Importtoleranzen für Pestizidrückstände in und auf Lebens- und Futtermitteln
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Berengar Elsner von Gronow, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Begriff Lebensmittelsicherheit beschreibt Maßnahmen und Konzepte, die sicherstellen sollen, dass Lebensmittel für den Endverbraucher zum Verzehr geeignet sind und von ihnen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schädigungen ausgehen und somit der Verbraucherschutz gewahrt bleibt (vgl. https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/lebensmittelsicherheit_node.html). Dies gilt sowohl für alle Nahrungs- und Futtermittel, die in der EU hergestellt wurden als auch für Importprodukte aus Drittländern (ebd.). Neben der entsprechenden Deklaration von Allergenen und der ausschließlichen Verwendung zugelassener Zusatzstoffe sind unter anderem schädliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) verboten (ebd.). Die Verwendung von PSM in der Europäischen Union wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von PSM geregelt (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:309:0001:0050:de:PDF). Weiterhin werden entsprechende Rückstandshöchstgehalte (RHG) seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nummer 396/2005 vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU gelten, auf dem Verordnungsweg festgesetzt (https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/06_hoechstmengenverfahren/psm_form_RHG_Ausfuellhinweise.pdf?__blob=publicationFile&v=4), wobei ohne einen festgesetzten RHG ein PSM nicht zugelassen werden kann. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowohl für die Zulassungs- als auch für die RHG-Verfahren zuständig – gleiches gilt für die Bewertung von Anträgen sogenannter Import- bzw. Einfuhrtoleranzen (www.bvl.de).
Diese Importtoleranzen entsprechen RHG, deren Festlegung sich auf die zugelassene Verwendung in anderen Ländern stützt, um die Einfuhr von behandelten Erzeugnissen aus dem Ausland zu ermöglichen und den internationalen Handel zu erleichtern. Händler oder Produzenten, die ein Erzeugnis in die EU einführen möchten, welches Rückstände einer Substanz enthält, die in der EU verwendet wird, das Erzeugnis jedoch nicht in der EU angebaut wird oder mit einer Substanz behandelt wurde, die nicht mehr oder noch nicht in der EU verwendet wird oder mit einer Substanz behandelt wurde, die in der EU verwendet wird, wobei die Agrarpolitik des Ausfuhrlandes wahrscheinlich zu höheren Rückstandswerten führt als die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU https://www.ecpa.eu/sites/default/files/ECPA_ResiduesLeafletUK_Web_01.pdf, S. 8). Die Grundlage für die Risikoanalyse und die Zulassungsverfahren von PSM und deren Rückstände bildet hierbei der gefahrenbasierte Ansatz in Anlehnung an das Vorsorgeprinzip innerhalb der EU (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0268_DE.html). Zusätzlich werden zur Beurteilung diverse Genehmigungskriterien, sogenannte gesundheitsbezogene „Cut-off“-Kriterien zum Ausschluss von Wirkstoffen, die erbgutschädigend, krebserzeugend, reproduktionstoxisch, endokrin wirksam oder sehr persistent sind, mit einbezogen (https://www.iva.de/sites/default/files/pdfs/broschuere_psm.pdf, S. 72 ff.).
Laut Bericht der Aurelia-Stiftung versuchen Produzenten von Pestiziden, wie Bayer, BASF und Syngenta, jedoch durch massiven Lobbyismus zu erreichen, dass Lebensmittel, die mit in der EU verbotenen Pestizidwirkstoffen produziert wurden, weiterhin nach Europa importiert und verkauft werden dürfen – auch dann, wenn die Produkte mit Rückständen dieser Stoffe belastet sind (https://www.aurelia-stiftung.de/de/aktuelles/eu-kommission-im-kreuzfeuer-der-pestizid-lobby.html).
Einem internen Schreiben aus der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei der EU-Kommission ist zu entnehmen, dass Deutschland sich neben sechs weiteren EU-Mitgliedstaaten für einen ausschließlich risikobasierten Ansatz in Bezug auf Importtoleranzen für „Cut-off“-Pestizide aussprach (https://webgate.ec.europa.eu/dyna/extdoc/getfile.cfm?fileid=090166e5c4af2fda). Dies hätte nach Ansicht der Fragesteller zur Folge, dass sich die Bundesregierung entgegen eigener Zielvorgaben auf die Seite von Chemiekonzernen und den Freihandelsinteressen von Drittländern gestellt hat, statt die Interessen der europäischen Verbraucher und Landwirte zu verteidigen und sie vor Gesundheitsrisiken und unfairem Wettbewerb durch pestizidbelastete Billigimporte zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Anträge auf Festsetzung oder Änderung von RHG wurden seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 am 23. Februar 2005 beim zuständigen BVL eingereicht (bitte nach Zeit der Antragstellung auf Festsetzung oder nach Zeit der Antragstellung auf Änderung, nach jeweiligem Antragsteller und dem Wirkstoff, für den ein RHG festgesetzt bzw. geändert werden soll, aufschlüsseln)?
Welchen der in Frage 1 erfragten Anträge auf Festsetzung oder Änderung von RHG wurde letztendlich nach der Bewertung durch den bewertenden Mitgliedstaat, im engeren Sinne das BVL, und im weiteren Verfahrensschritt nach Stellungnahme durch die EFSA stattgegeben?
Wie viele Anträge auf Festsetzung oder Änderung von Importtoleranzen wurden seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 am 23. Februar 2005 beim zuständigen BVL eingereicht (bitte nach Zeit der Antragstellung auf Festsetzung oder nach Zeit der Antragstellung auf Änderung, nach jeweiligem Antragsteller und dem Wirkstoff bzw. der Lebensmittel-Wirkstoff-Kombination, für den bzw. die eine Einfuhrtoleranz festgesetzt bzw. geändert werden soll, aufschlüsseln)?
Welchen der in Frage 3 erfragten Anträge auf Festsetzung oder Änderung von Einfuhrtoleranzen wurde letztendlich nach der Bewertung durch den bewertenden Mitgliedstaat, im engeren Sinne das BVL, und im weiteren Verfahrensschritt nach Stellungnahme durch die EFSA stattgegeben?
Wer bzw. was war ursächlich ausschlaggebend für den nach Auffassung der Fragesteller erfolgten politischen Richtungswechsel der Bundesregierung entgegen dem von der EU präferierten gefahrenbasierten Ansatz innerhalb des gemeinschaftlichen Genehmigungsverfahrens vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung neben sechs weiteren EU-Mitgliedstaaten für einen ausschließlich risikobasierten Ansatz bezüglich Importtoleranzen für „Cut-off“-Pestizide in und auf Lebens- und Futtermitteln ausgesprochen hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Ziele verfolgt die Bundesregierung, wenn sie sich für einen ausschließlich risikobasierten Ansatz in Bezug auf Importtoleranzen für „Cut-off“-Pestizide in oder auf Lebens- und Futtermitteln einsetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Interessen der deutschen Verbraucher und Landwirte gewahrt und der Schutz vor Gesundheitsrisiken und unfairem Wettbewerb gewährleistet werden, wenn die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller die Freihandelsinteressen von Drittländern unterstützt, indem sie einen ausschließlich risikobasierten Ansatz hinsichtlich Importtoleranzen für „Cut-off“-Pestizide in und auf Lebens- und Futtermitteln befürwortet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im vorläufig seit dem 21. September 2017 in Kraft getretenen Handelsabkommen mit Kanada (CETA) bereits Zusagen in puncto Importtoleranzen gegenüber dem transatlantischen Vertragspartner zugesichert (https://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/index_de.htm)?
a) Wenn ja, auf welche Lebensmittel-Wirkstoff-Kombinationen beziehen sich diese Einfuhrtoleranzen, und welche RHG wurden diesbezüglich festgelegt?
b) Wenn nein, ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit zu rechnen, dass entsprechende Importtoleranzen festgelegt werden könnten?
Welche und wie viele PSM bzw. Wirkstoffe, deren Verwendung in der EU untersagt ist, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 am 23. Februar 2005 von Deutschland exportiert (bitte nach Art des PSM bzw. Wirkstoffes bzw. der Wirkstoffkombination, Menge des Exportgutes in Gewichtsangaben und Importland aufschlüsseln)?
Wie viele Verstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch amtliche Lebens- und Futtermittelkontrollen seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 am 23. Februar 2005 hinsichtlich RHG in und auf Lebens- und Futtermitteln festgestellt (bitte nach zeitlichem Kontext, Art des Lebens- oder Futtermittels und der jeweiligen Höhe der Überschreitung zum festgesetzten RHG aufschlüsseln)?