[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff, Jens
Beeck, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27161 –
Vernetzte Zusammenarbeit Deutschlands mit Mosambik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mosambik zählt zu den ärmsten Ländern der Welt: Nach Angaben der
Weltbank leben 46 Prozent der Menschen in Mosambik unterhalb der
Armutsgrenze, 30 Prozent der Bevölkerung leiden an Unterernährung und die
Lebenserwartung liegt bei lediglich 58 Jahren (
https://www.bmz.de/de/service/glossar/
I/index_hdi.html). Damit belegt der südafrikanische Staat Platz 181 von 189
des Index für menschliche Entwicklung (
http://hdr.undp.org/en/data).
Zwei Jahre nachdem das Land 1975 nach mehr als 500 Jahren seine
Unabhängigkeit von Portugal erlangte, versank Mosambik bis 1992 in einem blutigen
Bürgerkrieg, der zum völligen wirtschaftlichen Zusammenbruch des Landes
führte. Der von der rhodesischen (heute Simbabwe) Minderheitsregierung als
antikommunistische Widerstandsbewegung gegründete und später vom
südafrikanischen Apartheitsregime finanzierte Nationale Widerstand Mosambiks
(Resistência Nacional Moçambicana – RENAMO) bekämpfte die herrschende
sozialistische Mosambikanische Befreiungsfront (Frente de Libertação de
Moçambique – FRELIMO), die seit 1962 für die Befreiung Mosambiks aus der
portugiesischen Kolonialherrschaft gekämpft hatte, mit aller Brutalität. Der
16 Jahre andauernde Bürgerkrieg kostete 1 Million Menschen das Leben, ein
Drittel der 15 Millionen Einwohner floh ins Ausland (
https://maputo.diplo.de/
mz-de/themen/deu-02-ez/deu-ez-einfuehrung/879510).
Zwar konnten nach dem 1992 zwischen RENAMO und FRELIMO
geschlossenen Friedensabkommen ab 1994 demokratische Wahlen abgehalten werden,
jedoch kam es in der Folge zu Mordanschlägen, militärischen
Auseinandersetzungen und gravierenden Unregelmäßigkeiten sowie Einschüchterungen und
unfairem Wettbewerb bei Wahlen, die deren demokratische Legitimation
begrenzten. Trotz dieser widrigen Umstände und weiterhin grassierender
Korruption (Platz 149 von 180 im Korruptionswahrnehmungsindex von
Transparency International im Jahr 2020) war Mosambik mit Wachstumsraten
zwischen 7 und 8 Prozent bis 2015 eine der am schnellsten wachsenden
Wirtschaften Afrikas (
https://maputo.diplo.de/mz-de/themen/deu-02-ez/deu-ez-einf
uehrung/879510). Dennoch stellen weiterhin hohe Armutsraten und die
niedrige Lebenserwartung gravierende Probleme dar.
Ein erneutes Aufflammen der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen
RENAMO und FRELIMO ab 2015, Dürren und Unwetter, der Rohstoffpreis-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28725
19. Wahlperiode 20.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
verfall und Enthüllungen über Korruption bei der Vergabe von Staatskrediten,
die zu einer Vertrauenskrise bei westlichen Gebern und zur Einstellung des
IWF-Programms und von Budgethilfezahlungen beitrugen, führten zu einem
erneuten wirtschaftlichen Abschwung, zu hohen Inflationsraten und einer
Überschuldung des Landes. Gleichzeitig drohte das Land erneut in
altbekannten Bürgerkriegsmustern zu versinken: Präsidentschafts-, Parlaments- und
Provinzwahlen wurden jeweils gegenseitig nicht anerkannt, als gefälscht
erklärt und in Teilen blutig bekämpft.
Erst das 2019 zwischen RENAMO und FRELIMO geschlossene
Friedensabkommen, das eine stärkere Dezentralisierung der Regierungsgewalt ebenso
vorsieht wie die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration der
RENAMO-Rebellen (Disarmament, Demobilisation and Reintegration;
DD&R-Prozess), bietet dem Land zumindest politisch eine Chance auf einen
Neuanfang.
Nach Angaben des Auswärtigen Amts unterstützt die Bundesregierung „die
Friedensbemühungen der gesellschaftlichen Kräfte in Mosambik, zum
Beispiel politischer Parteien und der Zivilgesellschaft einschließlich
Religionsgemeinschaften und Frauengruppen“ (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ausse
npolitik/laender/mosambik-node/friedensprozess/2237536). Neben der
Förderung des Friedensprozesses sei die Bundeswehr zudem mit einem Experten
vor Ort vertreten, um die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration
der RENAMO-Kämpfer zu begleiten. Das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit mit Mosambik insbesondere in den Bereichen
Grund- und Berufsbildung, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und
Dezentralisierung der öffentlichen Finanzen tätig. Daneben seien die Verbesserung der
Energieversorgung, Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel und der
Erhalt natürlicher Ressourcen Bestandteil der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Mosambik, die sich seit 2013 auf knapp 1 Mrd. Euro summiert
(
https://www.bmz.de/de/laender_regionen/subsahara/mosambik/index.jsp).
Neben den bis 2019 offen ausgetragenen Konflikten zwischen RENAMO und
FRELIMO wird die Entwicklung des Landes seit 2017 zudem durch
islamistische Terroristen im Norden des Landes bedroht. Berichten zufolge wurden
seither mehr als 2 000 Menschen getötet und über eine halbe Million
Menschen sind auf der Flucht aus der nördlichen, muslimisch geprägten Provinz
Cabo Delgado (
https://www.dw.com/de/islamistischer-terror-in-mosambik-un
ruheprovinz-cabo-delgado-welche-hilfe-ist-willkommen/a-56387604).
Untersuchungen zufolge sind Anwerbungsversuche insbesondere unter den Mwani
erfolgreich, die sich von den in der Provinz dominierenden Makonde
diskriminiert fühlen (
https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2
019A46_mlm_vrr.pdf) Die sich selbst als dem IS zugehörig bezeichnenden
Dschihadisten versuchen offenbar, in der zwar rohstoffreichen, aber
bitterarmen Region, ein islamisches Kalifat zu errichten. Wer sich ihnen nicht
unterwirft, wird auf brutalste Weise ermordet. Hilfsorganisationen haben nach
Pressemeldungen keinen Zugang mehr zur Region (
https://www.n-tv.de/politik/In-
Mosambik-entsteht-ein-IS-Kalifat-article22306377.html). Diese
Entwicklungen gefährden nicht nur akut Menschenleben, sondern auch die
Entwicklungspotenziale des gesamten Landes. Allein entlang der Küste vor der Provinz
Cabo Delgado lagern nach Schätzungen der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe mehr als 5 Billionen Kubikmeter Erdgas (
https://www.bgr.b
und.de/DE/Gemeinsames/Produkte/Downloads/Commodity_Top_News/Energ
ie/42_erdgasfunde_ostafrika.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Eine
Förderung dieser Vorkommen würde das Land zu einem der größten Erdgasförderer
der Welt machen und bietet daher erhebliche Entwicklungspotenziale bei
transparenter und verantwortungsvoller Verwendung der Erlöse. Bisher
wurden von den verschiedenen am Ausbau der Förderung, der Verflüssigung und
der Lagerung beteiligten Konsortien, unter der Führung des französischen
Total-Konzerns und der italienischen ENI, allein für die Erdgasfelder im
Rovuma-Becken vor der Küste Cabo Delgados Investitionen von rund
25 Mrd. US-Dollar angekündigt (
https://www.dw.com/de/mosambik-gas-inve
storen-wollen-islamistischem-terror-trotzen/a-54097876). Neben Erdgas
verfügt Mosambik zudem über große Vorkommen an Kohle, Graphit, Gold,
Rubinen, Smaragden, Tantal und Beryllium. Schon heute macht der Bergbau rund
18 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Mosambiks aus und kann durch eine
Ausweitung in Zukunft zu Entwicklung und Wachstum beitragen (
https://ww
w.gtai.de/gtai-de/trade/branchen/branchenbericht/mosambik/mosambik-intens
iviert-suche-nach-mineralischen-rohstoffen-151692).
1. Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Fortschritt des im Rahmen des Friedensvertrags zwischen RENAMO und
FRELIMO vereinbarten DD&R-Prozesses im Hinblick auf die
a) Entwaffnung der RENAMO-Rebellen vor,
b) Demobilisierung der RENAMO-Rebellen vor,
c) Reintegration der RENAMO-Rebellen vor?
Nach Unterzeichnung des Friedensabkommens im August 2019 wurden die
DD&R-Aktivitäten („Disarmament, Demobilisation and Reintegration“)
aufgenommen. Die Entwaffnungs- und Demobilisierungskomponente des Prozesses
haben bis zum Ende des 4. Quartals 2020 insgesamt 1 490 ehemalige Kämpfer
(142 Frauen und 1 348 Männer) durchlaufen. Weitere 1 490 ehemalige
Kämpfer wurden gleichzeitig für die Reintegrationsmaßnahmen registriert und
erhalten zunächst kurzfristige Unterstützung im Rahmen eines sogenannten
„Reinsertion Packages“, während der Prozess ihrer Reintegration ins Zivilleben
anläuft.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Fortschritte
Mosambiks bei der
a) Entwaffnung der RENAMO-Rebellen,
b) Demobilisierung der RENAMO-Rebellen,
c) Reintegration der RENAMO-Rebellen?
Die derzeitigen Fortschritte im Entwaffnungs-, Demobilisierungs-, und
Reintegrationsprozess werden von der Bundesregierung bislang als durchaus positiv
bewertet. Die DD&R-Maßnahmen laufen trotz der auch in Mosambik
grassierenden COVID-19-Pandemie lediglich zuweilen zeitverzögert weiter.
Sowohl die Regierungspartei FRELIMO als auch die größte Oppositionspartei
RENAMO halten an der Durchführung des DD&R Prozesses fest. In
Gesprächen mit Vertretern der deutschen Botschaft Maputo bekräftigten sowohl
Staatspräsident Nyusi wie auch RENAMO-Präsident Momade, dass der
Abschluss der DD&R-Maßnahmen für beide Parteien höchste Priorität habe.
Jüngste Entwicklungen zeigen, dass auch wichtige Mitglieder der dem
Friedensabkommen vom August 2019 ablehnend gegenüberstehenden „Junta
Militar“ beginnen, sich dem DD&R-Prozess zu öffnen. Einige ihrer Anhänger
haben bereits Waffen abgegeben. Die Entwicklung geht derzeit in die richtige
Richtung.
3. Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Umsetzung der im Friedensvertrag zwischen RENAMO und FRELIMO
2019 vereinbarten Dezentralisierung Mosambiks vor?
Die Dezentralisierungsreform als eine der Säulen des Friedensprozesses legte
unter anderem Wahlen der Provinzgouverneure im Jahr 2019 fest
(Erstplatzierte der Liste der Provinzparlamente) sowie neue Distriktversammlungen und die
indirekte Wahl der Distriktverwalter ab 2024. Zur Umsetzung der
Verfassungsreform folgten bisher sechs Gesetze (Gesetz zur Wahl der Provinz- und
Distriktparlamente, des Provinzgouverneurs und Distriktverwalters; Gesetz zur
Organisation und Arbeitsweise der Provinzparlamente; Gesetz zur Organisation
und Arbeitsweise der Provinzverwaltung; Gesetz über Organisation und
Arbeitsweise der staatlichen Vertretung in der Provinz; Gesetz über die staatliche
Kontrolle von dezentralisierten Einheiten und das Gesetz zur Finanz- und
Vermögensordnung der dezentralen Verwaltungsorgane) und fünf Dekrete (Dekret
zum Provinzgouverneur und dessen Struktur; Dekret zur staatlichen Vertretung
in der Provinz; Dekret der Kompetenz zur Koordination des
Dezentralisierungsprozesses auf nationaler Ebene; Dekret der Kompetenz zur Koordination
des Dezentralisierungsprozesses auf Provinzebene; Dekret zu dezentralen
Finanzen) zu deren Umsetzung.
Aktuell sind der Bundesregierung weitere Anstrengungen der Regierung
Mosambiks zur Durchführung demokratischer Wahlen der Distriktverwalter und
-räte sowie die Übertragung von Aufgaben und Finanzmitteln auf die
Distriktebene nicht bekannt. Diese Schritte sind die nächsten auf dem von der
Verfassung vorgesehenen Weg zur Dezentralisierung.
4. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Fortschritt Mosambiks
bei der im Friedensvertrag zwischen RENAMO und FRELIMO 2019
vereinbarten Dezentralisierung?
Nach Einschätzung der Bundesregierung wurden im Zuge der beabsichtigten
Stärkung der demokratischen Dezentralisierung kostenintensive und wegen
unklarer Zuständigkeitsregelungen konfliktträchtige Doppelstrukturen geschaffen.
Gouverneure wie auch die neu eingerichteten Provinzstaatsekretäre haben
Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung ihrer Aufgaben. Das Gesetz zur
Aufgabenverteilung zwischen den dezentralen Strukturen (Gouverneur und seinen
Direktionen) und den dekonzentrierten Strukturen (Provinzstaatssekretär und
seine Abteilungen) wurde von Deutschland und anderen internationalen Gebern
wegen der unklaren Kompetenzregelung der staatlichen Stellen kritisch
kommentiert und später vom Parlament nicht verabschiedet. Allerdings wurden im
Februar 2020 Rechtsverordnungen (sogenannte Dekrete) erlassen, die sich am
Gesetzentwurf orientieren und so die kritisierten Doppelstrukturen
manifestieren. Die begrenzte Übertragung von Staatsgewalt auf die Gouverneure lässt
auch den Provinzparlamenten nur eine begrenzte Planungs- und
Aufsichtsfunktion zukommen. Aufgrund der Wahlergebnisse vom Oktober 2019 stellt FRE-
LIMO derzeit alle Gouverneure, zusätzlich zeichnet sich eine Stärkung der
Provinzstaatssekretäre ab. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich die
demokratische Dezentralisierung von dem jetzigen zentralisierten/
dekonzentrierten System zwar tendenziell weiterentwickeln, aber begrenzt und in einem
deutlich geringeren Maß als erhofft.
5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Präsidentschafts-,
Parlaments- und Provinzwahlen in Mosambik vom Oktober 2019 vor,
und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Am 15. Oktober 2019 waren rund 13 Mio. Mosambikanerinnen und
Mosambikaner zu Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzwahlen – mit erstmals
indirekter Gouverneurswahl – aufgerufen. Der gesamte Wahlprozess
(Wählerregistrierung, Wahlkampf, Auszählung) war von schwerwiegenden Manipulationen,
Wahlverstößen und Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet und von schweren
Gewalttaten überschattet. Die EU-Wahlbeobachtungsmission der Europäischen
Union mit 170 Wahlbeobachtern dokumentierte zahlreiche Verstöße. Die
Parlamentswahlen lieferten folgendes Ergebnis: FRELIMO 73 Prozent, RENAMO
22 Prozent und MDM 4,3 Prozent. Die regierende FRELIMO konnte darüber
hinaus Wahlsiege in allen Provinzen verbuchen.
Staatspräsident Nyusi konnte mit seinem klaren Wahlsieg seine eigene Position
und die der Regierungspartei FRELIMO festigen. Bei Opposition und
Zivilgesellschaft sind jedoch die Ablehnung des Regimes und das Misstrauen
aufgrund der schwerwiegenden Manipulationen und Verstöße den Wahlen im
Oktober 2019 gestiegen.
Das Ziel, mit freien, fairen und transparenten Wahlen den erst kurz vor den
Wahlen geschlossenen Frieden zu stabilisieren, das Mehrparteiensystem zu
konsolidieren und über die Provinzräte (Dezentralisierung) die RENAMO an
der Macht zu beteiligen, wurde aus Sicht der Bundesregierung aufgrund der
zahlreichen Unregelmäßigkeiten und der ausbleibenden Machtteilung in den
Provinzen verfehlt.
6. In welcher Form hat das Auswärtige Amt Mosambik konkret bei dem im
Friedensvertrag 2019 zwischen RENAMO und FRELIMO vereinbarten
Prozess zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration der
RENA-MO-Rebellen (DD&R-Prozess) bisher unterstützt (bitte konkrete
Projekte und Maßnahmen, Zielsetzung sowie finanzielles Volumen
benennen)?
Das Auswärtige Amt unterstützt den DD&R-Prozess in Mosambik durch
freiwillige Einzahlungen in den Fonds zur Unterstützung des Friedens- und
Versöhnungsprozesses, seit 2019 mit insgesamt 800 000 Euro. Durch das zum
Fonds gehörige Friedenssekretariat werden Maßnahmen zur Reintegration von
ca. 5 200 ehemaligen RENAMO-Angehörigen umgesetzt. Um den
Wiedereintritt in ein ziviles Leben zu ermöglichen, werden etwa Sachgüter wie
Baumaterialien, Werkzeug oder Saatgut bereitgestellt oder psychosoziale Betreuung für
traumatisierte Personen durchgeführt.
7. In welcher Form hat das Auswärtige Amt Mosambik konkret bei der im
Friedensvertrag 2019 zwischen RENAMO und FRELIMO vereinbarten
Dezentralisierung bisher unterstützt (bitte konkrete Projekte und
Maßnahmen, Zielsetzung sowie finanzielles Volumen benennen)?
Das Auswärtige Amt hat keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung
gefördert.
8. In welcher Form hat das Bundesministerium der Verteidigung Mosambik
konkret bei dem im Friedensvertrag 2019 zwischen RENAMO und FRE-
LIMO vereinbarten Prozess zur Entwaffnung, Demobilisierung und
Reintegration der RENAMO-Rebellen (DD&R-Prozess) bisher
unterstützt (bitte konkrete Projekte und Maßnahmen, Zielsetzung sowie
finanzielles Volumen benennen)?
In 2018 und 2019 war ein Experte (Stabsoffizier) des Zentrums für
Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) für insgesamt etwa fünf Monate als
Angehöriger der sogenannten „International Component“ für DD&R vor Ort in
Mosambik. Gemeinsam mit einem Experten aus Irland wurden DD&R-
Maßnahmen im Rahmen von Planung und Durchführung in Koordination mit der
mosambikanischen Regierung und RENAMO in paritätischer
Zusammensetzung unterstützt. Primäres Ziel war die Reduzierung der im Umlauf
befindlichen Kleinwaffenbestände. Maßnahmen umfassten die Erkundung und den
Aufbau von Sammelplätzen in den Landesprovinzen, die Begleitung der
Einsammlung von Waffen, sowie die Wahrung der Sicherheit, der Registrierung
und der sachgerechten Lagerung der eingesammelten Waffen. Zusätzlich
wurden Schulungen in der fachgerechten Deaktivierung und Zerstörung von
Waffen umgesetzt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte aus einem
gemeinsamen sogenannten „Budget Fund´“ der beteiligten Länder. Dabei beliefen sich
die unmittelbaren Kosten für die Entsendung des deutschen Experten auf etwa
40 000 Euro.
9. In welcher Form hat das Bundesministerium der Verteidigung Mosambik
konkret bei der im Friedensvertrag 2019 zwischen RENAMO und FRE-
LIMO vereinbarten Dezentralisierung bisher unterstützt (bitte konkrete
Projekte und Maßnahmen, Zielsetzung sowie finanzielles Volumen
benennen)?
Es wurden keine Projekte des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg)
im Sinne der Fragestellung umgesetzt.
10. In welcher Form hat das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Mosambik konkret bei dem im
Friedensvertrag 2019 zwischen RENAMO und FRELIMO vereinbarten Prozess zur
Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration der RENAMO-
Rebellen (DD&R-Prozess) bisher unterstützt (bitte konkrete Projekte und
Maßnahmen, Zielsetzung sowie finanzielles Volumen benennen)?
Es bestehen innerhalb der Entwicklungszusammenarbeit keine Vorhaben, die
sich ausschließlich an RENAMO-Rebellen richten oder als Zielsetzung die
Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration von RENAMO-Rebellen haben.
Eine positive Wirkung für eine Reintegration in das zivile Leben ist bei
entwicklungsfördernden Maßnahmen zu erwarten. Zu diesen Maßnahmen zählen
das „Grüne Innovationszentrum im Agrar- und Ernährungssektor“, das
Vorhaben „Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Privat- und Finanzsektor“
sowie das im Januar 2021 begonnene Vorhaben „Beschäftigung im ländlichen
Raum mit Fokus auf Jugendliche“. Im Rahmen des letztgenannten Vorhabens
wird angestrebt, Familienangehörige von ehemaligen Rebellen in Trainings und
Initiativen einzubeziehen, um ihre Beschäftigungs- und Einkommenssituation
zu verbessern.
11. In welcher Form hat das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Mosambik konkret bei der im
Friedensvertrag 2019 zwischen RENAMO und FRELIMO vereinbarten
Dezentralisierung bisher unterstützt (bitte konkrete Projekte und Maßnahmen,
Zielsetzung sowie finanzielles Volumen benennen)?
Auf die als Anlage 1 beigefügte Übersicht von Vorhaben zur Förderung der
Dezentralisierung und der Stärkung kommunaler Strukturen wird verwiesen.
12. Welche konkreten weiteren Projekte und Maßnahmen wurden von
jeweils welchem Ressort der Bundesregierung seit Unterzeichnung des
Friedensvertrags zwischen RENAMO und FRELIMO 2019 zur
Unterstützung Mosambiks bei der
a) Umsetzung des DD&R-Prozesses begonnen (bitte konkrete Projekte
und Maßnahmen, Zielsetzung sowie finanzielles Volumen benennen),
Die Bundesregierung hat keine Projekte im Sinne der Fragestellung umgesetzt.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 8 verwiesen.
b) Dezentralisierung des Landes begonnen (bitte konkrete Projekte und
Maßnahmen, Zielsetzung sowie finanzielles Volumen benennen),
Aus dem Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Das mit
11,4 Mio. Euro geförderte Vorhaben „gute finanzielle Regierungsführung“ soll
Transparenz, Nachhaltigkeit und Effektivität der Finanzverwaltung verbessern.
Das Projekt „Küstenstädte als nachhaltige Wirtschaftszentren“ mit einer
Fördervolumen von 15,7 Mio. Euro dient der Verbesserung der wirtschaftlichen
und allgemeinen Lebensbedingungen in den Küstenstädten Maxixe und
Inhambane.
c) Friedenssicherung und Stabilisierung begonnen (bitte konkrete
Projekte und Maßnahmen, Zielsetzung sowie finanzielles Volumen
benennen)?
Das BMVg unterstützte Mosambik im genannten Zeitraum im Rahmen der
Militärischen Ausbildungshilfe. Seit 2019 befindet sich ein Angehöriger der
mosambikanischen Luftwaffe in Deutschland. Dieser durchläuft bis Ende Juni
2021 die Offiziersausbildung.
Das Auswärtige Amt hat außerdem Maßnahmen zur Mediation durchgeführt.
So hat die deutsche Botschaft in Maputo die zweite Konferenz für Frieden und
nationale Aussöhnung im Jahr 2019 mit 345 000 Euro unterstützt. Im Jahr 2019
erhielt der Religionsrat Mosambiks (Council of Religions of Mozambique (CO-
REM)) 86 280 Euro für die konstituierende Konferenz zur Gründung der
nationalen Plattform „Frauen, Frieden und Sicherheit“ (Constitutive Conference for
the Establishment of a National Platform for Women, Peace and Security/
NPWPS).
13. Welche konkreten Gespräche haben zwischen der Bundesregierung und
der Regierung Mosambiks im Hinblick auf die Unterstützung
Mosambiks beim DD&R-Prozess durch die Bundesregierung seit 2019 mit
jeweils welchen Ergebnissen stattgefunden?
Am 15. Februar 2021 fand auf deutsche Initiative ein (virtuelles) Gespräch
zwischen dem Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Miguel Berger, und der
mosambikanischen Außenministerin Verónica Macamo statt, bei dem auch die
deutsche Unterstützung für den mosambikanischen Friedensprozess
thematisiert wurde. Die Bundesregierung wird den „Basket Fund“ der Vereinten
Nationen zur Finanzierung des Friedensprozesses weiterhin substanziell
unterstützen.
Die Botschaft Maputo steht darüber hinaus kontinuierlich in Kontakt mit der
mosambikanischen Regierung, auch im Hinblick auf die deutsche
Unterstützung für den Friedensprozess in Mosambik.
14. Welche konkreten Gespräche haben zwischen der Bundesregierung und
der Regierung Mosambiks im Hinblick auf die Unterstützung
Mosambiks bei der Dezentralisierung durch die Bundesregierung seit 2019 mit
jeweils welchen Ergebnissen stattgefunden?
Bei den Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit am 4.
November 2020 hat das BMZ mit der mosambikanischen Regierung die
Weiterführung der Unterstützung des Dezentralisierungsprozesses durch die
Bundesregierung vereinbart. Gleichzeitig wurde in den Gesprächen eine konsequente
Umsetzung der notwendigen Reformschritte, wie etwa die Anpassung der
gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des Dezentralisierungsprozesses (vgl.
Antwort zu Frage 4), angemahnt.
15. Wie koordiniert die Bundesregierung die Maßnahmen des Auswärtigen
Amts, des Bundesministeriums der Verteidigung, des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
weiterer Ressorts zur Unterstützung bei der Umsetzung des DD&R-Prozesses,
der Dezentralisierung sowie zur Stabilisierung und Friedenssicherung in
Mosambik konkret?
a) Welche Treffen mit welchen Themen und Ergebnissen haben hierzu
auf Ministerebene seit 2019 wann stattgefunden?
b) Welche Treffen mit welchen konkreten Themen und Ergebnissen
haben hierzu auf Ebene der Staatssekretäre bzw. Staatsminister seit
2019 wann stattgefunden?
c) Welche Treffen mit welchen konkreten Themen und Ergebnissen
haben hierzu auf Ebene der Abteilungsleiter seit 2019 stattgefunden?
d) Welche Treffen mit welchen konkreten Themen und Ergebnissen
haben hierzu auf Ebene der Unterabteilungsleiter bzw. Beauftragten seit
2019 stattgefunden?
e) Welche Treffen mit welchen konkreten Themen und Ergebnissen
haben hierzu auf Ebene der Referatsleiter seit 2019 stattgefunden?
Die Fragen 15 bis 15e werden zusammen beantwortet.
Auf Arbeitsebene unterhält die Bundesregierung im ressortübergreifenden
Ansatz engen und stetig koordinierenden Austausch zum Thema.
16. Koordiniert die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Unterstützung
Mosambiks bei der Umsetzung des DD&R-Prozesses, der
Dezentralisierung sowie der Friedenssicherung mit den europäischen Partnern und den
Institutionen der Europäischen Union?
Wenn ja, in welcher Form, mit welchen europäischen Partnern bzw. EU-
Institutionen, wann, und mit welchen konkreten Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Koordinierung der Maßnahmen mit europäischen Partnern und
Institutionen der EU zu den genannten Themen erfolgt fortlaufend – in bilateralen oder
trilateralen Gesprächsformaten mit europäischen Partnern, in den zuständigen
Gremien des Rates, vor allem in der Ratsarbeitsgruppe Afrika (COAFR) und in
funktionalen Arbeitsgruppen (z. B. AG der Leiter der EU
Entwicklungsprogramme). Dabei ist auch die allgemeine Sicherheitslage Thema.
Darüber hinaus gibt es vor Ort eine enge Abstimmung der Botschaft Maputo
mit der EU-Delegation sowie den diplomatischen Vertretungen und den
Mittlerorganisationen europäischer Partner vor allem über das Instrument für
Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit
(NDICI) und die so genannten „Team Europe Initiativen“. Damit wird die
Abstimmung verschiedener Unterstützungsmaßnahmen mit der
mosambikanischen Regierung auch zu notwendigen Reformen sichergestellt.
17. Koordiniert die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Unterstützung
Mosambiks bei der Umsetzung des DD&R-Prozesses, der
Dezentralisierung sowie der Friedenssicherung mit anderen internationalen Partnern
und internationalen Organisationen, insbesondere Fonds und
Programmen der Vereinten Nationen?
Wenn ja, in welcher Form, mit welchen Partnern, Institutionen bzw.
Organisationen, wann, und mit welchen konkreten Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung pflegt den Dialog mit dem United Nations Office for
Project Services (UNOPS), das seinerseits das mosambikanische
Friedenssekretariat unterstützt und seit 2020 den Fonds zur Unterstützung des
Friedensprozesses (vgl. Antwort zu Frage 6) verwaltet. Deutschland hat in den Jahren 2019
und 2020 jeweils 300 000 und 500 000 Euro in den Fonds eingezahlt. Die
Botschaft Maputo tauscht sich darüber hinaus regelmäßig mit UNOPS, dem
Friedenssekretariat und anderen Geberländern zum Fortschritt des DD&R-
Prozesses aus.
Die Koordinierung der Maßnahmen zur Förderung der Dezentralisierung
erfolgt vorrangig im Rahmen der Arbeitsgruppe zu Dezentralisierung, deren
Vorsitz Deutschland von 2018 bis 2020 innehatte, sowie in funktionalen
Arbeitsgruppen (z. B. AG der Leiter der Entwicklungsprogramme). Darüber hinaus
besteht ein direkter, bilateraler Austausch mit Weltbank, Afrikanischer
Entwicklungsbank und VN-Organisationen. Eine Abstimmung der verschiedenen
Unterstützungsmaßnahmen mit der mosambikanischen Regierung, auch zu
notwendigen Reformen, kann hierüber sichergestellt werden. Die Maßnahmen zur
Unterstützung des DD&R Prozesses werden über das „Mozambique Peace
Secretariat“ koordiniert.
18. Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick
auf eine Zunahme von islamistischem Extremismus in Mosambik und
insbesondere im Hinblick auf die Gefahr des Entstehens eines
islamistischen Kalifats in der nördlichen Provinz Cabo Delgado vor?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/26804 verwiesen.
19. Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick
auf die Zunahme der Zahl flüchtender Menschen aus der Provinz Cabo
Delgado vor?
20. Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich
der humanitären Situation in der Provinz Cabo Delgado vor?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/26804 verwiesen
21. Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich
Behinderungen des Auf- und Ausbaus der Infrastruktur zur
Erdgasförderung im Rovuma-Becken vor der Küste Cabo Delgados durch die
Zunahme von islamistischem Terrorismus in der Provinz vor?
Der Konflikt in Cabo Delgado hat unmittelbare Auswirkungen auf die
Infrastruktur zur Erdgasförderung im Rovuma-Becken. Am 29. Dezember 2020 kam
es zu Angriffen islamistischer Terroristen auf die Stadt Mondlane, nahe der
petrochemischen Industriezone von Afungi. Die mosambikanischen
Sicherheitskräfte konnten die Lage zwar nach wenigen Tagen beruhigen, allerdings hat der
Vorfall eine erhebliche Beeinträchtigung des Gasförderungsprojektes in Cabo
Delgado zur Folge.
22. Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung über eine
Ausweitung der Aktivitäten der islamistischen Terroristen über die Grenzen
Mosambiks hinweg vor?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/26804
wird verwiesen.
23. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Zunahme von
islamistischem Terrorismus, insbesondere in der Provinz Cabo Delgado,
auf die Entwicklung Mosambiks, insbesondere vor dem Hintergrund des
noch immer brüchigen Friedens zwischen RENAMO und FRELIMO,
ein?
Eine Verfestigung terroristischer Strukturen und eine weitere Verschlechterung
der Sicherheitslage würden die humanitären und sozioökonomischen Probleme
in der Region und im Land weiter verschärfen. Nach Erkenntnissen der
Bundesregierung hat die Zuspitzung der Sicherheitslage in Cabo Delgado
bisher keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Friedensprozess in Mosambik.
24. Wie schätzt die Bundesregierung die Fähigkeit der Regierung
Mosambiks ein, angemessen auf die Zunahme von islamistischem Terrorismus
reagieren zu können?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung hat die Regierung Mosambiks mit
Blick auf die Eskalation der Gewalt in Cabo Delgado mittlerweile regional und
international um Unterstützung gebeten. Die mosambikanischen
Sicherheitskräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich ihrer Ausbildung
und Ausrüstung zunehmend effizient operierenden, islamistischen Gruppen
wenig entgegenzusetzen. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3b der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/26804 wird verwiesen.
25. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Hinblick auf
die Zunahme von islamistischem Terrorismus und den seit 2020 drastisch
steigenden Zahlen von Flüchtlingen aus der Provinz Cabo Delgado im
Bereich der
a) humanitären Hilfe,
Die Bundesregierung leistet seit 2019 in Mosambik Nahrungsmittelhilfe für
Menschen in Not im Rahmen einer Regionalförderung des
Welternährungsprogramms (WEP) der Vereinten Nationen in Höhe von 6,4 Mio. Euro, um den
auch aufgrund der bewaffneten Auseinandersetzung in Cabo Delgado
entstandenen humanitären Bedarf zu decken. Die flexible WEP-Regionalförderung mit
einer geplanten Gesamtförderung 2021 in Höhe von 15 Mio. Euro im südlichen
Afrika umfasst neben Mosambik außerdem Eswatini, Madagaskar, Simbabwe
und Sambia. Weiterhin fördert die Bundesregierung u. a. auch die landesweite
Koordinierung von humanitären Hilfsmaßnahmen in Mosambik durch eine
Förderung des Regionalbüros für das südliche und östliche Afrika des Büros der
Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten
(OCHA ROSEA) in 2021 in Höhe von 0,5 Mio. Euro. Weiterhin fördert die
Bundesregierung u. a. auch die landesweite Koordinierung von humanitären
Hilfsmaßnahmen in Mosambik durch eine Förderung des Regionalbüros für das
südliche und östliche Afrika des Büros der Vereinten Nationen für die
Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA ROSEA) in Höhe von 0,5 Mio.
Euro jährlich.
b) Nahrungs- und Grundversorgung,
In der Provinz Cabo Delgado werden gegenwärtig keine Vorhaben der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt. Vorhaben in den
Nachbarprovinzen Nampula und Niassa, unter anderem zur Förderung von
Jugendbeschäftigung und zur Förderung von Klein- und Mittelunternehmen, sind in
Regionen tätig, in die intern Vertriebene aus Cabo Delgado geflohen sind. Sie
können dort auch Wirkungen in Bezug auf die Verbesserung der
wirtschaftlichen Situation von Vertriebenen entfalten.
c) Unterstützung der Regierung Mosambiks beim Einsatz gegen den
islamistischen Terrorismus unternommen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/26804
wird verwiesen.
26. Gab es zwischen der Bundesregierung und der Regierung Mosambiks
seit der Zunahme islamistischer Gewalt im Jahr 2020 Gespräche über
mögliche weitere Unterstützungsmaßnahmen Deutschlands?
Wenn ja, wann, und mit welchen konkreten Ergebnissen?
Wenn nein, warum hat die Bundesregierung bisher keinen Kontakt zur
Regierung Mosambiks diesbezüglich gesucht?
Am 15. Februar 2021 fand auf deutsche Initiative ein (virtuelles) Gespräch
zwischen dem Staatssekretär im Auswärtigen Amt Miguel Berger und der
mosambikanischen Außenministerin Verónica Macamo statt. An dem Gespräch
nahmen auch der deutsche Botschafter in Maputo sowie der mosambikanische
Botschafter in Berlin teil.
Bei seinem Antrittsbesuch am 22. Februar 2021 tauschte sich der deutsche
Botschafter mit dem mosambikanischen Verteidigungsminister Jaime Bessa zur
Lage in der Konfliktregion aus.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Die
Bundesregierung lässt die Unterstützungsbitten in ihre Überlegungen zum Engagement der
Europäischen Union in Cabo Delgado maßgeblich miteinfließen.
27. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen europäischen
Partnern bzw. EU-Institutionen seit der Zunahme islamistischer Gewalt in
Mosambik konkrete Gespräche über eine Unterstützung Mosambiks?
Wenn ja, wann, und mit welchen konkreten Ergebnissen?
Sowohl europäische Staaten als auch die Europäische Union haben ihre
Bemühungen in den vergangenen Monaten deutlich verstärkt. Ende Januar 2021
reiste der portugiesische Außenminister Santos Silva im Auftrag des Hohen
Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Borrell nach Mosambik und
führte Gespräche mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der
mosambikanischen Regierung. Die EU-Mitgliedsstaaten beraten mögliche
Handlungsoptionen derzeit in den zuständigen Ratsgremien.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21d der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/26804 verwiesen.
28. Gab es zwischen der Bundesregierung und den Nachbarstaaten
Mosambiks, insbesondere Tansania und Südafrika, seit der Zunahme
islamistischer Gewalt im Jahr 2020 in Mosambik Gespräche über mögliche
weitere bzw. gemeinsame Unterstützungsmaßnahmen?
Wenn ja, wann, und mit welchen konkreten Ergebnissen?
Wenn nein, warum hat die Bundesregierung diesbezüglich bisher keinen
Kontakt zu diesen Regierungen gesucht?
Bislang gab es zu Unterstützungsmaßnahmen keine Gespräche zwischen der
Bundesregierung und den Nachbarstaaten Mosambiks. Die Bundesregierung
unterstützt entsprechende Bemühungen der Europäischen Union und hat ihre
Positionen in die Beratungen in den europäischen Gremien eingebracht. Die
EU thematisiert die Situation in Cabo Delgado gegenüber der Southern African
Development Community (SADC) regelmäßig.
29. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen
europäischer Partner zur Unterstützung Mosambiks
a) im Bereich der humanitären Hilfe,
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Austausch mit europäischen
Partnern. Im Bereich der humanitären Hilfe hat unter anderem die Europäische
Union 2020 14,6 Mio. Euro in Mosambik bereitgestellt, davon 7,6 Mio. Euro
für Hilfsmaßnahmen in Cabo Delgado. Über die Höhe der Zuwendungen
bilateraler europäischer Partner liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor,
die über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehen (z. B. das System
der humanitären Finanzströme von VN-OCHA,
https://fts.unocha.org/countrie
s/152/summary/2021).
b) beim Einsatz gegen den islamistischen Terrorismus?
Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
30. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen
anderer Staaten, insbesondere der Nachbarstaaten Mosambiks, der
SADC-Staaten bzw. internationaler Organisationen zur Unterstützung
Mosambiks
a) im Bereich der humanitären Hilfe,
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Maßnahmen der
Nachbarstaaten Mosambiks im Bereich der humanitären Hilfe vor.
Internationale Organisationen (u. a. UNICEF und das
Welternährungsprogramm WFP) sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Cabo Delgado zur
Unterstützung und Versorgung der Zivilbevölkerung tätig. Die Unterstützung
zielt im Wesentlichen auf die aus der Konfliktregion vertriebene Bevölkerung,
die in Lagern oder bei Verwandten Zuflucht gefunden haben. In die
Konfliktregion selbst ist aufgrund von Vorgaben der mosambikanischen Regierung kein
Zugang möglich.
b) beim Einsatz gegen den islamistischen Terrorismus?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2a und 21b der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/22804 verwiesen.
31. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten
nichtstaatlicher Akteure bzw. privater Sicherheits- und Militärfirmen
beim Einsatz gegen den islamistischen Terrorismus in Mosambik,
insbesondere in der Provinz Cabo Delgado?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3d der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/26804 verwiesen.
32. Mussten durch die Zunahme islamistischer Gewalt in Mosambik seit
dem Jahr 2020 laufende Projekte der Bundesregierung unterbrochen bzw.
vorzeitig beendet werden?
Wenn ja, welche konkreten Projekte und Maßnahmen mit welchem
finanziellen Volumen und welcher ursprünglichen Zielsetzung sind dies,
und wie stellt die Bundesregierung eine Fortsetzung dieser sicher?
Seit dem Jahr 2020 mussten keine laufenden Projekte der Bundesregierung
wegen der Verschlechterung der Sicherheitslage in Cabo Delgado unterbrochen
oder vorzeitig beendet werden. Vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführte Vorhaben sind nicht
durch die Gewalt in der Provinz Cabo Delgado betroffen. Der bewaffnete
Konflikt hat indirekt Auswirkungen auf das durch das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) finanzierte Vorhaben
„Verbesserung der sozioökologischen Widerstandsfähigkeit von Küsten und Meeren
sowie des Schutzes der biologischen Vielfalt im westlichen Indischen Ozean“,
da die Durchführung der Aktivitäten in der Cabo Delgado-Provinz durch die
Ankunft einer großen Anzahl an Flüchtlingen beeinträchtigt ist. Eine
Neuausrichtung der Projektaktivitäten in Mosambik wird aktuell mit der
Durchführungsorganisation geprüft.
Die Aktivitäten des Projekts „SWIO Fisheries – Improving Governance,
Livelihoods and Ecosystems“ mit dem Ziel einer verbesserten Fischereiverwaltung
und diversifizierten Lebensgrundlagen im südwestlichen Indischen Ozean
wurden in Cabo Delgado eingestellt. In der Provinz Inhambane wurde ein neuer
Standort eröffnet. Die Projektgesamtkosten belaufen sich auf. 5,2 Mio. Euro.
Das Vorhaben „Scaling up adaptive co-management to improve the
effectiveness of Quirimbas National Park management“ mit der Zielsetzung einer
Verbesserung der Korallenriff-Fischerei im Quirimbas-Nationalpark in Mosambik
wurde aufgrund der Sicherheitslage nicht fortgesetzt. Das Projekt hatte ein
Gesamtvolumen von rund 1,2 Mio. Euro.
33. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen der Bundesregierung in
Mosambik, jeweils welchen Ressorts mit welchem finanziellen Umfang und
welcher Zielsetzung, mussten seit Beginn der COVID-19-Pandemie
unterbrochen bzw. vorzeitig beendet werden oder konnten nicht begonnen
werden?
Die COVID-19-Pandemie hat zur Unterbrechung der in der Antwort zu Frage 8
genannten Maßnahmen des deutschen Experten des ZVBw geführt, deren
Fortführung auch für 2020 und darüber hinaus geplant war. Die pandemiebedingten
Restriktionen der Entsendung von deutschem Personal ins Ausland gelten
derzeit weiterhin. Der deutsche Experte nutzt seit 2020 übergangsweise virtuelle
Kommunikationsmethoden zur Weiterbildung der mosambikanischen Partner.
Aus dem Bereich des BMZ gibt es keine Vorhaben, die seit Beginn der
COVID-19-Pandemie unterbrochen oder vorzeitig beendet wurden bzw. nicht
begonnen werden konnten.
Zwei Vorhaben der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des BMU sind
infolge der Pandemie beeinträchtigt. Die im Projekt „Blue Solutions“ geplanten
Aktivitäten in Mosambik mussten infolge der Pandemie vorübergehend
eingestellt werden. Ziel des Projektes ist die Umsetzung des Strategischen Plans der
Convention on Biodiversity im Bereich Erhalt und Wiederherstellung von
Meeres- und Küstenökosystemen. Das Fördervolumen beträgt 11,15 Mio. Euro,
verteilt auf Mosambik und 15 weitere Länder.
Die Projektaktivitäten im Rahmen des Vorhabens „Locally Empowered Areas
of Protection im West Indischen Ozean (LEAP)“ sind infolge der Pandemie
beeinträchtigt, können jedoch fortgeführt werden. Ziel des Projektes ist die
Verbesserung des Konzepts der Locally Managed Marine Areas (LMMA), um es
als Erfolgsmodell für Schutzgebiete weiter zu verbreiten und die Aichi-Ziele zu
erreichen. Das Fördervolumen beläuft sich auf rund 4,12 Mio. Euro, verteilt auf
vier Projektländer inkl. Mosambik.
34. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen der Bundesregierung
werden von jeweils welchem Ressort, mit welchem finanziellen Volumen
und welcher konkreten Zielsetzung, seit 2017 in Mosambik
durchgeführt, um im Zuge der Nutzung der Erdgasvorkommen auch die
Energieversorgung des Landes zu verbessern?
a) Inwiefern kooperiert die Bundesregierung jeweils im Einzelnen mit
welchen anderen Staaten bei der Umsetzung derartiger Projekte zur
Förderung der Energieversorgung?
b) Inwiefern kooperiert die Bundesregierung jeweils im Einzelnen mit
welchen Unternehmen bei der Umsetzung derartiger Projekte zur
Förderung der Energieversorgung?
Die Fragen 34 bis 34b werden zusammen beantwortet.
Innerhalb der Entwicklungs- und Klimazusammenarbeit wird die Nutzung von
Erdgasvorkommen nicht gefördert. Darüber hinaus wird auf die Anlage 2
verwiesen.
35. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung am Auf- und Ausbau der Infrastruktur zur Förderung von Erdgas
aus dem Rovuma-Becken sowie der Verflüssigung und Lagerung
beteiligt, und mit welchen konkreten Maßnahmen fördert die
Bundesregierung eine Beteiligung deutscher Unternehmen hieran?
Über die Medienberichterstattung hinausgehende Informationen zum Auf- und
Ausbau der Infrastruktur zur Förderung von Erdgas aus dem Rovuma-Becken,
sowie der Verflüssigung und Lagerung von Erdgas liegen der Bundesregierung
nicht vor. Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung für deutsche Firmen,
Investoren, Banken und Versicherungskonzerne ihre Geschäftstätigkeit im
Ausland anzuzeigen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 25 und 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 19/26804 verwiesen.
36. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Umweltrisiken, die sich aus
dem Auf- und Ausbau der Förderung von Erdgas im Rovuma-Becken
sowie der Schaffung von Infrastruktur zur Verflüssigung und Lagerung in
der Provinz Cabo Delgado ergeben könnten?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über mögliche Umweltrisiken.
Erkenntnisse, die eine Bewertung im Sinne der Fragestellung zuließen, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
37. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Umweltrisiken, die sich aus
dem Ausbau des Bergbausektors und der Intensivierung des
Rohstoffabbaus in Mosambik ergeben könnten?
Erkenntnisse, die eine Bewertung im Sinne der Fragestellung zuließen, liegen
der Bundesregierung nicht vor.
38. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen der Bundesregierung
werden von jeweils welchem Ressort, mit welchem finanziellen Volumen
und welcher konkreten Zielsetzung, seit 2017 in Mosambik
durchgeführt, um negative Umweltauswirkungen durch den Auf- und Ausbau der
Förderung von Erdgas im Rovuma-Becken sowie die Schaffung von
Infrastruktur zur Verflüssigung und Lagerung in dem ohnehin stark von
Umweltereignissen geprägten Land zu minimieren?
a) Inwiefern kooperiert die Bundesregierung jeweils im Einzelnen mit
welchen anderen Staaten bei der Umsetzung derartiger Projekte zur
Reduktion negativer Umweltauswirkungen des Ausbaus der
Erdgasförderung?
b) Inwiefern kooperiert die Bundesregierung jeweils im Einzelnen mit
welchen Unternehmen bei der Umsetzung derartiger Projekte zur
Reduktion negativer Umweltauswirkungen des Ausbaus der
Erdgasförderung?
Die Fragen 38 bis 38b werden zusammen beantwortet.
Es werden keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt.
39. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen der Bundesregierung
werden von jeweils welchem Ressort, mit welchem finanziellen Volumen
und welcher konkreten Zielsetzung, seit 2017 in Mosambik
durchgeführt, um zum nachhaltigen Rohstoffabbau in Mosambik beizutragen?
a) Inwiefern kooperiert die Bundesregierung jeweils im Einzelnen mit
welchen anderen Staaten bei der Umsetzung derartiger Projekte?
b) Inwiefern kooperiert die Bundesregierung jeweils im Einzelnen mit
welchen Unternehmen bei der Umsetzung derartiger Projekte?
Die Fragen 39 bis 39b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung fördert an der Auslandshandelskammer Südliches Afrika
ein Kompetenzzentrum für Bergbau und Rohstoffe, das zum 1. Februar 2020
die bisherige Zuständigkeit nunmehr auf elf Länder, darunter Mosambik,
ausgeweitet hat. Das Kompetenzzentrum verfolgt das Ziel, die von der
Bundesregierung geforderte nachhaltige Rohstoffpolitik und -versorgung zu
unterstützen. Darüber hinaus wird auf die Anlage 3 verwiesen.
40. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung an der Ausweitung des Abbaus von Rohstoffen bzw. an der
Ausweitung des Bergbausektors in Mosambik in jeweils welcher Form beteiligt,
und mit welchen konkreten Maßnahmen fördert die Bundesregierung
eine Beteiligung deutscher Unternehmen hieran?
Hinsichtlich der Förderung deutscher Unternehmen mit konkreten Maßnahmen
wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 19/26804 verwiesen.
41. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass aufgrund der hohen
Korruption im Land und der weiterhin schwierigen politischen
Gesamtlage, potenzielle Mehreinnahmen Mosambiks aus der zunehmenden
Förderung von Erdgas und dem Abbau von Rohstoffen nicht zur
Entwicklung des Landes genutzt werden, und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung im Rahmen ihrer diplomatischen Möglichkeiten sowie
der Entwicklungszusammenarbeit, um dies zu verhindern?
Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 22 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/26804 verwiesen.
42. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen der Bundesregierung
werden von jeweils welchem Ressort, mit welchem finanziellen Volumen
und welcher konkreten Zielsetzung, seit 2017 in Mosambik
durchgeführt, um eine effiziente Finanz- und Steuerverwaltung aufzubauen, die
Korruption im Hinblick auf die zu erwartenden steigenden Einnahmen
aus der Erdgasförderung und dem Bergbau verhindern soll?
a) Inwiefern kooperiert die Bundesregierung jeweils im Einzelnen mit
welchen anderen Staaten bei der Umsetzung derartiger Projekte zur
Förderung der Finanz- und Steuerverwaltung und zur
Korruptionsprävention?
b) Inwiefern kooperiert die Bundesregierung jeweils im Einzelnen mit
welchen Unternehmen bei der Umsetzung derartiger Projekte zur
Förderung der Finanz- und Steuerverwaltung und zur
Korruptionsprävention?
Die Fragen 42 bis 42b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des Programms „Gute finanzielle Regierungsführung“ sollen
Transparenz, Nachhaltigkeit und Effektivität der Finanzverwaltung verbessert
werden. Die Projektgesamtkosten belaufen sich auf 11,4 Mio. Euro. Nur ein
begrenzter Teil davon entfällt auf Rohstoff-Governance.
43. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass aufgrund der hohen
Korruption im Land und der weiterhin schwierigen politischen
Gesamtlage potenzielle Mehreinnahmen Mosambiks aus der zunehmenden
Förderung von Erdgas und des zunehmenden Rohstoffabbaus zur
Finanzierung gewaltsamer bzw. militärischer Auseinandersetzungen innerhalb
des Landes verwendet werden, und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung im Rahmen ihrer diplomatischen Möglichkeiten sowie
der Entwicklungszusammenarbeit, um dies zu verhindern?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
44. Wie koordiniert die Bundesregierung konkret ihre Maßnahmen in
Mosambik im Rahmen der humanitären Hilfe, der Friedenssicherung, der
Entwicklungszusammenarbeit, der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und
des Umweltschutzes zwischen den Ressorts?
a) Welche Treffen mit welchen Themen und Ergebnissen haben hierzu
auf Ministerebene seit 2017 wann stattgefunden?
b) Welche Treffen mit welchen konkreten Themen und Ergebnissen
haben hierzu auf Ebene der Staatssekretäre bzw. Staatsminister seit
2017 wann stattgefunden?
c) Welche Treffen mit welchen konkreten Themen und Ergebnissen
haben hierzu auf Ebene der Abteilungsleiter seit 2017 stattgefunden?
d) Welche Treffen mit welchen konkreten Themen und Ergebnissen
haben hierzu auf Ebene der Unterabteilungsleiter bzw. Beauftragten seit
2017 stattgefunden?
e) Welche Treffen mit welchen konkreten Themen und Ergebnissen
haben hierzu auf Ebene der Referatsleiter seit 2017 stattgefunden?
Die Fragen 44 bis 44e werden gemeinsam beantwortet.
Unter Leitung des Auswärtigen Amts befasst sich die Bundesregierung intensiv
mit der sich verschärfenden Sicherheitslage in der nordmosambikanischen
Provinz Cabo Delgado, um Handlungsoptionen für das Engagement der
Bundesregierung zu entwickeln.
45. Ist die Bundesregierung zu den in den Fragen 42 und 43 dargestellten
Sachverhalten mit den europäischen Partnern, insbesondere Frankreich,
Italien und Portugal, bzw. den europäischen Institutionen im Austausch?
Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen und Vereinbarungen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung tauscht sich mit europäischen Partnern regelmäßig
bilateral und im Rahmen der EU zur Situation in Cabo Delgado aus. Dabei werden
auch die in den Fragen 42 und 43 dargestellten Sachverhalte thematisiert. Im
EU-Kreis herrscht Einigkeit darüber, dass eine effiziente Finanz- und
Steuerverwaltung und Transparenz bei der Verwendung der Gaseinnahmen von
elementarer Bedeutung für die Entwicklung der Region und des gesamten Landes
sind. Es muss sichergestellt sein, dass die Einnahmen aus dem Gasgeschäft der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Mosambiks zugutekommen. Gute
Finanzverwaltung ist ein Schwerpunktthema der Entwicklungszusammenarbeit im
bilateralen Rahmen und auf EU-Ebene.
46. Ist die Bundesregierung zu den in den Fragen 42 und 43 dargestellten
Sachverhalten mit anderen Staaten bzw. internationalen Organisationen
im Austausch?
Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen und Vereinbarungen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht dazu bislang nicht im Austausch mit anderen
(außereuropäischen) Staaten oder Internationalen Organisationen.
47. Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtigen Bemühungen der
portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft, die Entwicklungen in
Mosambik auch auf europäischer Ebene eng zu begleiten, und welche Position
vertritt die Bundesregierung hierzu?
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die Bemühungen
portugiesischen Ratspräsidentschaft, die Entwicklungen in Cabo Delgado auf
europäischer Ebene eng zu begleiten. Die Bundesregierung setzt sich aus diesem
Grund auch in den einschlägigen Gremien der Europäischen Union für eine
Anpassung des europäischen Engagements in den Bereichen humanitäre Hilfe,
Entwicklungszusammenarbeit und Sicherheit ein.
Drucksache 19/28725 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28725 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28725 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]