Steuerfreiheit für COVID-19-Impfstoffe
der Abgeordneten Markus Herbrand, Till Mansmann, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katrin Helling-Plahr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem Ziel, die Kosten der Corona-Pandemie zu reduzieren und einen schnellen Zugang zu medizinischem Behandlungsbedarf zu gewährleisten, haben die EU-Mitgliedstaaten Anpassungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie beschlossen, die es ermöglichen, die Kosten zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs maßgeblich zu senken. Bereits seit dem 11. Dezember 2020 besteht die Möglichkeit, dass sowohl die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika als auch die Erbringung von Dienstleistungen, die eng mit der Lieferung dieser Diagnostika zusammenhängen, entweder unter einen ermäßigten Steuersatz fallen können oder gänzlich von der Umsatzsteuer befreit werden (siehe hierzu: Richtlinie (EU) 2020/2020 des Rates vom 7. Dezember 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf zeitlich befristete Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer für COVID-19-Impfstoffe und COVID-19-In-vitro-Diagnostika als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie). Die Möglichkeit der Umsatzsteuerbefreiung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Sie besteht für die Lieferung aller Impfstoffe, Schnelltests und Dienstleistungen, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingesetzt werden und den Rechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechen.
Der Bund, der die Beschaffung der Impfstoffe übernimmt und diese an die Länder verteilt, stellt rund 8,8 Mrd. Euro zur Verfügung, um insgesamt 635,1 Millionen Dosen Impfstoff der Hersteller BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca einzukaufen. Wird die Möglichkeit der temporären Umsatzsteuerbefreiung nicht genutzt, fallen je Impfdosis 19 Prozent Umsatzsteuer an; Gleiches gilt für die Lieferung aller anderen Medizinprodukte und die Erbringung aller anderen Dienstleistungen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt werden.
Nach Ansicht der Fragestellenden würden neben dem Bund insbesondere auch die Pflegeversicherungen davon profitieren, wenn sie die Möglichkeit der genannten Steuerfreiheit ausschöpften. So würden sich etwa die Kosten für Corona-Schnelltests, die die Pflegeversicherungen in Pflegeheimen und bei Pflegediensten gemäß § 11 der Coronavirus-Testverordnung anteilig übernehmen, erheblich reduzieren. Ähnliche Entlastungen sind für Krankenkassen zu erwarten sowie für Dienstleister, die etwa gewährleisten, dass die Kühlketten für Arzneimittel, wie zum Beispiel Impfstoffe, aufrechterhalten werden.
Nach Ansicht der Fragestellenden sollte die Möglichkeit der temporären Umsatzsteuerbefreiung für alle möglichen Fälle eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Pandemie unbürokratisch, zeitnah und kosteneffizient bekämpft wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung „COVID-19-In-vitro-Diagnostika“, die etwa in der EU-Richtlinie (EU-Rechtsakt Nummer (EU) 2020/2020) erwähnt werden, und welche COVID-19-In-vitro-Diagnostika werden zurzeit bzw. wurden seit März 2020 von welcher staatlichen Ebene (Bund oder Länder) beschafft und bezahlt (bitte tabellarisch darstellen und auf die staatliche Ebene aufschlüsseln)?
Wie stellt sich, sortiert nach den jeweiligen COVID-19-In-vitro-Diagnostika, die Kostenaufteilung für die staatlichen Ebenen dar?
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung „eng mit COVID-19-In-vitro-Diagnostika zusammenhängende Dienstleistungen“, die etwa in der EU-Richtlinie (EU-Rechtsakt Nummer (EU) 2020/2020) erwähnt werden, und welche dieser Dienstleistungen werden zurzeit bzw. wurden seit März 2020 von welcher staatlichen Ebene (Bund oder Länder) beauftragt und bezahlt (bitte tabellarisch darstellen und auf die staatliche Ebene aufschlüsseln)?
Wie stellt sich, sortiert nach den jeweiligen Dienstleistungen, die Kostenaufteilung für die staatlichen Ebenen dar?
Wie teuer ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lieferung einer durchschnittlichen COVID-19-Impfdosis in Deutschland, und wie teuer ist die Lieferung aller von Deutschland vertraglich bestellten COVID-19-Impfdosen nach jetzigem Stand insgesamt (bei Bedarf nach Vertragspartner bzw. Impfstoffanbieter, Impfstoff und/oder Zeitspanne aufschlüsseln)?
a) Auf welche Höhe beläuft sich der Anteil der Kosten in Euro, der bei der Lieferung einer durchschnittlichen COVID-19-Impfdosis in Deutschland auf die Umsatzsteuer entfällt?
b) Auf welche Höhe beläuft sich der Anteil der Kosten in Euro, der bei der Lieferung aller von Deutschland vertraglich bestellten COVID-19-Impfdosen nach jetzigem Stand auf die Umsatzsteuer entfällt?
Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Kosten, der bei der Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika, die von der Bundesregierung beschafft bzw. bezahlt werden, auf die Umsatzsteuer entfällt, zu dem Anteil der Kosten, der bei der Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika, die von der Bundesregierung gemäß geltender Verträge und Vereinbarungen noch beschafft bzw. bezahlt werden müssen, auf die Umsatzsteuer entfällt (bitte tabellarisch darstellen)?
Wie teuer war nach Kenntnis der Bundesregierung, unter Benennung der Höhe der Kosten, die jeweils auf die Umsatzsteuer entfallen, die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika, die nach dem 11. Dezember 2020 bis zum heutigen Stichtag bereits beschafft bzw. bezahlt wurden, insgesamt für
a) den Bund,
b) die Länder,
c) die Gemeinden?
Wie teuer war nach Kenntnis der Bundesregierung, unter Benennung der Höhe der Kosten, die jeweils auf die Umsatzsteuer entfallen, die Beauftragung von eng mit COVID-19-In-vitro-Diagnostika zusammenhängende Dienstleistungen, die nach dem 11. Dezember 2020 bis zum heutigen Stichtag bereits durchgeführt bzw. bezahlt wurden, insgesamt für
a) den Bund,
b) die Länder,
c) die Gemeinden?
Zu welchen Daten ist welches Bundesministerium an das für Steuerfragen zuständige Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der Möglichkeit der benannten Umsatzsteuersenkung gemäß der Richtlinie (EU) 2020/2020 des Rates vom 7. Dezember 2020 herangetreten (bitte tabellarisch darstellen und nach den Bundesministerien aufschlüsseln)?
Inwiefern kann nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2020 des Rates vom 7. Dezember 2020 einen Beitrag zur kosteneffizienten Pandemiebekämpfung leisten?
Weshalb hat die Bundesregierung bislang keinen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2020 des Rates vom 7. Dezember 2020 angestoßen (bitte begründen)?
Inwiefern unterscheidet sich nach Ansicht der Bundesregierung der Nutzen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2020 des Rates vom 7. Dezember 2020 in Deutschland zu derjenigen in Österreich, wo bereits zum 1. Januar 2021 die nationale Umsetzung der Richtlinie in Kraft getreten ist?
Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Richtlinie (EU) 2020/2020 des Rates vom 7. Dezember 2020 angelegte Steuerbefreiung auf die Pflegeversicherungen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Kosten für Corona-Schnelltests, die die Pflegeversicherungen in Pflegeheimen und bei Pflegediensten gemäß § 11 der Coronavirus-Testverordnung anteilig übernehmen?
a) Wie würden sich unter Einsatz von Verprobungsmodulen und Berechnungstools der Bundesregierung die Kosten für die Pflegeversicherungen ändern, wenn die in der Richtlinie (EU) 2020/2020 verankerte Steuerbefreiung, von der u. a. Corona-Tests in Pflegeheimen und bei Pflegediensten betroffen wären, sofort umgesetzt werden würde?
b) Wie hoch wären die finanziellen Einsparungen der Pflegeversicherungen bei einer kompletten Steuerbefreiung für die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika als auch für die Erbringung von Dienstleistungen, die eng mit der Lieferung dieser Diagnostika zusammenhängen insgesamt?
Teilt die Bundesregierung das Anliegen der Fragestellenden, dass umgehend mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2020 des Rates vom 7. Dezember 2020 begonnen werden sollte?
Falls ja, weshalb, und falls nein, aus welchen Gründen nicht?