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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verpflichtende Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfemaßnahmen

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

06.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2804726.03.2021

Verpflichtende Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfemaßnahmen

des Abgeordneten Uwe Witt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut dem Versprechen des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier sollten die Corona-Hilfen schnell, unbürokratisch und unkompliziert beantragt werden, sodass die betroffenen Unternehmen und Selbstständigen zügig an die Corona-Hilfen gelangen und diese erhalten (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/steuerberater-arbeitsbelastung-corona-101.html). Die Realität sieht jedoch anders aus, komplex und vielschichtig sei die Beantragung der Corona-Hilfen, welche sich in „Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“, „Überbrückungshilfe II“ und bald auch in „Überbrückungshilfe III“ aufteilen (ebd.). Um einen Missbrauch zu vermeiden, können Corona-Hilfen nur von „prüfenden Dritten“ beantragt werden – etwa von Steuerberatern, Anwälten, Buch- oder Wirtschaftsprüfern (ebd.). Der Arbeitsaufwand hierfür und das Strafbarkeitsrisiko sind z. B. für den Steuerberater immens, die dadurch entstehenden Kosten für den Unternehmer entsprechend hoch (ebd.). Das bringt, so der Bericht, den Berufszweig der Steuerberater an die Belastungsgrenze. Nicht nur einem Missbrauch sollte mit dieser Beratungspflicht vorgebeugt, sondern auch Falschanträge vermieden werden (s. o.). Dies sollte wiederum im Umkehrschluss das Verfahren beschleunigen (ebd.). Jedoch ziehen sich die Antragsverfahren seit Monaten in die Länge und bringen Steuerberater in Bedrängnis (ebd.). Es herrscht hoher Arbeitsaufwand und Rechtsunsicherheit (ebd.). Welche Ansprüche auf Hilfen bestehen, muss im Einzelfall genau geprüft werden (ebd.). Dies bedeutet beispielsweise für einen Steuerberater einen Arbeitsaufwand von mehreren Stunden (ebd.). Zu dem käme hinzu, dass diese fast jeden Tag prüfen müssen, ob der Antrag, den sie noch vor einer Woche gestellt hatten, noch den aktuellen Vorgaben entspricht (s. o.). Das Ministerium verschicke immer wieder neue Regeln, wofür überhaupt Hilfen beantragt werden könnten (ebd.). Geändert hätten sich diese aufgrund der Anpassungen an das EU-Beihilferecht (s. o.). Demzufolge könnten die Unternehmen nur noch Verluste erstattet bekommen – und nicht, wie ursprünglich angekündigt, Umsatzeinbußen (vgl. o. g. Artikel). Laut Befürchtungen von Steuerberatern kann es unter Umständen dazu kommen, dass einige Mandanten Geld zurückzahlen müssen (ebd.). Daher sei es einerseits aufgrund der teilweise bestehenden Rechtsunsicherheit ratsam, mit den Anträgen möglichst lange zu warten, andererseits bräuchten die Mandanten oft dringend das Geld, um überleben zu können und Gehälter zu bezahlen (ebd.).

Insgesamt ergibt sich nach Auffassung der Fragesteller ein Bild undurchdringlicher bürokratischer Planlosigkeit. Die ohnehin gebeutelten Unternehmer stehen, wie aus dem oben Geschilderten hervorgeht, erstens vor einem nicht zu bewältigenden finanziellen Aufwand und zweitens vor unüberwindbaren Hürden für eine den aktuellen Maßgaben entsprechende Antragsstellung (siehe auch https://rp-online.de/panorama/coronavirus/berlin-steuerberaterverband-erwartet-hohe-rueckforderungen-bei-corona-hilfen_aid-55650919).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Womit rechtfertigt die Bundesregierung die Pflicht, zur Beantragung der staatlichen Corona-Hilfsgelder einen Steuerberater bzw. „prüfenden Dritten“ zu engagieren?

2

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Beantragung künftig zu vereinfachen und ohne Umwege über einen Steuerberater bzw. „prüfenden Dritten“ für betroffene Unternehmer zu ermöglichen, und wenn ja, welche Maßnahmen sind dies?

3

Werden durch diese Beraterpflicht für den Unternehmer entstehenden Kosten von den staatlichen Zuschüssen aufgefangen, und wenn ja, inwiefern?

4

Welche Strafbarkeitsrisiken entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Beraterpflicht für Steuerberater (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welcher Zeit- und Tätigkeitsaufwand für einen Steuerberater bzw. „prüfenden Dritten“ im Durchschnitt für die Beantragung der verschiedenen Corona-Hilfen anfällt (bitte ausführen)?

6

Wie viele Aktualisierungen für die Antragsstellung von Coronahilfen wurden seit Beginn der Corona-Pandemie von der Bundesregierung verschickt?

7

Wie viele Anträge auf Corona-Hilfen wurden bereits abschließend beschieden? Wie viele davon wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

Berlin, den 23. März 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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