[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan
Brandner, Jens Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/28051 –
Fake News – Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Geboren aus der gesellschaftlichen Stimmung über unterstellte Beeinflussung
der US-Wahl 2017, entstand das noch heute kontrovers diskutierte
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) (vgl.
https://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/2
65013/das-netzdg-ist-gut-gemeint-aber-schlecht-gemacht, zuletzt abgerufen
am 24. März 2021). Gab es zum damaligen Zeitpunkt kaum Erkenntnisse über
die Verbreitung, Wirkung und Bekämpfung von Fake News in Deutschland,
ist rückblickend festzustellen, dass die befürchtete „Fake-News-Schwemme“
im Bundeswahlkampf nicht über uns hereingebrochen ist (vgl. S. 2
https://ww
w.stiftung-nv.de/sites/default/files/fake_news_im_schatten_der_usa_und_der_
bundestagswahl.pdf, zuletzt abgerufen am 17. Februar 2021).
So erklärt es sogar die Bundeszentrale für politische Bildung: „Wir haben also
ein Gesetz bekommen, das Probleme bekämpfen soll, die wir nicht richtig
verstanden haben“ (vgl.
https://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/265013/das-netzd
g-ist-gut-gemeint-aber-schlecht-gemacht, zuletzt abgerufen am 17. Februar
2021).
Als Fake News oder Desinformation bezeichnet die Bundesregierung
nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der
vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden
(vgl. die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/22687).
Das disputable NetzDG, welches 2017, unbeeindruckt von intensiver medialer
Kritik (vgl.
https://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/265013/das-netzdg-ist-gut-
gemeint-aber-schlecht-gemacht,
https://www.tagesspiegel.de/politik/netzdg-fd
p-und-gruene-bekraeftigen-kritik-am-gesetz-gegen-hass-im-netz/2381614
4.html,
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/zwei-jahre-netz-dg-pro-contr
a-kritik-viel-erreicht-nichts-gewollt/,
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf
t/medien/debatte-ueber-netzdg-erleben-wir-die-private-medienpolizei/208137
92.html, zuletzt abgerufen am 24. März 2021) in Kraft getreten ist, sollte unter
anderem auch Fake News bekämpfen. Drei Jahre später, im Februar 2020,
wurde neben dem Gesetz zur Änderung des NetzDG auch das Gesetz zur
Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen,
welches auch endlich eine Verbesserung des NetzDG enthalten sollte (vgl. https://
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28633
19. Wahlperiode 19.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 16. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/NetzDG/NetzDG_node.html,
zuletzt abgerufen am 17. Februar 2021).
Allerdings standen diesem Vorhaben eine Ausarbeitung des
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (vgl.
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/202
0/09/WD-10-030-20-Gesetz-Hasskriminalitaet.pdf, zuletzt abgerufen am
17. Februar 2021), das Bundesverfassungsgericht (vgl.
https://www.bundesver
fassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rs20200527_1bv
r187313.html, zuletzt abgerufen am 17. Februar 2021) und sogar
Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier selbst (vgl.
https://netzpolitik.org/2020/geset
z-gegen-rechte-hetze-steinmeier-laesst-grosse-koalition-nacharbeiten/, zuletzt
abgerufen am 17. Februar 2021) entgegen.
Nun hat auch der Bundesrat am 12. Februar 2021 einer Neuregelung der
Bestandsdatenauskunft nicht zugestimmt (vgl.
https://www.bundesrat.de/DE/plen
um/bundesrat-kompakt/21/1000/05.html#top-5, zuletzt abgerufen am 17.
Februar 2021), womit auch das Gesetz gegen Hasskriminalität und damit die
Novellierung des NetzDG betroffen ist (vgl.
https://www.golem.de/news/ueberw
achung-bundesrat-stimmt-gegen-bestandsdatenauskunft-2102-154145.html,
zuletzt abgerufen am 17. Februar 2021).
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
fordert soziale Netzwerke auf, Fake News zu löschen (vgl.
https://www.bmj
v.de/SharedDocs/Zitate/DE/2020/031720_Falschmeldungen.html, zuletzt
abgerufen am 17. Februar 2021).
Es entstehe der Eindruck, dass der Bundesregierung eine integrierte Strategie
zur Bekämpfung von Fake News fehlt, denn gerade im technischen Bereich
könne man nicht mithalten (so
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/bundes
regierung-desinformation-101.html, zuletzt abgerufen am 17. Februar 2021).
Vielmehr stoße man auf eine zersplitterte Zuständigkeit (ebd.). Mindestens 18
(Unter-)Organisationen beschäftigen sich mit dem Thema Desinformation,
aufgesplittet auf verschiedene Bundesministerien (vgl. Antwort zu Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 19/17073)
Der Umgang der Bundesregierung mit Desinformation wird als „unkoordiniert
und rückständig“ beschrieben (vgl.
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/bu
ndesregierung-desinformation-101.html, zuletzt abgerufen am 17. Februar
2021). Am Beispiel von Taiwan wird angeführt, dass man nicht auf Löschung
– vermeintlicher – Desinformation setzen solle, da dies stets die Gefahr der
Zensur mit sich bringe (ebd.), sondern mit technischen Lösungen wie einer
Bürgerplattform ein schnelles Auffinden von Desinformation und Gegenrede
ermögliche (ebd.).
Auch die Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourova lehnt die
Löschpflicht für Onlineplattformen wie Facebook und Twitter ab: „Das wäre der
Weg zur Zensur. Ich habe große Zweifel, dass wir Gesetze zur Desinformation
brauchen, die einen Teil der Inhalte für rechtswidrig erklärt. Weder der Staat
noch allein die Konzerne dürften aber darüber entscheiden, was wahr sei und
was nicht“ (vgl.
https://www.handelsblatt.com/politik/international/falschinfor
mationen-eu-kommissarin-jourov-lehnt-loeschpflicht-von-fake-news-als-
wegzur-zensur-ab/26019808.html, zuletzt abgerufen am 17. Februar 2021).
1. Hat die Bundesregierung den Terminus „Fake News“ inzwischen auch in
den offiziellen Sprachgebrauch der Bundesregierung aufgenommen, da
er nun auch auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz verwendet wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
und ist dieser damit mit „Desinformation“ bzw. „Falschmeldung“
gleichzusetzen (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/20908)?
Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff „Fake News“
absichtlich falsche Nachrichten, die eigens zum Zweck der viralen Verbreitung über
das Internet und die sozialen Netzwerke produziert wurden. (BT-WD 10 – 3000
– 003/17) In dem Zitat von Ministerin Lambrecht wurde der Begriff in diesem
Sinne verwendet. Im offiziellen Sprachgebrauch bezeichnet die
Bundesregierung nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel
der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet
werden, als Desinformation (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/20908).
2. Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Fake News hat die
Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode getroffen (neben
dem Verweis auf digitale Angebote, vgl. Antwort zu Frage 5a auf
Bundestagsdrucksache 19/20908), und welche Maßnahmen wird sie
diesbezüglich noch in der gegenwärtigen Legislaturperiode durchführen?
3. Welche klare Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Bekämpfung
von Falschmeldungen?
4. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung in ihrer Strategie zur
Bekämpfung von Fake News?
Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt bei der Bekämpfung von Desinformationen
einen möglichst vielschichtigen und ganzheitlichen Ansatz. Durch Bildungs- und
Aufklärungsarbeit soll die Medienkompetenz gestärkt werden. Neben digitalen
Angeboten zur Aufklärung über Desinformation nutzt die Bundeszentrale für
politische Bildung auch andere Kommunikationsmittel, etwa Print-Medien.
Durch die Förderung innovativer Projekte zur Schaffung von Resilienz und zur
Bekämpfung von Desinformation wird außerdem auch die Zivilgesellschaft
aktiv in die Prozesse eingebunden.
Als eines der wichtigsten Mittel zur Bekämpfung von Desinformation begreift
die Bundesregierung eigene, faktenbasierte und transparente Kommunikation.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Maßnahmen des EU-
Aktionsplans gegen Desinformation sowie die Entwicklung des von der
Kommission vorgestellten European Democracy Action Plan und des Digital
Services Act, um noch besser auf die Verbreitung von Desinformation zu reagieren
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 5a der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/20908). Darüber hinaus wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/17073 verwiesen.
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurden und werden seit Beginn der
aktuellen Legislaturperiode 137 Modellprojekte und Maßnahmen auf
kommunaler, Länder- sowie Bundesebene gefördert, die einen Bezug zur Thematik
Desinformation aufweisen. (Stand der Erhebung: 30.03.2021).
Zudem haben die Landes-Demokratiezentren in den folgenden Bundesländern
in der aktuellen Legislaturperiode im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ laut Antrag Maßnahmen umgesetzt oder setzen sie aktuell um,
die auch einen Bezug zum Thema Desinformation aufweisen:
– Baden-Württemberg
– Brandenburg
– Bremen
– Mecklenburg-Vorpommern
– Rheinland-Pfalz
Zu zukünftigen Projekten kann die Bundesregierung keine Stellung nehmen, da
diese erst geprüft werden, nachdem eine Antragstellung erfolgt ist. Die
Antragstellung liegt in der Hoheit der Trägerinnen und Träger. Allgemein kann jedoch
auf den Maßnahmenkatalog zum Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus verwiesen werden, in dem u. a. auch die
Thematik Hass im Netz behandelt wird. Im Rahmen dessen ist nicht
auszuschließen, dass zukünftig auch Projekte umgesetzt werden, die sich mit dem
Thema Desinformation befassen.
Schließlich bearbeiten das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der
Bundesnachrichtendienst (BND) im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
systematisch Desinformation und Propaganda, die von staatlichen Stellen gesteuert
wird.
5. Ist der Bundesregierung das erwähnte Vorgehen in Taiwan bekannt,
wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes
Handeln?
Die Bundesregierung beobachtet den Umgang mit Desinformation auf der
ganzen Welt und bezieht die Erfahrungen Dritter in ihren eigenen Umgang mit
Desinformation ein.
6. Übt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode konkreten Druck
auf Unternehmen aus, Falschmeldungen aktiv zu löschen, und wenn ja,
wie genau?
Nein.
7. Sind der Bundesregierung die Äußerung der Vizepräsidentin der EU-
Kommission Vera Jourova bekannt, welche erklärt, dass eine
Löschpflicht den Weg zur Zensur beschreite (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Wenn ja, hat die Bundesregierung diesen Ansatz in Ihren Maßnahmen
zur Bekämpfung von Falschinformationen integriert, und wenn ja, in
welchem Ausmaß?
Die Bundesregierung stimmt mit der Vizepräsidentin der Europäischen
Kommission Vera Jourová überein, dass eine Löschpflicht in Bezug auf nicht
strafbare Desinformation kein angemessenes Mittel zur Bekämpfung von
Desinformation ist. Die Bundesregierung unterstützt unter anderem im Rahmen des
Europäischen Aktionsplans für Demokratie (EDAP) und des Digital Services
Act (DSA) Ansätze, die unter anderem auf mehr Transparenz sowie die
Identifikation und Beseitigung systemischer Risiken auf Seiten der
Anbieterunternehmen von Digitalplattformen hinwirken.
8. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Maßnahmen des EU-
Aktionsplans gegen Desinformation sowie die Entwicklung des von der
Kommission angekündigten European Democracy Plan und des Digital
Service Act – konkret (vgl. Antwort zu Frage 5a auf
Bundestagsdrucksache 19/20908)?
9. Ist der Bundesregierung der Digital Services Act und Digital Markets
Act der EU-Kommission (vgl.
https://www.derstandard.de/story/200012
2502149/digital-service-acteu-kommission-stellt-in-kuerze-digital-
paketvor und
https://www.heise.de/news/Digital-Services-Act-EU-Kommissio
n-will-Ampeln-fuers-Netz-etablieren-4990856.html?seite=all, zuletzt
abgerufen am 17. Februar 2021) bekannt, und wenn ja, sieht sie diesen
als zielführend für die Bekämpfung von Fake News an?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Desinformation ist ein weltweites Phänomen, das sowohl lokal als auch über
Ländergrenzen hinweg auftritt. Häufig sind wegen des Sitzes von
Plattformanbietern im Ausland auch Drittstaaten beteiligt. Desinformation ist darüber
hinaus häufig nicht auf einen Zielstaat begrenzt, sondern kann mehrere Staaten
gleichzeitig betreffen.
Die Bundesregierung ist deshalb der Überzeugung, dass es zur wirksamen
Bekämpfung von Desinformation eines multilateralen Ansatzes bedarf und
unterstützt das Vorhaben der Europäischen Kommission, einheitliche Definitionen,
Maßnahmen und Instrumentarien zu etablieren.
Die Bundesregierung begrüßt die Vorschläge für einen „Digital Services Act“
(DSA) und einen „Digital Markets Act“ (DMA) grundsätzlich, ebenso wie den
„Europäischen Aktionsplan für Demokratie“ (European Democracy Action
Plan, EDAP), den die Europäische Kommission am 3. Dezember 2020
vorgelegt hat (COM(2020) 790 final). Die darin skizzierten Maßnahmen haben zum
Ziel, die Resilienz von Gesellschaft und Staat zu erhöhen. Der EDAP beinhaltet
sowohl legislative als auch nicht-legislative Komponenten, die die Europäische
Kommission im Rahmen ihres Mandats bis Ende 2023 implementieren möchte.
Die Bundesregierung beteiligt sich intensiv an den Beratungen, die derzeit
unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen
stattfinden.
Der EDAP beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die – insbesondere im Bereich
der Bekämpfung der Desinformation – auch mit dem ebenfalls im Dezember
2020 vorgelegten Vorschlag für einen DSA (COM(2020) 825 final) verschränkt
sind. Ziel des DSA ist es, zu einem reibungslosen Funktionieren des
Binnenmarktes für Vermittlungsdienste beizutragen und einheitliche Regelungen für
ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld
festzulegen, das insbesondere Grundrechte wirksam schützt. Die Bundesregierung
begrüßt, dass der DSA weitergehende Sorgfaltspflichten für sehr große Online-
Plattformen und die Einführung einer Pflicht zur Bewertung hinsichtlich der
erheblichen systemischen Risiken durch diese Plattformen vorsieht. Zusammen
mit dem DSA hat die Kommission außerdem den DMA vorgelegt (COM(2020)
842 final). Ziel des DMA ist es, bestreitbare, also für neue Anbieterinnen und
Anbieter zugängliche, und faire digitale Märkte, auf denen Gatekeeper tätig
sind, zu gewährleisten.
10. Beschäftigt sich die Bundesregierung mit dem Phänomen der
inländischen Desinformationskampagnen, und welche konkreten Erkenntnisse
liegen ihr diesbezüglich bereits vor?
11. Welche Akteure sind nach Kenntnis der Bundesregierung (neben
ausländischen Staaten, vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache
19/17073) Urheber von inländischen Desinformationskampagnen, bzw.
tragen wesentlich dafür bei?
12. Welche weiteren Ursachen, Verursacher bzw. Quellen von
Falschmeldungen konnte die Bundesregierung bisher klassifizieren?
Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet Versuche der Desinformation sowohl in den
klassischen Medien als auch im digitalen Bereich. Diese Versuche gehen von
verschiedenen Akteurinnen und Akteuren sowohl aus dem Inland als auch aus
dem Ausland, die unterschiedliche Ziele verfolgen, aus (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/17073). Die Ausdifferenzierung der Herkunft von
Desinformation anhand der Urheberschaft im In- oder Ausland ist aufgrund der
verdeckten Vorgehensweise oft nicht möglich. Insbesondere nutzen
ausländische Akteurinnen und Akteure auch inländische Quellen zum Absetzen von
Desinformation.
Im Zusammenhang mit Falschmeldungen, Verschwörungsideologien und
Desinformationen stellt insbesondere deren Verbreitung im Internet eine
beachtliche Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar. Die sich stets
weiterentwickelnden, teils anonymen Kommunikationsmittel und -wege beschleunigen
die Verbreitung von Falschmeldungen, Verschwörungsideologien und
Desinformation und vergrößern deren Reichweite. Virtuelle Kommunikationsräume
dienen beispielsweise auch rechtsextremistischen Personen und Gruppierungen als
Anlaufstellen, in denen sie Falschmeldungen und Verschwörungsideologien
verbreiten und konsumieren können.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie stellen sich
Falschinformationen und verschwörungsideologische Narrative, verbreitet durch
realweltliche und digitale Akteurinnen und Akteure, in einem
pseudowissenschaftlichen Gewand dar. Sie bedienen sich vermeintlich wissenschaftlicher
Argumentationsketten sowie einer pseudo-akademischen Terminologie, um Falsches
als wahr darzustellen und die jeweils vertretene Position durch vermeintliche
Fakten zu untermauern.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet im Rahmen seiner
Zuständigkeit die Verbreitung von Falschmeldungen und
Verschwörungsideologien.
In den Bereichen des Rechtsextremismus und der „Reichsbürger und
Selbstverwalter“ werden Falschmeldungen und verschwörungsideologische Inhalte von
verschiedenen einzeln Agierenden und Gruppierungen im Rahmen ihrer
Agitation eingesetzt. Gezielte Desinformationskampagnen spielen im
Linksextremismus/-terrorismus, im Ausländerextremismus sowie im Islamismus/
Islamistischen Terrorismus bislang keine relevante Rolle.
Grundsätzlich kann Desinformation zur Destabilisierung und Erosion
demokratischer Diskurse beitragen; dies wird derzeit vornehmlich im
rechtsextremistischen Spektrum beobachtet, etwa durch die Instrumentalisierung und
Verbreitung von Falschmeldungen zu begangenen oder vermeintlich begangenen
Straftaten durch Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder weitere
Personen mit (vermeintlichem) Migrationshintergrund. Mit dieser
Vorgehensweise wird die Verbreitung rechtsextremistischer Narrative gefördert und die
im demokratischen Spektrum vorhandenen Hemmschwellen zur Kooperation
mit rechtsextremistischen Strukturen untergraben.
Aktuell spielen auch die staatlichen Maßnahmen zur Reduzierung der
Ausbreitungsgeschwindigkeit des COVID-19-Virus im rechtsextremistischen Diskurs
eine zentrale Rolle. In diesem Kontext wurde eine Vielzahl an
Falschmeldungen, Verschwörungsideologien und Desinformationen verbreitet. Dabei wird
das Narrativ bedient, dass man den etablierten Medien nicht vertrauen könne.
Zu den Ursachen, Verursacherinnen und Verursachern, bzw. Quellen von
Desinformationsaktivitäten, die von ausländischen Staaten ausgehen, wird auf
die Beantwortung der Kleinen Anfrage zu „Desinformationskampagnen –
Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache
19/17073) verwiesen. Die „East StratCom Task Force“ des Europäischen
Auswärtigen Dienstes (EAD) stellt auf der Website
www.euvsdisinfo.eu/ Daten zur
Verfügung, das „European Centre of Excellence for Countering Hybrid
Threats“ (Hybrid CoE) erstellt datenbasierte Analysen (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 6 und 6a der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/17073).
13. Inwieweit ist es möglich, das Phänomen Desinformation als „Ganzes“
(vgl. Antworten zu den Fragen 6 und 6a auf Bundestagsdrucksache
19/17073 sowie Antworten zu den Fragen 3 bis 3d auf
Bundestagsdrucksache 19/20908), jedoch aufgesplittet auf 18 Organisationseinheiten (vgl.
Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/17073) zu bearbeiten,
und welche Vorteile sieht die Bundesregierung in diesem Vorgehen
gegenüber einer einheitlichen Anlaufstelle zur Analyse?
Das Phänomen Desinformation wird von der Bundesregierung als Ganzes
untersucht, um Strukturen, Funktionsweise und Hintergründe zu analysieren (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/17073). Beiträge, die Desinformationen
enthalten, werden häufig gezielt mit seriösen Informationen unterfüttert, und ihre
Verbreitung wird über unterschiedliche Netzwerke durch in- und ausländische
Akteurinnen und Akteure hinweg strategisch vorbereitet. Durch die
unterschiedlichen Ausprägungen von Desinformation, die durch das vielschichtige
Auftreten unter anderem auf neuen digitalen Plattformen konstant
Verbreitungsmechanismen und Darstellung ändern, ist eine ganzheitliche Betrachtung
des Phänomens angezeigt.
Die Beschäftigung der Arbeitseinheiten der thematisch betroffenen Ressorts
bietet in diesem Rahmen die Möglichkeit, die jeweiligen Fachkenntnisse zu
nutzen, um auf die Vielschichtigkeit des Phänomens angemessen zu reagieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]