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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verbot von E-Autos in Tiefgaragen

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

08.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2798625.03.2021

Verbot von E-Autos in Tiefgaragen

des Abgeordneten Uwe Witt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mehrere Tiefgaragen standen bereits in Flammen und das hohe Brandrisiko bringt immer mehr Tiefgaragenbetreiber aus Deutschland dazu, Elektroautos die Einfahrt zu verbieten (exemplarisch: https://www.focus.de/auto/ratgeber/sicherheit/wegen-brandgefahr-erste-stadt-sperrt-tiefgarage-fuer-elektroautos_id_12982445.html und https://jungefreiheit.de/wissen/natur-und-technik/2021/staedte-e-autos-aus-tiefgaragen/). Das Verbot gilt für E-Autos, Plug-in-Hybride und Hybride (ebd.). Der Grund dafür ist die erwähnte Feuergefahr, welche von den großen Batterien ausgehe (vgl. Artikel der Jungen Freiheit). Die Löschung eines in Brand stehenden E-Autos ist sehr zeitaufwendig und kompliziert (ebd.). Um den Brand eines E-Autos vollständig zu löschen, benötigt man viel Wasser, Zeit und entsprechend schweres Gerät (ebd.). Nicht immer ist in Garagen dafür Platz und dies erschwert die ohnehin aufwendige Löschung.

Aufgrund des komplizierten Löschvorgangs kann die entstehende Hitzeentwicklung wiederum zu Problemen bei der Baustatik führen (vgl. Bericht des Focus oben). Daher wird aus brandschutzrechtlichen Gründen immer weiteren E- und Hybridfahrzeugen die Zufahrt ins Parkhaus bzw. in Tiefgaragen nicht gestattet (ebd.). Auch ein vor kurzem entstandener Brand im hessischen Felsberg gestaltete sich dem Bericht (vgl. Bericht Junge Freiheit) zufolge schwierig, da die brennende Batterie immer wieder zu einem Auflodern der Flammen führte. Schlussendlich musste das Autowrack in einem speziell dafür angefertigten Container abgeschleppt werden (ebd.). Dieser wurde mit Wasser gefüllt und musste mehrere Tage lagern, bis keine Gefahr durch die Reaktionen in den Batteriezellen mehr bestand (ebd.). Die Hitze des Feuers beschädigte den Straßenbelag so sehr, dass der Streckenabschnitt nicht mehr befahrbar war (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Unterschiede der Brandlasten von Automobilien mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren zu denen von E-Autos, und wenn ja, welche?

2

Wie entwickeln sich nach Kenntnis der Bundesregierung die als Teil der Baugenehmigung festgeschriebenen Brandlasten eines Bauwerks, wenn dieses vermehrt von E-Autos benutzt wird?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Entwicklungsstand?

3

Erwägt die Bundesregierung, eine Bundesbauordnung zu schaffen, die u. a. den Brandschutz von Gebäuden auf Bundesebene einheitlich regelt?

Berlin, den 9. März 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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