Investitionsprogramm Landwirtschaft – Bauernmilliarde
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Jens Kestner, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ende Januar 2021 hatte sich die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD als Reaktion auf die großen Bauernproteste auf die sogenannte Bauernmilliarde geeinigt, mit der die Landwirtschaft innerhalb von vier Jahren mit zusätzlich 1 Mrd. Euro unterstützt werden soll (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/so-soll-das-geld-aus-der-bauernmilliarde-verteilt-werden-11997770.html). Im Protokoll hatten die Koalitionsspitzen formuliert, dass das Geld insbesondere für Agrarumweltprogramme und Investitionen verwendet werden soll (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/kloeckner-weist-kritik-an-bauernmilliarde-zurueck-11984890.html).
Am 11. Januar 2021 startete die Antragsstellung zur „Bauernmilliarde“. Die Webseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank war direkt nach der geplanten Eröffnung der Beantragung zunächst nicht erreichbar und die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Haushaltsmittel für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft waren bereits nach kurzer Zeit ausgeschöpft. Das sorgte für viel Kritik, weil viele Landwirte gar nicht erst dazu kamen, einen wirksamen Antrag zu stellen (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/auszahlung-der-bauernmilliarde-geteilte-resonanz-12449103.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, dass Maschinen und Anlagen, die die Förderkriterien erfüllen und deren Beschaffung bereits vorgenommen wurde, nicht mit Zuschüssen aus dem „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ gefördert werden können (https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-investitionsprogramm-landwirtschaft/FAQList.html)?
Warum werden im Rahmen des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ nur Zuschüsse für Investitionen in Neumaschinen und nicht auch in Gebrauchtmaschinen, die die Kriterien der Positivliste des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erfüllen, gefördert (https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-investitionsprogramm-landwirtschaft/FAQList.html)?
Warum müssen die Zuschüsse zu Investitionen im Rahmen des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ („Bauernmilliarde“) zunächst über die Landwirtschaftliche Rentenbank und erst dann über die jeweilige Hausbank abgewickelt werden, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den dazu anfallenden Bürokratieaufwand vor (https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/)?
Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, dass die übrigen 60 Prozent der Investitionssumme bei landwirtschaftlichen Betrieben beziehungsweise 90 Prozent bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und 80 Prozent bei Kleinunternehmern zwingend mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert werden müssen (https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/)?
Sieht die Bundesregierung einen Interessenkonflikt darin, dass das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ („Bauernmilliarde“) zwingend über die Landwirtschaftliche Rentenbank abgewickelt werden muss, in der die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats ist (https://www.rentenbank.de/ueber-uns/rentenbank/verwaltungsrat/)?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Zuschüsse zu Investitionen im Rahmen des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ („Bauernmilliarde“) gewinnerhöhend wirksam sind und daher der vollen Besteuerung unterliegen, und wenn ja, ist vorgesehen, dass die steuerlichen Rückflüsse auf die insgesamt ausgeschüttete Milliarde in irgendeiner Weise angerechnet werden oder für künftige Investitionszuschüsse an Landwirte verwendet werden?
Plant die Bundesregierung, Sonderabschreibungen auf die Anschaffungskosten für bewegliche landwirtschaftliche Investitionsgüter im Rahmen des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ („Bauernmilliarde“) zu ermöglichen, die in der Regel eine Abschreibung von acht bis zwölf Jahren haben?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der Anteil der Anschaffungskosten, der bezuschusst wird, bislang nicht abgeschrieben werden kann, und ist eine steuerliche Änderung diesbezüglich geplant?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Landtechnik-Hersteller sich den Umstand der Förderung zu Nutze machen und die Preise für ihre Maschinen und Geräte kurzfristig anheben könnten beziehungsweise angehoben haben?
Wie viele und welche landwirtschaftlichen Betriebe und aus welchen Bundesländern haben bislang Zuschüsse zu Investitionen im Rahmen des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ („Bauernmilliarde“) beantragt (bitte nach Zuschusshöhe, Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe, Betriebsform, Betriebsgröße und Bundesland aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung Probleme hinsichtlich der Chancengleichheit aufgrund des Online-Antragsprozederes, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Webseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank nach der geplanten Eröffnung der Beantragung zunächst nicht erreichbar war und die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Haushaltsmittel für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft bereits nach kurzer Zeit ausgeschöpft waren, und wenn ja, welche (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/auszahlung-der-bauernmilliarde-geteilte-resonanz-12449103.html)?
Ist der Bundesregierung die Kritik aus der Landtechnikindustrie bekannt, dass die Positivlisten der förderfähigen Maschinen offensichtlich unvollständig gewesen seien und Lieferfristen insbesondere im Bereich Gülletechnik mit der Frist 31. Oktober 2021 nicht realistisch seien, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen zieht die Bundesregierung daraus (https://www.topagrar.com/technik/news/maschinennachfrage-explodiert-12464617.html)?