[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/28155 –
Bundesinterne Mediationen und deren Anwendung in staatlichen Institutionen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der öffentliche Dienst betrifft in der Bundesrepublik Deutschland unter
anderem nicht nur die Gesamtheit des Staatspersonals, sondern auch das besondere
Arbeitsverhältnis der Staatsbeschäftigten zu ihrem Arbeitgeber. Dabei kann
der öffentliche Dienst auf den verschiedenen Ebenen ausgeübt werden,
namentlich dem Bund, dem Land oder aber den Kommunen sowie den
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Laut Angaben des Statistischen
Bundesamtes sind derzeit auf Bundesebene rund 501 000 Menschen im öffentlichen
Dienst beschäftigt (
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-D
ienst/Tabellen/beschaeftigungsbereiche.html;jsessionid=B653059B34CEBE98
01035AC168A16791.internet722). Der Bund gehört damit zu einem der
größten Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland. In der Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18374 gab die Bundesregierung
Zahlen betreffend Mediationsverfahren und andere ADR-Verfahren an, in
denen der Bund selbst Partei war. Darüber hinaus stellt sich jedoch auch die
Frage, wie sich die Situation betreffend die Mediationen innerhalb der
staatlichen Institutionen darstellt sowie inwiefern sich die Bundesregierung dafür
einsetzt die Mediationskapazitäten in diesen auszubauen und das Instrument
der Mediation und anderer ADR-Verfahren bekannter zu machen. Wie die
Bundesregierung bereits in dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der
Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
(Bundestagsdrucksache 17/5335) ausgeführt hat, ist die Bundesregierung
bestrebt, die Mediation zu fördern. Fraglich ist vor diesem Hintergrund,
inwiefern auch innerhalb der staatlichen Institutionen Mediationen bei Konflikten
angewendet werden. Gerade vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an
Arbeitnehmern, Beamten, Richtern und Soldaten sollte die Bundesregierung
hier ihrer Verantwortung gerecht werden und entsprechende Kapazitäten
regelmäßig überprüfen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28810
19. Wahlperiode 21.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 21. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Mediationen und andere ADR-Verfahren sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2019 aufgrund von Konflikten innerhalb der
staatlichen Institutionen durchgeführt worden, und um welche Institutionen
handelt es sich konkret (bitte nach Jahr, Anzahl, Art und Institution
aufschlüsseln)?
Unter dem Begriff „staatliche Institutionen“ im Sinne der Fragestellung werden
die obersten Bundesbehörden sowie deren Geschäftsbereichsbehörden
verstanden.
Aus Gründen des allgemeinen Vertrauensschutzes und der besonderen
Vertraulichkeit von Mediationen und anderen ADR-Verfahren besteht keine
Verpflichtung zur Erhebung der erbetenen Daten. Beratungen in Konfliktsituationen
werden dementsprechend durch die in den Ressorts und den
Geschäftsbereichsbehörden geschaffenen Stellen nicht systematisch erfasst. Die folgenden Angaben
stellen daher lediglich einen Auszug aus der Konfliktbeilegungspraxis
innerhalb der Bundesregierung und ihres Geschäftsbereiches dar und erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit:
Jahr Institution Anzahl Art des ADR-Verfahrens
2019 BK-Amt 3 Konfliktbezogene Team-Coaching
Maßnahmen
BMF – BZSt1 27 Konfliktmoderation, Konfliktberatung
BMF – Zoll2 4 Mediation, Arbeitsplatzkonflikt,
Begleitung der Zusammenlegung von
Dienststellenteilen,
BMI –
BAMF3
78 Mediation (intern und extern)
BMI – BBR4 1 Konfliktlösungsgespräch nach DV
BMI – BfV5 1 Mediation (extern)
BMI – BSI6 1 Mediation (extern)
BMI – THW7 7 Konfliktmoderationen
AA 5 Mediation
AA – ZIF8 1 Austausch zwischen den verschiedenen
Beteiligten
BMWi – GB 3 1 x gerichtliches Güteverfahren
2 x außergerichtliche Mediation
BMJV 6 Konfliktberatung
BMG 4 Konfliktberatung und Teammaßnahmen
BMU –
UBA9
6 Mediation
BMU – BfS10 1 Mediation
1 Bundeszentralamt für Steuern.
Hinweis: In den meisten Fällen – 80–90 % der Fälle – lässt sich immer nur eine Partei zum
Umgang mit dem Konflikt beraten. In eher wenigen Fällen geht es um eine Konfliktmoderation
unter Anwendung von Methoden aus der systemischen Beratung, der Mediation und der
Konfliktklärung.
2 Zollverwaltung.
3 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
4 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
5 Bundesamt für Verfassungsschutz.
6 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
7 Technisches Hilfswerk.
8 Zentrum für Internationale Friedenseinsätze.
9 Umweltbundesamt.
10 Bundesamt für Strahlenschutz.
Jahr Institution Anzahl Art des ADR-Verfahrens
BMU –
BfN11
1 Mediation
BMZ 2 Mediation
2020 BMF –
BZSt12
27
1
Konfliktmoderation, Konfliktberatung
Mediation
BMF – Zoll13 5 Mediation
BMI –
BAMF14
108 Mediation (intern und extern); Coaching
BMI – BBR15 2 Konfliktlösungsgespräch nach DV;
Beschwerde nach AGG
BMI – BSI16 1 Mediation (extern)
BMI –
THW17
5 Konfliktmoderationen
BMI –
ZITiS18
n.a. Konfliktbegleitung
AA 2 Mediation
AA – ZIF19 1 Mediation: Angebot, Vorbereitung und
Durchführung eines Dialoges
BMWi – GB 1 1 x außergerichtliche Mediation
BMWi 1 1 x gerichtliches Güteverfahren
BMJV 7 Konfliktberatung
BMG 3 Teammaßnahmen
BMU 1 Mediation
BMU –
UBA20
4 Mediation
BMU – BfS21 2 Mediation
BMU –
BfN22
1 Mediation
BMU –
BASE23
2 Mediation
BMBF 1 Mediation mit externer Unterstützung
2021 BMF –
BZSt24
8 Konfliktmoderation, Konfliktberatung
BMF – Zoll25 2 Mediation, Arbeitsplatzkonflikt
BMI –
BAMF26
51 Mediation (intern und extern); Coaching
11 Bundesamt für Naturschutz.
12 Siehe Fn. 1.
13 Siehe Fn. 2.
14 Siehe Fn. 3.
15 Siehe Fn. 4.
16 Siehe Fn. 6.
17 Siehe Fn. 7.
18 Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich.
19 Zentrum für Internationale Friedenseinsätze.
20 Siehe Fn. 9.
21 Siehe Fn. 10.
22 Siehe Fn. 11.
23 Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung.
24 Siehe Fn. 1.
25 Siehe Fn. 2.
26 Siehe Fn. 3.
Jahr Institution Anzahl Art des ADR-Verfahrens
BMI –
THW27
2 Konfliktmoderationen
BMI –
ZITiS28
n.a. Konfliktbegleitung
AA 1 Mediation
AA – ZIF29 1 Gesprächsangebote
BMWi 1 Fortsetzung des Verfahrens aus 2020
BMU – BfS30 1 Mediation
BKM –
BStU31
1 Mediation (geplant)
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2019 ergriffen, um bei
Konflikten innerhalb der staatlichen Institutionen eine Mediation oder ein
anderes ADR-Verfahren anzuregen oder durchzuführen?
Die Bundesregierung hat insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen:
Jahr Ressort Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung
von ADR-Verfahren
2019 BMI – BBR32 • Sozialberatung
• Dienstvereinbarung zur Konfliktlösung und zum
partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz
• AGG-Beschwerdestelle
2019 BMI – Bundespolizei Sozialwissenschaftlicher Dienst der BPOL mit 6 ausgebildeten
Mediatorinnen und Mediatoren
2019 BMI – Bundesanstalt
(BA) THW33
• Voll-Freistellung sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung
eines Konfliktbeauftragten
• Durchführung von 7 sog. „Team-TÜV-Maßnahmen“
(Präventionsmaßnahmen zur frühzeitigen Erkennung und Vermeidung
von Konflikten im Team)
• Unterstützung bei der Auswahl und Beschaffung von externen
Mediatorinnen und Mediatoren
2019 BMEL Interne Bekanntgabe an alle Beschäftigten über Möglichkeiten
der Nutzung eines Konfliktlösungsmanagements durch die
betriebliche Sozialberatung
27 Siehe Fn. 7.
28 Siehe Fn. 18.
29 Siehe Fn. 8.
30 Siehe Fn. 10.
31 Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen.
32 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
33 Siehe Fn. 7.
Jahr Ressort Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung
von ADR-Verfahren
2019 BMF –
Geschäftsbereich
Generalzolldirektion (GZD) – Ausbildung einer Beamtin der GZD
(DIX, LB 14) zur Mediatorin nach den Vorgaben des
Mediationsgesetzes und den darüber hinaus gehenden Anforderungen des
Bundesverbandes Mediation.
Die aktuell zwei ausgebildeten Mediatorinnen der GZD (DIX, LB
14) haben ein jährliches Kontingent von insgesamt 375 Stunden
für die Durchführung von Mediationen.
Hauptzollamt (HZA) Karlsruhe – Abschluss einer
Dienstvereinbarung „Fairness am Arbeitsplatz zum Umgang mit
schwerwiegenden Konflikten“, Schutz vor sexueller Belästigung und Mobbing.
2019 BKM – BStU34 Beim BStU sind Maßnahmen zur Konfliktbewältigung wie
Coaching, Teamcoaching, Supervision und Mediation im
Personalentwicklungskonzept verankert worden.
2020 BMI – BBR35
• Sozialberatung
• Dienstvereinbarung zur Konfliktlösung und zum
partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz
• AGG-Beschwerdestelle
2020 BMI – Bundesanstalt
(BA) THW36
• Voll-Freistellung sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung
eines Konfliktbeauftragten
• Durchführung von 14 sog. „Team-TÜV-Maßnahmen“
(Präventionsmaßnahmen zur frühzeitigen Erkennung und Vermeidung
von Konflikten im Team)
• Unterstützung bei der Auswahl und Beschaffung von externen
Mediatorinnen und Mediatoren
2020 BMI – ZITiS37 Einführung der betrieblichen Sozialberatung. Das Angebot umfasst
u. a. auch die Konfliktbegleitung zur Verbesserung von
Problemlösungsfähigkeiten im Arbeits- und Privatleben.
2020 BMEL Interne Bekanntgabe an alle Beschäftigten über Möglichkeiten
der Nutzung eines Konfliktlösungsmanagements durch die
betriebliche Sozialberatung
2020 BMF –
Geschäftsbereich
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – Anstoß einer
Dienstvereinbarung zum wertschätzenden Verhalten
GZD – Die aktuell zwei ausgebildeten Mediatorinnen der GZD
(DIX, LB 14) haben ein jährliches Kontingent von insgesamt
375 Stunden für die Durchführung von Mediationen.
2021 BMI – BBR • Sozialberatung
• Dienstvereinbarung zur Konfliktlösung und zum
partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz
• AGG-Beschwerdestelle
34 Siehe Fn. 31.
35 Siehe Fn. 32.
36 Siehe Fn. 7.
37 Siehe Fn. 18.
Jahr Ressort Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung
von ADR-Verfahren
2021 BMI – Bundesanstalt
(BA) THW
• Voll-Freistellung sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung
eines Konfliktbeauftragten
• Durchführung weiterer sog. „Team-TÜV-Maßnahmen“
(Präventionsmaßnahmen zur frühzeitigen Erkennung und Vermeidung
von Konflikten im Team)
• Unterstützung bei der Auswahl und Beschaffung von externen
Mediatorinnen und Mediatoren
• Einrichtung einer Beschwerdestelle nach AGG
2021 BMI – ZITiS Fortsetzung der betrieblichen Sozialberatung. Das Angebot
umfasst u. a. auch die Konfliktbegleitung zur Verbesserung von
Problemlösungsfähigkeiten im Arbeits- und Privatleben.
2021 BMF –
Geschäftsbereich
GZD – Die aktuell zwei ausgebildeten Mediatorinnen der GZD
(DIX, LB 14) haben ein jährliches Kontingent von insgesamt
375 Stunden für die Durchführung von Mediationen.
2021 BMEL Interne Bekanntgabe an alle Beschäftigten über Möglichkeiten der
Nutzung eines Konfliktlösungsmanagements durch die betriebliche
Sozialberatung
Hinzuweisen ist im Übrigen darauf, dass es für die in der Bundesverwaltung
Beschäftigten, die in ihrer Arbeitseinheit oder auch hierarchieübergreifend
Konflikte erleben, grundsätzlich die Möglichkeit gibt, über das Coaching-
Zentrum der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat (BAköV) die Unterstützung einer externen
Mediatorin oder eines externen Mediators in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus bietet die Bundesverwaltung ein umfassendes internes
Konfliktberatungsangebot durch geschulte Konfliktberaterinnen und -berater sowie
eine individuelle Beratung für Beschäftigte in Konfliktsituationen über den
Sozialen Dienst der jeweiligen Behörde an. Überdies stehen in der
Bundesverwaltung die Interessenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte,
Vertrauensperson der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen)
sowie die Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) den Beschäftigten im Konfliktfall zur Verfügung. Gemäß § 13 AGG
haben die Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Dienststellen zu
beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem
Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten
wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen.
Im Einzelnen:
Zur Lösung von Konflikten bietet das Bundesministerium der Finanzen (BMF)
seinen Beschäftigten seit 2013 fortlaufend eine streng vertrauliche Beratung
durch 3 bis 4 Beschäftigte des Hauses an. Hierfür wurden Beschäftigte zur
Übernahme von Beratungen in Konfliktsituationen speziell geschult. Teilweise
verfügen die Konfliktberaterinnen und Konfliktberater auch über eine
Zusatzqualifikation als Mediatorin oder Mediator. Das Angebot wurde und wird von
den Beschäftigten des BMF sehr gut angenommen. Daneben bietet der Soziale
Dienst im BMF individuelle Beratung für Beschäftigte in Konfliktsituationen
an.
Ein Beschäftigter des Sozialen Dienstes ist ausgebildeter Mediator. Auch hier
erfolgt keine statistische Erfassung aus Gründen der Vertraulichkeit. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von externen
Mediatorinnen und Mediatoren – wie etwa durch das Coaching-Zentrum der BAköV.
Dieses Angebot wurde im maßgeblichen Zeitraum von 2019 bis heute allerdings
nicht in Anspruch genommen.
Beschäftigte des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
können generell unter vielen Ansprechpersonen als Partnerinnen und Partner
einer Mediation oder eines ADR-Verfahrens wählen. In Betracht kommen z. B.
Interessenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte, Personalreferat,
Beschwerdestelle nach § 13 AGG, Beteiligte des betrieblichen
Eingliederungsmanagements, Ärztlicher und Sozialer Dienst. Weitere Gesprächspartnerinnen und
-partner werden im gegenseitigen Einvernehmen hinzugezogen. Bei Kenntnis
über Konflikte innerhalb der Häuser vermittelt oftmals die Personalverwaltung
im Bedarfsfall den Kontakt z. B. zur betrieblichen Sozialberatung und/oder
gestaltet bzw. begleitet selbst aktiv den Prozess der Konfliktlösung.
Das Auswärtige Amt (AA) bietet bereits seit 2003 mit der Mediation ein
Instrument zur Konfliktbewältigung an und führt mit den professionell ausgebildeten
Mitgliedern seines Mediations-Teams jährlich eine Supervision durch. Darüber
hinaus verfügt das AA über eine eigene, dem Gesundheitsdienst zugehörige
psychosoziale Beratungsstelle, bei der sich alle Beschäftigten und deren
Angehörige auch in Konfliktfällen vertraulich beraten lassen können. Sie bietet
neben individueller Konfliktberatung auf Anfrage auch
Teambildungsmaßnahmen zur Konfliktlösung und Konfliktvermeidung an. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wurde im
relevanten Zeitraum von dem Coaching-Angebot der BAköV kein Gebrauch
gemacht. Daneben gibt es im BMJV und seinem Geschäftsbereich, wie bereits
in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/18374 ausgeführt, ein Verfahren
der kollegialen Konfliktberatung. Angaben zu Zahl und Art dieser Verfahren
können nur in eingeschränktem Umfang gemacht werden, da diese Verfahren
der Vertraulichkeit unterliegen und die Konfliktberaterinnen und -berater von
sich aus tätig werden. Eine statistische Erfassung und Auswertung erfolgt nicht.
Darüber hinaus bietet das BMJV eine Sozialberatung durch eine externe Stelle
an. Die Beschäftigten können sich an die Sozialberatung wenden, wenn sie
aufgrund beruflicher, sozialer oder privater Problemstellungen individuelle
Unterstützung oder Beratung benötigen. Das Beratungsangebot erstreckt sich auch
auf die Schlichtung von Konflikten am Arbeitsplatz. Da die Beratung der
Schweigepflicht unterliegt, liegen auch insoweit keine belastbaren Daten vor.
Ein vergleichbares Angebot gibt es auch bei den Gerichten und Behörden im
Geschäftsbereich.
Im BMJV und seinem Geschäftsbereich wird auf das Angebot der
Konfliktberatung an verschiedenen Stellen aufmerksam gemacht, etwa durch die
Veröffentlichung im Intranet, Auslegung und Verteilung von Flyern, regelmäßige
Hinweise in den Hausmitteilungen, Präsentation der Konfliktberatung auf
Aktionstagen einzelner Behörden und durch Hinweis der Personalverwaltung
auf die Konfliktberatung in geeigneten Einzelfällen.
Die Beschäftigten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) können sich
in Konfliktfällen an ihre (direkten) Vorgesetzten, die Personalreferate, die
Gleichstellungsbeauftragte, die Mitglieder des Personalrates und der
Schwerbehindertenvertretung wenden. Vor allem aber steht ihnen die externe betriebliche
Sozialberatung mit ihren für solche Aufgaben hoch qualifizierten Beraterinnen
und Beratern zur Verfügung. Dieses Angebot der betrieblichen Sozialberatung
ist im BMG erfolgreich verankert und wird bei Bedarf breit in Anspruch
genommen. Ein zusätzliches, gestuftes Interventionsverfahren zum Schutz vor
Diskriminierung, sexueller Belästigung und Mobbing ist in einer
Dienstvereinbarung zum wertschätzenden Verhalten am Arbeitsplatz festgelegt. Im Rahmen
dieser Dienstvereinbarung sind an beiden Dienstorten je zwei
Ansprechpersonen aus dem Kreise der Beschäftigten bestimmt und geschult. Auch das
Angebot an Coaching-/Mediationsmaßnahmen der BAköV steht den Beschäftigten
zur Verfügung. Auf all diese Angebote wird regelmäßig in
Führungskräfteschulungen, Einführungsveranstaltungen, auf Personalversammlungen, im Intranet,
mit Flyern etc. hingewiesen. Vor allem aus Gründen der Vertraulichkeit werden
die Interventionen/Unterstützungsleistungen all dieser Instanzen nur teilweise
erfasst (Teammaßnahmen und Konfliktmoderationen durch die betriebliche
Sozialberatung werden in Jahresberichten aufgeführt, jedoch nicht
Einzelberatungen zur Konfliktbewältigung).
Seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
wurde zum Thema „Konstruktiver Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz“
mit dem Personalrat am 22. November 2018 eine Dienstvereinbarung
geschlossen, die für Konfliktsituationen einen 4-Stufenplan zur Konfliktmoderation und
-mediation vorsieht. Im Bereich der Stufen eins und zwei werden Konflikte
innerhalb der Organisationseinheit in eigener Verantwortung gelöst. Falls diese
interne Konfliktlösung nicht in Betracht kommt, kann die Organisation im
Rahmen der Stufe 3 eine externe Mediation über die Fortbildungsstelle anbieten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) verweist auf die vorgenannten Angebote der BAköV und die
betriebliche Sozialberatung in den Jahren 2019 bis 2021.
Beschäftigte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
haben die Möglichkeit, in Konfliktsituationen sowohl die (unmittelbaren)
Vorgesetzten als auch die Zentralabteilung – hier insbesondere das Personalreferat
– vermittelnd einzubinden. Außerdem stehen sowohl die
Gleichstellungsbeauftragte als auch der Personalrat sowie die Vertrauensperson der
schwerbehinderten Menschen den Beschäftigten als Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner zur Verfügung. Im darüber hinausgehenden Bedarfsfall kann durch die
Zentralabteilung eine Mediation über das Coaching-Zentrum der BAköV
organisiert werden. Die Zentralabteilung hat in diesen Fällen eine vermittelnde Rolle,
die eigentliche Mediation wird durch entsprechend qualifizierte, durch die BA-
köV bedarfsorientiert ausgewählte Mediatorinnen und Mediatoren
durchgeführt.
3. Inwieweit hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, im öffentlichen
Dienst Stellen zu schaffen, an die sich die Arbeitnehmer, Beamten, Richter
und Soldaten bei Konflikten zur Konfliktlösung wenden können?
a) Liegt eine solche Stelle vor, und um welche Stelle handelt es sich
dabei konkret?
b) Inwieweit sieht die Bundesregierung den Bedarf, eine solche Stelle zu
fördern?
c) Inwieweit berücksichtigen diese Stellen mediative Elemente zur
Konfliktlösung?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 2 und die dort genannten
Konfliktlösungsstellen wie das Coaching-Zentrum der BAköV und die bei allen
Ressorts eingerichteten Beschwerdestellen nach § 13 AGG verwiesen. Neben den
hausinternen Stellen der Ressorts steht mit dem Coaching-Zentrum der BAköV
ressortübergreifend eine Stelle zur Vermittlung von Mediatorinnen und
Mediatoren zur Verfügung.
Im Übrigen gibt es in den einzelnen Ressorts folgende Konfliktlösungsstellen:
• BMI
Das BMI begleitet und unterstützt die von seinem Geschäftsbereich
grundsätzlich in eigener Zuständigkeit getroffenen Maßnahmen. Diese umfassen ein
breites Spektrum von voll- und teilfreigestellten, internen Konfliktbeauftragten,
die überwiegend auch über eine gesonderte Mediatorenausbildung verfügen.
Gleiches gilt für bei Bedarf extern beauftragte Kapazitäten.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat beispielsweise
bereits 2018 eine gesonderte „Sozial- und Konfliktberatung“ (SKB) eingerichtet.
Die Beschäftigten der SKB stehen bei allen Arten von auftretenden Konflikten
am Arbeitsplatz allen Beschäftigten im BAMF zur Verfügung. Die SKB bietet
umfassende Lösungen für den gesamten Bereich der Alternative Dispute
Resolution innerhalb der Belegschaft. Die Beratung erfolgt vertraulich, individuell
und sachverhaltsbezogen. Zu den Angeboten gehören neben Erstorientierung
und fachlicher Bewertung auch Mediation und Vermittlung. Bei Bedarf an
externer Mediation wird regelmäßig das Coaching-Zentrum der BAköV
einbezogen.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) hat eine
Dienstvereinbarung zur Konfliktlösung und zum partnerschaftlichen Verhalten am
Arbeitsplatz erarbeitet, die Anlaufstellen benennt und das Vorgehen erläutert.
Auf Grundlage der im Jahr 2004 in Kraft getretenen Dienstvereinbarung
„Fairness am Arbeitsplatz“ wurde die Beratungsstelle des Bundeskriminalamts
(BKA) eingerichtet. Die in der BKA-internen Beratungsstelle hauptamtlich
tätigen internen Fachberaterinnen und Fachberater (Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter) sowie
nebenamtliche zertifizierte Konfliktberaterinnen und -berater (mit Ausbildung in
Mediation) bieten neben anderen Konfliktlösungsverfahren (z. B. Moderation,
Teamentwicklung) auch mediative Elemente zur Konfliktlösung an.
• BMF – Geschäftsbereich
Der Ärztliche und Soziale Dienst der obersten Bundesbehörden im BMI wird
seit 2010 auch für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) tätig. In diesem
Dienst werden die Sozialberaterinnen und Sozialberater regelmäßig dienstlich
weitergebildet. Es werden auch Weiterbildungen zur gewaltfreien
Kommunikation, Mediation und Konfliktklärung angeboten und durchgeführt. Zudem
existiert beim BZSt eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG, die neben z. B.
Arbeitnehmervertretungen und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes als
Anlaufstelle für Betroffene bei Konflikten dient. Die Beschwerdestelle nach § 13
AGG unterstützt und begleitet die Beschwerde führende Person dabei, im
Dialog mit der Hausleitung oder anderen betroffenen Stellen Benachteiligungen zu
beenden und die Person zu schützen. Die Konfliktlösung kann dabei auch
Elemente der Mediation und Konfliktmoderation beinhalten.
Im Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) ist keine eigene Stelle hierfür
eingerichtet. In Einzelfällen steht standortbezogen auf Anfrage der Ärztliche
und Soziale Dienst der obersten Bundesbehörden im BMI für eine
Unterstützung (Mediation) zur Verfügung.
Die Zollverwaltung hat am Bildungs- und Wissenschaftszentrum, im
Lehrbereich 14 (Führung und Steuerung) ein Kontingent von 375 Stunden zur
Konfliktbearbeitung im Rahmen von Mediationen als Ressource freigegeben.
Dieses Kontingent wird von zwei hauptamtlich Lehrenden, die über eine
entsprechende Zusatzqualifikation verfügen, bedarfsbezogen abgerufen.
Im Hauptzollamt (HZA) Karlsruhe ist in der genannten Dienstvereinbarung
(s. Antwort zu Frage 2) die Einrichtung einer Anlaufstelle für
Konfliktsituationen am Arbeitsplatz geregelt. Neben den Vertreterinnen und Vertretern der
Personal- und Schwerbehindertenvertretung sowie der
Gleichstellungsbeauftragten kommen (auch) die benannten Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner für soziale Konflikte als Anlaufstelle in Betracht. Die
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für soziale Konflikte tauschen sich in
regelmäßigen Abständen im Rahmen überregionaler Dienstbesprechungen aus und
werden für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben geschult.
Sofern bestehende Konflikte auf örtlicher Ebene durch die vorgenannten
Stellen nicht gelöst werden können, ist nach der o. g. Dienstvereinbarung auch eine
Einbindung externer Stellen zur Vermittlung oder Mediation vorgesehen.
Hierbei wurde in der Vergangenheit auf die qualifizierten Mediatorinnen oder die
Mediatoren des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der
Bundesfinanzverwaltung zurückgegriffen.
• AA
Im Auswärtigen Amt steht auf interner Erlassgrundlage ein ausgebildetes und
von den personalführenden Referaten unabhängiges Team von Angehörigen der
unterschiedlichen Berufsgruppen und Laufbahnen zur Unterstützung bei der
Lösung von Konfliktfällen zur Verfügung. Der Einsatz von Mediations-Teams
erfolgt bei Bereitschaft der Betroffenen auf Grundlage einer Entscheidung einer
„Steuerungsgruppe-Mediation“ unter dem Vorsitz der Beauftragten für
Personal.
Das AA hat darüber hinaus den Dienstposten der Ombudsperson der lokal
Beschäftigten eingerichtet und damit – unter anderem für Konfliktfälle – eine
eigene Anlaufstelle für die lokal Beschäftigten an den Auslandsvertretungen
geschaffen. Die Ombudsperson steht für alle Anliegen der lokal Beschäftigten
als Ansprechpartner/in zur Verfügung und verweist bei Bedarf auf die
Möglichkeiten der Mediation.
Auch das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) verfügt für die
Mediation zwischen ZIF-Sekundierten im Einsatz und dem ZIF in Berlin über
eine Ombudsstelle.
• BMWI
Im Geschäftsbereich des BMWi gibt es eine Behörde, bei denen zwei
Beschäftigte eine Mediatorenausbildung besitzen. Prinzipiell nutzen die Behörden im
Geschäftsbereich des BMWi die Möglichkeit der Beauftragung eines externen
Coaches über die BAköV.
• BMJV
Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, gibt es im BMJV und bei den
Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs unter anderem das Angebot der
kollegialen Konfliktberatung. Dieses Angebot beruht auf einer im Jahr 2002
zwischen dem (damaligen) Bundesministerium der Justiz und dem
Hauptpersonalrat abgeschlossenen Rahmendienstvereinbarung über Konfliktbewältigung
am Arbeitsplatz. Danach werden je nach Größe und Lage der Dienststelle ein
oder mehrere Konfliktberaterinnen bzw. -berater bestellt, die ihre Tätigkeit
während der Dienstzeit weisungsfrei ausführen. Ihre Aufgabe ist unter anderem
die möglichst zeitnahe Aufnahme der Vermittlung zwischen den am Konflikt
Beteiligten. Sie sollen in einem Konflikt beraten und vermitteln mit dem Ziel,
dass alle am Konflikt beteiligten Personen wieder eine angemessene Form der
Zusammenarbeit finden. Über die angewandten Methoden der Konfliktberatung
und -lösung liegen keine Erkenntnisse vor.
• BMEL
Im BMEL und seinem Geschäftsbereich bietet die betriebliche Sozialberatung
eine Beratung für alle Beschäftigten sowie für Organisationseinheiten zur
Konfliktlösung an. Außerdem besteht die Möglichkeit, über das Coaching-Zentrum
der BAköV ein Angebot zur Mediation zu erhalten.
• BMG
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
• BMVI
Zur Vorbeugung von Konflikten, zur Einordnung von bestimmten Situationen/
Geschehnissen im beruflichen Kontext bzw. Konfliktsituationen werden in der
in der Antwort zu Frage 2 genannten Dienstvereinbarung des BMVI Stellen
genannt, um ein vertrauliches Gespräch bei Bedarf anzubieten. Dies sind neben
dem Personalrat, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sowie
der Gleichstellungsbeauftragten insbesondere die Sozialberaterinnen und
Sozialberater des BMI im BMVI. Diese geben Hinweise und Hilfestellungen zur
Deeskalation und erläutern Vorgesetzten, wie sie bei Konflikten in geeigneter
Weise einschreiten können.
• BMU
Das BMU verfügt seit dem Jahr 2008 über eine Dienstvereinbarung zur
Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz. Eine zentrale Beratungsstelle ist im Referat
Personalentwicklung eingerichtet. Im Einzelfall werden mediative oder andere
Verfahren zur Konfliktbewältigung in Betracht gezogen. Unterstützend hierbei
sind die Kolleginnen und Kollegen des Ärztlichen und Sozialen Dienstes und
vermittelte Mediatorinnen und Mediatoren über das Coaching-Zentrum der
BAköV tätig.
Im Umweltbundesamt wurde mit Abschluss einer „Dienstvereinbarung zur
Konfliktlösung im Umweltbundesamt“ im Jahr 2012 eine Koordinierungsstelle
Konfliktmanagement im Referat Z 1.1 Sachgebiet Personalentwicklung
geschaffen. Interne Konflikthelferinnen und -helfer wurden in einer
umfangreichen, modularen Fortbildung zu mediativen Instrumenten ausgebildet und sind
seit dem Jahr 2014 im Einsatz. Die Koordinierungsstelle und die internen
Konflikthelferinnen und -helfer stehen den Beschäftigten beratend zur Seite und
begleiten interne Konfliktlösungsprozesse. Eine eingerichtete Stelle zur
Konfliktlösung am Arbeitsplatz ist im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nicht
vorhanden. Auch im Bundesamt für Naturschutz (BfN) wird auf Angebote zur
Mediation und der alternativen Streitbeilegung der BAköV und der betrieblichen
Sozialberatung zurückgegriffen.
• BKM
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) kann die
Sozialberatung des Ärztlichen und Sozialen Dienstes des BMI zur
Konfliktlösung nutzen. Im Bedarfsfall werden darüber hinaus geeignete Maßnahmen –
größtenteils mit Unterstützung durch die BAköV – angeboten.
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) hat zwei
Mitarbeiterinnen zu zertifizierten Mediatorinnen ausgebildet. Damit wurde die
Möglichkeit geschaffen, bei innerbehördlichen Konflikten schnell reagieren zu können
und geeignete individuelle Konfliktlösungen zu finden. Zudem steht beim
BStU eine Sozialarbeiterin als Ansprechpartnerin für Konfliktfälle zur
Verfügung. Bei den Beratungsprozessen werden mediative Elemente zur
Konfliktlösung berücksichtigt. Darüber hinaus unterstützt der Bereich
Personalentwicklung beim BStU die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit geeigneten
Maßnahmen wie Führungskräftecoaching, Teamcoaching und Supervision.
4. Inwiefern weist die Bundesregierung bei Konflikten innerhalb der
staatlichen Organisationen auf Mediationen und andere ADR-Verfahren bei
Konflikten hin?
a) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um bei Streitigkeiten
innerhalb der staatlichen Institutionen vermehrt auf Mediationen und
andere ADR-Verfahren hinzuweisen?
b) Bei welchen staatlichen Institutionen sieht die Bundesregierung den
größten Bedarf an der Durchführung von Mediationen und anderen
ADR-Verfahren?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, weisen die
Personalverwaltungen der Ressorts und der Geschäftsbereichsbehörden bereits jetzt in
geeigneten Fällen auf die bestehenden Möglichkeiten der Konfliktberatung hin.
Das Angebot wird zudem durch Veröffentlichung an verschiedenen Stellen
(Intranet, Flyer, Hausmitteilungen, Aktionstage) bekannt gemacht. Dies soll
auch weiterhin erfolgen.
Im Einzelnen:
Das BMI legt auch in seinem Geschäftsbereich sehr viel Wert auf den
wertschätzenden Umgang miteinander und wirkt generell darauf hin, etwaigen
Konflikten bereits im Vorfeld durch Mediationen oder andere ADR-Verfahren zu
begegnen. Personelle Einzelmaßnahmen sollen generell vermieden werden.
Auf bestehende (Beratungs-)Angebote wird auf den internen
Kommunikationswegen, wie z. B. dem Intranet, (Einführungs-)Veranstaltungen hingewiesen.
Ziel ist es, Konflikte in einem frühen Stadium zu erkennen und sie effektiv und
zielführend zu bearbeiten. Eskalation durch gute Lösungen zu verhindern, wird
nicht zuletzt als wichtige Führungsaufgabe gesehen.
Das BMF weist neu eingestellte Beschäftigte und neu bestellte Führungskräfte
fortlaufend in Einführungsveranstaltungen auf die behördeninternen und
externen Beratungsangebote hin. Daneben informiert das Intranet des BMF über
entsprechende Angebote und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Zusätzlich werden Fortbildungsveranstaltungen zur Konfliktlösung im Arbeitsalltag
als Pflichtfortbildung für neue Beschäftigte in der Regel halbjährlich in
Zusammenarbeit mit der BAköV durchgeführt.
Für die Beschäftigten des BZSt werden insbesondere im Rahmen der
Einführungsveranstaltungen Schulungen zur Möglichkeit der Konfliktlösung in Fällen
der Diskriminierung unter Einbeziehung der Beschwerdestelle nach § 13 AGG
durchgeführt. In regelmäßigen Abständen informiert die Beschwerdestelle die
Beschäftigten durch Veröffentlichungen im Intranet des BZSt und z. B. durch
Flyer über das AGG und die Arbeit der Beschwerdestelle.
Zudem wird auf der Internetseite des BZSt auf die Beschwerdestelle
hingewiesen und dort findet sich auch ein Kontaktformular über das die
Beschwerdestelle zu erreichen ist. Weitere Informationen erfolgen z. B. durch die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
In der Zollverwaltung wird im Rahmen der systematischen Führungskräfte-
Fortbildung im Pflichtmodul „Konfliktmanagement“ auf die Möglichkeit, einen
Konflikt mittels Mediation zu bearbeiten und zu lösen, hingewiesen. Dabei
werden die Ausgangslage, die Voraussetzungen und der Ablauf des Verfahrens
dargestellt. Bei Bedarf wird hierzu ein entsprechender Exkurs für die
Teilnehmenden angeboten. Die Zollverwaltung hat durch eine Veröffentlichung im
Mitarbeiterportal Zoll (MAPZ) auf die eingerichtete Stelle sowie auf die
Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer Mediation hingewiesen. Hierbei wurde das
Verfahren und die Verfahrensweise erklärt. Zudem wurde vom BWZ ein Info-
Flyer zum Thema Mediation erstellt, der den Beschäftigten zur Verfügung
steht. Darüber hinaus wird im MAPZ auch auf das Mediationsangebot der
BAköV hingewiesen.
Im Bezirk des HZA Karlsruhe sind die benannten Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner für soziale Konflikte als erste Anlaufstelle in
Konfliktsituationen etabliert. Ein vermehrter Hinweis auf Mediationen und andere ADR-
Verfahren erscheint vor diesem Hintergrund nicht erforderlich.
Im AA wird bereits in der Ausbildung, aber auch etwa im Rahmen von
Pflichtfortbildungen für neue Referatsleiterinnen und -leiter sowie das Management
deutscher Auslandsvertretungen und in konkreten Konfliktfällen auf das
Angebot des Mediations-Teams hingewiesen.
Im BMJV weisen die Personalreferate in geeigneten Fällen auf die bestehenden
Möglichkeiten der Konfliktberatung hin. Das Angebot wird zudem durch
Veröffentlichung an verschiedenen Stellen (Intranet, Flyer, Hausmitteilungen,
Aktionstage) bekannt gemacht. Dies soll auch weiterhin erfolgen.
Das BMEL plant, eine Mediationsstelle zur Begleitung eventuell entstehender
Konflikte bei bestimmten Fallgestaltungen im Rahmen der Flexibilisierung von
Arbeitszeit und Arbeitsort einzurichten. BMEL und die Behörden seines
Geschäftsbereichs sehen darüber hinaus derzeit keinen weiteren Bedarf für die
Durchführung von Mediationen und anderen ADR-Verfahren.
Das BMG verweist auf die Antwort zu Frage 2.
Die Führungskräfte des BMBF kennen ihre Verantwortung und Rolle, in
Konfliktsituationen vermittelnd tätig zu werden. Den Beschäftigten sind die
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und die Möglichkeit, im Bedarfsfall
auf die Vermittlung externer Mediatorinnen und Mediatoren durch die BAköV
zurückzugreifen, bekannt. Ein über die vorhandenen Möglichkeiten
hinausgehender Bedarf zeichnet sich derzeit nicht ab.
Das BMVI stellt sicher, dass Vorgesetzte an Schulungen bzw. Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zu der Dienstvereinbarung teilnehmen.
Vorgesetzte sind verpflichtet, sich über den Umgang mit Konflikten schulen zu
lassen, da Information und Kompetenzstärkung wesentliche Voraussetzungen für
eine wirksame Vorbeugung sind. Des Weiteren steht allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des BMVI die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen dieser
Art offen. Die Vorgesetzten motivieren und unterstützen ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die Angebote anzunehmen. Darüber hinaus informiert die
Verwaltung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in geeigneter Weise über das
Konfliktmanagement im BMVI, das entsprechende Fortbildungsangebot und
veröffentlicht hierzu Informationen im Intranet.
Im BMU wirkt die Dienststelle aktiv auf die Teilnahme der Seminare zur
Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz hin. Im Fortbildungskonzept sind diese als
verpflichtend ausgewiesen. In den Einführungsveranstaltungen werden neue
Beschäftigte auf die Dienstvereinbarung und deren Inhalt hingewiesen. Im
Umweltbundesamt werden insbesondere die Führungskräfte im Rahmen von
Pflichtfortbildungen auf die Möglichkeiten der externen Mediation durch die
BAköV und die internen Beratungs- und Begleitungsmöglichkeiten
hingewiesen. Über die Einführungsveranstaltung für neue Mitarbeitende, über Personal-
und Mitarbeiterversammlungen wird in regelmäßigen Abständen auf die
„Dienstvereinbarung zur Konfliktlösung im Umweltbundesamt“ hingewiesen.
Allen Beschäftigten steht ein Informationsangebot auf den Intranetseiten zur
Verfügung.
Zur Beilegung von Konflikten am Arbeitsplatz verweist das BfS auf die
Angebote zur Mediation und zur alternativen Streitbeilegung der BAköV und der
betrieblichen Sozialberatung.
In unüberwindbaren Konfliktfällen werden im BfN schon jetzt verschiedene
Möglichkeiten der Konfliktlösung ausgelotet. Hierbei werden auch Angebote
zum Coaching und zur Mediation thematisiert.
Innerhalb des BMZ sind die Durchführung von Mediationen oder anderer
ADR-Verfahren mögliche Instrumente zur Lösung von Konflikten. Ob diese
konkret zur Lösung eines Konflikts in Frage kommen und vorgeschlagen
werden, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Dies wird entsprechend
von Fall zu Fall geprüft.
Sowohl bei der BKM als auch beim BStU wird auf die in der Antwort zu
Frage 3 geschilderten Maßnahmen im Intranet hingewiesen. Darüber hinaus
wird im Bedarfsfall auf diese Maßnahmen auch durch persönliche Ansprache
hingewiesen.
Erkenntnisse darüber, in welchen staatlichen Institutionen der größte Bedarf an
der Durchführung von Mediationen und anderen ADR-Verfahren besteht,
liegen der Bundesregierung nicht vor.
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ISSN 0722-8333]