[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2496
17. Wahlperiode 06. 07. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Klaus Brandner,
Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2225 –
Haushaltskürzungen in Kernbereichen der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Dr. Frank-Walter Steinmeier hat in seiner Amtszeit als Bundesminister des
Auswärtigen die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik als Kernelement der
Außenpolitik erheblich gestärkt. Vier Mal in Folge konnte der Etat für diesen
Bereich erheblich gesteigert werden, maßgebliche Initiativen des Auswärtigen
Amtes im Bildungs- und Wissenschaftsbereich wurden auf den Weg gebracht.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP steht: „Wir werden die
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik finanziell bestmöglich ausstatten und
verstehen dies als langfristige politische, kulturelle und wirtschaftspolitische
Investition.“ Diesem Anspruch stehen deutliche Kürzungen der finanziellen
Mittel für das Goethe-Institut, im Bildungsbereich, bei den Kultur- und
Bildungsprojekten in Afghanistan und im Bereich des Sports gegenüber.
Für den Haushalt 2010 zeichnet sich ab, dass in der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik die Schuldenlast einseitig verteilt und nicht im Sinne der
Nachhaltigkeit langfristig angelegter Projekte gehandelt wird. Das Goethe-Institut
treffen die Kürzungen im Haushalt des Auswärtigen Amtes, welches eine
globale Minderausgabe in Höhe von 30 Mio. Euro für das Jahr 2010
umzusetzen hat, besonders massiv. Es soll einen Anteil von insgesamt 11 Mio. Euro
erbringen. Demgegenüber hat das Goethe-Institut einen Anteil von ca. 7,6
Prozent am Gesamthaushalt des Auswärtigen Amtes. Bereits im Haushalt für das
Jahr 2010 fest eingeplant ist eine Kürzung i. H. v. 7,5 Mio. Euro, weitere
3,5 Mio. Euro sind als Vorsorge „zur Abdeckung weiterer Haushaltsrisiken“
gesperrt und stehen somit ebenfalls nicht zur Verfügung. Die Kürzungen sind
problematisch, weil sie vor allem durch Kürzungen bei den operativen Mitteln des
Goethe-Instituts, z. B. auch Neuanschaffungen von Literatur oder bei
Investitionen in den Sprachkursbetrieb umgesetzt werden müssen. Damit besteht die
Gefahr, dass die Kernarbeit der Goethe-Institute ausgehöhlt wird.
Das 2007 verabschiedete Reformkonzept gibt dem Goethe-Institut eine
langfristige Perspektive der Zuwendung finanzieller Mittel. Damit verbunden war
die Umstellung vom Prinzip der Kameralistik auf das Prinzip der Budgetierung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Juli 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2496 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNach Angaben des Auswärtigen Amtes sollen nun die Verwaltungsausgaben
(Personal- und Sachkosten) bis 2014 auf dem Niveau von 2009 auf der
Grundlage des Haushaltsaufstellungsschreiben des Bundesministeriums für Finanzen
für 2011 auch unabhängig von Tarifsteigerungen eingefroren werden. Dabei
haben die Auslandsinstitute den ständigen Anstieg der Verwaltungsausgaben
nicht zu verantworten, da er die Folge von Mieterhöhungen, Tarifsteigerungen
und Wechselkursschwankungen ist. Mit dieser Einfriervorgabe verbinden sich
Einschränkungen des im Reformkonzept festgelegten Prinzips der
Budgetierung. Es erfolgt ein Schritt zurück.
Doch nicht nur das Goethe-Institut, auch wichtige Kultur- und
Bildungsprojekte in Afghanistan sind von Kürzungen betroffen. In den parlamentarischen
Debatten über die Afghanistan-Strategie waren sich alle Fraktionen weitgehend
einig, dass der zivile Aufbau in Afghanistan einen höheren Stellenwert als
bisher erfahren sollte. Die Fraktion der SPD hat bereits Anfang 2010 dazu einen
detaillierten Katalog von Forderungen an die Bundesregierung formuliert. Die
Mittel für den zivilen Aufbau wurden verdoppelt. Die Leistungen im Rahmen
des Stabilitätspaktes Afghanistan wurden im Etat des Auswärtigen Amtes um
90 Mio. Euro aufgestockt.
Einer Aufstellung aus dem Auswärtigen Amt vom 11. Mai 2010 ist zu
entnehmen, dass es nun Kürzungen bei der Förderung von Schulen, der Förderung der
deutschen Sprache in Afghanistan durch das Goethe-Institut und im Rahmen
der Umfeldstabilisierung bei Projekten der beruflichen Bildung geben soll.
Ebenso sind die finanziellen Mittel zum Erhalt des kulturellen Erbes in
Afghanistan – und damit der Stärkung der kulturellen Identität – im Jahr 2010 nun
erheblich niedriger angesetzt. Unter anderem hat das Auswärtige Amt die
Zuwendungen für die konservatorische Sicherung der Buddha-Statuen in
Bamiyan gestoppt.
Auch bei der Internationalen Sportförderung werden im Jahr 2010
Einsparungen vorgenommen. Die Internationale Sportförderung des Auswärtigen Amtes
fördert den Breitensport in Entwicklungs- und Schwellenländern seit 1961. Ziel
dieser Projekte ist es, Sport als Instrument der Krisenprävention und
Völkerverständigung einzusetzen, vor Ort Strukturen zur Vereinsarbeit aufzubauen und
durch Lehrgänge Bildung und Ausbildung zu forcieren. Sämtliche Maßnahmen
sind Bausteine unter dem Gesichtspunkt „Hilfe zur Selbsthilfe“. Nicht ohne
Grund wurde das Jahr 2010 im Auswärtigen Amt zum Jahr des Sports unter dem
Motto „Menschen bewegen – Grenzen überwinden“.
1. Welche Auswirkungen hat das am 7. Juni 2010 vorgestellte „Sparpaket“ der
Bundesregierung auf die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik?
In welcher Höhe sind Einsparungen für den Haushalt der Auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik für die Jahre von 2011 bis 2014 geplant?
Ist das Goethe-Institut davon betroffen?
Welche anderen auswärtigen Einrichtungen und Projekte sind davon
betroffen?
Bis zur abschließenden Entscheidung über die Mittelverteilung im
Regierungsentwurf zum Haushalt 2011 können hierzu keine Angaben gemacht werden.
2. Wie hoch wird die Globale Minderausgabe des Auswärtigen Amts im Jahr
2011 ausfallen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/24963. Warum hat das Goethe-Institut, die größte Mittlerorganisation der
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, mit 7,5 Mio. Euro einen vergleichsweise
sehr hohen Anteil an der Globalen Minderausgabe des Auswärtigen Amts
i. H. v. 30 Mio. Euro zu tragen?
Insgesamt lastet auf dem Einzelplan 05 im Haushaltsjahr 2010 eine globale
Minderausgabe in Höhe von 40 Mio. Euro. Die in der institutionellen Förderung
vorgesehene Mittelausstattung des Goethe-Instituts mit 216,6 Mio. Euro in Form
einer budgetierten Zuwendung privilegiert dieses nicht nur hinsichtlich der
absoluten Höhe der Mittel, sondern auch bezüglich der eigenverantwortlichen
Nutzung dieser Mittel. Sofern innerhalb des Gesamthaushalts des Auswärtigen Amts
Einsparungen zu erbringen sind, ist eine angemessene Beteiligung des Goethe-
Instituts unumgänglich.
4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die noch gesperrten
Mittel i. H. v. 3,5 Mio. Euro zu entsperren?
Es wurden keine Mittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro „gesperrt“ im Sinne einer
Sperre nach den §§ 22 oder 41 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Das Goethe-
Institut ist ein 100-prozentiger Zuwendungsempfänger des Bundes. Nach den
üblichen zuwendungsrechtlichen Vorgaben dürfen z. B. laut Nummer 7.2 der
Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO Zuwendungen nicht eher ausgezahlt werden,
als sie tatsächlich benötigt werden. Damit wurden Mittel in Höhe von 3,5 Mio.
Euro nicht zur Bewirtschaftung freigegeben. Das Auswärtige Amt prüft im
Haushaltsvollzug fortlaufend, ob und in welcher Höhe diese Mittel freigegeben
werden können.
5. Wie haben sich die Verwaltungskosten im Auswärtigen Amt über die letzten
5 Jahre entwickelt?
Der Anteil der tatsächlich geleisteten Verwaltungsausgaben im Einzelplan 05 ist
seit 2004 linear von ca. 40 Prozent auf 29 Prozent gesunken.
6. Wie will die Bundesregierung garantieren, dass das Einfrieren der
Verwaltungskosten nicht zu substantiellen Sparmaßnahmen bei der Arbeit des
Goethe-Instituts führt, gegebenenfalls zu Schließungen von Instituten?
Bis zur abschließenden Entscheidung über die Mittelverteilung im
Regierungsentwurf zum Haushalt 2011 können keine weiteren Angaben dazu gemacht
werden, ob und inwieweit Verwaltungskosten „eingefroren“ werden.
Das Goethe-Institut ist sich der Notwendigkeit bewusst, den drohenden erneuten
Anstieg der Verwaltungskosten zu verhindern und entwickelt momentan ein
Konzept, wie es die sogenannte Einfriervorgabe umsetzen kann. Dem
Auswärtigen Amt wird dieses vorgelegt und anschließend mit dem Goethe-Institut
beraten. Schließungen von Instituten kann es ohne Zustimmung des Auswärtigen
Amts nicht geben.
7. Wie will die Bundesregierung garantieren, dass trotz des Einfrierens der
Verwaltungskosten des Goethe-Instituts die Planungs- und
Entscheidungsfreiheit des Goethe-Instituts gewahrt bleibt, wie dies im Reformkonzept des
Goethe-Instituts verankert und vom Deutschen Bundestag beschlossen
wurde?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Die Planungs- und
Entscheidungsfreiheit des Goethe-Instituts in der Gestaltung der Sprach- und Programmarbeit
Drucksache 17/2496 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewird von der Notwendigkeit der Einsparungen und der effizienteren Nutzung
verfügbarer Mittel in keiner Weise beeinträchtigt. Die Begrenzung des Anstiegs
der Verwaltungsausgaben des Goethe-Instituts war bereits ein wichtiges Element
der 2009 abgeschlossenen Reform. Das Auswärtige Amt und das Goethe-Institut
arbeiten in diesem Sinne weiterhin vertrauensvoll zusammen.
8. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung das Einfrieren der
Verwaltungskosten mit der eingeleiteten Budgetierung vereinbart werden?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Die Budgetierung gibt dem Goethe-
Institut die Möglichkeit, die gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt erarbeitete
Zielvereinbarung bei optimalem Mitteleinsatz durch flexibles und autonomes
Handeln umzusetzen.
9. Bedeutet das Einfrieren der Verwaltungskosten des Goethe-Institutes auch,
dass Bemühungen zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten nicht in
Projektmittel umgesetzt werden können – anders als bei der Budgetierung
vereinbart?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Einsparungen, die sich ergeben,
können auch weiterhin zugunsten der Projektarbeit verwendet werden.
10. Wie steht die Bundesregierung zu dem Konzept der Budgetierung, das im
Goethe-Institut seit einigen Jahren implementiert ist?
Inwieweit wird die Übertragbarkeit des Gesamtbudgets von 10 Prozent
durch das Einfrieren der Verwaltungskosten beeinträchtigt?
Aus Sicht der Bundesregierung wurde mit der Einführung der Budgetierung
erfolgreich Neuland in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik betreten. Das
Auswärtige Amt ist gemeinsam mit dem Goethe-Institut bemüht, dieses
Instrument noch weiter zu verfeinern. Die Übertragbarkeit von Mitteln und ein
Einfrieren von Verwaltungskosten stehen in keinem Zusammenhang miteinander.
11. Wie wird zukünftig mit kurzfristigen, außerplanmäßigen Erhöhungen der
Verwaltungskosten umgegangen, wenn diese notwendig sind, um höhere
Einnahmen zu erzielen (z. B. erhöhter Lehrkräftebedarf durch eine
stärkere Nachfrage bei Sprachkursplätzen)?
Das Goethe-Institut wurde gebeten, diesen Zusammenhang schriftlich zu
erläutern. Er wird im Rahmen eines Konzepts behandelt werden, das dem
Auswärtigen Amt noch vorgelegt werden muss.
12. Wie hoch sind die Mittel, welche dem Goethe-Institut für seine
Kernaufgaben in der Kultur- und Bildungsarbeit abzüglich der Mittel für die
Großprojekte des Auswärtigen Amts wie Deutschlandwochen oder
Partnerschulinitiativen zur Verfügung stehen?
Die institutionelle Förderung des Goethe-Instituts umfasst im Haushaltsjahr
2010 im Saldo voraussichtlich ca. 211 399 000 Euro. Hiervon sind 31 830 000
Euro zweckgebunden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/249613. Wie stellt sich die Höhe dieser Mittel im Vergleich zum Vorjahr dar?
Im Haushaltsjahr 2009 erhielt das Goethe-Institut im Rahmen der institutionellen
Förderung 218 357 000 Euro. Hiervon waren 33 180 000 Euro von
Zweckbindungen betroffen. Die Mittel wurden in Höhe von 212 553 000 Euro vom Goethe-
Institut in Anspruch genommen.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der eigenständigen
Kernaufgaben in der Kultur- und Bildungsarbeit der Goethe-Institute?
Das Goethe-Institut ist die größte Mittlerorganisation. Die Bundesregierung
unterstützt das Goethe-Institut deshalb mit erheblichen Mitteln in der
institutionellen Förderung und mit Projektfördermitteln. Das Goethe-Institut ist einer der
wichtigsten Partner für die großen kulturpolitischen Vorhaben des Auswärtigen
Amts, wie der Partnerschulinitiative und den Deutschlandwochen.
15. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Haushaltskürzungen im
Goethe-Institut zu Lasten der kulturellen Arbeit der Goethe-Institute in
Europa geschehen?
Das Auswärtige Amt und das Goethe-Institut stimmen sich nach Maßgabe des
Rahmenvertrags und im Rahmen der Zielvereinbarung eng über alle
wesentlichen Fragen ab. Dazu gehört selbstverständlich auch die regionale
Schwerpunktsetzung in der Arbeit des Goethe-Instituts.
16. Welche weiteren Kürzungen sind zurzeit für den zukünftigen Haushalt
bzw. die zukünftigen Haushalte des Goethe-Instituts geplant?
In welchen Bereichen, und in welcher Höhe?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
17. Welche Planungen gibt es für den Haushalt des Goethe-Instituts im Jahr
2011?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
18. Wie rechtfertigt die Bundesregierung Kürzungen vor allem im Bereich der
Auswärtigen Bildungspolitik – gerade angesichts der jüngsten Zusagen der
Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, und des Bundesministers der
Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, nicht bei der Bildung zu sparen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Der Ansatz für die Auswärtige
Kultur- und Bildungspolitik entspricht 2010 annähernd dem des Vorjahres (Soll-
Ansatz 2009: 726 Mio. Euro, Soll-Ansatz 2010: 723 Mio. Euro).
19. Aus welchem Grund wurde die Kürzung i. H. v. 13 Mio. Euro im Titel 681 11
„Stipendien, Austauschmaßnahmen und Beihilfen für
Nachwuchswissenschaftler, Studierende und Hochschulpraktikanten aus dem Ausland sowie
Drucksache 17/2496 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBetreuung und Nachbetreuung“ vorgenommen, und welche
Auswirkungen hat diese Kürzung?
Welche Programme, Institutionen und Projekte sind in welcher Höhe
hiervon betroffen?
Diese Kürzung wurde im parlamentarischen Verfahren zur Haushaltsaufstellung
2010 durch den Deutschen Bundestag beschlossen und wird voraussichtlich zu
einer Verringerung der Anzahl der erteilten Jahresstipendien führen.
20. Wie viele ausländische Studierende und Wissenschaftler wurden im
vergangenen Jahr durch Mittel des Auswärtigen Amtes gefördert?
Wie würde sich die Kürzung im Titel 681 11 auf die Anzahl der geförderten
Studierenden und Wissenschaftler auswirken?
Im Jahr 2009 wurden im Rahmen der Grund- (ca. 14 789), Graduierten- (ca.
6 180) und Postgraduiertenförderung (ca. 4 666) sowie von
Forschungsaufenthalten (ca. 529) und Sommerkursen der Kulturmittler (Deutscher Akademischer
Austauschdienst, Alexander-von-Humboldt-Stiftung, politische Stiftungen, etc.)
insgesamt etwa 26 193 Stipendiaten gefördert. Bis zur abschließenden
Entscheidung über die Mittelverteilung im Regierungsentwurf zum Haushalt 2011
können zu den Auswirkungen keine Angaben gemacht werden.
21. Wie begründet die Bundesregierung die vorgenommenen Kürzungen bei
der Förderung des internationalen wissenschaftlichen Austauschs bei dem
gleichzeitig geplanten Aufbau eines nationalen Stipendiensystems?
Das Auswärtige Amt wird sich im Haushaltsvollzug unter Einsatz von
Haushaltsresten bemühen, die Auswirkungen der genannten Einsparungen
weitgehend zu kompensieren. Die Förderung des internationalen wissenschaftlichen
Austauschs erfolgt zudem weiterhin auch durch das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) auf einem hohen Niveau. Der Aufbau eines
nationalen Stipendiensystems wird nur zu einem Viertel aus Mitteln des
Bundeshaushalts finanziert: Mittel der Wirtschaft werden durch anteilige Mittel von Bund
und Ländern verdoppelt.
22. Welche Maßnahmen, die der „Strategie der Bundesregierung zur
Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/13852) zuzuordnen sind, sind von Haushaltskürzungen betroffen?
Maßnahmen des Auswärtigen Amts, die der Internationalisierungsstrategie
zuzuordnen sind (Erhöhung der Zahl der Fachlektoren, Stärkung der
Alumninetzwerke und Forschungsaufenthalte sowie Steigerung der Attraktivität der
Stipendien), sind im Haushaltsjahr 2010 nicht betroffen. Beim Wissenschaftstitel
(05 04-687 12) gab es einen Aufwuchs von 5,75 Mio. Euro. Im Haushalt des
BMBF unterliegt der internationale Haushaltstitel keiner Kürzung.
23. Soweit Maßnahmen betroffen sind, wie rechtfertigt die Bundesregierung
die selbst getroffene Zusage, die Internationalisierungsstrategie
fortzuführen und auszubauen?
Es sind keine Maßnahmen der Internationalisierungsstrategie betroffen. Sie wird
fortgesetzt und im Rahmen der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ausgebaut.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/249624. Sind die Kürzungsvorhaben des Auswärtigen Amts, die überwiegend zu
Lasten der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik gehen, eine Absage an
die von dem damaligen Bundesaußenminister, Dr. Frank-Walter Steinmeier,
eingeleitete erfolgreiche und international viel beachtete
Außenwissenschaftspolitik?
Wenn nicht, mit welchen Maßnahmen und finanziellen Mittel beabsichtigt
die Bundesregierung diese fortzusetzen?
Die im Haushalt 2010 des Auswärtigen Amts notwendigen Kürzungen gehen
keineswegs „überwiegend zu Lasten der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik (AKBP)“. Für die Einsparungen in Form der globalen Minderausgabe im
Einzelplan 05 wird der gesamte Einzelplan herangezogen. Die erfolgreiche
Außenwissenschaftspolitik wird auch 2010 fortgesetzt.
Das Auswärtige Amt – ebenso wie das BMBF – engagiert sich seit Jahrzehnten
für den akademischen Austausch und die Internationalisierung des
Studienstandorts Deutschland, was auch mit der Verabschiedung der Strategie zur
Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung der Bundesregierung im Februar
2008 deutlich wurde.
Mit der Außenwissenschaftsinitiative 2009 hat das Auswärtige Amt dazu noch
besondere Schwerpunkte gesetzt, z. B. die Einrichtung von Deutschen
Wissenschafts- und Innovationshäusern, Exzellenzzentren der Lehre und Forschung,
grundständige Stipendien für die Absolventen deutscher Auslandsschulen,
Stipendienprogramme für Konfliktländer. Diese Vorhaben sind nachhaltig angelegt
und werden daher ihre volle Kostenwirksamkeit erst in den folgenden Jahren
entfalten.
25. Falls es zu Kürzungen bei dem Programm Schulen: Partner der Zukunft
kommen wird, wo werden die Einsparungen konkret vorgenommen?
Mit welchen Kürzungen haben die Kooperationspartner zu rechen?
Die im Haushalt 2009 für das PASCH-Programm verwendeten Mittel stehen in
gleicher Höhe im Haushalt 2010 zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
26. Wie begründet die Bundesregierung, dass laut Aufstellung vom
Auswärtigen Amt vom 11. Mai 2010 der Mittelansatz für „Deutsch als
Fremdsprache“, ein vom Goethe-Institut in Afghanistan durchgeführtes Programm,
auf Null herabgesetzt wird?
Ist dies schon eine Folge der Mittelkürzung beim Goethe-Institut?
Die Mittel für die Förderung für „Deutsch als Fremdsprache“ in Afghanistan
waren zum Zeitpunkt des Schreibens vom 11. Mai 2010 für den Haushalt 2010 noch
nicht zugewiesen. Daher erschien seinerzeit in der Aufstellung der Betrag „Null
Euro“. Dem Goethe-Institut werden die aufgrund einer Vereinbarung mit dem
Auswärtigen Amt beantragten Mittel in Höhe von 65 000 Euro aus den Mitteln
des Stabilitätspakts in den nächsten Tagen zugewiesen.
27. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen den
Aussagen aus der Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia
Pieper, von Anfang Juni 2010 an den Vorsitzenden des Unterausschusses
für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, Dr. Peter Gauweiler, nach
denen für die Schulförderung in Afghanistan in 2010 der gleiche Betrag zur
Verfügung steht wie in 2009 (rund 1,2 Mio. Euro), und den Angaben aus
der Aufstellung des Auswärtigen Amtes vom 11. Mai 2010, nach denen
Drucksache 17/2496 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewiederum die Schulförderung um rund 1 Mio. Euro (rund 80 Prozent)
gekürzt wird?
In welchen Haushaltstiteln wird die Schulförderung finanziert?
Förderschwerpunkte des Auswärtigen Amts im Sekundarschulbereich in
Afghanistan sind die Amani-Oberrealschule für Jungen und das Aischa-i-Durani-
Mädchengymnasium sowie abgestuft auch das Lycée Jamhuriat
(Wirtschaftsschule für Mädchen) und die Fortbildung afghanischer Lehrkräfte aus
verschiedenen Landesteilen in Kabul.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Stabilitätspakts Afghanistan (Kapitel/
Titel: 05 02-687 79). Die endgültige Planung der aus dem Stabilitätspakt
Afghanistan für den Bereich Kultur und Bildung zur Verfügung stehenden Mittel konnte
aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der im April 2010 erfolgten
Mittelzuweisung erst vor wenigen Wochen abgeschlossen werden. Die zunächst
übermittelte Planung basierte auf den Vorgaben des Artikels 111 des
Grundgesetzes, wonach im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Ausgaben nur
insoweit geleistet werden dürfen, als sie nötig sind. Durch die im parlamentarischen
Verfahren zum Bundeshaushalt 2010 vom Deutschen Bundestag beschlossene
Verdoppelung der Mittel des Stabilitätspakts kann 2010 auch das deutsche
Engagement im Bildungsbereich, so wie in dem Schreiben der Staatsministerin im
Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, an den Vorsitzenden des Unterausschusses
für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik dargelegt, ausgebaut werden.
28. Falls bei der Schulförderung in Afghanistan Einsparungen vorgenommen
werden, welche beantragten bzw. laufenden Projekte, und welche Schulen
sind in welcher Höhe davon betroffen?
Bei der Schulförderung in Afghanistan werden 2010 keine Einsparungen
vorgenommen. Wie im Vorjahr stehen rund 1,22 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu
kommen bis zu 600 000 Euro für die Fortbildung von Lehrern aus Nordafghanistan.
Ergänzend wird auf das Schreiben von Staatsministerin Cornelia Pieper an den
Vorsitzenden des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
verwiesen.
29. Welche Gründe gibt es für die Bundesregierung, dass die Mittel für die
berufliche Bildung im Rahmen der Umfeldstabilisierung auf Null
herabgesetzt wurden (laut Aufstellung des Auswärtigen Amtes vom 11. Mai
2010)?
Welche Maßnahmen sind betroffen?
Aus dem Stabilitätspakt Afghanistan wurden im Bereich Berufliche Bildung
2010 bisher Mittel in Höhe von rund 4,2 Mio. Euro zugesagt. Diese dienen dem
Aufbau von Berufsbildungszentren für Kfz-Mechaniker in Nordafghanistan
durch den Deutschen Entwicklungsdienst (DED), der Rehabilitierung von
Technischen Schulen in Kandahar und Khost durch die Deutsche Gesellschaft für
Technische Zusammenarbeit (GTZ) sowie der Alphabetisierung und
Berufsvorbereitung Erwachsener durch den Deutschen Volkshochschulverband (DVV).
Aufgrund eines Angriffs auf Projektmitarbeiter der GTZ in Khost sowie
konkreter Drohungen gegen zivile Akteure in Kandahar mussten die dortigen
Projektaktivitäten der GTZ jedoch vorübergehend eingestellt werden, so dass in den
dortigen Projekten mit einem geringeren Mittelabfluss zu rechnen ist. Hinsichtlich der
Aufstellung vom 11. Mai 2010 wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/249630. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Mittel für Projekte zum
Kulturerhalt in Afghanistan in 2010 um rund 70 Prozent (rund 800 000 Euro)
niedriger angesetzt wurden?
Die Mittel für Kulturerhalt in Afghanistan waren in den vergangenen Jahren
unterschiedlich hoch: 2007: 400 000 Euro, 2008: 780 000 Euro, 2009: 1 134 Mio.
Euro. Ebenso unterschiedlich war das Volumen der vorliegenden Projektanträge.
Von den in diesem Jahr eingegangenen fünf Projektanträgen konnten nach
Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes bereits drei Maßnahmen sofort gefördert
werden.
31. Welche Projekte zum Kulturerhalt aus der Aufstellung des Auswärtigen
Amtes vom 11. Mai 2010, die seit 2007 gefördert wurden, sind
abgeschlossen, und welche wurden bzw. werden aus Spargründen nicht mehr
unterstützt?
Folgende, im Zeitraum 2007 bis 2010 geförderte Projekte sind zwischenzeitlich
abgeschlossen worden bzw. werden mit der diesjährigen Förderung
abgeschlossen:
– Babur-Garten in Kabul;
– Stadtkernforschung Herat;
– Nationalmuseum Herat (Abschluss mit diesjähriger Förderung, Eröffnung
Herbst 2010);
– Gasorgah Conservation Initiative (Ansari Schrein);
– Gartenanlage Bagh-e Naw;
– Gartenanlage Bagh-e Qazi;
– Grabmal Burj-e Wasir in Kabul (Abschluss mit diesjähriger Förderung);
– Dokumentation archäologischer Denkmale und Fundorte in der Provinz
Herat: Erfassung ist abgeschlossen; Antrag für die Herausgabe einer
Publikation liegt vor.
Instandsetzung historischer Gebäude in der Altstadt von Herat: Im Rahmen des
Gesamtkonzeptes des Aga Khan Trust for Culture wurden seit 2005 jeweils
jährliche, in sich abgeschlossene Einzelprojekte gefördert. Der für 2010 vorliegende
Antrag kann erst jetzt bewilligt werden.
Die Restaurierung und Konservierung des Gartenpavillons Kuti-e Baghtscha,
wird seit 2009 (2007 Förderung kleinerer Notmaßnahme) gefördert; die
Maßnahme soll 2011 zum Abschluss gebracht und dafür – vorbehaltlich der
Verfügbarkeit von Mitteln – mit maximal 117 000 Euro gefördert werden.
Buddhas von Bamiyan: Maßnahmen zur Sicherung, Konservierung und
Dokumentation wurden von 2003 bis 2009 gefördert. Die weiteren Arbeiten werden
derzeit mit Mitteln der UNESCO durchgeführt. Inzwischen liegt der Antrag des
Projektträgers ICOMOS vom 17. Juni 2010 auf Förderung der Einrichtung der
Höhlen I bis VI des Kleinen Buddha als Lapidarium vor, dessen Bewilligung in
Höhe von 10 000 Euro in Aussicht gestellt wurde.
Drucksache 17/2496 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. Wie ist die Angabe aus der Aufstellung vom 11. Mai 2010 zu verstehen,
dass zusätzliche Anträge zu Projekten des Kulturerhalts aus eventuell
rückfließenden Mitteln bewilligt werden?
Betrifft dies nur die Mittel aus den bereits aufgelisteten Projekten in 2010
oder weitere Mittel aus anderen Titeln?
In diesem Jahr stehen bei Kapitel 05 04 Titel 687 15 für den Kulturerhalt 2,5 Mio.
Euro für Projekte weltweit zur Verfügung, die bereits komplett bewilligt oder
verbindlich reserviert sind. Falls hiervon Mittel zurückgemeldet werden oder ein
geplantes Projekt nicht verwirklicht werden kann, werden diese Gelder für
bereits vorliegende Projektanträge verwendet. Zudem wurden aus dem
Stabilitätspakt Afghanistan im Juni 2010 Mittel in Höhe von 70 000 Euro für eine
Prüfmission zur Rehabilitierung der Lehmstadtmauer von Ghazni bereitgestellt. Ghazni
wird 2013 islamische Kulturhauptstadt sein. Abhängig von den Ergebnissen der
Prüfung sowie der kritischen Sicherheitslage in Südost-Afghanistan ist ein
weiteres Engagement der Bundesregierung in Ghazni vorgesehen.
33. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Zuwendungen des
Auswärtigen Amts zur konservatorischen Sicherung der Buddha-Statuen in
Bamiyan gestoppt wurden?
Das Auswärtige Amt konnte in den Jahren 2003 bis 2009 mit einer Förderung
von insgesamt knapp über 1 Mio. Euro einen erheblichen Beitrag zur Sicherung,
Konservierung und Dokumentation der Fragmente der Buddha-Statuen von
Bamiyan leisten. Nachdem sich der vorgesehene Abschluss der Arbeiten in den
letzten Jahren immer wieder verzögert hatte, konnte mit der im Jahr davor
angekündigten Zuwendung die Förderung durch das Auswärtige Amt 2009
abgeschlossen werden. Für weitere Arbeiten stehen UNESCO-Mittel von
400 000 US-Dollar bis Ende 2010 zur Verfügung.
34. Welche konkreten Planungen der Bundesregierung gibt es in Bezug auf die
Aussage im Schreiben der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia
Pieper, von Anfang Juni 2010 an den Vorsitzenden des Unterausschusses
für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, Dr. Peter Gauweiler, dass die
Bundesregierung die Arbeit an den Buddhas von Bamiyan auch in Zukunft
im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unterstützen möchte?
Gilt diese Aussage bereits für 2010?
In welcher Höhe sollen die Arbeiten an den Buddhas in 2010, in 2011 und
in den darauf folgenden Jahren gefördert werden?
Die Aussage, die Förderung des Projekts in Bamiyan, wenn auch in geringerem
Umfang, fortzusetzen, gilt bereits für 2010. Inzwischen liegt ein Antrag des
Projektträgers ICOMOS vom 17. Juni 2010 auf Förderung der Einrichtung der
Höhlen I bis VI des Kleinen Buddhas als Lapidarium vor, dessen Bewilligung in
Höhe von 10 000 Euro in Aussicht gestellt wurde. Zu einer möglichen Förderung
2011 und in den darauf folgenden Jahren gibt es derzeit noch keine
Planungsgrundlage: Dies hängt von der weiteren Entwicklung des Projektes ab.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/249635. Gibt es Haushaltskürzungen, welche die Arbeit des Deutschen
Akademischen Austausch Dienstes – DAAD in Afghanistan betreffen?
In welcher Höhe und welchen Bereichen?
In welchem Umfang sind Umfinanzierungen geplant, und zu wessen
Lasten?
Es gibt keine Haushaltskürzungen im Jahr 2010 für die Tätigkeit des Deutschen
Akademischen Austauschdienstes in Afghanistan. Durch die Aufstockung des
Stabilitätspakts konnten dem Akademischen Austauschdienst neben den
ursprünglich vorgesehenen Mitteln in Höhe von 2,2 Mio. Euro zusätzliche Mittel
zur Verfügung gestellt werden, so dass der Akademische Austauschdienst für
2010 Mittel in Höhe von insgesamt 2,95 Mio. Euro für den akademischen
Wiederaufbau in Afghanistan einsetzen kann. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 1 verwiesen.
36. Welche Aktivitäten in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und
den Mittlerorganisationen finden in den Nachbarländern Afghanistans in
Zentralasien (Turkmenistan, Usbekistan, Aserbaidschan, Kirgistan,
Kasachstan, Tadschikistan, Pakistan) statt?
Schwerpunkte der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in Zentralasien sind
die Förderung von „Deutsch als Fremdsprache“ und Werbung für Deutschland
als Studien- und Forschungsstandort. Herausragendes Ereignis 2010 sind das
Deutschland-Jahr in Kasachstan sowie Deutschland-Wochen in den übrigen
Ländern Zentralasiens. In Aserbaidschan und den anderen Ländern im
Südkaukasus fanden 2009 Deutschland-Wochen statt. Ebenfalls 2009 brachte ein
Medienquadrilog Journalisten aus diesen Ländern mit deutschen Kollegen zu
einem Austausch zusammen.
Die Goethe-Institute in Taschkent und Almaty betreuen die Länder in
Zentralasien, für Aserbaidschan ist das Goethe-Institut Tiflis zuständig. In Karachi sitzt
das Goethe-Institut für Pakistan. Der DAAD ist in allen Ländern mit Lektoren
vertreten und vergibt ca. 1 000 Stipendien pro Jahr an Studenten und
Wissenschaftler aus der Region. Das von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
und dem Goethe-Institut betreute Netzwerk „Schulen: Partner der Zukunft“
umfasst in Zentralasien 50 Schulen, in Aserbaidschan gehören drei Schulen der
Initiative an. Das Auswärtige Amt unterstützt ferner die Deutsch-Kasachische
Universität in Almaty. Daneben werden Aus- und Weiterbildungsprogramme der
Deutschen Welle für Journalisten gefördert sowie die kulturelle und
bildungspolitische Förderung der deutschen Minderheiten in allen Nachfolgestaaten der
Sowjetunion.
Weitere Kulturprojekte in Pakistan sind neben den sieben Partnerschulen im
Rahmen der Partnerschulinitiative (eine in Islamabad, zwei in Karachi, drei in
Lahore, eine in Pashawar) u. a. die Sanierung der Altstadt von Lahore, die
Restaurierung und Bewahrung von Archivmaterial des Stadtarchivs Karachi
sowie die Ausstattung der Bibliothek des TAXILA Instituts. Außerdem finanziert
das Auswärtige Amt Stipendien für Schüler und Schülerinnen im FATA-Gebiet
und die Fortbildung von Juristen am Islamia College.
37. Welche Pläne für die kommenden Jahre gibt es für eine Verstetigung bzw.
Ausweitung kultureller Angebote in diesen Ländern im Zusammenhang
mit einer Gesamtstrategie Afghanistan?
Die Verstetigung bzw. Ausweitung kultureller Angebote in Afghanistan ist
abhängig von den finanziellen Möglichkeiten, die im Bundeshaushalt dem Aus-
Drucksache 17/2496 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewärtigen Amt zur Verfügung gestellt werden. Für Zentralasien und den südlichen
Kaukasus wird gemäß bisheriger Erfahrung eine positive Nachwirkung der
Deutschland-Wochen über die kommenden Jahre erwartet.
38. Welche Auswirkungen hat das von der Bundesregierung im Juni
vorgestellte „Sparpaket“ auf die derzeitigen und die in Planung befindlichen
Sportprojekte im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik,
nachdem bereits im Haushalt 2010 eine Kürzung stattgefunden hat?
Vor der Billigung des Haushaltsentwurfs 2011 kann auch diese Frage derzeit
noch nicht beantwortet werden.
39. Ist von den Maßnahmen des Sparpakets die Trainerausbildung an der
Trainerschule in Mainz und an der Universität Leipzig betroffen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Der Haushalt 2011 liegt noch nicht vor. Aussagen zu eventuellen Kürzungen im
Bereich der internationalen Sportförderung im Rahmen der Auswärtigen Kultur-
und Bildungspolitik sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die von
der Trainerschule in Mainz (223 089,33 Euro) und der Universität Leipzig
(1 117 144 Euro) für den Haushalt 2010 beantragten Mittel zur Umsetzung der
Trainerkurse wurden auch bewilligt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]