[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Sven-Christian Kindler,
Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27067 –
Verkaufs- und Mietenpolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
in Niedersachsen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Großstädten, aber auch in Klein- und Mittelzentren wird es für die
Menschen zunehmend schwieriger, erschwinglichen Wohnraum zu finden. Das
Angebot an Sozialwohnungen bleibt zudem noch immer deutlich hinter dem
Bedarf zurück. Auch in Niedersachsen zeichnet sich dieser Trend ab. Die
Mieten in Niedersachsen sind nach Angaben des Bundesministeriums des Innern,
für Bau und Heimat in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: So
kletterten die Mieten in Wolfsburg von 2012 bis 2018 jährlich um 8,5 Prozent, in
Braunschweig um 6,4 Prozent und in Hannover um 6,1 Prozent (
https://www.s
ueddeutsche.de/wirtschaft/wohnen-hannover-drastische-mietsteigerungen-in-n
iedersachsen-lueneburg-vorn-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190916-9
9-900659). Vor diesem Hintergrund versuchen immer mehr Kommunen, mit
einer aktiven Liegenschaftspolitik gegenzusteuern, gegen
Immobilienspekulation vorzugehen sowie bezahlbaren Wohnraum und ausreichend
Sozialwohnungen bereitzustellen. Sowohl die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) als auch das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) können Städte und
Gemeinden bei diesem Unterfangen unterstützen, indem sie ihnen
bundeseigene Liegenschaften vergünstigt und ggf. unter Nutzung des kommunalen
Erstzugriffsrechts überlässt. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
sind die Verbilligungsrichtlinie oder Haushaltsvermerke allein jedoch nicht
ausreichend, um Grundstücke und Liegenschaften rechtssicher den Ländern
und Kommunen zu Zwecken der sozialen Wohnraumförderung im
beschleunigten Verfahren zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung zu stellen.
Gleiches trifft auf die Ausweitung der bestehenden Erstzugriffsoption im
Haushaltsgesetz auf alle entbehrlichen Liegenschaften zu. Nicht umsonst fordern
der Deutsche Städtetag, das Deutsche Institut für Urbanistik, der
Oberbürgermeisterdialog Nachhaltige Stadt und der Münchner Ratschlag zur
Bodenpolitik ein, dass sich die Liegenschaftspolitik des Bundes ändern muss (
https://dif
u.de/nachrichten/empfehlungen-der-baulandkommission-werfen-licht-und-sch
atten).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28317
19. Wahlperiode 08.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. April 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Soweit die Fragesteller in der Vorbemerkung dieser Kleinen Anfrage die
Auffassung vertreten, dass die bestehenden Haushaltsvermerke oder die
Verbilligungsrichtlinien allein nicht ausreichend seien, um entsprechende
Liegenschaften rechtssicher den Ländern und Kommunen zu Zwecken der sozialen
Wohnraumförderung im beschleunigten Verfahren zu vergünstigten Konditionen zur
Verfügung zu stellen und sich die Liegenschaftspolitik des Bundes ändern
müsse, wird diese nicht geteilt.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat seit Einführung des
Haushaltsvermerks Nummer 60.3 bei Kapitel 6004 Titel 121 01 im Jahr 2015
bis Ende 2020 in insgesamt 61 Verkaufsfällen allein für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus Verbilligungen in Höhe von rund 120 Mio. Euro gewährt.
Daneben wurden für andere öffentliche Zwecke in 310 Fällen insgesamt
Verbilligungen in Höhe von rund 63 Mio. Euro gewährt. Diese Zahlen belegen, dass
die verbilligte Erwerbsmöglichkeit von den Gebietskörperschaften/Kommunen
und deren privatrechtlichen Gesellschaften in hohem Maße, nicht nur für den
sozialen Wohnungsbau, sondern auch für andere öffentliche Zwecke, stark
nachgefragt werden. Für eine Änderung der Verbilligungspraxis oder generell
der Liegenschaftspolitik des Bundes besteht keine Veranlassung, zumal das
Verkaufsportfolio der BImA inzwischen eher von geringwertigen Klein- und
Restflächen geprägt und die Zahl der Grundstücke mit Wohnbaupotenzial stark
rückläufig ist.
1. Wie viele Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) und/oder des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) wurden in
Niedersachsen im Zeitraum von 2013 bis 2020 veräußert (bitte nach
Verkaufsdatum, Landkreis, Kaufpreis und Nutzungsart aufschlüsseln)?
Bundeseisenbahnvermögen (BEV):
Das BEV hat in den Jahren 2013 bis 2020 die in der nachfolgenden Übersicht
dargestellten Liegenschaften im Land Niedersachsen veräußert, Statistiken zur
ehemaligen Nutzung der Grundstücke liegen nicht vor.
Datum Landkreis Ort Adresse Kaufpreisin Euro
Größe
in m²
2013
30.06.2013 Lüneburg Lüneburg Lüner Weg 35,37,39 280.000 2.185
18.07.2013 Lüchow-Dannenberg Hitzacker Feldweg 6.350 1.270
22.11.2013 Helmstedt Schöningen Schrottplatz 10.652 8.522
28.11.2013 Hannover Burgdorf Am Güterbahnhof 18 156.000 139.515
2014
07.01.2014 Verden Langwedel Am Bürgerpark 19.500 14.215
15.01.2014 Verden Langwedel Am Bürgerpark 6.900 2.300
20.02.2014 Lüchow-Dannenberg Hitzacker Feldweg 10.000 2.500
20.02.2014 Lüchow-Dannenberg Hitzacker Feldweg 50.000 15.184
27.03.2014 Oldenburg Ganderkesee Nutzhorner Str. 40.000 2.136
02.04.2014 Goslar Goslar Bundesstr. 82 66.305 47.737
09.09.2014 Wolfenbüttel Börßum Bahnhof (ehem. Güter-bahnhof) 31.555 112.478
Datum Landkreis Ort Adresse Kaufpreisin Euro
Größe
in m²
2015
20.03.2015 Helmstedt Schöningen Gabelsberger Str. 24.000 11.261
13.08.2015 Harburg Seevetal Wagenwerkweg 59.540 1.039
07.10.2015 Wesermarsch Brake/Utw. Blumenstraße 58.600 6.834
19.11.2015 Diepholz Varrel b. Sulin-gen Ladestr. 9.800 17.615
09.12.2015 Hildesheim Hildesheim Am Pferdeanger 46.300 14.218
2016
02.06.2016 Goslar Altenau Rothenberger Str. 50 33.700 4.338
01.07.2016 Harburg Seevetal Wagenwerkweg 45.000 1.138
21.07.2016 Harburg Seevetal Wagenwerkweg 32.500 992
10.08.2016 Verden Verden Worth 27.300 6.213
25.08.2016 Rotenburg Rotenburg/Wümme
Wilhelm-Richard-
Str. 104.102,50 1.042
30.09.2016 Lüchow-Dannenberg Hitzacker Am Bahnhof 24.000,00 5.127
2017
21.11.2017 Harburg Seevetal Am Felde 2.400.000,00 10.587
2019
07.08.2019 Verden Langwedel Birkenallee 16.905,00 2.415
17.12.2019 Braunschweig Braunschweig Blumenstraße 25 1.335,00 178
2020
25.05.2020 Hildesheim Hildesheim Hubertusweg 118.000,00 1.303
a) Welche dieser Liegenschaften wurden an das Land Niedersachsen
(und Landesunternehmen) und an Kommunen verkauft?
Welche dieser Liegenschaften wurden nicht an das Land
Niedersachsen und Kommunen (und Kommunalunternehmen) verkauft?
BEV:
Das BEV erhebt erst seit dem Jahr 2016, ob Liegenschaften an natürliche oder
juristische Personen oder Selbsthilfeeinrichtungen nach § 16 Absatz 2 des
Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes (BEZNG) veräußert wurden.
Weitergehende Statistiken einschließlich zur ehemaligen Nutzung oder der
Beteiligungsstruktur juristischer Personen und zum Käufer liegen nicht vor.
Ausweislich dieser Statistiken wurden folgende in der Antwort zu Frage 1
genannte Liegenschaften an juristische Personen veräußert:
Landkreis Ort Adresse Fläche in m²
2016
Goslar Altenau Rothenberger Str. 50 4.338
Verden Verden Worth 6.213
Lüchow-Dannenberg Hitzacker Am Bahnhof 5.127
2017
Harburg Seevetal Am Felde 10.587
2019
Verden Langwedel Birkenallee 2.415
Braunschweig Braunschweig Blumenstraße 25 178
b) Wie hoch war der Verkaufserlös durch die Veräußerung dieser
Liegenschaften (bitte nach Wohnimmobilie, gewerblich genutzten
Immobilien und Grundstücke, Landkreis, Kaufpreis aufschlüsseln)?
BEV:
Bei folgenden in der Antwort zu Frage 1 genannten Liegenschaften handelt es
sich um Wohnimmobilien (Liegenschaften mit Wohneinheiten):
Landkreis Ort Adresse Kaufpreisin Euro
Wohneinheiten
2014
Oldenburg Ganderkesee Nutzhorner Str. 40.000,00 2
2016
Rotenburg Rotenburg/Wümme
Wilhelm-Richard-
Str. 104.102,50
1
2017
Harburg Seevetal Am Felde 2.400.000,00 12
c) Welche dieser Liegenschaften wurden verbilligt abgegeben (bitte nach
Verbilligungszweck und Kaufpreisabschlag aufschlüsseln)?
BEV:
Die im Jahr 2020 veräußerte Liegenschaft wurde nicht nach der erst mit dem
Haushaltsgesetz 2020 in Kraft getretenen Verbilligungsrichtlinie veräußert.
2. Welche Immobilien und Liegenschaften in Niedersachsen aus dem Besitz
oder in Verwaltung der BImA bzw. des BEV sind in den Jahren 2013 bis
2020 an Privatpersonen und Privatunternehmen veräußert worden (bitte
nach Gewerbe-, Wohn- und sonstigen Immobilien aufschlüsseln, Größe
der Liegenschaft und den jeweiligen Landkreis sowie ggf. die Zahl der
betroffenen Wohneinheiten mit angeben)?
BEV:
Folgende der in den Antworten zu den Fragen 1 bis 1c genannten
Liegenschaften hat das BEV zwischen 2013 und 2020 an natürliche Personen veräußert:
Landkreis Ort Adresse Fläche in m²
2016
Harburg Seevetal Wagenwerkweg 1.138
Harburg Seevetal Wagenwerkweg 992
Rotenburg Rotenburg/Wümme Wilhelm-Richard-Str. 1.042
2020
Hildesheim Hildesheim Hubertusweg 1.303
3. Welche Immobilien und Liegenschaften in Niedersachsen aus dem Besitz
oder in Verwaltung der BImA bzw. des BEV sind in den Jahren 2013 bis
2020 an Gebietskörperschaften bzw. ihre Unternehmen veräußert worden
(bitte nach Gewerbe-, Wohn- und sonstigen Immobilien aufschlüsseln,
Größe der Liegenschaft und den jeweiligen Landkreis sowie ggf. die
Zahl der betroffenen Wohneinheiten mit angeben)?
BEV:
Das BEV führt erst seit 2016 Statistik darüber, ob Liegenschaften an natürliche
oder juristische Personen oder Selbsthilfeeinrichtungen nach § 16 Absatz 2
BEZNG veräußert wurden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen
1 bis 2 verwiesen.
4. Welche Verkaufserlöse hat die BImA bzw. das BEV in welchen
niedersächsischen Landkreisen durch die Veräußerung von Immobilien und
Liegenschaften in den Jahren 2013 bis 2020 erzielt (bitte nach
Immobilienkategorien aufschlüsseln)?
In welchem Umfang wurden hierbei verbilligte Kaufpreise gewährt, und
was waren jeweils die Gründe für und der Umfang der Verbilligung?
In welchen Fällen wurden die Immobilien bzw. Liegenschaften im Zuge
des Erstzugriffes den Kommunen zum Kauf angeboten, und in welchen
dieser Fälle nahmen die Kommunen dieses Angebot an?
BEV:
Das BEV hat nach Einführung der BEV-eigenen Verbilligungsrichtlinie zum
Haushaltjahr 2020 alle Kommunen mit BEV-Liegenschaften über die neu
geschaffene Möglichkeit des Erstzugriffs und verbilligten Erwerbs zu Zwecken
des sozialen Wohnungsbaus informiert. In diesem Zusammenhang wurden den
niedersächsischen Kommunen alle dort gelegenen Liegenschaften zum Erwerb
angeboten. Bis zum 31. Dezember 2020 wurde kein Kaufvertrag beurkundet,
bei dem die Kommune/das kommunale Unternehmen vom Erstzugriff
Gebrauch gemacht hat. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2
und 8 verwiesen.
Adresse des
Objekts
Größe in
m²
davon
-> B
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ht
)
38106
Braunschweig,
Blumenstraße 30.961 30.961
26931 Elsfleth
Stadt, Am
Bahnhof 1.891 1.891
Adresse des
Objekts
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m²
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27295 Flecken
Langwedel,
Birkenallee 7.265 7.265
38723 Seesen,
Bismarckstr. 1.365 1.365
38723 Seesen,
Bismarckstr. 1.902 1.902
27721
Ritterhude,
Borgwisch 1 4.822 4.822
37154
Northeim,
Borsigstr. 1.706 1.706
38126
Braunschweig,
Frieseweg 2.233 2.233
31137
Hildesheim,
Hubertusweg 13 4.092 4.092
27762
Otterndorf,
Scholienstr. 529 529
37124
Obernjesa, Am
Bahnhof 930 930
26121
Oldenburg (Oldb),
Am
Krusenbusch (ehem.
Rbf) 342.424 12.730 329.694
38126
Braunschweig,
Amsbergstr. 2.216 2.216
38126
Braunschweig,
Amsbergstr. 2.167 2.167
21244
Buchholz,
Breslauer Str. 2.641 910 1.731
21244
Buchholz,
Breslauer Str. 950 950
Adresse des
Objekts
Größe in
m²
davon
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ht
)
38304
Wolfenbüttel, Cort-
Mente-Str. 1.033 1.033
38304
Wolfenbüttel, Cort-
Mente-Str. 769 769
38304
Wolfenbüttel, Cort-
Mente-Str. 1.036 1.036
37154
Northeim,
Damaschkestr. 1.248 1.248
37154
Northeim,
Damaschkestr. 1.157 1.157
37154
Northeim,
Damaschkestr. 453 453
31582
Nienburg St.,
Dr. Frank Str.
(ehem.
Güterabfertigung) 8.236 8.236
31134
Hildesheim,
Garagenhof, Lüntzelstr. 654 654
37079
Göttingen,
Graetzelstr. 11 24.898 23.468 1.430
38640 Goslar,
Lessenstr. 1.126 1.126
38640 Goslar,
Lessenstr. 706 706
38126
Braunschweig,
Limbekerstr. 1.155 1.155
29614 Soltau,
Lorenz-
Wiegels-Str. 832 98 734
29614 Soltau,
Lorenz-
Wiegels-Str. 721 103 618
Adresse des
Objekts
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ba
ur
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ht
)
29614 Soltau,
Lorenz-
Wiegels-Str. 643 643
26723 Emden,
Normannenstr.
18 26.589 26.589
31134
Hildesheim,
Pepperworth 547 547
31134
Hildesheim,
Richthofenstr. 1.383 1.383
31134
Hildesheim,
Richthofenstr. 1.298 1.298
31134
Hildesheim,
Richthofenstr. 1.052 1.052
31134
Hildesheim,
Sandstraße 1.422 1.422
Für die BImA werden die Fragen 1 bis 4 zusammen beantwortet.
Die BImA hat im Land Niedersachsen in den Jahren 2013 bis 2020 insgesamt
1 232 Liegenschaften veräußert und dabei einen Verkaufserlös in Höhe von
rund 183,5 Mio. Euro erzielt. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Anlage 1
verwiesen.*
Im Rahmen der bestehenden Haushaltsvermerke hat die BImA den
Gebietskörperschaften/Kommunen ab dem Jahr 2013 alle entbehrlichen
Konversionsliegenschaften, ab dem Jahr 2015 daneben alle für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus geeigneten Flächen und seit dem Jahr 2018 darüber hinaus alle
entbehrlichen Liegenschaften zum Direkterwerb angeboten. Bei Veräußerungen an
Gebietskörperschaften im Land Niedersachsen wurden in diesem Zeitraum
Verbilligungen in Höhe von insgesamt rund 6,7 Mio. Euro gewährt. Allerdings
haben die Kommunen im Land Niedersachsen nur bei einer geringen Anzahl von
Liegenschaften aus dem Verkaufsportfolio der BImA Bedarf für einen
öffentlichen Zweck geltend gemacht. Bei zwei Dritteln der an Private verkauften
Liegenschaften handelt es sich im Wesentlichen um Kleinstflächen, geringwertige
Flächen (unter 25 000 Euro) oder Grundstücke im Außenbereich sowie um Ver-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28317 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
käufe von Einfamilienhäusern an Konversionsstandorten (z. B. in der Stadt
Celle), an deren Erwerb die Kommunen kein Interesse hatten und die daher
über unterschiedliche Vertriebswege wie Direktverkauf an Mieter oder Pächter,
Bieterverfahren sowie Auktionen an breite Schichten der Bevölkerung
veräußert wurden.
Aus der Anzahl der an Private verkauften Liegenschaften kann nicht der
Schluss gezogen werden, dass die BImA diese Liegenschaften ohne Rücksicht
auf die Interessen der Kommunen und deren bauplanerischen, vor allem
wohnungspolitischen Ziele an private Investoren verkauft habe. Die Kommunen
haben es aufgrund ihrer Planungshoheit in der Hand, insbesondere bei
Konversionsliegenschaften, ihre kommunalen Planungsvorstellungen zu verwirklichen
und so etwa durch entsprechende Festlegungen von Quoten für
Sozialwohnungen für einen Wohnungsmix zu sorgen. Auch im Rahmen von Bieterverfahren
müssen Investoren ihr Nutzungskonzept mit den Planungsvorstellungen der
Kommunen abstimmen.
5. Für welche Immobilien und Liegenschaften in Niedersachsen im Besitz
oder in Verwaltung der BImA bzw. des BEVs laufen derzeit konkrete
Verkaufsverhandlungen, und wie ist der derzeitige Verhandlungsstand
bei den jeweiligen Objekten (bitte mit angeben, ob es sich dabei um
Objekte mit Wohneinheiten oder sonstige Immobilien handelt und ob die
Objekte vergünstigt bzw. mit Erstzugriffsrecht der jeweiligen Kommune
im Rahmen der Verbilligungsrichtlinie gehandelt werden)?
BImA:
Zum Stand der derzeit laufenden konkreten Verhandlungen der BImA im Land
Niedersachsen für einen beabsichtigten Verkauf im Jahr 2021 wird auf die
Anlage 2 verwiesen.*
BEV:
Nachstehende Immobilien im Land Niedersachsen sind derzeit zum Verkauf
vorgesehen:
PLZ Ort Adresse
26931 Elsfleth Am Bahnhof
21244 Buchholz Breslauer Str.
Die Liegenschaft in Elsfleth ist unbebaut. Bei der Immobilie in Buchholz hat
die Gemeinde eine Interessenbekundung zum Erwerb nach der
Verbilligungsrichtlinie abgegeben. Die Verhandlungen haben bisher noch nicht zur Abgabe
der erforderlichen Zweckerklärung geführt. Die Liegenschaft ist mit
Mehrfamilienhäusern mit elf Wohneinheiten bebaut.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28317 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Welche Wohnliegenschaften in Niedersachsen sollen in den nächsten
fünf Jahren von der BImA oder dem BEV verkauft werden bzw. wurden
als entbehrlich eingestuft (bitte Anzahl der Wohneinheiten jeweils mit
angeben)?
7. Welche sonstigen Liegenschaften in Niedersachsen sollen in den
nächsten fünf Jahren von der BImA oder dem BEV verkauft werden bzw.
wurden als entbehrlich eingestuft (bitte Art der Nutzung oder angedachte
Nutzung sowie Flächengröße in Quadratmetern angeben)?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
BImA:
Die erbetenen Angaben zum aktuellen Verkaufsportfolio im Land
Niedersachsen für das Jahr 2021 sind in der Anlage 3 dargestellt.*
Die von der BImA entwickelte Verkaufsportfolioplanung geht von einer
mehrjährigen Konzeption und einem abgestuften Vorgehen aus. Diese
Verkaufsplanung und die Ausgestaltung des Verkaufsportfolios bestimmen sich nach
Kriterien wie beispielsweise der planungsrechtlichen Entwicklung der
Liegenschaften durch die Belegenheitskommune (Planungshoheit), notwendigen
Verkaufsvorbereitungen und Untersuchungen der BImA zur Marktreifmachung sowie
wechselnden Marktgegebenheiten oder dem Auftreten von neuem oder
erweiterten Bundesbedarf. Bevor die BImA entbehrliche Liegenschaften auf dem
Immobilienmarkt veräußert, bietet sie diese zunächst den Kommunen oder
anderen Gebietskörperschaften zum Kauf im Wege des Erstzugriffs an. Im Rahmen
der Wohnraumoffensive der Bundesregierung verfolgt die BImA zudem das
Ziel, für den Wohnungsbau geeignete und für den Bund entbehrliche
Grundstücke vorrangig an Kommunen zu veräußern.
Das Verkaufsportfolio unterliegt einem dynamischen Prozess, daher kann seine
Zusammensetzung beispielsweise durch zeitliche Verschiebungen oder die
Neuaufnahme oder Herausnahme von Verkaufsfällen aus dem gesamten
verwertbaren Liegenschaftsbestand auch kurzfristig Veränderungen erfahren. Die
geplanten Veräußerungszeitpunkte unterliegen damit permanenten
Veränderungen und situationsbedingten Anpassungen. Die BImA muss sich bei ihren
Veräußerungsentscheidungen den sich stets ändernden Gegebenheiten anpassen
und arbeitet insoweit nur mit einer einjährigen konkreten und belastbaren
Verkaufsplanung.
Zu den über das Jahr 2021 hinausgehenden Verkaufsabsichten können daher
keine Angaben mit der erforderlichen Verbindlichkeit gemacht werden.
Die künftige Nutzung der zur Veräußerung anstehenden Liegenschaften richtet
sich unter anderem nach der für diese Grundstücke vorliegenden
Bauleitplanung. Soweit erforderlich, stimmen die Käufer in der Regel ihre
Nutzungsabsichten mit den Belegenheitsgemeinden ab. In diesen Prozess ist die BImA in
der Regel allenfalls am Rande beteiligt, so dass dementsprechende Aussagen
nicht möglich sind. Auch die zu veräußernden Grundstücksgrößen stehen
regelmäßig frühestens zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses fest, weil es sich
in vielen Fällen um Verkäufe von Teilflächen oder noch zu vermessenden
Teilflächen handelt. Insoweit sind hierzu keine Angaben möglich. Ob, wann, an
wen wie viele Objekte ganz oder in mehreren Teilverkäufen und zu welchem
Nutzungszweck tatsächlich verkauft werden, kann wegen der vorgenannten
Unwägbarkeiten nicht angegeben werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28317 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
BEV:
Die jährliche Verkaufsplanung des BEV erfolgt nach wirtschaftlichen
Erwägungen und bestehenden sozialen Bindungen der Grundstücke. Objekte, deren
Verwaltung unwirtschaftlich ist, sollen vorrangig verkauft werden.
Für jedes Haushaltsjahr erstellt das BEV eine Verkaufsplanung, die unter
anderem die Aufnahmefähigkeit der örtlichen Immobilienmärkte berücksichtigt.
Neben der internen Verkaufsplanung berücksichtigt das BEV auch kurzfristige
Kaufanfragen, insbesondere von Kommunen, die Grundstücke zu Zwecken des
sozialen Wohnungsbaus erwerben wollen. Zum Haushaltsjahr 2020 wurde zur
Unterstützung der Wohnungsraumoffensive der Bundesregierung für den
Bereich des BEV eine Regelung geschaffen, nach der Kommunen zu denselben
Bedingungen vom BEV Grundstücke zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus
erwerben können wie von der BImA (sog. BEV-Verbilligungsrichtlinie). Dies
erleichtert den Kommunen nicht nur den Erwerb von BEV-Grundstücken,
sondern steigert auch die Vermarktungschancen des BEV gleichermaßen. Das BEV
hat im Januar 2020 alle betroffenen Kommunen über diese Möglichkeit
informiert.
Auch neben der Unterstützung der Wohnraumoffensive der Bundesregierung
entwickeln das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) und BEV laufend neue Strategien zur Verwertung der BEV-
Liegenschaften unter Berücksichtigung von dessen gesetzlichen Aufgaben,
insbesondere zur Fortführung der Sozialeinrichtungen der ehemaligen
Bundeseisenbahnen, sowie zur Unterstützung politischer Programme (z. B. Ausbau
Mobilfunkinfrastruktur, Förderung öffentlicher Verkehre). Im Herbst 2020 wurde hierzu
eine von BMVI beauftragte Studie fertiggestellt, die Handlungsoptionen
erarbeitet hat, durch deren Umsetzung die marktgängigen BEV-Liegenschaften bis
2025 veräußert werden könnten. Mit der Umsetzung der Empfehlungen der
Studie wurde begonnen. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 befindet sich
noch in der Aufstellung und die Verkaufsplanungen sind noch nicht
abgeschlossen. Hinsichtlich der im Jahr 2021 geplanten Veräußerungen wird auf die
Antwort zu Frage 5 verwiesen.
8. Bei welchen Grundstücken in Niedersachsen haben Kommunen
gegenüber dem Bund bereits Interesse für eine verbilligte Abgabe von
Wohnungen bzw. Liegenschaften für den Zweck des sozialen Wohnungsbaus
geäußert (bitte ggf. Anzahl der enthaltenen Wohneinheiten mit angeben)?
Für die BImA wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen.
BEV:
PLZ Ort Adresse Anzahl enthaltene Wohneinheiten
21244 Buchholz Breslauer Str. 11
9. Nach welchen Kriterien bestimmt die BImA bzw. das BEV den
Zeitpunkt des Verkaufs von Immobilien in Niedersachsen?
Für die BImA und das BEV wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7
verwiesen.
10. Welche Gebäude bzw. Flächen wurden vom Bund in den Jahren 2005 bis
2020 in Niedersachsen für welche Zwecke und zu welchen Preisen
käuflich erworben?
BImA:
Die von der BImA in den Jahren 2005 bis 2020 im Land Niedersachsen
erworbenen Immobilien sind in der Anlage 4 dargestellt.*
BEV:
Das BEV hat in dem angefragten Zeitraum keine Liegenschaften erworben.
11. Wie hoch ist der Anteil sogenannter Konversionsflächen bzw.
Konversionsimmobilien am bundeseigenen Immobilienbestand in Niedersachsen?
BImA:
Im Liegenschaftsbestand der BImA im Land Niedersachsen sind 38
Konversionsliegenschaften mit einer Fläche von rund 230 ha enthalten. Der Anteil dieser
Konversionsflächen an der Fläche des gesamten Liegenschaftsbestandes der
BImA in Niedersachsen einschließlich Bundesforst (rund 78 000 ha) beträgt
rund 0,3 Prozent.
BEV:
Der Immobilienstand des BEV im Land Niedersachsen enthält keine
Konversionsflächen.
12. In welchem baulichen und energetischen Zustand befinden sich die
Immobilien des Bundes in Niedersachsen (bitte detailliert darstellen)?
BImA:
Die BImA hat seit ihrer Gründung schrittweise nahezu alle
Dienstliegenschaften der Bundesverwaltung in ihr Eigentum und ihre Verwaltung übernommen.
Der Gebäudebestand wies zum Zeitpunkt der Übernahme in Teilbereichen
einen schlechten baulichen Zustand auf. Um den Zustand der Gebäude und der
Außenanlagen konsequent und umfassend zu verbessern, hat die BImA in den
letzten Jahren die Bauunterhaltung kontinuierlich gesteigert. Im
Zusammenhang mit dem Beschluss des Klimakabinetts strebt die BImA zusätzlich die
energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes der Bundesliegenschaften an.
Die BImA hat eine integrierte zustandsorientierte Instandhaltungsstrategie
entwickelt und im Dezember 2020 beschlossen. Diese Strategie verbindet die
Ziele für die drei Schwerpunkte (Dimensionen) Bauzustand, Energie/Klimaschutz
und Barrierefreiheit in einem entsprechenden Planungszyklus und betrachtet
die Gebäude und Außenanlagen somit umfassend. Als zentrale
Steuerungsgröße der Instandhaltungsstrategie führt die BImA Kennzahlen zum Ist- und zum
Zielzustand ein, jeweils für die Dimensionen baulicher Zustand, energetischer
Zustand und Zustand der Barrierefreiheit. Damit wird eine optimierte Planung
und Umsetzung der Instandhaltungsmaßnahmen erreicht. In den nächsten
Monaten baut die BImA dieses System einschließlich einer Software-
Unterstützung auf. Die Ist- und die Ziel-Zustandsklassen für die Gebäude in den
Dimensionen baulicher und energetischer Zustand werden im laufenden
Planungsprozess sukzessive bereits im Jahr 2021 erfasst werden können. Zum jetzigen Zeit-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28317 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
punkt liegen der BImA daher noch keine Zustandsklassen je Dimension und
Gebäude vor. Eine detaillierte Aussage ist demzufolge derzeit nicht möglich.
BEV:
Die Immobilien befinden sich in einem dem Baujahr entsprechenden Zustand.
Ggf. notwendige Anpassungen erfolgen, um die Anforderungen des
Gebäudeenergiegesetzes bzw. dessen Vorgängervorschriften zu erfüllen. Die
Wohnobjekte sind jeweils ausweislich der Energieausweise energetisch nicht wesentlich
modernisiert. Bei den 25 Erbbaurechtsobjekten kann nur der Erbbauberechtigte
Auskunft geben. Zu den übrigen neun Liegenschaften werden keine
Energieausweise erstellt.
13. Wie hoch ist der geschätzte Sanierungsaufwand für die bundeseigenen
Immobilien in Niedersachsen?
Auf welchen Grundlagen basiert diese Schätzung?
Wann wurde sie vorgenommen?
Wann soll sie aktualisiert werden?
BImA:
Die Schätzung des Aufwands bei der BImA für jeweils in einem
Jahreszeitraum im Rahmen der Bauunterhaltung durchzuführende Instandsetzungen
(laufende und periodische Instandsetzung) in Bundesliegenschaften wird im
Verfahren der Baubedarfsnachweisung (BBN) jährlich ermittelt. Für das Jahr 2021
sind im BBN-Verfahren im Jahr 2020 für die Instandsetzung im Rahmen der
Bauunterhaltung in Dienstliegenschaften (Einheitliches
Liegenschaftsmanagement/ELM-Klassik und ELM-Bundeswehr) in Summe Kosten in Höhe von
rund 94,7 Mio. Euro ermittelt und eingeplant worden. Die Aktualisierung
dieser Schätzung erfolgt ab dem zweiten Quartal 2021 im BBN-Verfahren für das
Jahr 2022.
BEV:
Der jährliche Gesamtsanierungsaufwand für die BEV-Liegenschaften im Land
Niedersachsen wird mit durchschnittlich rund 3 000 Euro geschätzt. Der
angegebene Sanierungsaufwand wird von den jeweiligen Liegenschaftsverwaltern
ermittelt und jährlich zur Erstellung des Wirtschaftsplanes aktualisiert.
Umfangreichere Sanierungen sind nicht geplant.
14. Wie hoch ist der jährliche Unterhaltungsaufwand für die bundeseigenen
Immobilien in Niedersachsen?
BImA:
In der Regel kalkuliert die BImA 15 Prozent der Jahresnettomiete für die
jährliche Instandhaltung einer Dienstliegenschaft. Diese 15 Prozent bilden jedoch
keine Obergrenze, so dass sie auch durchaus in einzelnen Jahren überschritten
werden können.
BEV:
Der jährliche Unterhaltungsaufwand für die BEV-Liegenschaften im Land
Niedersachsen beträgt etwa 10 000 Euro pro Jahr.
15. Wie viele Wohneinheiten sind in Immobilien der BImA bzw. des BEV in
Niedersachsen von Leerstand betroffen, seit wann bzw. über welche
Zeiträume hinweg stehen sie leer, und wie versuchen die BImA und das
BEV, diesen konkret abzubauen?
BImA:
Im Land Niedersachsen verzeichnet die BImA aktuell 453 leerstehende
Wohnungen. Hiervon stehen 36 Wohnungen bis zu drei Monaten, 131 Wohnungen
bis zu sechs Monaten und 286 Wohnungen mehr als sechs Monate leer.
Der Leerstandsabbau bei Wohnungen ist vorrangiges Ziel der BImA. Die BI-
mA tritt dem Leerstand aktiv entgegen und veranlasst – auch vor dem
Hintergrund der gewöhnlichen Mieterfluktuation – beispielsweise entsprechende
Marketingmaßnahmen und führt mit unterschiedlichem Zeitaufwand
Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durch, um die betreffenden Wohneinheiten an
heutige Marktstandards heranzuführen. Nach Abschluss der
Sanierungsmaßnamen sollen die Wohnungen so schnell wie möglich wieder vermietet werden.
BEV:
Im Objekt 21244 Buchholz, Breslauer Str. 3, 5 und 7 stehen drei von elf
Wohneinheiten leer, hiervon zwei Wohneinheiten seit 2018 und eine Wohneinheit seit
März 2020. Ein Leerstandsabbau erfolgt nicht, da das Objekt zum Verkauf
steht.
16. Wie viele gewerbliche Einheiten in Niedersachsen sind von Leerstand
betroffen, und wie versucht die BImA bzw. das BEV, diesen konkret
abzubauen?
Der gesetzliche Auftrag der BImA ist unter anderem die Verwaltung und
Verwertung von Immobilien, die von den Einrichtungen des Bundes oder den
Gaststreitkräften nicht mehr genutzt werden. Die Verwaltung des
Liegenschaftsvermögens des Bundes erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen. Ziel
der BImA ist daher auch der kontinuierliche Abbau des Leerstandes. In diesem
Zusammenhang prüft die BImA sowohl eine erneute Nutzung durch den Bund
als auch den Verkauf oder die Vermietung an Dritte. Bei einem bestehenden
Bedarf werden geeignete leerstehende Gebäude auch baulich für eine neue
dienstliche Nutzung hergerichtet. Zusätzlich entwickelt die BImA aktuell ein
Leerstandmanagement, mit dessen Hilfe für jedes Objekt konkrete strategische
Maßnahmen zum Abbau des Leerstandes entwickelt werden.
Im Land Niedersachsen hat die BImA insgesamt 127 Liegenschaften, auf denen
sich ganz oder teilweise leerstehende gewerbliche oder sonstige Objekte
befinden. Grundsätzlich vermietungsfähig sind davon lediglich nur rund ein Fünftel,
die in Teilen für die weitere Vermietung unter Berücksichtigung von
Wirtschaftlichkeitsaspekten noch baulich hergerichtet werden müssen. Für die
überwiegende Zahl der leerstehenden Objekte ist mittelfristig ein Verkauf
angestrebt.
BEV:
Keine.
17. Wie hoch ist die durchschnittliche Miete des Mietwohnungsbestands der
BImA in Niedersachsen derzeit (Stand: Februar 2021)?
Der durchschnittliche Mietzins des BImA-eigenen Wohnungsbestandes im
Land Niedersachsen beläuft sich auf 5,15 Euro/m².
18. Wie hoch sind die durchschnittlichen Nettokaltmieten in den
Wohnimmobilien der BImA in Niedersachsen derzeit (Stand: Februar 2021), und
wie haben sie sich in den Jahren 2013 bis 2020 entwickelt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Die durchschnittliche Nettokaltmiete des BImA-eigenen Wohnungsbestandes
im Land Niedersachsen ist der Antwort zu Frage 17 zu entnehmen. Eine
systemtechnische Auswertung der Entwicklung der Nettokaltmieten ihres
Wohnungsbestandes hält die BImA nicht vor.
19. Wie viele Neuvermietungen der Wohnimmobilien der BImA hat es in
Niedersachsen in den Jahren 2013 bis 2020 gegeben?
a) Wie viele Mieterhöhungen bei Neuvermietung in Niedersachsen hat
es in dieser Zeit gegeben, und wie hoch waren diese durchschnittlich
in Prozent (bitte nach Jahren aufschlüsseln)
b) Wie hoch waren die Mieteinahmen aus der Vermietung dieser
Wohnimmobilien in Niedersachsen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
20. Wie hoch sind die Mieterhöhungen bei bestehenden Wohnimmobilien
der BImA in Niedersachsen in den Jahren 2013 bis 2020 ausgefallen
(bitte in Prozent sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 19 bis 20 werden zusammen beantwortet.
Die Anzahl der Neuvermietungen BImA-eigener Wohnimmobilien für die
Jahre 2013 bis 2020 im Land Niedersachsen ist in der nachfolgenden Übersicht
dargestellt.
Jahr Anzahl Neuabschlüsse
2013 244
2014 246
2015 145
2016 229
2017 177
2018 155
2019 91
2020 74
Summe 1.361
Im Jahr 2020 betrug die durchschnittliche Miete bei Neuvermietungen der
Wohnungen der BImA im Land Niedersachsen 5,48 Euro/m². Die BImA hält
weder Angaben zu der Anzahl und der Höhe der Mieterhöhungen bei
Neuvermietung noch bei ihren Bestandswohnungen vor.
21. In wie vielen Fällen wurde die im Haushaltsvermerk stehende
Mietpreisbremse für Mietwohnungen der BImA in Niedersachsen angewendet,
und wenn ja, wie hoch war jeweils die Mietminderung, und wie hoch
war die Mietminderung in 2020 insgesamt?
Mietwertüberprüfungen von Bestandsmietverhältnissen der BImA werden
grundsätzlich unter Anwendung des Haushaltsvermerks Nummer 60.4 bei
Kapitel 6004 Titel 121 01 vorgenommen. So erfolgt die jeweilige
Mietwertfestsetzung im Rahmen der Mietwertüberprüfungen von Bestandsmieten seit dem
1. Januar 2020 auf die untere Grenze des im Mietspiegel für die betreffende
Wohnung ausgewiesenen Mietwertes. Sofern im Einzelfall bei der regelmäßig
vorzunehmenden Mietwertüberprüfung eines Bestandsmietverhältnisses im
Ergebnis festzustellen ist, dass derzeit eine höhere Bestandsmiete als die untere
Grenze des im Mietspiegel für die betreffende Wohnung ausgewiesenen
Mietwertes zu entrichten ist, werden in der Folge Mieterhöhungen ausgesetzt.
Da im Wohnungsbestand der BImA im Land Niedersachsen zum 1. Januar
2020 für keine Wohnung ein Mietzins von mehr als 10 Euro/m²/nettokalt zu
entrichten war, mussten auch keine Mietabsenkungen vorgenommen werden.
22. Wie viele Wohnimmobilien der BImA in Niedersachsen lagen in den
Jahren 2013 bis 2020 oberhalb von 10 Euro/qm nettokalt (bitte
Häufigkeitsverteilung nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Wohnungen liegen nach Kenntnissen der
Bundesregierung derzeit (Stand: Februar 2021) in einem angespannten
Wohnungsmarkt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In den Jahren 2019 und 2020 gab es im Bestand der BImA im Land
Niedersachsen keine Wohnung mit einem Mietwert von mehr als 10 Euro/m²/
nettokalt. Diesbezügliche Auswertungen zu den Jahren 2013 bis 2018 hält die BImA
nicht vor.
23. Welcher Bedarf wird nach Kenntnissen der Bundesregierung für
zusätzlichen Wohnraum für Bundesbedienstete in Niedersachsen gesehen?
An welchen Standorten wird dieser Bedarf gesehen?
Bis wann plant die BImA, durch Wohnungsbau oder Zukäufe sowie
durch welche anderen Maßnahmen in welchem Umfang in
Niedersachsen Wohnungen für Bundesbedienstete zu errichten bzw. verfügbar zu
machen?
Für den Planungszeitraum der kommenden fünf Jahre wird ein zusätzlicher
Bedarf an Wohnraum für Bundesbedienstete im Land Niedersachsen von rund
3 200 Wohnungen gesehen. Hierzu sind die nachstehenden Bedarfsstandorte
von den Bedarfsträgern mitgeteilt worden:
Braunschweig, Bremervörde – Hesedorf, Bückeburg, Delmenhorst, Diepholz,
Faßberg, Hannover, Jever, Leer, Lohheide, Lüneburg, Meppen, Munster,
Neustadt/Luttmersen, Nienburg, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz-Scharmbeck –
Garlstedt, Rotenburg/Wümme, Salzgitter, Schortens, Seedorf, Weener,
Westerstede, Wilhelmshaven, Wittmund, Wunstorf und Wurster Nordseeküste.
Im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes wurden 430 Belegungsrechte an
folgenden Standorten im Land Niedersachsen vereinbart:
Hannover, Salzgitter, Jever, Schortens, Diepholz, Oldenburg, Delmenhorst,
Wunstorf, Neustadt/Luttmersen, Bückeburg – Obernkirchen und Nienburg.
Auf ihren Liegenschaften in Ballungsgebieten mit Wohnungsfürsorgebedarf,
die für den Bund entbehrlich werden, prüft die BImA regelmäßig die Eignung
für Wohnungsneubaumaßnahmen im Rahmen der Wohnraumoffensive. In
Niedersachsen haben sich denkbare Eigenbaumaßnahmen auf perspektivisch in
Frage kommenden Liegenschaften aufgrund anderweitiger Nutzungen sowie
teilweise nötiger Voruntersuchungen und Abstimmungen noch nicht weiter
konkretisiert.
24. Welche Bundesämter, Bundesanstalten und sonstige Behörden und
Institutionen des Bundes sowie privatwirtschaftliche Unternehmen im
Mehrheitsbesitz des Bundes verfügen neben der BImA über Liegenschaften
und Wohnungen in Niedersachsen, die der Bund zur Erfüllung seiner
Aufgaben nicht weiter benötigt (bitte nach Anzahl der Wohnungen sowie
Einrichtungen des Bundes bzw. privatwirtschaftliche Unternehmen im
Mehrheitsbesitz des Bundes aufschlüsseln), und inwiefern ist eine
Übergabe an die BImA geplant?
Im Ergebnis der Ressortabfrage hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung
mbH (BGE) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit in der Vergangenheit zur Umsetzung der
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf der Gemarkung Laase für das Bergwerk
Gorleben eine Vielzahl von land- und forstwirtschaftlichen Flächen erworben.
Nach derzeitigem Planungsstand werden mehrere dieser Grundstücke
perspektivisch nicht mehr benötigt.
25. Welche Liegenschaften der BImA und/oder des BEV in Niedersachsen
sind seit wann als Kulturdenkmale eingetragen (bitte nach Landkreisen
aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Anzahl der Liegenschaften der BImA und/oder des
BEV, die in Niedersachsen als Kulturdenkmale eingetragen sind, in den
Jahren 2013 bis 2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
BImA:
Die erbetenen Angaben sind in der Anlage 5 dargestellt.*
BEV:
Keine.
26. Welche Kulturdenkmale im Eigentum des Bundes werden durch das
Staatliche Baumanagement Niedersachsen seit wann in welchen
Landkreisen und im ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems betreut (bitte
nach Landkreisen differenzieren)?
BImA:
Alle in der Anlage 5 zu Frage 25 genannten Kultur-/Baudenkmale – auch die
im Bereich des ehemaligen Regierungsbezirkes Weser-Ems – werden seit der
Übernahme durch die frühere Bundesvermögensverwaltung bzw. der BImA
durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen betreut.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28317 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutsche Bundesbank:
Nach Angaben der Deutschen Bundesbank besitzt diese ein Kulturdenkmal im
Bundesland Niedersachsen. Die Fassade der Hauptverwaltung in Hannover,
Georgsplatz 5, steht unter Denkmalschutz und die zu klärenden
denkmalschutzrechtlichen Fragen werden mit dem Staatlichen Baumanagement in
Niedersachsen abgestimmt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/28317
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/28317
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ISSN 0722-8333]