Zum Sonderstatus in der EU-Beifangverordnung für Krabbenfischer
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Jens Kestner, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die schrittweise Einführung der Anlandeverpflichtung ist Teil der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) in der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013R1380&from=EN). Diese Verpflichtung zum Rückwurfverbot gilt in der Ostsee bereits lückenlos seit dem Jahr 2017 und auch in der Nordsee gilt seit 2019 die Vorgabe, alle gefangenen Fische quotierter Arten anzulanden, sodass ungewollte Beifänge nicht mehr aussortiert über Bord gehen, sondern ebenfalls verwertet und auf die Quoten der jeweiligen Arten angerechnet werden. Mit dieser Maßnahme sollen Anreize geschaffen werden, die Fangmethoden selektiver zu gestalten und so die Meeresressourcen zu schonen. Doch für die Krabbenfischerei in der Nordsee, eine kleine regionale Küstenfischerei, die vorrangig von Familienbetrieben durchgeführt wird, haben diese Regelungen einen erheblichen arbeitszeitlichen und finanziellen Mehraufwand zur Folge, da die Beifänge von den Fischern sortiert, eingelagert und an Land verbracht werden müssen (https://www.proplanta.de/agrar-nachrichten/tier/eu-beifangverordnung-truebt-die-stimmung-der-krabbenfischer_article1528182582.html). Eine Ausnahme von der EU-Beifangverordnung, die bereits seit 2013 in Kraft ist, hatte sich die Branche der Krabbenfischer in Gesprächen mit der EU-Kommission hart erkämpft (https://www.proplanta.de/agrar-nachrichten/tier/krabbenfischer-wollen-ausnahmeregelung-fuer-beifangverordnung_article1528454096.html). Im Ergebnis der Verhandlungen wurde festgehalten, dass die Krabbenfischer mit einer Datenerhebung belegen sollen, dass die Umsetzung der Beifangverordnung eine außergewöhnliche Belastung für die Fischer darstellt. Einzelheiten zur Anlandepflicht in den Unionsgewässern der Nordsee für die Krabbenfischerei sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2014 der Kommission vom 21. August 2020 geregelt (https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fischerei/Fischereimanagement/202012_Anlandeverpflichtung-Nordsee.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Hierbei können abweichend von der Verordnung (EU) 1380/2013 Beifangmengen quotierter Arten ausnahmsweise zurückgeworfen werden, die in den Jahren 2021 und 2022 6 Prozent der jährlichen Gesamtfangmengen und im Jahr 2023 5 Prozent der Mengen aller Fangbeschränkungen unterliegenden Arten nicht überschreiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele einheimische Krabbenfischer fischen aktuell aktiv auf die Nordseegarnele in den Unionsgewässern der ICES-Divisionen 4b und 4c, und wie viele dieser Fischer haben in den Jahren 2019 und 2020 an der Datenerhebung im Beprobungsplan zur Feststellung der anteilsmäßigen Beifangmengen quotierter Fischarten unter den Krabbenanlandungen teilgenommen?
Wie viele der in Frage 1 erfragten deutschen Krabbenfischer konnten in den Jahren 2019 und 2020 aktiv Proben zur Feststellung der Beifangmengen beim Thuenen-Institut in Bremerhaven einreichen?
Wie viele Proben zur Datenerhebung der Beifangmengen quotierter Fischarten in den Anlandungen der Krabbenfischerei wurden in den Jahren 2019 und 2020 durch das Thuenen-Institut in Bremerhaven ausgewertet, und wie hoch waren die Beifangmengen aller Fangbeschränkungen unterliegenden Arten sowie nicht kommerziell genutzter Arten in den jeweiligen Jahren (bitte nach der jeweils gefangenen Fischart, dem Gewicht dieser Beifänge, der Abhängigkeit von der Jahreszeit und dem Fanggebiet aufschlüsseln)?
Wie viele Krabbenfischer aus anderen EU-Mitgliedstaaten fischen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv in den Unionsgewässern der ICES-Divisionen 4b und 4c auf die Nordseegarnele (bitte nach dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln)?
Wie viele Krabbenfischer aus Drittstaaten fischen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig aktiv in den Unionsgewässern der ICES-Division 4b und 4c auf die Nordseegarnele, und welche Mengen werden von diesen Fischereien angelandet?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche EU-Mitgliedstaaten ebenfalls analog zum deutschen Beprobungsplan die Beifangmengen für in der EU quotierte Fischarten feststellen, und wenn ja, welche Mitgliedstaaten sind hier zu nennen, und welche Ergebnisse sind aus diesen Testungen bereits bekannt?
Wie viele der in Deutschland ansässigen Krabbenfischer verwenden nach Kenntnis der Bundesregierung Baumkurren, und wie viele setzen bereits heute auf Pulsbaumkurren oder andere Techniken?
Beteiligt sich die Bundesregierung an der Förderung neuer und selektiverer Fangtechniken und Fangmethoden zur Befischung der Nordseegarnele?
a) Wenn ja, welche Fangtechniken und Fangmethoden sind hier zu nennen, und in welcher Form ist die Bundesregierung an der Förderung beteiligt?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, entsprechende Hilfen einzusetzen, um die Selektivität der aktuell bestehenden Fangtechniken und Fangmethoden zu steigern?
Welcher Verwendung werden die als ungewollter Beifang an Land verbrachten quotierten Arten nach Kenntnis der Bundesregierung zugeführt?
Wie viele Tonnen ungewollter Beifang kommerziell genutzter Arten wird nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich angelandet (bitte nach Fischart, Gewicht des Beifangs und Art des Fischereibetriebes aufschlüsseln)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich der Untersuchungszeitraum zur Feststellung der außergewöhnlichen Belastung in Bezug auf das Anlandegebot für die Krabbenfischerei über das Jahr 2023 hinaus abermals verlängern wird?
a) Wenn ja, über welchen Zeitraum werden sich die Testungen erstrecken?
b) Wenn nein, wann können die Krabbenfischer mit einer rechtskräftigen Verordnung über das zukünftige Verhalten bezüglich des ungewollten Beifangs rechnen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?