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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verfolgung angeblicher rechtsextremer Vorfälle im Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK)

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

29.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2736205.03.2021

Verfolgung angeblicher rechtsextremer Vorfälle im Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr

der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Martin Hess, Jens Kestner, Rüdiger Lucassen, Berengar Elsner von Gronow, CHristoph Neumann, Gerold Otten und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr sieht sich seit geraumer Zeit von verschiedenen Akteuren der Anschuldigung angeblicher rechtsextremer Umtriebe ausgesetzt (vgl. exemplarisch https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-reichsbuerger-ksk-1.4321858). Dabei entsteht nach Auffassung der Fragesteller in der Öffentlichkeit der Eindruck, die Vorhaltungen seien in jedem Fall begründet und bedürften einer juristischen Würdigung. Darüber hinaus findet aus Sicht der Fragesteller eine politische und mediale Vorverurteilung der Betroffenen statt. Einige wenige strafrechtlich relevante Verstöße lassen keine Inkrimination eines ganzen Verbandes zu.

Bei prozessbegleitender Beobachtung scheinen die Maßnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gegen betroffene Soldaten hingegen oftmals nicht justiziabel zu sein. Darüber hinaus kann aus der Einzelfallbetrachtung geschlussfolgert werden, dass auch die Anschuldigungen häufig jeglicher Substanz entbehren.

Ein Stabsoffizier des KSK, gegen den der Kommandeur des KSK ein Verbot der Ausübung des Dienstes ausgesprochen hatte, welches durch bestätigende Beschwerdebescheide den stellvertretenden Inspekteur des Heeres und den Inspekteur des Heeres gestützt wurde, ist durch rechtskräftigen Beschluss des Truppendienstgerichts Süd entlastet und das Verbot als von Anfang an als rechtswidrig bezeichnet worden (s. o.).

Bei einem Stabsfeldwebel vom KSK wurde das seit März 2020 verhängte Verbot der Ausübung des Dienstes mit der Abgabe von diversen sogenannten Gefällt-mir-Angaben bei Facebook (FB) begründet, die das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) vermeintlich ermittelt hatte.

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Betreffende diese Gefällt-mir-Angaben überhaupt nicht abgegeben hatte, sondern dass diese auf einen Recherchefehler des BAMAD zurückzuführen sind (Az.: 4 S 3325/20; https://jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/4171ad1c-eb4c-4853-b362-6263c85edaec/VGH%20Beschlu%C3%9F%20BAMAD%204%20S%203325:20.pdf; abgerufen am 3. März 2021).

Obwohl die Bundesregierung in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9745 erklärt, dass der Bezug zur sogenannten Neuen Rechten keine Verdachtsfallbearbeitung begründet, ist dies übliche Praxis des BAMAD. Darauf weist das BAMAD in einer erst kürzlich herausgegebenen Broschüre hin (vgl.: Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (Hrsg.): MAD-Blickpunkt. Neue Rechte, 31. August 2020).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele KSK-Soldaten nutzen derzeit den truppendienstlichen und zivilen Rechtsweg gegen disziplinare Maßnahmen des Dienstherren?

Wie viele davon waren bisher erst- oder zweitinstanzlich erfolgreich?

2

Welche Bindung haben Urteile oder Beschlüsse des Truppendienstgerichtes für die Wehrdisziplinaranwaltschaft?

3

Inwiefern lassen die Wehrdisziplinaranwaltschaften Begründungen der Truppendienstgerichte in ihre Bewertung einfließen?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, ob Wehrdisziplinaranwälte die aktuelle Rechtsprechung der Truppendienstgerichte ignorierten oder dazu die Anweisung bekamen?

Wenn ja, wie ist dies mit dem Rechtsstaatsgrundsatz vereinbar?

5

Werden die Mitarbeiter des BAMAD im Umgang mit Plattformen sozialer Medien geschult?

Wenn ja, wie viele Stunden umfasst diese Schulung?

Wenn ja, welche Inhalte werden vermittelt?

Wenn ja, wird die Funktionsweise von sogenannten Gefällt-mir-Angaben vermittelt?

Wenn ja, werden Mitarbeiter des BAMAD vor Abschluss dieser Schulung zur Auswertung sozialer Medien eingesetzt?

6

Hat das BAMAD an Mitarbeiter, die FB-Beiträge von Soldaten auswerten, spezielle Qualifikationen vermitteln lassen, oder werden diese Beiträge praktisch von jedem Mitarbeiter des BAMAD nach seinen eventuell laienhaften Vorstellungen ausgewertet und bewertet?

7

Haben die Wehrdisziplinaranwälte (WDA) vor ihrer Befassung mit Disziplinarangelegenheiten mit Bezug zur Auswertung von FB-Beiträgen spezielle Weiterbildungsmaßnahmen erhalten, oder werden diese Beiträge praktisch von jedem WDA nach seinen eventuell laienhaften FB-Vorstellungen bewertet?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Dienstvergehen eines Soldaten vorliegt, wenn dieser sich gegen die Pflichtabgabe zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausspricht (wenn ja, bitte die Anzahl darauf bezogener Disziplinarverfahren im Bereich a) des Heeres und b) der Division Schnelle Kräfte (DSK) angeben)?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich der Soldat nicht nur für die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, sondern darüber hinausgehend für die Gleichheit aller Menschen einzusetzen habe, wie dies der Kommandeur der Division Schnelle Kräfte in einem Beschwerdebescheid gegenüber einem unterstellten Soldaten des KSK fordert?

10

Ist die Rechtsaufassung, dass weder der Bezug zur „Jungen Freiheit“ (JF) noch der Bezug zur „Neuen Rechten“ eine Verdachtsfallbearbeitung begründet, dem Präsidenten des BAMAD übermittelt worden?

11

Ist die Rechtsaufassung, dass weder der Bezug zur „JF“ noch der Bezug zur „Neuen Rechten“ eine Verdachtsfallbearbeitung rechtfertigt, den Mitarbeitern des BAMAD bekannt?

12

Hat die Bundesregierung Maßnahmen in die Wege geleitet, um genau diese Verdachtsfallbearbeitungen zu unterbinden, und wenn ja, welche?

13

Liegt ein zu ahndendes Dienstvergehen des Mitarbeiters des BAMAD vor, wenn er entgegen der Rechtsauffassung der Bundesregierung Verdachtsfallbearbeitungen wegen des Bezugs und oder der Lektüre der „JF“ in die Wege leitet?

14

Wie viele Ermittlungen gegen Soldaten wegen des Bezuges zur „JF“ oder der „Neuen Rechten“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit anhängig?

15

In wie vielen Ermittlungen gegen Soldaten ist auch der Bezug zur „JF“ oder der „Neuen Rechten“ ein Gegenstand?

16

Ist das BAMAD an die prozessuale Wahrheitspflicht gebunden?

Berlin, den 4. März 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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