[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Sven-Christian Kindler
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/27357 –
Corona-Hilfen in Mecklenburg-Vorpommern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind zahlreiche Hilfs- und
Förderprogramme für Unternehmen und andere betroffene Gruppen von der Bundesregierung
aufgelegt worden, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern.
Viele Unternehmen und Verbände berichten, dass die Bearbeitung und
Auszahlung der Corona-Hilfen sehr lange dauert (
https://www.ndr.de/nachrichten/
mecklenburg-vorpommern/DEHOGA-Corona-Hilfe-endlich-auszahlen,corona
virus4390.html). Für das weitere Vertrauen in die Maßnahmen zur Corona-
Bekämpfung ist es essenziell, dass angekündigte Hilfs- und Förderprogramme
schnell und zuverlässig funktionieren und ausreichende Hilfen bereitstellen.
1. Wie viele Unternehmen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Mecklenburg-Vorpommern zum 1. Februar 2021 (bitte nach Branchen
aufschlüsseln und dabei insbesondere die Zweige Gesundheitswesen,
Gastgewerbe bzw. Beherbergung, Gastronomie, Kultur und
Veranstaltungen, maritime Wirtschaft mitberücksichtigen)?
Die Anzahl der Unternehmen in den einzelnen Branchenabschnitten sind der
folgenden Tabelle zu entnehmen (Quelle: Statistisches Unternehmensregister
Mecklenburg-Vorpommern; Stand vom 30. September 2020). Der Abschnitt A
der Klassifikation der Wirtschaftszweige – Land- und Forstwirtschaft – ist nicht
Bestandteil des Statistischen Unternehmensregisters.
Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe wird durch
Landwirtschaftszählungen (alle zehn Jahre) oder die Agrarstrukturerhebungen (alle vier Jahre)
ermittelt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Rahmen der
Landwirtschaftszählung im Jahr 2020 4.800 Betriebe festgestellt. Die Gesamtzahl der
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erhöht sich damit auf 66.665.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27762
19. Wahlperiode 22.03.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 22. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Wirtschaftszweige Gesundheitswesen, Gastgewerbe/Beherbergung,
Gastronomie finden sich im Branchenabschnitt Q Gesundheits- und Sozialwesen
(86.00.0 – 88.99.0) sowie im Abschnitt I Gastgewerbe (55.00.0 – 56.30.9). Die
Wirtschaftszweige Kultur und Veranstaltungen sowie maritime Wirtschaft
bilden keine eigenen Branchenabschnitte. Der Bundesregierung liegen zur Anzahl
der Unternehmen in diesen Bereichen keine gesonderten Daten vor.
Branchenabschnitt
Anzahl
Unternehmen
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
(05.00.0 – 09.90.0) 43
C Verarbeitendes Gewerbe (10.00.0 – 33.20.0) 3.320
D Energieversorgung (35.00.0 – 35.30.0) 1.206
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung
und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
(36.00.0 – 39.00.0) 220
F Baugewerbe (41.00.0 – 43.99.9) 10.283
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (45.00.0 – 47.99.9) 9.849
H Verkehr und Lagerei (49.00.0 – 53.20.0) 2.262
I Gastgewerbe (55.00.0 – 56.30.9) 6.482
davon Beherbergung 2.795
davon Gastronomie 3.687
J Information und Kommunikation (58.00.0 – 63.99.0) 1.174
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen (64.00.0 – 66.30.0) 1.197
L Grundstücks- und Wohnungswesen (68.00.0 – 68.32.2) 2.526
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen (69.00.0 – 75.00.9) 6.510
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (77.00.0 – 82.99.9) 4.228
P Erziehung und Unterricht (85.00.0 – 85.60.0) 1.288
Q Gesundheits- und Sozialwesen (86.00.0 – 88.99.0) 5.317
davon Gesundheitswesen 4.376
davon Heime 143
davon Sozialwesen (ohne Heime) 798
R Kunst, Unterhaltung und Erholung (90.00.0 – 93.29.0) 1.676
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
(94.00.0 – 96.09.0) 4.284
Gesamtergebnis 61.865
Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, 2021
2. Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes wurden in Mecklenburg-
Vorpommern gestellt (bitte nach Branchen aufschlüsseln und dabei
insbesondere die Zweige Gesundheitswesen, Gastgewerbe bzw.
Beherbergung, Gastronomie, Kultur und Veranstaltungen und maritime Wirtschaft
mitberücksichtigen)?
3. In welcher Höhe haben Unternehmen bzw. Selbstständige in
Mecklenburg-Vorpommern Soforthilfen des Bundes beantragt, und in welcher
Höhe sind diese bisher ausgezahlt worden (bitte nach Branchen
aufschlüsseln und dabei insbesondere die Zweige Gesundheitswesen,
Gastgewerbe bzw. Beherbergung, Gastronomie, Kultur und Veranstaltungen
und maritime Wirtschaft mitberücksichtigen)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam
beantwortet.
Das Programm Corona-Soforthilfe des Bundes für kleine Unternehmen und
Soloselbständige wird durch die Länder ausgeführt. Bei Antragstellung wurden
nur die Branchenabschnitte nach Wirtschaftszweigklassifikation abgefragt.
Daten zu Gruppen, Klassen und Unterklassen wurden nicht gesondert erfasst.
Daher liegen der Bundesregierung zu Anzahl und Auszahlungsbeträgen zu den
gestellten Anträgen zu den Branchen Kultur und Veranstaltungen und maritime
Wirtschaft keine gesonderten Daten vor. Die Daten zu den Branchenabschnitten
sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Corona-Soforthilfe
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 31. Oktober 2020 *
Anzahl
Anträge
bewilligt
Volumen
bewilligt
Volumen
ausgezahlt
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 668 5.495.194 € 5.495.194 €
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 6 59.100 € 59.100 €
C Verarbeitendes Gewerbe 628 5.335.830 € 5.335.830 €
D Energieversorgung 46 404.850 € 404.850 €
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und
Beseitigung von Umweltverschmutzungen 19 162.016 € 162.016 €
F Baugewerbe 2.963 22.999.976 € 22.999.976 €
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 4.126 32.921.767 € 32.921.767 €
H Verkehr und Lagerei 572 4.954.014 € 4.954.014 €
I Gastgewerbe 5.396 44.915.296 € 44.915.296 €
J Information und Kommunikation 301 2.164.695 € 2.164.695 €
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleitungen 877 5.509.408 € 5.509.408 €
L Grundstücks- und Wohnungswesen 490 3.814.714 € 3.814.714 €
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen 1.768 11.881.566 € 11.881.566 €
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 1.859 14.104.668 € 14.104.668 €
P Erziehung und Unterricht 457 2.682.308 € 2.682.308 €
Q Gesundheits- und Sozialwesen 2.104 14.789.989 € 14.789.989 €
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 1.384 8.869.134 € 8.869.134 €
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 6.734 44.643.534 € 44.643.534 €
Sonstige 3.113 23.459.873 € 23.459.873 €
Gesamtergebnis 33.511 249.167.931 € 249.167.931 €
* Das Programm endete zum 31. Mai 2020, die letztmalige Branchenauswertung erfolgte mit Stand
vom 31. Oktober 2020; Antragszahlen und Antragsvolumen wurde in der Branchenauswertung zu
Corona-Soforthilfe nicht berücksichtigt.
4. Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes aus Mecklenburg-
Vorpommern wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele
sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten
sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes wurden von Anfang April bis zum 31. Mai 2020
(Antragsende) beantragt. Parallel hat das Land Mecklenburg-Vorpommern
neben dem Bundesprogramm ein inhaltsgleiches Landesprogramm, welches
sich jedoch an Unternehmen mit höheren Beschäftigtenzahlen richtete,
aufgelegt. Die Anträge wurden erst zum Zeitpunkt der Bewilligung dem jeweiligen
Programm zugeordnet.
Die Angaben für Mecklenburg-Vorpommern zu den Corona-Soforthilfen,
bezogen auf Bundes- und Landesprogramm, aufgeschlüsselt in absoluten und
prozentualen Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen.
Corona-Soforthilfe
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 28. Februar 2020
Anträge
absolut
Anträge
prozentual
Anträge Gesamt 43.179 100
Bewilligungen 36.433* 84,38
Ablehnungen/zurückgezogen 6.727(4.024/2.703)
15,58
(9,32/6,26)
noch in Bearbeitung 19
* Davon entfallen 30.371 Bewilligungen auf das Bundesprogramm.
5. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Soforthilfe und Auszahlung?
Für die Soforthilfe hat der Bund die Mittel bereitgestellt. Die Bewilligung,
Auszahlung und Rückforderung liegt gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen in
eigenverantwortlicher Zuständigkeit bei den Ländern. Auswertungen zur
durchschnittlichen Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes wurden
bisher in Mecklenburg-Vorpommern gestellt (bitte nach Branchen
aufschlüsseln und dabei insbesondere die Zweige Gesundheitswesen
Gastgewerbe bzw. Beherbergung, Gastronomie, Kultur und Veranstaltungen
und maritime Wirtschaft mitberücksichtigen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
7. In welcher Höhe haben Unternehmen bzw. Selbstständige in
Mecklenburg-Vorpommern Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes beantragt,
und in welcher Höhe sind dieser bisher ausgezahlt worden (bitte nach
Branchen aufschlüsseln und dabei insbesondere die Zweige
Gesundheitswesen, Gastgewerbe bzw. Beherbergung, Gastronomie, Kultur und
Veranstaltungen und maritime Wirtschaft mitberücksichtigen)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6 und 7 gemeinsam
beantwortet.
Das Programm Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes wird durch die
Länder ausgeführt. Die Daten zu den Branchenabschnitten sind den folgenden
Tabellen zu entnehmen.
Alle Branchen
Überbrückungshilfe I
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
(01.00.0 – 03.22.0) 10 32.138,18 € 29.655,83 €
C Verarbeitendes Gewerbe (10.00.0 – 33.20.0) 64 1.628.133,00 € 1.436.716,57 €
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung
und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
(36.00.0 – 39.00.0) 1 73.569,58 € 73.569,58 €
F Baugewerbe (41.00.0 – 43.99.9) 74 708.361,90 € 698.987,61 €
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (45.00.0 – 47.99.9) 126 684.190,28 € 617.220,99 €
H Verkehr und Lagerei (49.00.0 – 53.20.0) 71 1.103.707,02 € 1.026.065,89 €
I Gastgewerbe (55.00.0 – 56.30.9) 391 4.713.940,40 € 3.747.369,32 €
J Information und Kommunikation (58.00.0 – 63.99.0) 30 974.924,45 € 361.032,78 €
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen (64.00.0 – 66.30.0) 7 9.324,31 € 8.281,12 €
L Grundstücks- und Wohnungswesen (68.00.0 – 68.32.2) 32 222.103,23 € 202.632,66 €
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen (69.00.0 – 75.00.9) 92 489.404,14 € 425.704,06 €
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (77.00.0 – 82.99.9) 240 5.860.591,03 € 5.485.109,93 €
Q Gesundheits- und Sozialwesen (86.00.0 – 88.99.0) 35 156.466,00 € 154.849,45 €
R Kunst, Unterhaltung und Erholung (90.00.0 – 93.29.0) 205 3.610.727,13 € 2.385.967,75 €
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
(94.00.0 – 96.09.0) 62 711.448,70 € 585.708,74 €
Sonstige/ohne 34 573.884,06 € 547.363,45 €
Gesamtergebnis 1.474 21.552.913,41 € 17.786.235,74 €
Gesundheitswesen
Überbrückungshilfe I
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
86.10.3 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken 1 595,74 € 0,00 €
86.21.0 Arztpraxen für Allgemeinmedizin 1 1.772,62 € 1.772,62 €
86.23.0 Zahnarztpraxen 1 13.588,54 € 13.588,54 €
86.90.2 Massagepraxen, Krankengymnastikpraxen, Praxen von
medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern, Hebammen
und Entbindungspflegern sowie von verwandten Berufen 5 8.182,03 € 7.161,23 €
86.90.9 Sonstige selbstständige Tätigkeiten im
Gesundheitswesen 9 39.623,67 € 39.623,67 €
87.10.0 Pflegeheime 1 5.029,01 € 5.029,01 €
87.30.0 Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime 3 9.682,23 € 9.682,23 €
87.90.0 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 1 0,00 € 0,00 €
Gesamtergebnis 22 78.473,84 € 76.857,30 €
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Überbrückungshilfe I
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
55.1 Hotels, Gasthöfe und Pensionen 4 82.630,64 € 25.581,24 €
55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen 5510* 3 47.301,76 € 47.301,76 €
55.10.1 Hotels (ohne Hotels garnis) 33 750.732,78 € 470.267,50 €
55.10.2 Hotels garnis 8 67.672,32 € 66.037,32 €
55.10.3 Gasthöfe 16 67.582,34 € 44.299,05 €
55.10.4 Pensionen 9 36.263,15 € 24.628,62 €
55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche
Beherbergungsstätten 5510* 1 23.506,27 € 23.506,27 €
55.20.1 Erholungs- und Ferienheime 2 35.870,99 € 35.870,99 €
55.20.2 Ferienzentren 3 9.900,00 € 9.900,00 €
55.20.3 Ferienhäuser und Ferienwohnungen 5 72.537,86 € 72.537,86 €
55.20.4 Jugendherbergen und Hütten 26 458.116,53 € 372.279,04 €
55.90.1 Privatquartiere 1 1.280,40 € 1.280,40 €
55.90.9 Sonstige Beherbergungsstätten a. n. g. 16 162.970,55 € 150.328,54 €
56 Gastronomie 9 141.745,42 € 135.424,02 €
56.1 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés,
Eissalons u. Ä. 2 30.366,12 € 23.712,12 €
56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés,
Eissalons u. Ä. 5610 5 46.328,63 € 46.328,63 €
56.10.1 Restaurants mit herkömmlicher Bedienung 71 942.643,66 € 855.760,41 €
56.10.2 Restaurants mit Selbstbedienung 16 120.509,85 € 54.235,51 €
56.10.3 Imbissstuben u. Ä. 32 183.409,77 € 124.653,42 €
56.10.4 Cafés 4 7.736,86 € 7.736,86 €
56.10.5 Eissalons 6 43.858,42 € 8.924,02 €
56.2 Caterer und Erbringung sonstiger
Verpflegungsdienstleistungen 2 140.885,37 € 140.885,37 €
56.21.0 Event-Caterer 32 314.131,36 € 311.111,21 €
56.29.0 Erbringung sonstiger
Verpflegungsdienstleistungen 14 146.126,04 € 139.066,04 €
56.30.1 Schankwirtschaften 12 60.746,87 € 54.763,57 €
56.30.2 Diskotheken und Tanzlokale 20 459.751,17 € 292.188,69 €
56.30.3 Bars 3 5.032,70 € 2.718,93 €
56.30.4 Vergnügungslokale 2 9.000,00 € 9.000,00 €
56.30.9 Sonstige getränkegeprägte Gastronomie 32 199.724,51 € 190.668,82 €
Gesamtergebnis 389 4.668.362,33 € 3.740.996,20 €
Gesamt Gastgewerbe/Beherbergung
(WZ I55.xx.x) 127 1.816.365,59 € 1.343.818,58 €
Gesamt Gastronomie (WZ I56xx.x) 262 2.851.996,74 € 2.397.177,61 €
Veranstaltungsbranche
Überbrückungshilfe I
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
82.3 Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter 1 43.657,82 € 43.657,82 €
82.30.0 Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter 33 169.785,85 € 160.033,85 €
90.01.1 Theaterensembles 4 395.778,08 € 217.944,75 €
90.01.2 Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre 1 3.645,40 € 3.645,40 €
90.01.3 Selbstständige Artistinnen und Artisten,
Zirkusgruppen 5 17.987,88 € 15.173,48 €
90.01.4 Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und
Fernsehkünstlerinnen und -künstler sowie sonstige
darstellende Kunst 11 26.740,88 € 22.543,84 €
90.02.0 Erbringung von Dienstleistungen für die
darstellende Kunst 7 43.135,03 € 43.135,03 €
90.03.1 Selbstständige Komponistinnen, Komponisten,
Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter 8 13.996,19 € 13.996,19 €
90.03.3 Selbstständige bildende Künstlerinnen und
Künstler 14 25.489,16 € 21.657,16 €
90.04 Betrieb von Kultur- und
Unterhaltungseinrichtungen 9000* 2 8.913,36 € 3.650,56 €
90.04.1 Theater- und Konzertveranstalter 21 526.105,73 € 307.611,93 €
90.04.2 Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und
ähnliche Einrichtungen 2 26.457,18 € 26.457,18 €
93.21.0 Vergnügungs- und Themenparks 20 119.766,88 € 121.416,88 €
93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung
und der Erholung a. n. g. 9329 1 2.911,20 € 2.911,20 €
93.29.0 Erbringung von Dienstleistungen der
Unterhaltung und der Erholung a. n. g. 42 621.734,60 € 418.619,10 €
Gesamtergebnis 172 2.046.105,24 € 1.422.454,36 €
Maritime Wirtschaft
Überbrückungshilfe I
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
03.11.0 Meeresfischerei 2 3.980,21 € 3.980,21 €
50.1 Personenbeförderung in der See- und
Küstenschifffahrt 1 4.063,18 € 4.063,18 €
50.10 Personenbeförderung in der See- und
Küstenschifffahrt 3 6.333,90 € 4.362,13 €
50.30.0 Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt 3 49.749,49 € 38.749,49 €
52.22.9 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die
Schifffahrt a. n. g. 2 62.743,49 € 62.743,49 €
Gesamtergebnis 11 126.870,28 € 113.898,51 €
8. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes aus
Mecklenburg-Vorpommern wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Antragszahlen, die Anzahl der positiv und negativ beschiedenen Anträge
sowie der noch in Bearbeitung befindlichen Anträge für die
Überbrückungshilfe I in Mecklenburg-Vorpommern (absolut und prozentual) sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Überbrückungshilfe I
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
absolut
Anzahl
Anträge
prozentual
positiv beschieden 1.299 86,43
negativ beschieden 23 1,53
noch in Bearbeitung 6 0,40
zurückgezogen 123 8,18
Änderung beantragt* 52 3,46
Anträge gesamt 1.503 100,00
* Der Status „Änderung beantragt“ bleibt in der Statistik dauerhaft erhalten, auch wenn eine
Auszahlung bereits erfolgt ist.
9. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe I und Auszahlung?
Zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe I bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich
durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Zu der durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
10. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes wurden
bisher in Mecklenburg-Vorpommern gestellt (bitte nach Branchen
aufschlüsseln und dabei insbesondere die Zweige Gesundheitswesen,
Gastgewerbe bzw. Beherbergung, Gastronomie, Kultur und Veranstaltungen
und maritime Wirtschaft mitberücksichtigen)?
11. In welcher Höhe haben Unternehmen bzw. Selbstständige in
Mecklenburg-Vorpommern Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes beantragt,
und in welcher Höhe sind dieser bisher ausgezahlt worden (bitte nach
Branchen aufschlüsseln und dabei insbesondere die Zweige
Gesundheitswesen, Gastgewerbe bzw. Beherbergung, Gastronomie, Kultur und
Veranstaltungen und maritime Wirtschaft mitberücksichtigen)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10 und 11 gemeinsam
beantwortet.
Das Programm Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes wird durch die
Länder ausgeführt. Die Daten zu den Branchenabschnitten sind den folgenden
Tabellen zu entnehmen.
Alle Branchen
Überbrückungshilfe II
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
(01.00.0 – 03.22.0) 20 474.186,06 € 424.166,11 €
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
(05.00.0 – 09.90.0) 1 37.526,80 € 37.526,80 €
C Verarbeitendes Gewerbe (10.00.0 – 33.20.0) 103 4.023.671,58 € 2.951.053,11 €
D Energieversorgung (35.00.0 – 35.30.0) 2 134.107,79 € 68.750,00 €
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung
und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
(36.00.0 – 39.00.0) 1 3.500,79 € 3.500,79 €
F Baugewerbe (41.00.0 – 43.99.9) 76 1.348.533,81 € 1.279.737,92 €
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (45.00.0 – 47.99.9) 336 3.439.536,60 € 2.948.249,54 €
H Verkehr und Lagerei (49.00.0 – 53.20.0) 79 1.648.722,40 € 1.297.480,43 €
I Gastgewerbe (55.00.0 – 56.30.9) 505 10.640.053,30 € 8.282.072,85 €
J Information und Kommunikation (58.00.0 – 63.99.0) 31 922.624,53 € 611.385,46 €
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen (64.00.0 – 66.30.0) 3 7.115,68 € 7.115,68 €
L Grundstücks- und Wohnungswesen (68.00.0 – 68.32.2) 27 389.060,67 € 345.325,55 €
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen (69.00.0 – 75.00.9) 103 651.878,99 € 547.267,56 €
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (77.00.0 – 82.99.9) 217 5.819.967,29 € 5.068.861,36 €
P Erziehung und Unterricht (85.00.0 – 85.60.0) 39 509.500,11 € 373.679,63 €
Q Gesundheits- und Sozialwesen (86.00.0 – 88.99.0) 33 533.216,96 € 500.315,84 €
R Kunst, Unterhaltung und Erholung (90.00.0 – 93.29.0) 122 1.948.432,26 € 1.615.569,10 €
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
(94.00.0 – 96.09.0) 115 1.357.682,46 € 1.211.665,88 €
Gesamtergebnis 1.813 33.889.318,09 € 27.573.723,61 €
Gesundheitswesen
Überbrückungshilfe II
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
Q86.10.3 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken 1 355.500,00 € 355.500,00 €
Q86.21.0 Arztpraxen für Allgemeinmedizin 1 12.582,85 € 12.582,85 €
Q86.23.0 Zahnarztpraxen 3 14.981,33 € 12.704,85 €
Q86.90.2 Massagepraxen, Krankengymnastikpraxen,
Praxen von medizinischen Bademeisterinnen und
Bademeistern, Hebammen und Entbindungspflegern sowie
von verwandten Berufen 14 73.031,42 € 54.461,96 €
Q86.90.3 Heilpraktikerpraxen 4 7.668,48 € 7.668,48 €
Q86.90.9 Sonstige selbstständige Tätigkeiten im
Gesundheitswesen 4 18.127,98 € 18.127,98 €
Gesamtergebnis 27 481.892,06 € 461.046,12 €
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Überbrückungshilfe II
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
I.55 Beherbergung, I55.1* Hotels, Gasthöfe, Pensionen 170 4.882.921,43 € 4.097.608,21 €
I55.2* Ferienunterkünfte und ähnliche
Beherbergungsstätten, I55.3* Campingplätze, I55.9* Sonstige
Beherbergungsstätten 51 952.207,54 € 815.659,11 €
I56 Gastronomie und Restaurants, I56.1* Gaststätten,
Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä. 206 3.674.635,88 € 2.531.166,63 €
I56.2* oder I56.3* Caterer und Erbringung sonstiger
Verpflegungsdienstleistungen, Ausschank von Getränken 78 1.130.288,45 € 837.638,91 €
Gesamtergebnis 505 10.640.053,30 € 8.282.072,86 €
Gesamt
Gastgewerbe/Beherbergung (WZ I55.xx.x) 221 5.835.128,97 € 4.913.267,32 €
Gesamt
Gastronomie (WZ I56xx.x) 284 4.804.924,33 € 3.368.805,54 €
Veranstaltungsbranche
Überbrückungshilfe II
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
N82.30.0 Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter 24 174.338,66 € 157.193,89 €
R90.01.1 Theaterensembles 1 39.447,84 € 39.447,84 €
R90.01.3 Selbstständige Artistinnen und Artisten,
Zirkusgruppen 4 14.423,22 € 14.423,22 €
R90.01.4 Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und
Fernsehkünstlerinnen und -künstler sowie sonstige
darstellende Kunst 10 20.358,42 € 20.358,42 €
R90.02.0 Erbringung von Dienstleistungen für die
darstellende Kunst 10 87.551,98 € 72.242,74 €
R90.03.1 Selbstständige Komponistinnen, Komponisten,
Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter 3 10.347,17 € 3.581,25 €
R90.03.2 Selbstständige Schriftstellerinnen und
Schriftsteller 1 2.395,05 € 2.395,05 €
R90.03.3 Selbstständige bildende Künstlerinnen und
Künstler 8 26.274,42 € 20.347,33 €
R90.03.4 Selbstständige Restauratorinnen und
Restauratoren 1 2.639,59 € 2.639,59 €
R90.03.5 Selbstständige Journalistinnen und Journalisten,
Pressefotografinnen und Pressefotografen 1 1.506,38 € 1.506,38 €
R90.04.1 Theater- und Konzertveranstalter 12 553.822,80 € 473.770,69 €
R93.21.0 Vergnügungs- und Themenparks 11 84.794,07 € 81.351,43 €
R93.29.0 Erbringung von Dienstleistungen der
Unterhaltung und der Erholung a. n. g. 24 501.894,24 € 426.551,82 €
Gesamtergebnis 110 1.519.793,84 € 1.315.809,66 €
Maritime Wirtschaft
Überbrückungshilfe II
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
A03.11.0 Meeresfischerei 1 12.538,20 € 0 €
A03.21.0 Meeresaquakultur 1 27.808,76 € 27.808,76 €
C10.20.0 Fischverarbeitung 1 5.944,76 € 2.403,11 €
C30.12.0 Boots- und Yachtbau 1 5.663,63 € 5.663,63 €
C33.15.0 Reparatur und Instandhaltung von Schiffen,
Booten und Yachten 3 29.830,08 € 28.763,24 €
H50.10.0 Personenbeförderung in der See- und
Küstenschifffahrt 5 125.351,32 € 54.890,72 €
H50.30.0 Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt 5 40.979,23 € 40.979,23 €
H50.40.0 Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt 1 21.598,26 € 21.598,26 €
H52.22.9 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
für die Schifffahrt a. n. g. 2 178.846,21 € 178.846,21 €
Gesamtergebnis 20 448.560,45 € 360.953,16 €
12. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes aus
Mecklenburg-Vorpommern wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Antragszahlen, die Anzahl der positiv und negativ beschiedenen Anträge
sowie der noch in Bearbeitung befindlichen Anträge für die
Überbrückungshilfe II in Mecklenburg-Vorpommern (absolut und prozentual) sind der
folgenden Tabelle zu entnehmen.
Überbrückungshilfe II
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
absolut
Anzahl
Anträge
prozentual
positiv beschieden 1.608 88,69
negativ beschieden 12 0,66
noch in Bearbeitung 67 3,70
zurückgezogen 121 6,67
Änderung beantragt* 5 0,28
Anträge gesamt 1.813 100,00
* Der Status „Änderung beantragt“ bleibt in der Statistik dauerhaft erhalten, auch wenn eine
Auszahlung bereits erfolgt ist.
13. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe II und Auszahlung?
Zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfe II bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich
durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Zu der durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
14. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes
wurden bisher in Mecklenburg-Vorpommern gestellt (bitte nach Branchen
aufschlüsseln und dabei insbesondere die Zweige Gesundheitswesen,
Gastgewerbe bzw. Beherbergung, Gastronomie, Kultur und
Veranstaltungen und maritime Wirtschaft mitberücksichtigen)?
15. In welcher Höhe haben Unternehmen bzw. Selbstständige in
Mecklenburg-Vorpommern Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes beantragt,
und in welcher Höhe sind dieser bisher ausgezahlt worden (bitte nach
Branchen aufschlüsseln und dabei insbesondere die Zweige
Gesundheitswesen, Gastgewerbe bzw. Beherbergung, Gastronomie, Kultur und
Veranstaltungen und maritime Wirtschaft mitberücksichtigen)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 14 und 15 gemeinsam
beantwortet.
Überbrückungshilfe III
Die Bearbeitung der Überbrückungshilfe III durch die Bewilligungsstellen mit
regulären Auszahlungen ist seit dem 12. März 2021 möglich. Daher befinden
sich zum Stichtag 10. März 2021 noch keine Anträge im regulären
Auszahlungsverfahren. Der nachfolgenden Übersicht ist zu entnehmen, in welcher
Höhe zum Stichtag 10. März 2021 bereits Abschlagszahlungen für die bisher
gestellten Anträge geleistet wurden.
Alle Branchen
Überbrückungshilfe III
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
(Abschlagszahlungen)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
(01.00.0 – 03.22.0) 4 492.343,54 € 128.064,17 €
C Verarbeitendes Gewerbe (10.00.0 – 33.20.0) 24 1.456.609,03 € 570.516,99 €
D Energieversorgung (35.00.0 – 35.30.0) 1 266.853,00 € 133.426,50 €
F Baugewerbe (41.00.0 – 43.99.9) 6 139.473,02 € 23.431,67 €
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (45.00.0 – 47.99.9) 219 11.352.055,53 € 2.510.568,15 €
H Verkehr und Lagerei (49.00.0 – 53.20.0) 11 11.501.055,16 € 119.095,18 €
I Gastgewerbe (55.00.0 – 56.30.9) 286 25.394.339,27 € 5.540.561,99 €
J Information und Kommunikation (58.00.0 – 63.99.0) 4 132.913,68 € 46.527,78 €
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen (64.00.0 – 66.30.0) 1 18.139,21 € 0,00 €
L Grundstücks- und Wohnungswesen (68.00.0 – 68.32.2) 6 1.171.346,22 € 38.735,46 €
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen (69.00.0 – 75.00.9) 9 186.735,76 € 83.854,62 €
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (77.00.0 – 82.99.9) 30 2.099.569,33 € 272.869,20 €
P Erziehung und Unterricht (85.00.0 – 85.60.0) 30 608.279,68 € 190.800,64 €
Q Gesundheits- und Sozialwesen (86.00.0 – 88.99.0) 5 395.201,29 € 184.580,07 €
R Kunst, Unterhaltung und Erholung (90.00.0 – 93.29.0) 37 3.710.216,44 € 174.111,87 €
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
(94.00.0 – 96.09.0) 237 3.406.513,90 € 1.409.811,72 €
Gesamtergebnis 910 62.331.644,06 € 11.426.956,01 €
Gesundheitswesen
Überbrückungshilfe III
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
(Abschlagszahlungen)
Q86.10.3 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken 1 352.720,91 € 176.360,46 €
Q86.90.3 Heilpraktikerpraxen 2 21.320,49 € 0,00 €
Q86.90.9 Sonstige selbstständige Tätigkeiten im
Gesundheitswesen 1 4.720,67 € 0,00 €
Gesamtergebnis 4 378.762,07 € 176.360,46 €
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Überbrückungshilfe III
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
(Abschlagszahlungen)
I.55 Beherbergung, I55.1* Hotels, Gasthöfe, Pensionen 75 15.395.641,47 € 2.868.848,93 €
I55.2* Ferienunterkünfte und ähnliche
Beherbergungsstätten, I55.3* Campingplätze, I55.9* Sonstige
Beherbergungsstätten 18 2.388.027,80 € 448.637,46 €
I56 Gastronomie und Restaurants, I56.1* Gaststätten,
Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä. 155 6.880.973,21 € 2.061.775,47 €
I56.2* oder I56.3* Caterer und Erbringung sonstiger
Verpflegungsdienstleistungen, Ausschank von Getränken 38 729.696,79 € 161.300,13 €
Gesamtergebnis 286 25.394.339,27 € 5.540.561,99 €
Gesamt
Gastgewerbe/Beherbergung (WZ I55.xx.x) 93 17.783.669,27 € 3.317.486,39 €
Gesamt
Gastronomie (WZ I56xx.x) 193 7.610.670,00 € 2.223.075,60 €
Veranstaltungsbranche
Überbrückungshilfe III
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
(Abschlagszahlungen)
N82.30.0 Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter 2 35.279,15 € 8.271,49 €
R90.02.0 Erbringung von Dienstleistungen für die
darstellende Kunst
1
28.407,95 € 0,00 €
R90.03.1 Selbstständige Komponistinnen, Komponisten,
Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter
1
4.930,20 € 2.465,10 €
R90.04.1 Theater- und Konzertveranstalter 1 232.400,59 € 0,00 €
R90.04.2 Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen
und ähnliche Einrichtungen
1
19.124,22 € 0,00 €
R93.21.0 Vergnügungs- und Themenparks 5 450.592,80 € 21.607,63 €
R93.29.0 Erbringung von Dienstleistungen der
Unterhaltung und der Erholung a. n. g.
4
595.900,03 € 27.594,68 €
Gesamtergebnis 15 1.366.634,94 € 59.938,90 €
Maritime Wirtschaft
Überbrückungshilfe III
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
(Abschlagszahlungen)
H50.10.0 Personenbeförderung in der See- und
Küstenschifffahrt
3 61.667,53 € 26.325,66 €
H50.30.0 Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt 1 11.000.000,00 € 0,00 €
Gesamtergebnis 4 11.061.667,53 € 26.325,66 €
Neustarthilfe (Programmteil der Überbrückungshilfe III)
Das Programm Corona-Neustarthilfe des Bundes wird durch die Länder
ausgeführt. Die Daten zu den Branchenabschnitten sind den folgenden Tabellen zu
entnehmen.
Neustarthilfe
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (01.00.0 –
03.22.0) 10 60.456,96 € 52.956,96 €
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
(05.00.0 – 09.90.0) 1 7.500,00 € 7.500,00 €
C Verarbeitendes Gewerbe (10.00.0 – 33.20.0) 34 186.912,84 € 182.375,34 €
F Baugewerbe (41.00.0 – 43.99.9) 32 210.671,73 € 192.497,22 €
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (45.00.0 – 47.99.9) 201 1.319.570,16 € 1.237.594,41 €
H Verkehr und Lagerei (49.00.0 – 53.20.0) 11 66.188,28 € 53.690,28 €
I Gastgewerbe (55.00.0 – 56.30.9) 142 953.422,02 € 886.550,52 €
J Information und Kommunikation (58.00.0 – 63.99.0) 19 117.039,12 € 109.539,12 €
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen (64.00.0 – 66.30.0) 17 107.605,71 € 107.605,71 €
L Grundstücks- und Wohnungswesen (68.00.0 – 68.32.2) 11 70.349,82 € 70.349,82 €
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen (69.00.0 – 75.00.9) 108 722.230,17 € 686.622,99 €
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (77.00.0 – 82.99.9) 93 557.901,57 € 502.443,72 €
P Erziehung und Unterricht (85.00.0 – 85.60.0) 87 483.904,41 € 473.183,43 €
Q Gesundheits- und Sozialwesen (86.00.0 – 88.99.0) 64 334.528,44 € 314.499,90 €
R Kunst, Unterhaltung und Erholung (90.00.0 – 93.29.0) 197 1.080.727,38 € 1.040.361,36 €
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
(94.00.0 – 96.09.0) 425 2.299.776,81 € 21.41.661,60. €
Gesamtergebnis 1.452 8.578.785,42 € 8.059.432,38 €
Gesundheitswesen
Neustarthilfe
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
(Abschlagszahlungen)
Q86.10.3 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken 1 4.652,76 € 4.652,76 €
Q86.90.2 Massagepraxen, Krankengymnastikpraxen,
Praxen von medizinischen
Bademeisterinnen und Bademeistern, Hebammen und
Entbindungspflegern sowie von verwandten Berufen 37 178.159,77 € 174.759,78 €
Q86.90.3 Heilpraktikerpraxen 5 32.939,10 € 32.939,10 €
Q86.90.9 Sonstige selbstständige Tätigkeiten im
Gesundheitswesen 18 108.562,71 € 96.354,15 €
Gesamtergebnis 61 324.314,34 € 308.705,79 €
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Neustarthilfe
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
(Abschlagszahlungen)
I.55 Beherbergung, I55.1* Hotels, Gasthöfe, Pensionen 27 184582,05 € 170082,06 €
I55.2* Ferienunterkünfte und ähnliche
Beherbergungsstätten, I55.3* Campingplätze, I55.9* Sonstige
Beherbergungsstätten 21 128634,57 € 118255,83 €
I56 Gastronomie und Restaurants, I56.1* Gaststätten,
Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä. 44 295881,48 € 266882,22 €
I56.2* oder I56.3* Caterer und Erbringung sonstiger
Verpflegungsdienstleistungen, Ausschank von Getränken 50 344323,92 € 331330,41 €
Gesamtergebnis 142 953.422,02 € 886.551,52 €
Gesamt
Gastgewerbe/Beherbergung (WZ I55.xx.x) 48 313.216,62 € 288.337,89 €
Gesamt
Gastronomie (WZ I56xx.x) 94 640.205,40 € 598.212,63 €
Veranstaltungsbranche
Neustarthilfe
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
(Abschlagszahlungen)
N82.30.0 Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter 11 69.524,88 € 69.524,88 €
R90.01.1 Theaterensembles 1 4.467,24 € 4.467,24 €
R90.01.2 Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre 16 99.137,19 € 99.137,19 €
R90.01.3 Selbstständige Artistinnen und Artisten,
Zirkusgruppen 2 15.000,00 € 15.000,00 €
R90.01.4 Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und
Fernsehkünstlerinnen und -künstler sowie sonstige
darstellende Kunst 82 419.535,06 € 388.012,53 €
R90.02.0 Erbringung von Dienstleistungen für die
darstellende Kunst 19 106.026,48 € 106.026,48 €
R90.03.1 Selbstständige Komponistinnen, Komponisten,
Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter 3 11.574,12 € 11.574,12 €
R90.03.2 Selbstständige Schriftstellerinnen und
Schriftsteller 1 6.751,11 € 6.751,11 €
R90.03.3 Selbstständige bildende Künstlerinnen und
Künstler 24 132.869,34 € 124.025,85 €
R90.03.5 Selbstständige Journalistinnen und Journalisten,
Pressefotografinnen und Pressefotografen 3 18.931,74 € 18.931,74 €
R90.04.1 Theater- und Konzertveranstalter 2 10.865,49 € 10.865,49 €
R90.04.2 Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen
und ähnliche Einrichtungen 2 11.002,38 € 11.002,38 €
R93.21.0 Vergnügungs- und Themenparks 2 8.271,12 € 8.271,12 €
R93.29.0 Erbringung von Dienstleistungen der
Unterhaltung und der Erholung a. n. g. 29 171.428,28 € 171.428,28 €
Gesamtergebnis 197 1.085.384,43 € 1.045.018,41 €
Maritime Wirtschaft
Überbrückungshilfe III
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
(Abschlagszahlungen)
A03.12.0 Süßwasserfischerei 2 10.204,71 € 10.204,71 €
H50.10.0 Personenbeförderung in der See- und
Küstenschifffahrt 1 7.500,00 € 7.500,00 €
Gesamtergebnis 3 17.704,71 € 17.704,71 €
16. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III des Bundes aus
Mecklenburg-Vorpommern wurden bisher positiv oder negativ
beschieden, sowie wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet
(bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Überbrückungshilfe III
Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist seit dem 10. Februar 2021
möglich. Die Bearbeitung der regulären Anträge durch die Bewilligungsstellen
ist seit dem 12. März 2021 möglich. Die regulären Auszahlungen bei der
Überbrückungshilfe III erfolgen voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte. Am
Stichtag 10. März 2021 wurden daher noch keine Anträge im regulären
Verfahren positiv oder negativ beschieden.
Von den bisher in Mecklenburg-Vorpommern gestellten Anträgen (910) haben
bereits 570 Anträge eine Abschlagszahlung erhalten. Dies entspricht einem
prozentualen Anteil von 63 Prozent.
Neustarthilfe (Programmteil der Überbrückungshilfe III):
Der Zuschuss im Rahmen der Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt,
bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum feststehen. Erst nach Ablauf
des Förderzeitraums, also ab Juli 2021, wird auf Basis des endgültig realisierten
Umsatzes der Monate Januar bis Juni 2021 die Höhe des Zuschusses berechnet,
auf den die Soloselbständigen Anspruch haben. Insofern kann derzeit noch
keine Aussage dazu getroffen werden, wie viele der Anträge positiv oder
negativ beschieden wurden. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel
wenige Tage nach Antragstellung.
Von den bisher in Mecklenburg-Vorpommern gestellten Anträgen (1.452)
wurden bereits 1.366 Anträge ausgezahlt (Stand 10. März 2021). Dies entspricht
einem prozentualen Anteil von rund 94 Prozent.
17. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe III und Auszahlung?
Überbrückungshilfe III
Da die Bearbeitung durch die Bewilligungsstellen mit regulären Auszahlungen
zum Stichtag 10. März 2021 bei der Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der
Antworterstellung noch nicht begonnen hat, liegen zu dieser Frage derzeit noch
keine Daten vor.
Neustarthilfe
Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach
Antragstellung.
18. Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Coronakrise wurden bisher in Mecklenburg-
Vorpommern gestellt, und welche Summe wurde ausgezahlt?
Mit Stand vom 4. März 2021 wurden in den gewerblichen Corona-
Hilfsprogrammen der KfW für Unternehmen und Start-ups insgesamt 1.622 Anträge
(Antragsvolumen 483 Mio. Euro) in Mecklenburg-Vorpommern gestellt.
Zusagen wurden in Höhe von 436 Mio. Euro erteilt. Von diesen sind 375 Mio. Euro
zum genannten Stichtag ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlungen ist in den
Kreditprogrammen abhängig vom Mittelabruf der Endkreditnehmer.
Für den KfW-Studienkredit ist keine Differenzierung nach Bundesländern
möglich. Für ganz Deutschland gilt (Stichtag 4. März 2021): Seit der Zinssenkung
am 8. Mai 2020 auf 0 Prozent wurden 42.012 neue Darlehen in Höhe von
1.261,8 Mio. Euro zugesagt. Damit profitieren in der Auszahlungsphase
insgesamt 85.322 Studierende mit einer durchschnittlichen monatlichen Rate in
Höhe von 650 Euro von der Hilfsmaßnahme.
19. Sind der Bundesregierung im Hinblick auf die bisher genannten
Maßnahmen Betrugsfälle oder Betrugsversuche in Mecklenburg-Vorpommern
bekannt?
Soforthilfe, Überbrückungshilfe I bis III, Novemberhilfe und Dezemberhilfe
Die Bewilligung der Corona-Unterstützungsmaßnahmen des Bundes
(Soforthilfe, Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfen) erfolgt in
der Zuständigkeit der Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungs-vereinbarungen und Vollzugshinweisen. Dabei
werden Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch und Betrug von den
Ländern wie bei jedem anderen Wirtschafts-förderungsprogramm unter Beachtung
des jeweils gültigen Verwaltungsverfahrens- und Haushaltsrechts des Landes
umgesetzt. Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine abschließenden
Erkenntnisse zu Betrugsfällen oder Betrugsversuchen in Mecklenburg-
Vorpommern vor. Zu den dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) bekannten Verdachtsfällen bzw. zu den vom BMWi zur Anzeige
gebrachten Verdachtsfällen bei der Überbrückungshilfe III dauern die
Ermittlungen und Sachverhaltsaufklärung aktuell noch an.
In den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verwaltungsvereinbarungen
zur Durchführung der Corona-Unterstützungsmaßnahmen ist nach Beendigung
der Hilfen die Vorlage von Schlussberichten durch die Länder an den Bund
vorgesehen, die detaillierte Informationen über die Anzahl der Anträge,
Bewilligungen, Ablehnungen, Auszahlungen, etwaige Rückforderungen und auch zu
Betrugsfällen enthalten werden. Im Übrigen liegt der Bundesregierung eine
vollständige Erfassung der bisher eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht vor.
Die Strafverfolgung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Länder haben im
Rahmen des regelmäßigen Monitorings zur Durchführung der Corona-
Soforthilfen dem BMWi rund 14.500 bekannte Strafanzeigen und
Ermittlungsverfahren mitgeteilt, davon wurden von Mecklenburg-Vorpommern mit Stand vom
28. Februar 2021 der Bunderegierung 323 derzeit laufende
Ermittlungsverfahren gemeldet. Nach Einschätzung des BMWi ist die Zahl der tatsächlich
eingereichten Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren höher.
KfW-Sondermaßnahme Corona-Hilfe für Unternehmen
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Finanzierungen im Rahmen
der Corona-Sondermaßnahme der KfW in ganz Deutschland. Eine
Aufgliederung der Fälle nach Bundesländern ist nicht möglich.
Für 2020 gilt:
Seit es Corona-Kredite bei der KfW gibt wurden insgesamt 57 Vorgänge von
extern an die KfW gemeldet bzw. wurden intern aktiv von der KfW überprüft.
48 Fälle sind abgeschlossen, in 9 Fällen fehlen noch Unterlagen zur
endgültigen Beurteilung.
Für 2021 (mit Stand vom 10. März 2021) gilt:
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 17 Vorgänge von extern an die KfW gemeldet
bzw. wurden intern aktiv von der KfW überprüft. 8 Fälle sind abgeschlossen, in
9 Fällen fehlen noch Unterlagen zur endgültigen Beurteilung.
20. In welcher Höhe haben Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern im
Rahmen der Soforthilfen und Corona-Hilfen I-III insgesamt beantragt,
und in welcher Höhe sind diese bisher ausgezahlt worden (bitte nach
Branchen aufschlüsseln und dabei insbesondere die Zweige
Gesundheitswesen, Gastgewerbe bzw. Beherbergung, Gastronomie, Kultur und
Veranstaltungen und maritime Wirtschaft mitberücksichtigen)?
Die Corona-Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen und
Soloselbständigen konnten bis zum 31. Mai 2020 beantragt werden. Für die Soforthilfe
hat der Bund die Mittel bereitgestellt, die Durchführung des Programms liegt
gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen in eigenverantwortlicher Zuständigkeit bei den
Ländern. Eine länderübergreifende Branchenauswertung nach
Branchenabschnitten liegt der Bundesregierung letztmalig zum 31. Oktober 2020 vor, eine
Abfrage zum Antragsvolumen ist im Rahmen der Branchenauswertung nicht
erfolgt. Daten zu Gruppen, Klassen und Unterklassen wurden im Rahmen der
Corona-Soforthilfen des Bundes nicht gesondert erfasst. Daher liegen der
Bundesregierung zu Anzahl und Auszahlungsbeträgen zu den gestellten
Anträgen zur Branche Kultur und Veranstaltungen und maritime Wirtschaft keine
gesonderten Daten vor. Im Folgenden werden die Branchenauswertungen von
Soforthilfe und Überbrückungshilfen getrennt dargestellt. Die Daten zur
Branchenauswertung sind den folgenden Übersichten zu entnehmen.
Soforthilfe
Soforthilfe, Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 31. Oktober 2020
Anzahl
Anträge
Volumen
ausgezahlt
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
(01.00.0 – 03.22.0) 668 5.495.194,00 €
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und
Erden (05.00.0 – 09.90.0) 6 59.100,00 €
C Verarbeitendes Gewerbe
(10.00.0 – 33.20.0) 628 5.335.830,00 €
D Energieversorgung (35.00.0 – 35.30.0) 46 404.850,00 €
E Wasserversorgung; Abwasser- und
Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzungen (36.00.0 – 39.00.0) 19 162.016,00 €
F Baugewerbe (41.00.0 – 43.99.9) 2.963 22.999.976,00 €
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (45.00.0 – 47.99.9) 4.126 32.921.767,00 €
H Verkehr und Lagerei (49.00.0 – 53.20.0) 572 4.954.014,00 €
I Gastgewerbe (55.00.0 – 56.30.9) 5.396 44.915.296,00 €
J Information und Kommunikation
(58.00.0 – 63.99.0) 301 2.164.695,00 €
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen
(64.00.0 – 66.30.0) 877 5.509.408,00 €
L Grundstücks- und Wohnungswesen
(68.00.0 – 68.32.2) 490 3.814.714,00 €
M Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen (69.00.0 – 75.00.9) 1.768 11.881.566,00 €
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (77.00.0 – 82.99.9) 1.859 14.104.668,00 €
O Öffentliche Verwaltung; Verteidigung;
Sozialversicherung (84.00.0 – 84.99.9) nicht erfasst nicht erfasst
P Erziehung und Unterricht
(85.00.0 – 85.60.0) 457 2.682.308,00 €
Q Gesundheits- und Sozialwesen
(86.00.0 – 88.99.0) 2.104 14.789.989,00 €
R Kunst, Unterhaltung und Erholung
(90.00.0 – 93.29.0) 1.384 8.869.134,00 €
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
(94.00.0 – 96.09.0) 6.734 44.643.534,00 €
Sonstige/ohne 3.113 23.459.873,00 €
Gesamtergebnis 33.511 249.167.932,00 €
Überbrückungshilfe I bis III und Neustarthilfe – alle Branchen
Überbrückungshilfen I bis III,
Mecklenburg-Vorpommern
mit Stand vom 10. März 2021
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
(01.00.0 – 03.22.0) 44 1.059.124,74 € 634.843,07 €
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
(05.00.0 – 09.90.0) 2 45.026,80 € 45.026,80 €
C Verarbeitendes Gewerbe (10.00.0 – 33.20.0) 225 7.295.326,45 € 5.140.662,02 €
D Energieversorgung (35.00.0 – 35.30.0) 3 400.960,79 € 202.176,50 €
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung
und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
(36.00.0 – 39.00.0) 2 77.070,37 € 77.070,37 €
F Baugewerbe (41.00.0 – 43.99.9) 188 2.407.040,47 € 2.194.654,42 €
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen (45.00.0 – 47.99.9) 882 16.795.352,57 € 7.313.633,09 €
H Verkehr und Lagerei (49.00.0 – 53.20.0) 172 14.319.672,86 € 2.496.331,78 €
I Gastgewerbe (55.00.0 – 56.30.9) 1.324 41.701.754,99 € 18.456.554,68 €
J Information und Kommunikation (58.00.0 – 63.99.0) 84 2.147.501,78 € 1.128.485,14 €
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen (64.00.0 – 66.30.0) 28 142.184,91 € 123.002,52 €
L Grundstücks- und Wohnungswesen (68.00.0 – 68.32.2) 76 1.852.859,94 € 657.043,49 €
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen (69.00.0 – 75.00.9) 312 2.050.249,06 € 1.743.449,23 €
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen (77.00.0 – 82.99.9) 580 14.338.029,22 € 11.329.284,21 €
O Öffentliche Verwaltung; Verteidigung;
Sozialversicherung (84.00.0 – 84.99.9) 0 0,00 € 0,00 €
P Erziehung und Unterricht (85.00.0 – 85.60.0) 156 1.601.684,20 € 1.037.663,70 €
Q Gesundheits- und Sozialwesen (86.00.0 – 88.99.0) 137 1.419.412,69 € 1.154.245,26 €
R Kunst, Unterhaltung und Erholung (90.00.0 – 93.29.0) 561 10.350.103,21 € 5.216.010,08 €
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
(94.00.0 – 96.09.0) 839 7.775.421,86 € 5.348.847,94 €
Sonstige/ohne 34 573.884,06 € 547.363,45 €
Gesamtergebnis 5.649 126.352.660,98 € 64.846.347,74 €
Überbrückungshilfe I bis III und Neustarthilfe – Sonderzweige
Anzahl
Anträge
Volumen
beantragt
Volumen
ausgezahlt
Q Gesundheitswesen 114 1.263.442,31 € 1.022.969,67 €
I Gastgewerbe/Beherbergung 489 25.748.380,44 € 9.862.910,17 €
I Gastronomie 833 15.907.796,47 € 8.587.271,38 €
N, R Kultur und Veranstaltungen 494 6.017.918,45 € 3.843.221,33 €
A, C, H maritime Wirtschaft 38 11.654.802,97 € 518.882,03 €
Gesamtergebnis 1.968 60.592.340,64 € 23.835.254,59 €
21. Wie viele Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 5 000 Euro wurden
von Soloselbstständigen in Mecklenburg-Vorpommern bisher beantragt,
und wie viele wurden ausgezahlt (bitte Anzahl und durchschnittliche
Höhe der Auszahlung sowie getrennt für November- und
Dezemberhilfen angeben)?
Bei der November- und Dezemberhilfe können Soloselbständige, sofern sie bis
dahin noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe über einen prüfenden Dritten
gestellt haben, ihren Antrag bis zu einer Fördersumme von 5.000 Euro direkt
und ohne einen prüfenden Dritten stellen. Alle anderen Antragsteller müssen
ihren Antrag über einen prüfenden Dritten stellen und erhalten zunächst eine
Abschlagszahlung von 50 Prozent und maximal 50.000 Euro. Die Angaben zu
Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro für Soloselbständige sowie
für Direktzahlungen bis zu 5000 Euro im Rahmen der November- und
Dezemberhilfe sind den folgenden Übersichten zu entnehmen.
Anzahl
Anträge
Anträge mit
Abschlagszahlungen*
Summe der
Abschlagszahlungen *
Anzahl
Auszahlungen
im regulären
Auszahlungsverfahren
Summe der
Auszahlungen
im regulären
Auszahlungsverfahren
(ohne
Abschlagszahlungen)
Novemberhilfe mit Stand vom 10. März 2020
Direktanträge 1.675 1.491 2545961,82 € 34 56.869,10 €
Ø Direktanträge 1.707,55 € 1.672,62
STB Anträge 1.237 1.183 1.232.295,95 € 1.130 1.197.335,57
Ø STB Anträge 1.041,67 1.059,59
Dezemberhilfe mit Stand vom 10. März 2020
Direktanträge 1.575 1.422 2.544.639,22 € 22 29.044,13 €
Ø Direktanträge 1.789,48 € 1.320,19 €
STB Anträge 2.366 2.248 2.426.254,24 € 1.984 2.196.874,30 €
Ø STB Anträge 1.079,29 € 1.107,30 €
* Im Rahmen der Direktanträge von Soloselbständigen, Anträge in eigenem Namen, erfolgt die
Abschlagszahlung grundsätzlich in Höhe der beantragten Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe.
22. Wie viele Soloselbstständige haben eine Abschlagszahlung von 0 Euro
erhalten?
Im Rahmen der November- und Dezemberhilfe haben Soloselbstständige wie
folgt eine Abschlagszahlung von 0 Euro erhalten:
Mit Stand vom 10. März 2020
Direktanträge
mit Zahlungen
von 0 Euro
STB-Anträge
mit
Abschlagszahlungen
von 0 Euro
Novemberhilfe 184 85
Dezemberhilfe 153 194
23. In wie vielen Fällen mussten in Mecklenburg-Vorpommern
Soloselbstständige nach Kenntnis der Bundesregierung Soforthilfen bzw.
Überbrückungshilfen zurückzahlen, da sie diese zur Deckung der
Lebenshaltungskosten genutzt haben?
Zu den Gründen der Rückforderungen der Hilfen seitens der Länder von
Soloselbständigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2015 bis 2019 im Durchschnitt monatlich in Mecklenburg-
Vorpommern sowie bundesweit gestellt?
Aus den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten ist jeweils
erkennbar, wie viele Insolvenzen pro Monat bzw. pro Jahr zu verzeichnen sind
und wie sich diese auf die verschiedenen Länder und nach der Zahl der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilen. Die Datei ist abrufbar unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Ge
werbemeldungen-Insolvenzen/Publikationen/_publikationen-innen-insolvenze
n.html.
25. Wie viele Einrichtungen der Behindertenhilfe und
Inklusionsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern haben Zuschüsse aus dem
Haushaltstitel 1105/684 07 (sogenannter Corona-Teilhabe-Fonds) beantragt,
und in welcher Höhe sind diese ausbezahlt worden?
Aus Mecklenburg-Vorpommern haben mit Stand vom 8. März 2021 drei
Inklusionsunternehmen Mittel in Höhe von insgesamt 257.357 Euro aus dem
Haushaltstitel 1105/684 07 beantragt. Die Zuschüsse wurden noch nicht ausbezahlt,
da sich die Anträge noch in Bearbeitung befinden.
Einrichtungen der Behindertenhilfe haben bislang keine Anträge gestellt.
26. Wie viele Unternehmen und Selbstständige aus Mecklenburg-
Vorpommern haben Anträge für das Programm „NEUSTART KULTUR“
gestellt, und in welcher Höhe sind diese ausbezahlt worden?
Mit Stand vom 31. Dezember 2020 wurden aus Mecklenburg-Vorpommern
insgesamt 455 Anträge gestellt, von denen 156 Anträge mit einem
Gesamtvolumen von 5.799.912 Euro bewilligt wurden.
27. Wie viele Studierende aus Mecklenburg-Vorpommern haben eine
Überbrückungshilfe beantragt, und in welcher Höhe sind diese ausbezahlt
worden?
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) hat das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Überbrückungshilfe für
Studierende geschaffen, die aus den zwei Säulen KfW-Studienkredit und einem
monatlich zu beantragenden, nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu
500 Euro besteht.
Seit Mai 2020 haben 848 Studierende (bereinigt um nachträgliche Storno-/
Widerrufsfälle) in Mecklenburg-Vorpommern den KfW-Studienkredit unter
Geltung der pandemie-bedingten Sonderkonditionen beantragt. Eine Zusage
erhielten insgesamt 704 Studierende. Das zugesagte Kreditvolumen betrug rund
21,2 Mio. Euro. Die tatsächliche Auszahlung richtet sich nach dem jeweiligen
Finanzierungbeginn (mit Stand vom 11. März 2021).
Bisher wurden 3.763 Anträge auf den Zuschuss der Überbrückungshilfe für
Studierende in pandemiebedingten Notlagen bei den Studierendenwerken
Mecklenburg-Vorpommerns gestellt. Hiervon wurden bislang 2.500 Anträge
mit einem Gesamtbetrag von 1.050.900 Euro zugesagt und 1.084 Anträge nicht
zugesagt. Weitere 179 Anträge befinden sich in Sachbearbeitung oder wurden
an die Studierenden mit der Bitte um Nachbesserung zurückgesandt (mit Stand
vom 5. März 2021).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]