Kurzarbeit im Gesundheitswesen
der Abgeordneten der Abgeordneten Martin Sichert, Uwe Witt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten der Abgeordneten Martin Sichert, Uwe Witt und der Fraktion der AfD Kurzarbeit im Gesundheitswesen Deutsche Kliniken wurden im Frühjahr 2020 vom Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, u. a. die Kapazitäten für Intensivmedizin hochzufahren und Operationen zu verschieben, um die Bettenkapazität freizuhalten (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/1-quartal/corona-gesetzespaket-im-bundesrat.html). Pro neu aufgestelltem Intensivbett gab es unbürokratisch und schnell 50 000 Euro. Das hatte zur Folge, dass, während im April 2020 22 000 Intensivbetten gemeldet waren, es ab Mai 2020 um die 32 000 Betten waren (https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen). Rund 626 Mio. Euro wurden seit April 2020 für neue Intensivbetten ausgegeben – finanziert aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/1-quartal/corona-gesetzespaket-im-bundesrat.html). Das Problem: Viele der Betten waren zwar theoretisch verfügbar, konnten aber aufgrund des fehlenden Pflegepersonals de facto nicht bepflegt werden (https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/swr/coronahilfen-krankenhaeuser-100.html). Gleichzeitig kam es aufgrund der Operationsverschiebungen und der allgemeinen Lockdown-Politik zu Kurzarbeit in den deutschen Kliniken in beträchtlicher Höhe (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/kurzarbeit-kliniken-101.html). So haben allein in den Monaten März bis Mai 2020 bundesweit gut 1 200 Krankenhäuser und knapp 48 300 Arztpraxen Kurzarbeit für insgesamt rund 410 000 Beschäftigte angemeldet. Laut der monatlichen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld (mit den letztverfügbaren Zahlen vom Januar 2021; https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=20726&topic_f=kurzarbeit) gab es im Gesamtjahr 2020 101 133 Anzeigen und 930 299 Personen (nach § 96 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)), die Kurzarbeit beantragt haben und die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie hoch war die Anzahl der betroffenen Personen in der wirtschaftlichen Gliederung der Kategorie Q „Gesundheits- und Sozialwesen“ (WZ-08), für die in den jeweiligen Monaten im Jahr 2020 für folgende sogenannte geregelte Berufe im Gesundheitswesen, Anästhesietechnischer Assistent, Altenpfleger, Apotheker, Arzt, Diätassistent, Ergotherapeut, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Intensivpfleger bzw. Fachkrankenpfleger, Hebamme, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Logopäde, Masseur und medizinischer Bademeister, medizinischtechnischer Assistent für Funktionsdiagnostik, medizinisch-technischer Laborassistent, medizinisch-technischer Radiologieassistent, Notfallsanitäter, Operationstechnischer Assistent, Orthoptist, Pflegefachmann, pharmazeutisch-technischer Assistent, Physiotherapeut, Podologe, Psychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut, Rettungsassistent, Zahnarzt, Kurzarbeitergeld (nach § 96 SGB III) angezeigt worden ist (bitte die Angaben in einer Tabelle pro Monat und nach Bundesländern aufgliedern)?
Wie viele Arbeitnehmer der in Frage 1 aufgegliederten Berufsgruppen haben im Jahr 2020 ergänzende Zahlungen von der Bundesagentur für Arbeit beantragt (sogenannte Ergänzer oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte; bitte die Angaben in einer Tabelle pro Monat und nach Bundesländern aufgliedern sowie die monatliche Gesamtsumme der ausgezahlten Beträge angeben)?
Wie viele Arbeitnehmer der in Frage 1 aufgegliederten Berufsgruppen haben im Jahr 2020 ihren Job verloren, bzw. wie viele haben Arbeitslosengeld I beantragt (bitte die Angaben in einer Tabelle pro Monat und nach Bundesländern aufgliedern sowie die monatliche Gesamtsumme der ausgezahlten Beträge angeben)?
Wie viele Kurzarbeitanzeigen sowie angemeldete Zahlen der Personen gab es bei
a) Krankenhäusern und Universitätskliniken,
b) Arztpraxen,
c) Rehabilitationseinrichtungen,
d) Pflegeeinrichtungen,
e) Einrichtungen, die der medizinischen Versorgung im weitesten Sinne dienen, wie zum Beispiel Labore, Physiopraxen u. a. (bitte die Monatszahlen pro Einrichtung sowie pro Bundesland in einer Tabelle aufgliedern)?
Wie viele
a) Krankenhäuser und Universitätskliniken,
b) Arztpraxen,
c) Rehabilitationseinrichtungen,
d) Pflegeeinrichtungen,
e) Einrichtungen, die der medizinischen Versorgung im weitesten Sinne dienen, wie zum Beispiel Labore, Physiopraxen u. a., haben nach dem Krankenhausentlastungsgesetz einen sogenannten COVID-19-bedingten finanziellen Ausgleich beantragt (bitte die Monatszahlen nach Art der Finanzhilfe, Höhe der jeweils gezahlten Hilfen, nach Trägern sowie nach Bundesländern in einer Tabelle aufgliedern)?