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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen des russischen "Ausländischen Agenten-Gesetzes" auf die Zivilgesellschaft

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2753412.03.2021

Auswirkungen des russischen „Gesetzes über ausländische Agenten“ auf die Zivilgesellschaft

der Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit 2012 gilt in Russland das restriktive „Gesetz über ausländische Agenten“, wonach Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die in Russland „politisch tätig“ sind und finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten, sich als „ausländische Agenten“ in ein Staatsregister registrieren lassen. Bereits durch dieses Gesetz wird die russische Zivilgesellschaft massiv unterdrückt und ihre Arbeit verhindert (https://www.amnesty.de/2016/11/18/vier-jahre-agentengesetz-russland-den-preis-zahlt-die-gesellschaft). Gemäß einer Gesetzesänderung können seit 2017 auch Medienorganisationen als sogenannte ausländische Agenten eingestuft werden. Diese Regelung wurde 2019 nochmal ausgeweitet, um auch Einzelpersonen, die als Medienschaffende arbeiten – darunter auch Blogger und Nutzer von sozialen Medien – zu umfassen, welches als einen „weiteren Schritt zur Einschränkung freier und unabhängiger Medien“ von Menschenrechtsorganisationen bezeichnet wurde (https://www.dw.com/de/putin-verschärft-überwachung-von-journalisten-und-bloggern/a-51507824).

Zuletzt wurden diese Gesetzgebung und das Vorgehen gegen regierungskritische Stimmen in der Gesellschaft im Dezember 2020 erneut dramatisch verstärkt: Nach den Verschärfungen des sogenannten Ausländische-Agenten-Gesetzes können auch Bürger und Bürgerinnen sowie informelle Organisationen als sogenannte ausländische Agenten registriert werden, wenn sie sich in Russland an politischen Tätigkeiten beteiligen und aus dem Ausland Unterstützung bekommen. Der Begriff „politische Tätigkeit“ ist im Gesetz sehr breit definiert und umfasst unter anderem Wahlbeobachtungen, Social-Media-Aktivitäten über russische Politik und eine Teilnahme an politischen Veranstaltungen.

Unter „Unterstützung aus dem Ausland“ fällt nach der Verschärfung des Gesetzes nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch „organisatorische und methodische Unterstützung“ (https://www.tagesschau.de/ausland/russland-auslaendische-agenten-gesetz-101.html; https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-12/russland-auslaendische-agenten-menschenrechte-einmischung).

Nach Ansicht der Fragesteller werden durch die neueste Verschärfung des „Ausländische-Agenten-Gesetzes“ und durch weitere gesetzliche Maßnahmen die Menschen- und Bürgerrechte – darunter das Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit, politische Teilhabe und Bildung – massiv und unverhältnismäßig eingeschränkt. Zur Achtung dieser Rechte hat sich Russland international u. a. als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet. Zahlreiche Fälle der Verfolgung von Menschenrechtsorganisationen im Rahmen des Gesetzes wurden bereits dokumentiert, wie kürzlich durch die Einstufung einer NGO, die gegen häusliche Gewalt kämpft (https://www.reuters.com/article/us-russia-politics-foreignagents-idUSKBN2931KZ). Darüber hinaus bergen die Maßnahmen aus Sicht der Fragesteller große Gefahren für deutsche Bürger und Bürgerinnen sowie Organisationen, die sich in Russland politisch engagieren, was nach der vagen Formulierung des Gesetzes viele Tätigkeiten umfassen könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Kenntnisse über die Anwendung der bereits geltenden Gesetzgebung zu sogenannten ausländischen Agenten hat die Bundesregierung?

1

Wie viele Einzelpersonen und Organisationen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Register der sogenannten ausländischen Agenten?

1

Werden nach Ansicht der Bundesregierung Organisationen oder Einzelpersonen, die sich mit bestimmten Themen befassen, überproportional durch die Einstufung als „ausländische Agenten“ betroffen, bzw. werden bestimmte Arten von Organisationen durch die Auslegung und Umsetzung des Gesetzes überproportional verfolgt?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verschärfung des „Ausländische-Agenten-Gesetzes“, insbesondere zu den aktuellen Bestimmungen des Gesetzes und den Folgen für Einzelpersonen und Organisationen, die sich, gemäß dem Gesetz, als „ausländische Agenten“ eintragen müssen?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Erweiterung der Definition „politischer Aktivitäten“ und die Auswirkungen auf die Arbeit zivilgesellschaftlicher russischer Organisationen und Einzelpersonen?

4

Welche konkreten Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Verschärfung des „Ausländische-Agenten-Gesetzes“ auf das Klima für die russische Zivilgesellschaft und deren Handlungsspielräume, insbesondere für Verteidiger und Verteidigerinnen von Menschenrechten, Frauenrechten und LGBT-Rechten?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Konsequenzen der erweiterten Gesetzgebung für die Medien- und Pressefreiheit in Russland, und welche Aktivitäten entfaltet die Bundesregierung zum Schutz und zur Verbesserung der Medien- und Pressefreiheit?

6

Welche konkreten Initiativen ergreift die Bundesregierung zur Unterstützung und zum Schutz der russischen Zivilgesellschaft angesichts der verschärften Einschränkungen ihrer Tätigkeiten?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Regelung, und inwieweit hat die Bundesregierung diese Beurteilung gegenüber der russischen Regierung thematisiert?

8

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch das Gesetz für die folgenden Akteure, die in Russland tätig sind bzw. sich dort befinden:

deutsche NGOs und Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen,

deutsche Medienschaffende,

deutsche Unternehmer und Unternehmerinnen,

deutsche Studierende und Wissenschaftler bzw. Wissenschaftlerinnen,

deutsche Diplomaten und Diplomatinnen?

9

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die in Frage 8 ausgeführten Gruppen zu beraten und zu unterstützen, wie sie mit diesem Gesetz umzugehen haben?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Gesetzgebungen auf die Arbeitsfähigkeit der internationalen, europäischen und deutschen Organisationen und politischen Stiftungen?

11

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch das Gesetz für die deutschen politischen Stiftungen, die in Russland tätig sind?

11

Können die deutschen politischen Stiftungen nach Einschätzung der Bundesregierung unter den Anwendungsbereich des „Ausländische-Agenten-Gesetzes“ fallen?

11

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die deutschen politischen Stiftungen im Umgang mit diesem Gesetz zu beraten?

11

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die deutschen politischen Stiftungen vor einer möglichen Verfolgung gemäß dem „Ausländische-Agenten-Gesetz“ zu beschützen?

11

Welche Folgen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Verschärfung des „Ausländische-Agenten-Gesetzes“ für die deutschen politischen Stiftungen, insbesondere mit Blick auf deren Zusammenarbeit mit russischen NGOs und zivilgesellschaftlichen Organisationen?

11

Wie plant die Bundesregierung, als Zuwendungsgeber sicherzustellen, dass die politischen Stiftungen ihre Arbeit vor Ort fortsetzen können, ohne ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Partnerorganisationen in die Gefahr zu bringen, als ausländische Agenten deklariert zu werden?

12

Welche weiteren gesetzlichen Initiativen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die zur Erschwerung der Arbeit der Zivilgesellschaft und politischen Opposition führen könnten, beispielsweise durch verwaltungsorganisatorische Auflagen?

13

Welche Auswirkungen werden nach Ansicht der Bundesregierung das „Ausländische-Agenten-Gesetz“ und weitere geplante gesetzliche Maßnahmen auf die für den Herbst 2021 geplanten Duma-Wahlen haben?

14

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung international anerkannte Wahlbeobachtungen für die im Herbst 2021 geplanten Duma-Wahlen geplant, und erwartet die Bundesregierung Einschränkungen in der internationalen Wahlbeobachtung durch die aktuelle Gesetzgebung?

Berlin, den 24. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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