[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Andrej Hunko,
Thomas Lutze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/26858 –
Die deutsch-belarussische Zusammenarbeit vor und nach der
Präsidentschaftswahl 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 7. Mai 2009 besteht zwischen der EU und den östlichen Nachbarn
Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine die
Östliche Partnerschaft (ÖP). Die EU-Beziehungen mit Belarus sind weiterhin von
Kooperation, aber auch von Einschränkungen geprägt. Auf der einen Seite
wird der multilaterale Ansatz der ÖP mit Belarus verfolgt, der Ansatz der
Modernisierung sowie des Dialoges mit der Zivilgesellschaft. Wie vielfältig die
Zusammenarbeit, die staatliche wie auch die zivilgesellschaftliche, zwischen
Deutschland und Belarus ist, wird u. a. auch in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Die deutsch-
belarussische Zusammenarbeit und die Zivilgesellschaft“ auf Bundestagsdrucksache
19/1205 deutlich.
Auf der anderen Seite bestehen weiterhin ein Waffenembargo sowie ein
Exportverbot von Gütern aus der EU nach Belarus, die für interne Repressionen
eingesetzt werden können. Gleichwohl erkennt der Deutsche Bundestag an,
dass sich Belarus für eine europäische Entspannungspolitik einsetzt und eine
Initiative Helsinki II ins Leben gerufen hat, um verlorengegangenes Vertrauen
wiederherzustellen. Der Deutsche Bundestag unterstützt eine weitere
Annäherung von Belarus an die Europäische Union (vgl. Bundestagsdrucksache
19/9916).
Am 29. Juni 2018 fand der erste offizielle Besuch eines Bundespräsidenten
der Bundesrepublik Deutschland in Belarus statt. Dr. Frank-Walter Steinmeier
hat an der Eröffnung der Gedenkstätte „Vernichtungsort Malyj Trostenez“
teilgenommen. Zum Besuchsprogramm gehörte auch ein Treffen mit dem
Präsidenten der Republik Belarus, Alexander Lukaschenko (
https://www.bundespr
aesident.de/SharedDocs/Termine/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2018/06/18062
9-Reise-Minsk.html).
Das bilaterale Handelsvolumen mit Deutschland betrug 2019 rund 2 Mrd.
Euro, jenes mit der EU insgesamt knapp 16 Mrd. Euro. Obgleich mit
niedrigem Anteil am gesamten belarussischen Außenhandel, nimmt Deutschland
hinter Russland, der Ukraine und China den vierten Platz ein. Über 300
deutsche Firmen sind in Belarus aktiv, trotz bisweilen schwieriger wirtschaftlicher
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28398
19. Wahlperiode 13.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und administrativer Rahmenbedingungen, die sich mit der derzeitigen
innenpolitischen Krise zu verschärfen drohen.
Vom 21. bis 30. Juni 2019 wurden die II. Europaspiele in Minsk ausgetragen.
Zu dem zehntägigen Programm gehörten 15 Sportarten, 4 000 Athletinnen und
Athleten aus 50 europäischen Staaten traten an. Die Mannschaft des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) bestand aus 149 Athletinnen und
Athleten. Auch Vertreter des Deutschen Bundestages und der
Bundesregierung (Dr. André Hahn von der Fraktion DIE LINKE., Abgeordnete der
Fraktion der CDU/CSU sowie der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Stephan Mayer) waren aus diesem
Anlass in Minsk. Neben der Teilnahme an den Sportveranstaltungen sowie
Gesprächen mit Vertretern des belarussischen Parlaments und der Regierung
besuchten sie auch gemeinsam mit einer Delegation des DOSB die
Gedenkstätte Chatyn.
Am 9. August 2020 fanden in Belarus Präsidentschaftswahlen statt, die weder
fair noch frei waren (
https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/merke
l-zu-belarus-1778172!mediathek). Laut offiziellen Angaben wurde Alexander
Lukaschenko mit 80 Prozent der Stimmen im Amt des Präsidenten bestätigt.
Seit diesem umstrittenen Wahlergebnis kommt es in Belarus regelmäßig zu
friedlichen Demonstrationen. Innerhalb von nur vier Tagen, vom 9. bis
13. August 2020, wurden laut offiziellen Stellen mehr als 7 000 Menschen
festgenommen. Die Handlungen von Strafverfolgungsbehörden führten zum
Tod von mindestens vier Personen, Tausende Häftlinge wurden physisch und
psychisch verletzt. Kein Todes- und Folterfall wurde untersucht, ebenso
wurden keine Strafverfahren gegenüber Sicherheitskräften eingeleitet. Friedliche
Demonstrantinnen und Demonstranten werden weiterhin inhaftiert und auch
gefoltert. Die Europäische Union erkennt das offizielle Ergebnis der
Präsidentschaftswahl nicht an und beschloss restriktive Maßnahmen gegen 55
Personen, die für Repressionen, Gewalt und die Fälschung des Wahlprozesses
verantwortlich sind. Im Oktober 2020 wurde die Präsidentschaftskandidatin
und Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja von Mitgliedern des
Deutschen Bundestages und der Bundesregierung in Berlin empfangen.
Nach der umstrittenen Wiederwahl Alexander Lukaschenkos und den
darauffolgenden Protesten hatten auch rund 1 200 Sportlerinnen und Sportler eine
Petition unterschrieben, in der ein Ende der Gewalt gefordert wird. Daraufhin
wurde laut diversen Medienberichten von belarussischen Sportorganisationen
Druck auf diese Athleten ausgeübt. Es kam zu Festnahmen, Inhaftierungen
und Trainingsverboten. Auch die Presse wurde von der staatlichen Willkür
stark getroffen. Journalistinnen und Journalisten wurden während ihrer Arbeit
attackiert und festgenommen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausländischer
Medien wurde die Akkreditierung entzogen. Insgesamt sind mindestens 400
Festnahmen von Journalistinnen und Journalisten seit dem 9. August 2020
bekannt (
https://baj.by/be/analytics/lichby-goda-perasled-zhurnalistau-i-medyya-
u-2020-godze). In der Rangliste der weltweiten Pressefreiheit von Reporter
ohne Grenzen besetzt Belarus den 153. Platz von 180.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Fragen 3, 4, 6, 10 und 20 kann nicht oder teilweise nicht
offen erfolgen. Die Bundesregierung unterhält vielfältige Beziehungen zur
Zivilgesellschaft, darunter auch zu Nichtregierungsorganisationen, die sich für
Menschenrechte einsetzen. Grundsätzlich beruhen die Zusammenarbeit mit den
Zuwendungsempfängern und ihre jeweilige Tätigkeit im Gastland auf
Vertraulichkeit. Da die Arbeit dieser Nichtregierungsorganisationen in der Regel nicht
oder nicht vollständig dem Schutz der deutschen Rechtsordnung unterliegt,
haben diese Nichtregierungsorganisationen ein Interesse daran, im Schutz der
Vertraulichkeit mit der Bundesregierung kommunizieren zu können. In einer
Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt das
Interesse der Bundesregierung daran, diesen Schutz gewährleisten zu können.
Um die Projekte und das Personal sowohl der Zuwendungsempfänger als auch
der lokalen Umsetzungspartner nicht zu gefährden, werden diese Informationen
nur dem Bundestag im Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts zur
Verfügung stellt.
Darüber hinaus ist auch eine Veröffentlichung von erfragten Zahlen nicht oder
teilweise nicht möglich, weil es sowohl für die fördernden Einrichtungen als
auch für die Geförderten bereits nachteilig sein kann, mit einer Förderung aus
dem Ausland öffentlich in Verbindung gebracht zu werden. Zum Schutz der
Betroffenen werden diese Informationen daher gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.*
1. Was hat die Bundesregierung bisher zur Umsetzung des vom Deutschen
Bundestag am 4. November 2020 beschlossenen Antrags der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und SPD „Belarus – Politische
Gefangene freilassen, freie und faire Neuwahlen ermöglichen,
Zivilgesellschaft stärken und Verfassungsreform initiieren“
(Bundestagsdrucksache 19/23943) unternommen, und welche Ergebnisse wurden
dabei bisher erzielt (bitte detailliert zu jedem der 17 Punkte informieren)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/27664
verwiesen, insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 23, 28, 30, 35
und 40.
2. Welche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Belarus abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen zur bilateralen
Partnerschaft und Zusammenarbeit sind derzeit in Kraft?
Welche sind im Zusammenhang mit der aktuellen Situation bzw. im Zuge
der EU-Sanktionen ausgesetzt oder wurden aufgekündigt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1205 verwiesen; die
dort aufgeführten Verträge, Vereinbarungen und Abkommen sind weiterhin in
Kraft.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der 8. Phase des
Förderprogramms Belarus (2016 bis 2019), und welche Projekte wurden
konkret gefördert?
Die 8. Phase des Förderprogramms Belarus wurde erfolgreich abgeschlossen.
Durch Kompetenz- und Kapazitätsbildung wurde die Leistungsfähigkeit von
Nichtregierungsorganisationen (NRO) und anderen zivilgesellschaftlichen
Akteuren deutlich gestärkt, insbesondere im Bereich globale Nachhaltigkeitsziele.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
4. Welche Projekte wurden im Rahmen der 9. Phase des Förderprogramms
Belarus (2019 bis 2022) bewilligt, und in welchem Umfang werden diese
(bitte im Einzelnen nennen) vom Bund gefördert?
Welche staatlichen Akteure in Belarus sind Projektträger und
Zuwendungsempfänger des Förderprogramms?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5. Welche Projekte der 9. Phase des Förderprogramms Belarus wurden
a) aufgrund der aktuellen politischen Ereignisse in Belarus bzw.
b) aufgrund der Corona-Pandemie
zusätzlich bewilligt bzw. eingestellt?
Bis Ende des Jahres 2020 wurden keine Projekte eingestellt oder zusätzlich
bewilligt. Bislang konnten noch nicht alle Projekte mit ihren Aktivitäten
beginnen. Für das Jahr 2021 sind zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung
zivilgesellschaftlicher Akteure und sozial vulnerabler Gruppen im Sinne des Prinzips
„Niemanden zurücklassen“ der Agenda 2030 geplant. Zudem soll eine
Verlängerung der Laufzeit der bereits ausgewählten Projekte um bis zu sechs Monate
ermöglicht werden.
6. Welche Partnerschaftsprojekte mit Belarus wurden seit 2017 nach
Kenntnis der Bundesregierung vom Internationalen Bildungs- und
Begegnungswerk (IBB) Dortmund betreut, und wie hoch war dabei die
jeweilige Förderung durch den Bund?
Neben Projekten aus dem Förderprogramm Belarus setzte das Internationale
Bildungs –und Begegnungswerk (IBB) durch die Bundesregierung geförderte
Projekte vor allem zu Erinnerungskultur, Gedenken und Stärkung des
Geschichtsbewusstseins um. Darüber hinaus förderte die Bundesregierung
Projekte zu den Themen Kreislaufwirtschaft und Jugendaustausch sowie
Fortbildungen etwa im Bereich Medien und Sozialunternehmertum. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
7. In welcher Weise bzw. mit welchen Aktivitäten und finanziellen
Beiträgen hat die Bundesregierung das XVI., XVII. sowie XVIII. Minsk-
Forum unterstützt (bitte für die jeweiligen Veranstaltungen einzeln
aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ wurde der
Prozess des Minsk-Forums, der von der „Deutsch-Belarussischen Gesellschaft
e. V.“ (dbg) organisiert wurde, im Jahr 2018 (Minsk-Forum XVI) mit
45.000 Euro, im Jahr 2019 (Minsk-Forum XVII) mit 50.000 Euro und im Jahr
2020 (Minsk-Forum XVIII) mit knapp 74.000 Euro unterstützt.
8. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Resultate
des XVIII. Minsk-Forums vom 2. bis 3. Dezember 2020 mit dem Titel
„Belarus im Umbruch. Bestandsaufnahme und Zukunftsperspektiven“,
und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Forum für
ihre eigene künftige Arbeit?
Das XVIII. Minsk-Forum hat nach Ansicht der Bundesregierung einen
wichtigen Beitrag zum anhaltenden Dialog zwischen Vertreterinnen und Vertretern
der belarusischen Zivilgesellschaft, Protestbewegung, der Bundesregierung
sowie anderer Regierungen, Parlamentsabgeordneten sowie Expertinnen und
Experten geleistet. Die Bundesregierung sieht sich in Ihrer Haltung bestärkt,
die vielfältige Unterstützung für die belarusische Zivilgesellschaft
aufrechtzuerhalten bzw. auszubauen. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/27664 verwiesen.
9. Was hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft unternommen, um eine Debatte über die weitere
Ausgestaltung der Östlichen Partnerschaft nach 2020 zu gestalten?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft
mehrere Veranstaltungen zur weiteren Ausgestaltung der Östlichen Partnerschaft (ÖP)
nach dem Jahr 2020 organisiert bzw. initiiert.
Vom 24. bis 26. September 2020 fand mit Unterstützung des Auswärtigen Amts
und der Friedrich-Ebert-Stiftung die 3. Jugendkonferenz des Eastern
Partnership Civil Society Forums statt. Ursprünglich als Präsenzveranstaltung mit
200 Teilnehmern in Dresden unter Schirmherrschaft der sächsischen
Landesregierung geplant, wurde die Veranstaltung als mehrtägige virtuelle Konferenz
durchgeführt. Im Rahmen der Jugendkonferenz erarbeiteten Jugendliche aus
allen sechs Ländern der Östlichen Partnerschaft Vorschläge zur Umsetzung des
„European Green Deal“ in den Partnerländern.
Am 1./2. Oktober 2020 führte das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine ÖP-Fachkonferenz zum Thema
Resilienz durch. Auf der Konferenz wurden zahlreiche substanzielle
Vorschläge für Zielvorgaben für die ÖP nach 2020 erarbeitet, die im Anschluss an die
Europäische Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst
übermittelt wurden.
Vom 14. bis 17. Dezember 2020 veranstaltete der Ost-Ausschuss der Deutschen
Wirtschaft e. V. gemeinsam mit der Außenwirtschaftsförderungsgesellschaft
„NRW.Global Business“, der Europäischen Kommission und dem Auswärtigen
Amt ein virtuelles ÖP-Business-Forum. Dabei wurden Strategien und
Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und Steigerung von
Direktinvestitionen in den ÖP-Ländern diskutiert.
10. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung seit 2017 ergriffen, um die
Arbeit des Menschenrechtszentrums Viasna sowie anderer
Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen in Belarus zu unterstützen
(bitte einzeln aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 2017 Projektarbeit in Belarus von
zahlreichen Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen finanziell
unterstützt. Der Leiter des Menschenrechtszentrums Viasna wurde im Dezember
2019 mit dem deutsch-französischen Menschenrechtspreis ausgezeichnet.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Sieht die Bundesregierung Bemühungen, Aktivitäten oder Schritte der
belarussischen Regierung seit 2014, auf die Abschaffung bzw. ein
Moratorium der Todesstrafe hinzuwirken?
Wenn ja, welche?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass im fraglichen Zeitraum die Einführung
eines Moratoriums in einer Arbeitsgemeinschaft des belarusischen Parlaments,
auf Fachkonferenzen sowie in Dialogforen in den belarusischen Regionen
erörtert wurde. Berichten zufolge könnte bei Beratungen über ein Gesetzespaket
zu Änderungen des Strafgesetzbuches auch über die Todesstrafe debattiert
werden. Fortschritte hinsichtlich eines Moratoriums oder einer Abschaffung der
Todesstrafe sind der Bundesregierung hingegen nicht bekannt.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Prozess der
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Belarus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich Belarus gegenwärtig in der
Umsetzungsphase seines Nationalen Aktionsplans 2017 bis 2025 zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Am 28. Dezember 2018 legte
Belarus einen Erstbericht zum Umsetzungsstand vor (
https://undocs.org/CRPD/C/B
LR/1). Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)
unterstützt Belarus bei der Umsetzung der Konvention.
13. Welche Aktivitäten von Behindertenorganisationen in Belarus sowie
gemeinsamen Aktivitäten von deutschen und belarussischen
Behindertenverbänden wurden durch den Bund seit 2017 unterstützt (bitte konkret
benennen)?
In der 8. und 9. Phase des Förderprogramms Belarus erfolgte eine
Unterstützung von insgesamt sieben Inklusionsprojekten, etwa zur Entwicklung von
leichter Sprache, der Verbesserung von Rehabilitations- und
Beschäftigungsmöglichkeiten sowie der Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern.
Zudem zielen Maßnahmen des Begleitprogramms im Förderprogramm Belarus
auf eine Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung im
Arbeitsleben.
14. Wie viele belarussische Bürgerinnen und Bürger, die von Repressionen,
Gewalt und Folter nach der Präsidentschaftswahl 2020 betroffen wurden,
haben nach Kenntnis der Bundesregierung medizinische bzw.
psychologische Hilfe in Deutschland bekommen, und inwiefern war der Bund
daran finanziell beteiligt?
Der Bundesregierung sind Einzelfälle bekannt, die in Deutschland behandelt
wurden; über umfassende Daten verfügt sie nicht. Ergänzend wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/27664 verwiesen.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Lage der Pressefreiheit in
Belarus?
Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich die Presse- und Medienfreiheit in
Belarus seit 2020 erneut erheblich verschlechtert. Vertreterinnen und Vertreter
unabhängiger Medien sowie Medienhäuser sehen sich einer massiven
Repressionswelle ausgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 16 verwiesen.
16. Welche deutschen Medien und deutschen Journalistinnen und
Journalisten waren nach Kenntnis der Bundesregierung von Repressionen vor und
nach der Präsidentschaftswahl 2020 betroffen?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass belarusische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter deutscher Medienhäuser im August 2020 trotz vorliegender
Akkreditierungen vorübergehend festgenommen wurden. Zum Teil wurden gültige
Akkreditierungen entzogen, russische Mitarbeiter deutscher Medien ausgewiesen und
mit fünfjährigen Einreiseverboten belegt. Im Oktober 2020 wurde allen
akkreditierten Journalistinnen und Journalisten die Akkreditierung entzogen.
Neuakkreditierungen wurden bislang nur an einzelne deutsche und EU-
Staatsangehörige erteilt. Belarusischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutscher
Medien wird eine Neuakkreditierung bislang verwehrt.
17. Welche Förderprogramme für belarussischen Journalistinnen und
Journalisten und Projekte zur Medienkompetenz wurden im Zeitraum 2017 bis
2020 vom Bund gefördert?
Projekte im Sinne der Fragestellung unterstützt die Bundesregierung mit
Mitteln der Titel 0504 68713 sowie 0502 54622 und 0501 68734, unter anderem
über das Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in
den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“. Zudem fördert das
Auswärtige Amt mit Angeboten für Medienvertreter im russischsprachigen
Raum indirekt auch Medien aus Belarus.
18. Wie entwickelte sich der Umfang des Engagements der Deutschen Welle
(DW) in Belarus nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014?
Die Deutsche Welle (DW) berichtet im Rahmen ihres Auftrages regelmäßig
und multimedial über relevante Ereignisse und Entwicklungen in Belarus. Die
in den vergangenen Jahren kontinuierliche Berichterstattung wird im Jahr 2021
eine verstärkte Schwerpunktsetzung erfahren, ihre Berichterstattung auch für
Belarus ausweiten und Angebote auf Belarusisch aufbereiten. Ermöglicht
wurde dies durch die Erhöhung des Bundeszuschusses zur DW und durch eine
Projektförderung des Auswärtigen Amtes Vor diesem Hintergrund plant die DW
auch die Einrichtung eines Korrespondenten-Büros in Minsk.
19. Wie viele belarussische Journalistinnen und Journalisten haben nach
Kenntnis der Bundesregierung an der DW-Akademie seit 2014
teilgenommen?
Die DW Akademie ist das Zentrum der DW für internationale
Medienentwicklung, journalistische Aus- und Fortbildung und Wissensvermittlung. Sie hat
zwischen den Jahren 2014 und 2020 mit Mitteln des Auswärtigen Amts
Netzwerkveranstaltungen und Fortbildungen zum Thema Medienmanagement in
Belarus durchgeführt. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben an diesen
Maßnahmen insgesamt rund 200 belarusische Medienschaffende
teilgenommen.
20. Welche Nichtregierungsorganisationen, Vereine und Stiftungen erhielten
für ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der deutsch-belarussischen
Zusammenarbeit vom Bund in den Jahren von 2017 bis 2020 finanzielle
Zuwendungen in Höhe von mindestens 10 000 Euro (bitte die jeweilige
Organisation, die Höhe der Förderung, die jeweils fördernde
Bundesbehörde, aufgeschlüsselt nach Jahren und jeweiligem Förderprogramm,
nennen), welche Förderzusagen sind bislang für das Jahr 2021 ergangen,
und wie hat sich das jeweilige Budget für solche Aktivitäten seit 2017
entwickelt?
Die Bundesregierung unterstützte und unterstützt zahlreiche
Nichtregierungsorganisationen, Vereine und Stiftungen sowie weitere Organisationen auf dem
Gebiet der deutsch-belarusischen Zusammenarbeit. Die Unterstützung der
Bundesregierung für Organisationen auf dem Gebiet der deutsch-belarusischen
Zusammenarbeit ist in den letzten fünf Jahren kontinuierlich angestiegen. Für
das Jahr 2021 ist ein deutlicher Zuwachs der finanziellen Zuwendungen,
insbesondere für die Unterstützung der Zivilgesellschaft und unabhängiger Medien,
abzusehen (hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/27664 verwiesen). Die Bundesregierung reagiert damit auf den
gestiegenen Bedarf der Akteure der Zivilgesellschaft, deren Situation sich im
Zuge der Präsidentschaftswahlen zunehmend verschärft, und setzt die im vom
Bundestag am 4. November 2020 beschlossenen Antrag der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Belarus – Politische Gefangene
freilassen, freie und faire Neuwahlen ermöglichen, Zivilgesellschaft stärken
und Verfassungsreform initiieren“ (Bundestagsdrucksache 19/23943)
formulierten Forderungen um. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
21. Welche religiösen Organisationen in Belarus wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch religiöse Organisationen aus Deutschland im
Zeitraum von 2013 bis 2021 gefördert?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
22. Wie hat sich der vom Bund geförderte sowie der vom Bund nicht
geförderte Jugendaustausch nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen
beiden Ländern im Zeitraum von 2017 bis 2020 entwickelt?
Der Jugendaustausch erfolgt in einem begrenzten, aber stabilen Umfang. Im
fraglichen Zeitraum hat die Bundesregierung jährlich etwa 15 Begegnungen
von Jugendgruppen und von Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit
gefördert.
23. Wie viele Jugendliche aus Belarus nahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung an Freiwilligendiensten (FSJ, FÖJ, BFD) und Au-pair in
Deutschland teil (bitte nach Jahren von 2017 bis 2020 aufschlüsseln)?
Für den Bundesfreiwilligendienst (BFD), das Freiwillige Soziale Jahr und das
Freiwillige Ökologische Jahr liegen der Bundesregierung keine Daten im Sinne
der Fragestellung vor.
Erhebungen des Arbeitskreises „Lernen und Helfen in Übersee“ (AKLHÜ)
e. V. – Netzwerk und Fachstelle für internationale personelle Zusammenarbeit
sind unter
https://www.entwicklungsdienst.de/service/publikationen/aklhue-pu
blikationen/ für die Jahre 2017 bis 2019 einsehbar.
Daten für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor. Einen „weltwärts“-
Freiwillligendienst in Deutschland (auf Plätzen des BFD) haben im angefragten Zeitraum
nach Kenntnis der Bundesregierung sieben junge Menschen aus Belarus
absolviert.
Daten zu belarusischen Au-Pairs in Deutschland liegen der Bundesregierung
nicht vor.
In der Visastatistik des Auswärtigen Amtes werden die Aufenthaltszwecke
„Freiwilligendienst“, „Au-pair“ und „Working Holiday“ nur gemeinsam
erfasst. Die Zahl der durch die Botschaft Minsk in den Jahren 2017 bis 2020 für
diese drei Aufenthaltszwecke erteilten nationalen Visa (D-Visa) kann der
nachstehenden Tabelle entnommen werden. Da zwischen der Bundesrepublik
Deutschland mit der Republik Belarus keine Vereinbarung oder Absprache über
„Working Holiday“-Aufenthalte besteht, ist jedoch davon auszugehen, dass in
den unten aufgeführten Zahlen allenfalls vereinzelt Visa zum Aufenthaltszweck
„Working Holiday“ enthalten sind. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse darüber vor, wie viele der erteilten Visa tatsächlich für die Einreise
genutzt wurden.
Jahr
erteilte D-Visa für die die Aufenthaltszwecke „Freiwilligendienst“,
„Au-pair“ und „Working Holiday“
2017 100
2018 89
2019 76
2020 13
24. Wie viele Jugendliche aus Deutschland nahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung an Freiwilligendiensten in Belarus teil (bitte nach
Jahren von 2017 bis 2020 aufschlüsseln)?
An einem Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) in Belarus nahmen
im angefragten Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung 16 junge
Menschen teil:
2017: 3 Freiwillige,
2018: 7 Freiwillige,
2019: 6 Freiwillige,
2020: 0 Freiwillige.
Einen „kulturweit“-Freiwilligendienst in Belarus haben im angefragten
Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung 21 junge Menschen absolviert:
2017: 5 Freiwillige,
2018: 9 Freiwillige,
2019: 7 Freiwillige,
2020: 0 Freiwillige.
Einen „weltwärts“-Freiwilligendienst in Belarus haben im angefragten
Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung 5 junge Menschen absolviert:
2017: 2 Freiwillige,
2018: 2 Freiwillige,
2019: 1 Freiwillige,
2020: 0 Freiwillige.
25. Welche Auswirkungen auf die Teilnahme an den in den Fragen 22 und
23 erwähnten Programmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Corona-Pandemie?
Die Corona-Pandemie hatte einen starken Einfluss auf den internationalen
Jugendaustausch. Aufgrund der Pandemie und der damit einhergehenden
internationalen Beschränkungen mussten die auf Bundesebene agierenden Träger
ihre physischen Austauschprogramme für junge Menschen mit Belarus im Jahr
2020 abbrechen oder absagen; Aussagen zu virtuellen Ersatztreffen sind derzeit
wegen der noch nicht vorliegenden Verwendungsnachweise nicht möglich. Zur
Entwicklung der Teilnehmerzahlen wird auf die Antwort zu Frage 23
verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht
vor.
26. Welche Kooperationsvereinbarungen existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen Universitäten und Hochschulen in
Deutschland und Belarus (bitte die Veränderungen gegenüber der Übersicht aus
der Anlage 1 zu Frage 22 aus der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/1205 nennen)?
Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Frage waren 53 Kooperationen zwischen
deutschen und belarusischen Hochschulen in der Datenbank der
Hochschulrektorenkonferenz (
https://www.internationale-hochschulkooperationen.de/)
registriert. Im Vergleich zur Übersicht in Anlage 1 zu Frage 22 in der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/1205 wurden 15 Kooperationen neu registriert; acht
werden nicht mehr gelistet; die übrigen 38 Kooperationen werden fortgeführt.
Deutsche Hochschule Ort Ausländische Hochschule Ort
neu registriert oder neu abgeschlossen (verglichen mit Februar 2018)
Brandenburg Technische Universität
Cottbus-Senftenberg
Cottbus Belarusian State University Minsk
Evangelische Hochschule Darmstadt Darmstadt Minsk State Linguistic University Minsk
Friedrich-Schiller-Universität Jena Jena Brest State Pushkin University Brest
Georg-August-Universität Göttingen Göttingen Belarusian State University Minsk
Hochschule Anhalt – Anhalt
University of Applied Sciences
Köthen Belarusian State Agricultural Academy Gorki
Hochschule Emden/Leer Emden Belarusian State University Minsk
Hochschule Emden/Leer Emden Polotsk State University Polozk
Hochschule Emden/Leer Emden Vitebsk State P.M. Masherov University Wizebsk
Hochschule für Musik, Theater und
Medien Hannover
Hannover Minsk State M. I. Glinka College of
Music
Minsk
Hochschule für Technik, Wissenschaft
und Kultur Leipzig
Leipzig Polotsk State University Polozk
Hochschule RheinMain Wiesbaden Belarusian State Academy of Arts Minsk
SRH Hochschule Heidelberg Heidelberg Polotsk State University Polozk
Technische Hochschule Deggendorf Deggendorf Belarusian State Economic University
(BSEU)
Minsk
Universität Bielefeld Bielefeld Minsk State Linguistic University Minsk
Universität Stuttgart Stuttgart Belarusian State University Minsk
Deutsche Hochschule Ort Ausländische Hochschule Ort
Nicht mehr registriert oder beendet (verglichen mit Februar 2018)
Ernst-Moritz-Arndt-Universität
Greifswald
Greifswald Belarusian State University Minsk
Europa-Universität Flensburg Flensburg Minsk State Linguistic University Minsk
Hochschule Anhalt – Anhalt
University of Applied Sciences
Köthen Grodno State Agrarian University Grodno
Hochschule Anhalt – Anhalt
University of Applied Sciences
Köthen Belarusian State University Minsk
Universität Hohenheim Stuttgart-
Hohenheim
Belarusian State Agricultural Academy Gorki
Universität Kassel Kassel Belarusian State Technological
University (BSTU)
Minsk
Universität Kassel Kassel Minsk State Linguistic University Minsk
Universität Siegen Siegen Belarusian State University Minsk
27. Wie viele Studentinnen und Studenten aus Belarus studieren derzeit nach
Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen, und wie viele
aus Deutschland an belarussischen Hochschulen?
Im Sommersemester 2020 studierten 1.064 Bildungsausländerinnen und -
ausländer aus Belarus an deutschen Hochschulen (
https://www.destatis.de/DE/The
men/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/Publikation
en/_publikationen-innen-hochschulen-studierende-endg.html, Seite 150).
Nach Angaben des UNESCO Institute for Statistics (Global Flow of Tertiary-
Level Students,
http://uis.unesco.org/en/uis-student-flow) studieren neun
Personen aus Deutschland in Belarus.
28. Wie sieht die Bundesregierung die Perspektive für Kooperationen
zwischen deutschen und belarussischen Hochschulen und die weitere
Mitgliedschaft von Belarus im Bologna-Prozess (
https://www.bmbf.de/de/de
r-bologna-prozess-die-europaeische-studienreform-1038.html) mit Blick
auf die zahlreichen Verstöße gegen akademische Freiheiten nach der
Präsidentschaftswahl 2020?
Die Bundesregierung setzt sich für akademischen Austausch und einen Dialog
in der Wissenschaft mit Belarus ein. Gerade in der aktuellen Situation will die
Bundesregierung die deutschen Hochschulen dabei unterstützen, ihre
Kooperationen mit belarusischen Hochschulen fortzusetzen und, wo möglich, weiter
auszubauen. So sollen auch unter sich verändernden Rahmenbedingungen
Gesprächskanäle offengehalten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
durch internationale Vernetzung bestmöglich unterstützt sowie die
außenwissenschaftspolitische Dimension von Wissenschaftskooperationen gestärkt
werden.
Um die akademische Zusammenarbeit mit Belarus stärker in den Fokus der
deutschen Wissenschaftsgemeinde und der Öffentlichkeit zu rücken, hat der
Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) im November 2020 ein
Impulspapier mit dem Titel „Wissenschaftskooperationen mit Belarus. Chancen
der Zusammenarbeit in einer außenwissen-schaftspolitisch herausfordernden
Lage“ veröffentlicht (siehe
https://www.daad.de/de/laenderinformationen/europ
a/belarus/wissenschaftskooperationen/).
Aufgrund der massiven Verstöße gegen die Grundwerte des Europäischen
Hochschulraums nach den Präsidentschaftswahlen in Belarus im August 2020
wurde von den Ko-Vorsitzenden des Europäischen Hochschulraums während
des zweiten Halbjahres 2020 (Vereinigtes Königreich und Deutschland)eine
Erklärung zur Situation in Belarus der Ministerkonferenz vorgelegt, die von
zahlreichen Ministerinnen und Ministern unterstützt wurde (
https://ehea.info/Uploa
d/BFUG_DE_UK_74_Co-chairs_Statement_situation_Belarus.pdf und
https://e
hea.info/Upload/Belarus_statement_list_countries_and_consultative_member
s.pdf).
Das Kommuniqué der Ministerkonferenz von Rom im November 2020
unterstreicht erneut die Grundwerte des Europäischen Hochschulraums, zuvorderst
die Wissenschaftsfreiheit, die Hochschulautonomie und die demokratische
Beteiligung von Studierenden, Lehrenden, Forschenden und Beschäftigten
(
https://ehea.info/Upload/Rome_Ministerial_Communique.pdf). Dazu wird der
politische Dialog auch mit Belarus und den Hochschulen in Belarus gestärkt
und ein umfassender Rahmen zur Messung des Standes der
Wissenschaftsfreiheit in den 49 Staaten des Europäischen Hochschulraums erarbeitet.
Deutschland beteiligt sich maßgeblich und aktiv an diesen Arbeiten.
29. Mit welchen Mitteln fördert die Bundesregierung das Institut für
Deutschland- und Europastudien an der Belarussischen Staatlichen
Universität?
Am Institut für Deutschland- und Europastudien an der Belarusischen
Staatlichen Universität ist ein mit Mitteln des Auswärtigen Amts finanziertes DAAD-
Lektorat angesiedelt. Weiterhin hat der DAAD im Jahr 2020 aus Mitteln des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine digital
durchgeführte Sommerschule der TU Dresden zum Thema „Digitale Medienformate in
Bildung und Unternehmertum“ am Institut für Deutschland- und Europastudien
an der Belarusischen Staatlichen Universität gefördert.
30. Wie viele Bürgerinnen und Bürger aus Belarus haben nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen 2017 und 2020 vom Bund geförderte
Austauschstipendien erhalten (bitte aufgeschlüsselt pro Jahr und nach
Institutionen nennen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/26844 verwiesen.
31. Welche Stipendienprogramme für Studierende und Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler, die aus politischen Gründen von belarussischen
Hochschulen nach der Präsidentschaftswahl 2020 zwangsexmatrikuliert
wurden, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland,
und welche davon werden vom Bund in welcher Höhe gefördert?
Die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde hat ein Förderprogramm für
politisch bedrängte Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aufgelegt und weitere Unterstützungsangebote für die Zielgruppe erarbeitet.
Das Förderprogramm wird ausschließlich aus Spenden finanziert und
weitgehend ehrenamtlich betreut. Darüber hinaus wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 4 und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/27664 verwiesen.
32. Welche Veränderungen gab es hinsichtlich der Existenz von deutsch-
belarussischen Städtepartnerschaften seit der Antwort der Bundesregierung
zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1205,
und welche Unterstützung leistet die Bundesregierung für die Gründung
sowie die Pflege und den Ausbau deutsch-belarussischer
Städtepartnerschaften?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde seit der oben genannten Antwort
der Bundesregierung eine neue Städtepartnerschaft im September 2019
zwischen Wittenberg und Mogiljow etabliert.
Die Bundesregierung ermutigt die Gründung neuer Städtepartnerschaften als
wichtige Träger zivilgesellschaftlicher Verflechtungen über kommunale
Verwaltungsstrukturen hinaus. Sie fördert Austausch- und Begegnungsmaßnahmen
zur Pflege und zum Ausbau von Städtepartnerschaften weltweit. Im Rahmen
des Programms des Auswärtigen Amts zum Ausbau der Zusammenarbeit mit
der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland
(ÖPR-Programm) wurden im Jahr 2018 die Deutsch-Belarusische
Städtepartnerschaftskonferenz sowie weitere Projekte zu Städtepartnerschaftskonzepten
gefördert.
Auch die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) geförderten Beratungs-, Vernetzungs- und
Finanzierungsangebote der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von
Engagement Global stehen den deutsch-belarusischen Partnerschaften offen. Deutsche
und belarusische Vertreter haben an einem digitalen Austausch zur
Zusammenarbeit deutsch-belarusischer Städtepartnerschaften am 28. Oktober 2020 und an
der Konferenz „Kommunale Partnerschaften mit Osteuropa“ am 17./18.
November 2020 teilgenommen.
Darüber hinaus wurden über die SKEW in den Programmlinien Nachhaltige
Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa), Fachkräfte für
kommunale Partnerschaften Weltweit (FKPW) und Kleinprojektefonds (KPF)
Projekte deutsch-belarusischer Partnerstädte zu Themen wie
Geschlechtergerechtigkeit, Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien sowie lokale
Wirtschaftsförderung unterstützt.
33. Welche bilateralen Aktivitäten gab bzw. gibt es seit 2017 nach Kenntnis
der Bundesregierung auf dem Gebiet des Sports, und mit welchen
Vorhaben unterstützt die Bundesregierung den Austausch von Sportlerinnen
und Sportlern sowie die Zusammenarbeit zwischen Sportverbänden und
Sportvereinen beider Staaten (bitte die konkreten Aktivitäten, das Jahr,
die beteiligten Bundesbehörden und Sportorganisationen sowie den
finanziellen Rahmen nennen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
34. Wie bewertet die Bundesregierung den sportlichen und politischen Wert
der II. Europaspiele in Minsk?
Neben dem sportlichen Wert der Europaspiele für Quotenplätze bei den XXXII.
Olympischen Sommerspielen in Tokio boten die Europaspiele der
Bundesregierung in Person des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer in einem
Gespräch mit dem stellvertretenden Minister für Sport und Tourismus von
Belarus Gelegenheit, auf die Problematik der Menschenrechtsverletzungen und
auf eine erforderliche Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit, der Gewährleistung
von Menschenrechten, der Minderheitenrechte sowie der Meinungs- und
Versammlungsfreiheit hinzuweisen.
35. Inwiefern befürwortet die Bundesregierung die Suspendierung von
Belarus aus dem Internationalen Olympischen Komitee vor dem Hintergrund,
dass das Nationale Olympische Komitee in Belarus von Alexander
Lukaschenko geleitet wird?
Die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung der Exekutive des
Internationalen Olympischen Komitees, die Führung des Nationalen Olympischen
Komitees von Belarus wegen Missachtung der Olympischen Charta vorübergehend
zu suspendieren.
36. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die von Repressionen
betroffenen belarussischen Sportlerinnen und Sportler?
Die Bundesregierung ist willens, von Repressionen betroffene belarusische
Sportlerinnen und Sportler zu unterstützen. Sie stimmt sich mit betroffenen
Personen zu geeigneten Maßnahmen ab.
37. Welche Maßnahmen der Ausbildungs- oder Ausstattungshilfe zugunsten
belarussischer Sicherheitsbehörden haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2014 seitens der Bundespolizei, der
Nachrichtendienste, weiterer Bundesbehörden sowie der Polizeibehörden der Länder
stattgefunden, und welche weiteren Vorhaben sind hier geplant?
Im genannten Zeitraum wurden im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe und
Kooperationen durch die Bundespolizei im Jahr 2019 je eine Maßnahme der
Ausbildungshilfe und der Ausstattungshilfe zugunsten des Staatlichen
Grenzkomitees der Republik Belarus umgesetzt. Dabei handelte es sich um einen
Informations-/Erfahrungsaustausch zu Aufgaben und Organisationen der
Bundespolizei, der vom 25. bis 28. November 2019 von vier Beamten durchgeführt
wurde. Außerdem fand eine Übergabe von 50 Forensik-Lupen statt. Weitere
Maßnahmen der Ausbildungs- oder Ausstattungshilfe zugunsten belarusischer
Sicherheitsbehörden sind aktuell nicht vorgesehen.
Informationen mit Blick auf die Nachrichtendienste des Bundes berühren in
besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls und können daher selbst in
eingestufter Form nicht beantwortet werden. Eine Offenlegung der
angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten
der Arbeit und Methodik der Nachrichtendienste des Bundes bekannt würden,
die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen
Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten besonders schutzbedürftig sind.
Hierzu zählen auch Maßnahmen der Ausbildungs- oder Ausstattungshilfe, die
die Nachrichtendienste des Bundes ggf. einzelnen ausländischen
Nachrichtendiensten zukommen lassen. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen
zum Kenntnisstand, zur Leistungsfähigkeit, zur Ausrichtung und zu
technischen Fähigkeiten bestimmter ausländischer Nachrichtendienste und die damit
einhergehend Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige
Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Nachrichtendienste
des Bundes mit diesen sowie auch mit weiteren ausländischen
Nachrichtendiensten haben.
Würden in der Folge eines Vertrauensverlustes Informationen von
ausländischen Behörden entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden
schwerwiegende Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit
der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im
Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der erfragten Inhalte in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer hohen Brisanz mit Blick
auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des
Bundes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Informationen würden
die Arbeitsweise der Nachrichtendienste des Bundes so detailliert beschreiben,
dass daraus unmittelbar Rückschlüsse auf die Zusammenarbeit mit
ausländischen Nachrichtendiensten und deren Fähigkeiten und Methodik gezogen
werden können. Eine Bekanntgabe dieser Sachverhalte, auch gegenüber einem eng
umgrenzten Kreis von Empfängern, kann dem Schutzbedürfnis nicht Rechnung
tragen. Bei einem Bekanntwerden dieser Informationen gäbe es keinen Ersatz
durch andere Instrumente der Informationsgewinnung. Daraus ist der Schluss
zu ziehen, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise
das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der
Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort
verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung der angefragten
Information zu verstehen.
38. Wie viele deutsche Polizeikräfte hielten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen ihres Dienstes zu welchem Zweck in den Jahren
2014 bis 2020 in Belarus auf (bitte tabellarisch darstellen)?
Im Rahmen der Tätigkeit der Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts
(BKA) wurden die nachstehenden Dienstreisen der jeweiligen BKA-
Verbindungsbeamten in Kiew mit Nebenzuständigkeit für Belarus nach Belarus
durchgeführt:
Jahr Anzahl Dienstreisegrund
2014 3 Kontaktpflege und Besprechungen
2015 2 Kontaktpflege und Besprechungen
2016 2 Kontaktpflege und Besprechungen
2017 1 Kontaktpflege und Besprechungen
2018 1 Kontaktpflege und Besprechungen
2019 3 Kontaktpflege und Besprechungen
2020 0
Darüber hinaus erfolgte im Juni 2019 eine Dienstreise eines BKA-
Beschäftigten nach Belarus im Rahmen von Beratungstätigkeiten für die deutsche
Sportlerdelegation anlässlich der „2. Europaspiele“.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 37 und auf die Antworten der
Bundesregierung auf die regelmäßigen Quartalsanfragen der Fraktion
DIE LINKE. zu Auslandseinsätzen von Polizei und Zoll verwiesen (zuletzt auf
Bundestagsdrucksache 19/26990).
39. Wie viele belarussische Polizeikräfte hielten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen ihres Dienstes zu welchem Zweck in den
Jahren 2014 bis 2020 in Deutschland auf (bitte tabellarisch darstellen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hielten sich keine belarusischen
Polizeikräfte im Rahmen ihres Dienstes im gefragten Zeitraum in Deutschland auf.
40. Unterstützt die Bundesregierung Belarus bei der Bewältigung der
Corona-Pandemie, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung hat Belarus im Jahr 2020 bilateral bei der Anschaffung
von Material und medizinischem Zubehör unterstützt. Über die Europäische
Union beteiligt sich die Bundesregierung zudem an Programmen des Team-
Europe-Ansatzes, der einen Schwerpunkt auf die Länder der Östlichen
Partnerschaft legt. In diesem Rahmen unterstützt beispielsweise die Europäische
Union in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den
Aufbau lokaler Impfstrukturen.
International setzt sich die Bundesregierung für eine multilaterale Antwort auf
die Pandemie ein und unterstützt die WHO-koordinierte Plattform ACT-A
(Access to Covid-19-Tools Accelarator), um gerechten Zugang zu Impfstoffen,
Arzneimitteln und Diagnostika zu gewährleisten und Gesundheitssysteme zu
stärken. Deutschland ist mit 2,1 Mrd. Euro derzeit größter Geber der Initiative.
41. Welche Aktivitäten führte die Bundesregierung seit 2017 zur
Unterstützung von Belarus bei der Bewältigung der Schäden durch die
Tschernobyl-Katastrophe durch?
42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit von
deutschen Tschernobyl-Hilfsvereinen, und in welcher Weise unterstützt die
Bundesregierung deren Aktivitäten?
Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet.
Über „Engagement Global“ und das „Förderprogramm Belarus“ fördert das
BMZ seit dem Jahr 2016 Projekte mit Nichtregierungsorganisationen, die sich
mit Tschernobyl befassen in den Bereichen Umwelt, Energieeffizienz,
Freiwilligenarbeit, Altenpflege sowie Beschäftigungsmaßnahmen und Tagesbetreuung
für Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen des „Programms zum Ausbau
der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen
Partnerschaft und Russland“ förderte das Auswärtige Amt verschiedene
Tschernobylverbände in den Ländern der Östlichen Partnerschaft sowie in
Deutschland. Die Deutsche Botschaft Minsk erlässt in der Regel die Visagebühren für
Teilnehmende an Gruppenreisen nach Deutschland, die belarusische
Tschernobyl-Initiativen organisieren.
Weitergehende Informationen über die Tätigkeit von deutschen Tschernobyl-
Hilfsvereinen liegen der Bundesregierung nicht vor.
43. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Sicherheitsstandards des
ersten belarussischen Atomkraftwerks in Ostrovets?
Wenn ja, welche?
Ein EU-Stresstest im Jahr 2018 zeigte, dass der im Bau befindliche Reaktor im
Rahmen des Designs den maßgebenden IAEO-Sicherheitsanforderungen zu
den im Stresstest betrachteten Aspekte (1) Auslegung gegen extreme
Naturgefahren (2) Verlust von Sicherheitssystemen und (3) Management bei schweren
Unfällen entspricht. Der Stresstest beurteilte nicht die Eignung des Standorts
und nimmt keine Gesamtsicherheitsbewertung der Anlage vor. Die Ergebnisse
des Stresstests liegen als Peer Review Report vor und enthalten Vorschläge zur
Verbesserung der Sicherheit. Die entsprechenden Unterlagen sind verfügbar
unter
http://www.ensreg.eu/EU-Stress-Tests/Country-Specific-Reports/EU-Neigh
bouring-Countries/Belarus.
44. Welche Unterstützung leistet die Bundesregierung gegenüber Belarus zur
Transformation des Landes hin zu einer Green Economy und bei der
Energiewende, und welche weiteren Formen der Zusammenarbeit gibt es
auf diesem Gebiet?
Seit dem Jahr 2015 ist die Deutsche Energie-Agentur (dena) im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Belarus im Bereich
Energieeffizienz aktiv. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die
Fachberatung für Gebäudeenergieeffizienz, die im Rahmen des Deutsch-Belarusischen
Expertenrats für energieeffizientes Bauen umgesetzt wird. Zudem ist seit dem
Jahr 2019 auch das Thema Energiesysteme und Flexibilisierung Bestandteil der
bilateralen Zusammenarbeit.
Weiterer Bestandteil der Aktivitäten der dena ist die Organisation und
Durchführung des Deutsch-Belarusischen Energieforums, das gemäß Vereinbarung
zwischen BMWi und dem belarusischen Energieministerium im zweijährlichen
Rhythmus stattfindet.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) unterstützt im Rahmen eines Regionalansatzes für Osteuropa, Kaukasus
und Zentralasien aus Mitteln der Internationalen Klimaschutzinitiative
Beratungsaktivitäten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) zur Schaffung verbesserter politischer Rahmenbedingungen
für klimaverträgliche Investitionen und grüne Wirtschaftsentwicklung in
Belarus.
Des Weiteren ist BMU beteiligt am Länderfenster für Belarus im von der
Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) verwalteten
„Eastern Europe Energy Efficiency and Environment Partnership“-Fonds, über
den Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes
und der Energieeffizienz im Kommunalbereich gefördert werden.
45. Welche Gedenkveranstaltungen, Erinnerungsprojekte sowie
Gedenkstätten für die Opfer der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg in
Belarus hat die Bundesregierung in den Jahren seit 2017 unterstützt (bitte
nach Jahren, Orten, Veranstaltungen sowie Empfängern und Höhe der
Förderung aufschlüsseln)?
Die Deutsche Botschaft Minsk nimmt regelmäßig an Gedenkveranstaltungen in
Belarus teil. Im Juni 2019 wurden in Brest unter Beteiligung der
Sonderbeauftragten für Holocausterinnerung im Auswärtigen Amt die sterblichen
Überresten ermordeter Brester Juden aus einem neu entdeckten Massengrab
beigesetzt. Seit dem Jahr 2016 ist die vom Auswärtigen Amt unterstützte
Wanderausstellung „Vernichtungsort Malyj Trostenez. Geschichte und Erinnerung“ an
verschiedenen Orten in Belarus gezeigt worden. Am 13. März 2017 eröffnete
der Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth, die
deutschbelarusische Wanderausstellung „Vernichtungsort Malyj Trostenez –
Geschichte und Erinnerung“ in Minsk. Im Jahr 2017 wurde die Gestaltung des 2. Teils
der Gedenkstätte Maly Trostenez mit 500.000 Euro aus Mitteln des
Auswärtigen Amts gefördert, deren Eröffnung am 29. Juni 2018 Bundespräsident
Dr. Frank-Walter Steinmeier beiwohnte. Im Jahr 2020 wurde eine
Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Geschichtswerkstatt Minsk in Höhe von
50.000 Euro aus Mitteln des Auswärtigen Amts gefördert; die Umsetzung ist
für das Jahr 2021 geplant. Weiterhin unterstützt das Auswärtige Amt seit dem
Jahr 2020 über die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas die
Bildung eines „Netzwerks Erinnerung“ zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher
Initiativen zur Aufarbeitung von Massenerschießungen während des Zweiten
Weltkriegs in der Ukraine, Belarus und Russland. Aus Mitteln des Programms
„Jugend erinnert international“ werden über die Stiftung Erinnerung,
Verantwortung, Zukunft im Zeitraum von 2020 bis 2022 fünf Projekte mit
belarusischer Beteiligung gefördert. Im Rahmen des Programms „Ausbau der
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft
und Russland“ wurden im entsprechenden Zeitraum ebenfalls mehr als 30
Projekte im Bereich Erinnerungskultur und Gedenken in Höhe von über 3 Mio.
Euro umgesetzt. Für das Jahr 2021 sind weitere zehn Projekte in diesen
Bereichen geplant, darunter die Digitalisierung der oben erwähnten
Wanderausstellung „Vernichtungsort Malyj Trostenez“.
Diese Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die
Bundesregierung keine abschließende Liste über Gedenkstättenbesuche von
Mitgliedern der Bundesregierung führt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
46. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, zivilgesellschaftliche
Organisationen beim Erhalt jüdischer Friedhöfe in Belarus, z. B. den größten
jüdischen Friedhof in Mogiljow (ggf. auch aus EU-Mitteln), zu unterstützen?
Inwieweit ist sie bereit, Initiativen zu fördern, die dem Völkermord an
Roma auf dem Gebiet des heutigen Belarus nachgehen und Orte von
Massenvernichtungen zu identifizieren bzw. zu erhalten versuchen?
Das Auswärtige Amt unterstützt den Erhalt besonders gefährdeter jüdischer
Friedhöfe in Osteuropa über die „European Jewish Cemeteries Initiative“. Im
Rahmen des Projekts wurden bislang drei Friedhöfe in Belarus geschützt. Über
die Organisation „Yahad in Unum“ fördert das Auswärtige Amt seit dem Jahr
2009 die Identifikation von Orten von Massenerschießungen im
Zusammenhang mit dem Holocaust und dem Völkermord an Roma. Forschungsarbeiten
und Zeitzeugengespräche finden in mehreren Ländern der ehemaligen
Sowjetunion statt, darunter auch in Belarus. Zu den Aktivitäten der Stiftung Denkmal
wird auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen.
47. Welche konkreten Ergebnisse hat die Belarussisch-Deutsche
Geschichtskommission im Jahr 2020 erreicht?
Die „Belarusisch-Deutsche Geschichtskommission“ hat sich nach Abschluss
der Vorbereitungsphase auf einer Sitzung im Februar 2020 konstituiert. Im
Frühjahr 2020 wurde ein Stipendienprogramm für Studierende und
Promovierende aus Belarus und Deutschland aufgelegt. Eine Person aus Belarus und
zwei Personen aus Deutschland konnten bislang einmonatige
Forschungsaufenthalte im Partnerland absolvieren. Weitere Forschungsaufenthalte sowie eine
für den Herbst geplante Fachtagung zum Thema „Staatlichkeit in historischer
Perspektive“ konnten aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt
werden. Eine zweite Kommissionssitzung fand virtuell statt.
Die Kommission hat das vergangene Jahr für den Aufbau der
Öffentlichkeitsarbeit genutzt (Erstellung der Website und weiterer Informationsmaterialien,
Zusammenstellung eines Verteilers). Im Juli 2020 veröffentlichte die Kommission
eine Pressemitteilung (
https://geschichte-historyja.org/site/assets/files/1046/200
715_pressemitteilung_geschichtskommission_by_de.pdf) mit Empfehlungen
zum Gebrauch und zur Schreibweise zur Republik Belarus in
deutschsprachigen Texten.
Auf die Nichtverlängerung von sieben Arbeitsverträgen von Angestellten der
Belarusischen Akademie der Wissenschaften und solidarische Kündigungen
anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die deutschen Mitglieder der
Kommission mit einem offenen Brief reagiert, der vom Präsidenten der
Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde, dem deutschen Träger der
Geschichtskommission, an den Präsidenten der Akademie der Wissenschaften adressiert
wurde (
https://www.dgo-online.org/neuigkeiten/aktuelles/offener-brief-an-den-
praesidenten-der-akademie-der-wissenschaften-von-belarus/).
48. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeiten, und
welche Unterstützung leistet die Bundesregierung gegenüber der
Gesellschaftlichen Vereinigung „Zentrum der deutschen Kultur. Deutsche
Gemeinde Bobruisk“?
Das „Zentrum der deutschen Kultur. Deutsche Gemeinde Bobruisk“ unterhält
ein Vereinszentrum als Treffpunkt für Mitglieder und unterstützt eine
Gesangsgruppe, die regelmäßig mit deutschen Volksliedern bei regionalen
Festlichkeiten auftritt. Der derzeitige Leiter des Zentrums ist zugleich Pfarrer der
evangelischen Gemeinde. Die Kirchengemeinde stellt dem Zentrum kostenlos
Räumlichkeiten zur Nutzung für Vereinstreffen zur Verfügung. Das Zentrum wird seit
Jahren aus Mitteln des Auswärtigen Amts zur Förderung deutscher
Minderheiten im Ausland unterstützt.
49. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Verhandlungen zwischen Belarus und der EU über ein Visaerleichterung-
und ein Rückübernahmeabkommen?
50. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung auf EU-
Ebene, um die Unterzeichnung des Visaerleichterungabkommens
zwischen der EU und der Republik Belarus zu forcieren?
Die Fragen 49 und 50 werden zusammen beantwortet.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus
zur Erleichterung der Visaerteilung (im Folgenden
„Visumerleichterungsabkommen“) und das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der
Republik Belarus über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem
Aufenthalt wurden beide am 8. Januar 2020 unterzeichnet und traten beide am 1. Juli
2020 in Kraft.
51. Gedenkt die Bundesregierung, im Kreis ihrer Schengen-Partner, für die
Visaerleichterung für junge Menschen aus Belarus zu werben?
Das bestehende Visumerleichterungsabkommen sieht für junge Menschen aus
Belarus eine Reihe von Erleichterungen vor, u. a. eine Befreiung von den
Antragsbearbeitungsgebühren für Schülerinnen und Schüler, für Studierende
sowie für Kinder unter zwölf Jahren, Erleichterungen beim Nachweis des
Reisezwecks für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende sowie eine
vermehrte Erteilung von Jahres- und Mehrjahresvisa an Studierende. Alle jungen
Menschen aus Belarus profitieren außerdem von der reduzierten Visumgebühr
von grundsätzlich 35 Euro (gegenüber der Regelgebühr von 80 Euro) sowie
einer verkürzten Bearbeitungszeit von zehn Kalendertagen nach Antragseingang
bei Visumanträgen (gegenüber der Regelbearbeitungszeit von 15
Kalendertagen).
52. Erwägt die Bundesregierung, ggf. auch zu nationalen Visaregelungen,
unabhängig von Schengen, zu kommen?
Für die Erteilung nationaler Visa für den längerfristigen Aufenthalt (so
genannte D-Visa) an Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von Belarus gelten die
allgemeinen gesetzlichen Vorschriften für Drittstaatsangehörige, insbesondere das
Aufenthaltsgesetz. Eine Änderung dieser Vorschriften ist derzeit nicht geplant.
Außerdem hat die Bundesregierung ein Programm zur längerfristigen
Aufnahme politisch verfolgter Personen aus Belarus nach Deutschland aufgelegt. Das
Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) haben sich darauf verständigt, dass in besonders gelagerten Einzelfällen
politisch Verfolgte aus Belarus nach der Maßgabe des § 22 Satz 2
Aufenthaltsgesetz gemeinsam mit ihren Kernfamilien in Deutschland aufgenommen
werden können, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27664.
53. Ist der Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens o. Ä. (wie z. B.
Rentenabkommen bzw. Entsendeabkommen) mit Belarus von der
Bundesregierung aktuell angedacht oder bereits verhandelt, und wie sieht
ggf. der konkrete Zeitplan dafür aus?
Der Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus ist zurzeit nicht geplant.
54. Aus welchen Gründen konnte das am 3. März 1994 zwischen der
Bundesregierung und der belarussischen Regierung unterzeichnete
Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit bisher nicht in Kraft treten?
Das Kulturabkommen von dem Jahr 1994 wurde von deutscher Seite nicht
ratifiziert. Gemäß seinem Artikel 18 Absatz 2 wird das Abkommen seit dem Tag
der Unterzeichnung nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts vorläufig
angewendet.
55. Aus welchen Gründen konnte das am 4. April 1995 zwischen der
Bundesregierung und der belarussischen Regierung unterzeichnete
Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher
Bedeutung bisher nicht in Kraft treten?
Noch vor Erfüllung der innerstaatlichen Voraussetzungen für ein Inkrafttreten
des am 4. April 1995 unterzeichneten Abkommens wurde von deutscher Seite
ein Änderungswunsch eingebracht, der insbesondere die Datenschutzklausel
betraf, mit der die Übermittlung personenbezogener Daten geregelt werden
soll. Zu einer Unterzeichnung eines geänderten Sicherheitsabkommens kam es
bisher nicht.
56. Aus welchen Gründen konnte das am 28. Juni 1996 zwischen der
Bundesregierung und der belarussischen Regierung unterzeichnete
Abkommen über Kriegsgräberfürsorge bisher nicht in Kraft treten?
Das Abkommen vom 28. Juni 1996 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Belarus über
Kriegsgräberfürsorge tritt nach seinem Artikel 12 einen Monat nach dem Tag in Kraft, an
dem die Vertragsparteien einander notifiziert haben, dass die innerstaatlichen
Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Die Bundesregierung hat die
Notifizierung im Juni 1997 an die belarusische Seite übermittelt. Die Regierung
der Republik Belarus hat eine solche Notifizierung bislang nicht abgegeben.
Auch ohne Inkrafttreten des Abkommens ist der Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e. V. in Belarus aktiv.
57. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, nach dem Vorbild des
deutsch-russischen Gesundheitsabkommens auch zu einem
deutschbelarussischen Gesundheitsabkommen mit einer entsprechenden
finanziellen Ausstattung zu kommen?
Der Abschluss eines Gesundheitsabkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Belarus ist zurzeit nicht geplant.
58. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der
deutschbelarussischen kommunalen Zusammenarbeit?
Sind der Bundesregierung Versuche der belarussischen Regierung oder
Behörden bekannt, die deutsch-belarussische kommunale bzw.
zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zu behindern oder positiv zu befördern?
Die Bundesregierung begrüßt die aktive Zusammenarbeit zwischen deutschen
und belarusischen Kommunen.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Versuche vor,
zivilgesellschaftliche oder sonstige Aktivitäten im Bereich der kommunalen
Zusammenarbeit zu behindern. Die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen
kommunalen Behörden verläuft nach Kenntnis der Bundesregierung im Regelfall
ohne Probleme.
59. Inwiefern begrüßt die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen der
belarussischen Botschaft in Berlin, Kontakte zur deutschen
Zivilgesellschaft auszubauen, indem in den Räumen der belarussischen Botschaft
jährliche Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen
Zivilgesellschaft organisiert wurden?
Über entsprechende Veranstaltungen der belarusischen Botschaft in Berlin
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Veranstaltungen der
genannten Art sind beim Auswärtigen Amt weder genehmigungs- noch
anmeldepflichtig.
Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung einen offenen Austausch zwischen
ausländischen diplomatischen Vertretungen und der Zivilgesellschaft in
Deutschland.
60. Werden oder wurden zwischen Deutschland und Belarus bilaterale
Kreuz-, Sprachen- bzw. Themenjahre durchgeführt?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die bilaterale Kulturzusammenarbeit zwischen Deutschland und Belarus
erfolgt über verschiedene Formate und unter Beteiligung verschiedener Partner,
u. a. dem Goethe-Institut, dem DAAD, der Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen (ZfA) und der Partnerschulinitiative PASCH. Ein zentrales Ereignis des
deutschen Kulturengagements in Belarus sind die regelmäßig unter der
Schirmherrschaft der Deutschen Botschaft stattfindenden „Deutschen Wochen“.
61. Welche Projekte mit Bezug auf Belarus wurden durch die Servicestelle
„Engagement Global“ von 2018 bis 2021 gefördert (bitte den Umfang,
Zeitraum sowie die Zuwendungsempfänger der Förderung angeben und
die Projekttitel nennen)?
Inwiefern ist es beabsichtigt, diese Förderung, ggf. mit welchen
Schwerpunkten, fortzusetzen?
Im genannten Zeitraum wurden durch die Servicestelle „Engagement Global“
drei Projekte zu ökologischen und Inklusionsthemen gefördert, die ebenfalls in
der Anlage zu Frage 20 gelistet sind.
62. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung den deutschen Stand auf
der 26. Internationalen Minsker Buchmesse im Februar 2019 gefördert?
Das Goethe-Institut und die Deutsche Botschaft Minsk waren 2019 wie auch in
den Jahren zuvor auf der Minsker Buchmesse mit je einem Stand vertreten. Der
Stand der Botschaft wurde aus Mitteln des Titels 0502 54622 finanziert.
63. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung die vom 24. September bis
31. Oktober 2019 stattgefundenen „Deutschen Wochen in Belarus 2019“
gefördert?
Die jährlich stattfindenden Deutschen Wochen in Belarus unter der
Schirmherrschaft der deutschen Botschaft in Minsk wurden auch im Jahr 2019 aus Mitteln
des Auswärtigen Amts gefördert. Es beteiligten sich wie in den Vorjahren
zahlreiche deutsche Kulturinstitutionen und -mittler sowie belarusische Partner,
zum Teil auch unter Verwendung eigener Finanzmittel.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]