Psychische Folgen für die Menschen in Deutschland bedingt durch die Corona-Schutzmaßnahmen
der Abgeordneten Jörg Schneider, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Uwe Witt, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 27. März 2020 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Als Folge wurden besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen, die erheblich in die Grundrechte des Grundgesetzes eingreifen. Dazu zählen: das Recht auf Freizügigkeit (Artikel 11), das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2), das Recht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Freiheit der Person und der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) oder das Recht auf Berufsfreiheit (Artikel 12).
Diese Schutzmaßnahmen greifen erheblich in das Alltagsleben der Menschen in Deutschland ein. Dazu zählen unter anderem: Abstandsgebote im öffentlichen Raum, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, die Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten für Betriebe oder Angebote mit Publikumsverkehr, die Untersagung oder Beschränkung von Freizeit, Kultur- und Sportveranstaltungen, die Untersagung oder Beschränkung der Sportausübung, die Beschränkung der Alkoholabgabe und des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit, die Untersagung oder Auflagen-erteilung für das Abhalten von politischen, religiösen oder sonstigen Veranstaltungen, die Untersagung oder Beschränkung von touristischen Reisen und Übernachtungsangeboten, die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen, die Schließung oder Beschränkung von Betrieben, Gewerben, Einzel- und Großhandel, die Untersagung oder Beschränkung des Betretens oder des Besuchs von Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens, die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnlichen Einrichtungen oder Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs oder die Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können.
Die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Kollateralschäden der Corona-Schutzmaßnahmen könnten nach Ansicht der Fragesteller ähnlich gravierende Folgen entwickeln wie die Pandemie, die damit bekämpft werden soll. Seit Beginn der Pandemie häufen sich mediale Berichte zu einer starken Zunahme psychischer Belastungen und Erkrankungen der Menschen in Deutschland (https://www.tagesspiegel.de/wissen/studie-ueber-psychische-folgen-der-coronakrise-in-der-pandemie-nehmen-depressionen-und-angststoerungen-stark-zu/26699014.html; https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-kinder-psychische-folgen-betreuung-shutdown-100.html; https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117137/WHO-erinnert-an-psychische-Auswirkungen-der-Pandemie; https://www.welt.de/gesundheit/article219114696/Coronavirus-Die-psychischen-Folgen-treffen-alle-auch-die-Gesunden.html).
Besonders gravierend scheinen die Auswirkungen für Kinder und Jugendliche zu sein. Das „ZDF“ berichtete am 16. Januar 2021 über die psychischen Folgen des Lockdowns für Kinder und Jugendliche (https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-kinder-psychische-folgen-betreuung-shutdown-100.html). In diesem Bericht wird beschrieben, dass im Universitätsklinikum in der Kinder- und Jugendpsychiatrie anderthalb bis doppelt so viele Notaufnahmen wie sonst zu verzeichnen sind. Die Kinder und Jugendlichen leiden unter Depressionen, Ängsten und besonders häufig Zwangs- und Essstörungen. Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf erstellt zu diesem Thema die sogenannte COPSY-Längsschnittstudie (https://www.uke.de/kliniken-institute/kliniken/kinder-und-jugendpsychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/forschung/arbeitsgruppen/child-public-health/forschung/copsy-studie.html), mit der die Auswirkungen und Folgen der COVID-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland untersucht werde. In einer Pressemitteilung vom 10. Februar 2021 (https://www.uke.de/allgemein/presse/pressemitteilungen/detailseite_104081.html) erklärte das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, dass vier von fünf der befragten Kinder und Jugendlichen sich durch die Corona-Pandemie belastet fühlen. Ihre Lebensqualität hat sich im Verlauf der Pandemie weiter verschlechtert. Sieben von zehn Kindern geben in der zweiten Befragung eine geminderte Lebensqualität an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 die Fallzahlen folgender psychischer Erkrankungen entwickelt (bitte nach Jahr und ICD-10-Klassifikation aufschlüsseln; https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/index.htm):
a) Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F20–F29),
b) Affektive Störungen wie Depressionen (F30–F39),
c) Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen wie Phobien oder Angststörungen (F40–F48),
d) Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung wie Burn-out-Syndrom (Z73)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 die Verordnungszahlen verschreibungspflichtiger Psychopharmaka wie Antidepressiva, Stimmungsstabilisierer, Antipsychotika und Anxiolytika entwickelt (bitte monatlich nach Wirkstoffklassen, wie zum Beispiel trizyklische Antidepressiva, und Wirkstoffen aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Patienten in psychotherapeutischer Behandlung seit 2018 entwickelt?
Wie viele Kinder und Jugendliche wurden seit 2018 in psychiatrischen Einrichtungen stationär behandelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele davon sind jünger als 10 Jahre alt?
b) Wie viele davon sind zwischen 10 und 14 Jahre alt?
c) Wie viele davon sind zwischen 14 und 18 Jahre alt?
Wie viele bestätigte Suizidversuche von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Suizide von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren gab es seit 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Auswirkungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der Pandemie auf den Alkoholkonsum und Alkoholmissbrauch gegeben?
Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Pandemie in Quarantäne (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Wie viele minderjährige Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Pandemie in Quarantäne (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung mehrfach seit Beginn der Pandemie in Quarantäne?
Wie hat sich der Krankenstand der Arbeitnehmer seit 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Monat und klassifizierten Fehltagen aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den gesundheitlichen Auswirkungen wie Müdigkeit oder Konzentrationsschwäche in Bildungseinrichtungen oder in Betrieben, in denen permanent eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss?
Trifft die Bundesregierung Maßnahmen, um die psychischen Folgen der Corona-Schutzmaßnahmen für die Menschen in Deutschland zu evaluieren, und wenn ja, welche sind dies?
Trifft die Bundesregierung Maßnahmen, um die psychischen Folgen der Corona-Schutzmaßnahmen für die Menschen in Deutschland zu minimieren, und wenn ja, welche?