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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Filmhaus Berlin 2

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

15.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2820901.04.2021

Filmhaus Berlin 2

der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Jahr 2017 war die Einrichtung eines „Filmhaus Berlin“ im Gespräch, u. a. da der Mietvertrag der Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen am Potsdamer Platz 2025 auslaufen wird (https://www.tagesspiegel.de/berlin/martin-gropius-bau-moeglicher-standort-fuer-neues-filmhaus-berlin-gefunden/19360174.html). Auch die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters zeigte sich von der Idee angetan: Es ist „an der Zeit, über neue gute Standorte für Film und Kino nachzudenken, wie über die Idee eines ‚Filmhauses‘ in Berlin, wo sich die großartigen Potentiale des Films in Berlin konzentrieren können“ (https://www.tagesspiegel.de/berlin/martin-gropius-bau-moeglicher-standort-fuer-neues-filmhaus-berlin-gefunden/19360174.html).

Am 5. Februar 2021 hat die Fraktion der FDP eine Kleine Anfrage zum gleichen Thema gestellt (Bundestagsdrucksache 19/26394). Leider wurden damals nach Ansicht der Fragesteller nicht alle Fragen beantwortet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wann wird das „Filmhaus Berlin“ nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich öffnen?

2

Ist das Grundstück an der Kreuzung der Niederkirchnerstraße und der Stresemannstraße nach Kenntnis der Bundesregierung immer noch als Grundstück für das „Filmhaus Berlin“ vorgesehen?

Wenn ja, wie soll das Grundstück genutzt werden (Kauf, Miete etc.)?

3

Wenn das Grundstück an der Kreuzung der Niederkirchnerstraße und der Stresemannstraße nicht als Grundstück für das „Filmhaus Berlin“ vorgesehen ist, ist bereits ein anderes Grundstück für das „Filmhaus Berlin“ identifiziert?

a) Wenn ja, welches, und wem gehört das Grundstück?

Wie soll das Grundstück genutzt werden (Kauf, Miete etc.)?

b) Wenn nein, wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung ein solches identifiziert sein?

4

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung kommerzielle Nutzungen (z. B. Geschäfte) geplant?

Wenn ja, durch wen können die Einnahmen genutzt werden?

5

Durch wen sollen die Kinosäle nach Kenntnis der Bundesregierung bespielt werden?

6

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an Parkplätzen befriedigt werden?

7

Wann plant die Bundesregierung, die Planungen im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages vorzustellen (bitte auch angezieltes Datum angeben)?

8

Sollen – nach Kenntnis der Bundesregierung – die Einrichtungen, die nach dem jetzigen Stand der Planungen im „Filmhaus Berlin“ einziehen sollen, ortsübliche Mieten bezahlen oder gibt es „Kulturmieten“?

9

Welchem Zeitplan unterliegt nach Kenntnis der Bundesregierung das Planungsverfahren?

10

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kooperationsausweitung mit der Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen geplant?

a) Wenn ja, mit wem, und welche Synergien könnten daraus entstehen?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 24. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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