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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zoll-Jahresstatistik, Beitreibung von Sozialleistungen im EU-Ausland, Leistungszahlungen auf ausländische Bankkonten

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

24.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2691424.02.2021

Zoll-Jahresstatistik, Beitreibung von Sozialleistungen im EU-Ausland, Leistungszahlungen auf ausländische Bankkonten

der Abgeordneten René Springer, Franziska Gminder, Kay Gottschalk, Martin Hebner, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, Jörg Schneider, Uwe Witt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach der Zoll-Jahresstatistik haben die Vollstreckungsstellen der Zollverwaltung im Jahr 2019 122 Mio. Euro für die Bundesagentur für Arbeit (BA) und 1 104 Mio. Euro an Forderungen für sonstige Sozialbehörden beigetrieben (vgl. https://www.zoll.de/SharedDocs/Broschueren/DE/Die-Zollverwaltung/jahresstatistik_2019.html, S. 9).

Die Verordnung (EG) Nummer 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (nachfolgend VO 883/2004 genannt) nebst der zugehörigen Verordnung (EG) Nummer 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nummer 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (nachfolgend VO 987/2009 genannt) enthalten im Zusammenhang mit der Beitreibung von Forderungen Regelungen zur Durchführung von Auskunftsverlangen (Artikel 76 VO 987/2009) und zum Beitreibungsersuchen (Artikel 78 VO 987/2009). Das Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV) enthält hierzu umfangreiche Anwendungshinweise (vgl. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DokumentSuche/dokumentSuche_Formular.html?path=/LitInternet/SharedDocs/rvRecht/02_GRA_EU_SVA/03_Europarecht/02_VO_EG_Nr_987_2009/art_0076_97+/LitInternet/SharedDocs/rvRecht_Ergaenzungen/02_GRA_EU_SVA/03_Europarecht/02_VO_EG_Nr_987_2009/art_0076_97&nn=1503952).

Bei rund 5,73 Millionen Erstattungsbescheiden im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; Hartz IV) und rund 706 000 Erstattungsbescheiden im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III; ALG I) wurde von den zuständigen Stellen ein Mahnverfahren eingeleitet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10736). Die sogenannten zahlungsgestörten Forderungen betrugen Ende 2018 insgesamt ca. 3,07 Mrd. Euro. Hierbei entfallen 2,59 Mrd. Euro auf Rückforderungen aus dem SGB II (Hartz IV) und ca. 485 Mio. Euro auf Rückforderungen aus dem SGB III (ALG I) (ebd.). Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass die Höhe der Rückforderungen im SGB II (Hartz IV) in den letzten Jahren von 1,43 Mrd. Euro (2015) auf 2,59 Mrd. Euro (2018) um mehr als 80 Prozent angestiegen ist (ebd.). Im SGB III (ALG I) ist die Höhe der ausstehenden Rückforderungen in den letzten drei Jahren von 396 000 Euro (2015) um mehr als 20 Prozent auf 465 000 Euro (2018) angestiegen (ebd.).

Nach § 51b SGB II sind die zuständigen kommunalen Träger zur Lieferung der bei der Durchführung des SGB II anfallenden Daten an die Statistik der BA verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommen sie mit der monatlichen Datenlieferung über den Datenstandard XSozial-BA-SGB II nach. Die Grundlagen für den Meldeprozess sind das XML-Schema als Beschreibung der technischen Schnittstelle und die fachliche Datensatzbeschreibung, die die Funktion eines Merkmalskataloges oder eines Codebuchs hat. In der Datensatzbeschreibung sind die einzelnen Merkmale und Melderegeln beschrieben. Der Datensatz ist themenbezogen modular aufgebaut. Entsprechend der Datensatzbeschreibung ist im Rahmen der Übermittlung auch die Anschrift des Leistungsempfängers zu übermitteln (vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Grundlagen/Datenquellen/Datenstandard-XSozial/Datenstandard-XSozial-Nav.html).

Der Bundesrechnungshof (BRH) stellte in seiner Abschließenden Mitteilung an den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit über die Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung der Bundesagentur für Arbeit für das Haushaltsjahr 2017 fest, dass die Bundesagentur für Arbeit entsprechend den Jahresrechnungen 2016 und 2017 Einnahmeausfälle von knapp 1,1 Mrd. Euro für 2016 und 1,8 Mrd. Euro für 2017 hatte (vgl. Bundesrechnungshof, Abschließende Mitteilung an den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit über die Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung der Bundesagentur für Arbeit für das Haushaltsjahr 2017, https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/pruefungsmitteilungen/langfassungen/2018/2018-pm-haushalts-und-vermoegensrechnung-der-bundesagentur-fuer-arbeit-fuer-das-haushaltsjahr-2017-pdf, S. 12, Tabelle 5).

Nach der vorgenannten Mitteilung nutzt die BA für die Antragsbearbeitung und Bewilligung ihrer Leistungen unterschiedliche IT-Verfahren (ebd., S. 14). „Die Zahlungen (Einnahmen und Ausgaben) bucht sie mit dem Finanzsystem ,Einheitliches Ressourcen Planungssystem‘ (ERP) […] Die notwendigen Informationen für die zu prüfenden Buchungen befinden sich im Finanzsystem ERP, in den IT-Verfahren und in den elektronischen Akten, teilweise aber auch noch in Papierakten (z. B. bei Verwaltungsausgaben)“ (ebd.). Als Grundlage für die Stichprobenziehung übermittelte die Bundesagentur Listen mit insgesamt 25 602 851 Buchungen aus dem Rechtskreis SGB III für das Haushaltsjahr 2017 (ebd.). Aus diesen wurden 620 Buchungen ausgewählt und haushaltsrechtlich geprüft, ob Haushaltsjahr, Finanzstelle, Finanzposition, Bankverbindung, Auszahlungsbetrag und Fälligkeit der zahlungsbegründenden Unterlagen mit den entsprechenden Kassenanordnungen übereinstimmten (vgl. https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/pruefungsmitteilungen/langfassungen/2018/2018-pm-haushalts-und-vermoegensrechnung-der-bundesagentur-fuer-arbeit-fuer-das-haushaltsjahr-2017-pdf, S. 14 ff.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie lauten die Zahlen der Zoll-Jahresstatistik zu den Einnahmen durch den Vollstreckungsdienst aus der Vollstreckung von Forderungen des Bundes und der Sozialbehörden für dies Jahre 2019 und 2020?

2

Wie viele Vollstreckungsanordnungen in welcher Gesamthöhe (damit ist die Gesamtzahl vor Überprüfung der Eingänge durch den Innendienst gemeint) wurden den Vollstreckungsstellen der Zollverwaltung von der Bundesagentur für Arbeit bzw. den sonstigen Sozialbehörden in den Kalenderjahren 2019 und 2020 (bitte getrennt angeben) papierlos auf elektronischem Weg bzw. mittels Papiervordruck insgesamt übermittelt und im elektronischen Vollstreckungssystem (eVS) erfasst?

3

Welcher Forderungsbetrag ergibt sich aus den an die Vollstreckungsstellen der Zollverwaltung von der Bundesagentur für Arbeit bzw. den sonstigen Sozialbehörden in den Kalenderjahren 2019 und 2020 (bitte getrennt angeben) papierlos auf elektronischem Weg bzw. mittels Papiervordruck insgesamt übermittelten und im elektronischen Vollstreckungssystem erfassten Vollstreckungsanordnungen insgesamt?

4

Was waren in den Jahren 2019 und 2020 die den übermittelten Vollstreckungsanordnungen zu entnehmenden Top-5-Schuldgründe der

a) der Bundesagentur für Arbeit zugehörigen Gläubiger und

b) den sonstigen Sozialbehörden zugehörigen Gläubiger (bitte neben den Zählfällen auch die zugehörigen Gesamtforderungen angeben)?

5

Wie viele Auskunftsverlangen nach Artikel 76 VO 987/2009 wurden von der Bundesagentur für Arbeit bzw. deren nachgeordneten Bereichen oder von diesen mit dieser Aufgabe Beauftragten im Jahr 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung an ausländische Träger insgesamt gerichtet und im IT-Fachverfahren ADEBAR erfasst?

6

Wie viele Beitreibungsersuchen nach Artikel 78 VO 987/2009 wurden von der Bundesagentur für Arbeit bzw. deren nachgeordneten Bereichen oder von diesen mit dieser Aufgabe Beauftragten im Jahr 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung an ausländische Träger gerichtet und im IT-Fachverfahren ADEBAR mit welcher Gesamtsumme erfasst?

7

Welche Einnahmen aus den Beitreibungsersuchen nach Frage 6 konnten verbucht werden?

8

Wie viele Fälle zur Rückforderung nach dem Einkommensteuergesetz (EstG) und dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) aus dem Bereich des zwischen- und überstaatlichen Rechts (züR) haben die dafür zuständigen Stellen im Jahr 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung bearbeitet, und was waren die Gesamtsummen dieser Fälle?

9

Welche Einnahmen aus den Rückforderungen nach Frage 8 konnten verbucht werden?

10

Wie viele Fälle zur Beitreibung von Forderungen nach Kapitel III Artikel 71 bzw. Artikel 75 bis 85 VO 987/2009 hat bzw. haben die nach Frage 9 zuständige Stelle bzw. zuständigen Stellen in den Jahren 2017 bis 2019 (bitte getrennt angeben) nach Kenntnis der Bundesregierung bearbeitet, und was waren die Gesamtforderungen dieser Fälle?

11

Welche Einnahmen aus den Beitreibungsersuchen nach Frage 10 konnten verbucht werden?

12

Für wie viele der im ERP-System der Bundesagentur für Arbeit hinterlegten Buchungen (bitte auch die Gesamthöhe der Buchungen angeben) aus dem Leistungsbereich SGB II und SGB III (bitte getrennt angeben) im Jahr 2020 ist ein Leistungsempfänger mit Wohnsitz im Ausland hinterlegt?

13

Für wie viele der im ERP-System der Bundesagentur für Arbeit hinterlegten Buchungen (bitte auch die Gesamthöhe der Buchungen angeben) aus dem Leistungsbereich SGB II und SGB III (bitte getrennt angeben) im Jahr 2020 ist ein EU-Auslandskonto hinterlegt?

14

Für wie viele der im ERP-System der Bundesagentur für Arbeit hinterlegten Buchungen (bitte auch die Gesamthöhe der Buchungen angeben) aus dem Leistungsbereich SGB II und SGB III (bitte getrennt angeben) im Jahr 2020 ist ein Auslandskonto (Drittstaaten) hinterlegt?

15

Wie hoch fallen die Einnahmeausfälle der Bundesagentur für Arbeit entsprechend den Jahresrechnungen 2018 und 2019 aus?

16

Was sind die TOP-5-Positionen der Einnahmeausfälle entsprechend den Jahresrechnungen der BA für die Jahre 2016 bis einschließlich 2019 (bitte nach Jahren getrennt und die Gesamtsummen angeben)?

Berlin, den 19. Februar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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