[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Schneider, Detlev Spangenberg,
Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/27792 –
Psychische Folgen für die Menschen in Deutschland bedingt durch
die Corona-Schutzmaßnahmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 27. März 2020 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zum
Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler
Tragweite. Als Folge wurden besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des
Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen, die erheblich in die Grundrechte des
Grundgesetzes eingreifen. Dazu zählen: das Recht auf Freizügigkeit (Artikel 11), das
Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2), das Recht auf
Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Freiheit der Person und der körperlichen
Unversehrtheit (Artikel 2), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) oder das
Recht auf Berufsfreiheit (Artikel 12).
Diese Schutzmaßnahmen greifen erheblich in das Alltagsleben der Menschen
in Deutschland ein. Dazu zählen unter anderem: Abstandsgebote im
öffentlichen Raum, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung,
Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum,
die Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten für
Betriebe oder Angebote mit Publikumsverkehr, die Untersagung oder
Beschränkung von Freizeit, Kultur- und Sportveranstaltungen, die Untersagung
oder Beschränkung der Sportausübung, die Beschränkung der Alkoholabgabe
und des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit, die Untersagung oder
Auflagenerteilung für das Abhalten von politischen, religiösen oder sonstigen
Veranstaltungen, die Untersagung oder Beschränkung von touristischen Reisen und
Übernachtungsangeboten, die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs
von gastronomischen Einrichtungen, die Schließung oder Beschränkung von
Betrieben, Gewerben, Einzel- und Großhandel, die Untersagung oder
Beschränkung des Betretens oder des Besuchs von Einrichtungen des
Gesundheits- oder Sozialwesens, die Schließung von
Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Hochschulen,
außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnlichen
Einrichtungen oder Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs
oder die Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen
oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten einer Infektion mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 mögliche Infektionsketten nachverfolgen und
unterbrechen zu können.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28311
19. Wahlperiode 08.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 6. April 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Kollateralschäden der Corona-
Schutzmaßnahmen könnten nach Ansicht der Fragesteller ähnlich gravierende
Folgen entwickeln wie die Pandemie, die damit bekämpft werden soll. Seit
Beginn der Pandemie häufen sich mediale Berichte zu einer starken Zunahme
psychischer Belastungen und Erkrankungen der Menschen in Deutschland
(
https://www.tagesspiegel.de/wissen/studie-ueber-psychische-folgen-der-coro
nakrise-in-der-pandemie-nehmen-depressionen-und-angststoerungen-stark-zu/
26699014.html;
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-kinder-psyc
hische-folgen-betreuung-shutdown-100.html;
https://www.aerzteblatt.de/nachr
ichten/117137/WHO-erinnert-an-psychische-Auswirkungen-der-Pandemie;
https://www.welt.de/gesundheit/article219114696/Coronavirus-Die-psychisch
en-Folgen-treffen-alle-auch-die-Gesunden.html).
Besonders gravierend scheinen die Auswirkungen für Kinder und Jugendliche
zu sein. Das „ZDF“ berichtete am 16. Januar 2021 über die psychischen
Folgen des Lockdowns für Kinder und Jugendliche (
https://www.zdf.de/nachricht
en/panorama/corona-kinder-psychische-folgen-betreuung-shutdown-10
0.html). In diesem Bericht wird beschrieben, dass im Universitätsklinikum in
der Kinder- und Jugendpsychiatrie anderthalb bis doppelt so viele
Notaufnahmen wie sonst zu verzeichnen sind. Die Kinder und Jugendlichen leiden unter
Depressionen, Ängsten und besonders häufig Zwangs- und Essstörungen. Das
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf erstellt zu diesem Thema die
sogenannte COPSY-Längsschnittstudie (
https://www.uke.de/kliniken-institute/klini
ken/kinder-und-jugendpsychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/forschu
ng/arbeitsgruppen/child-public-health/forschung/copsy-studie.html), mit der
die Auswirkungen und Folgen der COVID-19-Pandemie auf die psychische
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland untersucht werde.
In einer Pressemitteilung vom 10. Februar 2021 (
https://www.uke.de/allgemei
n/presse/pressemitteilungen/detailseite_104081.html) erklärte das
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, dass vier von fünf der befragten Kinder
und Jugendlichen sich durch die Corona-Pandemie belastet fühlen. Ihre
Lebensqualität hat sich im Verlauf der Pandemie weiter verschlechtert. Sieben
von zehn Kindern geben in der zweiten Befragung eine geminderte
Lebensqualität an.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 die
Fallzahlen folgender psychischer Erkrankungen entwickelt (bitte nach Jahr
und ICD-10-Klassifikation aufschlüsseln;
https://www.dimdi.de/static/d
e/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/index.htm):
a) Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F20–F29),
b) Affektive Störungen wie Depressionen (F30–F39),
c) Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen wie Phobien
oder Angststörungen (F40–F48),
d) Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung
wie Burn-out-Syndrom (Z73)?
Der Bundesregierung sind keine repräsentativen Bevölkerungsstudien bekannt,
die für den Zeitraum seit dem Jahr 2018 eine Ermittlung der Prävalenz
psychischer Störungen, standardisiert erfasst gemäß klassifikatorischer Diagnostik
nach ICD oder DSM, ermöglichen. Auch liegen aktuell keine Erkenntnisse aus
Versorgungsdaten zur zeitlichen Entwicklung der Fallzahlen psychischer
Erkrankungen bzw. Störungen aufgeschlüsselt nach Diagnosen vor, die einen
Beobachtungszeitraum seit dem Jahr 2018 einschließlich des Zeitraumes der
COVID-19-Pandemie in Deutschland abbilden.
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 die
Verordnungszahlen verschreibungspflichtiger Psychopharmaka wie
Antidepressiva, Stimmungsstabilisierer, Antipsychotika und Anxiolytika entwickelt
(bitte monatlich nach Wirkstoffklassen, wie zum Beispiel trizyklische
Antidepressiva, und Wirkstoffen aufschlüsseln)?
Eine Übersicht über die Anzahl an Packungsabgaben verschreibungspflichtiger
Arzneimittel auf Basis des ATC-Codes (Antidepressiva, Antipsychotika,
Anxiolytika/Tranquilizer) kann der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen
werden. Es handelt sich hierbei um Abgaben von Apotheken im Rahmen der
ambulanten Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Über
Packungsabgaben im Bereich der privaten Krankenversicherung liegen der
Bundesregierung keine Daten vor.
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Patienten
in psychotherapeutischer Behandlung seit 2018 entwickelt?
Zur Entwicklung der Zahl der Patientinnen und Patienten in stationärer
psychotherapeutischer Behandlung in den Jahren 2018 und 2019 wird auf die Tabelle
in der Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Für den Bereich der ambulanten Versorgung liegen für die Jahre 2018 bis zum
dritten Quartal 2020 folgende von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
mitgeteilten Zahlen vor, die Patientinnen und Patienten berücksichtigen, bei
denen Gebührenordnungspositionen in der Verhaltenstherapie,
Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie, Probatorische
Sitzung, Psychotherapeutische Akutbehandlung und Psychotherapeutische
Sprechstunde abgerechnet wurden.
Jahr Quartal Anzahl Patientinnen und Patienten
2018 1 1.509.412
2018 2 1.508.011
2018 3 1.502.878
2018 4 1.531.858
2019 1 1.602.787
2019 2 1.576.579
2019 3 1.592.875
2019 4 1.604.590
2020 1 1.652.179
2020 2 1.471.768
2020 3 1.591.833
4. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden seit 2018 in psychiatrischen
Einrichtungen stationär behandelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele davon sind jünger als 10 Jahre alt?
b) Wie viele davon sind zwischen 10 und 14 Jahre alt?
c) Wie viele davon sind zwischen 14 und 18 Jahre alt?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Krankenhausdiagnosestatistik stehen dem Statistischen
Bundesamt Angaben zu vollstationär behandelten Patientinnen und Patienten nach
Fachabteilungen und Altersgruppen zur Verfügung. Die nachfolgende Tabelle
enthält die Anzahl der vollstationären Patientinnen und Patienten in
psychiatrischen Fachabteilungen für die in der Frage genannten Altersgruppen. Bei den
Werten handelt es sich jeweils um die Zahl der Behandlungsfälle.
Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, falls der Patient oder die Patientin im
Berichtsjahr aufgrund der gleichen Hauptdiagnose mehrfach stationär behandelt
werden musste. Daten für das Berichtsjahr 2020 liegen dem Statistischen
Bundesamt voraussichtlich Ende Oktober 2021 vor.
Tabelle: Vollstationäre Patienten und Patientinnen der Krankenhäuser 2018 bis
2019 nach Fachabteilung und ausgewählten Altersgruppen
Fachabteilungsbezeichnung insgesamt
davon im Alter von … bis Jahre
0–9 Jahre 10–14Jahre
15–17
Jahre
18 Jahre
und älter unbekannt
Entlassungsjahr 2018
Insgesamt
(alle Krankenhausfälle) 19.808.687 1.550.731 279.900 268.190 17.703.030 6.836
darunter:
Allgemeine Psychiatrie 765.141 320 451 1.110 763.260 -
Kinder- und Jugendpsychiatrie 57.010 5.756 22.079 28.189 986 -
Psychosomatik/Psychotherapie 92.126 417 585 1.333 89.472 319
Entlassungsjahr 2019
Insgesamt
(alle Krankenhausfälle) 19.855.784 1.538.870 275.464 257.978 17.783.471 1
darunter:
Allgemeine Psychiatrie 754.257 81 191 974 753.011 -
Kinder- und Jugendpsychiatrie 56.626 5.853 22.499 27.330 944 -
Psychosomatik/Psychotherapie 89.706 384 668 1.511 87.143 -
Den Patientinnen und Patienten in der Diagnosestatistik wird jeweils die Fachabteilung zugeordnet,
in der sie sich während der vollstationären Behandlung am längsten aufgehalten haben, d. h. für
jeden Fall wird nur eine Fachabteilung nachgewiesen
Quelle: Statistisches Bundesamt, Krankenhausdiagnosestatistik
© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise,
mit Quellenangabe gestattet.
5. Wie viele bestätigte Suizidversuche von Kindern und Jugendlichen bis
18 Jahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Suizidversuche wird nach Kenntnis der Bundesregierung
statistisch nicht erfasst.
6. Wie viele Suizide von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren gab es
seit 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die mit dem ICD-Codes ICD-Codes „X60-X84 Vorsätzliche
Selbstbeschädigung“ seit dem Jahr 2018 kodierten Fälle bei Kindern und Jugendlichen unter
18 Jahren sind in der unten folgenden Tabelle aufgeführt. Es liegen Daten bis
einschließlich zum Jahr 2019 vor.
Tabelle: Anzahl Sterbefälle – Todesursache „Vorsätzliche Selbstbeschädigung“
bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre
Jahr Sterbefälle unter 18-Jährige
insgesamt
Sterbefälle unter 18-Jährige
je 100 000 Einwohner
2019 85 0,6
2018 90 0,7
Quelle: Statistisches Bundesamt, DESTATIS, Todesursachenstatistik
© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise,
mit Quellenangabe gestattet.
7. Welche Auswirkungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem Beginn der Pandemie auf den Alkoholkonsum und
Alkoholmissbrauch gegeben?
Seit Beginn der Pandemie haben sich verschiedene Studien dem
Alkoholkonsum in der Bevölkerung und möglichen Veränderungen im Konsum aufgrund
der Pandemie oder der pandemiebedingten Alltageinschränkungen gewidmet.
Für Deutschland liegen Daten aus dem COVID-19 Snapshot Monitoring (COS-
MO) vor. Die Ergebnisse zeigen, bezogen auf die Gesamtbevölkerung, kaum
eine Veränderung in der Häufigkeit des Alkoholkonsums. Auch der Global
Drug Survey (GDS), eine weltweite siebenwöchige Online-Umfrage (Mai bis
Juni 2020) zum Drogenkonsum in 11 Ländern (inklusive Deutschland), liefert
Ergebnisse zu Veränderungen des Alkoholkonsums während der COVID-19-
Pandemie. Danach gaben 36 Prozent der Befragten an, dass sie im Rahmen der
Pandemie mehr Alkohol trinken. 22 Prozent gaben an, dass sie im Rahmen der
Pandemie weniger Alkohol trinken.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/19925 und auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/25943 verwiesen.
8. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Beginn der Pandemie in Quarantäne (bitte monatlich aufschlüsseln)?
9. Wie viele minderjährige Personen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Beginn der Pandemie in Quarantäne (bitte monatlich
aufschlüsseln)?
10. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung mehrfach
seit Beginn der Pandemie in Quarantäne?
Die Fragen 8 bis 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Quarantänemaßnahmen werden von der zuständigen Behörde – in der Regel
von dem zuständigen Gesundheitsamt – angeordnet. Diese legt fest, wie lange
die Quarantäne dauert. Die Maßnahme endet nicht automatisch, sondern erst,
wenn sie durch die zuständige Behörde wieder aufgehoben wurde. Der
Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor über die Anzahl der Personen, die sich
aktuell in Quarantäne befinden oder seit Beginn der Pandemie befanden.
11. Wie hat sich der Krankenstand der Arbeitnehmer seit 2018 nach
Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Monat und klassifizierten
Fehltagen aufschlüsseln)?
Arbeitsunfähigkeitsdaten liegen bisher nur bis zum Jahr 2019 und nur als
Jahresdaten vor, so dass eine Aufschlüsselung nach Monaten nicht möglich ist. Im
Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“, aus dem die nachfolgende
Tabelle entnommen ist, wird nicht der Krankenstand als Statistik ausgewiesen,
sondern die Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) je GKV-Mitgliedsjahr. Zudem
ist zu berücksichtigen, dass bei Zeitvergleichen von Arbeitsunfähigkeitsdaten,
dass es eine Vielzahl von Einflussfaktoren auf das
Arbeitsunfähigkeitsgeschehen gibt, z. B. zeitlich begrenzte Erkrankungswellen, durch Wetter bedingte
höhere Anzahl an Erkältungen und ggf. auch an Unfällen, konjunkturelle
Entwicklung mit tendenziell weniger Krankmeldungen bei wirtschaftlich
angespannter Lage etc. Die berichteten Zahlen sind daher nicht ohne Weiteres mit
den Arbeitsunfähigkeitsgeschehen während der Corona-Pandemie vergleichbar.
Tabelle: Arbeitsunfähigkeitstage je GKV-Mitgliedsjahr1 nach Diagnosegruppen
2018 und 2019
Diagnosegruppe 2018 2019
Psychische und Verhaltensstörungen 3,0 3,1
Krankheiten des Kreislaufsystems 1,2 1,2
Krankheiten des Atmungssystems 3,4 3,0
Krankheiten des Verdauungssystems 1,1 1,1
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und
des Bindegewebes 5,4 5,5
Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 2,7 2,6
Sonstige Krankheiten 6,3 6,4
Alle Diagnosegruppen 23,1 23,0
Quelle: Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ des jeweiligen Jahres; Tabelle TD 4
1 GKV-Mitgliedsjahre sind ein Vollzeitäquivalent für GKV-Mitglieder. Für die Berechnung der
GKV-Mitgliedsjahre werden z. B. für eine Person, die ein halbes Jahr krankenversichert war (z. B.
im Rahmen von Saisonarbeit), 0,5 GKV-Mitgliedsjahre angesetzt.
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den gesundheitlichen
Auswirkungen wie Müdigkeit oder Konzentrationsschwäche in
Bildungseinrichtungen oder in Betrieben, in denen permanent eine Mund-
Nasen-Bedeckung getragen werden muss?
Das Tragen von Masken ist ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung von
Ansteckungen in der Corona-Pandemie. Bisher gibt es keine belastbaren
Erkenntnisse zu Nebenwirkungen des Tragens einer Maske – weder für Erwachsene noch
für Kinder und Jugendliche. Bei empfohlener Art der Anwendung – bei
Kindern unter Aufsicht von Erwachsenen – sowie einer entsprechenden
Aufklärung sollte das Tragen von Masken zu keinen Problemen bei der Atmung oder
psychischen Belastungen führen – wobei ein subjektives Störempfinden nicht
auszuschließen ist.
13. Trifft die Bundesregierung Maßnahmen, um die psychischen Folgen der
Corona-Schutzmaßnahmen für die Menschen in Deutschland zu
evaluieren, und wenn ja, welche sind dies?
Die Bundesregierung verfolgt und fördert aktuelle Studien zur Entwicklung
und zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gesundheit der
Bevölkerung insgesamt sowie auch die Auswirkungen auf bestimmt Teilgruppen wie
beispielweise Familien mit Kindern oder Beschäftigte. In diesen Studien
wurden und werden auch die Auswirkungen von Corona-Schutzmaßnahmen auf
die psychische Gesundheit untersucht. Beispielsweise wurden im Rahmen der
vom Bund, den Ländern und der Helmholtz-Gemeinschaft geförderten NAKO
Gesundheitsstudie die Teilnehmenden in einem gesonderten Fragebogen zu den
Auswirkungen der Corona-Pandemie bzw. der dagegen ausgerufenen
Schutzmaßnahmen insgesamt befragt. An der NAKO Gesundheitsstudie nehmen
insgesamt rund 200.000 Personen teil, davon haben fast 114.000 Menschen von
Ende April bis Ende Mai 2020 den gesonderten Fragebogen zur Corona-
Pandemie beantwortet. In dieser Befragung gaben die Teilnehmenden auch
Auskunft über mögliche psychosoziale Auswirkungen der verhängten
Einschränkungen.
Das Robert Koch-Institut (RKI) verfolgt den nationalen und internationalen
Forschungsstand zu den Auswirkungen der Pandemie auf die psychische
Gesundheit fortlaufend und führt derzeitig im Auftrag des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) und in Kooperation mit anderen Forschungsinstituten
verschiedene Studien hierzu durch. Das RKI ist u. a. an der COPSY-Studie des
Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf beteiligt, die die psychische
Gesundheit und Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen im Alter von 7 bis
17 Jahren auf Grundlage einer bundesweit repräsentativen Stichprobe während
der Pandemie untersucht. Auch für die Spanne des Erwachsenenalters erarbeitet
das RKI im Fachgebiet Psychische Gesundheit entsprechende Informationen
zur Entwicklung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung während der
Corona-Pandemie, u. a. in Form von differenzierten Analysen von RKI-
Studiendaten.
Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) geförderte Nationale Zentrum Frühe Hilfen forscht zu den
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Familien mit kleinen Kindern. Bei einer
Sonderauswertung der COSMO-Umfrage wurden hierbei Daten zu der psychischen
Gesundheit der Familien während der Pandemie erhoben und ausgewertet
(
https://www.fruehehilfen.de/forschung-im-nzfh/forschung-zu-corona/cosmo-u
mfrage-familien-in-der-covid-19-krisensituation/).
Zusätzlich erfolgt die Erforschung psychischer Erkrankungen seitens der
Bundesregierung durch das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung. Hier gibt
es regelmäßig themenoffene oder querschnitthaft angelegte Fördermaßnahmen,
in deren Kontext ein entsprechender Forschungsantrag gestellt werden kann.
Zudem befindet sich derzeit ein Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit
im Aufbau, das perspektivisch auch zur Erforschung solcher Fragestellungen
beitragen soll.
14. Trifft die Bundesregierung Maßnahmen, um die psychischen Folgen der
Corona-Schutzmaßnahmen für die Menschen in Deutschland zu
minimieren, und wenn ja, welche?
Wichtige Maßnahmen, um nachteilige Folgen von Corona-Schutzmaßnahmen
für die Betroffenen abzumildern, sind verständliche und sachliche
Informationen über die Pandemie selbst sowie über die notwendigen Einschränkungen,
wie sie die die Bundesregierung u. a. auf den Webseiten
www.zusammengegen
corona.de und
www.infektionschutz.de zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus ist es wichtig, über die mit der Pandemie verbundenen
psychischen Belastungen wie Stress, Ängste und Sorgen zu informieren und im
Umgang mit diesen Belastungen zu unterstützen. Dabei sind universelle (an die
Allgemeinbevölkerung gerichtete) Empfehlungen und Angebote zum Erhalt
des Wohlbefindens durch einen gesundheitsfördernden Lebensstil während der
Pandemie, z. B. durch körperliche und geistige Aktivität, gesunde Ernährung,
Entspannungsverfahren, gut dosierten Medienkonsum, sinnvoll. Das BMG hat
daher bereits zu Beginn der Coronavirus-Pandemie die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beauftragt, das onlinebasierte
Informationsangebot „Psychisch stabil bleiben“ aufzubauen, das im April 2020 auf der
Webseite „Zusammengegencorona.de“ eingerichtete wurde:
www.zusammengegenc
orona.de/informieren/psychisch-stabil-bleiben/. Es informiert sachgerecht und
seriös über psychische Belastungen durch die Coronavirus-Pandemie – auch in
Abgrenzung zu behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen – und
enthält qualitätsgesicherte, konkrete und anschauliche Informationen und Tipps,
wie diese Belastungen bewältigt und die eigene psychische Gesundheit gestärkt
werden kann. Darüber hinaus nimmt das Portal eine Wegweiserfunktion wahr
zu den vielfältigen niedrigschwelligen Informations- und Beratungsangebote,
die vor Ort oder als telefonische Angebote und im Internet zur Verfügung
stehen, sowie zu geeigneten Anlaufstellen im Falle einer stärkeren psychischen
Belastung oder einer akuten psychischen Krise. Das Portal enthält auch
Informationen zur Bewältigung von Belastungen, die im Zusammenhang mit
Corona-Schutzmaßnahmen auftreten können, wie die Schließung von Kitas und
Schulen, Kontaktbeschränkungen oder eine Quarantäne. Zudem wird auf
„Psychisch stabil bleiben“ auch auf die Erkenntnisse aus der Resilienzforschung
hingewiesen, wonach Menschen im Allgemeinen über vielfältige Ressourcen
verfügen, um mit Stress und Belastungen, wie sie beispielsweise durch die
Coronavirus-Pandemie hervorgerufen werden, umzugehen. Auch diese
Erkenntnisse können dazu beitragen, Belastungen infolge der Corona-
Schutzmaßnahmen besser zu bewältigen.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Unterstützungsangebote für
Familien im Bereich des Präventiven Kinderschutzes aufrechterhalten werden.
So können Fachkräfte im Rahmen der Förderung durch die Bundesstiftung
Frühe Hilfen Familien verstärkt digital und telefonisch beraten. Entsprechend einer
Ad-hoc-Befragung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen konnte eine
zuverlässige telefonische Erreichbarkeit das Risiko für familiäre Konflikte
reduzieren (
https://www.fruehehilfen.de/forschung-im-nzfh/forschung-zu-corona/).
In der aktuellen Situation kommt insbesondere auch Angeboten, die sich direkt
an Kinder und Jugendliche richten und mit denen sie sich selbst Hilfe holen
können, besondere Bedeutung zu. Das BMFSFJ hat deshalb die
Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“ für Eltern, Kinder und Jugendliche
ausgebaut. Die Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.
(
www.bke.de) wurde erweitert und die Beratungskapazität um 40 Prozent
erhöht. Darüber hinaus wurden das Beratungsportal Jugendmigrationsdienste
(
www.jmd4you.de) und das Beratungsportal Off Road Kids für junge
Menschen auf der Straße (
www.sofahopper.de) ausgebaut. Seit Mai 2020 wird
daneben das Online-Beratungsangebot von „JugendNot-Mail“ (
www.jugendnotm
ail .de) unterstützt. Das BMFSFJ unterstützt zudem das Projekt [U-25] des
Deutschen Caritas Verbandes. In dem Projekt werden junge Menschen im
Rahmen von Suizidprävention anonym und online beraten.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus bereits zu Beginn der Pandemie, z. B.
im Rahmen des Projekts „psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ der
Initiative Neue Qualität der Arbeit, Empfehlungen für Arbeitgeber veröffentlicht, um
gute Arbeitsbedingungen im Homeoffice sicherzustellen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/28311
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/28311
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/28311
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]