[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring,
Omid Nouripour, Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/28096 –
Menschenrechtsverletzungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Staatsführung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) verfolgt seit
einiger Zeit die Strategie, an ihrem Ansehen zu arbeiten und im Westen als Land
der religiösen Toleranz, des technologischen Fortschritts und als
Stabilitätsanker in der Region wahrgenommen zu werden. Auch das
Normalisierungsabkommen mit Israel aus dem Jahr 2020 dient nicht zuletzt auch der
Untermauerung dieses Gesamtbildes. Dabei wird nach Ansicht der Fragesteller leicht
übersehen dass die Menschenrechtsbilanz des Landes nach wie vor düster und
die emiratische Gesellschafts- und Innenpolitik alles andere als fortschrittlich
ist. Bürgerliche und politische Rechte sind stark eingeschränkt, und friedliche
Andersdenkende werden durch nicht rechtsstaatliche Prozesse häufig zu hohen
Haftstrafen verurteilt. Die Verhaftung und Verurteilung des prominenten
Menschenrechtsverteidigers Ahmed Mansoor 2018 zu zehn Jahren Gefängnis in
Isolationshaft in einer zweimal 2 Meter großen Zelle (
https://www.middleeast
eye.net/news/uae-ahmed-mansoor-activist-shocking-conditions-hrw) zeigt das
Bestreben der Staatsführung, jegliche Stimmen einer friedlichen,
unabhängigen und kritischen Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen (
https://www.
hrw.org/report/2021/01/27/persecution-ahmed-mansoor/how-united-arab-emir
ates-silenced-its-most-famous-human).
Das Anti-Terrorismus-Gesetz des Landes dient seit vielen Jahren durch vage
beschriebene Tatbestände wie „Untergrabung der nationalen Einheit oder des
sozialen Friedens“ als Rechtsgrundlage für die Verfolgung sowohl
emiratischer als auch ausländischer friedlicher Dissidentinnen und Dissidenten und
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger. Am 13.
November 2020 äußerten UN-Menschenrechtsexpertinnen und UN-
Menschenrechtsexperten in einem gemeinsamen dinglichen Appell ernste Bedenken
über das Antiterrorgesetz von 2014 und appellierten an die Regierung der
Vereinigten Arabischen Emirate, das Gesetz zu ändern, um es mit internationalen
Standards in Einklang zu bringen (
https://spcommreports.ohchr.org/TMResult
sBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=25663).
Trotz des Beitritts der VAE zur UN-Konvention gegen Folter am 19. Juli 2012
ist Folter in den VAE nach wie vor eine weitverbreitete Praxis und wird von
staatlichen Sicherheitsbeamten als Form der Bestrafung oder Abschreckung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29325
19. Wahlperiode 05.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 4. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
eingesetzt, und um erzwungene Geständnisse zu erlangen. Beschwerden über
Folter und Misshandlungen werden weder in Gerichtsverfahren berücksichtigt
noch unabhängig untersucht. Während der 70. Sitzung des UN-Ausschusses
gegen Folter im April/Mai 2021 soll eine Überprüfung der
Menschenrechtslage in den VAE stattfinden (
https://www.gc4hr.org/report/view/113).
Entgegen eigener und in Europa und den USA mit hohem Aufwand medial
propagierter Darstellungen der emiratischen Regierung als modernes und
tolerantes Land zeigt der Blick auf Frauen- und LGBTQI-Rechte in den VAE
eine andere Realität. Artikel 356 des emiratischen Bundesstrafgesetzbuches
kriminalisiert „unsittliche Übergriffe“, ohne diese zu definieren. Strafgerichte in
den VAE nutzen diesen Artikel, um Menschen für gleichgeschlechtliche
Beziehungen sowie einvernehmliche heterosexuelle Beziehungen außerhalb der
Ehe zu verurteilen. Frauen sind überproportional betroffen, da eine
Schwangerschaft als Beweis für außerehelichen Geschlechtsverkehr dient und Frauen,
die eine Vergewaltigung anzeigen wollen, stattdessen für „einvernehmlichen
Sex“ belangt werden können (
https://www.hrw.org/world-report/2020/countr
y-chapters/united-arab-emirates).
Die Wirtschaft des Landes ist stark von ausländischen Arbeitskräften
abhängig. Trotz einiger Arbeitsrechtsreformen ist die Ausbeutung von
Arbeitskräften gängige Praxis, sowohl in öffentlichen als auch in privaten Unternehmen.
Das Visa-Sponsorensystem („Kafala-System“) gibt Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber weiterhin ein hohes Maß an Kontrolle über die Arbeiterinnen und
Arbeiter und erhöht damit ihr Risiko, Opfer von Menschenhandel,
Zwangsarbeit und anderen Ausbeutungsformen zu werden (
https://carnegieendowment.
org/2020/07/07/uae-s-kafala-system-harmless-or-human-trafficking-pub-8
2188).
Als Deutschlands wichtigster Handelspartner in der Region nehmen die VAE
eine besondere Rolle ein. Deutschland pflegt seit 2004 eine intensive
strategische Partnerschaft mit den VAE, zu deren Stärkung 2019 eine gemeinsame
Absichtserklärung unterzeichnet wurde (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/
aussenpolitik/laender/vereinigtearabischeemirate-node/bilaterale-beziehungen/
202320). Obwohl die VAE im Jemen-Krieg über Stellvertretergruppen stark
involviert sind, beziehen sie nach wie vor Waffen und Rüstungsgüter aus
europäischer und deutscher Herstellung. Die Bundesregierung verhängte zwar
einen temporären Rüstungsexportstopp gegen Saudi-Arabien, nicht jedoch
gegen andere Mitglieder der Anti-Houthi-Koalition wie Ägypten oder die VAE.
So genehmigte die Bundesregierung im Jahr 2020 an die VAE von 51 Mio.
Euro (Bundestagsdrucksache 19/26220).
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtslage in
den Vereinigten Arabischen Emiraten?
Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechtslage in den Vereinigten
Arabischen Emiraten genau. Sie wirkt im bilateralen, europäischen und
internationalen Rahmen gegenüber den Vereinigten Arabischen Emiraten auf eine
Verbesserung der Menschenrechtslage hin.
In einigen Bereichen wie etwa der freien Religionsausübung oder der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen kann die Bundesregierung eine positive
Entwicklung feststellen. Andererseits beobachtet sie jedoch Einschränkungen der
Meinungs-, Presse-, Versammlungs-, und Vereinigungsfreiheit, weiterhin
bestehende Defizite bei Arbeitnehmerrechten und insbesondere das Festhalten an der
Todesstrafe mit Sorge.
Die Meinungsfreiheit ist grundsätzlich in der Verfassung der Vereinigten
Arabischen Emirate festgeschrieben, unterliegt in der Praxis jedoch deutlichen
Einschränkungen, deren Einhaltung durch engmaschige staatliche Überwachung
von Meinungsäußerungen auch umgesetzt wird. Der Handlungsspielraum für
zivilgesellschaftliche Akteure ist sehr begrenzt.
In einigen Bereichen werden Frauenrechte durch die Regierung der Vereinigten
Arabischen Emirate gefördert, etwa bei der wirtschaftlichen Teilhabe und
jüngst auch durch Gesetzesänderungen im Familien- und Strafrecht. Sowohl im
öffentlichen als auch im Privatsektor sind Frauen gut repräsentiert, auch in
Spitzenpositionen. Lohngleichheit ist arbeitsrechtlich vorgeschrieben,
gesetzliche Quoten werden umgesetzt. Weiterhin bestehende Ungleichheiten betreffen
vor allem personenstands- und familienrechtliche Bereiche, einschließlich
Ehe-, Sorge- und Erbrecht sowie die gerichtliche Geltendmachung von
Rechten.
Homosexualität steht in den Vereinigten Arabischen Emiraten unter Strafe und
wird bei Anzeige auch strafrechtlich verfolgt.
Im Bereich des Arbeitsrechts sind in den letzten Jahren verschiedene
Änderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor umgesetzt
worden (etwa Möglichkeit zum Wechsel des Arbeitgebers nach sechs Monaten,
bezahlter Urlaub, elektronisches Lohnzahlungssystem). Allerdings führen
bestehende Regelungen, wonach der legale Aufenthaltsstatus eines Arbeitnehmers
von der Bürgschaft seines Arbeitgebers abhängt, weiterhin zu einer hohen
Abhängigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den damit potenziell
einhergehenden Auswirkungen wie etwa Ausbeutung bis hin zu
Menschenhandel, insbesondere im Niedriglohnsektor. Gewerkschaften sind nach wie vor
verboten.
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesrepublik aus der
Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten konkret für die
wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit sowie die strategische
Partnerschaft mit dem Land?
Angesichts regionaler und globaler Herausforderungen wird die
Bundesregierung ihre enge Zusammenarbeit mit den Vereinigten Arabischen Emiraten im
wirtschaftlichen und politischen Bereich fortsetzen. Dabei bleiben für die
Bundesregierung der weltweite Schutz und die Förderung der Menschenrechte
prioritäre Anliegen. Dementsprechend wirkt die Bundesregierung auf
Änderungen durch Dialog hin und wird Themen wie die Achtung der Menschenrechte,
die Wahrung von Sozialstandards und die Einhaltung rechtsstaatlicher
Verfahren im außen- und wirtschaftspolitischen Austausch mit Vertretern der
emiratischen Regierung weiterhin auf allen Ebenen ansprechen.
3. Welche gemeinsamen Anstrengungen unternimmt Deutschland mit der
EU zur Verbesserung der Menschenrechtslage in den Vereinigten
Arabischen Emiraten?
Die Bundesregierung wirkt an Anstrengungen der Europäischen Union (EU)
für eine positive menschenrechtliche Entwicklung in den Vereinigten
Arabischen Emiraten mit. Im Rahmen der fachlichen und thematischen
Zuständigkeiten der Arbeitsgruppen des Rates (u. a. Gruppe „Naher Osten/Golfstaaten“) ist
die Bundesregierung an relevanten Beratungen auch zur Bewertung der
menschenrechtlichen Entwicklungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten
beteiligt. Die Bundesregierung unterstützt zudem etablierte bilaterale Dialogformate
der EU mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, etwa im Rahmen der
Tagungen der informellen EU-VAE Menschenrechtsarbeitsgruppe. Bei den Tagungen
werden regelmäßig sämtliche Anliegen der EU und ihrer Mitgliedstaaten
behandelt. Dazu gehören auch Themen wie Meinungsfreiheit, Transparenz,
verfahrensrechtliche Garantien und Rechtsstaatlichkeit des Justizwesens und
Haftbedingungen. Auch die deutsche Botschaft in Abu Dhabi wirkt an
Abstimmungsprozessen, Beratungen und dem Informationsaustausch der EU-
Delegation mit den Mitgliedsstaaten zu Fragen mit Auswirkungen auf die
Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit. Sie beteiligt sich
außerdem an gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Social-Media-Aktionen etwa
zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie oder zum
Tag der Arbeit.
4. Welche Menschenrechtsthemen und Einzelfälle sprach die Beauftragte
der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe,
Dr. Bärbel Kofler, während ihres Besuches in den Vereinigten
Arabischen Emirate im November 2019 an?
Während ihres Besuchs in den Vereinigten Arabischen Emiraten im November
2019 thematisierte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte
und Humanitäre Hilfe, MdB Dr. Bärbel Kofler, insbesondere die Lage
ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und den Arbeitnehmerschutz. Sie
bat zudem um Prüfung von Einzelfällen inhaftierter Menschenrechtsaktivisten
und um deren sofortige Freilassung.
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der
Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten seit diesem Besuch
ein?
Seit dem Besuch waren insbesondere Verbesserungen im Bereich der
Frauenrechte zu beobachten. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
b) Ist ein weiterer Besuch der Menschenrechtsbeauftragten geplant?
Pandemiebedingt sind Reisen für alle Mitglieder und Vertreter der
Bundesregierung derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Zur Fortführung des Dialogs
mit den Vereinigten Arabischen Emiraten führte die Beauftragte der
Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, MdB Dr. Bärbel Kofler,
im Januar 2021 ein virtuelles Gespräch mit dem Beigeordneten Minister für
Menschenrechte und Völkerrecht. Dabei wurden neben Einzelfällen auch
allgemeine Menschenrechtsthemen, wie Frauenrechte und Menschenhandel, sowie
der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte der Vereinigten Arabischen
Emirate angesprochen.
5. Inwiefern hat die Bundesregierung gegenüber Regierungsvertreterinnen
und Regierungsvertretern der Vereinigten Arabischen Emirate Bedenken
über die Anwendung von Folter, das Fehlen glaubwürdiger Ermittlungen
zu Foltervorwürfen und die Straffreiheit für Täter geäußert?
6. Inwieweit hat die Bundesregierung die Inhaftierung und Verfolgung
friedlicher Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten
unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung mit
Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern der VAE angesprochen und explizit
die Mängel des Anti-Terrorismus-Gesetzes thematisiert?
7. Inwieweit hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die VAE
das Fakultativprotokoll des UN-Übereinkommens gegen Folter
ratifizieren und die notwendigen Schritte unternehmen, um einen unabhängigen,
effektiven und gut ausgestatteten nationalen Präventionsmechanismus
gegen Folter einzurichten?
Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung steht mit der Regierung der Vereinigten Arabischen
Emirate in regelmäßigem Austausch und spricht dabei auch deren Rechtssystem an.
Zudem forderte die Bundesregierung die Regierung der Vereinigten Arabischen
Emirate beim letzten periodischen Staatenüberprüfungsverfahren im VN-
Menschenrechtsrat unter anderem dazu auf, ein unabhängiges
Menschenrechtsinstitut in Einklang mit den Pariser Prinzipien zu schaffen, um eine weitere
Überprüfungsinstanz zu Fällen von Folter einzurichten. Der Federal National
Council der Vereinigten Arabischen Emirate hat am 20. April 2021 ein Gesetz
zur Gründung eines Nationalen Menschenrechtsinstituts verabschiedet, das im
Einklang mit den Pariser Prinzipien errichtet werden soll. Die Bundesregierung
forderte von den Vereinigten Arabischen Emiraten auch die Ratifizierung des
Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der in Artikel 7
das Folterverbot verbindlich benennt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
der Frage 1, 4b und zu Frage 11 verwiesen.
8. Falls dies in der Vergangenheit nicht geschehen ist, wann und in welchen
Gremien hat die Bundesregierung vor, diese Bedenken und
Empfehlungen auszusprechen?
Die Bundesregierung wird die Menschenrechtslage in den Vereinigten
Arabischen Emiraten auch weiterhin sehr genau beobachten, diese auf bilateraler,
europäischer und internationaler Ebene klar ansprechen und Empfehlungen zu
ihrer Verbesserung abgeben.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Verstöße der Vereinigten
Arabischen Emirate gegen die Berichterstattungspflichten gemäß Artikel 21(h)
der Konvention gegen Folter?
10. Wird die Bundesregierung die emiratische Regierung auffordern, die
Berichterstattungspflichten im Rahmen der anstehenden Überprüfung durch
den UN-Ausschuss gegen Folter einzuhalten?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind dem Übereinkommen gegen Folter
und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder
Strafe (CAT) 2012 beigetreten. Dieses sieht in Artikel 21 ein sog.
Staatenbeschwerdeverfahren vor dem Ausschuss gegen Folter vor. Es kommt jedoch nur
in Bezug auf Staaten zur Anwendung, die die Zuständigkeit des Ausschusses
gegen Folter hierfür im Rahmen einer Erklärung anerkannt haben (sog. „opt
in“-Lösung). Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Vereinigten
Arabischen Emirate eine entsprechende Erklärung bislang nicht abgegeben. In Bezug
auf die Vereinigten Arabischen Emirate können somit keine Verfahren vor dem
Ausschuss gegen Folter gem. Artikel 21 CAT stattfinden. Die Regelung des
Artikel 21 (h) CAT findet in Bezug auf die Vereinigten Arabischen Emirate damit
keine Anwendung.
11. In welcher Form bemüht sich die Bundesregierung, den während des
UN-Staatenüberprüfungsverfahrens (UPR) 2018 ausgesprochenen
Empfehlungen Nachdruck zu verleihen, insbesondere den Mandatsträgern der
UN-Sonderverfahren den Besuch des Landes zu ermöglichen und einen
nationalen Menschenrechtsmechanismus im Einklang mit den Pariser
Prinzipien einzurichten?
Im periodischen Staatenüberprüfungsverfahren im Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen am 22. Januar 2018 forderte die Bundesrepublik Deutschland:
• den Aufbau einer nationalen Menschenrechtskommission im Einklang mit
den Pariser Prinzipien (Empfehlung 141.76)
• die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische
Rechte, insb. mit Blick auf die Meinungsfreiheit (Empfehlung 141.10)
• Gesetzesänderungen bzgl. Frauenrechten und Geschlechtergerechtigkeit
(Empfehlung 141 169)
• die Kooperation mit VN-Sonderberichterstattern (Empfehlung 141 58)
Die Vereinigten Arabischen Emirate nahmen die Empfehlungen 141 10 und
141 169 zur Kenntnis und akzeptierten die Empfehlungen 141 76 und 141 58.
Im Rahmen von bilateralen Gesprächen erinnert die Bundesregierung die
Vereinigten Arabischen Emirate an die ausgesprochenen Empfehlungen und wirkt
auf deren Umsetzung hin. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz sogenannter Munshasa-
Zentren, in denen Einzelpersonen, oft politische Gefangene, lange nach
Beendigung ihrer Strafe in Verwaltungshaft verwahrt werden, und
inwieweit wurde diese Praxis gegenüber der emiratischen Regierung
thematisiert (
https://menarights.org/sites/default/files/2020-06/UAE_General_Al
legation_Report_18062020.pdf)?
Die Bundesregierung fordert grundsätzlich und weltweit zur Einhaltung
rechtsstaatlicher Prinzipen auf und setzt sich hierfür auch gegenüber der Regierung
der Vereinigten Arabischen Emirate ein. So hat etwa die Beauftragte der
Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, MdB Dr. Bärbel
Kofler, die Themen bei ihrer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate und
in ihrem Gespräch mit dem Beigeordneten Minister für Menschenrechte und
Völkerrecht im Januar 2021 angesprochen. Im Übrigen wird auf die Antworten
zu den Fragen 3, 4 und 5 bis 7 verwiesen.
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Entzug der
Staatsbürgerschaft als Repressionsmethode der emiratischen Behörden gegen
Dissidentinnen und Dissidenten?
Das Staatsangehörigkeitsrecht der Vereinigten Arabischen Emirate sieht den
Entzug der Staatsangehörigkeit unter anderem im Falle von die Sicherheit der
Vereinigten Arabischen Emirate gefährdenden Taten sowie bei einer
Verurteilung wegen terroristischer Straftaten vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung
finden diese Regelungen in Einzelfällen Anwendung.
14. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verhängung
und Vollstreckung der Todesstrafe in den Vereinigten Arabischen
Emiraten, und wie setzt sich die Bunderegierung für die Abschaffung der
Todesstrafe im Land ein?
Wenngleich die Todesstrafe selten verhängt wird, halten die Vereinigten
Arabischen Emirate daran fest. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde seit 2014
in zwei Fällen die Todesstrafe vollstreckt. Die Bundesregierung setzt sich
weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe ein, auch in Gesprächen mit den
Vereinigten Arabischen Emiraten.
15. Hat sich die Bundesregierung für die Freilassung von Sheikha Latifa bint
Mohammed bin Rashid, der Tochter des Emirs von Dubai, eingesetzt, die
seit ihrem Fluchtversuch im März 2018 in Einzelhaft an einem
unbekannten Ort festgehalten wird?
a) Wenn ja, in welchen Foren und im Rahmen welcher Gespräche hat
die Bundesregierung die Freilassung von Sheikha Latifa bint
Mohammed bin Rashid thematisiert?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung befürwortet die Bemühungen der Vereinten Nationen und
ihrer Menschenrechtsexperten in dieser Angelegenheit.
16. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für den Schutz und eine
Stärkung der Rechte von LGBTQI*-Menschen in bilateralen Gesprächen mit
der emiratischen Regierung ein?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
17. Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen der Bundesregierung über
Zwangsarbeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten vor?
In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist jegliche Form von Zwangsarbeit
gesetzlich verboten. Mit verschiedenen Änderungen des Arbeitsrechts haben
die Vereinigten Arabischen Emirate in den letzten Jahren den gesetzlichen
Arbeitnehmerschutz zur Verhinderung von Zwangsarbeit im Niedriglohnsektor
verbessert. Die Behörden bemühen sich mit Aufklärungskampagnen und
Kontrollen darum, diese Schutzvorschriften durchzusetzen.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gefährdung und
Gesundheitsversorgung von ausländischen Arbeitskräften in den
Vereinigten Arabischen Emiraten während der COVID-19-Pandemie (
https://w
ww.amnesty.org/en/latest/research/2020/04/gulf-concerns-regarding-mig
rant-workers-rights-during-covid19-pandemic/)?
Durch die beengten Unterbringungsverhältnisse waren ausländische
Arbeitskräfte zu Beginn der Covid-19-Pandemie besonders gefährdet. Die Behörden
der Vereinigten Arabischen Emirate haben darauf mit verschiedenen
Präventionsmaßnahmen reagiert, beispielsweise durch umfassende Testungen,
Aufklärungskampagnen, Sperrstunden, Vorschriften zu verstärkten Reinigungs- und
Abstandsmaßnahmen und Verpflichtungen der Arbeitgeber, Hygieneartikel zur
Verfügung zu stellen. Zudem wurde nach Kenntnis der Bundesregierung an
COVID-19-erkrankten ausländischen Arbeitskräften eine kostenlose
medizinische Versorgung angeboten. Alle Personen mit Aufenthaltsgenehmigung in den
Vereinigten Arabischen Emiraten haben die Möglichkeit zu kostenlosen
COVID-19-Impfungen.
19. Setzt sich die Bundesregierung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit
der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, konkret für eine
Beseitigung des sogenannten Kafala-Systems in den VAE ein, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich auf bilateraler, europäischer und internationaler
Ebene gegenüber den Vereinigten Arabischen Emiraten für eine Verbesserung
der Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor ein. Arbeitnehmerrechte bildeten
auch einen Schwerpunkt der Reise der Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, MdB Dr. Bärbel Kofler, im November
2019 in die Vereinigten Arabischen Emirate. In ihrem Gespräch mit dem
Beigeordneten Minister für Menschenrechte und Völkerrecht der Vereinigten
Arabischen Emirate im Januar 2021 regte MdB Dr. Kofler zudem eine verstärkte
Kooperation mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und weitere
Schritte hin zu einer Verbesserung der Arbeitnehmerrechte an, insbesondere im
Niedriglohnsektor. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 4
verwiesen.
20. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Situation ausländischer
Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in den Vereinigten Arabischen
Emiraten anzumahnen und sich für die Gewährleistung ihrer
Menschenrechte einzusetzen?
Auf die Antworten zu den Fragen 17 und 19 wird verwiesen.
21. Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen der Bundesregierung über
Kinderarbeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Kinderarbeit vor.
Arbeitsverträge mit Personen unter 15 Jahren sind in den Vereinigten Arabischen
Emiraten gesetzlich verboten. Für Personen im Alter von 15 bis 18 Jahren kann das
Arbeits- und Emiratisierungsministerium der Vereinigten Arabischen Emirate
Arbeitsgenehmigungen unter bestimmten Voraussetzungen erteilen. So müssen
unter anderem eine ärztliche Bescheinigung und das Einverständnis der
Sorgeberechtigten vorliegen. Zudem dürfen Jugendliche nachts nicht in
Industriebetrieben tätig sein und keine gefährlichen oder belastenden Arbeiten verrichten.
Die maximal zulässige Arbeitszeit beträgt sechs Stunden.
22. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutscher Unternehmen und
Investorinnen und Investoren an Projekten in den Vereinigten Arabischen
Emiraten beteiligt, in denen Zwangsarbeit zum Einsatz kommen?
a) Wenn ja, um welche Unternehmen oder Investoren handelt es sich?
b) Wenn ja, wird das Thema gegenüber diesen Akteurinnen und
Akteuren thematisiert, und in welchem Rahmen?
Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenhandel von
Frauen aus osteuropäischen Ländern in die Vereinigten Arabischen
Emirate (
https://www.brusselstimes.com/news/103189/uk-politicians-endors
e-petition-against-human-trafficking-in-uae/)?
Mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf Ebene der
EU für eine Bekämpfung dieser Menschenrechtsverletzungen ein?
In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist jegliche Form von Menschenhandel
gesetzlich verboten. Im Jahr 2007 wurde ein Nationales Komitee für den
Kampf gegen den Menschenhandel eingerichtet. Das Komitee organisiert
regelmäßig Aufklärungs- und Fortbildungskurse in Ministerien und Behörden.
Zudem haben die Vereinigten Arabischen Emirate das Abkommen der Vereinten
Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ratifiziert
und sind dem Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bestrafung und Bekämpfung des
Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, (Palermo-
Protokoll) beigetreten. Der Bundesregierung liegen keine über die
Medienberichterstattung hinausgehenden Informationen zu Menschenhandel von Frauen
aus osteuropäischen Ländern in die Vereinigten Arabischen Emirate vor. Im
Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.
24. Hat die Bundesregierung die Lage der Meinungs- Presse- und
Versammlungsfreiheit in den Vereinigten Arabischen Emiraten bewertet, und mit
welchem Ergebnis?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
25. Wie bewertet die Bundesregierung „Influencer-Lizenzen“, als
Vereinbarungen, die zwischen Influencern, darunter auch deutsche
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, und dem Emirat Dubai geschlossen werden, in
Bezug auf das Recht auf Meinungsfreiheit (
https://www.stern.de/kultur/tv/
magazin-royale-ueber-influencer-in-dubai--alles-total-nice---oder-doch-n
icht--30378720.html)?
Personen, die sich im Ausland aufhalten, unterliegen grundsätzlich den dort
geltenden Gesetzen. Nach Einschätzung der Bundesregierung schränken die
nationalen Bestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate für (Soziale)
Medien die Meinungsfreiheit in den Vereinigten Arabischen Emiraten deutlich ein.
So stehen Beleidigungen, Verleumdungen oder die Veröffentlichung von Fake
News unter Strafe. Auch kritische Äußerungen gegen die staatliche Führung
und zu Religionsfragen können in den Vereinigten Arabischen Emiraten
strafrechtlich verfolgt werden. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Die Gesetze zu (Sozialen) Medien der Vereinigten Arabischen Emirate sehen
zudem vor, dass „Influencer“, die als solche in den Vereinigten Arabischen
Emiraten gewerblich tätig werden möchten, eine sogenannte „Influencer-
Lizenz“ benötigen. Diese erfordert unter anderem die Einhaltung der
allgemeinen oben genannten nationalen Bestimmungen.
26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über durch deutsche und
europäische Unternehmen exportierte Überwachungstechnologie an die
Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate?
Daten zu tatsächlich erfolgten Ausfuhren zu Gütern im Sinne der Fragestellung
liegen der Bundesregierung nicht vor.
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über ehemalige Mitarbeiter
deutscher Sicherheitsbehörden, die für emiratische Sicherheitsdienste oder
mit solchen Diensten in Verbindung stehende Unternehmen arbeiten?
Falls ja, welche?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
28. Wie viele Endverbleibskontrollen und wie regelmäßig führt die
Bundesregierung Endverbleibskontrollen von in die Vereinigten Arabischen
Emiraten exportierten Rüstungsgütern vor Ort durch, um zu verhindern,
dass diese nicht zum Zweck von Menschenrechtsverletzungen
beispielsweise im Jemen-Krieg eingesetzt werden?
Bislang wurde eine Vor-Ort-Kontrolle über den tatsächlichen Endverbleib von
Kleinwaffen in den Vereinigten Arabischen Emiraten durchgeführt. Zum
Instrument der Post-Shipment-Kontrollen und deren Durchführung wird auf das
Eckpunktepapier der Bundesregierung verwiesen (abrufbar unter
https://www.b
mwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-einfuehrung-post-shipment-ko
ntrollen-deutsche-ruestungsexporte.pdf?__blob=publicationFile&v=1) sowie
auf die Ausführungen in den jährlichen Rüstungsexportberichten.
29. Erwägt die Bundesregierung, ihre Rüstungsexportpolitik gegenüber den
Vereinigten Arabischen Emiraten aus menschenrechtspolitischen und
humanitären Gründen zu überdenken?
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über
die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des
Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), des „Gemeinsamen
Standpunkts des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie
und Militärgütern“ in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 16. September
2019 und des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty) sowie die
„Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen
und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 in der Neufassung vom
26. Juni 2019. Letztere statuieren in diesem Zusammenhang unter den
allgemeinen Prinzipien, dass der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungs-
und Endverbleibsland bei den Entscheidungen über Exporte von Kriegswaffen
und sonstigen Rüstungsgütern besonderes Gewicht beigemessen wird.
30. Welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Neuausrichtung der Politik der USA unter Präsident Biden gegenüber
den Staaten, die im Jemen-Krieg involviert sind, also auch der VAE?
Die Bundesregierung begrüßt die Unterstützung der US-Regierung für eine
politische Beilegung des Jemen-Konflikts unter Führung der Vereinten Nationen.
Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer langjährigen intensiven
Unterstützung des Einsatzes der Vereinten Nationen auch weiter eng mit ihren
Partnern, darunter den Vereinigten Staaten, abstimmen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]