marshallplan mit Afrika; Flucht und Migration“ verteilt?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
a) Wie viele Dienstposten sind in der Abteilung 2 welchen
nachgeordneten Referaten, aufgeschlüsselt nach Laufbahnzugehörigkeit,
zugewiesen?
Die Laufbahnzugehörigkeit in den 16 Referaten der Abteilung 2 „Marshallplan
mit Afrika; Flucht und Migration“ setzt sich wie folgt zusammen: 79,5 Stellen
im höheren Dienst, 18,5 Stellen im gehobenen Dienst und 17,5 Stellen im
mittleren oder einfachen Dienst.
b) Welche Alters- und Geschlechtsstruktur weisen die einzelnen
Unterabteilungen der Abteilung 2 auf?
Es wird auf die Nummer (3) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
c) Über welche akademische Ausbildungshöhe, zugeordnet nach
akademischer Disziplin und Abschlussart, verfügen die Beschäftigten und
Bediensteten innerhalb der Referate der Abteilung 2?
Es wird auf die Nummer (4) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
d) Wie viele und welche Dienstposten der Abteilung 2 sind,
aufgeschlüsselt nach Dienstsitz, an den jeweiligen Dienstorten Berlin und Bonn
zugewiesen?
Die Dienstposten der Abteilung 2 teilen sich nach Dienstorten wie folgt auf: 65
am Dienstsitz Bonn, 50,5 am Dienstsitz Berlin.
e) Über welche fremdsprachlichen Kenntnisse, aufgeschlüsselt nach
Sprache und europäischem Referenzrahmen, verfügen nach Kenntnis
der Bundesregierung die einzelnen Beschäftigten und Bediensteten der
Abteilung 2?
Es wird auf die Nummer (5) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
f) Inwiefern sind in der Abteilung 2 Kenntnisse der internen
Kommunikation abgebildet?
Es wird auf die Nummer (6) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
g) Welche Aufgabenbereiche sind den einzelnen Unterabteilungen sowie
den Referaten der Abteilung 2 nach dem geltenden
Geschäftsverteilungsplan zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
h) Welcher Besoldungsstufe sind die Leiter der einzelnen
Unterabteilungen sowie der Referate der Abteilung 2 zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (7) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
8. Wie sind die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Abteilung 3
„Asien; Südost- und Osteuropa; Naher Osten; Lateinamerika;
Zivilgesellschaft; Flucht und Migration“ verteilt?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
a) Wie viele Dienstposten sind in der Abteilung 3 welchen
nachgeordneten Referaten, aufgeschlüsselt nach Laufbahnzugehörigkeit,
zugewiesen?
Die Laufbahnzugehörigkeit in den 15 Referaten der Abteilung 3 „Asien;
Südost- und Osteuropa; Naher Osten; Lateinamerika; Zivilgesellschaft;
Kirchen“ setzt sich wie folgt zusammen: 80,5 Stellen im höheren Dienst, 30
Stellen im gehobenen Dienst und 23,5 Stellen im mittleren oder einfachen Dienst.
b) Welche Alters- und Geschlechtsstruktur weisen die einzelnen
Unterabteilungen der Abteilung 3 auf?
Es wird auf die Nummer (3) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
c) Über welche akademische Ausbildungshöhe, zugeordnet nach
akademischer Disziplin und Abschlussart, verfügen die Beschäftigten und
Bediensteten innerhalb der Referate der Abteilung 3?
Es wird auf die Nummer (4) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
d) Wie viele und welche Dienstposten der Abteilung 3 sind,
aufgeschlüsselt nach Dienstsitz, an den jeweiligen Dienstorten Berlin und Bonn
zugewiesen?
Die Dienstposten der Abteilung 3 teilen sich nach Dienstorten wie folgt auf: 96
am Dienstsitz Bonn, 38 am Dienstsitz Berlin.
e) Über welche fremdsprachlichen Kenntnisse, aufgeschlüsselt nach
Sprache und europäischem Referenzrahmen, verfügen nach Kenntnis
der Bundesregierung die einzelnen Beschäftigten und Bediensteten der
Abteilung 3?
Es wird auf die Nummer (5) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
f) Inwiefern sind in der Abteilung 3 Kenntnisse der internen
Kommunikation abgebildet?
Es wird auf die Nummer (6) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
g) Welche Aufgabenbereiche sind den einzelnen Unterabteilungen sowie
den Referaten der Abteilung 3 nach dem geltenden
Geschäftsverteilungsplan zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
h) Welcher Besoldungsstufe sind die Leiter der einzelnen
Unterabteilungen sowie der Referate der Abteilung 3 zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (7) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
9. Wie sind die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Abteilung 4
„Internationale Entwicklungspolitik; Agenda 2030; Klima“ verteilt?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
a) Wie viele Dienstposten sind in der Abteilung 4 welchen
nachgeordneten Referaten, aufgeschlüsselt nach Laufbahnzugehörigkeit,
zugewiesen?
Die Laufbahnzugehörigkeit in den 16 Referaten der Abteilung 4 „Internationale
Entwicklungspolitik; Agenda 2030; Klima“ setzt sich wie folgt zusammen: 81
Stellen im höheren Dienst, 15,5 Stellen im gehobenen Dienst und 17,5 Stellen
im mittleren oder einfachen Dienst.
b) Welche Alters- und Geschlechtsstruktur weisen die einzelnen
Unterabteilungen der Abteilung 4 auf?
Es wird auf die Nummer (3) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
c) Über welche akademische Ausbildungshöhe, zugeordnet nach
akademischer Disziplin und Abschlussart, verfügen die Beschäftigten und
Bediensteten innerhalb der Referate der Abteilung 4?
Es wird auf die Nummer (4) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
d) Wie viele und welche Dienstposten der Abteilung 4 sind,
aufgeschlüsselt nach Dienstsitz, an den jeweiligen Dienstorten Berlin und Bonn
zugewiesen?
Die Dienstposten der Abteilung 4 teilen sich nach Dienstorten wie folgt auf:
60,5 am Dienstsitz Bonn, 53,5 am Dienstsitz Berlin.
e) Über welche fremdsprachlichen Kenntnisse, aufgeschlüsselt nach
Sprache und europäischem Referenzrahmen, verfügen nach Kenntnis
der Bundesregierung die einzelnen Beschäftigten und Bediensteten der
Abteilung 4?
Es wird auf die Nummer (5) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
f) Inwiefern sind in der Abteilung 4 Kenntnisse der internen
Kommunikation abgebildet?
Es wird auf die Nummer (6) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
g) Welche Aufgabenbereiche sind den einzelnen Unterabteilungen sowie
den Referaten der Abteilung 4 nach dem geltenden
Geschäftsverteilungsplan zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (2) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
h) Welcher Besoldungsstufe sind die Leiter der einzelnen
Unterabteilungen sowie der Referate der Abteilung 4 zugeordnet?
Es wird auf die Nummer (7) der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
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