[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Dietmar Friedhoff,
Dr. Heiko Wildberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/27152 –
Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht 2019
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ausweislich des Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2019 belief sich das
extremistische Personenpotential nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften
im Bereich des Rechtsextremismus auf 32 080 Personen (vgl.
Verfassungsschutzbericht 2019, S. 53), im Bereich des Linksextremismus auf 33 500
Personen (vgl. ebd., S. 116) und im Bereich des Islamismus auf 28 020 Personen
(vgl. ebd., S. 180). In den drei genannten Phänomenbereichen des
Extremismus kam es gegenüber dem Vorjahr zu einem Anstieg des Personenpotentials,
wobei die signifikanteste Zunahme im Bereich des Rechtsextremismus zu
verzeichnen ist (ebd.). Hier kam es gegenüber dem Jahr 2018 zu einem
sprunghaften Anstieg um 7 980 Personen. Zurückzuführen ist dies unter anderem
darauf, dass zum „sonstigen rechtsextremistischen Personenpotential in
Parteien“ auch die Mitglieder der „Alternative für Deutschland“ (AfD), die der
AfD-Teilorganisation „Junge Alternative“ (JA) und/oder der – im April 2020
aufgelösten – informellen Gruppierung „Der Flügel“ angehören, zugerechnet
wurden (vgl. ebd., S. 53). Die Anzahl der Anhänger, die der Teilorganisation
JA angehören, soll sich dabei im Jahr 2019 auf etwa 1 600 Mitglieder
belaufen haben (vgl. ebd., S. 88), die Anzahl der Mitglieder, die der inzwischen
aufgelösten informellen Gruppierung „Der Flügel“ zuzurechnen sind, werden im
aktuellen Verfassungsschutzbericht zudem auf circa 7 000 Mitglieder
geschätzt, wobei diese Schätzung auf verschiedene Aussagen von AfD- und
ehemaligen „Flügel“-Funktionären gestützt wird, die den Schluss zulassen sollen,
dass der inzwischen aufgelösten informellen Gruppierung „Der Flügel“
bundesweit mindestens 20 Prozent der AfD-Mitglieder zuzurechnen sind (vgl.
ebd., S. 84).
Darüber hinaus ist im Berichtsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr auch die
Anzahl der rechts- und linksextremistisch motivierten Straftaten angestiegen. Die
Gesamtzahl der rechtsextremistischen Straftaten belief sich 2019 auf 21 290
Delikte, bei denen es sich in 925 Fällen um Gewalttaten handelte (vgl. ebd.,
S. 24, 54). Die Anzahl der linksextremistisch motivierten Straftaten belief sich
in dem Berichtsjahr auf 6 449, wobei es sich in 921 Fällen um Gewaltdelikte
handelte (vgl. ebd., S. 32, 113). Zudem wurden in dem Phänomenbereich
„Politisch motivierte Kriminalität-religiöse Ideologie“ 362 extremistische
Straftaten festgestellt, von denen 41 als Gewalttaten, 63 als Vorbereitung einer
schweren staatsgefährden Gewalttat (§§ 89a bis 89c, 91 des Strafgesetzbuchs
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28235
19. Wahlperiode 06.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 30. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– StGB) und 64 als Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer
ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB) eingestuft wurden (vgl.
ebd., S. 38). Darüber hinaus wird ausgeführt, dass es auch im Jahr 2019 zu
einer Vielzahl islamistisch motivierter antisemitischer Vorfälle gekommen sei.
Ferner stelle der Antisemitismus eine ideologische Klammer aller
islamistischen Strömungen dar und die überwiegende Mehrheit der in Deutschland
aktiven islamistischen Organisationen hege antisemitisches Gedankengut und
verbreite es auf unterschiedlichsten Wegen (vgl. ebd., S. 174). Das nach wie
vor vom Islamismus hierzulande ausgehende Gefährdungspotential werde
außerdem durch vereitelte Anschlagsplanungen belegt (vgl. ebd., S. 173).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Hinweis zum berücksichtigten Zeitraum der PMK-Fallzahlen:
Die fragestellende Fraktion bittet u. a. um Fallzahlen zur Politisch motivierten
Kriminalität (PMK) in drei Phänomenbereichen im Zeitraum 2000 bis 2020.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/27502 wird –
insbesondere hinsichtlich der Vorläufigkeit der PMK-Zahlen für das Jahr 2020 –
verwiesen.
Hinweis zu den Personenpotentialen:
Die fragestellende Fraktion bittet um Angaben zu den Personenpotentialen in
drei Phänomenbereichen im Zeitraum 2000 bis 2020. Da die zwischen Bund
und Ländern abzustimmenden Personenpotentiale für das Jahr 2020 erst im
kommenden Verfassungsschutzbericht 2020 veröffentlicht werden,
berücksichtigt die Antwort der Bundesregierung allein den Zeitraum 2000 bis 2019.
Hinweis zu Jahresangaben zu Gefährdern und Relevanten Personen:
Die Anzahl von Gefährdern und Relevanten Personen ist tagesaktuellen
Schwankungen unterlegen. Die Nennung der Anzahl von Gefährdern und
Relevanten Personen stellt demnach jeweils nur eine Momentaufnahme dar. Eine
stichtagsbezogene Jahresdokumentation erfolgte rückwirkend bislang nicht.
Zum Zwecke der einheitlichen Darstellung der jahresübergreifenden
Entwicklungen in den Phänomenbereichen der PMK haben sich die betroffenen
Zentralstellen des Bundeskriminalamtes (BKA) darauf verständigt, die
Jahreszahlen zukünftig jeweils mit Stichtag des ersten Arbeitstages im Jahr zu erheben
und zu beauskunften.
Die Abweichungen der entsprechenden Zahlen in den Phänomenbereichen der
PMK -rechts- und PMK -links- im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/17869 sind dem Umstand geschuldet, dass die Erhebung der Zahlen hierbei
zum Ende des jeweiligen Jahres (ohne festes Datum) stattfand. Die Zahlen in
den Phänomenbereichen der PMK -rechts- und PMK -links- im Rahmen der
Beantwortung der hier in Rede stehenden Kleinen Anfrage geben entsprechend
o. g. Verständigung wiederum den Stand zum ersten Arbeitstag des jeweiligen
Jahres wieder.
Hinweis zur Beantwortung der Fragen 6 bis 8:
Der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) ist ein gemeinsames System von Bund und Ländern, das
zum 1. Januar 2001 eingeführt wurde. Im Rahmen des KPMD-PMK werden
politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter
(LKÄ) an das BKA übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei LAPOS
(Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten) erfasst. Ausgehend von
den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch
motivierte Taten durch die Länder sogenannten Themenfeldern (u. a. das
Oberthemenfeld „Islamistisch/Fundamentalismus“) zugeordnet sowie die erkennbaren
ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem
staatsschutzrelevanten Phänomenbereich (PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -
ausländische Ideologie-, PMK -religiöse Ideologie-, PMK -nicht zuzuordnen-)
abgebildet. Zur weiteren trennscharfen Abbildung können neben den
Themenfeldern auch Tatmittel (z. B. Untertatmittel „Internet“) und/oder Angriffsziele
abgefragt werden. Da bei diesen Dimensionen Mehrfachnennungen möglich sind,
ist ein Aufsummieren nicht zulässig.
Die in den Fragen 6 bis 8 erfragten Fallzahlen sind erst ab dem 1. Januar 2001
recherchierbar (Einführung des KPMD-PMK). Da sich die Kleine Anfrage auf
den Verfassungsschutzbericht bezieht, wurden zur Beantwortung der Frage 6
sowie allen nachfolgenden Fragen die Fallzahlen erhoben, die dem Parameter
„Extremismus“ zugeordnet werden.
Im KPMD-PMK werden keine geschädigten Personen, sondern Opfer erfasst,
also natürliche Personen, die tatsächlich verletzt oder getötet wurden. Eine
Aussage zu Geschädigten von Straftaten kann daher nicht getroffen werden.
Vermögensschäden werden im KPMD-PMK nicht erfasst. Daher kann dazu
keine Aussage getroffen werden. Die Fallzahlen der Jahre 2001 bis 2019 sowie
der vorläufigen Zahlen 2020 können den jeweils als Anlage 1 bis 3 beigefügten
Tabellen entnommen werden. * Prozentuale Anteile beziehen sich auf die
Anzahl der gemeldeten Gesamtstraftaten.
Für die Fallzahlen der Jahre 2001 bis 2009 erfolgt keine Historisierung.
Änderungen der Fallzahlen sind/waren durch Änderungs- und oder Nachmeldungen
oder Löschungen ohne festgelegte Stichtage möglich. Alle Fallzahlen für die
Jahre 2001 bis einschließlich 2009 wurden am 4. März 2021 abgefragt. Daher
können die Fallzahlen von bereits in der Vergangenheit erhobenen Fallzahlen
und bereits veröffentlichten Berichten (z. B. dem Verfassungsschutzbericht)
abweichen und können auch künftig noch Veränderungen unterliegen. Eine
Vergleichbarkeit der Fallzahlen ist daher nur bedingt möglich.
1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2000 bis 2020 jeweils das rechtsextremistische Personenpotential in
Deutschland insgesamt, wann fand innerhalb dieses Zeitraums der
stärkste personelle Zuwachs statt, und was war nach Ansicht der
Bundesregierung die Hauptursache hierfür (bitte jeweils nach Jahresscheiben
aufschlüsseln, falls Angaben für das Jahr 2020 noch nicht möglich sind,
wird darum gebeten, dass stattdessen auf das Jahr 2019 abgestellt wird)?
Welche prozentuale Entwicklung war innerhalb dieses Zeitraums
gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zu verzeichnen, welche prozentuale
Entwicklung war im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2000 zu verzeichnen,
wie verteilte sich dieses Personenpotential in dem genannten Zeitraum in
absoluten Zahlen auf die einzelnen Bundesländer, und wie viele
Personen davon wurden in dem genannten Zeitraum jeweils als „Gefährder“,
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28235 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
„relevante Personen“ und „gewaltorientierte Extremisten“ eingestuft
(bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln, falls Angaben für das Jahr
2020 noch nicht möglich sind, wird darum gebeten, dass stattdessen auf
das Jahr 2019 abgestellt wird)?
Die Entwicklung des bundesweiten rechtsextremistischen Personenpotenzials
innerhalb der Jahre 2000 und 2019 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Jahr Rechtsextremistisches
Personenpotenzial nach
Abzug von
Mehrfachmitgliedschaften
Davon
gewaltorientiert*
Entwicklung
Gesamtpotenzial zum
Vorjahr in Prozent
2000 50.900 - -
2001 49.700 - -2,4
2002 45.000 - -9,5
2003 41.500 - -7,8
2004 40.700 - -1,9
2005 39.000 - -4,2
2006 38.600 - -1,0
2007 31.000 - -19,7
2008 30.000 - -3,2
2009 26.600 - -11,3
2010 25.000 9.500 -6,0
2011 22.400 9.800 -10,4
2012 22.150 9.600 -1,1
2013 21.700 9.600 -2,0
2014 21.000 10.500 -3,2
2015 22.600 11.800 +7,6
2016 23.100 12.100 +2,2
2017 24.000 12.700 +3,9
2018 24.100 12.700 +0,4
2019 32.080 13.000 +33,1
* Die Zahl der gewaltorientierten Rechtsextremisten wurde im Jahr 2010 erstmals gesondert
ausgewiesen.
Der höchste Zuwachs des rechtsextremen Personenpotenzials ist zwischen den
Jahren 2018 und 2019 zu erkennen. In diesem Zeitraum stieg das
rechtsextremistische Personenpotenzial von 24 100 auf 32 080, mithin um 7 980 Personen
(rund 33 Prozent). Ursächlich hierfür ist u. a. die erstmalige Zählung von
Mitgliedern der AfD-Teilorganisationen „Junge Alternative“ (Verdachtsfall) und
„Der Flügel“ (im Berichtszeitraum Verdachtsfall).
Zur Entwicklung der Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen der PMK
-rechts- liegen der Bundesregierung für den Zeitraum von 2012 bis 2020
folgende Zahlen vor.
Jahr Gefährder Relevante Personen
2012 4 62
2013 12 81
2014 13 114
2015 12 112
2016 15 116
2017 24 100
2018 28 106
2019 33 111
2020 52 126
Aufgrund der verfassungsmäßigen föderalen Ordnung macht die
Bundesregierung keine Angaben zu Daten, die in der Hoheit der Länder liegen.
2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2000 bis 2020 jeweils das linksextremistische Personenpotential in
Deutschland insgesamt, wann fand innerhalb dieses Zeitraums der
stärkste personelle Zuwachs statt, und was war nach Ansicht der
Bundesregierung die Hauptursache hierfür (bitte jeweils nach Jahresscheiben
aufschlüsseln, falls Angaben für das Jahr 2020 noch nicht möglich sind,
wird darum gebeten, dass stattdessen auf das Jahr 2019 abgestellt wird)?
Welche prozentuale Entwicklung war innerhalb dieses Zeitraums
gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zu verzeichnen, welche prozentuale
Entwicklung war im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2000 zu verzeichnen,
wie verteilte sich dieses Personenpotential in dem genannten Zeitraum in
absoluten Zahlen auf die einzelnen Bundesländer, und wie viele
Personen davon wurden in dem genannten Zeitraum jeweils als „Gefährder“,
„relevante Personen“ und „gewaltorientierte Extremisten“ eingestuft
(bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln, falls Angaben für das Jahr
2020 noch nicht möglich sind, wird darum gebeten, dass stattdessen auf
das Jahr 2019 abgestellt wird)?
Die Entwicklung des bundesweiten linksextremistischen Personenpotenzials
innerhalb der Jahre 2000 und 2019 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Jahr Linksextremistisches
Personenpotenzial nach
Abzug von
Mehrfachmitgliedschaften
Davon
Gewaltorientiert
Entwicklung
Gesamtpotenzial zum
Vorjahr in Prozent
2000 33.500 7.000 -
2001 32.900 7.000 -1,7
2002 31.100 5.500 -5,5
2003 31.300 5.400 -0,6
2004 30.800 5.500 -1,6
2005 30.600 5.500 -0,6
2006 30.700 6.000 -0,3
2007 30.800 6.300 +0,3
2008 31.200 6.300 +1,3
2009 31.600 6.600 +1,3
2010 32.200 6.800 +1,9
2011 31.800 7.100 -1,2
2012 29.400 7.100 -7,5
2013 27.700 6.900 -5,8
2014 27.200 7.600 -1,8
2015 26.700 7.700 -1,8
2016 28.500 8.500 +6,7
2017 29.500 9.000 +3,5
2018 32.000 9.000 +8,5
2019 33.500 9.200 +4,7
Der stärkste Anstieg in diesem Zeitraum fand mit einem Zuwachs um 2 500
Personen im Jahr 2018 statt (+8,5 Prozent gerundet). Ursächlich für diese
Zunahme war vor allem ein deutlicher Mitgliederzuwachs bei der „Roten Hilfe
e.V.“ (+900 Personen) sowie eine Neubewertung des Personenpotenzials der
„Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands“ (MLPD; +1 000 Personen).
Die übrige Veränderung im Vergleich zum Vorjahr (+600 Personen) bewegt
sich im üblichen Rahmen dessen, wie sie regelmäßig bei der gemeinsamen
Abstimmung der Zahlen zwischen Bund und Ländern zu verzeichnen ist. Hierfür
kann kein bestimmter Bereich besonders hervorgehoben werden. Im Vergleich
der Jahre 2000 und 2019 ist das linksextremistische Personenpotenzial mit
jeweils 33 500 Personen gleichgeblieben.
Zur Entwicklung der Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen der PMK
-links- liegen der Bundesregierung für den Zeitraum von 2014 bis 2020
folgende Zahlen vor.
Jahr Gefährder Relevante Personen
2014 7 70
2015 6 124
2016 5 138
2017 5 126
2018 4 101
2019 2 96
2020 5 84
Aufgrund der verfassungsmäßigen föderalen Ordnung macht die
Bundesregierung keine Angaben zu Daten, die in der Hoheit der Länder liegen.
3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2000 bis 2020 jeweils das islamistische Personenpotential in
Deutschland insgesamt, wann fand innerhalb dieses Zeitraums der stärkste
personelle Zuwachs statt, und was war nach Ansicht der Bundesregierung die
Hauptursache hierfür (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln,
falls Angaben für das Jahr 2020 noch nicht möglich sind, wird darum
gebeten, dass stattdessen auf das Jahr 2019 abgestellt wird)?
Welche prozentuale Entwicklung war gegenüber dem jeweiligen Vorjahr
zu verzeichnen, welche prozentuale Entwicklung war im Jahr 2020
gegenüber dem Jahr 2000 zu verzeichnen, wie verteilte sich dieses
Personenpotential in dem genannten Zeitraum in absoluten Zahlen auf die
einzelnen Bundesländer, und wie viele Personen davon wurden in dem
genannten Zeitraum als „Gefährder“ oder als „relevante Personen“
eingestuft (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln, falls Angaben für
das Jahr 2020 noch nicht möglich sind, wird darum gebeten, dass
stattdessen auf das Jahr 2019 abgestellt wird)?
Die Entwicklung des bundesweiten islamistischen Personenpotenzials
innerhalb der Jahre 2000 und 2019 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Jahr Personenpotenzial
Islamismus
Entwicklung Gesamtpotenzial
zum Vorjahr in Prozent
2000 31.450 -
2001 31.950 1,6
2002 30.600 -4,2
2003 30.950 +1,1
2004 31.800 +2,8
2005 32.100 +0,9
2006 32.150 +0,2
2007 33.170 +3,2
2008 34.720 +4,7
2009 36.270 +4,5
2010 37.470 +3,3
Jahr Personenpotenzial
Islamismus
Entwicklung Gesamtpotenzial
zum Vorjahr in Prozent
2011 38.080 +1,6
2012 42.550 +11,7
2013 43.190 +1,5
2014 43.890 +1,6
2015 k. A.* k. A.*
2016 24.400 k. A.*
2017 25.810 +5,8
2018 26.560 +2,9
2019 28.020 +5,5
* Im Jahr 2015 konnte kein islamistisches Personenpotenzial ausgewiesen werden, da zu mehreren
bundesweit aktiven islamistischen Organisationen bzw. Gruppierungen keine gesicherten
Anhängerzahlen vorlagen.
Der stärkste personelle Zuwachs war im Jahr 2012 zu verzeichnen. Der Anstieg
beruhte insbesondere auf der erstmaligen Einrechnung der den salafistischen
Bestrebungen zugeordneten Mitglieder/Anhänger (4 500) in das
Gesamtpotenzial.
Das islamistische Personenpotenzial von 31 450 im Jahr 2000 ist auf 28 020
Personen im Jahr 2019 gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von
10,9 Prozent.
Zur Entwicklung der Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen der PMK
-religiöse Ideologie- liegen der Bundesregierung für den Zeitraum von 2007 bis
2020 folgende Zahlen vor:
Jahr Gefährder Relevante Personen
2007 74 166
2008 85 291
2009 127 319
2010 129 272
2011 123 286
2012 139 290
2013 158 294
2014 257 292
2015 446 319
2016 509 362
2017 698 421
2018 761 476
2019 677 518
2020 616 531
Aufgrund der verfassungsmäßigen föderalen Ordnung macht die
Bundesregierung keine Angaben zu Daten, die in der Hoheit der Länder liegen.
4. Wie viele Personen, die im Berichtsjahr 2018 noch zum extremistischen
Personenpotential gezählt wurden, wurden im Jahr 2019 nicht mehr zu
dem extremistischen Personenpotential gezählt (bitte jeweils getrennt
nach rechts-, linksextremistischen und islamistischen Personen
aufschlüsseln)?
5. Bei wie vielen Personen, die im Berichtsjahr 2019 zu den 32 080
Rechtsextremisten, den 33 500 Linksextremisten und den 28 020 Islamisten
gezählt wurden, ist nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bundesamt für
Verfassungsschutz jeweils der Name bekannt (bitte getrennt nach
Rechtsextremisten, Linksextremisten sowie Islamisten und in absoluten Zahlen
sowie nach dem prozentualen Anteil an der Gesamtzahl des jeweiligen
extremistischen Lagers aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei den genannten Zahlen handelt es sich um Potenziale, die sich auf
Grundlage verschiedener Faktoren aus einer gemeinsamen Bewertung des Bundes und
der Landesbehörden ergeben. Das Personenpotenzial unterliegt Schwankungen
in den einzelnen ausgewiesenen Rubriken, die sich aus phänomenologischen
Entwicklungen heraus erklären lassen. Sie werden insoweit losgelöst von den
personenbezogenen Speicherungen im Nachrichtendienstlichen
Informationssystem – Wissensnetzwerk (NADIS-WN) generiert. Eine namensscharfe
Zuordnung erfolgt nicht.
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2000 bis 2020 jeweils die Anzahl der jährlich registrierten
rechtsextremistisch motivierten Straftaten insgesamt, wie viele von diesen Straftaten
wurden jährlich als Gewalttaten, wie viele als Propagandadelikte nach
den §§ 86, 86a StGB, wie viele als Sachbeschädigung nach § 303 StGB,
wie viele als Volksverhetzung nach § 130 StGB eingestuft, und wie hoch
war jeweils ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich
registrierten rechtsextremistisch motivierten Straftaten (bitte jeweils nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie viele von den rechtsextremistisch motivierten Straftaten wurden
jährlich im virtuellen Raum (z. B. im Internet, in Chatgruppen etc.)
begangen, und wie hoch war ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der
jährlich registrierten rechtsextremistisch motivierten Straftaten, wie viele
Personen wurden jährlich durch die rechtsextremistisch motivierten
Straftaten geschädigt, bei wie vielen von diesen Personen handelte es
sich um Polizeibeamte, und wie hoch war der durch die
rechtsextremistisch motivierten Straftaten jährlich verursachte
Gesamtvermögensschaden (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Die Fallzahlen zu rechtsextremistisch motivierten Straf- und Gewalttaten der
Jahre 2001 bis 2019 sind der Anlage 1 zu entnehmen. Darüber hinaus wird auf
die Vorbemerkung verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28235 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2000 bis 2020 jeweils die Anzahl der jährlich registrierten
linksextremistisch motivierten Straftaten insgesamt, wie viele von diesen Straftaten
wurden jährlich als Gewalttaten, wie viele als Propagandadelikte nach
den §§ 86, 86a StGB, wie viele als Sachbeschädigung nach § 303 StGB,
wie viele als Volksverhetzung nach § 130 StGB eingestuft, und wie hoch
war jeweils ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich
registrierten linksextremistisch motivierten Straftaten (bitte jeweils nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie viele von den linksextremistisch motivierten Straftaten wurden
jährlich im virtuellen Raum (z. B. im Internet, in Chatgruppen etc.)
begangen, und wie hoch war ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der
jährlich registrierten linksextremistisch motivierten Straftaten, wie viele
Personen wurden jährlich durch die linksextremistisch motivierten
Straftaten geschädigt, bei wie vielen von diesen Personen handelte es sich um
Polizeibeamte, und wie hoch war der durch die linksextremistisch
motivierten Straftaten jährlich verursachte Gesamtvermögensschaden (bitte
jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Die Fallzahlen zu linksextremistisch motivierten Straf- und Gewalttaten der
Jahre 2001 bis 2019 sind der Anlage 2 zu entnehmen. Darüber hinaus wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2000 bis 2020 jeweils die Anzahl der jährlich registrierten islamistisch
motivierten Straftaten insgesamt, wie viele von diesen Straftaten wurden
jährlich als Gewalttaten, wie viele als Propagandadelikte nach den §§ 86,
86a StGB, wie viele als Sachbeschädigung nach § 303 StGB, wie viele
als Volksverhetzung nach § 130 StGB eingestuft, und wie hoch war
jeweils ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten
islamistisch motivierten Straftaten (bitte jeweils nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
Wie viele von den islamistisch motivierten Straftaten wurden jährlich im
virtuellen Raum (z. B. im Internet, in Chatgruppen etc.) begangen, und
wie hoch war ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich
registrierten islamistisch motivierten Straftaten, wie viele Personen wurden
jährlich durch die islamistisch motivierten Straftaten geschädigt, bei wie
vielen von diesen Personen handelte es sich um Polizeibeamte, und wie
hoch war der durch die islamistisch motivierten Straftaten jährlich
verursachte Gesamtvermögensschaden (bitte jeweils nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
Bei den angefragten Fallzahlen „islamistisch motivierte Straftaten“ handelt es
sich nicht um einen Phänomenbereich, sondern um ein Themenfeld. Die
Fallzahlen wurden mit dem Themenfeld „Islamismus/Fundamentalismus“ und dem
Phänomenbereich PMK -Ausländer- (bis einschließlich 2016) bzw. dem
Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- (ab dem 1. Januar 2017) recherchiert.
Diese Fallzahlen der Jahre 2001 bis 2019 sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/28235 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Welche von den in Deutschland gegenwärtig aktiven islamistischen
Organisationen hegen nach Kenntnis der Bundesregierung kein
antisemitisches Gedankengut, welche von ihnen hegen antisemitisches
Gedankengut, wie äußert sich das jeweils, wie verbreiten sie dieses Gedankengut,
was unternimmt die Bundesregierung konkret dagegen, seit wann sind
diese Organisationen in Deutschland aktiv, über wie viele Mitglieder
verfügten diese Organisationen jeweils in den Jahren von 2000 bis 2020,
und in welchen Bundesländern verfügen diese Organisationen seit
welchem Jahr über wie viele Niederlassungen (bitte nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
Antisemitismus ist ein prägendes Element islamistischer Organisationen.
Antisemitismus im islamistischen Kontext erscheint dabei in unterschiedlicher
Gestalt. Innerhalb des islamistischen Spektrums gibt es Organisationen, für die der
Kampf gegen die Existenz des Staates Israel das wesentliche Ziel darstellt.
Dazu gehören etwa die palästinensische HAMAS und die libanesische „Hizb
Allah“. Beide Gruppierungen bekämpfen Israel mit terroristischen Mitteln und
rufen im Rahmen ihrer Propagandaaktivitäten immer wieder zur vollständigen
Vernichtung Israels auf. Aus diesem Grund wurde letztes Jahr auch die „Hizb
Allah“ mit einem Betätigungsverbot in Deutschland belegt.
Für andere islamistische Gruppen ist der Staat Israel zwar nicht der
Hauptgegner, aber doch stets ein zentrales Feindbild. Der Nahostkonflikt wird von ihnen
allerdings stärker als ein Teil einer vermeintlich grundsätzlichen globalen
Auseinandersetzung zwischen den Muslimen und dem Rest der Welt (Gläubige –
Ungläubige) wahrgenommen. Die Spannbreite der bekannt gewordenen Wege
der Verbreitung antisemitischen Gedankengutes reicht von anti-israelischen
Spruchbändern auf Demonstrationen über antisemitische Predigten in
Moscheen, Printveröffentlichungen und zum großen Anteil antisemitischen
Postings im Internet bis hin zu verbalen und körperlichen Attacken gegen
Menschen jüdischen Glaubens oder Menschen, die als solche wahrgenommen
werden.
Hinsichtlich der angefragten Aufschlüsselung nach Einzelorganisationen und
Mitgliederzahlen wird auf die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der
Länder verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne
der weiteren Fragestellung vor.
10. Wie viele rechts-, linksextremistisch und islamistisch motivierte
Anschläge beziehungsweise Anschlagsplanungen wurden jeweils nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2020 in
welchen Bundesländern jährlich vereitelt (bitte nach Jahresscheiben und
getrennt jeweils nach rechts-, linksextremistisch und islamistisch
motivierten Anschlägen beziehungsweise Anschlagsplanungen aufschlüsseln)?
Eine abschließende Beantwortung dieser Frage durch die Bundesregierung ist
nicht möglich. Der Begriff „Anschlag“ ist nicht einheitlich definiert.
Insbesondere grenzt er nicht ein, welche Delikte hierunter zu fassen sind.
Anschlagsplanungen und vereitelte Anschläge sind zudem keine festgelegten Begriffe im
KPMD-PMK. Eine automatisierte Erhebung von entsprechenden Fallzahlen
durch das BKA ist daher nicht möglich.
Historisch bedingt erfolgt im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- eine
entsprechende statistische Erhebung von (vereitelten) islamistisch motivierten
Straftaten von erheblicher Bedeutung. In den Jahren von 2000 bis 2020 wurden
im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- insgesamt 20 entsprechende
Straftaten bzw. deren Planungen durch die Sicherheitsbehörden in Deutschland
vereitelt. Darüber hinaus sind vier Anschläge aus technischen Gründen
gescheitert.
Jahr Anzahl
2000 1
2002 1
2003 1
2004 1
2005 1
2006 1
2007 1
2011 2
2012 1
2013 1
2016 3
2017 3
2018 3
2019 3
2020 1
11. Welche Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung
erfüllt sein, damit ein Mitglied der Partei AfD im Verfassungsschutzbericht
der – im April 2020 aufgelösten – informellen Gruppierung „Der Flügel“
zugerechnet werden kann, und wonach bestimmen sich diese
Voraussetzungen?
12. Wie viele und welche Aussagen von AfD- und damaligen „Flügel“-
Funktionären, die den Schluss zulassen sollen, dass der inzwischen
aufgelösten informellen Gruppierung „Der Flügel“ bundesweit mindestens
20 Prozent der AfD-Mitglieder zuzurechnen sind und „Der Flügel“ somit
über circa 7 000 Anhänger verfügen sollte (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), sind der Bundesregierung genau bekannt, und wurde
überprüft, ob diese Aussagen der Realität entsprechen?
Falls ja, wie wurden diese Aussagen verifiziert, und falls nein, wie wird
es begründet, dass die Aussagen ungeprüft nach bloßem Hörensagen als
Grundlage zur Einschätzung des rechtsextremistischen
Personenpotentials in Deutschland herangezogen werden?
13. Wie viele von den 7 980 Neuzugängen im Bereich des
rechtsextremistischen Personenpotentials im Berichtsjahr 2019 (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) gehören nach Kenntnis der Bundesregierung nicht der
Teilorganisation „Junge Alternative“ (JA) und/oder der inzwischen
aufgelösten informellen Gruppierung „Der Flügel“ an?
14. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den 7 980 Neuzugängen
im Bereich des rechtsextremistischen Personenpotentials im Berichtsjahr
2019 Personen, die sowohl der Teilorganisation „Junge Alternative“ (JA)
als auch der inzwischen aufgelösten informellen Gruppierung „Der
Flügel“ zugerechnet wurden, bei der Berechnung der
Mehrfachmitgliedschaften berücksichtigt, oder wurden diese Personen doppelt gezählt?
15. Wie viele und welche Mandatsträger der Partei Alternative für
Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung der inzwischen
aufgelösten informellen Gruppierung „Der Flügel“ zugerechnet (bitte getrennt
nach Mandatsträgern auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene
aufschlüsseln)?
16. Wie viele von den circa 7 000 Personen, die laut
Verfassungsschutzbericht der – inzwischen aufgelösten – informellen Gruppierung „Der
Flügel“ zugerechnet werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Bundesamt für Verfassungsschutz namentlich bekannt, wie viele
Straftaten wurden von wie vielen Personen aus diesem Personenkreis begangen,
und um welche Delikte handelte es sich hierbei im Einzelnen (bitte
jeweils den genauen Straftatbestand benennen)?
17. Wie viele von den etwa 1 600 Personen, die der JA (Junge Alternative)
zugerechnet werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Bundesamt für Verfassungsschutz namentlich bekannt, wie viele Straftaten
wurden von wie vielen Personen aus diesem Personenkreis begangen,
und um welche Delikte handelte es sich hierbei im Einzelnen (bitte
jeweils den genauen Straftatbestand benennen)?
Die Fragen 11 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fragen betreffen einen Sachverhaltskomplex, der Gegenstand laufender
verwaltungsgerichtlicher Verfahren der AfD gegen die Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz ist, weshalb sich die
Bundesregierung zu diesen Fragen derzeit nicht äußert.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ��� 25 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/28235
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/28235
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/28235
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/28235
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/28235
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/28235
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ISSN 0722-8333]