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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Private Finanzgeschäfte von Bediensteten der Bundesregierung

(insgesamt 5 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2706926.02.2021

Private Finanzgeschäfte von Bediensteten der Bundesregierung

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Compliance-Regeln der Bundesregierung sind nach Auffassung der Fragesteller ganz offensichtlich mangelhaft. Dies zeigte sich im Zuge der Aufklärungsbemühungen der Opposition im Wirecard-Skandal. Auf Anfragen der Fraktion der FDP musste die Bundesregierung einräumen, dass es außer den gesetzlichen Mindestbestimmungen keinerlei hausinterne Regelung für private Finanzgeschäfte innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gibt (siehe Bundestagsdrucksache 19/23737) und dass die BaFin bereits personelle Konsequenzen aus problematischen Aktiengeschäften ihrer Mitarbeiter gezogen hat (siehe Bundestagsdrucksache 19/25128, und https://citywire.de/news/bafin-kundigt-mitarbeiter-wegen-wirecard-aktienhandel/a1439630). Auch bei der APAS musste bereits ein hochrangiger Mitarbeiter seinen Hut nehmen, als dessen Wirecard-Engagement bekannt wurde (https://www.lkz.de/%C3%BCberregionales/deutschland_artikel,-wirecard-skandal-umstrittener-apas-chef-freigestellt-_arid,617939.html).

Die Fragestellenden befürchten, dass sich dieser Mangel durch den gesamten Verantwortungsbereich der Bundesregierung ziehen könnte. Wäre das nicht schon im Grundsatz schwerwiegend genug, so wäre dies angesichts der Corona-Krise ein akutes Problem: Wie kann ohne Insider-Compliance garantiert werden, dass im Zuge der Staatshilfeprogramme etwa für Tui (https://www.focus.de/finanzen/news/reisekonzern-schwer-von-corona-krise-getroffen-eukommission-genehmigt-milliarden-staatshilfe-fuer-tui_id_12834992.html), aber auch für andere Konzerne es nicht zu weiteren Fällen von Insiderhandel durch Staatsbedienstete kommt bzw. gekommen ist?

Die Wirtschaft, die in Deutschland vergleichsweise großer Steuer- und Regulierungslast ausgesetzt ist, kennt strengste Compliance-Anforderungen. Die Bundesregierung, welche die Wirtschaft dieser Regulierung unterwirft, nimmt sich selbst davon aus. In einem Rechtsstaat ist dies nach Auffassung der Fragesteller untragbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft haben wann staatliche, finanzielle Unterstützung des Bundes (Soforthilfen, Überbrückungsgelder, KfW-Kredite etc.) in welcher Höhe erhalten?

2

Wann wurde diese Unterstützung jeweils beantragt, genehmigt und ausgezahlt (bitte jeweils beteiligte Geschäftsbereiche (z. B. Referate) von Geschäftsbereichsbehörden der Bundesregierung sowie jeweilige Zeitpunkte benennen)?

3

Haben Bedienstete der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden private Finanzgeschäfte mit Bezug zu den Unternehmen in Frage 1, wie zum Beispiel Tui oder Lufthansa, getätigt (Aktien, Derivate etc.)?

a) Wo im Geschäftsbereich der Bundesregierung arbeiten diese?

b) Wann wurden diese Finanzgeschäfte mit Bezug zu Unternehmen in Frage 1 konkret ausgeführt (bitte nach Vorbild der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25128 in einer Tabelle (1) Datum der Ausführung des Finanzgeschäfts, (2) die Höhe des Marktwertes des Finanzgeschäfts zum Ausführungszeitpunkt, (3) die Höhe des eingetretenen Gewinns bzw. Verlusts darstellen)?

c) Um welche Art von Finanzgeschäften handelte es sich jeweils?

d) Handelte es sich hierbei um Geschäfte unter Ausnutzung von marktrelevanten Informationen?

e) Sind diese Finanzgeschäfte jeweils angezeigt worden (bitte nach Vorbild der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25128 in einer Tabelle jeweils (1) Datum der Anzeige, (2) Datum der ggf. verspäteten Anzeige, (3) Art evtl. ergriffener Maßnahmen seitens Bundesregierung bzw. ihrer Geschäftsbereichsbehörden und (4) Datum der Maßnahme darstellen)?

f) Haben diese Geschäfte zu Konsequenzen (verwaltungs-, berufs- oder strafrechtlicher Art) geführt?

4

Wie ist der Stand bei der Einführung der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23737 erwähnten ergänzenden Regeln für private Finanzgeschäfte der Beschäftigten des BMF?

5

Werden die in Frage 4 genannten ergänzenden Regeln für andere Häuser ebenfalls so oder in anderer Form eingeführt, bzw. hat die Bundesregierung und/oder ihre Geschäftsbereichsbehörden Vorkehrungen getroffen, dass die Ausnutzung von marktrelevanten (Insider-)Informationen ausschließt (bitte für jedes Ressort bzw. Geschäftsbereichsbehörden angeben, wann für welche Einheiten welche konkreten Maßnahmen zu welchen Zeitpunkten getroffen wurden, die über eine Berührung zur Gewährung von in Frage 1 genannten finanziellen Unterstützungen haben bzw. die über keine entsprechende Berührung verfügen)?

Berlin, den 12. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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