[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner,
Sven-Christian Kindler, Dr. Bettina Hoffmann, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/28108 –
Verkaufs- und Mietenpolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Hessen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Großstädten, aber auch in Klein- und Mittelzentren wird es für die
Menschen zunehmend schwieriger, erschwinglichen Wohnraum zu finden. Vor
diesem Hintergrund versuchen immer mehr Kommunen, mit einer aktiven
Liegenschaftspolitik gegenzusteuern, gegen Immobilienspekulation vorzugehen
sowie bezahlbaren Wohnraum und ausreichend Sozialwohnungen
bereitzustellen. Sowohl die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als auch das
Bundeseisenbahnvermögen (BEV) können Städte und Gemeinden bei diesem
Unterfangen unterstützen, indem sie ihnen bundeseigene Liegenschaften
vergünstigt und ggf. unter Nutzung des kommunalen Erstzugriffsrechts überlässt.
(Siehe hierzu die „Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von
Grundstücken“ in der Fassung vom 29. August 2018 basierend auf geändertem
Haushaltsvermerk 60.3 und die Richtlinie des BEV zur verbilligten Abgabe von
Grundstücken aus dem Jahr 2021). Nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller sind die Verbilligungsrichtlinie oder Haushaltsvermerke allein
jedoch nicht ausreichend, um Grundstücke und Liegenschaften rechtssicher den
Ländern und Kommunen zu Zwecken der sozialen Wohnraumförderung im
beschleunigten Verfahren zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung zu
stellen. Gleiches trifft auf die Ausweitung der bestehenden Erstzugriffsoption im
Haushaltsgesetz auf alle entbehrlichen Liegenschaften zu. Nicht umsonst
fordern der Deutsche Städtetag, das Deutsche Institut für Urbanistik, der
Oberbürgermeisterdialog Nachhaltige Stadt, der Münchner Ratschlag zur
Bodenpolitik, der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. und der
Deutsche Gewerkschaftsbund ein, dass sich die Liegenschaftspolitik des
Bundes ändern muss (Siehe
https://difu.de/nachrichten/empfehlungen-der-bauland
kommission-werfen-licht-und-schatten,
https://difu.de/sites/difu.de/files/archi
v/presse/download/2017-10-16_difu-vhw-roadmap-bodenpolitik.pdf und
https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++ccd08b16-57af-11ea-967b-52540
088cada).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29498
19. Wahlperiode 10.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Mai 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Soweit die Fragesteller in der Vorbemerkung dieser Kleinen Anfrage die
Auffassung vertreten, dass die bestehenden Haushaltsvermerke oder die
Verbilligungsrichtlinien allein nicht ausreichend seien, um entsprechende
Liegenschaften rechtssicher den Ländern und Kommunen zu Zwecken der sozialen
Wohnraumförderung im beschleunigten Verfahren zu vergünstigten Konditionen zur
Verfügung zu stellen und sich die Liegenschaftspolitik des Bundes ändern
müsse, wird diese nicht geteilt.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat seit Einführung des
Haushaltsvermerks Nr. 60.3 bei Kapitel 6004 Titel 121 01 im Jahr 2015 bis
Ende 2020 in insgesamt 61 Verkaufsfällen allein für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus Verbilligungen in Höhe von rund 120 Mio. Euro gewährt. Daneben
wurden für andere öffentliche Zwecke in 310 Fällen insgesamt Verbilligungen
in Höhe von rund 63 Mio. Euro gewährt. Diese Zahlen belegen, dass die
verbilligte Erwerbsmöglichkeit von den Gebietskörperschaften/Kommunen und
deren privatrechtlichen Gesellschaften in hohem Maße, nicht nur für den sozialen
Wohnungsbau, sondern auch für andere öffentliche Zwecke, stark nachgefragt
werden. Die Instrumente des Erstzugriffs und der Verbilligung in der aktuellen
Ausgestaltung haben sich als sehr erfolgreich erwiesen. Für eine Änderung der
Verbilligungspraxis oder generell der Liegenschaftspolitik des Bundes besteht
keine Veranlassung, zumal das Verkaufsportfolio der BImA inzwischen eher
von geringwertigen Klein- und Restflächen geprägt und die Zahl der
Grundstücke mit Wohnbaupotenzial stark rückläufig ist.
Zudem hat die BImA bereits entschieden, ihren Wohnungsbestand zukünftig
langfristig zu halten und massiv in den Bestand zu investieren sowie den
Wohnungsbestand in den Regionen, in denen ein verstärkter Bedarf der
Wohnungsfürsorge besteht, zu erweitern. Dies ist eine wesentliche Weiterentwicklung der
Liegenschaftspolitik des Bundes.
1. Wie viele Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
und/oder des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) wurden in Hessen im
Zeitraum von 2013 bis 2020 veräußert (bitte nach Verkaufsdatum,
Landkreis, Kaufpreis und Nutzungsart aufschlüsseln)?
a) Welche dieser Liegenschaften wurden an das Land Hessen (und
Landesunternehmen) und an Kommunen verkauft?
Welche dieser Liegenschaften wurden nicht an das Land Hessen und
Kommunen (und Kommunalunternehmen) verkauft?
b) Wie hoch war der Verkaufserlös durch die Veräußerung dieser
Liegenschaften (bitte nach Wohnimmobilie, gewerblich genutzten
Immobilien und Grundstücke, Landkreis, Kaufpreis aufschlüsseln)?
c) Welche dieser Liegenschaften wurden verbilligt abgegeben (bitte
nach Verbilligungszweck und Kaufpreisabschlag aufschlüsseln)?
2. Welche Immobilien und Liegenschaften in Hessen aus dem Besitz oder
in Verwaltung der BImA bzw. des BEV sind in den Jahren 2013 bis 2020
an Privatpersonen und Privatunternehmen veräußert worden (bitte nach
Gewerbe-, Wohn- und sonstigen Immobilien aufschlüsseln, Größe der
Liegenschaft und den jeweiligen Landkreis sowie ggf. die Zahl der
betroffenen Wohneinheiten mit angeben)?
3. Welche Immobilien und Liegenschaften in Hessen aus dem Besitz oder
in Verwaltung der BImA bzw. des BEV sind in den Jahren 2013 bis 2020
an Gebietskörperschaften bzw. ihre Unternehmen veräußert worden (bitte
nach Gewerbe-, Wohn- und sonstigen Immobilien aufschlüsseln, Größe
der Liegenschaft und den jeweiligen Landkreis sowie ggf. die Zahl der
betroffenen Wohneinheiten mit angeben)?
4. Welche Verkaufserlöse hat die BImA bzw. das BEV in welchen
hessischen Landkreisen durch die Veräußerung von Immobilien und
Liegenschaften in den Jahren 2013 bis 2020 erzielt (bitte nach
Immobilienkategorien aufschlüsseln)?
5. In welchem Umfang wurden hierbei verbilligte Kaufpreise gewährt, und
was waren jeweils die Gründe für die Verbilligung und der Umfang der
Verbilligung?
6. In welchen Fällen wurden die Immobilien bzw. Liegenschaften im Zuge
des Erstzugriffes den Kommunen zum Kauf angeboten, und in welchen
dieser Fälle nahmen die Kommunen dieses Angebot an?
Die Fragen 1 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Die BImA hat im Bundesland Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 insgesamt
363 Liegenschaften veräußert und dabei einen Verkaufserlös in Höhe von rund
359 Mio. Euro erzielt. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Anlage 1*
verwiesen.
Im Rahmen der bestehenden Haushaltsvermerke hat die BImA den
Gebietskörperschaften/Kommunen ab dem Jahr 2013 alle entbehrlichen
Konversionsliegenschaften, ab dem Jahr 2015 daneben alle für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus geeigneten Flächen und seit dem Jahr 2018 darüber hinaus alle
entbehrlichen Liegenschaften zum Direkterwerb angeboten. Bei Veräußerungen an
Gebietskörperschaften im Land Hessen wurden in diesem Zeitraum
Verbilligungen in Höhe von insgesamt über 30,5 Mio. Euro gewährt. Die
Gebietskörperschaften im Land Hessen haben dabei knapp ein Drittel der von der BImA
auf den Markt gebrachten Liegenschaften erworben; die dabei erzielten
Kaufpreise belaufen sich auf über die Hälfte aller seit 2013 erzielten Verkaufserlöse.
Bei einer Vielzahl der an Private verkauften Liegenschaften handelt es sich um
Kleinstflächen, geringwertige Flächen (unter 25 000 Euro) oder Grundstücke
im Außenbereich, an deren Erwerb die Kommunen kein Interesse hatten und
die daher über unterschiedliche Vertriebswege wie Direktverkauf an Mieter
oder Pächter, Bieterverfahren oder Auktionen veräußert wurden.
Aus der Anzahl der an Private verkauften Liegenschaften kann daher nicht der
Schluss gezogen werden, dass die BImA diese Liegenschaften ohne Rücksicht
auf die Interessen der Kommunen und deren bauplanerischen, vor allem
wohnungspolitischen Ziele an private Investoren verkauft habe. Die Kommunen
haben es aufgrund ihrer Planungshoheit in der Hand, insbesondere bei
Konversionsliegenschaften, ihre kommunalen Planungsvorstellungen zu verwirklichen
und so etwa durch entsprechende Festlegungen von Quoten für
Sozialwohnungen für einen Wohnungsmix zu sorgen. Auch im Rahmen von Bieterverfahren
müssen Investoren ihr Nutzungskonzept mit den Planungsvorstellungen der
Kommunen abstimmen.
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) hat im Land Hessen 47 Objekte in den
Jahren 2013 bis 2020 veräußert und dabei einen Verkaufserlös von rund
29,2 Mio. Euro erzielt. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Anlage 2*
verwiesen.
Nach Einführung der BEV-eigenen Verbilligungsrichtlinie zum Haushaltsjahr
2020 hat das BEV alle Kommunen mit BEV-Liegenschaften über die
Möglichkeit des Erstzugriffs und verbilligten Erwerbs zu Zwecken des sozialen Woh-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29498 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
nungsbaus informiert. Seitdem wurden alle zu veräußernden Liegenschaften
den Kommunen zum Erstzugriff angeboten. Bisher hat im Bundesland Hessen
keine Kommune ihr Erstzugriffsrecht ausgeübt.
7. Für welche Immobilien und Liegenschaften in Hessen im Besitz oder in
Verwaltung der BImA bzw. des BEV laufen derzeit konkrete
Verkaufsverhandlungen, und wie ist der derzeitige Verhandlungsstand bei den
jeweiligen Objekten (bitte mit angeben, ob es sich dabei um Objekte mit
Wohneinheiten oder sonstige Immobilien handelt und ob die Objekte
vergünstigt bzw. mit Erstzugriffsrecht der jeweiligen Kommune im Rahmen
der Verbilligungsrichtlinie gehandelt werden)?
BImA:
Zum Stand der derzeit laufenden konkreten Verhandlungen der BImA im Land
Hessen über einen beabsichtigten Verkauf wird auf die nachfolgende Übersicht
verwiesen. Darin sind auch die Grundstücke dargestellt, an denen Kommunen
gegenüber dem Bund bereits Interesse an einer verbilligten Abgabe für den
Zweck des sozialen Wohnungsbaus geäußert haben.
Lfd.
Nr. Bezeichnung Ort
Anzahl
Wohneinheiten
Käuferkreis*
Voraussichtliche
Gewährung einer
Verbilligung
Voraussichtliche
Schaffung von
Sozialwohnungen
1 Brüningstraße,
Kleingärten
Bad Homburg
v. d. Höhe
0 P
2 Ehem. US-Sportplatz Darmstadt 0 G
3 Eppstein-Bremthal,
LNF
Eppstein 0 G
4 Ffm-Seckbach,
Böschungen
Frankfurt/M. 0 G
5 Ffm-Rödelheim,
LNF – Restfläche
Frankfurt/M. 0 G
6 Pumpstation Nidda Frankfurt/M. 0 G
7 Ffm-Rödelheim
Gleisanschluss
Frankfurt/M. 0 G
8 Herxheimer/
Tevestraße, Bunker
Frankfurt/M. 0 G X 35
9 Ffm-Griesheim, ehem.
THW-Stützpunkt,
Am Neufeld
Frankfurt/M. 0 P
10 Schleifergasse, Bunker Frankfurt/M. 0 G
11 ehem. US Kaserne
Ray Barracks,
Teilfläche
Friedberg
(Hessen)
0 G X noch offen
12 ehem. US Kaserne
Ray Barracks,
Restfläche
Friedberg
(Hessen)
0 G
13 Fritz-Erler-Kaserne,
S 3
Fuldatal 0 P
14 Fritz-Erler-Kaserne,
Straßenflächen
Fuldatal 0 G
15 Fritz-Erler-Kaserne,
großer Parkplatz
Sonnenallee
Fuldatal 0 P
16 Fritz-Erler-Kaserne,
Südstreifen und Straße
Fuldatal 0 P
Lfd.
Nr. Bezeichnung Ort
Anzahl
Wohneinheiten
Käuferkreis*
Voraussichtliche
Gewährung einer
Verbilligung
Voraussichtliche
Schaffung von
Sozialwohnungen
17 Erlenbuschsiedlung,
Akazienweg EFH
Fuldatal 1 P
18 KWEA Gelnhausen Gelnhausen 0 G X
19 ehem. Forstscheune
in Dalherda (Rhön)
Gersfeld (Rhön) 0 P
20 Großauheim Kaserne Hanau 0 G
21 Wolfgang-Kaserne,
Restfläche
Hanau 0 G
22 Underwood Kaserne Hanau 0 G
23 Großauheim Kaserne Hanau 0 P
24 Ehem.
Flüchtlingswohnheim
Hasselroth 0 G
25 Jägerkaserne Kassel 21 G X 30
26 Verkehrsfläche Nauheim 0 G
27 Ernst-Moritz-Arndt-
Kaserne, Technik
Bereich
Neustadt
(Hessen)
0 P
28 Friedhofstraße,
Hochbunker
Offenbach 0 G X 3
29 Grabengrundstücke Schwalbach/
Taunus
0 G
30 Ehem. BW-
Schießstand
Schwalmstadt 0 P
31 Industriestraße MFH Schwalmstadt 8 G X
32 Trassenfläche BAB 49 Stadtallendorf 0 P
33 Trassenfläche BAB 49 Stadtallendorf 0 P
34 Taunusstein-Wehen
Umgehung Radweg
Taunusstein 0 G X
35 Wetzlar-Steindorf,
Walter-Zapp-Str.,
Gasverlade-und
Umfüllstation
Wetzlar 0 P
36 Wiesbaden-
Gerstengewann,
Ackerland
Wiesbaden 0 G
37 Wiesbaden-Bierstadt,
Ackerland
Wiesbaden 0 G
38 Wiesbaden-Bierstadt,
LNF Schlicht
Wiesbaden 0 G
39 Wiesbaden-Bierstadt,
Bundessonderstraße 455
Wiesbaden 0 G
40 Wiesbaden,
Gleisanschluss Mainz-
Kastel
Wiesbaden 0 G
41 Mainz-Kastel, Am
Fort Biehler
Wiesbaden 0 G
42 Mainz-Kastel Housing
(ehem. v. d. Goltz
Wohnsiedlung)
Wiesbaden 0 G X 72
43 Pommernkaserne,
Geb. 85-89-2a)
Wolfhagen 0 G X
Lfd.
Nr. Bezeichnung Ort
Anzahl
Wohneinheiten
Käuferkreis*
Voraussichtliche
Gewährung einer
Verbilligung
Voraussichtliche
Schaffung von
Sozialwohnungen
44 Pommernkaserne,
Gebäude 41–45
Wolfhagen 0 P
45 Am Gasterfelder Holz,
MFH
Wolfhagen 8 P
46 Pommernkaserne,
Parkplatz
Wolfhagen 0 P
47 Pommernkaserne,
Tankstelle und
Gebäude
Wolfhagen 0 P
48 Pommernkaserne,
Vorwerk
Wolfhagen 0 P
49 Pommernkaserne,
Gebäude 71
Wolfhagen 0 P
50 Gleisanschluss und
Weiche zur
Pommernkaserne
Wolfhagen 0 G
* P = Privatperson/private Gesellschaft
* G = Gebietskörperschaft/von dieser getragene Gesellschaft
BEV:
Die in der nachfolgenden Übersicht genannten Liegenschaften sind zum
Verkauf im Jahr 2021 vorgesehen. Sukzessive werden Verkehrswertgutachten
erstellt und im Anschluss die öffentliche Ausbietung geplant. Die Kommunen
haben für keine dieser Liegenschaften ihr Erstzugriffsrecht ausgeübt.
PLZ Ort Anschrift Größe in m² Nutzungsart AnzahlWohneinheiten
65929 Frankfurt Silostr. 15 343 Gewerbe (bebaut) 0
65929 Frankfurt Silostr. 15 7.148 Gewerbe (unbebaut) 0
65812 Bad Soden Mühlweg 2.005 Wohnen (bebaut) 5
61169 Friedberg Ilbenstädter Hohl 1.780 Wohnen (bebaut) 1
63477 Maintal Philipp-Reis-Straße 485 Wohnen (bebaut) 1
63477 Maintal Philipp-Reis-Straße 590 Wohnen (bebaut) 1
61184 Karben Bahnhofstraße 2.278 Wohnen (bebaut) 2
34128 Kassel Holunderstraße 1.629 Wohnen (Erbbaurecht) -*
* Die Gebäude stehen im Eigentum des Erbbaurechtnehmers. Das BEV ist lediglich Eigentümer
des Grund und Bodens, so dass keine Erkenntnisse zu den vorhandenen Wohneinheiten vorliegen.
8. Welche Wohnliegenschaften in Hessen sollen in den nächsten fünf Jahren
von der BImA oder dem BEV verkauft werden bzw. wurden als
entbehrlich eingestuft (bitte Anzahl der Wohneinheiten jeweils mit angeben)?
9. Welche sonstigen Liegenschaften in Hessen sollen in den nächsten fünf
Jahren von der BImA oder dem BEV verkauft werden bzw. wurden als
entbehrlich eingestuft (bitte Art der Nutzung oder angedachte Nutzung
sowie Flächengröße in Quadratmetern angeben)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
BImA:
Die erbetenen Angaben zum aktuellen Verkaufsportfolio im Land Hessen für
das Jahr 2021 sind in der Anlage 3* dargestellt.
Die von der BImA entwickelte Verkaufsportfolioplanung geht von einer
mehrjährigen Konzeption und einem abgestuften Vorgehen aus. Diese
Verkaufsplanung und die Ausgestaltung des Verkaufsportfolios bestimmen sich nach
Kriterien wie beispielsweise der planungsrechtlichen Entwicklung der
Liegenschaften durch die Belegenheitskommune (Planungshoheit), notwendigen
Verkaufsvorbereitungen und Untersuchungen der BImA zur Marktreifmachung sowie
wechselnden Marktgegebenheiten oder dem Auftreten von neuem oder
erweitertem Bundesbedarf. Bevor die BImA entbehrliche Liegenschaften auf dem
Immobilienmarkt veräußert, bietet sie diese zunächst den Kommunen oder
anderen Gebietskörperschaften zum Kauf im Wege des Erstzugriffs an. Im
Rahmen der Wohnraumoffensive der Bundesregierung verfolgt die BImA zudem
das Ziel, für den Wohnungsbau geeignete und für den Bund entbehrliche
Grundstücke vorrangig an Kommunen zu veräußern.
Das Verkaufsportfolio unterliegt einem dynamischen Prozess, daher kann seine
Zusammensetzung beispielsweise durch zeitliche Verschiebungen oder die
Neuaufnahme oder Herausnahme von Verkaufsfällen aus dem gesamten
verwertbaren Liegenschaftsbestand auch kurzfristig Veränderungen erfahren. Die
geplanten Veräußerungszeitpunkte unterliegen damit permanenten
Veränderungen und situationsbedingten Anpassungen. Die BImA muss sich bei ihren
Veräußerungsentscheidungen den sich stets ändernden Gegebenheiten anpassen
und arbeitet insoweit nur mit einer einjährigen konkreten und belastbaren
Verkaufsplanung. Zu den über das Jahr 2021 hinausgehenden Verkaufsabsichten
können daher keine Angaben mit der erforderlichen Verbindlichkeit gemacht
werden.
Die künftige Nutzung der zur Veräußerung anstehenden Liegenschaften richtet
sich unter anderem nach der für diese Grundstücke vorliegenden
Bauleitplanung. Soweit erforderlich, stimmen die Käufer in der Regel ihre
Nutzungsabsichten mit den Belegenheitsgemeinden ab. In diesen Prozess ist die BImA in
der Regel allenfalls am Rande beteiligt, so dass dementsprechende Aussagen
nicht möglich sind. Auch die zu veräußernden Grundstücksgrößen stehen
häufig erst zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses fest, weil es sich in vielen
Fällen um Verkäufe von Teilflächen oder noch zu vermessenden Teilflächen
handelt. Insoweit sind hierzu keine Angaben möglich. Ob, wann, an wen wie
viele Objekte ganz oder in mehreren Teilverkäufen und zu welchem
Nutzungszweck tatsächlich verkauft werden, kann wegen der vorgenannten
Unwägbarkeiten nicht angegeben werden.
BEV:
Hinsichtlich der im Jahr 2021 geplanten Veräußerungen wird auf die Antwort
zu Frage 7 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/28317 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29498 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. Bei welchen Grundstücken in Hessen haben Kommunen gegenüber dem
Bund bereits Interesse für eine verbilligte Abgabe von Wohnungen bzw.
Liegenschaften für den Zweck des sozialen Wohnungsbaus geäußert
(bitte ggf. Anzahl der enthaltenen Wohneinheiten mit angeben)?
BImA:
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
BEV:
Keine. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 6 und 7
verwiesen.
11. Nach welchen Kriterien bestimmen die BImA bzw. das BEV den
Zeitpunkt des Verkaufs von Immobilien in Hessen?
Für die BImA und das BEV wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9
verwiesen.
12. Welche Gebäude bzw. Flächen wurden vom Bund in den Jahren 2005 bis
2020 in Hessen für welche Zwecke und zu welchen Preisen käuflich
erworben?
BImA:
Die von der BImA in den Jahren 2005 bis 2020 im Land Hessen erworbenen
Immobilien sind mit den erbetenen Angaben in der nachfolgenden Übersicht
dargestellt.
Lfd.
Nr. Liegenschaft
Kaufpreis
in Euro Zweck
1 THW Melsungen, Grundstück
Schwarzenberger Weg 95
120.900 Bedarfsdeckung des THW Melsungen
2 Archiv ITS* Bad Arolsen 175.000 Erwerb für den ITS* Bad Arolsen
3 Paul-Ehrlich Institut Langen 18.200.000 Grundstückserwerb für Neubau Paul-Ehrlich-Institut
4 THW Bad Wildungen 78.400 Grundstückserwerb für THW Bad Wildungen
5 THW Biedenkopf 70.000 Flächenvergrößerung für THW- Erwerb 624 m² der
Nachbargrundstücksfläche
6 THW Rotenburg a. d. Fulda 266.000 Grundstückserwerb für Neubau THW OV Rotenburg
* International Tracing Service (Internationaler Suchdienst); heute: Arolsen Archives
BEV:
Das BEV hat in dem angefragten Zeitraum keine Liegenschaften erworben.
13. Wie hoch ist der Anteil sogenannter Konversionsflächen bzw.
Konversionsimmobilien am bundeseigenen Immobilienbestand in Hessen?
BImA:
Im Immobilienbestand der BImA im Land Hessen sind 34
Konversionsliegenschaften mit einer Fläche von rund 290 ha enthalten. Der Anteil dieser
Konversionsflächen an der Fläche des gesamten Liegenschaftsbestandes der BImA im
Land Hessen einschließlich Bundesforst (rund 10 383 ha) beträgt rund 2,8
Prozent.
BEV:
Der Immobilienstand des BEV im Land Hessen enthält keine
Konversionsflächen.
14. In welchem baulichen und energetischen Zustand befinden sich die
Immobilien des Bundes in Hessen (bitte detailliert darstellen)?
BImA:
Die BImA hat seit ihrer Gründung schrittweise nahezu alle
Dienstliegenschaften der Bundesverwaltung in ihr Eigentum und ihre Verwaltung übernommen.
Der Gebäudebestand wies zum Zeitpunkt der Übernahme in Teilbereichen
einen schlechten baulichen Zustand auf. Um den Zustand der Gebäude und der
Außenanlagen konsequent und umfassend zu verbessern, hat die BImA in den
letzten Jahren die Bauunterhaltung kontinuierlich gesteigert. Im
Zusammenhang mit dem Beschluss des Klimakabinetts strebt die BImA zusätzlich die
energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes der Bundesliegenschaften an.
Die BImA hat eine integrierte zustandsorientierte Instandhaltungsstrategie
entwickelt, die im Dezember 2020 beschlossen wurde. Die Strategie verbindet die
Ziele für die drei Schwerpunkte (Dimensionen) Bauzustand, Energie/
Klimaschutz und Barrierefreiheit in einem entsprechenden Planungszyklus und
betrachtet die Gebäude und Außenanlagen somit umfassend. Als zentrale
Steuerungsgröße der Instandhaltungsstrategie führt die BImA Kennzahlen zum Ist-
und zum Zielzustand ein, jeweils für die Dimensionen baulicher Zustand,
energetischer Zustand und Zustand der Barrierefreiheit. Damit wird eine optimierte
Planung und Umsetzung der Instandhaltungsmaßnahmen erreicht. In den
nächsten Monaten baut die BImA dieses System einschließlich einer Software-
Unterstützung auf. Die Ist- und die Ziel-Zustandsklassen für die Gebäude in
den Dimensionen baulicher und energetischer Zustand werden im laufenden
Planungsprozess sukzessive bereits 2021 erfasst werden können. Zum jetzigen
Zeitpunkt liegen der BImA noch keine Zustandsklassen je Dimension und
Gebäude vor. Eine detaillierte Aussage ist demzufolge derzeit noch nicht möglich.
Es ist geplant, dass die Ersteinschätzung der Zustandsklassifizierung für die
bauliche und die energetische Dimension je Gebäude in den
Dienstliegenschaften bis Ende 2021 vorliegt.
BEV:
In den letzten Jahren wurde ein Wohnobjekt in Limburg und ein Wohnobjekt in
Offenbach mit insgesamt 16 Wohneinheiten saniert und modernisiert. Alle
übrigen Objekte befinden sich in einem dem Baujahr entsprechenden Zustand.
Soweit notwendig, sind Anpassungen erfolgt, um die Anforderungen des
Gebäudeenergiegesetzes bzw. dessen Vorgängervorschriften zu erfüllen. Für alle
Gebäude liegt ein Energieausweis vor.
15. Wie hoch ist der geschätzte Sanierungsaufwand für die bundeseigenen
Immobilien in Hessen?
Auf welchen Grundlagen basiert diese Schätzung?
Wann wurde sie vorgenommen?
Wann soll sie aktualisiert werden?
BImA:
Die Schätzung des Aufwands bei der BImA für jeweils in einem
Jahreszeitraum im Rahmen der Bauunterhaltung durchzuführende Instandsetzungen
(laufende und periodische Instandsetzung) in Bundesliegenschaften wird im
Verfahren der Baubedarfsnachweisung (BBN) jährlich ermittelt. Für das Jahr 2021
sind im BBN-Verfahren im Jahr 2020 für die Instandsetzung im Rahmen der
Bauunterhaltung in Dienstliegenschaften (Einheitliches
Liegenschaftsmanagement/ELM-Klassik und ELM-Bundeswehr) in Summe Kosten in Höhe von
rund 27 Mio. Euro ermittelt und eingeplant worden. Die Aktualisierung dieser
Schätzung erfolgt ab dem zweiten Quartal 2021 im BBN-Verfahren für das Jahr
2022.
BEV:
Der geschätzte Sanierungsaufwand bezogen auf die letzten Jahre beträgt etwa
6 000 Euro pro Jahr. Grundlage sind die Ausgaben der letzten Jahre. Die Daten
werden jährlich zur Erstellung des Wirtschaftsplanes aktualisiert.
16. Wie hoch ist der jährliche Unterhaltungsaufwand für die bundeseigenen
Immobilien in Hessen?
BImA:
In der Regel kalkuliert die BImA 15 Prozent der Jahresnettomiete für die
jährliche Instandhaltung einer Dienstliegenschaft. Diese 15 Prozent bilden jedoch
keine Obergrenze, so dass sie auch durchaus in einzelnen Jahren überschritten
werden können.
BEV:
Der jährliche Unterhaltungsaufwand beträgt durchschnittlich etwa 25 000 Euro
pro Jahr.
17. Wie viele Wohneinheiten sind in Immobilien der BImA bzw. des BEV in
Hessen von Leerstand betroffen, seit wann bzw. über welche Zeiträume
hinweg stehen sie leer, und wie versuchen die BImA und das BEV,
diesen konkret abzubauen?
BImA:
Im Bundesland Hessen stehen aktuell von insgesamt 2 257 BImA-eigenen
Wohnungen 268 Wohnungen leer. Bei 28 Wohnungen beträgt der Leerstand bis
zu drei Monaten, bei 53 Wohnungen bis zu sechs Monaten und 215
Wohneinheiten stehen seit mehr als sechs Monaten leer.
Der zeitlich begrenzte Leerstand ist grundsätzlich in der Vornahme
notwendiger Sanierungsmaßnahmen begründet, um die betreffenden Wohnungen in
einen marktüblichen Standard zu versetzen.
BEV:
Der Leerstand im Land Hessen betrifft fünf Wohneinheiten. Es handelt sich
dabei um Wohnungen, die saniert bzw. modernisiert wurden und nach Abschluss
der Arbeiten einer Neuvermietung zugeführt werden.
18. Wie viele gewerbliche Einheiten in Hessen sind von Leerstand betroffen,
und wie versuchen die BImA bzw. das BEV, diesen konkret abzubauen?
BImA:
Der gesetzliche Auftrag der BImA ist unter anderem die Verwaltung und
Verwertung von Immobilien, die von den Einrichtungen des Bundes oder den
Gaststreitkräften nicht mehr genutzt werden. Das Gewerbeportfolio besteht in
der Regel nicht aus den klassischen Büroflächen, sondern vielfach aus
aufgegebenen Militärliegenschaften, Freiflächen, Lagerräumen und Stellplätzen. Die
Verwaltung des Liegenschaftsvermögens des Bundes erfolgt nach
kaufmännischen Grundsätzen. Ziel der BImA ist daher auch der kontinuierliche Abbau
des Leerstandes. In diesem Zusammenhang prüft die BImA sowohl eine
erneute Nutzung durch den Bund als auch den Verkauf oder die Vermietung an
Dritte. Bei einem bestehenden Bedarf werden geeignete leerstehende Gebäude
auch baulich für eine neue dienstliche Nutzung hergerichtet. Zusätzlich
entwickelt die BImA aktuell ein Leerstandmanagement, mit dessen Hilfe für jedes
Objekt konkrete strategische Maßnahmen zum Abbau des Leerstandes
entwickelt werden.
Von den im Land Hessen leerstehenden 66 BImA-eigenen entbehrlichen
gewerblichen Liegenschaften sind nur rund 4 Prozent grundsätzlich
vermietungsfähig und müssten für eine weitere Vermietung unter Berücksichtigung von
Wirtschaftlichkeitsaspekten noch baulich hergerichtet werden. Für die
überwiegende Anzahl der leerstehenden Objekte ist ein Verkauf angestrebt.
BEV:
Keine.
19. Wie hoch ist die durchschnittliche Miete des Mietwohnungsbestands der
BImA in Hessen derzeit (Stand: März 2021)?
Der durchschnittliche Mietzins des BImA-eigenen Wohnungsbestandes im
Land Hessen beläuft sich auf 6,95 Euro/m².
20. Wie hoch sind die durchschnittlichen Nettokaltmieten in den
Wohnimmobilien der BImA in Hessen derzeit (Stand: März 2021), und wie
haben sie sich in den Jahren 2013 bis 2020 entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die durchschnittliche Nettokaltmiete des BImA-eigenen Wohnungsbestandes
im Land Hessen ist der Antwort zu Frage 19 zu entnehmen. Eine
systemtechnische Auswertung der Entwicklung der Nettokaltmieten ihres
Wohnungsbestandes hält die BImA nicht vor.
21. Wie viele Neuvermietungen der Wohnimmobilien der BImA hat es in
Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 gegeben?
a) Wie viele Mieterhöhungen bei Neuvermietung in Hessen hat es in
dieser Zeit gegeben, und wie hoch waren diese durchschnittlich in
Prozent (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie hoch waren die Mieteinahmen aus der Vermietung dieser
Wohnimmobilien in Hessen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
22. Wie hoch sind die Mieterhöhungen bei bestehenden Wohnimmobilien
der BImA in Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 ausgefallen (bitte in
Prozent angeben sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 21 bis 22 werden zusammen beantwortet.
Die Anzahl der Neuvermietungen BImA-eigener Wohnimmobilien für die
Jahre 2013 bis 2020 im Land Hessen ist in der nachfolgenden Übersicht
dargestellt:
Jahr Anzahl Neuabschlüsse
2013 231
2014 199
2015 198
2016 254
2017 181
2018 148
2019 160
2020 110
Im Jahr 2020 betrug die durchschnittliche Miete bei Neuvermietungen der
Wohnungen der BImA im Land Hessen 6,28 Euro/m². Die BImA hält weder
Angaben zu der Anzahl und der Höhe der Mieterhöhungen bei Neuvermietung
noch bei ihren Bestandswohnungen vor.
23. Wie hoch ist die durchschnittliche Miete bei gewerblichen Vermietungen
der BImA in Hessen derzeit (Stand: März 2021)?
Die derzeitige durchschnittliche Miete bei gewerblichen Vermietungen liegt bei
2,37 Euro/m².
24. Wie viele gewerbliche Neuvermietungen hat es in Hessen in den Jahren
2013 bis 2020 gegeben?
Die BImA hat zwischen 2013 und 2020 im Bundesland Hessen insgesamt
429 gewerbliche Mietverträge neu abgeschlossen.
a) Welche Laufzeiten hatten bzw. haben die Verträge?
Die Mietverträge werden grundsätzlich unbefristet abgeschlossen.
b) Wie lang vor Vertragsende findet die Vertragsverlängerungen statt
bzw. steht fest, dass der Vertrag nicht verlängert wird (bitte die
kürzeste, längste und durchschnittliche Zeitspanne für alle
Vertragsverlängerungen angeben)?
Vertragsverlängerungen bedarf es somit grundsätzlich nicht. Im Ausnahmefall
werden Kündigungen ausgesprochen, ansonsten werden die Liegenschaften mit
laufenden Verträgen der Veräußerung zugeführt.
25. Wie hoch waren die Mieteinahmen aus der Vermietung der gewerblichen
Immobilien in Hessen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Jahr Mieteinnahmen in Euro
2013 2.028.808,04
2014 1.511.713,90
2015 930.477,65
2016 982.293,31
2017 878.036,25
2018 880.895,87
2019 906.218,78
2020 666.062,18
Der Rückgang der Einnahmen korrespondiert mit der fortschreitenden
Veräußerung entbehrlicher Liegenschaften, vor allem im Rahmen der Konversion.
26. In wie vielen Fällen wurde die im Haushaltsvermerk stehende
Mietpreisbremse für Mietwohnungen der BImA in Hessen angewendet, und wenn
ja, wie hoch war jeweils die Mietminderung, und wie hoch war die
Mietminderung in 2020 insgesamt?
Der Mietzins richtet sich nach dem Haushaltsvermerk 60.4 zu Kapitel 6004 –
Titel 121 01 des Bundeshaushaltsplans. Für den BImA-eigenen
Wohnungsbestand in angespannten Wohnungsmärkten und Großstadtregionen ist es danach
zugelassen, sowohl die Bestands- als auch bei Erst- und Neuvermietungsmieten
auf die untere Grenze des im einschlägigen Mietspiegel ausgewiesenen
Mietwertes festzusetzen. Zusätzlich ist eine grundsätzliche Obergrenze in Höhe von
10 Euro/m²/nettokalt vorgesehen, die nur in der im Haushaltsvermerk näher
bestimmten Konstellation überschritten werden kann. Nach Maßgabe der
Mietenrichtlinie der BImA orientiert sich der Mietzins auch im Übrigen an den
unteren Grenzen der Mietwerte, die in den jeweiligen Mietspiegeln für die
betreffenden Wohnungen ausgewiesen sind. Sollten die Mietwerte hier oberhalb von
10 Euro/m²/nettokalt liegen, wird die Miethöhe gleichfalls entsprechend
begrenzt.
Da im Wohnungsbestand der BImA im Land Hessen zum 1. Januar 2020 für
keine Wohnung ein Mietzins von mehr als 10 Euro/m²/nettokalt zu entrichten
war, musste auch keine Mietenabsenkung vorgenommen werden.
27. Wie viele Wohnimmobilien der BImA in Hessen lagen in den Jahren
2013 bis 2020 oberhalb von 10 Euro/qm nettokalt (bitte
Häufigkeitsverteilung nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Wohnungen liegen nach Kenntnissen der
Bundesregierung derzeit (Stand März 2021) in einem angespannten Wohnungsmarkt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In den Jahren 2019 und 2020 gab es im Bestand der BImA im Land Hessen
keine Wohnung mit einem Mietwert von mehr als 10 Euro/m²/nettokalt.
Diesbezügliche Auswertungen zu den Jahren 2013 bis 2018 hält die BImA nicht
vor.
28. Welcher Bedarf wird nach Kenntnissen der Bundesregierung für
zusätzlichen Wohnraum für Bundesbedienstete in Hessen gesehen, und wenn
ja, an welchen Standorten wird dieser Bedarf gesehen?
Für Bundesbedienstete im Bundesland Hessen wird für das Jahr 2021 ein
Bedarf von rund 1 200 Wohnungen an folgenden Standorten gesehen: Frankfurt
am Main, Darmstadt, Hanau, Wiesbaden, Gießen, Eschborn, Fulda, Kassel,
Fritzlar, Stadtallendorf, Schwarzenborn, Köppern, Frankenberg (Eder),
Pfungstadt, Langen und Offenbach.
29. Bis wann plant die BImA, durch Wohnungsbau oder Zukäufe sowie
durch welche anderen Maßnahmen in welchem Umfang in Hessen
Wohnungen für Bundesbedienstete zu errichten bzw. verfügbar zu machen?
Die BImA plant im Bundesland Hessen bis 2028 rund 800 Wohnungen auf
eigenen Grundstücken durch Neubau, Aufstockung und Dachgeschossausbau
zu errichten und diese im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes zu
vermieten. Dabei ist das entsprechende Baurecht in der Regel zunächst noch in
Abstimmung mit den Belegenheitskommunen zu schaffen.
30. Welches Budget steht der BImA für den Neubau von Wohnungen in
Hessen zu Verfügung?
Die BImA führt keine nach Bundesländern differenzierte Budgetierung für
Wohnungsneubaumaßnahmen durch. Insgesamt sieht die Wirtschaftsplanung
der BImA für die Jahre 2021 bis 2025 einen Betrag von rund 1 Mrd. Euro für
Wohnungsneubaumaßnahmen vor.
31. Mit welchem energetischen Standard plant die BImA den Neubau von
Wohnungen in Hessen, und werden auch Wohnungen als Effizienzhaus
Standard 55, Passivhaus oder Energieplushaus geplant?
Die BImA handelt gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung nach dem
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Qualität der neuen
Wohnungen und ihrer Ausstattung ist an dieser Wirtschaftlichkeit sowie an dem
Anspruch orientiert, eine langfristige Vermietbarkeit zu bezahlbaren Preisen zu
ermöglichen. Rechtliche Vorgaben zum energetischen Standard werden
eingehalten, beispielsweise KfW-Effizienzhaus 55/Vorbereitung auf KfW-
Effizienzhaus 40 sowie eine grundsätzliche Prüfung der Verwendung von Dach-
Photovoltaik-Anlagen.
32. Welche Bundesämter, Bundesanstalten und sonstigen Behörden und
Institutionen des Bundes sowie privatwirtschaftlichen Unternehmen im
Mehrheitsbesitz des Bundes verfügen neben der BImA über
Liegenschaften und Wohnungen in Hessen, die der Bund zur Erfüllung seiner
Aufgaben nicht weiter benötigt (bitte nach Anzahl der Wohnungen sowie
Einrichtungen des Bundes bzw. privatwirtschaftliche Unternehmen im
Mehrheitsbesitz des Bundes aufschlüsseln), und inwiefern ist eine
Übergabe an die BImA geplant?
Das Ergebnis einer Ressortabfrage ergab für Einrichtungen des Bundes:
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur plant ein
zweieinhalbgeschossiges ehemaliges Dienstgebäude an die BImA zu
übergeben.
Bei privatwirtschaftlichen Unternehmen im Mehrheitsbesitz des Bundes hat nur
die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Bankengruppe lediglich drei
entsprechende Liegenschaften mit insgesamt 25 Wohnungen. Eine Abgabe dieser
Liegenschaften an die BImA ist jedoch nicht geplant.
33. Welche Liegenschaften der BImA und/oder des BEV in Hessen sind seit
wann als Kulturdenkmale eingetragen (bitte nach Landkreisen
aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Anzahl der Liegenschaften der BImA und/oder des
BEV, die in Hessen als Kulturdenkmale eingetragen sind in den Jahren
2013 bis 2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
BImA:
Die erbetenen Angaben, die der Definition des Begriffs „Kulturdenkmal“ im
Sinne des § 2 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes folgt, sind in der
nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Stadt/Landkreis Bezeichnung Gegenstand der Unterschutzstellung seit
Stadt Kassel Jägerkaserne Gebäude 33, 35 A-C, 35D,
Trafogebäude, ABC-Gebäude, Exerzierhalle,
Gebäude 41, Gebäude 43; Ehrenmal
Gebäude 45, Gebäude 37 und 41
Ensembleschutz für die Bauten aus
der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg
vor 2013
Stadt Kassel Dienstliegenschaft Marbachshöhe Stabsgebäude 10 vor 2013
Stadt Kassel Dienstliegenschaft Marbachshöhe Kompaniegebäude 13 vor 2013
Stadt Kassel Dienstliegenschaft Marbachshöhe Internatsgebäude 14 vor 2013
Stadt Kassel Dienstliegenschaft Marbachshöhe Kompaniegebäude 12 vor 2013
Stadt Kassel Dienstliegenschaft Marbachshöhe Lehrsaalgebäude 02B vor 2013
Stadt Kassel Dienstliegenschaft Marbachshöhe Internatsgebäude 08 vor 2013
Stadt Kassel Dienstliegenschaft Marbachshöhe Unterrichts- und Verwaltungsgebäude
03
vor 2013
Stadt Kassel Bundessozialgericht Gebäude 1 es handelt sich um das
Gebäude des BSG
Vor 2010
Schwalm-Eder-
Kreis
Knüll- Kaserne-Schwarzenborn Gebäude 1 – Wachgebäude vor 2013
Schwalm-Eder-
Kreis
Knüll- Kaserne-Schwarzenborn Gebäude 2 Freizeitzentrum vor 2013
Schwalm-Eder-
Kreis
Knüll- Kaserne-Schwarzenborn Gebäude 221 Unterkunftsgebäude vor 2013
Schwalm- Eder-
Kreis
Knüll- Kaserne-Schwarzenborn Gebäude 208 Stabsgebäude vor 2013
Fritzlar Georg-Friedrich-Kaserne Gebäude 2, historischer Tower vor 2013
Fritzlar Georg-Friedrich-Kaserne Gebäude 3-5, historische LFZ Hallen,
Holztragwerk
vor 2013
Fritzlar Georg-Friedrich-Kaserne Gebäude 20 c-k, Ensembleschutz vor 2013
Fritzlar Georg-Friedrich-Kaserne Gebäude 22 vor 2013
Fritzlar Georg-Friedrich-Kaserne Trio Gebäude 25 vor 2013
Fritzlar Georg-Friedrich-Kaserne Gebäude 26 vor 2013
Fritzlar Georg-Friedrich-Kaserne Gebäude 40, 41 und 41a – Gebäude
und Ensembleschutz
vor 2013
Wetteraukreis Ehemaliges FHQ Adlerhorst Gebäude 7 vor 2013
Stadt/Landkreis Bezeichnung Gegenstand der Unterschutzstellung seit
Landkreis Kassel Fritz-Erler-Anlage
Fuldatal-
Rothwesten
Offizierskasino
Turm am Gebäude A6
vor 2013
Landkreis Kassel Pommern-Anlage
Wolfhagen
Gesamtliegenschaft vor 2013
Landkreis
Marburg-
Biedenkopf
Herder-Institut
Marburg
EFH „Hessenhäuschen“ (BJ 1876),
„Villa Behring“ (BJ 1896), „Villa
Hensel“ (BJ 1906)
2015
Landkreis
Waldeck-
Frankenberg
Sozialwerk Edertal, An der
Sperrmauer
Gesamtliegenschaft vor 2013
Wetteraukreis Ray-Barracks Friedberg Gebäude 3603, 3608, 3609, 3611,
3615-3619, 3621-3625, 3634-3636,
3638, 370
vor 2013
Stadt
Darmstadt
Airfield Griesheim Hangar für Kleinflugzeuge vor 2013
Stadt
Darmstadt
Starkenburg-
Kaserne
Gebäude 006 – Kantine, Unterkünfte;
Gebäude 002 – atypisches
Stabsgebäude; 023 und 029 – Spitzbunker
vor 2013
Stadt Frankfurt Eisenbahn-Bundesamt Gebäude Mainluststraße 5/7
Gebäude Untermainkai 23/25
1994
2000
Stadt Frankfurt Bundesamt für Kartographie und
Geodäsie
Villa Mumm
(Kennedyallee 151)
Vor 2012
Stadt Offenbach Bundesmonopolverwaltung für
Branntwein
Gebäude Friedrichsring 35 Vor 2012
Stadt Marburg Zollamt Marburg Gebäude und Torbogen
Ernst-Giller-Str. 4
Vor 2001
Stadt Wiesbaden Statistisches Bundesamt
(DeStatis)
Hauptgebäude und Kasinogebäude,
Gustav-Stresemann-Ring 11
Vor 2012
Stadt Wiesbaden Bundeskriminalamt Villa Vor 2012
Stadt Wiesbaden Bundeskriminalamt Gebäude D
Thaerstr. 11
Vor 2012
Werra-Meißner-
Kreis (Eschwege)
Bundespolizeiaus- und
-fortbildungszentrum
Ensembleschutz, „schützenswerte
Gesamtanlage
02.08.2004
Landkreis
Hersfeld-
Rotenburg (Bad
Hersfeld)
Zoll ZVS Ensembleschutz, „schützenswerte
Gesamtanlage“
Vor 2010
Landkreis
Hersfeld-
Rotenburg (Bad
Hersfeld)
Zollamt Bad Hersfeld Ensembleschutz, „schützenswerte
Gesamtanlage“
Vor 2010
Landkreis
Hersfeld-
Rotenburg (Bad
Hersfeld)
Zoll Lager Ensembleschutz, „schützenswerte
Gesamtanlage“
Vor 2010
BEV:
Keine.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/29498
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/29498
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/29498
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/29498
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]