Völkerrecht des Netzes
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Vereinten Nationen sind mit dem Inkrafttreten der UN-Charta am 24. Oktober 1945 gegründet worden. Seit dieser Zeit hat sich im Hinblick auf die Digitalisierung ein nie geglaubter Wandel und eine enorme Entwicklung vollzogen. Gerade die Entwicklung des Internets ist zum Zeitpunkt der Gründung der Vereinten Nationen nicht erwartbar oder absehbar gewesen. Entsprechend ist die Digitalisierung bei der Schaffung der rechtlichen Regelungen noch nicht berücksichtigt worden. In der sogenannten Digitalen Agenda 2014–2017 der Bundesregierung (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3) hieß es noch: „Wir wollen Klarheit über das anwendbare Völkerrecht des Netzes schaffen, um die geltenden Grund- und Freiheitsrechte auch in der digitalen Welt wirksam zu schützen und die Chancen für eine demokratische Teilhabe am weltweiten Kommunikationsnetz zu verstärken.“ Somit wird die Erarbeitung eines „Völkerrechts des Netzes“ festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was von der Planung geblieben ist oder aber was konkret durchgeführt wurde. Auch für den Bereich der Menschenrechte stellt sich die Frage, wie den neuen Herausforderungen begegnet wird und wie sie verarbeitet werden, insbesondere unter der Bedingung der globalen digitalen Kommunikationsnetze. Auch vor dem Hintergrund des Vertrags des UN-Menschenrechtsrates „UNHRC Resolution on The Promotion, Protection and Enjoyment of Human Rights on the Internet (A/HRC/32/L.20)“, wonach Menschenrechte online wie auch offline Geltung finden, gebietet sich nach Ansicht der Fragesteller eine genaue Überprüfung des derzeitigen Status quo der rechtlichen Ausgestaltung von Verträgen betreffend die digitale Entwicklung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Inwiefern gibt es aus Sicht der Bundesregierung heute ein „Völkerrecht des Netzes“?
Inwiefern bedarf es aus Sicht der Bundesregierung eines „Völkerrechts des Netzes“?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2017 ergriffen, um ein „Völkerrecht des Netzes“ zu schaffen?
Wenn ja, wie und in welcher Form kann ein „Völkerrecht des Netzes“ in der derzeitigen völkerrechtlichen Ordnung eingesetzt werden?
Inwiefern verfolgt die Bundesregierung derzeit die Schaffung eines „Völkerrechts des Netzes“?
Seit wann und mit welchen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung seit 2017 die Schaffung eines „Völkerrechts des Netzes“?
Welche Erfolge konnten bislang erreicht werden?
Welche Maßnahmen waren nicht erfolgreich, und woran scheiterten sie?
Wie sieht ein „Völkerrecht des Netzes“ aus Sicht der Bundesregierung derzeit konkret aus?
Erwartet die Bundesregierung, dass einflussreiche Staaten ein „Völkerrecht des Netzes“ aus machtpolitischen Interessen verhindern, und wenn ja, inwiefern?
Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung die Menschenrechte in einem solchen „Völkerrecht des Netzes“?
Inwiefern kann aus Sicht der Bundesregierung ein „Völkerrecht des Netzes“ die Integrität des Netzes legitim und effektiv schützen?
Welche Wirkung hat die Digitalisierung aus Sicht der Bundesregierung auf das Völkerrecht?
Hat die Bundesregierung anlässlich ihrer Zielvorstellungen für eine Weiterentwicklung des „Völkerrechts des Netzes“ den transnationalen Charakter des Internets völkerrechtlich betrachtet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Sieht die Bundesregierung Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain-Technologie, Algorithmen und Smart Contracts im Völkerrecht, und wenn ja, inwiefern?
Welche Staaten haben aus Sicht der Bundesregierung den größten Einfluss auf die Fortentwicklung eines digitalen Völkerrechts?
Welcher Staat ist aus Sicht der Bundesregierung ein Treiber auf dem Gebiet des digitalen Völkerrechts?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung aufgrund der Digitalisierung Anpassungsbedarf aktueller völkerrechtlicher Verträge?
Wenn ja, inwiefern? Um welche Verträge handelt es sich dabei konkret?
An welcher Stelle sollten die konkreten Verträge geändert werden und inwiefern?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine eigenständige Kodifikation der Regelungen zu schaffen, die die Digitalisierung im Völkerrecht berücksichtigen?
Sieht die Bundesregierung politische Hindernisse, die einer formellen Vertragsveränderung zur Fortentwicklung völkerrechtlicher Verträge zum Zwecke des digitalen Völkerrechts entgegenstehen, und wenn ja, welche?
Inwieweit ist es aus Sicht der Bundesregierung in einer digitalisierten Welt möglich, weltweit Freiheit und Sicherheit in Einklang zu bringen, und inwieweit können völkerrechtliche Regelungen aus Sicht der Bundesregierung dazu zweckdienlich sein?
Teilt Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass das Internet als „globales öffentliches Gut“ betrachtet werden kann? Wer ist aus Sicht der Bundesregierung dazu befugt, dieses zu verwalten?
Welche Maßnahmen zum Schutz dieses Gutes plant die Bundesregierung?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung eine digitale Souveränität von Staaten?
Wenn ja, woraus ergibt sich diese?
Wenn ja, inwiefern plant die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz dieser Souveränität?
Wer übt aus Sicht der Bundesregierung im Internet „virtuelle Kontrolle“ aus, und woraus ergibt sich die jeweilige Kontrollbefugnis?
Sollte eine Kontrollbefugnis hinsichtlich einer „virtuellen Kontrolle“ aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtlich geregelt sein, und wenn ja, inwiefern?
Welche Staaten sind der Bundesregierung bekannt, die Einfluss auf die Freiheit des Internets nehmen und versuchen Einfluss auf den Internetverkehr zu nehmen?
Plant die Bundesregierung, dagegen Maßnahmen zu unternehmen, und wenn ja, welche?
Welche Probleme ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung daraus?
Inwieweit kann aus Sicht der Bundesregierung durch das derzeitige Völkerrecht Einfluss darauf genommen werden?
Inwiefern und durch welche Maßnahmen konkret nimmt die Bundesregierung Einfluss auf den Internetverkehr?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Massenüberwachungsprogramme als Bruch der Menschenrechte im Sinne des Völkerrechts an?
Inwiefern stellt offensives Hacking unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten aus Sicht der Bundesregierung ein Problem dar?