Erhöhung der Steuer auf Tabak und E-Zigaretten
der Abgeordneten Uwe Witt, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt eine Erhöhung der Tabaksteuer (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/finanzministerium-will-steuer-auf-tabak-und-e-zigaretten-erhoehen-17197808.html).
Verbraucher von E-Zigaretten profitierten bisher von dem vergleichsweise niedrigeren Steuersatz für Pfeifenprodukte. Nun soll sich dies im kommenden Jahr durch das Tabaksteuermodernisierungsgesetz ändern (ebd.). Der höhere Steuersatz soll neben der Zigarette auch für die E-Zigarette bzw. Verdampfer (sogenannte Heat-not-Burn-Produkte) gelten (ebd.).
Durch die Erhöhung kann der Staat mit zusätzlichen Einnahmen von mehr als 12 Mrd. Euro zwischen dem Jahr 2022 und 2026 rechnen (ebd.). Die Steuer für Zigaretten könnte sich somit vom nächsten Jahr an jährlich um rund 8 Cent je Packung erhöhen (ebd.). Für eine 40-Gramm-Packung Feinschnitt steigt die Abgabe an den Fiskus um bis zu 15,7 Cent (ebd.). Schon im nächsten Jahr könnte die Steuer deshalb 28 Cent ausmachen.
E-Zigaretten enthalten weniger Schadstoffe, gelten allerdings als Einstieg für regelmäßiges Rauchen (ebd.). Das Bundesinstitut für Risikobewertung vertritt den Standpunkt, dass auch E-Zigaretten zu einer Nikotinsucht führen können (ebd.). Daher soll das Tabaksteuermodernisierungsgesetz auch eine Lenkwirkung darstellen (ebd.). Neben den zusätzlichen Steuereinnahmen soll es sich um eine Stärkung des Gesundheits- und Jugendschutzes handeln (ebd.). Durch die steuerliche Gleichbehandlung werden die Zigarettenalternativen teurer und sollen dadurch eine abschreckende Wirkung auf Jugendliche haben (ebd.).
Darüber hinaus könnte die steuerliche Angleichung einen wirtschaftlichen Aspekt verfolgen. Die Branche der E-Zigaretten erlebte in den vergangenen Jahren einen erheblichen Aufstieg. In den Jahren von 2013 bis 2018 verfünffachte sich der Umsatz mit E-Zigaretten in Deutschland, auch wenn der Marktanteil im Gegensatz zu herkömmlichen Tabakprodukten mit 5 Prozent noch verhältnismäßig gering ist (ebd.). Auch das Werbeverbot soll im Jahr 2024 für E-Zigaretten gelten (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Auf welcher Grundlage fußt die Annahme, dass Verdampfer bzw. E-Zigaretten ähnliche Gesundheitsrisiken bergen wie herkömmliche Zigaretten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche medizinischen Berichte über krebserregende Stoffe in Verdampfern bzw. E-Zigaretten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche medizinischen Langzeitstudien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die die gesundheitlichen Folgen von Verdampfern bzw. E-Zigaretten auswerten?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen einer Steuererhöhung auf den E-Zigarettenkonsum der unter 18-Jährigen ein?
Gibt es Erfahrungswerte?
Sieht die Bundesregierung eine alternative Methode vor, um Jugendliche vom Konsum von Tabak bzw. E-Zigaretten abzuschrecken?
Wofür sollen die zusätzlichen Steuereinnahmen verwendet werden?
Wie haben sich die Zigarettenraucherzahlen seit der letzten Zigarettentabaksteuererhöhung entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)?